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Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine

dip / drucksache 23.01.2026 · WP 21 · 49/26 · Antrag · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine [Bundesrat Drucksache 49/26 23.01.26 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine Der Ministerpräsident Düsseldorf, 22. Januar 2026 des Landes Nordrhein-Westfalen An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Regierungen der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, des Saarlandes und Sachsen-Anhalt haben beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine zuzuleiten. Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 30. Januar 2026 aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen Hendrik Wüst Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine 1. Der Bundesrat verurteilt den andauernden Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine auf das Schärfste. Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung, dass die Russische Föderation sämtliche Angriffshandlungen unverzüglich einstellt und sich aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückzieht, um die territoriale Integrität der Ukraine wieder herzustellen, und dass weitere beteiligte Staaten ihre Unterstützung der russischen Aggression beenden. Der russische Überfall und der seither brutal geführte Krieg sind ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht und gegen die Grundprinzipien der Charta der Vereinten Nationen. 2. Der Bundesrat verurteilt die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung sowie auf zivile Infrastruktur, die dokumentierten schweren Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Kriegsverbrechen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen auf das Schärfste. Der Bundesrat begrüßt die internationalen Bemühungen zur Aufklärung dieser Verbrechen, zur strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen und zur Rückkehr aller von Russland inhaftierten und verschleppten Zivilisten, darunter viele Kinder. 3. Der Bundesrat zollt dem entschlossenen und seit der Annexion der Krim nun mehr als zehn Jahre anhaltenden Widerstand der Ukrainerinnen und Ukrainer großen Respekt und Anerkennung. Dieser Kampf ist ein Kampf für die gemeinsamen europäischen Werte, für Freiheit, Demokratie und das Recht souveräner Staaten, über den eigenen Weg zu entscheiden. 4. Die vom Europäischen Rat am 18. Dezember 2025 beschlossenen weiteren Finanzierungshilfen für die Ukraine in Höhe von 90 Milliarden EUR sind aus Sicht des Bundesrates ein wichtiges Zeichen der Unterstützung. Der Bundesrat würdigt zudem, dass eine überwältigende Anzahl der Mitgliedstaaten der EU ihre fortgesetzte und unverbrüchliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb der international anerkannten Grenzen bekräftigt hat. 5. Der Bundesrat begrüßt das Engagement der Bundesregierung in internationalen Gesprächen für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine, der die Souveränität des Landes wahrt. Ein Friedensschluss muss darauf ausgerichtet sein, zukünftige Angriffe der Russischen Föderation auf die Ukraine zu verhindern und zugleich die Sicherheit Europas insgesamt zu stärken. Daher müssen die Gespräche mit maßgeblicher Beteiligung der Ukraine und ihrer europäischen Partner geführt werden. 6. Der Bundesrat hält es gerade vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer Konflikte und Bedrohungslagen umso mehr für erforderlich, dass Deutschland gemeinsam mit der Europäischen Union sowie mit internationalen Partnern die militärische, humanitäre, finanzielle und politische Unterstützung fortsetzt und, wo notwendig, verstärkt. Dabei ist die Unterstützung der Ukraine zugleich ein Beitrag zur Sicherung der europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung. 7. Der Bundesrat begrüßt die fortgesetzte Verschärfung der Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation. Das aggressive Handeln der Russischen Föderation muss auch weiterhin wirtschaftliche, finanzielle und diplomatische Konsequenzen haben. Deutschland hat nach Beginn des russischen Angriffskrieges binnen Jahresfrist die Öl- und Gaseinfuhren aus Russland gestoppt. Der Bundesrat erwartet, dass der Beschluss der Europäischen Union, die Einfuhr von russischem Gas bis Ende des Jahres 2027 vollständig einzustellen, von allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt wird. 8. Der Bundesrat würdigt die Entschlossenheit der Ukraine, ihren Weg in die Europäische Union trotz der Eskalation des anhaltenden russischen Angriffskrieges fortzusetzen. Die Umsetzung der angekündigten Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, öffentliche Verwaltung und Funktionsweise demokratischer Institutionen sind hierfür wichtig. Eine vordringliche Aufgabe ist die Schaffung eines robusten und unabhängigen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung. Eine lebhafte Zivilgesellschaft trägt mit dazu bei, Transparenz zu fördern, Korruption zu bekämpfen und demokratische und rechtsstaatliche Strukturen zu festigen. 9. Aus Sicht des Bundesrates sind alle Aktivitäten, die zur Erhöhung der Sicherheit der Nachbarstaaten der Ukraine beitragen von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere für die EU-Mitgliedstaaten an der NATO-Ostflanke. Einer besonderen Bedrohungslage sieht sich darüber hinaus die Republik Moldau ausgesetzt. Der Bundesrat bekräftigt die Notwendigkeit, dem Land weiterhin auf europäischer und auf Bundesebene zur Seite zu stehen. 10. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Unterstützung der Ukraine eine gemeinsame nationale Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist und es im Sinne eines abgestimmten Ineinandergreifens von Strategien, Programmen und Maßnahmen auf die gute Einbindung aller Ebenen ankommt. 11. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung von Länder-, Regional- und Kommunalpartnerschaften, gemischten Regierungskommissionen und makroregionalen Strategien sowie der bestehenden interregionalen und europäischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine. Die Kommunen, die wichtige Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen, spielen in der Unterstützung der Ukraine eine wichtige Rolle. Diese Partnerschaften leisten einen wertvollen Beitrag zur Linderung der akuten Notsituation, zum Wiederaufbau sowie zur dauerhaften Annäherung der Ukraine an die Europäische Union. Zugleich fördern sie das gegenseitige Vertrauen und vertiefen die Beziehungen zwischen den Menschen beider Länder. 12. Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von mehr als 1,2 Millionen Menschen aus der Ukraine, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs in Deutschland Schutz gefunden haben. Er bekräftigt, dass die fortgesetzte finanzielle Unterstützung der Länder und Kommunen durch den Bund hierfür von zentraler Bedeutung ist. Drucksache 49/26 - 2 -]

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