Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen - Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges
Text
Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen - Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen – Solidarität mit der Ukraine
zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine markierte eine Zäsur für
Europa: Spätestens durch die am 24. Februar 2022 gestartete Vollinvasion hat
Russland der europäischen Friedensordnung den Boden entzogen und die regelbasierte
internationale Ordnung in ihren Grundfesten erschüttert. Mit militärischer Gewalt will
Russland sein souveränes Nachbarland unterwerfen, Grenzen verschieben und die
internationale Ordnung nach seinen Vorstellungen formen. Der Deutsche Bundestag
verurteilt den andauernden Angriffskrieg der Russischen Föderation aufs Schärfste.
Seit dem 24. Februar 2022 verteidigen die Ukrainerinnen und Ukrainer mit großer
Geschlossenheit, Entschlossenheit und einer Resilienz, die Vorbild für ganz Europa sind,
ihr Land gegen den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands. Putins Regime strebt die
gewaltsame Annexion ganzer Landesteile und die Zerschlagung des ukrainischen
Staates an. Dieser brutale Krieg fordert weiterhin hohe Opfer: Zigtausende Menschen
wurden getötet und verletzt, Millionen sind geflohen, Städte und Infrastruktur werden
täglich zerstört, unvorstellbare Verbrechen gegen Kinder und Frauen durch russische
Truppen begangen.
Die völkerrechtswidrige gezielte Zerstörung ukrainischer Infrastruktur betrifft vor
allem Schulen, Krankenhäuser und lebenswichtige Versorgungsnetze. Insbesondere in
diesem Winter hat Russland die Angriffe auf die Energie- und Wärmeversorgung
massiv erhöht und damit bei extremer Kälte tagelange Strom-, Heizungs- und
Wasserausfälle provoziert. Mit Raketen, Drohnen und Artillerieeinsätzen greift Russland vor
allem die Zivilbevölkerung an und verursacht Tod und Zerstörung, Angst und
unermessliches Leid. Die gezielte Zerstörung von Kulturstätten, Denkmälern und ziviler
Infrastruktur verdeutlicht die Brutalität der Kriegsführung, die von Beginn an hohe zivile
Opferzahlen willentlich in Kauf genommen hat. Die Kriegshandlungen haben
inzwischen zahlreiche russische Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die
Menschlichkeit hervorgebracht. Die humanitäre Lage in der Ukraine ist katastrophal.
Dieser Angriff richtet sich nicht nur gegen die Ukraine: Er hat die europäische
Friedens- und Sicherheitsordnung, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg und im Rahmen
der Vereinten Nationen etabliert wurde, zerstört. Die russische Aggression
unterminiert das grundlegende Prinzip der gleichen und unantastbaren Souveränität aller
Staaten. Sie ist ein schwerwiegender Bruch der Charta der Vereinten Nationen und der
OSZE-Grundprinzipien. Deutschland und Europa stehen mit der Ukraine für ein
gemeinsames Wertegerüst aus Demokratie, Freiheit, Menschenrechten und Rechtsstaat-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4267
21. Wahlperiode 24.02.2026
lichkeit ein. Wenn die territoriale Unverletzlichkeit in Europa keinen Bestand mehr
hat, dann steht die Grundlage für Frieden in Frage. Die internationale Gemeinschaft
darf sich daher nicht an diesen Angriffskrieg gewöhnen oder ihn akzeptieren. Der
Deutsche Bundestag ist fest davon überzeugt, dass die Ukraine über ihre
Landesgrenzen hinaus Freiheit, Demokratie und die regelbasierte internationale Weltordnung
verteidigt.
Gemeinsames Ziel in Europa muss es sein, einen umfassenden, gerechten und
dauerhaften Frieden zu erreichen, der auf dem Völkerrecht und der Achtung der territorialen
Integrität aller Staaten beruht. Eine umfassende, gerechte und dauerhafte
Friedensordnung kann nur im multilateralen Rahmen Bestand haben. Dabei müssen die Vereinten
Nationen, die OSZE und der Europarat eine zentrale Rolle spielen. Eine Rückkehr zu
normalisierten Beziehungen kann nur gelingen, wenn Russland nicht zuletzt seinen
Angriffskrieg beendet, das Völkerrecht achtet und diplomatisch den Weg für einen
dauerhaften Frieden ebnet. Mit diesem Ziel im Blick unterstützt Deutschland die
Ukraine politisch, finanziell, wirtschaftlich, humanitär und militärisch. Deutschland ist
mittlerweile der größte Unterstützer der Ukraine weltweit und trägt mit rund 55
Milliarden Euro militärischer Unterstützung ganz wesentlich dazu bei, dass die Ukraine
ihren Verteidigungskampf führen kann. Dies ist die zentrale Voraussetzung dafür, die
Ukraine in eine Position der Stärke für einen möglichen Waffenstillstand oder
Friedensgespräche zur bringen. Obwohl Russland derzeit keinerlei ernsthafte
Verhandlungsbereitschaft erkennen lässt, unterstützen wir diplomatische Initiativen für einen
umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden, der die Souveränität der Ukraine
und europäische Interessen wahrt. Europa und Deutschland stehen im Mittelpunkt
einer hybriden russischen Kriegsführung gegen zivile und militärische Infrastruktur. Der
Bundestag bekräftigt die Entschlossenheit Deutschlands und Europas, ihre Sicherheit
gemeinsam zu gewährleisten und Bedrohungen entschieden entgegenzutreten.
Ein Hinnehmen von Landraub und Gewalt in Europa wäre eine Blaupause für weitere
Staaten weltweit, die eine revisionistische oder territoriale Expansionspolitik
verfolgen, die die Stärke des Rechts hinterfragen. Nur entschlossenes und geschlossenes
Handeln wirkt abschreckend auf Russland und andere Regime, die mit ähnlichen
Expansionsgedanken spielen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel,
1. weiterhin intensiv und überzeugend öffentlich zu vermitteln, dass die Solidarität
mit der Ukraine auch deshalb notwendig ist, um Frieden und Freiheit in
Deutschland, ganz Europa und der Welt zu schützen. Es muss deutlich werden, dass die
Verteidigung der ukrainischen Souveränität zugleich die Verteidigung unserer
gemeinsamen Werte und Sicherheit ist. Hierzu soll sie Bürgerinnen und Bürger
transparent über die Ziele, Erfolge und Erfordernisse der Unterstützung
informieren und so für die breite Unterstützung für die Ukraine werben sowie russischer
Desinformation entgegenwirken;
2. die Ukraine weiterhin militärisch so zu stärken, dass sie sich gegen die
fortdauernde russische Aggression erfolgreich verteidigen kann. Die Bundesregierung
wird aufgefordert, im engen Zusammenwirken mit ihren Partnern die Ukraine mit
den notwendigen Waffensystemen, Munition, Ausrüstungen,
Ausbildungskapazitäten und logistischen Mitteln zu versorgen, auch damit die Energie- und
Wärmeversorgung dauerhaft gesichert werden kann. Dabei muss eine glaubwürdige
Lastenteilung mit den Partnern sichergestellt werden;
3. die transatlantischen Beziehungen als zentrales Element unserer Sicherheit weiter
zu festigen und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die
Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine durch die Eröffnung von ersten Verhandlungskapiteln
zügig vorangebracht werden. Die Kopenhagener Kriterien sind dabei der Maßstab
für die weiteren Reformen in der Ukraine. Die Bundesregierung soll die Ukraine
weiter darin unterstützen, die notwendigen Schritte entschlossen voranzutreiben;
4. sich dafür zu engagieren, dass die Ukraine durch internationale finanzielle Hilfen
und Investitionen bei der Stabilisierung und beim Wiederaufbau unterstützt wird.
Aufbauend auf der Einigung des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025,
dem Land zusätzlich zu den bisherigen Hilfen einen zinslosen Kredit der EU in
Höhe von 90 Milliarden Euro für die Jahre 2026 und 2027 vor allem für
militärische Beschaffungen zu gewähren, soll weitere internationale Finanzhilfe für
Stabilisierung und Wiederaufbau erschlossen werden, etwa durch den
Internationalen Währungsfonds. Darüber hinaus soll national das Potenzial der deutschen
Entwicklungsbank (KfW/DEG) genutzt werden, um die ukrainische Wirtschaft
anzukurbeln;
5. ihre humanitäre Hilfe, soziale wie auch wirtschaftliche Reintegrationshilfen für
die in der Ukraine verbliebenen Menschen und die Geflüchteten aus der Ukraine
konsequent und lageangepasst fortzusetzen. Sie soll die Mittel für
Hilfsorganisationen und den Zivilschutz aufstocken, damit Geflüchtete in der Ukraine schnell
betreut werden können. Deutsche Kommunen, die ukrainische Flüchtlinge
aufgenommen haben, sollen weiterhin unterstützt werden, insbesondere sollen
besondere Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Alten und Verletzten
berücksichtigt sowie die medizinische und psychologische Versorgung von
Kriegsopfern und Veteraninnen und Veteranen sichergestellt werden. Das Ziel einer
gleichmäßigeren Verteilung der ukrainischen Flüchtlinge in Europa muss
verstärkt verfolgt werden;
6. die langfristige Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine zu stärken und
dabei insbesondere den Wiederaufbau kritischer Infrastruktur, die kommunale
Resilienz, leistungsfähige öffentliche Dienstleistungen und eine nachhaltige
Energieversorgung zu fördern. Dies soll durch Maßnahmen zur guten
Regierungsführung, konsequenten Korruptionsbekämpfung und der Stärkung der
Zivilgesellschaft flankiert und damit ein wichtiger Beitrag zur Förderung des
gesellschaftlichen Zusammenhalts geleistet werden;
7. die internationale rechtliche Architektur weiter auszubauen, die der Ukraine eine
Nachverfolgung russischer Kriegsverbrechen und ihre Ahndung ermöglichen
soll. Der Bundestag begrüßt ausdrücklich die führende deutsche Rolle in der
Entwicklung rechtlicher Instrumente hierfür und ermutigt die Bundesregierung, das
Zustimmungsgesetz zur Convention establishing an International Claims
Commission for Ukraine rasch fertigzustellen und die Arbeit am Enlarged Partial
Agreement (EPA) of the Management Committee of the Special Tribunal for
Ukraine weiter entschlossen voranzutreiben;
8. die bisher verabschiedeten EU-Sanktionen gegen Russland beizubehalten und
weiter zu verschärfen, um den Druck auf Russland zu erhöhen, Russlands
Einnahmen, insbesondere aus dem Ölgeschäft, zu reduzieren und Proliferation für
den russischen Rüstungssektor zu erschweren. Dazu zählt auch die baldmögliche
Verabschiedung des 20. Sanktionspakets der EU. Zudem soll sie aktiv daran
arbeiten und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, Umgehungsversuche zu
verhindern – etwa indem der Einrichtung von Ausweichrouten für Waren- oder
Energieimporte sowie Finanztransaktionen entgegengewirkt wird;
9. die rechtlichen und operativen Voraussetzungen zu schaffen, um konsequent
gegen die russische Schattenflotte vorzugehen und so dauerhaft deren Beitrag zur
Finanzierung des russischen Krieges gegen die Ukraine zu unterbinden und
Gefahren, die für die kritische Infrastruktur, aber auch die Umwelt von der
Schattenflotte ausgehen, zu unterbinden;
10. den Wert einer auf Recht und Demokratie gegründeten Friedensordnung offensiv
zu betonen. In internationalen Organisationen und auf allen diplomatischen
Kanälen soll sie sich dafür einsetzen, dass die Angriffe Russlands verurteilt und die
Prinzipien der UN-Charta verteidigt werden. Sie soll aktiv für ein künftiges
Europa werben, das auf Respekt vor den Grenzen, auf Vertrauen durch Verträge und
auf gemeinsame Sicherheitsmechanismen baut – und so signalisiert, dass das
Völkerrecht auch weiterhin Grundlage für die regelbasierte internationale Ordnung
ist;
11. neben der aktuellen Unterstützung für die Ukraine auch daran zu arbeiten, die
europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsstrukturen zu stärken. Dazu ist auch
eine Ausweitung von Abstimmungen mit Qualifizierter Mehrheit im Bereich des
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erforderlich. Europäische
Geschlossenheit ist der Schlüssel für Europas Sicherheit. Der Bundestag begrüßt die
Fortschritte der EU hin zu einem handlungsfähigen sicherheitspolitischen Akteur,
insbesondere in der Abstimmung bei Beschaffungsvorhaben;
12. gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025, die mit
den immobilisierten Vermögenswerten der russischen Zentralbank verbundenen
Barbestände in Europa und weltweit zugunsten der Verteidigung der Ukraine und
europäischen Sicherheit wirtschaftlich nutzbar zu machen.
Berlin, den 24. Februar 2026
Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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