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Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen - Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges

dip / drucksache 24.02.2026 · WP 21 · 21/4267 · Antrag · Original ↗

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Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen - Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Frieden und Sicherheit in Europa verteidigen – Solidarität mit der Ukraine zum Jahrestag des russischen Angriffskrieges Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine markierte eine Zäsur für Europa: Spätestens durch die am 24. Februar 2022 gestartete Vollinvasion hat Russland der europäischen Friedensordnung den Boden entzogen und die regelbasierte internationale Ordnung in ihren Grundfesten erschüttert. Mit militärischer Gewalt will Russland sein souveränes Nachbarland unterwerfen, Grenzen verschieben und die internationale Ordnung nach seinen Vorstellungen formen. Der Deutsche Bundestag verurteilt den andauernden Angriffskrieg der Russischen Föderation aufs Schärfste. Seit dem 24. Februar 2022 verteidigen die Ukrainerinnen und Ukrainer mit großer Geschlossenheit, Entschlossenheit und einer Resilienz, die Vorbild für ganz Europa sind, ihr Land gegen den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands. Putins Regime strebt die gewaltsame Annexion ganzer Landesteile und die Zerschlagung des ukrainischen Staates an. Dieser brutale Krieg fordert weiterhin hohe Opfer: Zigtausende Menschen wurden getötet und verletzt, Millionen sind geflohen, Städte und Infrastruktur werden täglich zerstört, unvorstellbare Verbrechen gegen Kinder und Frauen durch russische Truppen begangen. Die völkerrechtswidrige gezielte Zerstörung ukrainischer Infrastruktur betrifft vor allem Schulen, Krankenhäuser und lebenswichtige Versorgungsnetze. Insbesondere in diesem Winter hat Russland die Angriffe auf die Energie- und Wärmeversorgung massiv erhöht und damit bei extremer Kälte tagelange Strom-, Heizungs- und Wasserausfälle provoziert. Mit Raketen, Drohnen und Artillerieeinsätzen greift Russland vor allem die Zivilbevölkerung an und verursacht Tod und Zerstörung, Angst und unermessliches Leid. Die gezielte Zerstörung von Kulturstätten, Denkmälern und ziviler Infrastruktur verdeutlicht die Brutalität der Kriegsführung, die von Beginn an hohe zivile Opferzahlen willentlich in Kauf genommen hat. Die Kriegshandlungen haben inzwischen zahlreiche russische Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit hervorgebracht. Die humanitäre Lage in der Ukraine ist katastrophal. Dieser Angriff richtet sich nicht nur gegen die Ukraine: Er hat die europäische Friedens- und Sicherheitsordnung, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg und im Rahmen der Vereinten Nationen etabliert wurde, zerstört. Die russische Aggression unterminiert das grundlegende Prinzip der gleichen und unantastbaren Souveränität aller Staaten. Sie ist ein schwerwiegender Bruch der Charta der Vereinten Nationen und der OSZE-Grundprinzipien. Deutschland und Europa stehen mit der Ukraine für ein gemeinsames Wertegerüst aus Demokratie, Freiheit, Menschenrechten und Rechtsstaat- Deutscher Bundestag Drucksache 21/4267 21. Wahlperiode 24.02.2026 lichkeit ein. Wenn die territoriale Unverletzlichkeit in Europa keinen Bestand mehr hat, dann steht die Grundlage für Frieden in Frage. Die internationale Gemeinschaft darf sich daher nicht an diesen Angriffskrieg gewöhnen oder ihn akzeptieren. Der Deutsche Bundestag ist fest davon überzeugt, dass die Ukraine über ihre Landesgrenzen hinaus Freiheit, Demokratie und die regelbasierte internationale Weltordnung verteidigt. Gemeinsames Ziel in Europa muss es sein, einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden zu erreichen, der auf dem Völkerrecht und der Achtung der territorialen Integrität aller Staaten beruht. Eine umfassende, gerechte und dauerhafte Friedensordnung kann nur im multilateralen Rahmen Bestand haben. Dabei müssen die Vereinten Nationen, die OSZE und der Europarat eine zentrale Rolle spielen. Eine Rückkehr zu normalisierten Beziehungen kann nur gelingen, wenn Russland nicht zuletzt seinen Angriffskrieg beendet, das Völkerrecht achtet und diplomatisch den Weg für einen dauerhaften Frieden ebnet. Mit diesem Ziel im Blick unterstützt Deutschland die Ukraine politisch, finanziell, wirtschaftlich, humanitär und militärisch. Deutschland ist mittlerweile der größte Unterstützer der Ukraine weltweit und trägt mit rund 55 Milliarden Euro militärischer Unterstützung ganz wesentlich dazu bei, dass die Ukraine ihren Verteidigungskampf führen kann. Dies ist die zentrale Voraussetzung dafür, die Ukraine in eine Position der Stärke für einen möglichen Waffenstillstand oder Friedensgespräche zur bringen. Obwohl Russland derzeit keinerlei ernsthafte Verhandlungsbereitschaft erkennen lässt, unterstützen wir diplomatische Initiativen für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden, der die Souveränität der Ukraine und europäische Interessen wahrt. Europa und Deutschland stehen im Mittelpunkt einer hybriden russischen Kriegsführung gegen zivile und militärische Infrastruktur. Der Bundestag bekräftigt die Entschlossenheit Deutschlands und Europas, ihre Sicherheit gemeinsam zu gewährleisten und Bedrohungen entschieden entgegenzutreten. Ein Hinnehmen von Landraub und Gewalt in Europa wäre eine Blaupause für weitere Staaten weltweit, die eine revisionistische oder territoriale Expansionspolitik verfolgen, die die Stärke des Rechts hinterfragen. Nur entschlossenes und geschlossenes Handeln wirkt abschreckend auf Russland und andere Regime, die mit ähnlichen Expansionsgedanken spielen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, 1. weiterhin intensiv und überzeugend öffentlich zu vermitteln, dass die Solidarität mit der Ukraine auch deshalb notwendig ist, um Frieden und Freiheit in Deutschland, ganz Europa und der Welt zu schützen. Es muss deutlich werden, dass die Verteidigung der ukrainischen Souveränität zugleich die Verteidigung unserer gemeinsamen Werte und Sicherheit ist. Hierzu soll sie Bürgerinnen und Bürger transparent über die Ziele, Erfolge und Erfordernisse der Unterstützung informieren und so für die breite Unterstützung für die Ukraine werben sowie russischer Desinformation entgegenwirken; 2. die Ukraine weiterhin militärisch so zu stärken, dass sie sich gegen die fortdauernde russische Aggression erfolgreich verteidigen kann. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im engen Zusammenwirken mit ihren Partnern die Ukraine mit den notwendigen Waffensystemen, Munition, Ausrüstungen, Ausbildungskapazitäten und logistischen Mitteln zu versorgen, auch damit die Energie- und Wärmeversorgung dauerhaft gesichert werden kann. Dabei muss eine glaubwürdige Lastenteilung mit den Partnern sichergestellt werden; 3. die transatlantischen Beziehungen als zentrales Element unserer Sicherheit weiter zu festigen und sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine durch die Eröffnung von ersten Verhandlungskapiteln zügig vorangebracht werden. Die Kopenhagener Kriterien sind dabei der Maßstab für die weiteren Reformen in der Ukraine. Die Bundesregierung soll die Ukraine weiter darin unterstützen, die notwendigen Schritte entschlossen voranzutreiben; 4. sich dafür zu engagieren, dass die Ukraine durch internationale finanzielle Hilfen und Investitionen bei der Stabilisierung und beim Wiederaufbau unterstützt wird. Aufbauend auf der Einigung des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025, dem Land zusätzlich zu den bisherigen Hilfen einen zinslosen Kredit der EU in Höhe von 90 Milliarden Euro für die Jahre 2026 und 2027 vor allem für militärische Beschaffungen zu gewähren, soll weitere internationale Finanzhilfe für Stabilisierung und Wiederaufbau erschlossen werden, etwa durch den Internationalen Währungsfonds. Darüber hinaus soll national das Potenzial der deutschen Entwicklungsbank (KfW/DEG) genutzt werden, um die ukrainische Wirtschaft anzukurbeln; 5. ihre humanitäre Hilfe, soziale wie auch wirtschaftliche Reintegrationshilfen für die in der Ukraine verbliebenen Menschen und die Geflüchteten aus der Ukraine konsequent und lageangepasst fortzusetzen. Sie soll die Mittel für Hilfsorganisationen und den Zivilschutz aufstocken, damit Geflüchtete in der Ukraine schnell betreut werden können. Deutsche Kommunen, die ukrainische Flüchtlinge aufgenommen haben, sollen weiterhin unterstützt werden, insbesondere sollen besondere Schutzbedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Alten und Verletzten berücksichtigt sowie die medizinische und psychologische Versorgung von Kriegsopfern und Veteraninnen und Veteranen sichergestellt werden. Das Ziel einer gleichmäßigeren Verteilung der ukrainischen Flüchtlinge in Europa muss verstärkt verfolgt werden; 6. die langfristige Entwicklungszusammenarbeit mit der Ukraine zu stärken und dabei insbesondere den Wiederaufbau kritischer Infrastruktur, die kommunale Resilienz, leistungsfähige öffentliche Dienstleistungen und eine nachhaltige Energieversorgung zu fördern. Dies soll durch Maßnahmen zur guten Regierungsführung, konsequenten Korruptionsbekämpfung und der Stärkung der Zivilgesellschaft flankiert und damit ein wichtiger Beitrag zur Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts geleistet werden; 7. die internationale rechtliche Architektur weiter auszubauen, die der Ukraine eine Nachverfolgung russischer Kriegsverbrechen und ihre Ahndung ermöglichen soll. Der Bundestag begrüßt ausdrücklich die führende deutsche Rolle in der Entwicklung rechtlicher Instrumente hierfür und ermutigt die Bundesregierung, das Zustimmungsgesetz zur Convention establishing an International Claims Commission for Ukraine rasch fertigzustellen und die Arbeit am Enlarged Partial Agreement (EPA) of the Management Committee of the Special Tribunal for Ukraine weiter entschlossen voranzutreiben; 8. die bisher verabschiedeten EU-Sanktionen gegen Russland beizubehalten und weiter zu verschärfen, um den Druck auf Russland zu erhöhen, Russlands Einnahmen, insbesondere aus dem Ölgeschäft, zu reduzieren und Proliferation für den russischen Rüstungssektor zu erschweren. Dazu zählt auch die baldmögliche Verabschiedung des 20. Sanktionspakets der EU. Zudem soll sie aktiv daran arbeiten und sich auf EU-Ebene dafür einsetzen, Umgehungsversuche zu verhindern – etwa indem der Einrichtung von Ausweichrouten für Waren- oder Energieimporte sowie Finanztransaktionen entgegengewirkt wird; 9. die rechtlichen und operativen Voraussetzungen zu schaffen, um konsequent gegen die russische Schattenflotte vorzugehen und so dauerhaft deren Beitrag zur Finanzierung des russischen Krieges gegen die Ukraine zu unterbinden und Gefahren, die für die kritische Infrastruktur, aber auch die Umwelt von der Schattenflotte ausgehen, zu unterbinden; 10. den Wert einer auf Recht und Demokratie gegründeten Friedensordnung offensiv zu betonen. In internationalen Organisationen und auf allen diplomatischen Kanälen soll sie sich dafür einsetzen, dass die Angriffe Russlands verurteilt und die Prinzipien der UN-Charta verteidigt werden. Sie soll aktiv für ein künftiges Europa werben, das auf Respekt vor den Grenzen, auf Vertrauen durch Verträge und auf gemeinsame Sicherheitsmechanismen baut – und so signalisiert, dass das Völkerrecht auch weiterhin Grundlage für die regelbasierte internationale Ordnung ist; 11. neben der aktuellen Unterstützung für die Ukraine auch daran zu arbeiten, die europäischen Verteidigungs- und Sicherheitsstrukturen zu stärken. Dazu ist auch eine Ausweitung von Abstimmungen mit Qualifizierter Mehrheit im Bereich des Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik erforderlich. Europäische Geschlossenheit ist der Schlüssel für Europas Sicherheit. Der Bundestag begrüßt die Fortschritte der EU hin zu einem handlungsfähigen sicherheitspolitischen Akteur, insbesondere in der Abstimmung bei Beschaffungsvorhaben; 12. gemäß dem Beschluss des Europäischen Rates vom 18. Dezember 2025, die mit den immobilisierten Vermögenswerten der russischen Zentralbank verbundenen Barbestände in Europa und weltweit zugunsten der Verteidigung der Ukraine und europäischen Sicherheit wirtschaftlich nutzbar zu machen. Berlin, den 24. Februar 2026 Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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