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2. Sitzungswoche 2024 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 15. bis 19. April 2024 in Straßburg, Frankreich

dip / drucksache 03.04.2025 · WP 21 · 21/20 · Unterrichtung · Original ↗

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2. Sitzungswoche 2024 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 15. bis 19. April 2024 in Straßburg, Frankreich [Unterrichtung durch die Delegation der Bundesrepublik Deutschland in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates 2. Sitzungswoche 2024 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 15. bis 19. April 2024 in Straßburg, Frankreich Inhal tsverzeichnis Seite 1 Teilnehmende der deutschen Delegation ......................................... 2 2 Tagesordnung der Sitzungswoche ................................................... 3 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche ................................................... 6 3.1 Überblick ............................................................................................. 6 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen .............................................. 7 4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder .................. 13 5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder ...................... 15 6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen .................... 16 7 Reden der Delegationsmitglieder ..................................................... 57 Deutscher Bundestag Drucksache 21/20 21. Wahlperiode 03.04.2025 1 Teilnehmende der deutschen Delegation Die 2. Sitzungswoche 2024 der Parlamentarischen Versammlung des Europarates (PVER) fand vom 15. bis 19. April 2024 in Straßburg statt. Folgende Delegationsmitglieder nahmen daran teil: Abgeordneter Frank Schwabe (SPD), Delegationsleiter Abgeordneter Armin Laschet (CDU/CSU), stellvertretender Delegationsleiter Abgeordnete Heike Engelhardt (SPD) Abgeordneter Christian Petry (SPD) Abgeordneter Axel Schäfer (SPD) Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD) Abgeordneter Knut Abraham (CDU/CSU) Abgeordneter Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordnete Filiz Polat (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordnete Nicole Höchst (AfD) Abgeordneter Norbert Kleinwächter (AfD) Abgeordneter Prof. Dr. Harald Weyel (AfD) Abgeordnete Gyde Jensen (FDP) Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) 2 Tagesordnung der Sitzungswoche Montag, 15. April 2024 1. Eröffnung der Sitzungswoche 1.1. Bericht des Präsidenten 1.2. Prüfung der Beglaubigungsschreiben 1.3. Änderungen in der Zusammensetzung der Ausschüsse 1.4. Anträge zur Aktualitäts- und Dringlichkeitsdebatten 1.4.1. Dringlichkeitsdebatte: Der Tod von Alexei Nawalny und die Notwendigkeit, Wladimir Putins totalitärem Regime und seinem Krieg gegen die Demokratie entgegenzutreten 1.4.2. Dringlichkeitsdebatte: Die willkürliche Inhaftierung von Wladimir Kara-Mursa und die systematische Verfolgung von Kriegsgegnern in der Russischen Föderation und in Belarus 1.4.3. Dringlichkeitsdebatte: Der Entwurf des Rahmenübereinkommens über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit 1.4.4. Aktualitätsdebatte: Reaktion auf die humanitäre Katastrophe in Gaza und Verhinderung einer weiteren Eskalation im Nahen Osten nach dem jüngsten iranischen Angriff auf Israel 1.5. Annahme der Tagesordnung 1.6. Zustimmung zum Protokoll der Sitzung des Ständigen Ausschusses (Paris, 7. März 2024) 2. Debatte 2.1. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses Berichterstatterin des Präsidiums: Petra Bayr (Österreich, SOC) 3. Gemeinsame Debatte 3.1. Das Verhältnis zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition in einer Demokratie Berichterstatterin für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Elvira Kovács (Serbien, EPP/CD) 3.2. Die Förderung des überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden Berichterstatterin für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Isabel Meirelles (Portugal, EPP/CD) 4. Ansprache 4.1. Herr Mihail Popșoi, stellvertretender Premierminister und Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Moldau Dienstag, 16. April 2024 5. Wahlen der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 6. Ansprache 6.1. Generalsekretärin des Europarates, Frau Marija Pejčinović Burić 7. Debatte 7.1. Die Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine Berichterstatter für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Lulzim Basha (Albanien, EPP/CD) Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte: Davor Ivo Stier (Kroatien, EPP/CD) Stellungnahme von Herrn Ruslan Stefanchuk (Präsident der Werchowna Rada der Ukraine) 8. Debatte 8.1. Antrag des Kosovo* auf Mitgliedschaft im Europarat Berichterstatterin für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Dora Bakoyannis (Griechenland, EPP/CD) Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte: Azadeh Rojhan (Schweden, SOC) Stellungnahme des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Béatrice Fresko-Rolfo (Monaco, ALDE) Mittwoch, 17. April 2024 9. Zweiter Durchgang für die Wahl eines Richters am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 10. Ansprache 10.1. Kommunikation mit dem Ministerkomitee, Dominique Hasler, Ministerin für auswärtige Angelegenheiten, Bildung und Sport von Liechtenstein und Vorsitz im Ministerkomitees 11. Gemeinsame Debatte 11.1. Dringlichkeitsdebatte: Der Tod von Alexei Nawalny und die Notwendigkeit, Wladimir Putins totalitärem Regime und seinem Krieg gegen die Demokratie entgegenzutreten Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) 11.2. Dringlichkeitsdebatte: Die willkürliche Inhaftierung von Wladimir Kara-Mursa und die systematische Verfolgung von Kriegsgegnern in der Russischen Föderation und in Belarus Die Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen mit Behinderung Berichterstatterin für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Thórhildur Sunna Ævarsdóttir (Island, SOC) 11.3. Dringlichkeitsdebatte: Sanktionen gegen Personen auf der „Kara-Mursa-Liste“ Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) 12. Debatte 12.1. Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von LGBTI-Personen in Europa Berichterstatter für den Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Christophe Lacroix (Belgien, SOC) 13. Debatte 13.1. Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Albanien Ko-Berichterstatter für den Monitoringausschuss: Ionuț-Marian Stroe (Rumänien, EPP/CD) Donnerstag, 18. April 2024 14. Ansprache 14.1. S. D. Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein 15. Gemeinsame Debatte 15.1. Die durchgängige Berücksichtigung des Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt im Reykjavík-Prozess Berichterstatter für den Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Simon Moutquin (Belgien, SOC) 15.2. Hin zu Strategien des Europarates für gesunde Meere und Ozeane zur Bekämpfung der Klimakrise Dringlichkeitsdebatte Berichterstatter für den Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung: Yuliia Ovchynnykova (Ukraine, ALDE) 16. Dringlichkeitsdebatte 16.1. Der Entwurf des Rahmenübereinkommens über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit Berichterstatterin für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Thórhildur Sunna Ævarsdóttir (Island, SOC) 17. Aktualitätsdebatte 17.1. Reaktion auf die humanitäre Katastrophe in Gaza und Verhinderung einer weiteren Eskalation im Nahen Osten nach dem jüngsten iranischen Angriff auf Israel Freitag, 19. April 2024 18. Debatte 18.1. Der Schutz von Kindern vor Gewalt im Internet Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Pieter Omtzigt (Niederlande, EPP/CD) 19. Tätigkeitsbericht des Präsidiums und des Ständigen Ausschusses (Fortsetzung) 3 Schwerpunkte der Sitzungswoche 3.1 Überblick Das Hauptaugenmerk der Sitzungswoche lag auf der Diskussion, Kosovo als Vollmitglied in den Europarat aufzunehmen. Kosovo hatte im Mai 2022 sein Beitrittsgesuch eingereicht. Die PVER wurde im April 2023 vom Ministerkomitee eingeladen, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Der Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie hatte im Juni 2023 die Griechin Dora Bakoyannis (EPP/CD) als Berichterstatterin ernannt. Azadeh Rohjan (Schweden, SOC) wurde Berichterstatterin für den mitberatenden Ausschuss für Recht und Menschenrechte. Béatrice Fresko-Rolfo (Monaco, ALDE) übernahm die Berichterstattung im mitberatenden Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung. Am Mittwochabend, 17. April 2024, empfahl die Versammlung mit 131 Ja-Stimmen, 29 Gegenstimmen und elf Enthaltungen dem Ministerkomitee, Kosovo als Mitgliedstaat in den Europarat aufzunehmen. Laut der Stellungnahme stärke eine Mitgliedschaft des Kosovo die Menschenrechte, Rechtstaatlichkeit und Demokratie im Kosovo, da alle Personen im Kosovo Zugang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bekämen. Nach dem Beitritt würde ein Monitoringverfahren für Kosovo eröffnet werden und somit die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen überprüft werden. Des Weiteren forderte die Versammlung das Ministerkomitee auf, sicherzustellen, dass der Beitritt Kosovos „unbeschadet“ der Positionen einzelner Mitgliedstaaten im Hinblick auf Kosovos Staatlichkeit erfolge. Kosovo wird derzeit von zwölf Mitgliedstaaten des Europarates, darunter fünf EU-Staaten, nicht als Staat anerkannt. In der Debatte wurde kontrovers diskutiert, ob weitere Fortschritte Kosovos vor einer positiven Empfehlung der PVER für den Beitritt notwendig seien, insbesondere bei der Gründung eines serbischen Gemeindeverbands. Schlussendlich entschied die Versammlung, die Einrichtung eines serbischen Gemeindeverbands als eine Verpflichtung Kosovos nach dem Beitritt anzusehen. Die Stellungnahme der PVER ist für das Ministerkomitee rechtlich nicht bindend. Die endgültige Entscheidung trifft das Ministerkomitee als Exekutivorgan des Europarates. Während eine Entscheidung des Ministerkomitees auf Botschafterebene Einstimmigkeit benötigt, reicht eine Zwei-Drittel- Mehrheit auf Ebene der Ministerinnen und Minister aus. Des Weiteren empfahl die PVER einstimmig die Einrichtung eines internationalen Entschädigungsmechanismus für den Wiederaufbau der Ukraine unter der Schirmherrschaft des Europarates. Für den Wiederaufbau solle unter anderem bereits in den Mitgliedstaaten eingefrorenes russisches Vermögen verwendet werden, das sich auf rund 300 Mrd. USD. beläuft. Die durch den Angriffskrieg entstandenen Schäden in der Ukraine wurden bis Juni 2023 auf ca. 416 Mrd. USD geschätzt. In der Debatte rief der ukrainische Parlamentspräsident, Ruslan Stefantschuk, zu ehrlichen Bewertungen, schnellen Entscheidungen und verantwortungsvoller Führung auf. Es sei Zeit für einen „entschlossenen und vereinten Widerstand gegen den russischen Terror“, so Stefantschuk. Zudem diskutierte die PVER über den Tod von Alexei Nawalny, die Inhaftierung des russischen Oppositionellen Wladimir Kara-Mursa und den Umgang mit Kriegsgegnern in Russland und Belarus. Kara-Mursa wurde aufgrund seiner Kritik am russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine im April 2023 zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Er leide auch im Hinblick zweier früherer Vergiftungen besonders unter den harten Haftbedingungen. Die PVER ermutigte die Mitglied- und Beobachterstaaten sich für Gefangenaustausche für politische Häftlinge einzusetzen. Wladimir Kara-Mursa und andere Häftlinge mit schweren gesundheitlichen Problemen seien dabei Priorität einzuräumen. Die Ehefrau von Kara-Mursa, Evgenia Kara-Mursa, thematisierte in ihrer Rede die zivilgesellschaftlichen Akteure in Russland, die sich für ein Russland nach Putin einsetzten. Die Zivilgesellschaft benötige kontinuierliche Unterstützung. Putin sei ein „Kriegsverbrecher“ und „Krimineller“. Die PVER forderte die Verhängung von gezielten Sanktionen gegen alle Personen, die für die Verfolgung und Misshandlung von Wladimir Kara-Mursa sowie für die Verfolgung, Misshandlung und den Tod von Alexei Nawalny verantwortlich seien. Russland trage die volle Verantwortung für den Tod von Alexei Nawalny. Die Versammlung forderte weitreichende Maßnahmen, um dem „totalitären Regime“ unter Wladimir Putin entgegenzutreten, das einen „Krieg gegen die Demokratie“ führe. Russland habe sich unter der Herrschaft Putins zu einer „de facto Diktatur“ entwickelt. Vor dem Hintergrund der Verurteilung der Schweiz wegen unzureichender Klimamaßnahmen durch den EGMR am 9. April 2024 fand eine Debatte über das Recht auf eine sichere, saubere und nachhaltige Umwelt als Menschenrecht statt. Zudem diskutierte die PVER über Strategien des Europarates zur Erhaltung der Meere und Ozeane als gesunde Ökosysteme. Während der Sitzungswoche bat der Präsident der PVER, Theodoros Rousopoulos, die Venedig-Kommission um dringende Stellungnahme zur Übereinstimmung des georgischen Gesetzesentwurfs über die „Transparenz ausländischer Einflussnahme“ mit den Standards des Europarates. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Medien und Nichtregierungsorganisationen, die mehr als 20% ihrer Mittel aus dem Ausland erhalten, sich als Organisationen, „die Interessen einer ausländischen Matcht verfolgen“, registrieren lassen müssen und ihre Finanzquellen offenlegen müssen. Die Regierungspartei „Georgischer Traum“ hatte einen ähnlichen Entwurf im März 2023 nach Protesten zurückgezogen. Der stellvertretende Premierminister und Außenminister der Republik Moldau, Mihail Popşoi, versicherte die Absicht, tiefgreifende Reformen und die Transformation der moldauischen Gesellschaft fortzuführen. Popşoi wies auch auf die großen Herausforderungen in Moldau hin. Moldau befinde sich wirtschaftlich im „Überlebensmodus“. Der Kreml versuche systematisch die moldauische Gesellschaft durch Propaganda, Desinformation und die illegale Finanzierung politischer Projekte zu spalten. Man müsse die Bürger stärker über die Unterstützung der EU aufklären, um der russischen Propaganda entgegenzuwirken. Die Regierung Moldaus unterstütze eine friedliche Verhandlungslösung des Konflikts in Transnistrien, welche die Souveränität und territoriale Integrität Moldaus in seinen internationalen anerkannten Grenzen bewahre. Popşoi zeigte sich über die Menschenrechtsverletzungen in der Region und die illegale Präsenz russischer Truppen besorgt. Sowohl der Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein als auch die Außenministerin Liechtensteins, Dominique Hasler, wandten sich an die Delegierten und sprachen über die Entwicklung des Europarates unter dem liechtensteinischen Vorsitz im Ministerkomitee. Liechtenstein hat seit dem 15. November 2023 die sechsmonatige Präsidentschaft inne. Im Mai 2024 wird Litauen den Vorsitz übernehmen. Die PVER beschloss das vollständige Überwachungsverfahren mit Albanien zu beenden und stattdessen einen Post-Monitoring-Dialog mit dem Land zu eröffnen. Albanien trat dem Europarat im Juni 1995 bei. Weitere Themen der Sitzungswoche waren die aktuelle Lage in Gaza und die Verhinderung einer Eskalation im Nahen Osten, das Rahmenabkommen des Europarates über die Künstliche Intelligenz und die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von LGBTI-Personen in Europa. Úna Ní Raifeartaigh wurde zur Richterin für den auf Irland und Artūrs Kučs für den auf Lettland entfallenen Posten am EGMR gewählt. Vor ihrer Wahl war Ní Raifeartaigh seit 2019 als Richterin am irischen Berufungsgericht tätig. Artūrs Kučs war seit 2017 Richter am lettischen Verfassungsgericht. Der Schweizer Jurist Alain Chablais wurde im zweiten Wahlgang zum Richter für Liechtenstein gewählt. Auf Einladung der französischen Delegation fand ein bilaterales Abendessen zwischen der deutschen und französischen Delegation statt. Der Europapreis 2024 wurde an die katalanische Stadt Terrassa in Spanien verliehen. Der Europapreis würdigt die Stadt, die sich am aktivsten für die Förderung des europäischen Gedankens einsetzt. Weitere nominierte Städte waren Bamberg, Rambouillet in Frankreich und Formigine in Italien. 3.2 Ausgewählte Debatten und Ansprachen Debatte: „Die Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine“, Berichterstatter für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Lulzim Basha (Albanien, EPP/CD) (Dok. 15932), Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte: Davor Ivo Stier (Kroatien, EPP/CD) (Dok. 15941) und Stellungnahme von Herrn Ruslan Stefanchuk (Parlamentspräsident der Ukraine) Berichterstatter Lulzim Basha (Albanien, EPP/CD) stellte die zu treffenden Maßnahmen für den Wiederaufbau der Ukraine vor. Russland müsse die Verantwortung für die durch den Angriffskrieg entstandenen Schäden tragen und zur Rechenschaft gezogen werden. Dafür müsse das in den Staaten eingefrorene russische Staatsvermögen zur Verfügung gestellt werden. Das Einfrieren dieser Vermögenswerte stelle eine rechtmäßige kollektive Gegenmaßnahme gegen den illegalen Einmarsch Russlands in die Ukraine nach internationalem Völkerrecht dar. Der Europarat habe bereits ein Schadensregister eingerichtet, das die durch den Aggressionskrieg in der Ukraine entstandenen Schäden dokumentiert. Es solle nun ein internationaler Entschädigungsmechanismus unter der Schirmherrschaft des Europarates eingerichtet werden. Das gesamte eingefrorene russische Vermögen, das sich im Besitz der Staaten befindet, soll in den Mechanismus fließen. Die Ansprüche von Ukrainern und anderer – öffentlicher und privater – Geschädigter sollen aufgenommen und geprüft werden. Im Einklang mit international vereinbarten Standards und Verfahren soll es eine angemessene Entschädigung geben. Für die Ermittlung der Schäden soll ein internationaler Treuhandfonds und eine internationale Entschädigungskommission eingerichtet werden. Davor Ivo Stier (Kroatien, EPP/CD) beglückwünschte den Berichterstatter zu seinem Bericht und befand das Ergreifen von Gegenmaßnahmen im Rahmen des internationalen Rechts der Staatenverantwortung für rechtlich sehr überzeugend. Die Versammlung und der Europarat würden durch die Unterstützung dieses Vorschlags eine starke Botschaft senden. Der Vorschlag des Europarates gehe über die Vorschläge anderer Akteure, wie zum Beispiel der Europäischen Union (EU), hinaus. Der Parlamentspräsident der Ukraine, Ruslan Stefanchuk, bedankte sich für die Möglichkeit, vor der Versammlung zu sprechen und bat um die Verteidigung der Ukraine. Die nächsten notwendigen Schritte für den Wiederaufbau der Ukraine seien die Einrichtung einer Entschädigungskommission und eines Entschädigungsfonds. Diese beiden Instrumente würden es ermöglichen, einen umfassenden Entschädigungsmechanismus vollständig in Gang zu setzen. Russland habe einen enormen Schaden angerichtet und müsse dafür auch finanziell vollständig zur Verantwortung gezogen werden. Der Parlamentspräsident zeigte sich davon überzeugt, dass der Europarat in der Lage sei, auch die Einrichtung eines internationalen Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine zu unterstützen. Es sei an der Zeit, entschlossen vereinten Widerstand gegen den russischen Terror zu leisten. Stefanchuk appellierte eindringlich, ein Luftabwehrsystem koste weniger als der Schaden, welcher durch eine nicht aufhaltbare Rakete entstehe. Die ukrainische Seite erwarte eine Teilnahme der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des Europarates sowie eine Führungsrolle des Europarates am Friedensgipfel im Juni in der Schweiz. Lord David Blencathra (Vereinigtes Königreich, EPP/CD) mahnte, ein Wiederaufbau der Ukraine könne nicht erfolgen, solange Russland nicht besiegt sei. Er forderte die Vereinigten Staaten und die europäischen Länder dazu auf, die Ukraine mit allen verfügbaren Waffen zu unterstützen, um Russland zu besiegen. Die Einrichtung eines Entschädigungsfonds sei eine gute Idee, müsse aber von einer unabhängigen Organisation in Verbindung mit einem Tribunal, vor dem russische Kriegsverbrecher vor Gericht gestellt würden, verwaltet werden. Er befürwortete ebenfalls die Einrichtung eines speziellen internationalen Tribunals für den russischen Angriffskrieg. Yevheniia Kravchuk (Ukraine, ALDE) berichtete, dass allein in der ersten Woche nach Öffnung des Schadensregisters über 1000 Ukrainer Anträge für verlorene Wohnungen und Häuser gestellt hätten. Die größte Angst der Ukrainer sei aber, dass es keine Raketen für die Luftabwehr mehr gebe. Bisher sei nur ein Abwehrsystem aus Deutschland zugesagt worden. Abgeordnete Derya Türk-Nachbaur (SPD) merkte an, dass Russland derzeit auf die Energieversorgung der Ukraine ziele, um größtmöglichen Schaden anzurichten. Die Frage solle nicht sein, ob Russland zahlen werde, sondern wann und wie. Sie erinnerte an die Maßnahmen, die in Deutschland zur Unterstützung der Ukraine getroffen würden. Viele Bürger und Kommunen wären bereits in über 200 Städtepartnerschaften aktiv und leisteten Hilfe. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung habe die „Plattform Wiederaufbau Ukraine“ ins Leben gerufen für alle, die sich am Wiederaufbau der Ukraine beteiligen wollen. Sie forderte den Europarat auf ein klares Zeichen zu setzen, dass nicht das Recht des Stärkeren entscheide, sondern die Stärke des Rechts. Debatte: „Antrag des Kosovo1 auf Mitgliedschaft im Europarat“, Berichterstatterin für den Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie: Dora Bakoyannis (Griechenland, EPP/CD) (Dok. 15958, Dok. 15957), Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte: Azadeh Rojhan (Schweden, SOC) (Dok. 15964) und Stellungnahme des Ausschusses für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung: Béatrice Fresko-Rolfo (Monaco, ALDE) (Dok. 15965) Berichterstatterin Dora Bakoyannis (Griechenland, EPP/CD) beschrieb die politische und rechtliche Lage im Kosovo sowie die Beitrittsbedingungen des Europarates. Der Bericht der Rechtsexperten sei zum Schluss gekommen, der Rechtsrahmen des Kosovo stehe weitgehend im Einklang mit internationalen Normen und Kosovo sei eine funktionale parlamentarische Demokratie. Eine Erweiterung der Zuständigkeit des EGMR auf Kosovo würde sich positiv auf die Stärkung der Menschenrechte im Kosovo auswirken. In den Verhandlungen hätte es drei kritische Themen gegeben: erstens, die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zum Kloster Visoki Dečani, zweitens, die illegale Enteignung von Eigentum in Gemeinden mit serbischer Mehrheit, und drittens, die Schaffung einer Vereinigung serbischer Gemeinden. Durch die Umsetzung des Verfassungsgerichtsurteils zum Kloster durch kosovarische Behörden am 14. März 2024 seien bereits bedeutende Fortschritte erzielt worden. Künftige Enteignungen sollten unter strikter Einhaltung des Rechts erfolgen. Die Versammlung solle erkennbare Fortschritte bei der Schaffung einer Vereinigung serbischer Minderheiten nach dem Beitritt erwarten. Nach dem Beitritt werde das Handeln Kosovos anhand eines Monitoringverfahrens überprüft werden. Die Versammlung solle 1 In diesem Text ist jede Bezugnahme auf Kosovo, sei es auf das Gebiet, die Institutionen oder die Bevölkerung, im Einklang mit der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und unbeschadet des Status des Kosovo. sich daher für eine Vollmitgliedschaft des Kosovo aussprechen. Diese Empfehlung sei unabhängig von der Anerkennung der Staatlichkeit Kosovos. Der Bericht bewerte die Lage der Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit im Kosovo. Er treffe keine Aussage über die Staatlichkeit des Kosovos. Die Anerkennung oder Nicht-Anerkennung Kosovos als Staat sei und solle ein Vorrecht der Nationalstaaten bleiben. Azadeh Rojhan (Schweden, SOC) unterstützte den Berichtsentwurf. Der Beitritt des Kosovo würde den Frieden sichern und die angespannte Lage auf dem Balkan stabilisieren. Der Beitritt solle nicht als das Ende, sondern als der Beginn eines Prozesses angesehen werden. Durch den Beitritt würden alle Bewohner im Kosovo durch die EMRK geschützt und die Rechtstaatlichkeit verbessert werden. Béatrice Fresko-Rolfo (Monaco, ALDE) bestärkte die Forderung nach der Gründung eines Verbands serbischer Minderheiten als wesentlichen Schritt zu einer dauerhaften Aussöhnung. Die Bekämpfung von Hassreden und die Förderung der Versöhnung seien eng mit dem Schutz der Minderheitenrechte verbunden und müssten Priorität haben. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) begrüßte den Berichtsentwurf und betonte, dass die Aufgabe des Europarates gerade eben nicht in der Anerkennung oder Nicht-Anerkennung von Staaten liege. Der Europarat habe stattdessen die Aufgabe, einen geographischen sicheren Raum, in dem die Menschenrechte geachtet würden, in einem größeren Europa zu schaffen. Der Europarat solle daher nicht mit anderen Institutionen, wie der EU oder den Vereinten Nationen verwechselt werden. Kosovo habe in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, es gäbe jedoch noch viel zu tun. Frank Schwabe rief zu einem klaren Signal der Unterstützung des Beitritt Kosovos auf. Zsolt Németh (Ungarn, EC/DA) sprach sich gegen einen Beitritt aus. Er gab zu bedenken, dass Kosovo bisher nur eine seiner Verpflichtungen erfüllt habe. Er bezweifle die Gründung des Verbands serbischer Minderheiten nach einem Beitritt. Zudem dürften die Interessen Serbiens nicht missachtet werden. Dies würde die internationale Stabilität gefährden. Abgeordneter Knut Abraham (CDU) betonte wiederum, dass zum Schutz der Minderheiten im Kosovo, jenen eben nicht der Zugang zu den Instrumenten des Europarates, insbesondere zum EGMR, verwehrt werden dürfe. Er sprach sich für einen Beitritt aus. Biljana Pantic Pilja (Serbien, EPP/CD) berichtete über die Missachtung der Menschenrechte serbischer Minderheiten im Kosovo. 14 Prozent der Serben hätten Kosovo und Metohija bereits verlassen. Sie seien täglich ethnischen Angriffen ausgesetzt und würden von den Behörden in Pristina verhaftet und erschossen. Für den versuchten Mord an zwei serbischen Jungen an Weihnachten 2023 durch einen kosovarischen Polizisten sei niemand zur Rechenschaft gezogen worden. Serbien würde angesichts der Verletzung internationalen Rechts durch die Versammlung, insbesondere angesichts der Verletzung des Prinzips der territorialen Integrität, über einen Austritt aus dem Europarat nachdenken. Maja Vukicevic (Montenegro, NR) zeigte sich über den vergleichsweise schnellen Aufnahmeprozess des Kosovo in den Europarat überrascht. Vor dem Hintergrund, dass nicht alle drei Themen gelöst seien und unklar sei, wann diese erfüllt würden, sei dies umso verwunderlich. Die Vollmitgliedschaft Kosovos im Europarat fördere den Dialog zwischen Pristina und Belgrad aus ihrer Sicht nicht. Fiona O’Loughlin (Irland, ALDE) erinnerte daran, dass Kosovo bereits Mitglied der Venedig-Kommission und der Entwicklungsbank des Europarates sei. Dies habe sich als großer Vorteil bei der Verbesserung der Lebensbedingungen für benachteiligte Gruppen im Kosovo erwiesen. Angesichts des fortschreitenden demokratischen Rückschritts in einigen Staaten solle der Antrag des Kosovo, das sich positiv demokratisch entwickle, unbedingt unterstützt werden. Elvira Kovacs (Serbien, EPP/CD) zweifelte die Vertrauenswürdigkeit der kosovarischen Behörden an. Diese hätten öffentlich erklärt, dass eine Rückgabe des Eigentums an das Kloster Dečani nur aufgrund der angestrebten Mitgliedschaft im Europarat erfolgt sei. Da die Einrichtung eines Verbands serbischer Gemeinden bereits vor elf Jahren vereinbart und bis heute nicht vorgenommen wurde, sei völlig ungewiss, ob Kosovo seine Verpflichtungen nach dem Beitritt erfüllen werde. Gemeinsame Debatte: Dringlichkeitsdebatte: „Der Tod von Alexei Nawalny und die Notwendigkeit, Wladimir Putins totalitärem Regime und seinem Krieg gegen die Demokratie entgegenzutreten“, Berichterstatter für den Ausschuss Recht und Menschenrechte: Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) (Dok. 15966), Dringlichkeitsdebatte: „Die willkürliche Inhaftierung von Wladimir Kara-Mursa und die systematische Verfolgung von Kriegsgegnern in der Russischen Föderation und in Belarus“, Berichterstatterin für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Thórhildur Sunna Ævarsdóttir (Island, SOC) (Dok. 15967), „Sanktionen gegen Personen auf der „Kara-Mursa-Liste“, Berichterstatter für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) (Dok. 15939) Berichterstatter Emanuelis Zingeris (Litauen, EPP/CD) informierte über das demokratiefeindliche Vorgehen Russlands gegen die eigene Bevölkerung und seine Aggression in anderen Staaten. Er erinnerte an die Vergiftung Alexei Nawalnys durch Russland und forderte die Versammlung zur Verteidigung der Demokratie gegen Putin auf. Russland würde sowohl weltweit als auch innerhalb des eigenen Landes Jagd auf Demokraten, wie zum Beispiel Wladimir Kara-Mursa und seine Ehefrau Evgenia, machen. Die Folter von Ukrainern stehe im Zusammenhang mit der Russifizierung und Kolonialisierung der besetzten Gebiete. Die Mitgliedstaaten müssten Russland, insbesondere zur vollständigen Aufdeckung seines Folterapparats, unter anderem durch die Einreichung einer Klage beim Internationalen Gerichtshof (IGH) zur Rechenschaft ziehen. Die Sanktionen gegen Russland müssten verschärft werden. Es sollten Anti-Geldwäsche-Maßnahmen eingeführt. Der Europarat solle als Schutz für die gesamte demokratische Welt genutzt werden. Berichterstatterin Thórhildur Sunna Ævarsdóttir (Island, SOC) erinnerte an die Rede von Wladimir Kara- Mursa vor dem Repräsentantenhaus in Arizona, in der er die Invasion Russlands in die Ukraine kritisiert hatte und aufgrund der er bei seiner Rückkehr in Russland inhaftiert worden sei. Sie berichtete über die verübten Giftanschläge auf Kara-Mursa, die mit Russland in Verbindung gebracht würden, sowie über seine schlechten Haftbedingungen. Kara-Mursas Gesundheitszustand, welcher seit den Vergiftungen bereits instabil sei, würde sich in Haft noch weiter verschlechtern. Die Berichterstatterin forderte, den Schutz der Menschen, die sich gegen Putins Angriffskrieg wehrten. Fast 20.000 Menschen seien in Russland wegen ihrer Antikriegshaltung verhaftet worden. Es gebe Tausende Verfolgte, Kritik am Ukrainekrieg würde zu langen Haftstrafen führen. Derzeit gebe es über 1.000 politische Gefangene in Russland. Das russische Regime sei nun „demaskiert“ worden durch sein hartes Vorgehen gegen Einzelpersonen und Organisationen. Die russische Gesetzgebung sei derart verschärft worden, dass selbst die trivialste Kritik am Krieg oder am Militär unter Strafe gestellt würden. Die Antikriegsbewegung sei dadurch in den Untergrund gegangen und müsse sowohl in Russland als auch in Belarus, wo ebenso eine Repression der Opposition geschehe, unterstützt werden. Berichterstatter Eerik-Niiles Kross (Estland, ALDE) kritisierte zunächst das Versagen der Parlamentarischen Versammlung, Russland noch während seiner Mitgliedschaft zur Einhaltung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Europarat zu bewegen. Nichts sei unternommen worden trotz Maßnahmen Russlands wie des Einmarschs in Georgien, der Wahlfälschung im eigenen Land und der Unterdrückung und Tötung politischer Gegner Putins. Es sei nun eine Liste erstellt worden mit allen Personen, die an den Repressionen gegen Wladimir Kara-Mursa beteiligt waren. Die Liste könne dazu beitragen, künftige Verhaftungen zu verhindern. Die Liste würde gegebenenfalls angepasst werden. Die Ehefrau von Kara-Mursa, Evgenia Kara-Mursa, berichtete über die Unterdrückung der Oppositionsbewegung in Russland. Die Gesamtzahl der Russen, die seit 2018 wegen der Ausübung der Meinungsfreiheit strafrechtlich oder administrativ bestraft würden, belaufe sich laut einer aktuellen Untersuchung auf etwa 116.000 Personen. Jede Art von Antikriegsrede würde oft mit Gefängnisstrafen sanktioniert. Das Regime habe das gesamte Arsenal der Repressionsinstrumente aus der Sowjetzeit wieder eingeführt, um abweichende Meinungen zu beseitigen und die Menschen zum Schweigen zu bringen. Die Alternative zu Putin, die sich gegen sein Mordregime stellten, müssten unterstützt werden. Die Versammlung müsse ein klares und unmissverständliches Signal an den Kreml senden, dass Wladimir Putin nicht länger als legitimer Herrscher der Russischen Föderation angesehen werde, sondern ein Kriegsverbrecher sei. Dringlichkeitsdebatte: „Der Entwurf des Rahmenübereinkommens über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit“, Berichterstatterin für den Ausschuss für Recht und Menschenrechte: Thórhildur Sunna Ævarsdóttir (Island, SOC) (Dok. 15951) Berichterstatterin Thórhildur Sunna Ævarsdóttir äußerte noch bestehende Kritikpunkte am Entwurf des Rahmenübereinkommens über künstliche Intelligenz (KI), Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit und schlug mehrere Änderungen vor. Artikel 3 des Übereinkommens, welcher den Anwendungsbereich festlegt, sei die problematischste Bestimmung. Er sehe vor, dass jede Vertragspartei selbst bestimmen könne, wie sie den Risiken und Auswirkungen des Einsatzes von KI durch private Akteure begegne. Dies stehe laut der Berichterstatterin nicht im Einklang mit der Position der Versammlung, dass die Konvention an alle im Privatsektor anzuwenden sei. Des Weiteren sei problematisch, dass die nationale Sicherheit pauschal vom Anwendungsbereich des Übereinkommens ausgenommen werde. Gemäß der EMRK könnten Gründe der nationalen Sicherheit zwar individuelle Rechte einschränken. Nationale Sicherheitszwecke von KI sollten jedoch nicht vollständig aus der Konvention ausgeklammert werden. Dies würde zu einer Schwächung der Menschenrechte führen, da die Einschränkung von Rechten aus Gründen der nationalen Sicherheit keiner Verhältnismäßigkeitsprüfung unterzogen würden. Um den Risiken von KI für militärische Zwecke entgegenzuwirken, solle außerdem die pauschale Ausnahme für die Landesverteidigung aus dem Geltungsbereich des Übereinkommens gestrichen werden. Zudem sollten Bestimmungen für Gesundheits- und Umweltthemen, Whistleblowern und KI sowie die Beteiligung des Parlaments in die Konvention aufgenommen werden. Frédéric Mathieu (Frankreich, UEL) kritisierte ebenfalls, dass der Einsatz von KI durch private Akteure schwächer kontrolliert werde als durch öffentliche Akteure. Er wies darauf hin, dass private Akteure auf dem Gebiet der neuen Technologien oft fortgeschrittener seien als öffentliche Akteure. Private Akteure könnten KI mit Methoden oder Zielen einsetzen, die die Menschenrechte oder die Rechtsstaatlichkeit untergraben. Christophe Lacroix (Belgien, SOC) warnte vor einer Manipulation der Bevölkerung durch KI. Ein Beispiel sei die Beeinflussung der Briten bei der Abstimmung zum Brexit. Auch stimmte er der Notwendigkeit der Aufnahme der Landesverteidigung in den Geltungsbereich der Konvention zu. Als Beispiel für die Gefahr von KI zur Nutzung von militärischen Zielen führte er die israelische Armee an, die KI einsetze, um gezielt Personen auszuwählen und den Gazastreifen zu bombardieren. Niklaus-Samuel Gugger (Schweiz, EPP/CD) sprach sich ebenso gegen die pauschale Ausnahme der nationalen Sicherheit aus dem Anwendungsbereich der Konvention aus. Der Begriff der nationalen Sicherheit sei sehr vage und daher breit anwendbar. Gerade im Bereich der Sicherheit sei es entscheidend, dass legitime Grundrechte und die Bevölkerung vor unrechtmäßigen Einschränkungen geschützt würden. Lord Richard Keen (Vereinigtes Königreich, EC/DA) forderte, dass die Konvention sich nicht nur an die Mitgliedstaaten des Europarates richte, sondern auch nicht-europäische Staaten, die zur Entwicklung der KI beigetragen hätten, einbezogen würden. Um einige dieser Länder mit ins Boot zu holen, müssten Kompromisse eingegangen werden. Eine nicht ganz perfekte Konvention sei dennoch besser als gar keine Konvention. Der Entwurf des Rahmenübereinkommens sei nur als Anfang anzusehen. Aktualitätsdebatte: „Reaktion auf die humanitäre Katastrophe in Gaza und Verhinderung einer weiteren Eskalation im Nahen Osten nach dem jüngsten iranischen Angriff auf Israel“ Abgeordneter Andrej Hunko (Gruppe BSW) eröffnete die Debatte und erklärte, dass die UEL-Fraktion die Debatte initiiert habe, weil der Europarat bisher viel zu still über die Entwicklungen in Gaza sei. Seit dem 7. Oktober 2023 und der israelischen Reaktion darauf habe es über 33.000 Tote in Gaza – davon die Hälfte Kinder – sowie 12.000 Verschwundene und 70.000 Verletzte gegeben. Die Nahrungsmittelversorgung der Bevölkerung im Gazastreifen sei unzureichend. Der Einsatz von KI im Gazastreifen erhöhe die Zahl der Todesopfer. Die Drohnen würden über KI so programmiert, dass zum Beispiel mutmaßliche Terroristen oder Aktivisten der Terrororganisation Hamas in ihren Häusern bombardiert würden, wo sich stattdessen Frauen und Kinder befänden. Der Internationale Gerichtshof (IGH) habe auf die Initiative Südafrikas, ein Verfahren gegen Israel wegen Völkermordes eingeleitet und sei zu dem Schluss gekommen, dass die tatsächliche Gefahr eines Völkermordes bestehe. Deshalb müsse die Parlamentarische Versammlung alles tun, um diese Gefahr auszulöschen. Die Gefahr einer regionalen Eskalation des Konflikts steige. Ebenso verurteilt werden sollte das Auflösen eines friedlichen Palästina-Kongresses in Deutschland durch die Polizei, welcher nicht aus dem Hamas- Spektrum kam, sondern auch von kritischen Juden mitorganisiert wurde. Die einzige friedliche Lösung in der Region rund um den Gazastreifen sei, dass die Menschenrechte gleichermaßen für alle dort Lebenden gelten. Paul Gavan (Irland, UEL) kritisierte die Doppelmoral in der Versammlung im Hinblick auf die unterschiedliche Bewertung des Verhaltens von Russland und Israel. Dieselben Personen, die sich über die Aggression in der Ukraine echauffierten, hätten nichts zu einem Völkermord in Gaza zu sagen. Er verlangte, dass nicht nur der Apartheidstaat Israel wegen Völkermordes zur Rechenschaft gezogen werden müsse, sondern auch die Länder, die Israel weiterhin die militärische Ausrüstung zur Abschlachtung palästinensischer Frauen und Kinder lieferten – namentlich die USA, Deutschland und Großbritannien. Die Tatsache, dass Deutschland nun vor dem IGH angeklagt werde, um festzustellen, ob es wieder einmal in einen Völkermord verwickelt sei, sei eine Schande. Abgeordneter Frank Schwabe (SPD) legte den Fokus seiner Rede stärker auf den Iran und betonte, dass es kein Zufall sei, dass das Land, das brutal gegen die eigene Bevölkerung vorgehe und die gesamte Region – nicht nur Israel – bedrohe, auch das Land sei, das Russland mit Waffen für den Ukrainekrieg versorge. Iran habe der Hamas die Mittel gegeben, um den Angriff auf Israel am 7. Oktober 2023 durchzuführen. Der Begriff Völkermord solle vorsichtig verwendet werden, um bisher geschehene Völkermorde nicht zu relativieren. Stattdessen solle über die Gefahr eines Völkermordes gesprochen werden. Die Hamas trage die Hauptverantwortung für die Katastrophe in Gaza. Israel dürfe den Krieg nicht ohne deutlich erklärte Ziele und mit Angriffen auf die schutzlos ausgelieferte Zivilbevölkerung führen. Er sprach sich für einen sofortigen Waffenstillstand und eine Zwei-Staaten-Lösung aus. Alexis Tsipras (Griechenland, UEL) betonte ebenso, dass die EU endlich Stellung beziehen und eine Friedenskonferenz vorantreiben müsse, die die Aussicht auf die Anerkennung eines palästinensischen Staates auf der Grundlage einer Lösung mit internationalen Garantien für Israel beinhalte. Diskussionen über Gaza, die, wie in Deutschland, behindert würden, würden nur zu Doppelstandards führen. Mustafa Canbey (Türkei, NR) forderte die Versammlung explizit auf, Israel dazu zu bewegen, das Urteil des IGH umzusetzen. Dieser habe entschieden, dass Israel das Feuer einstellen, das Töten der Zivilbevölkerung beenden und humanitäre Hilfe in der Region zulassen müsse. Berlin, den 18. Februar 2025 Frank Schwabe Delegationsleiter 4 Ausschussmitgliedschaften der Delegationsmitglieder2 Die PVER hat sechs ständige Fachausschüsse sowie drei besondere Ausschüsse eingerichtet. Während die deutsche Delegation über die Mitgliedschaften in den Fachausschüssen entscheidet, bestimmen die Fraktionen der PVER die Mitglieder in den drei besonderen Ausschüssen. Fachausschüsse Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie (Committee on Political Affairs and Democracy) 1. Armin Laschet 2. Dr. Volker Ullrich 3. Max Lucks 4. Michael Georg Link – Frank Schwabe (ex officio) – Andrej Hunko (ex officio) 1. Axel Schäfer 2. Fabian Funke 3. Nicole Höchst 4. Sevim Dağdelen Ausschuss für Recht und Menschenrechte (Committee on Legal Affairs and Human Rights) 1. Josip Juratovic 2. Knut Abraham 3. Boris Mijatović 4. Norbert Kleinwächter – Frank Schwabe (ex officio) – Andrej Hunko (ex officio) 1. Christian Petry 2. Dr. Johann David Wadephul 3. Konstantin Kuhle 4. Petr Bystron Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung (Committee on Social Affairs, Health and Sustainable Development) 1. Christian Petry 2. Heike Engelhardt 3. Prof. Dr. Harald Weyel 4. Andrej Hunko 1. Martina Stamm-Fibich 2. Dr. Franziska Kersten 3. Katrin Staffler 4. Catarina dos Santos-Wintz Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene (Committee on Migration, Refugees and Displaced Persons) 1. Fabian Funke 2. Catarina dos Santos-Wintz 3. Julian Pahlke 4. Konstantin Kuhle 1. Dr. Katja Leikert 2. Filiz Polat 3. Dr. Christoph Hoffmann 4. Petr Bystron Ausschuss für Kultur, Wissenschaft, Bildung und Medien (Committee on Culture, Science, Education and Media) 1. Axel Schäfer 2. Michael Hennrich 3. Gyde Jensen 4. Nicole Höchst 1. Dr. Franziska Kersten 2. Julia Klöckner 3. Jürgen Hardt 4. Tabea Rößner Ausschuss für Gleichstellung und Nichtdiskriminierung (Committee on Equality and Non- Discrimination) 1. Gabriela Heinrich 2. Derya Türk-Nachbaur 3. Katrin Staffler 4. Filiz Polat 1. Heike Engelhardt 2. Merle Spellerberg 3. Max Lucks 4. Gyde Jensen 2 Stand: 2. Sitzungswoche 2024. Besondere Ausschüsse Ordentliche Mitglieder Fraktion Ausschuss für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangen Verpflichtungen (Monitoringausschuss) Committee on the Honouring of Obligations and Commitments by Member States of the Council of Europe (Monitoring Committee) – Axel Schäfer – Nicole Höchst Frank Schwabe (ex officio) Andrej Hunko (ex officio) SOC EC/DA SOC UEL Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten (Committee on Rules of Procedure, Immunities and Institutional Affairs) – Heike Engelhardt – Max Lucks Frank Schwabe (ex officio) Andrej Hunko (ex officio) SOC SOC SOC UEL Ausschuss für die Wahl der Richter zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Committee on the election of judges to the European Court of Human Rights) – Dr. Volker Ullrich – Frank Schwabe (stellvertretendes Mitglied für die Fraktion) EPP/CD SOC 5 Berichterstattermandate der Delegationsmitglieder3 Abg. Knut Abraham (CDU/CSU) „Gedenken an den 90. Jahrestag des Holodomors von 1932–1933 in der Ukraine“ Ausschuss für Recht und Menschenrechte (ernannt am 10.10.2023) Abg. Heike Engelhardt (SPD) „Förderung einer universellen Gesundheitsversorgung“ Ausschuss für Sozialordnung, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung (ernannt am 20.06.2023) Abg. Max Lucks (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Die Situation im Iran und der Schutz iranischer Menschenrechtsverteidiger in den Mitgliedsstaaten des Europarates“ Ausschuss für Politische Angelegenheiten und Demokratie (ernannt am: 26.04.2023) Abg. Julian Pahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Vermisste Migranten, Flüchtlinge und Asylbewerber – ein Aufruf zur Klärung ihres Schicksals“ Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Vertriebene (ernannt am: 23.06.2022) Abg. Axel Schäfer (SPD) „Die Einhaltung der Verpflichtungen und Zusagen durch Serbien“ Monitoringausschuss (ernannt am: 14.12.2022) Abg. Frank Schwabe (SPD) „Die Achtung der Rechtsstaatlichkeit und Bekämpfung der Korruption im Europarat“ Ausschuss für Geschäftsordnung, Immunität und institutionelle Angelegenheiten (ernannt am: 27.01.2021) 3 Stand: 2. Sitzungswoche 2024. 6 Verabschiedete Empfehlungen und Entschließungen Nummer Titel Seite Stellungnahme 303 (2024) Entwurf des Rahmenübereinkommens über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit 13 Empfehlung 2271 (2024) Entschließung 2539 (2024) Die Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine 16 18 Empfehlung 2272 (2024) Entschließung 2545 (2024) Die durchgängige Berücksichtigung des Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt im Reykjavík-Prozess 21 23 Empfehlung 2273 (2024) Entschließung 2546 (2024) Auf dem Weg zu Strategien des Europarates für gesunde Meere und Ozeane zur Bewältigung der Klimakrise 25 26 Empfehlung 2274 (2024) Entschließung 2547 (2024) Der Schutz von Kindern vor Gewalt im Internet 29 31 Entschließung 2537 (2024) Das Verhältnis zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition in einer Demokratie 32 Entschließung 2538 (2024) Förderung des überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden 35 Entschließung 2540 (2024) Der Tod von Alexei Nawalny und die Notwendigkeit, Wladimir Putins totalitärem Regime und seinem Krieg gegen die Demokratie entgegenzutreten 37 Entschließung 2541 (2024) Die willkürliche Inhaftierung von Wladimir Kara-Mursa und die systematische Verfolgung von Kriegsgegnerinnen und Kriegsgegnern in der Russischen Föderation und in Belarus 45 Entschließung 2542 (2024) Sanktionen gegen Personen auf der „Kara-Mursa-Liste“ 50 Entschließung 2543 (2024) Die Meinungs- und Versammlungsfreiheit von LGBTI- Personen in Europa 52 Entschließung 2544 (2024) Die Einhaltung der Pflichten und Verpflichtungen durch Albanien 55 Stellungnahme 303 (2024)4 Entwurf des Rahmenübereinkommens über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit 1. Die Parlamentarische Versammlung ist der Ansicht, dass die künstliche Intelligenz (KI) sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. In der Haltung der Versammlung zu diesem Thema wurde immer betont, wie wichtig es ist, das richtige Gleichgewicht zwischen einer Reduzierung der Gefahren und einer umfassenden Nutzung der Vorteile, die die KI zur Verbesserung des Lebens für alle bieten kann, zu finden. 2. Die Versammlung verweist auf ihre frühere Arbeit zur KI. Im Jahr 2020 verabschiedete sie eine Reihe von Entschließungen und Empfehlungen, in denen die Chancen und die Gefahren der KI für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit geprüft wurden. Dazu gehören Entschließung 2341 (2020) „Die Notwendigkeit einer demokratischen Steuerung von künstlicher Intelligenz“, Entschließung 2342 (2020) „Gerechtigkeit durch Algorithmen Die Rolle der künstlichen Intelligenz in Polizeiarbeit und Strafjustiz“, Entschließung 2343 (2020) „Gegen Diskriminierung durch den Einsatz künstlicher Intelligenz“, Entschließung 2344 (2020) „Die Schnittstelle zwischen Gehirn und Computer: neue Rechte oder neue Bedrohungen der Grundfreiheiten?“, Entschließung 2345 (2020) „Künstliche Intelligenz und Arbeitsmärkte: Freund oder Feind? ”, Entschließung 2346 (2020) „Rechtliche Aspekte des „autonomen“ Fahrens“ und ihre damit verbundenen Empfehlungen sowie Empfehlung 2185 (2020) „Künstliche Intelligenz im Gesundheitswesen: Medizinische, rechtliche und ethische Herausforderungen der Zukunft“. Die Versammlung unterstützte eine Reihe wichtiger ethischer Grundsätze, die bei der Entwicklung und Umsetzung von KI-Anwendungen respektiert werden sollten. Zu diesen Grundsätzen, die in einem gemeinsamen Anhang zu all diesen Berichten weiter ausgeführt wurden, gehören 2.1. Transparenz, einschließlich Zugänglichkeit und Erklärbarkeit; 2.2. Gerechtigkeit und Fairness, einschließlich Nichtdiskriminierung; 2.3. menschliche Verantwortung für Entscheidungen, einschließlich Haftung und Verfügbarkeit von Rechtsmitteln; 2.4. Schutz und Sicherheit 2.5. Schutz der Privatsphäre und Datenschutz. 3. Die Versammlung ist fest davon überzeugt, dass eine rechtliche Regelung notwendig ist, um die potenziellen Gefahren für Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit, die aus der Nutzung von KI resultieren, zu vermeiden oder zu verringern. Der Europarat sollte in diesem Zusammenhang als eine führende internationale Normsetzungsinstanz im Bereich von Demokratie, Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit eine Vorreiterrolle wahrnehmen. Während sie die Arbeit des Ad-hoc-Ausschusses für künstliche Intelligenz (CAHAI) zur damaligen Zeit unterstützte, rief die Versammlung das Ministerkomitee auf, die Ausarbeitung eines rechtsverbindlichen Instruments zur Regelung der künstlichen Intelligenz zu beschließen, möglicherweise in Form eines auch für Nichtmitgliedstaaten offenen Übereinkommens, das auf einem umfassenden Ansatz basieren, die gesamte Nutzungsdauer KI-gestützter Systeme behandeln, sich an alle Akteure richten und Mechanismen zur Gewährleistung seiner Umsetzung enthalten sollte. Die Versammlung begrüßt daher mit lebhafter Genugtuung die Fertigstellung des Entwurfs eines Übereinkommens über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit durch den Ausschuss für künstliche Intelligenz des Europarates (CAI). 4. Die Versammlung war immer der Ansicht, dass private Akteure unter den Geltungsbereich eines derartigen rechtsverbindlichen Instruments fallen sollten. In ihrer Entschließung 2341 (2020) äußerte sie die Ansicht, dass das Instrument Bestimmungen zur Begrenzung der Gefahren der Nutzung KI-gestützter Technologien durch die Staaten und private Akteure im Hinblick auf die Ausübung von Kontrolle über die Menschen enthalten sollte und dass die Tätigkeit privater Akteure einer demokratischen Kontrolle unterliegen sollte. 5. Nach seiner Verabschiedung wird das Rahmenübereinkommen der erste internationale Vertrag über KI sein. Es basiert auf den Normen des Europarates für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die auch von den Nichtmitgliedstaaten geteilt werden, die an den Verhandlungen teilgenommen haben. Dies ist 4 Versammlungsdebatte am 18. April 2024 (13. Sitzung) (siehe Dok. 15971, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatterin: Frau Thórhildur Sunna Ævarsdóttir). Von der Versammlung am 18. August 2024 (13. Sitzung) verabschiedeter Text. ein Beispiel für die führende Rolle des Europarates bei der Entwicklung von Normen in neuen Bereichen, auch im digitalen Bereich, gemäß der von den Staats- und Regierungschefs im Mai 2023 verabschiedeten Erklärung von Reykjavík. Ein Teil des Mehrwerts des Rahmenübereinkommens wird in seiner globalen Reichweite liegen, da es Staaten aus aller Welt zusammenbringen wird, die die globalen Herausforderungen der KI mit einem menschenrechtsbasierten Ansatz angehen möchten. Die Versammlung versteht daher, dass bei dem Ausarbeitungsprozess verschiedene rechtliche und politische Traditionen und Systeme berücksichtigt werden mussten, mit dem Ergebnis, dass der Textentwurf häufig sehr allgemeine und abstrakte Bestimmungen enthält, die ein bestimmtes Maß an Flexibilität bei seiner Umsetzung ermöglichen. Sein „Rahmencharakter“ bedeutet auch, dass das Übereinkommen durch andere rechtsverbindliche bzw. nicht verbindliche Instrumente im Hinblick auf die Nutzung von KI in speziellen Sektoren oder zur Weiterentwicklung bestimmter darin enthaltener Bestimmungen ergänzt werden muss. Die Versammlung ist bereit, einen Beitrag zur Ausarbeitung solcher Instrumente zu leisten. 6. Die Versammlung ist zufrieden, dass sich die meisten wichtigen ethischen Grundsätze, die sie in ihren Berichten aus dem Jahr 2020 unterstützt hatte, in den unterschiedlichen Bestimmungen des Rahmenübereinkommens wiederfinden, wenngleich einige dieser Grundsätze als positive individuelle Rechte anstatt als allgemeine Grundsätze (z. B. Privatsphäre, Gleichberechtigung und Nichtdiskriminierung) hätten formuliert werden können. Außerdem hätte deutlicher gemacht werden können, dass jede einzelne Regierung verpflichtet werden sollte, ihre Bürgerinnen und Bürger über die Anwendung von KI-Systemen in administrativen Prozessen, die rechtsverbindliche Entscheidungen nach sich ziehen, informieren zu müssen. Ein weiterer erheblicher Mehrwert des Entwurfs des Rahmenübereinkommens besteht darin, dass es darauf abzielt, nicht nur die Menschenrechte, sondern auch die demokratischen Prozesse und die Rechtsstaatlichkeit im Kontext von KI zu schützen. KI-Technologien verfügen über das Potenzial, das Funktionieren der demokratischen Institutionen und Prozesse zu stören, beispielsweise durch ein Eingreifen in Wahlprozesse, Falschinformationen und die Manipulation der öffentlichen Meinung. Sie können sich auch auf das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit auswirken, auch auf die Unabhängigkeit und die Unparteilichkeit der Justiz und den Zugang zur Justiz. Diesbezüglich ist die Versammlung der Ansicht, dass die Interpretation der „demokratischen Institutionen und Prozesse“ und der „Rechtsstaatlichkeit“ im Sinne des Entwurfs des Rahmenübereinkommens von den maßgeblichen Normen geleitet werden sollte, die im Laufe der Jahre von den Organen des Europarates wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) entwickelt wurden, sowie von den Demokratie- Grundsätzen von Reykjavík. Die Verfasser haben jedoch die Gelegenheit versäumt, die positiven Auswirkungen der KI auf demokratische Prozesse spezieller zu behandeln, beispielsweise eine bessere Rechenschaftspflicht der Regierungen und die Erleichterung demokratischen Handelns und demokratischer Teilhabe. 7. Die Versammlung bedauert, dass sich der Entwurf des Rahmenübereinkommens nicht gleichermaßen auf öffentliche wie private Akteure erstreckt. Stattdessen führt er ein System ein, bei dem jede Partei in der Lage sein wird, in einer Erklärung festzulegen, wie sie beabsichtigt, die Gefahren und Auswirkungen anzugehen, die sich aus der Nutzung von KI durch private Akteure ergeben. Dies ist weit davon entfernt, ideal für die Rechtssicherheit und für die Vorhersehbarkeit der durch das Rahmenübereinkommen auferlegten Verpflichtungen zu sein und entspricht nicht den zuvor von der Versammlung, dem Menschenrechtskommissar des Europarates und dem CAHAI zum Ausdruck gebrachten Haltungen. Es verstößt auch gegen den Grundsatz, dass die Staaten gemäß dem Fallrecht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und den maßgeblichen Empfehlungen des Ministerkomitees des Europarates positive Verpflichtungen haben, den Einzelnen gegen Menschenrechtsverletzungen durch private Akteure zu schützen. Viele KI-Systeme werden von privaten Rechtspersonen entwickelt und eingesetzt, und die Einführung eines differenzierten Ansatzes für den Privatsektor schafft eine beträchtliche Regelungslücke. 8. Die Versammlung ruft daher alle Mitgliedstaaten des Europarates nachdrücklich auf, bei der Ratifizierung des Rahmenübereinkommens und beim Einreichen ihrer Erklärungen nach Artikel 3,1 (b) die umfassende Anwendbarkeit der darin dargelegten Grundsätze (Kapitel II bis VI) und Verpflichtungen auf die Aktivitäten privater Akteure anzuerkennen und der zukünftigen Konferenz der Vertragsparteien nach Artikel 24 dementsprechend zu berichten. Sie ruft die Konferenz der Vertragsparteien außerdem auf, umfassenden Gebrauch von ihren Befugnissen zu machen und eine ordnungsgemäße Überprüfung durchzuführen, wie alle Parteien Artikel 3,1. (b) nachkommen. Die Versammlung ist der Ansicht, dass eine dynamische Interpretation dieser Bestimmung durch den vom Rahmenübereinkommen geschaffenen Follow-up-Mechanismus mit der Zeit durch Berichtspflichten und gegenseitigen Druck eine Weiterentwicklung fördern wird, auch im Hinblick auf Nichtmitgliedstaaten, die entscheiden könnten, die Verpflichtungen des Rahmenübereinkommens nicht auf private Akteure anzuwenden. 9. Nach Prüfung einiger Vorschläge durch verschiedene Akteure und unter gebührender Berücksichtigung der Gesamtstruktur und des übergreifenden Charakters des vereinbarten Texts legt die Versammlung folgende Änderungsvorschläge zum Entwurf des Rahmenübereinkommens vor: 9.1. Artikel 3.2. sollte durch folgenden Wortlaut ersetzt werden: „Jede Partei kann die Anwendung der Bestimmungen dieses Übereinkommens einschränken, wenn Aktivitäten innerhalb der Nutzungszeit des Systems künstlicher Intelligenz erforderlich sind, um ihre nationale Sicherheit oder ihre nationalen Verteidigungsinteressen zu schützen und wenn derartige Aktivitäten auf eine Art und Weise durchgeführt werden, die im Einklang mit dem anwendbaren Völkerrecht steht, darunter die internationalen Menschenrechtsverpflichtungen, und unter Achtung ihrer demokratischen Institutionen und Prozesse.“; 9.2. Artikel 3.4 zu streichen; 9.3. in Artikel 5.1 sollten nach „Effektivität der demokratischen Institutionen und Prozesse, darunter“, die Worte „freie und faire Wahlen,“ ergänzt werden; 9.4. in Kapitel III sollte folgender Artikel hinzugefügt werden: „Jede Partei beschließt oder erhält gemäß dem geltenden Völkerrecht und dem nationalen Recht Maßnahmen zur Erhaltung von Gesundheit und Umwelt im Zusammenhang mit den Aktivitäten innerhalb der Nutzungszeit der Systeme künstlicher Intelligenz aufrecht.“; 9.5. in Artikel 14.2 (c) bzw. im erläuternden Bericht sollte ein Verweis auf die „Justizbehörden“ oder eine „gerichtliche Prüfung“ hinzugefügt werden; 9.6. in Artikel 15.1 sollte ein Verweis auf „menschliche Überprüfung“ hinzugefügt werden; 9.7. in den Artikeln 16.1, 16.2 (a), (e) und 16.3 sollten nach dem Wort „Rechtsstaatlichkeit“ folgende Worte hinzugefügt werden: „und den Schutz der Umwelt“; 9.8. Artikel 16.4 sollte durch folgenden Text ersetzt werden: „Jede Partei trifft gesetzgeberische oder sonstige Maßnahmen, die für die Einsetzung von Mechanismen für ein Moratorium oder ein Verbot oder für Einschränkungen im Hinblick auf bestimmte Nutzungen von Systemen künstlicher Intelligenz erforderlich sind, wenn diese Nutzungen unvereinbar mit der Wahrung der Menschenrechte, dem Funktionieren der Demokratie oder der Rechtsstaatlichkeit sind.“; 9.9. in Kapitel VI sollte folgender Artikel hinzugefügt werden: „Jede Partei trifft geeignete Maßnahmen, um den Schutz von Hinweisgebern im Zusammenhang mit den Aktivitäten innerhalb der Nutzungszeit von Systemen künstlicher Intelligenz, die sich nachteilig auf Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auswirken könnten, zu gewährleisten.“; 9.10. am Ende von Artikel 26.2 sollte folgender Satz hinzugefügt werden: „Die Funktionen und Befugnisse derartiger Mechanismen schließen Untersuchungsbefugnisse, die Befugnis, auf Beschwerden zu reagieren, eine regelmäßige Berichterstattung, Förderung, öffentliche Wahrnehmung und Konsultierung im Hinblick auf die wirksame Umsetzung des vorliegenden Übereinkommens ein.“; 9.11. in Kapitel VII sollte nach Artikel 26 folgender Artikel hinzugefügt werden: „Parlamentarische Beteiligung“: „1. Die nationalen Parlamente werden aufgefordert, sich an der Weiterverfolgung und der Überprüfung der zur Umsetzung des vorliegenden Übereinkommens ergriffenen Maßnahmen zu beteiligen. 2. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates wird aufgefordert, regelmäßig Bilanz über die Umsetzung des vorliegenden Übereinkommens zu ziehen.“ 10. Die Versammlung möchte an der vom Rahmenübereinkommen geschaffenen zukünftigen Konferenz der Vertragsparteien teilnehmen und sich an der in Artikel 25 vorgesehenen Zusammenarbeit und am Informationsaustausch beteiligen. 11. Die Versammlung ruft ihren Unterausschuss für künstliche Intelligenz und Menschenrechte auf, nach seiner Verabschiedung das Bewusstsein für das Rahmenübereinkommen zu stärken, auch durch die Förderung seiner Ratifizierung oder des Beitritts von Mitgliedstaaten, Beobachterstaaten sowie Staaten, deren Parlamente Beobachter- oder Partner-für-Demokratie-Status bei der Versammlung besitzen. 12. Schließlich wird die Versammlung durch neue Berichte über aufkommende Themen und die genaue Verfolgung und gegebenenfalls den Beitrag zu Normsetzungsaktivitäten des CAI und anderer maßgeblicher zwischenstaatlicher Organe des Europarates ihre Arbeit zu Fragen im Zusammenhang mit KI fortsetzen. Empfehlung 2271 (2024)5 Die Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine 1. Die Parlamentarische Versammlung weist das Ministerkomitee auf ihre Entschließung 2539 (2024) „Die Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine“ hin, die die entschiedene Forderung beinhaltet, beschlagnahmte Vermögenswerte des russischen Staates zur Entschädigung von durch den Angriff der Russischen Föderation verursachte Sach- und Personenschäden sowie zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine zu verwenden. 2. Die Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2516 (2023) „Die Gewährleistung eines gerechten Friedens in der Ukraine und dauerhafter Sicherheit in Europa“, die zur Schaffung eines „umfassenden Entschädigungsmechanismus einschließlich einer internationalen Kommission zur Prüfung der im Schadenregister erfassten Schadenersatzansprüche und eines Entschädigungsfonds, aus dem die von der Kommission gewährten Entschädigungszahlungen gezahlt werden, insbesondere durch Beschlagnahme und anderweitige Nutzung der Vermögensgegenstände der Russischen Föderation für die Zahlung von kriegsbedingten Schäden in der Ukraine” aufrief. Sie verweist außerdem auf ihre Entschließung 2482 (2023) „Rechtliche und menschenrechtliche Aspekte des Angriffs der Russischen Föderation auf die Ukraine“, die die Mitgliedstaaten des Europarates aufrief, einen internationalen Entschädigungsmechanismus einzurichten, die Gründe hervorhob, weshalb der Europarat eine führende Rolle bei seiner Schaffung und Verwaltung übernehmen sollte, und einige seiner wichtigsten zukünftigen Merkmale auflistete. 3. Die Versammlung verweist auf die Beschlüsse des Ministerkomitees vom 15. September 2022 und vom 24. Februar 2023, alle Anstrengungen zu begrüßen, um eine umfassende Entschädigung für die von der Russischen Föderation in der Ukraine begangenen Völkerrechtsverstöße sicherzustellen. Sie unterstreicht außerdem, dass das Ministerkomitee in seiner am 12. Mai 2023 verabschiedeten Entschließung CM/Res(2023)3 zur Schaffung des Erweiterten Teilabkommens über das Register für die durch den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine verursachten Schäden zugestimmt hat, „weiterhin in Zusammenarbeit mit der Ukraine sowie den maßgeblichen internationalen Organisationen und Organen auf die Schaffung durch ein separates internationales Instrument eines zukünftigen internationalen Entschädigungsmechanismus hinzuwirken, der eine Forderungskommission und einen Entschädigungsfonds einschließen könnte, bei dem die Arbeit des Schadensregisters einschließlich seiner digitalen Plattform mit allen darin gespeicherten Daten zu Forderungen und Beweisen ein integraler Bestandteil sein sollte“. 4. Im Lichte der vorstehenden Erwägungen fordert die Versammlung das Ministerkomitee auf, 4.1 Schritte zur Einsetzung eines internationalen Entschädigungsmechanismus unter der Schirmherrschaft des Europarates zu unternehmen, um die Schäden der betroffenen natürlichen und juristischen Personen sowie des ukrainischen Staates aufgrund der rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation bei ihrer Invasion in die Ukraine umfassend anzugehen; 4.2. einen internationalen Treuhandfonds einzusetzen, in dem alle beschlagnahmten Vermögenswerte des russischen Staates hinterlegt werden, wobei Transparenz, Verantwortlichkeit und Gerechtigkeit bei der Auszahlung der Mittel, die zur Entschädigung der Ukraine sowie der vom russischen Angriff auf die Ukraine betroffenen natürlichen und rechtlichen Personen und zur Hilfe für die Erholungs- und Wiederaufbauanstrengungen der Ukraine verwendet werden sollten, zu gewährleisten sind; 4.3. die Einsetzung einer internationalen Forderungskommission unter der Schirmherrschaft des Europarates für die in dem Register verzeichneten Schäden zu unterstützen; 5 Versammlungsdebatte am 16. April 2024 (10. Sitzung) (siehe Dok. 15932, Bericht des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatter: Lulzim Basha, sowie Dok. 15941, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Davor Ivo Stier). Von der Versammlung am 16. April 2024 (10. Sitzung) verabschiedeter Text. 4.4. zu erwägen, nach seiner Schaffung die Schäden in den Geltungsbereich des zukünftigen internationalen Entschädigungsmechanismus zu integrieren, die durch die völkerrechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation in der Autonomen Republik Krim, der Stadt Sewastopol und in den vorübergehend besetzten Gebieten Donezk und Luhansk vor dem 24. Februar 2022 angerichtet wurden, soweit sie von dem 2014 begonnenen Angriff auf die Ukraine herrühren und insbesondere im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Völkerrecht stehen, die von internationalen rechtsprechenden Organen wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bestätigt wurden. Entschließung 2539 (2024)6 Die Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine 1. Die Parlamentarische Versammlung bekräftigt erneut ihre große Sorge über die flächendeckenden Zerstörungen und das akute Leid, die der Ukraine und ihrer Bevölkerung durch die Russische Föderation mit ihrem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg zugefügt wurden, der 2014 begann und im Februar 2022 in eine großangelegte Invasion eskalierte, die schwere menschliche und materielle Verluste, gravierende Menschenrechtsverletzungen und zahlreiche Kriegsverbrechen zur Folge hatte. 2. Der Europarat hat an führender Stelle seine Solidarität mit der Ukraine und ihrer Bevölkerung zum Ausdruck gebracht, den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine verurteilt und die Russische Föderation aufgrund ihrer schwerwiegenden Verstöße gegen das Völkerrecht und ihre satzungsmäßigen Verpflichtungen von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Der Europarat hat darüber hinaus federführend bei der Einrichtung eines Registers für die durch die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine verursachten Schäden als ersten Schritt zur Schaffung eines umfassenden Systems, in dessen Rahmen die Russische Föderation für ihre unrechtmäßigen Handlungen zur Rechenschaft gezogen wird, mitgewirkt. Entsprechend seiner entschlossen Haltung und seinem Schwerpunkt auf Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit sollte der Europarat eine signifikante Rolle bei der Unterstützung der Anstrengungen für den Wiederaufbau der Ukraine spielen, indem er die Beschlagnahmung der Vermögenswerte des russischen Staates und ihre Verwendung zur Unterstützung des Wiederaufbaus der Ukraine empfiehlt. Diese Vorgehensweise würde das dreifache Ziel verfolgen, die Ukraine zu stärken, die Rechenschaftspflicht der Russischen Föderation zu gewährleisten sowie im Hinblick auf zukünftige Angriffe abzuschrecken. 3. Die Versammlung ist der Ansicht, dass es für die internationale Gemeinschaft von entscheidender Bedeutung ist, bei der Bewältigung dieser Herausforderung und der Gewährleistung, dass die Opfer des Angriffs, die Ukraine und ihre Bürgerinnen und Bürger, die ihnen geschuldete Entschädigung erhalten und es einen Weg gibt, Gerechtigkeit herzustellen, an einem Strang zu ziehen. Die Versammlung hatte bereits in ihrer Entschließung 2516 (2023) „Die Gewährleistung eines gerechten Friedens in der Ukraine und dauerhafter Sicherheit in Europa“ die Schaffung „eines umfassenden Entschädigungsmechanismus einschließlich einer internationalen Kommission zur Prüfung der im Schadenregister erfassten Schadenersatzansprüche und eines Entschädigungsfonds, aus dem die von der Kommission gewährten Entschädigungszahlungen gezahlt werden, insbesondere durch Beschlagnahme und anderweitige Nutzung der Vermögensgegenstände der Russischen Föderation für die Zahlung von kriegsbedingten Schäden in der Ukraine“ gefordert. 4. Die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation verursachten dokumentierten Schäden an der ukrainischen Infrastruktur und Wirtschaft beliefen sich im Juni 2023 auf 416 Milliarden US-Dollar. Die Not derer, die wegen des Krieges aus der Ukraine fliehen mussten – schätzungsweise 6,2 Millionen Menschen ist besonders besorgniserregend als eine humanitäre Notlage an sich sowie auch deshalb, weil sie einen Welleneffekt über die Grenzen hinaus verursacht, der sich auf die Nachbarländer auswirkt und Ressourcen in größerem Maßstab beansprucht. Des Weiteren geht man davon aus, dass ca. 17,6 Millionen Menschen in der Ukraine 2023 humanitäre Hilfe benötigten, darunter 5,1 Millionen Binnenvertriebene. 5. Die Versammlung erkennt an, dass die Nichtbeteiligung der Russischen Föderation an internationalen Streitbeilegungsverfahren die traditionellen rechtlichen Möglichkeiten zur Sicherung von Entschädigungen einschränkt. Sie bekräftigt jedoch die Verpflichtung des Aggressorstaates, der Russischen Föderation, im 6 Versammlungsdebatte am 16. April 2024 (10. Sitzung) (siehe Dok. 15932, Bericht des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, sowie Dok. 15941, Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Davor Ivo Stier). Vonder Versammlung am 16. April 2024 (10. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2271 (2024). Einklang mit den Grundsätzen des Völkerrechts eine umfassende Entschädigung für die Sach- und Personenschäden zu leisten, die durch seine völkerrechtswidrigen Handlungen verursacht wurden, darunter die Zerstörung der Infrastruktur, Verluste von Menschenleben, wirtschaftliche Härten und andere negative Auswirkungen. Die Versammlung erinnert in diesem Zusammenhang an die Artikel aus dem Jahr 2001 über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen, die Grundprinzipien und Leitlinien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2005 betreffend das Recht der Opfer von groben Verletzungen der internationalen Menschenrechtsnormen und schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht auf Rechtsschutz und Wiedergutmachung sowie an die Resolution A/RES/ES-11/5 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 14. November 2022 „Förderung von Rechtsschutz und Widergutmachung für die Aggression gegen die Ukraine“, die die Notwendigkeit der Schaffung eines internationalen Mechanismus für die Wiedergutmachung anerkennt. 6. Die Versammlung stellt fest, dass mehrere Länder, die über russische staatliche Vermögenswerte verfügen, ungefähr 300 Milliarden US-Dollar an russischem Staatsvermögen eingefroren haben. Die eingefrorenen finanziellen Vermögenswerte des russischen Staates müssen für den Wiederaufbau der Ukraine zur Verfügung gestellt werden. Staaten, die diese Vermögenswerte halten, sollten kooperieren und sie in einen internationalen Entschädigungsmechanismus überführen. Nach den Bestimmungen des Völkerrechts besitzen die Staaten die Befugnis, Gegenmaßnahmen gegen einen Staat zu unternehmen, der das Völkerrecht schwerwiegend verletzt hat. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Mitgliedstaaten des Europarates von Sanktionen zu Gegenmaßnahmen übergehen. Die Versammlung stellt ferner fest, dass Gegenmaßnahmen darauf abzielen, dass der rechtsverletzende Staat sein unrechtmäßiges Verhalten einstellt oder seinen Verpflichtungen nachkommt, die sich aus diesem Verhalten ergeben, wie die Leistung von Wiedergutmachung für die verursachten Schäden. Die Versammlung unterstreicht, dass die Legitimität der empfohlenen Gegenmaßnahmen im Rahmen der Staatenimmunität unanfechtbar bleibt. 7. Die Versammlung erkennt den langjährigen Einfluss bestimmter russischer Einzelpersonen, auch Oligarchen genannt, auf die nationale und internationale Politik an, der durch ihre Kontrolle über wichtige Industrien und erhebliche Vermögenswerte im Ausland geprägt ist, wodurch es ihnen möglich wurde, verschiedene Akteure in den europäischen Ländern zu beeinflussen. Seit dem Beginn des Angriffskriegs der Russischen Föderation auf die Ukraine im Jahr 2014 hat eine Reihe von Unternehmen, die sich im Besitz dieser Einzelpersonen befinden, mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex zusammengearbeitet. Angesichts dieser Tatsache führten die Europäische Union, die G7-Länder und Australien im März 2022 die Taskforce „Russische Eliten, Stellvertreter und Oligarchen“ („REPO-Taskforce“) ein. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die Mitgliedstaaten an einem ähnlichen Mechanismus arbeiten müssen, um in der Lage zu sein, sich mit dieser Frage zu befassen. 8. Die Versammlung erkennt die Bestrebungen der Mitgliedstaaten an, Sanktionen gegen russische Einzelpersonen und Unternehmen zu verhängen, die mit dem russischen militärisch-industriellen Komplex zusammenarbeiten, insbesondere gegen solche, die in der Schwerindustrie tätig sind und die Herstellung verschiedener Arten letaler Waffen erleichtern. Die Versammlung ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten Mechanismen für die Überwachung potentieller Verstöße gegen das Sanktionsregime entwickeln sollten, mit denen derartige Vermögen eingefroren und anschließend in den internationalen Fonds für den Wiederaufbau der Ukraine überwiesen werden, wobei die Grundsätze des Völkerrechts und die Achtung der privaten Eigentumsrechte gewahrt werden sollten. 9. Die Versammlung ist der Ansicht, dass die Schaffung eines internationalen Entschädigungsfondsfonds sowie eines Entschädigungsmechanismus als separates internationales Instrument unter der Schirmherrschaft des Europarates, dessen Aufgabe es wäre, Forderungen zu prüfen und/oder umfassende Entschädigungen für durch die völkerrechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation in der oder gegen die Ukraine verursachte Sach- und Personenschäden zu leisten, einen strukturierten Weg zur Beurteilung und Entschädigung für die Schäden bieten würde, die verschiedene Akteure aufgrund der völkerrechtswidrigen Invasion der Russischen Föderation in die Ukraine erlitten haben. Dieser Entschädigungsmechanismus sollte eine Reihe von Verlusten abdecken, unter anderem, aber nicht ausschließlich, Schäden an der Infrastruktur, ökologische Folgen, wirtschaftliche Verluste von Unternehmen und Investoren sowie die Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterstützung derjenigen, die durch die Aggression innerhalb der Ukraine und ins Ausland vertrieben wurden. 10. Die Versammlung erkennt an, dass russische Politiker, Propagandisten, Oligarchen und sonstige Kriegskollaborateure durch ihre engen Verbindungen zu Wladimir Putins Regime beträchtliche Reichtümer angehäuft und versucht haben, die Innenpolitik der europäischen Länder zu beeinflussen, was sie zu Komplizen im Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine macht. Zur Gewährleistung der persönlichen Haftbarkeit einer bestimmten Einzelperson sollten Maßnahmen wie das Einfrieren und die Beschlagnahme ihrer Vermögenswerte und deren Zuteilung für den Wiederaufbau der Ukraine ergriffen werden. In Anbetracht dessen, dass bestimmte Länder bereits neue Gesetze erlassen oder die bestehenden geändert haben, sowie gemäß den Grundsätzen des Privateigentums und des Völkerrechts werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Gesetze und Rechtsmechanismen zur Beschlagnahme dieser Vermögenswerte zu erarbeiten. 11. Da das bereits geschaffene Schadensregister sich in dem mühevollen Prozess befindet, zur Vorbereitung eines internationalen Forderungsprozesses die ukrainischen Verluste zu verzeichnen, sollten Länder, die russische Vermögenswerte eingefroren haben, diese Vermögenswerte in einen internationalen Entschädigungsfonds übertragen. Es sollte eine internationale Kommission zur Prüfung der Forderungen für die im Register verzeichneten Schäden geschaffen werden, um den Forderungsprozess effektiv zu bewältigen. 12. Im Lichte dieser Erwägungen 12.1. ruft die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates und anspruchsberechtigte Nichtmitgliedstaaten auf, dem Schadensregister beizutreten, sofern sie es noch nicht getan haben; 12.2. fordert die Versammlung die Einsetzung eines internationalen Entschädigungsmechanismus unter der Schirmherrschaft des Europarates, um die Schäden, die den natürlichen und juristischen Personen, einschließlich des ukrainischen Staates, aufgrund der völkerrechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation bei ihrer Invasion in die Ukraine entstanden sind, umfassend anzugehen; 12.3. fordert die Versammlung die Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten des Europarates, die über Vermögenswerte des russischen Staates verfügen, nachdrücklich auf, bei der raschen Überführung dieser Vermögenswerte in den neugeschaffenen internationalen Entschädigungsmechanismus aktiv zu kooperieren, unterstützt die Anstrengungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten und ruft sie und die G7 auf, unverzüglich zu handeln und alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass alle von ihnen verwahrten Vermögenswerte der Russischen Föderation für die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine zur Verfügung gestellt werden; 12.4. fordert die Versammlung nachdrücklich den unverzüglichen Wiederaufbau der Ukraine, ohne das Ende des Angriffskriegs abzuwarten, und ruft daher zur Schaffung eines internationalen Treuhandfonds auf mit einer klaren Frist für die Umsetzung dieses Mechanismus, in dem alle Vermögenswerte des Russischen Staates in den Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten des Europarates hinterlegt werden, unter Gewährleistung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Gerechtigkeit bei der Auszahlung der Mittel, die zur Entschädigung der Ukraine und natürlicher und juristischer Personen, die vom russischen Angriffskrieg auf die Ukraine betroffen sind, verwendet werden sollten; 12.5. fordert die Versammlung die Einsetzung einer unparteiischen und effektiven internationalen Forderungskommission, die gemäß anerkannten Rechtsnormen operiert und über Forderungen entscheiden würde, die von der Ukraine, betroffenen Entitäten sowie von betroffenen natürlichen und juristischen Personen, die eine Entschädigung für durch den Angriff der Russischen Föderation verursachte Schäden anstreben, vorgelegt werden 12.6. unterstreicht die Versammlung, dass es äußerst wichtig ist, sich bei der Übertragung und Verwaltung der eingefrorenen russischen Vermögenswerte an die etablierten internationalen rechtlichen Normen und Grundsätze zu halten und dabei Fairness und Verhältnismäßigkeit zu gewährleisten und die Rechte aller betroffenen Parteien zu wahren, die von der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5) und/oder anderen internationalen Menschenrechtsinstrumenten garantiert werden; 12.7. unterstützt die Versammlung die Einleitung von Gegenmaßnahmen, wie im Rahmen des Völkerrechts dargelegt, um die Russische Föderation zur Einhaltung ihrer internationalen rechtlichen Verpflichtungen und Verantwortung zu bewegen; 12.8. ruft die Versammlung die im Hinblick auf Verstöße gegen für alle Beteiligten geltende Verpflichtungen (erga-omnes-Verpflichtungen) besorgten Staaten auf, sich aktiv am Entschädigungsmechanismus zu beteiligen und so zu den Anstrengungen beizutragen, die darauf abzielen, Verstöße zu stoppen und gerechte Entschädigungen für betroffene natürliche und juristische Personen sowie für den ukrainischen Staat zu gewährleisten; 12.9. ruft die Versammlung die Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und alle maßgeblichen Akteuren auf, gemeinsam den Prozess des Wiederaufbaus zu beschleunigen und eine umfassende Entschädigung für die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation verursachten mannigfaltigen Schäden zu gewährleisten, auch durch die Prüfung anderer ergänzender oder alternativer Vorschläge wie z.B. die Beschlagnahme von Privatvermögen nach einer strafrechtlichen Verurteilung wegen der Umgehung der Sanktionen, die Einführung einer Zusatzbesteuerung für Zinsen oder Gewinne aus eingefrorenen Vermögenswerten des Russischen Staates oder die Verwendung dieser Vermögenswerte als Sicherheiten für Darlehen an die Ukraine; 12.10. ruft die Versammlung die Mitgliedstaaten, internationalen Organisationen und alle maßgeblichen Akteure auf, weiter an der Ausweitung der Liste der sanktionierten Einzelpersonen und Unternehmen zu arbeiten, die unmittelbar oder mittelbar mit der russischen Rüstungsindustrie, insbesondere der Metallurgieindustrie und anderen Arten der Schwerindustrie verbunden sind, sowie die, die zur Entwicklung des russischen militärisch-industriellen Komplexes beitragen; 12.11. fordert die Versammlung, eine geschlossene und entschiedene Front gegen Aggressionen zu bilden und dabei die gemeinsame Pflicht der internationalen Gemeinschaft zu betonen, die globalen Normen aufrecht zu erhalten, Verstöße gegen das Völkerrecht zu verhindern und einen dauerhaften Frieden und Stabilität zu fördern. Empfehlung 2272 (2024)7 Die durchgängige Berücksichtigung des Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt im Reykjavík-Prozess 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2545 (2024) „Die durchgängige Berücksichtigung des Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt im Reykjavík-Prozess“. 2. Die Versammlung hält daran fest, dass die Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt auf einem Menschenrechtsansatz beruhen muss. In dieser Hinsicht bekräftigt sie ihre Empfehlung 2211 (2021) „Die Verankerung des Rechts auf eine gesunde Umwelt: Die Notwendigkeit verstärkter Maßnahmen seitens des Europarates“, in der sie ergänzende Instrumente zur Erreichung dieses Ziels vorschlug. 3. Die Versammlung stellt fest, dass der Europarat bereits über ein Ökosystem von Übereinkommen verfügt, das viele Aspekte des Rechts auf eine gesunde Umwelt abdeckt. Sie sieht dies als Gelegenheit an, aus den bestehenden Normen Kapital zu schlagen. 4. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee daher, 4.1. die Arbeit der im Gefolge des 4. Gipfeltreffens des Europarates eingesetzten sekretariatsübergreifenden Arbeitsgruppe zum Thema Umwelt aktiv zu unterstützen und ihre Vorschläge bei der Ausarbeitung einer Strategie und eines Aktionsplans sorgfältig zu prüfen; 4.2. der Umsetzung der in Reykjavík unterbreiteten Anregung, einen zwischenstaatlichen Ad-hoc- Ausschuss einzurichten, der die Umsetzung der Strategie und des Aktionsplans organisiert, koordiniert und steuert, höchste Priorität einzuräumen; 4.3. den normativen Teil der Strategie auf die formelle Anerkennung des Rechts auf eine gesunde Umwelt auf der Ebene des Europarates auszurichten, indem möglichst rasch ein verbindliches Rechtsinstrument ausgearbeitet wird; 7 Versammlungsdebatte vom 18. April 2024 (12. Sitzung) (siehe Dok. 15955, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatter: Simon Moutquin). Von der Versammlung am 18. April 2024 (12. Sitzung) verabschiedeter Text. 4.4. dabei den Schwerpunkt auf die rasche Umsetzung der Empfehlung 2211 (2021) zu legen, wozu gehört, ein spezifisches, eigenständiges Instrument für die materiellen Rechte und Verfahrensfragen im Zusammenhang mit der Umwelt zu konzipieren, das umfassend auf den bereits ausgearbeiteten Normen aufbaut; 4.5. sicherzustellen, dass in dem Entwurf eines Übereinkommens zur Aufhebung und Ersetzung des Übereinkommen über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (SEV Nr. 172), der derzeit im Europarat ausgearbeitet wird, das Konzept des Ökozids zum Straftatbestand erklärt und ein wirksamer Überwachungsmechanismus eingerichtet wird; 4.6. dem zwischenstaatlichen Ad-hoc-Ausschuss eine multidisziplinäre Rolle zu übertragen, die es ihm ermöglicht, als Schnittstelle zwischen dem Europarat und der Zivilgesellschaft im weitesten Sinne zu fungieren und nach seiner Einrichtung Aktivitäten im Bereich Umweltbeobachtung und -governance durchzuführen; 4.7. den Mehrwert des Ausschusses beim Umgang mit den anderen Gremien der Organisation hervorzuheben, mit denen wirksame und zielgerichtete Partnerschaften aufgebaut werden können, um den Wandel im Bereich Umweltbeobachtung und -governance voranzutreiben; 4.8. auf Ebene des Ministerkomitees eine Berichterstattergruppe für Umweltangelegenheiten einzusetzen, um eine einheitliche und koordinierte Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Entschließung 2545 (2024)8 Die durchgängige Berücksichtigung des Menschenrechts auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt im Reykjavík-Prozess 1. Die Parlamentarische Versammlung betont, dass die Herausforderung des Klimawandels die größte existenzielle Notlage für die Menschheit darstellt und dass diese Notlage vor allem auf das Fehlen langfristiger Strukturmaßnahmen zurückzuführen ist. 2. Die Versammlung stellt mit Bestürzung fest, dass der Europarat derzeit das einzige regionale Menschenrechtssystem ist, das das Recht auf eine gesunde Umwelt noch nicht formell anerkannt hat. 3. Seit Jahrzehnten jedoch fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates nachdrücklich auf, diesen Schritt zu tun. Insbesondere bekräftigt sie ihre Empfehlung 2211 (2021) „Die Verankerung des Rechts auf eine gesunde Umwelt: Die Notwendigkeit verstärkter Maßnahmen seitens des Europarates“. 4. Die Versammlung stellt fest, dass die Staats- und Regierungschefs auf dem 4. Gipfeltreffen des Europarates am 16. und 17. Mai 2023 in Reykjavík die Dringlichkeit zusätzlicher Anstrengungen zum Schutz der Umwelt sowie zur Bekämpfung der Auswirkungen der „Dreifachkrise des Planeten aus Umweltverschmutzung, Klimawandel und Verlust der biologischen Vielfalt“ und ihrer Folgen für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit anerkannten. Im Januar 2024 wurde eine sekretariatsübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema Umwelt eingesetzt, die eine Bestandsaufnahme der laufenden und geplanten Aktivitäten sowie der Vorschläge für neue Aktivitäten erstellte und darüber hinaus Elemente für die Ausarbeitung einer ersten Umweltstrategie des Europarates vorschlug. 5. Die Versammlung stellt außerdem fest, dass das Ministerkomitee im Jahr 2024 die Arbeiten zur Realisierbarkeit von Menschenrechts- und Umweltübereinkünften sowie zum Entwurf eines Übereinkommens, das das Übereinkommen über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht (SEV Nr. 172) aufhebt und ersetzt, fortsetzen muss. 6. Eingedenk der strategischen Bedeutung dieses Zeitpunkts und nahezu ein Jahr nach dem 4. Gipfeltreffen und drei Jahre nach der Annahme ihrer Empfehlung 2211 (2021) möchte die Versammlung ihre Erwartungen aktualisieren und sich mit konkreten und realistischen Vorschlägen an der Umsetzung des Reykjavík- Prozesses beteiligen. 8 Versammlungsdebatte vom 18. April 2024 (12. Sitzung) (siehe Dok. 15955, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatter: Simon Moutquin). Von der Versammlung am 18. April 2024 (12. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2272 (2024). 7. Die Umweltstrategie für die Zeit nach Reykjavík wird von den und für die jungen Generationen umgesetzt und muss von der Zivilgesellschaft mitgetragen werden. Der Blick muss daher fest auf die Zukunft gerichtet und die Messlatte hoch gelegt werden, da der Europarat und seine Mitgliedstaaten auf Jahrzehnte hinaus Rechenschaft ablegen müssen. Nach Ansicht der Versammlung müssen für die Rechenschaftslegung äußerst strenge Anforderungen gelten. Alle ergriffenen Maßnahmen müssen den Geboten der Transparenz, Ethik, Zugänglichkeit, Verantwortlichkeit, Effizienz und Zuverlässigkeit unterliegen. 8. Die Versammlung unterstreicht, dass die künftige Strategie ein klares Ziel hinsichtlich der Normensetzung auf europäischer Ebene haben muss, und legt den Entscheidungsträgern nahe, sich gezielt mit der Ausarbeitung einer verbindlichen Rechtsinstruments zu befassen, das ein eigenständiges Recht auf eine gesunde Umwelt innerhalb des Europarates vorsieht. 9. Die Versammlung erklärt erneut, dass die Natur, der Inhalt und die Auswirkungen des Rechts auf eine gesunde Umwelt seit Jahrzehnten umfassend dokumentiert und Gegenstand zahlreicher wissenschaftlicher, normativer und juristischer Veröffentlichungen sind. 10. Die Versammlung begrüßt, dass nahezu alle Mitgliedstaaten des Europarates das Recht auf eine gesunde Umwelt in einer bestimmten Form in ihrer nationalen Gesetzgebung anerkennen und dass einige Systeme bereits eine ökozentrische Sichtweise hinsichtlich dieses Rechts vertreten. 11. In Bezug auf das staatliche Handeln lässt sich der ökologische Wandel aufgrund seiner weitreichenden Auswirkungen auf die Lebensweise nicht ohne die Mitwirkung der Bürger vollziehen. Nach Ansicht der Versammlung bedeutet dies, dass die künftige Strategie konkrete und ehrgeizige Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Umweltpolitik beinhalten muss, die eine echte und konstruktive Bürgerbeteiligung auf nationaler Ebene gewährleisten. 12. Über die Einhaltung von Umweltnormen und umweltpolitischen Vorgaben hinaus fördert die Versammlung Maßnahmen mit dem Ziel, die Resilienz der verwundbarsten Bevölkerungsgruppen zu stärken und ihre diskriminierungsfreie Einbindung in den Übergang zu einer nachhaltigen Zukunft zu gewährleisten. 13. Die Versammlung ist der Auffassung, dass durch den Aufbau spezialisierter Umweltteams in allen Bereichen des staatlichen Handelns eine größere Reaktionsfähigkeit erreicht werden kann. Ein solcher Ansatz sollte auch bei der Zuweisung von Haushaltsmitteln an die Gerichte gefördert werden. Um die Einbeziehung der nationalen Parlamente in diese Entwicklungen und in die Umweltpolitik im Allgemeinen zu gewährleisten, sollten auch sie über spezialisierte Gremien verfügen. 14. Angesichts dieser Erwägungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten des Europarates auf, 14.1. auf nationaler Ebene weiterhin kontinuierliche Überlegungen zur Natur, zum Inhalt und zu den Auswirkungen des Rechts auf eine gesunde Umwelt anzustellen, damit dieses Recht in naher Zukunft in jedem Mitgliedstaat als eigenständiges Menschenrecht gesetzlich anerkannt wird; 14.2. sich verstärkt zu bemühen, in allen staatlichen Gremien die Legitimität und den Mehrwert des Europarates als treibende Kraft bei der Ausarbeitung eines verbindlichen Rechtsinstruments zu fördern, das ein eigenständiges Recht auf eine gesunde Umwelt vorsieht; 14.3. innovative Projekte zur Umgestaltung der Umweltgovernance zu betreiben und insbesondere 14.3.1. die Einführung wirksamer Mechanismen der Bürgerbeteiligung auf nationaler Ebene, etwa Bürgerversammlungen zum Thema Klima, zu fördern, um für eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz der Umweltpolitik zu sorgen; 14.3.2. einen Rahmen, eine Struktur und Unterstützung für lokale Initiativen bereitzustellen, die sich an die am stärksten von Umweltproblemen betroffenen Bevölkerungsgruppen richten, etwa Programme zur Mobilisierung junger Menschen aus Arbeiterfamilien; 14.3.3. die Einrichtung spezialisierter Umweltteams in allen Bereichen des staatlichen Handelns zu unterstützen. Empfehlung 2273 (2024)9 Auf dem Weg zu Strategien des Europarates für gesunde Meere und Ozeane zur Bewältigung der Klimakrise 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2546 (2024) „Auf dem Weg zu Strategien des Europarates für gesunde Meere und Ozeane zur Bewältigung der Klimakrise“ und unterstreicht das strategische Ziel, den Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Umwelt im Rahmen des Reykjavík- Prozesses zu einer sichtbaren Priorität des Europarates zu machen. Der Europarat hat sich verpflichtet, selbst eine Antwort auf die Dreifachkrise des Planeten zu finden, indem er auf dem 4. Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs den Reykjavík-Prozess einleitete und auf politischer Ebene das Recht auf eine gesunde, saubere und nachhaltige Umwelt anerkannte. Eine gesunde Umwelt ist undenkbar ohne gesunde Meere und Ozeane. Der Europarat muss zur Vernetzung zwischen gleichgesinnten Partnern beitragen und der Zivilgesellschaft sowie jungen Menschen ein Forum bieten. 2. Die Versammlung begrüßt die Absicht, die dem Europarat im Rahmen des Reykjavík-Prozesses zur Verfügung stehenden Instrumente für den Umweltschutz zu stärken und ihre Nachhaltigkeit durch die Bereitstellung stabiler Ressourcen zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten sollten die Kapazitäten des Europarates in diesem Bereich konsolidieren und sie durch eine angemessene langfristige Finanzierung im Nachgang zu den Beschlüssen des Gipfeltreffens von Reykjavík unterstützen. Der Europarat sollte seine Kräfte mit denen anderer internationaler Organisationen, insbesondere der Europäischen Union, bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDG) und insbesondere des SDG 14, das auf die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Ozeane, Meere und Meeresressourcen gerichtet ist, bündeln, um ganzheitlich auf eine Vielzahl von direkten und indirekten Bedrohungen, darunter die Verschmutzung durch Kunststoffe und andere Formen der Meeresverschmutzung, Ozeanerwärmung, Eutrophierung, Versauerung und den Zusammenbruch der Fischerei und der biologischen Vielfalt zu reagieren. 3. Die Versammlung empfiehlt dem Ministerkomitee daher, 3.1. bei der Ausarbeitung strategischer Dokumente (wie der Umweltstrategie und des dazugehörigen Aktionsplans) und bei anderen einschlägigen Arbeiten, etwa Aktivitäten der Zusammenarbeit und technischen Hilfe, auch mit Nachbarländern, der Notwendigkeit eines umfassenden, effizienten und wirksamen Schutzes der Ozeane und Meere Rechnung zu tragen; 3.2. im Rahmen der Arbeit des Europarates im Umweltbereich die Menschenrechtsperspektive, einschließlich des Rechts auf eine gesunde Umwelt, weiterhin in den Vordergrund zu rücken und dabei die Bedürfnisse aller gesellschaftlichen Interessenträger, einschließlich künftiger Generationen, zu berücksichtigen; 3.3. den Beobachterstatus des Europarates bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zu nutzen, um das Bewusstsein für die Menschenrechtsperspektive zu schärfen; 3.4. eine enge Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren, den NGOs, die sich für den Schutz der Meere und die Rettung von Menschenleben auf See einsetzen, und den zuständigen internationalen Organisationen wie der IMO zu gewährleisten. 9 Versammlungsdebatte vom 18. April 2024 (12. Sitzung) (siehe Dok. 15956, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatterin: Yuliia Ovchynnykova). Von der Versammlung am 18. April 2024 (12. Sitzung) verabschiedeter Text. Entschließung 2546 (2024)10 Auf dem Weg zu Strategien des Europarates für gesunde Meere und Ozeane zur Bewältigung der Klimakrise 1. Die Meere und Ozeane unseres Planeten sind komplexe und für die Aufrechterhaltung der biologischen Vielfalt und der Lebensgrundlagen der Menschen sowie für die Regulierung des Weltklimas entscheidend wichtige Ökosysteme. Nach Angaben der Vereinten Nationen liefern die Ozeane und Meere 50 Prozent des lebensnotwendigen Sauerstoffs, absorbieren ein Viertel aller Kohlendioxidemissionen und fangen 90 Prozent der dadurch erzeugten überschüssigen Wärme auf. Sie bilden nicht nur die Lunge unseres Planeten, sondern auch seine größte Kohlenstoffsenke und spielen eine wesentliche Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels. Sie bedecken 71 Prozent der Erdoberfläche und sind für das Leben und die Wirtschaft, insbesondere für den Verkehr, unverzichtbar. Ebenso wie terrestrische Landschaften leiden jedoch auch die Meere und Ozeane unter der Dreifachkrise aus Umweltverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt und Klimawandel. 2. Bei der Abschwächung dieser Dreifachkrise und der damit verbundenen Bedrohungen sozialer, wirtschaftlicher und politischer Natur können gesunde Meere und Ozeane unsere Verbündeten sein. Da sie an der Schnittstelle zwischen menschlicher und ökologischer Verwundbarkeit liegen, ist die Erhaltung ihrer Gesundheit im unmittelbaren Interesse der Menschheit. In diesem Zusammenhang unterstreicht die Parlamentarische Versammlung die Verantwortung der Mitgliedstaaten des Europarates bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDG) und insbesondere des SDG 14: Ozeane, Meere und Meeresressourcen im Sinne nachhaltiger Entwicklung erhalten und nachhaltig nutzen. Der Europarat sollte dazu beitragen, die menschliche Dimension maritimer Aktivitäten in den Vordergrund zu rücken und sicherstellen, dass die europäischen Normen umfassender angewandt werden, um das Niveau des Menschenrechtsschutzes zu erhöhen. 3. Im Gefolge des Gipfeltreffens der Staats- und Regierungschefs des Europarates in Reykjavík (am 16. und 17. Mai 2023) ebnet die politische Anerkennung des Rechts auf eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt den Weg für einen besseren Schutz und die uneingeschränkte Ausübung der Menschenrechte der heutigen und künftiger Generationen. Die Versammlung unterstreicht daher die Pflicht und Herausforderung, im Rahmen des Reykjavík-Prozesses uneingeschränkt die Notwendigkeit anzuerkennen, auf Klimaresilienz hinzuarbeiten, Schäden zu beheben und das maritime Erbe für künftige Generationen zu bewahren. Bei der Auseinandersetzung mit dem Zustand der Meere und Ozeane aus menschenrechtlicher Sicht müssen die wichtigsten Problembereiche im Zusammenhang mit der Fischereiindustrie, der Ausbeutung der Bodenschätze am Meeresboden (insbesondere dem Tiefseebergbau), dem Schutz der Küstenbevölkerung, Kunststoffabfällen und chemischer Verschmutzung, der starken Zunahme von Schiffen, die „Billigflaggen“ führen, und der unsicheren Wiederverwendung oder Abwrackung von Schiffen angemessener berücksichtigt werden. 4. Die Versammlung erinnert an ihre Empfehlung 1888 (2009) „Auf dem Weg zu einer neuen Meerespolitik“, in die neuartigen Ansätze für den Umgang mit den Ozeanen und Meeren gefordert werden. Sie begrüßt die historische Einigung, die zur Annahme des am 4. März 2023 unter dem Dach der Vereinten Nationen geschlossenen Vertrags über die biologische Vielfalt der Meere außerhalb der nationalen Hoheitsbereiche (auch als BBNJ- oder Hochseevertrag bezeichnet) führte. Dieses Abkommen erstreckt sich auf internationale Gewässer, deren Schutz zuvor fragmentiert war und die nicht unter die Definition von Hoheitsgewässern oder inneren Gewässern eines Staates im Sinne des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (UN- CLOS, „Montego-Bay-Übereinkommen“) fielen. Mit dem neuen Vertrag haben sich die Governance- Regelungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hoheitsgewässer grundlegend geändert. Die Hochsee wird nun als „globales öffentliches Gut“ betrachtet, das etwas mehr als die Hälfte der Erdoberfläche beziehungsweise 64 Prozent der Ozeane bedeckt. 10 Versammlungsdebatte am 18. April 2024 (12. Sitzung) (siehe Dok. 15956, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatterin: Yuliia Ovchynnykova). Von der Versammlung am 18. April 2024 (12. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2273 (2024). 5. Die Versammlung verweist darauf, dass die Bewahrung der biologischen Vielfalt der Meere und Ozeane eines der Ziele des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (SEV Nr. 104, „Berner Übereinkommen“) ist, und vertritt die Ansicht, dass dieses Übereinkommen eine gute Grundlage bietet, um zu einem besseren Schutz der Meere und Ozeane rund um Europa beizutragen. Die Tätigkeit des Ständigen Ausschusses des Berner Übereinkommens sollte weiter gestärkt werden, um die Meeresökosysteme wirksam zu schützen und die Rechte künftiger Generationen zu wahren. 6. Die Versammlung fordert die Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten des Europarates daher auf, 6.1. die Durchführung der wichtigsten internationalen Verträge zum Schutz des Lebens im Meer zu unterstützen: 6.1.1. des Seerechtsübereinkommens, das den wichtigsten Bestandteil des Rechtsrahmens für die Meere und Ozeane bildet; 6.1.2. des Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen zur Bekämpfung der illegalen, ungemeldeten und unregulierten Fischerei; 6.1.3. des Übereinkommens von 1972 über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen („Londoner Übereinkommen“); 6.1.4. des Internationalen Übereinkommens von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe, mit dem die Verschmutzung der Meeresumwelt durch Schiffe während des normalen Schiffsbetriebs oder infolge von Unfällen verhindert werden soll; 6.1.5. des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal und der Richtlinie der Europäischen Union von 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Habitat-Richtlinie), mit denen unter anderem der Meeresboden und die Meeresarten geschützt werden; 6.2. den Hochseevertrag der Vereinten Nationen zu unterzeichnen und zu ratifizieren, damit er 60 Ratifikationen erreichen und 2025 in Kraft treten kann; 6.3. das Berner Übereinkommen zu unterstützen und die für seine Durchführung bereitgestellten Mittel zu stabilisieren; 6.4. den Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Umwelt, einschließlich der Dimension der Meere und Ozeane, im Rahmen des Reykjavík-Prozesses zu konsolidieren und auf die Vereinbarung einer umfassenden Strategie des Europarates in diesem Bereich hinzuwirken; 6.5. die Dimension der Meere und Ozeane in ihre nationalen Klimaschutz-, Anpassungs- und Resilienzmaßnahmen zur Bewältigung der Klimakrise einzubeziehen und eine angemessene Beteiligung der Bevölkerung, deren Lebensgrundlagen unmittelbar von der Gesundheit der Meere und Ozeane abhängen, zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf Fischereitätigkeiten und die Nutzung der Küsten; 6.6. die im Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Übereinkommen von Aarhus) verankerten Rechte zu gewährleisten und der Öffentlichkeit verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen; 6.7. die Öffentlichkeit für die Probleme der Überfischung und der illegalen Fischerei zu sensibilisieren und ihre Beteiligung an der Entscheidungsfindung zur Bewältigung dieser Probleme auszuweiten; 6.8. durch ein umfassendes, demokratisches und transparentes Mandat für die rechtsverbindliche internationale Übereinkunft der Vereinten Nationen zur Beendigung der Verschmutzung durch Kunststoffe, auch in der Meeresumwelt, die bis Ende 2024 ausgehandelt werden soll, zu gewährleisten, dass nicht nur die Einleitung von Kunststoffabfällen in die Ozeane und Meere, sondern ihr gesamter Lebenszyklus berücksichtigt wird; 6.9. wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für die Verursacher von Meeresverschmutzung vorzusehen, darunter die Möglichkeit von Haftstrafen bei vorsätzlicher Verschmutzung; 6.10. ihr rechtliches Instrumentarium und ihre Fähigkeit zur Einführung eines neuen Straftatbestands zu stärken, der die Strafverfolgung derjenigen ermöglichen würde, die die Gesundheit der Meere und Ozeane schädigen; 6.11. zur Arbeit der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation beizutragen, um die menschliche Dimension maritimer Aktivitäten in den Vordergrund zu rücken und die Anwendung der wichtigsten europäischen Menschenrechtsnormen zu fördern, damit in allen Bereichen der weltweiten maritimen Tätigkeit ein hohes Niveau des Menschenrechtsschutzes gewährleistet ist; 6.12. die Kodifizierung des Begriffs „Ökozid“ auf nationaler, regionaler, europäischer und internationaler Ebene zu fördern; 6.13. die nationalen Parlamente aufzufordern, ihre Parlamentarier für die Frage des Rechts auf eine gesunde Umwelt im Allgemeinen und in Bezug auf die Meeresumwelt und das Seerecht zu sensibilisieren; 6.14. Initiativen und Aktivitäten zur Minenräumung im Schwarzen Meer zu unterstützen. 7. Die Versammlung bittet die Mitgliedstaaten, den von der hochrangigen Arbeitsgruppe für die Umweltfolgen des Krieges vorgeschlagenen „Umweltpakt für die Ukraine – eine grüne Zukunft: Empfehlungen für Rechenschaft und Wiederherstellung“ zu prüfen, der die Umweltschäden am Schwarzen Meer betrifft. Die Versammlung legt der Ukraine nahe, ihre Aktivitäten mit verbündeten Staaten, die an das Schwarze Meer grenzen, abzustimmen, um 7.1. Informationen über Minen und nicht zur Wirkung gelangte Kampfmittel im Schwarzen Meer, den Grad der Wasserverschmutzung und andere Auswirkungen des Krieges auf die Tier- und Meereswelt sowie auf die biologische Vielfalt zu sammeln und zu analysieren; 7.2. ein ständiges Gremium einzurichten, das regelmäßig über die Auswirkungen des Krieges auf die Umwelt Bericht erstattet und diese Informationen zusammen mit Empfehlungen zur Behebung dieser Schäden und zur Vermeidung weiterer Schäden an die Schwarzmeerkommission und andere zuständige internationale Institutionen weiterleitet. 8. Im Hinblick auf eine verantwortungsvolle Verwaltung der Meeresressourcen bittet die Versammlung die Mitgliedstaaten, Netzwerke von Meeresschutzgebieten (MPAs) in den europäischen Meeren einzurichten, um 8.1. die Elemente der biologischen Vielfalt in MPAs besser zu bestimmen und eine umfassende Bestandsaufnahme der Meeresressourcen zu erstellen und so ihre Erhaltung zu optimieren; 8.2. besser zu verstehen, wie Meeressysteme miteinander verflochten sind, und so eine bessere Ausweisung und Planung von MPAs auf regionaler Ebene zu gewährleisten; 8.3. die Berichtsmechanismen, den Datenfluss und den Wissensaustausch in ganz Europa in Bezug auf Meeresgebiete mit geschützten Arten und Lebensräumen sowie die Erfahrungen mit den zum Schutz des Lebens im Meer konzipierten Bewirtschaftungssystemen und Beobachtungen zu der Frage, wie das Leben im Meer auf Belastungen reagiert, zu verbessern; 8.4. zu messen und zu bewerten, inwieweit die MPAs und ihre Netzwerke ihren beabsichtigten Zweck erfüllen. 9. Schließlich bittet die Versammlung die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis 2030 30 Prozent der Meeresgebiete der Europäischen Union unter Schutz zu stellen und zu sanieren, indem sie MPAs mit dem Ziel ausweiten, die Schleppnetzfischerei in diesen Gebieten zu unterbinden, und fordert die nicht der Europäischen Union angehörenden Länder auf, sich bei der Verbesserung ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften auf diese Maßnahmen zu stützen. Empfehlung 2274 (2024)11 Der Schutz von Kindern vor Gewalt im Internet 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2547 (2024) „Der Schutz von Kindern vor Gewalt im Internet“. Sie fordert das Ministerkomitee auf, bei seiner Arbeit die Gefahren des Internets für Kinder, die im Online-Bereich in höherem Maß Gewalt und neuen Formen der Gewalt ausgesetzt sind, gebührend zu berücksichtigen, insbesondere indem es 1.1. das Kindeswohl im Rahmenübereinkommen über künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit berücksichtigt und es darin aufnimmt, was den Schutz der Menschenrechte von Kindern vor den Gefahren der künstlichen Intelligenz einschließt; 1.2. Online-Gewalt in seiner Durchführbarkeitsstudie zu einer altersgerechten umfassenden Sexualerziehung berücksichtigt; 1.3. die internationale Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Organisationen, darunter mit der Europäischen Kommission und den zuständigen Einrichtungen der Europäischen Union wie dem Europol und der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte sowie der INTERPOL, zu verstärken, um die Aufmerksamkeit gezielt auf den Schutz der Menschenrechte von Kindern und das Kindeswohl zu lenken. 2. Die Versammlung fordert das Ministerkomitee auf, verstärkt mit den Interessenträgern in der digitalen Industrie bei der Suche nach anpassbaren und nachhaltigen Lösungen zum Schutz von Kindern vor Gewalt im Internet zusammenzuarbeiten, unter anderem indem 2.1. in einem ersten Schritt die Verlässlichkeit von Instrumenten zur Altersprüfung je nach Inhalt und Alter der kindlichen Nutzer bewertet wird; 2.2. für Kinder und Eltern Instrumente zur Sensibilisierung für die Gefahren des Internets bereitgestellt werden. 2.3. Online-Instrumente zur Verfügung gestellt werden, die eine einfache Meldung von Vorfällen von Gewalt im Internet ermöglichen, und kindlichen Opfern Hilfe und Unterstützung, insbesondere psychologische Betreuung, gewährt wird. Entschließung 2547 (2024)12 Der Schutz von Kindern vor Gewalt im Internet 1. Die Parlamentarische Versammlung betont, dass es dringend notwendig ist, Kinder vor Gewalt im digitalen Umfeld zu schützen, insbesondere in Anbetracht der wachsenden Gefahren im Internet und neuer Formen der Online-Gewalt. 2. Kinder sind zunehmend verschiedenen Formen von Online-Gewalt ausgesetzt, mitunter schon in jungen Jahren. Die körperlichen und psychischen Folgen sind oft verheerend. Aufgrund der verstärkten Nutzung des Internets und digitaler Hilfsmittel, insbesondere während der COVID-19-Pandemie und des Lockdowns, kommen Kinder mittlerweile unverhältnismäßig stark mit nicht altersgerechten Inhalten und Verhaltensweisen in Kontakt. Smartphones haben zweifellos neue Möglichkeiten für die persönliche Entwicklung im Internet eröffnet, sind jedoch auch eine potenzielle Quelle der Gewalt. 3. Die Schaffung eines sicheren Umfelds und die Begrenzung des Risikos von Schäden auf ein Mindestmaß sind für den Schutz von Kindern im Internet unerlässlich. Eingedenk dessen, wie schwierig es ist, den Schutz von Kindern und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung sowie andere konkurrierende Rechte miteinander zu 11 Versammlungsdebatte vom 19. April 2024 (14. Sitzung) (siehe Dok. 15954, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatter: Joseph O'Reilly). Von der Versammlung am 19. April 2024 (14. Sitzung) verabschiedeter Text. 12 Versammlungsdebatte vom 19. April 2024 (14. Sitzung) (siehe Dok. 15954, Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und nachhaltige Entwicklung, Berichterstatter: Joseph O'Reilly). Von der Versammlung am 19. April 2024 (14. Sitzung) verabschiedeter Text. Siehe auch Empfehlung 2274 (2024). vereinbaren, erklärt die Versammlung erneut, dass das Kindeswohl bei der Entwicklung und Umsetzung aller Maßnahmen oder Politikkonzepte Vorrang haben muss. 4. Die Versammlung fordert daher die Mitgliedstaaten auf, einen umfassenden Rechtsrahmen zu schaffen, der Kinder im digitalen Umfeld schützt, indem ein integrierter und ausgewogener Ansatz verfolgt wird, um die Gefährdung durch Schäden im Internet zu verringern, ohne dabei die Möglichkeiten der Kinder zur Nutzung des Internets zu beeinträchtigen. Insbesondere fordert sie die Mitgliedstaaten auf, folgende Maßnahmen zum Schutz der Kinder zu ergreifen: 4.1. als Mindeststandard wirksame Verpflichtungen zur Altersprüfung auf Websites vorzuschreiben, insbesondere auf Websites, die nicht für Kinder bestimmte Waren und Inhalte anbieten, welche in der Offline-Welt ähnliche Verpflichtungen nach sich ziehen würden; 4.2. Eltern und Betreuungspersonen, die häufig nicht über das Wissen und die Unterstützung verfügen, um Ausbeutung, Missbrauch und Gewalt im Internet zu erkennen, einzubeziehen und zu sensibilisieren und sie mit der Unterstützung der Zivilgesellschaft und von Familienorganisationen zum Umgang mit diesen Phänomenen zu befähigen; 4.3. konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um kleine Kinder vor vorzeitigem Kontakt mit dem digitalen Umfeld zu schützen, da sie unter anderem anfällig für gewalttätige, sexuelle oder pornographische Inhalte sind und der Nutzen digitaler Werkzeuge hinsichtlich ihrer besonderen physischen, physiologischen, sozialen und stimulatorischen Bedürfnisse begrenzt ist; 4.4. Hash-Datenbanken zur Prävention von Material für den sexuellen Missbrauch von Kindern und zur Bestrafung der Täter einzurichten, flankiert durch angemessene Maßnahmen zur Cybersicherheit, um das Identifizieren und Auffinden von Kindern, die sexueller Ausbeutung oder sexuellem Missbrauch ausgesetzt sind, voranzutreiben, den Zugang zu solchen Inhalten zu entfernen oder zu beschränken, die Täter zu ergreifen und den kindlichen Opfern die notwendige psychologische Unterstützung und rehabilitative Versorgung zu gewähren; 4.5. schulische Aufklärungsprogramme und Outdoor-Aktivitäten umzusetzen, insbesondere zur Förderung der Interaktion zwischen gleichaltrigen Kindern und Jugendlichen und zur Einbeziehung der Eltern; 4.6. die an solchen Programmen teilnehmenden Kinder und Jugendlichen in Bezug auf Selbstbehauptung, Einfühlungsvermögen, Problemlösung, Umgang mit Emotionen und Hilfesuche zu schulen; 4.7. eine umfassende Sexualerziehung umzusetzen, die die Problematik Online-Dating und -Beziehungen eingehend behandelt und darauf gerichtet ist, Darstellungen von Gewalt in sexuellen Beziehungen und homophobem Mobbing entgegenzuwirken und das Bewusstsein im Hinblick auf die Bekämpfung einer Übersexualisierung von Kindern zu schärfen; 4.8. Informations- und Sensibilisierungskampagnen zu schädlichen Deepfakes, auch pornografischer Art, durchzuführen, Deepfakes zu verbieten und ihre Entfernung von digitalen Plattformen zu gewährleisten. 5. Die Versammlung empfiehlt den Mitgliedstaaten, eng mit den Interessenträgern in der Technologiebranche im Hinblick darauf zusammenzuarbeiten, 5.1. die Entwicklung von Politikkonzepten und Rechtsrahmen zu verbessern und ihre Übernahme und Umsetzung durch die Technologiebranche zu erleichtern; 5.2. die Rechenschaft und Verantwortung der Interessenträger in der Technologiebranche für den Schutz kindlicher Nutzer zu erhöhen, unter anderem indem sie dazu verpflichtet werden, die Strafverfolgungsbehörden in Form von technischer Hilfe und Ausrüstung zu unterstützen, um die Ermittlung der Urheber von Straftaten an Kindern und die Sammlung der für Strafverfahren erforderlichen Beweise zu erleichtern; 5.3. Politikkonzepte zum Umgang mit Cybermobbing, Belästigung und Aufstachelung zu Hass und Gewalt im digitalen Umfeld zu erarbeiten und umzusetzen, die eindeutigen Informationen über inakzeptables Verhalten, Meldemechanismen sowie darüber beinhalten, wie wichtig Unterstützung für die von einem solchen Verhalten betroffenen Kinder ist; 5.4. die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen bei gleichzeitiger Berücksichtigung des Rechts der Kinder auf Schutz vor Gewalt im Internet als Leitgrundsätze in die Merkmale und Funktionen von Produkten und Diensten, die für Kinder bestimmt sind oder von ihnen genutzt werden, zu integrieren. 6. Im Sinne des Europäischen Tages zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, der zuletzt am 18. November 2023 begangen wurde, ist die Versammlung davon überzeugt, wie wichtig es ist, von Opfern und Überlebenden sexueller Gewalt in der Kindheit zu lernen, um wirksame, auf tatsächlichen Erfahrungen beruhende Politikkonzepte zu entwickeln. Sie empfiehlt den Mitgliedstaaten, den Opfern von Online-Gewalt in der Kindheit Gehör zu schenken und bei der Gestaltung von Maßnahmen und Politikkonzepten zur Verhütung und Bekämpfung von Online-Gewalt und zum Schutz davor alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen. 7. Die Versammlung stellt fest, wie wichtig die internationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beim Schutz von Kindern vor Gewalt im Internet ist, und ruft dazu auf, dass möglichst viele Länder in aller Welt den einschlägigen Verträgen und bereits bestehenden wirksamen Mechanismen beitreten. In dieser Hinsicht fordert sie 7.1. die Beobachterstaaten und Staaten, deren Parlamente Beobachterstatus oder den Status eines Partners für Demokratie bei der Versammlung genießen, dazu auf, dem Übereinkommen des Europarates zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (SEV Nr. 201, Lanzarote- Konvention) beizutreten; 7.2. die Mitglied- und Beobachterstaaten des Europarates sowie die Staaten, deren Parlamente Beobachterstatus oder den Status eines Partners für Demokratie bei der Versammlung genießen und die dies noch nicht getan haben, auf, dem Übereinkommen über Computerkriminalität (SEV Nr. 185, Budapest-Konvention) beizutreten; 7.3. die Mitgliedstaaten des Europarates, die dies noch nicht getan haben, auf, der INTERPOL und ihrer Internationalen Datenbank zur sexuellen Ausbeutung von Kindern beizutreten, um Informationen über Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch auszutauschen. 8. Die Versammlung würdigt den Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch (Lanzarote-Ausschuss) für seine Arbeit am zweiten Zyklus (2017–2022) der Überwachung der Durchführung der Lanzarote-Konvention, dessen Schwerpunkt auf dem Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch, die durch Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) erleichtert werden, und der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit von Kindern selbst erstellten sexuellen Bildern und/oder Videos liegt. Sie bittet die Vertragsstaaten der Lanzarote-Konvention, ihre Arbeit zum Thema Kinder und neu auftretende Technologien, insbesondere künstliche Intelligenz und virtuelle Welten, fortzuführen und zu vertiefen und dabei neue Risiken für Kinder, einschließlich der mit Deepfakes sexueller oder pornografischer Natur verbundenen Risiken, zu berücksichtigen. 9. Die Versammlung ist entschlossen, die Frage der „Gewaltpornografie“, einschließlich der im Internet verfügbaren Pornografie, weiter zu untersuchen und dabei das besondere Problem der Gefährdung von Kindern durch solche Inhalte zu berücksichtigen. Entschließung 2537 (2024)13 Das Verhältnis zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition in einer Demokratie 1. Die Förderung und Konsolidierung der pluralistischen Demokratie gehören zu den wichtigsten Zielen des Europarates und seiner Parlamentarischen Versammlung. Die Mitgliedstaaten des Europarates bemühen sich, gemeinsame Normen und Praktiken zu entwickeln, die auf die Förderung einer freien und pluralistischen parlamentarischen Demokratie sowie die Bereitstellung der Mittel zu ihrer Umsetzung in den nationalen Parlamenten abzielen. 2. In allen nationalen Parlamenten gibt es Bestimmungen, die die Rolle der Opposition oder der parlamentarischen Minderheit in ihrer Dimension als Fraktionen oder als einzelne Abgeordnete, die die Regierung nicht unterstützen, anerkennen. 13 Versammlungsdebatte vom 15. April 2024 (9. Sitzung) (siehe Dok. 15946, Bericht des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatterin: Elvira Kovács). Von der Versammlung am 15. April 2024 (9. Sitzung) verabschiedeter Text. 3. Die beste Art sicherzustellen, dass die Opposition ihrer Verantwortung nachkommt, besteht darin, ihre Rechte auszuweiten und genau zu definieren. Aber nur in wenigen Mitgliedstaaten wird die Rolle der Opposition ausdrücklich in Gesetzen oder in der Verfassung erwähnt. In einigen Verfassungen wird die Opposition nur in groben Zügen dargestellt, wodurch die Einzelheiten durch einfache Gesetze, Gesetzesrecht oder die parlamentarische Geschäftsordnung, oder aber durch Konventionen, Gewohnheiten und Traditionen bestimmt werden. 4. Obwohl es beträchtliche Unterschiede in Bezug auf die politischen und institutionellen Kulturen und Komponenten der europäischen Staaten gibt, ist es dennoch möglich, bestimmte allgemeine Grundsätze zu identifizieren, die das Verhältnis zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition regeln und die gemeinsame europäische Verfassungskultur widerspiegeln. 5. Ein wesentliches Ziel parlamentarischer Demokratien ist es, eine Situation zu schaffen, in der es eine gemeinsame Verpflichtung im Hinblick auf die wesentlichen Bestandteile der Demokratie seitens der Mehrheit und der Minderheit gibt, sowie den gemeinsamen Wunsch, dass „ihr“ Parlament ordnungsgemäß zum Wohle der Allgemeinheit arbeitet. Bis dieses Ziel im erweiterten Europa erreicht ist, liegt noch ein langer Weg vor uns. Eine gestärkte Stellung der Opposition in den Parlamenten würde sich vorteilhaft auf das System der Kontrolle und Gegenkontrolle in Demokratien auswirken. 6. Mehr als alle anderen Foren ist das Parlament der Ort, an dem sich die Demokratie manifestiert, und in unseren Gesellschaften gibt es kaum eine Debatte, durch die das gegenwärtige Prinzip der repräsentativen Demokratie radikal in Frage gestellt wird. Das Parlament ist die Institution, die die Gesellschaft in der Vielfalt ihrer Zusammensetzung und Meinungen verkörpert und diese Vielfalt im politischen Prozess widerspiegelt und einbringt. Es ist dazu bestimmt, Spannungen zu regulieren und ein Gleichgewicht zwischen den miteinander konkurrierenden Ansprüchen von Vielfalt und Uniformität sowie Individualität und Kollektivität aufrecht zu erhalten, um den sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zu stärken. 7. Ein demokratisches parlamentarisches System setzt eine Ethik der Selbstbeschränkung seitens der Mehrheit voraus, unter Achtung der Rechte und Interessen der Minderheit. Es sollten nicht alle möglichen Vorteile genutzt werden, und sie werden in reifen parlamentarischen Systemen auch nicht genutzt. In Parlamenten, die eine solche politische Kultur aufweisen, existieren häufig „ungeschriebene“ parlamentarische Konventionen, wodurch eine geringere Notwendigkeit für rechtliche Garantien für die Opposition und Minderheiten besteht. In jungen Demokratien, die nicht über derartige demokratische Traditionen verfügen, dürfte die Notwendigkeit offizieller Bestimmungen zum Schutze der Opposition häufig größer sein. 8. Die Rechte der Opposition werden als eine institutionelle Befugnis erachtet, die die Opposition im Parlament besitzt und die die Rechte einzelner Parlamentsmitglieder, sich gegen Gesetzesentwürfe der Regierung auszusprechen und gegen sie zu stimmen, umfasst und über sie hinausgeht. Die Rechte und Garantien gesetzlich zu verankern und klar zu definieren, ist ein wirksames Instrument für das Funktionieren der parlamentarischen Opposition. Institutionelle Verfahren sowie die Anerkennung, Legitimierung und Institutionalisierung der parlamentarischen Opposition sind ein integraler Bestandteil der Idee der rechtsstaatlichen Demokratie an sich und ein integraler Bestandteil der politischen Kultur. 9. Die Legitimierung der parlamentarischen Opposition in der Verfassung, in den Gesetzen und in der Geschäftsordnung bietet einerseits rechtliche Garantien im Verhältnis zwischen Regierung und Opposition, um den politischen Einfluss der parlamentarischen Mehrheit auf die Minderheit zu begrenzen. Andererseits verpflichtet dies die Opposition, indem sie mit der Mehrheit gleichgestellt wird, gemeinsam die rechtliche Verantwortung für die Ausübung der Macht zu tragen. 10. Eine wirksame Opposition kann der Regierung dabei helfen, Fehler zu vermeiden – oder sie schnell zu korrigieren – und auf diese Weise die Ergebnisse der Regierungsführung zu verbessern. Daher ist die Existenz einer wirksamen parlamentarischen Opposition, die in der Lage ist, die Politik einer regierenden Mehrheit zu kontrollieren, ein sichtbares Zeichen für das Funktionieren der politischen Ordnung eines Staates und des Parlaments an sich. 11. Die Parameter für das Verhältnis zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition in einer Demokratie: eine Checkliste (nachfolgend „Checkliste“ genannt) sind das Ergebnis einer langjährigen, sorgfältigen Arbeit der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission), die ihren Ursprung in Entschließung 1601 (2008) „Leitlinien für die Rechte und Aufgaben der Opposition in einem demokratischen Parlament” der Versammlung hatte. Die Venedig-Kommission kam zu dem Schluss, dass es wichtig ist, Wege und Mittel zu erkunden, durch die die Rolle der parlamentarischen Opposition offiziell besser geregelt und geschützt werden kann, und dass es ein wertvoller Beitrag ist, nicht bindende Regulierungen in einem Bereich einzuführen, der für das reibungslose Funktionieren einer parlamentarischen Demokratie von wesentlicher Bedeutung ist. Die Nutzung der Checkliste sollte in den nationalen Parlamenten in breitem Umfang gefördert werden, und die Versammlung sollte unmittelbar sowie über ihre Fraktionen zu diesen Bemühungen beitragen. 12. Im Lichte dieser Erwägungen 12.1. begrüßt die Versammlung die Ausarbeitung der Checkliste der Venedig-Kommission „Die Parameter für das Verhältnis zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition in einer Demokratie: eine Checkliste“ und unterstützt die Checkliste in ihrer verabschiedeten Form; 12.2. verbreitet und empfiehlt die Versammlung die Checkliste unter den Parlamenten der Mitglied- und Beobachterstaaten des Europarates sowie unter den Parlamenten, die Beobachter- oder Partner-für- Demokratie-Status bei der Versammlung besitzen; 12.3. ruft die Versammlung die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass ihre demokratischen Mechanismen durch Integrität politische Legitimität erhalten, da das Vertrauen in die Parlamente sowohl die Stabilität als auch die Qualität der Demokratie prägt. Nur gemeinsam können parlamentarische Mehrheit und Opposition inklusive, prosperierende und nachhaltige Gesellschaften schaffen; 12.4. ruft die Versammlung die Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarates auf, die Checkliste zu bewerben und sie bei der Überarbeitung der maßgeblichen nationalen Bestimmungen oder bei der Entwicklung bewährter Verfahren zu berücksichtigen; 12.5. ruft die Versammlung die Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarates auf, sich darüber auszutauschen, wie die bestehenden nationalen Bestimmungen für das Verhältnis zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition in einer Demokratie verbessert werden können; 13. Im Hinblick auf ihre eigenen Aktivitäten beschließt die Versammlung, die Checkliste bei ihrer Überwachungsarbeit zu berücksichtigen. Sie beschließt außerdem, sich stärker für die Berücksichtigung der Checkliste einzusetzen, indem sie 13.1. ihre Fraktionen auffordert, ihre satzungsmäßigen Bestimmungen und ihre Geschäftsordnung zu überarbeiten und Bestimmungen aufzunehmen, die die Verfahrensweise und die Anforderungen für einen Wechsel der Parteizugehörigkeit und dessen Folgen sowie die Suspendierung, den Ausschluss oder den Rücktritt von Mitgliedern regeln; 13.2. ihre Fraktionen auffordert, die Diskussionen darüber zu verstärken, wie das Verhältnis zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition in einer Demokratie verbessert werden kann; 13.3. Debatten darüber durchführt, wie das rechtliche Umfeld, einschließlich das nicht bindende Recht, sowie die bewährten Verfahren, die das Verhältnis zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition in einer Demokratie bestimmen, weiterentwickelt werden können; 13.4. Aktivitäten der interparlamentarischen Zusammenarbeit verstärkt, die auf eine Verbesserung des Verhältnisses zwischen parlamentarischer Mehrheit und Opposition in einer Demokratie abzielen; 13.5. 13.5. die Checkliste und die darin aufgeworfenen Fragen weiterhin in Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission überprüft mit dem Ziel, sie gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Entschließung 2538 (2024)14 Förderung des überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden 1. Die Parlamentarische Versammlung verweist auf ihre Entschließung 2251 (2019) „Die Aktualisierung der Leitlinien zur Gewährleistung fairer Referenden in den Mitgliedstaaten des Europarates“, in der sie zur Kenntnis nahm, dass der Prozess der Überarbeitung der Leitlinien bereits begonnen hatte, und die Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) aufforderte, der zunehmenden Nutzung von Referenden, der steigenden Bedeutung digitaler Medien und dem veränderten Charakter politischer Kampagnen Rechnung zu tragen. 2. Mit diesem Text wollte die Versammlung einen Beitrag zur Arbeit der Venedig-Kommission leisten, nachdem sie festgestellt hatte, dass in den letzten Jahren bei einigen nationalen Referenden der Prozess und/oder die Fairness der Ergebnisse in Frage gestellt und in anderen Fällen wichtige Neuerungen eingeführt worden waren, von denen die Gesetzgeber in allen Mitgliedstaaten profitieren konnten. 3. Die Venedig-Kommission stellte heraus, dass man bei Referenden die Rechtsstaatlichkeit wahren und sich insbesondere an das Rechtssystem insgesamt halten muss, vor allem an die Verfahrensregeln bei Verfassungsrevisionen. Sie warnte darüber hinaus davor, Referenden zu nutzen, um wichtige verfassungsrechtliche Schutzbestimmungen zu umgehen, beispielsweise die Notwendigkeit der Bildung einer qualifizierten Mehrheit im Parlament. Im Hinblick auf den Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen bestand seitens der Venedig- Kommission die Sorge, dass die meisten dieser Referenden auf Machtkonzentration und die Einschränkung der demokratischen Kontrolle durch das Parlament abzielten. Auf dieser Grundlage initiierte die Venedig- Kommission den Prozess der Überarbeitung des Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden und verabschiedete im Juni 2022 den überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden (im Folgenden als „überarbeiteter Kodex”) bezeichnet. 4. Der überarbeitete Kodex ist eine Reaktion auf die Bedenken der Versammlung und berücksichtigt Entwicklungen im Hinblick auf einige Referenden, die in den letzten Jahren in den Mitgliedstaaten des Europarates stattgefunden haben. 5. Im überarbeiteten Kodex heißt es, dass er „nicht beabsichtigt festzulegen, ob und unter welchen Bedingungen der Rückgriff auf Referenden an sich wünschenswert ist. Die Antwort auf diese Frage fällt je nach Charakter des Verfassungssystems und Tradition unterschiedlich aus. Das jeweilige nationale Verfassungsgesetz legt fest, ob Referenden überhaupt vorgesehen sind, welchen Umfang sie haben und welchem Verfahren ihre Durchführung unterliegt. Allerdings sind etliche Garantien notwendig, um dafür zu sorgen, dass Referenden den originären Wunsch des Wahlvolks zum Ausdruck bringen und nicht gegen internationale Standards in den Bereichen Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit verstoßen.“ 6. Der überarbeitete Kodex beinhaltet die Leitlinien für die Durchführung von Referenden sowie wo nötig eine nähere Erläuterung zum Inhalt und Hintergrund der verschiedenen Punkte der Leitlinien. Die Leitlinien enthalten die Grundsätze des europäischen Wahlerbes, die Bedingungen für die Umsetzung dieser Grundsätze sowie besondere Regeln. 7. Mit der vorliegenden Entschließung sollen die Aspekte der Leitlinien näher beleuchtet werden, die sich speziell auf Referenden beziehen. Dementsprechend wird nicht auf die Grundsätze und allgemeinen Bestimmungen eingegangen, die sowohl für Wahlen als auch für Referenden gelten. 8. Der überarbeitete Kodex gilt für Referenden auf den unterschiedlichen Ebenen der staatlichen Struktur (d. h. die nationale, regionale und lokale Ebene). Der Schwerpunkt liegt indessen auf nationalen Referenden. Die allgemeinen Bestimmungen des Kodex müssen bei lokalen und regionalen Referenden an die realen Gegebenheiten entsprechend den nationalen Verfassungstraditionen angepasst werden. 9. Im Lichte dieser Erwägungen 9.1. begrüßt die Versammlung die Erarbeitung des überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden und betrachtet diesen als angenommen; 14 Versammlungsdebatte vom 15. April 2024 (9. Sitzung) (siehe Dok. 15940, Bericht des Ausschusses für Politische Angelegenheiten und Demokratie, Berichterstatterin: Isabel Meirelles). Von der Versammlung am 15. April 2024 (9. Sitzung) verabschiedeter Text. 9.2. beschließt die Versammlung, den Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden zu verbreiten und empfiehlt ihn den Parlamenten der Mitglied- und Beobachterstaaten des Europarates sowie den Parlamenten, die den Beobachter- oder Partner-für-Demokratie-Status bei der Versammlung haben; 9.3. fordert die Versammlung die Parlamente und weitere einschlägige Gremien der Mitgliedstaaten des Europarates auf, den überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden zu fördern und diesen bei der Überarbeitung der einschlägigen nationalen Bestimmungen oder der Entwicklung bestmöglicher Verfahren zu berücksichtigen; 9.4. fordert die Versammlung die Parlamente und weitere einschlägige Gremien der Mitgliedstaaten des Europarates auf, in einen Dialog darüber einzutreten, wie die vorhandenen nationalen Bestimmungen für Referenden verbessert werden können; 9.5. fordert die Versammlung die Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarates auf, ihre Bestimmungen für Referenden auf der Grundlage des überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden zu aktualisieren; 9.6. fordert die Versammlung die Parlamente der Mitgliedstaaten des Europarates auf, bestmögliche Verfahren zu entwickeln, die das rechtliche und institutionelle Umfeld für Referenden verbessern würden; 9.7. fordert die Versammlung die Fraktionen in der Versammlung auf, den überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden zu fördern. 10. Im Hinblick auf ihre eigenen Aktivitäten beschließt die Versammlung, sich stärker für die Förderung des überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden einzusetzen und zu diesem Zweck 10.1. ihre Fraktionen aufzufordern, die Diskussionen über die Frage zu intensivieren, wie der rechtliche Rahmen für Referenden verbessert werden kann; 10.2. Debatten über die Frage zu führen, auf welche Weise das rechtliche Umfeld einschließlich des nicht zwingenden Rechts (Soft Law) sowie bestmögliche Verfahren in Bezug auf Referenden entwickelt werden können; 10.3. interparlamentarische Kooperationsaktivitäten auszubauen, bei denen es um die Verbesserung des rechtlichen Rahmens für Referenden geht; 10.4. ein Netzwerk von Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachtern der Parlamentarischen Versammlung zu schaffen, insbesondere, um gemäß dem von der Versammlung im Januar 2024 unterstützten Vorschlag zur Verstärkung der mit Wahlen verbundenen Aktivitäten den überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden und andere Normen des Europarates für Wahlangelegenheiten zu fördern; 10.5. in Zusammenarbeit mit der Venedig-Kommission den überarbeiteten Kodex für bewährte Verfahren bei Referenden und die darin aufgeworfenen Fragen weiterhin zu überprüfen mit dem Ziel, den Kodex erforderlichenfalls weiterzuentwickeln. Entschließung 2540 (2024)15 Der Tod von Alexei Nawalny und die Notwendigkeit, Wladimir Putins totalitärem Regime und seinem Krieg gegen die Demokratie entgegenzutreten 1. Die Parlamentarische Versammlung würdigt den Mut und die Opferbereitschaft von Alexei Nawalny, einem führenden russischen Oppositionspolitiker, Aktivisten der Zivilgesellschaft, Kämpfer gegen Korruption und politischen Gefangenen, der vom russischen Staat wegen seines Widerstandes gegen das Regime von Wladimir Putin verfolgt und schließlich getötet wurde. Die Versammlung spricht der Familie, den Mitarbeitern und Unterstützern von Herrn Nawalny ihr tief empfundenes Beileid aus. 2. Wladimir Putin ist in der Russischen Föderation seit dem Jahr 2000 ohne Unterbrechung als Präsident bzw. Ministerpräsident an der Macht, und die im Juli 2020 angenommenen und von der Europäischen Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) und der Versammlung als widerrechtlich 15 Versammlungsdebatte am 17. April 2024 (11. Sitzung) (siehe Dok. 15966, Bericht des Ausschusses für Recht und Menschenrechte, Berichterstatter: Emanuelis Zingeris). Von der Versammlung am 17. April 2024 (11. Sitzung) verabschiedeter Text. eingestuften Änderungen der russischen Verfassung erlauben es ihm, bis 2036 im Amt zu bleiben. Seit seinem Amtsantritt hat Wladimir Putin ein Regime aufgebaut, dessen Ziel es ist, einen Krieg gegen die Demokratie zu führen und die nach dem Zusammenbruch der ehemaligen Sowjetunion geschaffene europäische und internationale Ordnung neu zu gestalten. Die Besetzung Transnistriens, der Einmarsch in Georgien im Jahr 2008, der Krieg in der Ukraine seit 2014, die rechtswidrige Annexion und Besetzung von Gebieten, die Abschaffung der Meinungsfreiheit in der Russischen Föderation, der Desinformationskrieg auf der ganzen Welt, die Verfolgung und Ermordung seiner politischen Gegner innerhalb und außerhalb der Russischen Föderation sowie die Schaffung eines Rechtssystems, das politische Ansichten unter Strafe stellt, sind nur einige, jedoch nicht alle Merkmale von Wladimir Putins Regime. Die widerrechtliche Inhaftierung und der daraus resultierende Tod von Alexei Nawalny sind eine Fortführung der Politik von Wladimir Putins Regime und seines Kriegs gegen die Demokratie. 3. Am 16. Februar 2024 starb Herr Nawalny in einem abgelegenen sibirischen Hochsicherheitsstraflager, FKU IK-3, wo er eine offenkundig willkürliche Haftstrafe verbüßte. Die offizielle Todesursache lautete „plötzliches Todessyndrom“. Die Familie von Herrn Nawalny wurde daran gehindert, rasch und zeitnah Zugang zu seinem Leichnam zu erhalten oder eine unabhängige Autopsie durchführen zu lassen. Es wurden Vorwürfe erhoben, dass Herr Nawalny am Tag vor seinem Tod vom Gefängnispersonal misshandelt worden sei. Drei Tage nach Nawalnys Tod wurde der stellvertretende Direktor des russischen Strafvollzugsdienstes, Waleri Bojarinew, in den Rang eines Generalobersts befördert. Einige Tage später wurde Roman Widjukow, der Chefermittler in den Fällen gegen Nawalny und seine Antikorruptionsstiftung, zum stellvertretenden Leiter der Staatlichen Ermittlungsbehörde der Russischen Föderation befördert. Am 18. März 2024 behauptete Wladimir Putin, er habe sich wenige Tage vor dem Tod des Oppositionsführers bereit erklärt, ihn im Rahmen eines Gefangenenaustausches freizulassen eine Behauptung, der die Familie von Nawalny entschieden widerspricht. 4. Während der drei Jahre seiner rechtswidrigen Inhaftierung, die unter eklatanter Missachtung der Verpflichtungen der Russischen Föderation aus den Artikeln 3, 5, 6, 7, 18, 34 und 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention (SEV Nr. 5), aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und aus dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe erfolgte, war Herr Nawalny systematischer Folter und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt, wie Schlafentzug, der wiederholten Unterbringung in Isolationszellen unter unmenschlichen und erniedrigenden Bedingungen und der Vorenthaltung einer angemessenen medizinischen Versorgung. 5. Die Versammlung ist der Auffassung, dass der russische Staat die volle Verantwortung für die Tötung von Alexei Nawalny trägt, der unter Missachtung der Urteile und einstweiligen Maßnahmen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gefoltert und in unmenschlicher und erniedrigender Weise behandelt wurde und der außerdem einen Mordanschlag mit einer chemischen Waffe überlebt hatte, der 2020 von einem Killerkommando des FSB (Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation) verübt wurde. 6. Nawalny ist der jüngste Fall, bei dem ein Kritiker von Wladimir Putin durch die Hand des russischen Unterdrückungsapparats oder zumindest mit dessen stillschweigender Billigung ums Leben kam. In den letzten zwei Jahrzehnten sind mehrere Personen, die gegen den die Russische Föderation mit eiserner Hand regierenden Wladimir Putin opponierten, in der Regel unter Beteiligung der russischen Geheimdienste oder von auf deren Geheiß handelnden Personen getötet worden. Auf der Liste der Opfer des Regimes stehen unter anderem die Journalisten Anna Politkowskaja, Natalja Estemirowa, Stanislaw Markelow und Anastassija Baburowa; Sergei Magnitski – ein Rechtsanwalt, der ermordet wurde, weil er Korruption in großem Stil in den höchsten staatlichen Instanzen Russlands aufgedeckt hatte; Alexander Litwinenko – ein ehemaliger FSB-Offizier, der in das Vereinigte Königreich übergelaufen war; und Boris Nemzow – ein stellvertretender Ministerpräsident, der die Herrschaft von Wladimir Putin in Frage stellte und dessen Todesumstände nach wie vor unklar sind, wie die Versammlung in ihrer Entschließung 2297 (2019) feststellte. Hunderte weiterer unschuldiger Menschenrechtsaktivisten und Oppositioneller befinden sich nach wie vor aufgrund erfundener Vorwürfe in Haft und können als politische Gefangene im Sinne der Entschließung 1900 (2012) betrachtet werden, darunter Wladimir Kara-Mursa, Ilja Jaschin und Oleg Orlow. Die unabhängige Journalistin Antonina Faworskaja, die über den Prozess gegen Nawalny berichtete und seinen letzten Gerichtstermin am 15. Februar 2024 aufzeichnete, wurde unter dem Vorwurf des „Extremismus“ willkürlich festgenommen und muss mit einer langen Haftstrafe rechnen. Die Menschenrechtsorganisation OVD-Info berichtet, dass es bereits über 1000 politische Gefangene in der Russischen Föderation gibt. 7. Die Versammlung bedauert, dass Folterungen wie solche, denen Herr Nawalny ausgesetzt war, systematisch gegen politische Gefangene in der Russischen Föderation, ukrainische politische Gefangene, die seit 2014 widerrechtlich in russischen Gefängnissen inhaftiert sind, und ukrainische Kriegsgefangene eingesetzt werden, wie in ihrer Entschließung 2528 (2024) festgestellt wird. Nach Angaben der Mission der Vereinten Nationen zur Überwachung der Menschenrechtslage in der Ukraine sind die meisten Ukrainerinnen und Ukrainer in russischer Gefangenschaft Folter, Vergewaltigung, Androhung sexueller Gewalt, Nahrungs- und Schlafentzug und anderen Formen der Misshandlung ausgesetzt. 8. Die Versammlung erinnert daran, dass die in Artikel 2 Absatz 1 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verankerte Verpflichtung, wirksame gesetzgeberische, verwaltungsmäßige, gerichtliche oder sonstige Maßnahmen zur Verhinderung von Folterungen zu treffen, bedingungslos gilt und dass außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand, nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden dürfen. 9. Einige der Personen, die für die Verfolgung und Folterung von Alexei Nawalny unmittelbar verantwortlich sind und daran beteiligt waren, sind wohlbekannt. Eine detaillierte Liste ist über folgenden Link abrufbar: „Nawalny-Liste”. In der Liste sind Gefängnismitarbeiter, Polizeibedienstete, Staatsanwälte und Richter aufgeführt, die in ihrer jeweiligen Funktion am schwerwiegenden Missbrauch des russischen Justizsystems beteiligt waren mit dem Ziel, Herrn Nawalny für seinen politischen Aktivismus zu bestrafen und eine abschreckende Wirkung in der russischen Gesellschaft zu erzielen. 10. Am 13. Oktober 2023 und an den darauffolgenden Tagen begann ein offener Angriff gegen Alexei Nawalnys Rechtsanwälte: Alexei Lipster, Vadim Kobzew und Igor Sergunin wurden in Moskau in Untersuchungshaft genommen. Gegen Olga Mikhailowa (leitende Anwältin von Alexei Nawalny) und Alexander Fedulow, die sich zu diesem Zeitpunkt im Ausland befanden, wurde Haftbefehl erlassen. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen erfundener Anklagepunkte eingeleitet, und einige ihrer Büros wurden unter offenkundiger Verletzung des anwaltlichen Berufsgeheimnisses durchsucht, was ein noch feindlicheres Umfeld für die Bereitstellung einer effektiven Rechtsverteidigung in der Russischen Föderation schuf. 11. Die in dieser Liste aufgeführten Personen sollten in die Sanktionslisten namentlich genannter Personen aufgenommen werden, die im Rahmen bestehender oder künftiger Sanktionsgesetze vom Typ Magnitski erstellt werden. 12. Unter der Herrschaft von Wladimir Putin ist die Russische Föderation de facto zu einer Diktatur geworden. Sie hat nicht nur die demokratische Opposition innerhalb der Russischen Föderation erstickt, sondern auch die demokratischen Entscheidungen der Nachbarstaaten und deren politische Unabhängigkeit missachtet. Mit der Invasion Georgiens im Jahr 2008, der rechtswidrigen Annexion der Autonomen Republik Krim und der Stadt Sewastopol, der gewaltsamen Besetzung von Teilen der Oblasten Donezk und Luhansk im Jahr 2014, der Einmischung in ausländische Wahlen und schließlich mit dem Beginn des umfassenden Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 und der Androhung eines Atomkriegs gegenüber denjenigen, die die Ukraine bei ihrer Selbstverteidigung unterstützen, hat sich das Regime von Wladimir Putin voll und ganz dem Krieg gegen die Demokratie verschrieben. Auf diese Weise versucht es, die frühere sowjetische Einflusssphäre wiederherzustellen und sich an den Staaten zu rächen, die seinen Totalitarismus zugunsten von Demokratie und Menschenrechten abgelehnt haben. 13. Wladimir Putins Regime hat sich der neoimperialistischen Ideologie des Russkiy Mir (der „russischen Welt“) verschrieben, die der Kreml zu einem Instrument zur Förderung des Krieges gemacht hat. Diese Ideologie wird benutzt, um die Reste der Demokratie zu zerstören, die russische Gesellschaft zu militarisieren und eine äußere Aggression zu rechtfertigen, um die Grenzen der Russischen Föderation auf alle einst von Russland beherrschten Gebiete, einschließlich der Ukraine, auszuweiten. Die Hierarchie des Moskauer Patriarchats der Russisch-Orthodoxen Kirche, einschließlich Patriarch Kirill, unterstützt die Ideologie des Russkiy Mir, indem sie den Krieg gegen die Ukraine und den „satanischen“ Westen zum „heiligen Krieg aller Russen“ erklärt und die orthodoxen Gläubigen nachdrücklich aufruft, sich für ihr Land zu opfern. Die Versammlung ist entsetzt über einen derartigen Missbrauch der Religion und die Verzerrung der christlich-orthodoxen Tradition durch Wladimir Putins Regime und seine Vertreter in der Hierarchie des Moskauer Patriarchats. Die Versammlung verurteilt eine derartige Rhetorik und unterstreicht, dass eine Anstiftung zum Verbrechen der Aggression und zu Völkermord und Kriegsverbrechen ein Verbrechen an sich ist. Die Versammlung ruft alle Staaten auf, Patriarch Kirill und die russisch-orthodoxe Hierarchie als ideologisch verlängerten Arm von Wladimir Putins Regime zu betrachten, der mitschuldig ist an Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Namen der Russischen Föderation und der Ideologie des Russkiy Mir verübt werden. 14. Am 17. März 2024 wurde Wladimir Putin zum Sieger der so genannten Präsidentschaftswahlen erklärt, die von vornherein weder frei noch fair waren, da kein echter Gegner von Wladimir Putin überhaupt zur Wahl zugelassen wurde. Darüber hinaus wurden für diese Wahl Wahllokale in ukrainischem Hoheitsgebiet, das vorübergehend von der Russischen Föderation besetzt ist, und in den moldauischen territorialen Verwaltungseinheiten links des Dnjestr eingerichtet, was einen groben Verstoß gegen die Charta der Vereinten Nationen und den Grundsatz der Souveränität, der politischen Unabhängigkeit und der territorialen Integrität aller Staaten darstellt. 15. Im Einklang mit ihrer Entschließung 2519 (2023) erkennt die Versammlung die Legitimität von Wladimir Putin als Präsident der Russischen Föderation nicht an und wiederholt ihren Appell an die Mitglieds- und Beobachterstaaten des Europarates und die Europäische Union, jeden Kontakt mit ihm abzubrechen, außer für humanitäre Zwecke und im Bemühen um Frieden. Die Versammlung erinnert daran, dass die Abschaffung der für Präsidenten geltenden Amtszeitbegrenzung zugunsten von Wladimir Putin nicht nur gegen die russische Verfassung, sondern auch gegen allgemein anerkannte internationale Rechtsgrundsätze verstößt. 16. Die Versammlung ist der Ansicht, dass sich die Russische Föderation schrittweise in einen Staat verwandelt hat, der nunmehr jedwede politische Opposition verbietet. Mit Hilfe faschistisch anmutender Propaganda hat das Regime einen Personenkult um die Figur von Wladimir Putin geschaffen. Durch den Missbrauch des Strafrechtssystems hat das Regime jeglichen politischen und medialen Pluralismus unterdrückt; die Zivilgesellschaft kann nur noch im Untergrund existieren, und das Regime erzwingt eine Massenkonformität, auch durch die Indoktrinierung von Kindern. Es präsentiert seinem Volk die gefährliche Vision eines Russlands, das auf imperialistische Eroberungen setzt und sogar so weit geht, seinen vermeintlichen Feinden mit nuklearer Vernichtung zu drohen. All diese Phänomene haben in Verbindung mit einem allgegenwärtigen Sicherheitsapparat, der massenhaften Überwachung der Gesellschaft und der brutalen Unterdrückung friedlicher Proteste die Russische Föderation nach Ansicht der Versammlung zu einem totalitären Staat gemacht, dessen Vorgehensweise, der einer kriminellen Organisation ähnelt. 17. Da die Russische Föderation nur formell eine Föderation ist, hat das Regime von Wladimir Putin auch seiner eigenen Bevölkerung den Krieg erklärt. Insbesondere indigene Völker sowie nationale und ethnische Minderheiten der Russischen Föderation werden gewaltsam russifiziert und sind Repressionen und Diskriminierung ausgesetzt, was einen Verstoß gegen die Verpflichtungen der Russischen Föderation nach dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung darstellt. Die Versammlung stellt insbesondere fest, dass militärische Einheiten, die aus Soldaten bestehen, die aus der nationalen, ethnischen und indigenen Bevölkerung rekrutiert wurden, unverhältnismäßig hohe Verluste erlitten haben . Die Versammlung hält dies für eine vor

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