Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
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Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 49/26 (Beschluss)
30.01.26
Beschluss
des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine
Der Bundesrat hat in seiner 1061. Sitzung am 30. Januar 2026 die aus der Anlage
ersichtliche Entschließung gefasst.
Drucksache 49/26 (Beschluss)
Anlage
Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine
1. Der Bundesrat verurteilt den andauernden Angriffskrieg der Russischen
Föderation gegen die Ukraine auf das Schärfste. Der Bundesrat bekräftigt seine
Forderung, dass die Russische Föderation sämtliche Angriffshandlungen
unverzüglich einstellt und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine
zurückzieht, um die territoriale Integrität der Ukraine wieder herzustellen, und
dass weitere beteiligte Staaten ihre Unterstützung der russischen Aggression
beenden. Der russische Überfall und der seither brutal geführte Krieg sind ein
eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht und gegen die Grundprinzipien der
Charta der Vereinten Nationen.
2. Der Bundesrat verurteilt die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische
Zivilbevölkerung sowie auf zivile Infrastruktur, die dokumentierten schweren
Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Kriegsverbrechen und andere
schwere Menschenrechtsverletzungen auf das Schärfste. Der Bundesrat
begrüßt die internationalen Bemühungen zur Aufklärung dieser Verbrechen, zur
strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen und zur Rückkehr aller von
Russland inhaftierten und verschleppten Zivilisten, darunter viele Kinder.
3. Der Bundesrat zollt dem entschlossenen und seit der Annexion der Krim nun
mehr als zehn Jahre anhaltenden Widerstand der Ukrainerinnen und Ukrainer
großen Respekt und Anerkennung. Dieser Kampf ist ein Kampf für die
gemeinsamen europäischen Werte, für Freiheit, Demokratie und das Recht
souveräner Staaten, über den eigenen Weg zu entscheiden.
4. Die vom Europäischen Rat am 18. Dezember 2025 beschlossenen weiteren
Finanzierungshilfen für die Ukraine in Höhe von 90 Milliarden Euro sind aus
Sicht des Bundesrates ein wichtiges Zeichen der Unterstützung. Der Bundesrat
würdigt zudem, dass eine überwältigende Anzahl der Mitgliedstaaten der EU
ihre fortgesetzte und unverbrüchliche Unterstützung für die Unabhängigkeit,
Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb der
international anerkannten Grenzen bekräftigt hat.
5. Der Bundesrat begrüßt das Engagement der Bundesregierung in
internationalen Gesprächen für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine,
der die Souveränität des Landes wahrt. Ein Friedensschluss muss darauf
ausgerichtet sein, zukünftige Angriffe der Russischen Föderation auf die Ukraine
zu verhindern und zugleich die Sicherheit Europas insgesamt zu stärken.
Daher müssen die Gespräche mit maßgeblicher Beteiligung der Ukraine und ihrer
europäischen Partner geführt werden.
6. Der Bundesrat hält es gerade vor dem Hintergrund zunehmender
geopolitischer Konflikte und Bedrohungslagen umso mehr für erforderlich, dass
Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Union sowie mit
internationalen Partnern die militärische, humanitäre, finanzielle und politische
Unterstützung fortsetzt und, wo notwendig, verstärkt. Dabei ist die Unterstützung der
Ukraine zugleich ein Beitrag zur Sicherung der europäischen Friedens- und
Sicherheitsordnung.
7. Der Bundesrat begrüßt die fortgesetzte Verschärfung der Sanktionen
gegenüber der Russischen Föderation. Das aggressive Handeln der Russischen
Föderation muss auch weiterhin wirtschaftliche, finanzielle und diplomatische
Konsequenzen haben. Deutschland hat nach Beginn des russischen
Angriffskrieges binnen Jahresfrist die Öl- und Gaseinfuhren aus Russland gestoppt.
Der Bundesrat erwartet, dass der Beschluss der Europäischen Union, die
Einfuhr von russischem Gas bis Ende des Jahres 2027 vollständig einzustellen,
von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt wird.
8. Der Bundesrat würdigt die Entschlossenheit der Ukraine, ihren Weg in die
Europäische Union trotz der Eskalation des anhaltenden russischen
Angriffskrieges fortzusetzen. Die Umsetzung der angekündigten Reformen in den
Bereichen Rechtsstaatlichkeit, öffentliche Verwaltung und Funktionsweise
demokratischer Institutionen sind hierfür wichtig. Eine vordringliche Aufgabe ist
die Schaffung eines robusten und unabhängigen Rahmens für die
Korruptionsbekämpfung. Eine lebhafte Zivilgesellschaft trägt mit dazu bei,
Transparenz zu fördern, Korruption zu bekämpfen und demokratische und
rechtsstaatliche Strukturen zu festigen.
9. Aus Sicht des Bundesrates sind alle Aktivitäten, die zur Erhöhung der
Sicherheit der Nachbarstaaten der Ukraine beitragen von großer Bedeutung. Dies gilt
insbesondere für die EU-Mitgliedstaaten an der NATO-Ostflanke. Einer
besonderen Bedrohungslage sieht sich darüber hinaus die Republik Moldau
ausgesetzt. Der Bundesrat bekräftigt die Notwendigkeit, dem Land weiterhin auf
europäischer und auf Bundesebene zur Seite zu stehen.
10. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Unterstützung der Ukraine eine
gemeinsame nationale Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist und es im
Sinne eines abgestimmten Ineinandergreifens von Strategien, Programmen
und Maßnahmen auf die gute Einbindung aller Ebenen ankommt.
11. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung von Länder-, Regional- und
Kommunalpartnerschaften, gemischten Regierungskommissionen und
makroregionalen Strategien sowie der bestehenden interregionalen und europäischen
Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine. Die Kommunen, die
wichtige Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen, spielen in der
Unterstützung der Ukraine eine wichtige Rolle. Diese Partnerschaften leisten einen
wertvollen Beitrag zur Linderung der akuten Notsituation, zum Wiederaufbau
sowie zur dauerhaften Annäherung der Ukraine an die Europäische Union.
Zugleich fördern sie das gegenseitige Vertrauen und vertiefen die
Beziehungen zwischen den Menschen beider Länder.
12. Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und
Kommunen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von mehr als 1,2
Millionen Menschen aus der Ukraine, die seit Beginn des russischen
Angriffskriegs in Deutschland Schutz gefunden haben. Er bekräftigt, dass die
fortgesetzte finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund
hierfür von zentraler Bedeutung ist.]
Relationen
- part_of_vorgang → Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine (Beschlussdrucksache)