Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
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Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine
[Bundesrat Drucksache 49/26
23.01.26
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ISSN 0720-2946
Antrag
der Länder Nordrhein-Westfalen,
Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine
Der Ministerpräsident Düsseldorf, 22. Januar 2026
des Landes Nordrhein-Westfalen
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
die Regierungen der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bremen,
Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, des Saarlandes und Sachsen-Anhalt haben
beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen
Angriffskriegs gegen die Ukraine
zuzuleiten.
Ich bitte, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates
mit dem Ziel der sofortigen Sachentscheidung in die Tagesordnung der Sitzung des
Bundesrates am 30. Januar 2026 aufzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Wüst
Entschließung des Bundesrates zum 4. Jahrestag des russischen Angriffskriegs
gegen die Ukraine
1. Der Bundesrat verurteilt den andauernden Angriffskrieg der Russischen Föderation
gegen die Ukraine auf das Schärfste. Der Bundesrat bekräftigt seine Forderung, dass
die Russische Föderation sämtliche Angriffshandlungen unverzüglich einstellt und sich
aus dem gesamten Hoheitsgebiet der Ukraine zurückzieht, um die territoriale Integrität
der Ukraine wieder herzustellen, und dass weitere beteiligte Staaten ihre Unterstützung
der russischen Aggression beenden. Der russische Überfall und der seither brutal
geführte Krieg sind ein eklatanter Verstoß gegen das Völkerrecht und gegen die
Grundprinzipien der Charta der Vereinten Nationen.
2. Der Bundesrat verurteilt die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung
sowie auf zivile Infrastruktur, die dokumentierten schweren Verstöße gegen das
humanitäre Völkerrecht und die Kriegsverbrechen und andere schwere
Menschenrechtsverletzungen auf das Schärfste. Der Bundesrat begrüßt die
internationalen Bemühungen zur Aufklärung dieser Verbrechen, zur strafrechtlichen
Verfolgung der Verantwortlichen und zur Rückkehr aller von Russland inhaftierten und
verschleppten Zivilisten, darunter viele Kinder.
3. Der Bundesrat zollt dem entschlossenen und seit der Annexion der Krim nun mehr als
zehn Jahre anhaltenden Widerstand der Ukrainerinnen und Ukrainer großen Respekt
und Anerkennung. Dieser Kampf ist ein Kampf für die gemeinsamen europäischen
Werte, für Freiheit, Demokratie und das Recht souveräner Staaten, über den eigenen
Weg zu entscheiden.
4. Die vom Europäischen Rat am 18. Dezember 2025 beschlossenen weiteren
Finanzierungshilfen für die Ukraine in Höhe von 90 Milliarden EUR sind aus Sicht des
Bundesrates ein wichtiges Zeichen der Unterstützung. Der Bundesrat würdigt zudem,
dass eine überwältigende Anzahl der Mitgliedstaaten der EU ihre fortgesetzte und
unverbrüchliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale
Unversehrtheit der Ukraine innerhalb der international anerkannten Grenzen
bekräftigt hat.
5. Der Bundesrat begrüßt das Engagement der Bundesregierung in internationalen
Gesprächen für einen gerechten und dauerhaften Frieden in der Ukraine, der die
Souveränität des Landes wahrt. Ein Friedensschluss muss darauf ausgerichtet sein,
zukünftige Angriffe der Russischen Föderation auf die Ukraine zu verhindern und
zugleich die Sicherheit Europas insgesamt zu stärken. Daher müssen die Gespräche
mit maßgeblicher Beteiligung der Ukraine und ihrer europäischen Partner geführt
werden.
6. Der Bundesrat hält es gerade vor dem Hintergrund zunehmender geopolitischer
Konflikte und Bedrohungslagen umso mehr für erforderlich, dass Deutschland
gemeinsam mit der Europäischen Union sowie mit internationalen Partnern die
militärische, humanitäre, finanzielle und politische Unterstützung fortsetzt und, wo
notwendig, verstärkt. Dabei ist die Unterstützung der Ukraine zugleich ein Beitrag zur
Sicherung der europäischen Friedens- und Sicherheitsordnung.
7. Der Bundesrat begrüßt die fortgesetzte Verschärfung der Sanktionen gegenüber der
Russischen Föderation. Das aggressive Handeln der Russischen Föderation muss
auch weiterhin wirtschaftliche, finanzielle und diplomatische Konsequenzen haben.
Deutschland hat nach Beginn des russischen Angriffskrieges binnen Jahresfrist die Öl-
und Gaseinfuhren aus Russland gestoppt. Der Bundesrat erwartet, dass der Beschluss
der Europäischen Union, die Einfuhr von russischem Gas bis Ende des Jahres 2027
vollständig einzustellen, von allen Mitgliedsstaaten der EU umgesetzt wird.
8. Der Bundesrat würdigt die Entschlossenheit der Ukraine, ihren Weg in die Europäische
Union trotz der Eskalation des anhaltenden russischen Angriffskrieges fortzusetzen.
Die Umsetzung der angekündigten Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit,
öffentliche Verwaltung und Funktionsweise demokratischer Institutionen sind hierfür
wichtig. Eine vordringliche Aufgabe ist die Schaffung eines robusten und unabhängigen
Rahmens für die Korruptionsbekämpfung. Eine lebhafte Zivilgesellschaft trägt mit dazu
bei, Transparenz zu fördern, Korruption zu bekämpfen und demokratische und
rechtsstaatliche Strukturen zu festigen.
9. Aus Sicht des Bundesrates sind alle Aktivitäten, die zur Erhöhung der Sicherheit der
Nachbarstaaten der Ukraine beitragen von großer Bedeutung. Dies gilt insbesondere
für die EU-Mitgliedstaaten an der NATO-Ostflanke. Einer besonderen Bedrohungslage
sieht sich darüber hinaus die Republik Moldau ausgesetzt. Der Bundesrat bekräftigt
die Notwendigkeit, dem Land weiterhin auf europäischer und auf Bundesebene zur
Seite zu stehen.
10. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Unterstützung der Ukraine eine gemeinsame
nationale Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen ist und es im Sinne eines
abgestimmten Ineinandergreifens von Strategien, Programmen und Maßnahmen auf
die gute Einbindung aller Ebenen ankommt.
11. Der Bundesrat unterstreicht die Bedeutung von Länder-, Regional- und
Kommunalpartnerschaften, gemischten Regierungskommissionen und
makroregionalen Strategien sowie der bestehenden interregionalen und europäischen
Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine. Die Kommunen, die wichtige
Leistungen der Daseinsvorsorge erbringen, spielen in der Unterstützung der Ukraine
eine wichtige Rolle. Diese Partnerschaften leisten einen wertvollen Beitrag zur
Linderung der akuten Notsituation, zum Wiederaufbau sowie zur dauerhaften
Annäherung der Ukraine an die Europäische Union. Zugleich fördern sie das
gegenseitige Vertrauen und vertiefen die Beziehungen zwischen den Menschen beider
Länder.
12. Der Bundesrat würdigt die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen
bei der Aufnahme, Versorgung und Integration von mehr als 1,2 Millionen Menschen
aus der Ukraine, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs in Deutschland Schutz
gefunden haben. Er bekräftigt, dass die fortgesetzte finanzielle Unterstützung der
Länder und Kommunen durch den Bund hierfür von zentraler Bedeutung ist.
Drucksache 49/26 - 2 -]
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