Am Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 festhalten - Verlässlichkeit für Verbraucher, Klima und Wirtschaft
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Am Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 festhalten - Verlässlichkeit für Verbraucher, Klima und Wirtschaft
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/786
21. Wahlperiode 08.07.2025
Antrag
der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Julian Joswig, Dr. Jan-Niclas
Gesenhues, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Matthias Gastel, Dr. Alaa
Alhamwi, Lisa Badum, Karl Bär, Harald Ebner, Linda Heitmann, Michael
Kellner, Steffi Lemke, Julia Schneider, Katrin Uhlig, Dr. Julia Verlinden,
Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Am Verbrenner-Aus ab dem Jahr 2035 festhalten – Verlässlichkeit für
Verbraucher, Klima und Wirtschaft
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Ein zentraler Baustein zum Erreichen
der Klimaneutralität ist das in der EU beschlossene Aus für Neufahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren ab 2035. Es schafft Planungssicherheit für Verbraucherinnen und
Verbraucher, die Industrie und die Beschäftigten – und schützt das Klima.
Der Umstieg in die E-Mobilität macht die Luft besser, die Straßen leiser und führt
dazu, dass die laufenden Kosten für ein Auto erschwinglich bleiben. Damit E-
Mobilität auch beim Autokauf eine wirkliche Alternative für alle Menschen wird, braucht es
dringend eine Ausweitung erschwinglicher und klimafreundlicher Fahrzeuge für den
Massenmarkt. Plug-in-Hybride, synthetische Kraftstoffe oder Agrokraftstoffe aus
Lebens- und Futtermitteln sind keine Lösungen. Konventionelle Agrokraftstoffe schaden
Umwelt und Artenvielfalt und helfen dem Klima nicht. Kraftstoffe aus Abfall- und
Reststoffen werden außerhalb von PKW dringender gebraucht.
Die Automobilindustrie und ihre Zulieferer sind eine der Schlüsselbranchen
Deutschlands. Doch wer am Verbrennungsmotor festhält, riskiert den internationalen
Anschluss und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts – etwa gegenüber China. Damit
Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze in der Branche vor Ort erhalten bleiben, müssen
Politik und Unternehmen jetzt konsequent auf Elektromobilität setzen und den
Übergang unterstützen. Wir treten dafür ein, den Beschäftigten auch künftig sichere
Arbeitsplätze zu bieten, und fordern von den Unternehmen, Verantwortung für ihre
Beschäftigten und Standorte zu übernehmen.
Wer den Beschluss zum Verbrenner-Aus aufweichen oder rückgängig machen will,
untergräbt Vertrauen in die politische Verlässlichkeit Europas, gefährdet den
Industriestandort Deutschland und den Klimaschutz.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich zu den europäischen Flottengrenzwerten und dem Aus für neue Verbrenner
ab 2035 zu bekennen und sich auf europäischer Ebene für eine Fortführung des
erreichten Kompromisses einzusetzen. Auch angesichts steigender Absatzzahlen
von E-Autos in diesem Jahr darf die Revision der Flottengrenzwerte wie geplant
erst 2026 erfolgen;
2. steuerliche Rahmenbedingungen und industriepolitische Förderungen
konsequent auf das Ziel von 15 Millionen rein elektrischen E-Autos bis 2030
auszurichten, etwa durch gezielte Investitionen in den Ausbau der Ladeinfrastruktur,
Forschung, günstigeren (Lade-)Strom oder sozial gerechte Kauf- und
Leasinganreize für verbrauchsarme E-Autos;
3. Scheinlösungen wie Agrokraftstoffe in Pkw entschieden abzulehnen und die
Nutzung von Nahrungs- und Futtermittelpflanzen für die Agrokraftstoffproduktion
in Deutschland bis 2030 schrittweise auf 0,0 % abgesenkt wird. Auch in der EU
soll sich die Bundesregierung für ein Phase-out von Sprit aus Nahrungs- und
Futtermitteln bis 2030 einsetzen.
Berlin, den 7. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Zu 1.:
Die Revision der EU-Flottengrenzwerte ist für 2026 angesetzt. Es ist sehr sinnvoll, an diesem Termin
festzuhalten, da die Wirkung der seit Jahresbeginn geltenden Grenzwerte dann besser eingeschätzt werden kann. Derzeit
steigen die Absatzzahlen von E-Autos sehr stark, in Deutschland wurden beispielsweise im Mai rund 45% mehr
Autos mit Batterieantrieb neu zugelassen als im Vorjahresmonat. Eine Revision in diesem Jahr würde diese
Entwicklung nicht angemessen berücksichtigen und von schwächeren Absatzzahlen ausgehen.
Zu 2.:
Die Maßnahmen dienen zur Unterstützung der Fortentwicklung von Geschäftsmodellen und beruflichen
Weiterqualifizierung zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, insbesondere in den Bereichen vernetztes Fahren,
Batteriezellen und KI. Außerdem wird über die Komponente der Förderung lokaler Produktion der europäische Markt
gestärkt.
Zu 3.:
Agrokraftstoffe aus Nahrungs- und Futtermittelpflanzen sind entgegen zunächst naheliegender Annahmen nicht
nachhaltig. Sie gefährden die Ernährungssicherheit, führen zu Entwaldung, Umweltzerstörungen und sind
klimaschädlich. Bei ihrer CO2-Bilanz müssen neben den direkten Emissionen aus der Verbrennung des Kraftstoffs
auch Emissionen aus der indirekten Landnutzung berücksichtigt werden. Biodiesel auf der Basis von Sojaöl
verursacht beispielsweise doppelt so viele CO2-Emissionen wie fossiler Diesel, bei Palmöl ist es sogar dreimal so
viel (T&E 2021).
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ISSN 0722-8333]
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