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Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen - Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6349)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7002 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen - Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6349) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7002 21. Wahlperiode 08.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6349 – Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen – Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, gemäß dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordern soll, im Antrag näher ausgeführte Maßnahmen in Bezug auf Verbrennerfahrzeuge bzw. in Bezug auf den Gebrauchtwagenmarkt zu unterlassen bzw. sich solchen Maßnahmen auf EU- Ebene entgegenzustellen. Weiter solle die Bundesregierung bei der individuellen motorisierten Mobilität die soziale Komponente der Teilhabe von allen Bürgern am Pkw-Verkehr im Blick behalten und gute und bezahlbare Mobilität zur obersten Maxime im Bereich der Individualmobilität und des Güterverkehrs per Lkw machen. Zudem solle sie die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland sichern, Initiativen zur Senkung staatlicher Abgaben auf Energie ergreifen und sich auf EU-Ebene für eine Abschaffung der CO2-Bepreisung einsetzen. Außerdem solle sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für im Antrag konkret genannte Maßnahmen in Bezug auf verschiedene Regelungen im Kraftfahrzeugbereich einsetzen und sie solle sicherstellen, dass ein nicht mehr funktionsfähiger eCall bei der Hauptuntersuchung nicht beanstandet werden dürfe, wenn die Funktion ausschließlich durch Abschaltung von Mobilfunknetzen nicht mehr gegeben sei. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/6349 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Verkehrsausschuss Tarek Al-Wazir Vorsitzender Alexander Jordan Berichterstatter Bericht des Abgeordneten Alexander Jordan I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6349 in seiner 83. Sitzung am 11. Juni 2026 beraten und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, im Antrag näher ausgeführte Maßnahmen in Bezug auf Verbrennerfahrzeuge bzw. in Bezug auf den Gebrauchtwagenmarkt zu unterlassen bzw. sich solchen Maßnahmen auf EU-Ebene entgegenzustellen. Weiter solle die Bundesregierung bei der individuellen motorisierten Mobilität die soziale Komponente der Teilhabe von allen Bürgern am Pkw-Verkehr im Blick behalten und gute und bezahlbare Mobilität zur obersten Maxime im Bereich der Individualmobilität und des Güterverkehrs per Lkw machen. Zudem solle sie die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland sichern, Initiativen zur Senkung staatlicher Abgaben auf Energie ergreifen und sich auf EU- Ebene für eine Abschaffung der CO2-Bepreisung einsetzen. Außerdem solle sich die Bundesregierung auf EU- Ebene für im Antrag konkret genannte Maßnahmen in Bezug auf verschiedene Regelungen im Kraftfahrzeugbereich einsetzen und sie solle sicherstellen, dass ein nicht mehr funktionsfähiger eCall bei der Hauptuntersuchung nicht beanstandet werden dürfe, wenn die Funktion ausschließlich durch Abschaltung von Mobilfunknetzen nicht mehr gegeben sei. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/6349 in seiner 42. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in seiner 35. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag in seiner 40. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Antrag in seiner 31. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6349 in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten. Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass vorhandene Fahrzeuge nicht ihren Wert verlieren sollten, Mobilität bezahlbar bleiben solle und die deutsche Automobilindustrie gestärkt werden müsse. Dies gelinge nicht durch ein Einfrieren des technischen Fortschritts, sondern durch Innovation, verlässliche Rahmenbedingungen, technologieoffene Lösungen und praxistaugliche Übergänge. Die hohe Relevanz von Fahrzeugen im ländlichen Raum und für Pendler sei gegeben, rechtfertige aber nicht die langfristige Festschreibung einer bestimmten Antriebstechnologie. Die dauerhafte Sicherung des Verbrennermotors ohne Enddatum sei nicht zielführend und stelle keine echte Technologieoffenheit dar. Die Bezahlbarkeit von Mobilität hänge nicht allein vom Anschaffungspreis ab, sondern beziehe auch Unterhalt, Wartung, Reparatur, Versicherung, Steuern und Restwert mit ein – Kriterien, in denen das Elektrofahrzeug überwiegend besser abschneide. Hinsichtlich des Problems bei eCall werde bereits nach Lösungen gesucht. Man stehe für eine technologieoffene Politik ein, halte an den zentralen klima- und umweltpolitischen Elementen fest und lehne eine einseitige Rückkehr zum Verbrenner ab. Die Fraktion der AfD erläuterte, man wolle keine Festschreibungen von Technologie, sondern fordere gleiche Wettbewerbsbedingungen im Sinne eines „Level-Playing-Field“. Die aktuelle Politik sei nicht technologieoffen, da sie durch einseitige Subventionen der Elektromobilität und versteckte Kosten für Verbrenner einen unfairen Wettbewerb schaffe. Die steigenden Neuzulassungen von Elektroautos seien nicht auf die Politik der Bundesregierung zurückzuführen, sondern Resultat einer außenpolitischen Krise und der damit verbundenen Angst vor hohen Spritpreisen. Diese Preisbelastung sei in Deutschland zudem durch hohe Nebenkosten im Vergleich zu anderen europäischen Staaten verstärkt. Man habe nichts gegen das Elektroauto als interessante Technologie mit sinnvollen Anwendungsbereichen, plädiere jedoch für eine Koexistenz beider Systeme. Die Wahl der Antriebsart solle ohne staatliche Lenkung erfolgen. Abschließend wurde angemerkt, dass zur Förderung der Elektromobilität vor allem günstiger Strom zur Verfügung gestellt werden müsse, anstatt diese durch die Energiewende zu verteuern. Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass es einen inhärenten Widerspruch in der Argumentation der Fraktion der AfD gebe. Einerseits werde die These aufgestellt, dass die Entscheidung der Verbraucher für Elektromobilität nicht auf die aktuelle Politik der Bundesregierung, sondern auf globale Entwicklungen und Sicherheitsaspekte zurückzuführen sei. Gleichzeitig fordere die AfD-Fraktion jedoch eine politische Änderung, um den Absatz von Verbrennungsmotoren wieder zu steigern. Für die SPD-Fraktion entspreche die Entscheidung der Verbraucher für die Elektromobilität einer freien Wahl. Diese sei nicht politisch oder ideologisch gesteuert, sondern resultiere aus dem Wunsch, Abhängigkeiten von instabilen Regionen und externen Energielieferanten zu reduzieren. Man setze stattdessen auf eine Technologie, die überwiegend durch heimische Energieproduktion gespeist werde. Neben Gründen des Klimaschutzes sei zudem die deutlich höhere Energieeffizienz von Elektroautos ein entscheidender Vorteil. Der positive Trend sei nicht auf Deutschland beschränkt. Auch in europäischen Ländern mit niedrigeren Mineralölsteuern steige der Absatz von Elektrofahrzeugen teils noch stärker an. Programme zum Erhalt des Verbrennungsmotors seien nicht vorgesehen. Ziel sei es, die Durchsetzung der Elektromobilität als Zukunftstechnologie zu unterstützen, um eine wichtige Rolle Deutschlands bei der Produktion und dem Vertrieb solcher Fahrzeuge zu sichern. Man wolle verhindern, dass Deutschland durch ein Festhalten am Verbrenner globale Wettbewerbsfähigkeit verliere. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich, der vorliegende Antrag weise erhebliche faktische Mängel auf. Man schließe sich in weiten Teilen den Ausführungen der Fraktion der SPD an und lehne den Antrag ab. Ginge es der Fraktion der AfD wirklich darum, die Freiheit für die Entscheidung stärken zu wollen, dann könne sie sich stattdessen für die Abschaffung von Subventionen für Verbrenner einsetzen, die es immer noch in großer Dimension gebe. Die Fraktion Die Linke betonte, auch sie lehne den Antrag ab. Dieser sei unzulänglich formuliert und enthalte faktische Mängel. Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6349. Berlin, den 8. Juli 2026 Alexander Jordan Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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