Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen - Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6349)
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Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen - Günstige individuelle motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6349)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7002
21. Wahlperiode 08.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Verkehrsausschusses (15. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, René Bochmann,
Alexis L. Giersch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6349 –
Bestehende Verbrennerfahrzeuge wertschätzen – Günstige individuelle
motorisierte Mobilität für alle Bürger erhalten
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, gemäß dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung unter anderem auffordern soll, im Antrag näher
ausgeführte Maßnahmen in Bezug auf Verbrennerfahrzeuge bzw. in Bezug auf den
Gebrauchtwagenmarkt zu unterlassen bzw. sich solchen Maßnahmen auf EU-
Ebene entgegenzustellen. Weiter solle die Bundesregierung bei der individuellen
motorisierten Mobilität die soziale Komponente der Teilhabe von allen Bürgern
am Pkw-Verkehr im Blick behalten und gute und bezahlbare Mobilität zur
obersten Maxime im Bereich der Individualmobilität und des Güterverkehrs per Lkw
machen. Zudem solle sie die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland
sichern, Initiativen zur Senkung staatlicher Abgaben auf Energie ergreifen und
sich auf EU-Ebene für eine Abschaffung der CO2-Bepreisung einsetzen.
Außerdem solle sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für im Antrag konkret
genannte Maßnahmen in Bezug auf verschiedene Regelungen im
Kraftfahrzeugbereich einsetzen und sie solle sicherstellen, dass ein nicht mehr funktionsfähiger
eCall bei der Hauptuntersuchung nicht beanstandet werden dürfe, wenn die
Funktion ausschließlich durch Abschaltung von Mobilfunknetzen nicht mehr gegeben
sei.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion
der AfD.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6349 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Verkehrsausschuss
Tarek Al-Wazir
Vorsitzender
Alexander Jordan
Berichterstatter
Bericht des Abgeordneten Alexander Jordan
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6349 in seiner 83. Sitzung am 11. Juni 2026 beraten
und hat ihn an den Verkehrsausschuss zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für Arbeit und Soziales, den Ausschuss
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union und an den Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, im
Antrag näher ausgeführte Maßnahmen in Bezug auf Verbrennerfahrzeuge bzw. in Bezug auf den
Gebrauchtwagenmarkt zu unterlassen bzw. sich solchen Maßnahmen auf EU-Ebene entgegenzustellen. Weiter solle die
Bundesregierung bei der individuellen motorisierten Mobilität die soziale Komponente der Teilhabe von allen
Bürgern am Pkw-Verkehr im Blick behalten und gute und bezahlbare Mobilität zur obersten Maxime im Bereich der
Individualmobilität und des Güterverkehrs per Lkw machen. Zudem solle sie die Zukunft des
Verbrennungsmotors in Deutschland sichern, Initiativen zur Senkung staatlicher Abgaben auf Energie ergreifen und sich auf EU-
Ebene für eine Abschaffung der CO2-Bepreisung einsetzen. Außerdem solle sich die Bundesregierung auf EU-
Ebene für im Antrag konkret genannte Maßnahmen in Bezug auf verschiedene Regelungen im
Kraftfahrzeugbereich einsetzen und sie solle sicherstellen, dass ein nicht mehr funktionsfähiger eCall bei der Hauptuntersuchung
nicht beanstandet werden dürfe, wenn die Funktion ausschließlich durch Abschaltung von Mobilfunknetzen nicht
mehr gegeben sei.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag auf Drucksache 21/6349 in seiner 42. Sitzung
am 24. Juni 2026 beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 41. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und
hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in seiner 35. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und hat mit
den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen
der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag in seiner
40. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am
8. Juli 2026 beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Antrag in seiner 31. Sitzung am 8. Juli 2026
beraten und hat mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen, dessen Ablehnung zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Verkehrsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6349 in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass vorhandene Fahrzeuge nicht ihren Wert verlieren sollten, Mobilität
bezahlbar bleiben solle und die deutsche Automobilindustrie gestärkt werden müsse. Dies gelinge nicht durch ein
Einfrieren des technischen Fortschritts, sondern durch Innovation, verlässliche Rahmenbedingungen,
technologieoffene Lösungen und praxistaugliche Übergänge. Die hohe Relevanz von Fahrzeugen im ländlichen Raum und
für Pendler sei gegeben, rechtfertige aber nicht die langfristige Festschreibung einer bestimmten
Antriebstechnologie. Die dauerhafte Sicherung des Verbrennermotors ohne Enddatum sei nicht zielführend und stelle keine echte
Technologieoffenheit dar. Die Bezahlbarkeit von Mobilität hänge nicht allein vom Anschaffungspreis ab, sondern
beziehe auch Unterhalt, Wartung, Reparatur, Versicherung, Steuern und Restwert mit ein – Kriterien, in denen
das Elektrofahrzeug überwiegend besser abschneide. Hinsichtlich des Problems bei eCall werde bereits nach
Lösungen gesucht. Man stehe für eine technologieoffene Politik ein, halte an den zentralen klima- und
umweltpolitischen Elementen fest und lehne eine einseitige Rückkehr zum Verbrenner ab.
Die Fraktion der AfD erläuterte, man wolle keine Festschreibungen von Technologie, sondern fordere gleiche
Wettbewerbsbedingungen im Sinne eines „Level-Playing-Field“. Die aktuelle Politik sei nicht technologieoffen,
da sie durch einseitige Subventionen der Elektromobilität und versteckte Kosten für Verbrenner einen unfairen
Wettbewerb schaffe. Die steigenden Neuzulassungen von Elektroautos seien nicht auf die Politik der
Bundesregierung zurückzuführen, sondern Resultat einer außenpolitischen Krise und der damit verbundenen Angst vor
hohen Spritpreisen. Diese Preisbelastung sei in Deutschland zudem durch hohe Nebenkosten im Vergleich zu
anderen europäischen Staaten verstärkt. Man habe nichts gegen das Elektroauto als interessante Technologie mit
sinnvollen Anwendungsbereichen, plädiere jedoch für eine Koexistenz beider Systeme. Die Wahl der Antriebsart
solle ohne staatliche Lenkung erfolgen. Abschließend wurde angemerkt, dass zur Förderung der Elektromobilität
vor allem günstiger Strom zur Verfügung gestellt werden müsse, anstatt diese durch die Energiewende zu
verteuern.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass es einen inhärenten Widerspruch in der Argumentation der Fraktion
der AfD gebe. Einerseits werde die These aufgestellt, dass die Entscheidung der Verbraucher für Elektromobilität
nicht auf die aktuelle Politik der Bundesregierung, sondern auf globale Entwicklungen und Sicherheitsaspekte
zurückzuführen sei. Gleichzeitig fordere die AfD-Fraktion jedoch eine politische Änderung, um den Absatz von
Verbrennungsmotoren wieder zu steigern. Für die SPD-Fraktion entspreche die Entscheidung der Verbraucher
für die Elektromobilität einer freien Wahl. Diese sei nicht politisch oder ideologisch gesteuert, sondern resultiere
aus dem Wunsch, Abhängigkeiten von instabilen Regionen und externen Energielieferanten zu reduzieren. Man
setze stattdessen auf eine Technologie, die überwiegend durch heimische Energieproduktion gespeist werde.
Neben Gründen des Klimaschutzes sei zudem die deutlich höhere Energieeffizienz von Elektroautos ein
entscheidender Vorteil. Der positive Trend sei nicht auf Deutschland beschränkt. Auch in europäischen Ländern mit
niedrigeren Mineralölsteuern steige der Absatz von Elektrofahrzeugen teils noch stärker an. Programme zum Erhalt
des Verbrennungsmotors seien nicht vorgesehen. Ziel sei es, die Durchsetzung der Elektromobilität als
Zukunftstechnologie zu unterstützen, um eine wichtige Rolle Deutschlands bei der Produktion und dem Vertrieb solcher
Fahrzeuge zu sichern. Man wolle verhindern, dass Deutschland durch ein Festhalten am Verbrenner globale
Wettbewerbsfähigkeit verliere.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich, der vorliegende Antrag weise erhebliche faktische
Mängel auf. Man schließe sich in weiten Teilen den Ausführungen der Fraktion der SPD an und lehne den Antrag ab.
Ginge es der Fraktion der AfD wirklich darum, die Freiheit für die Entscheidung stärken zu wollen, dann könne
sie sich stattdessen für die Abschaffung von Subventionen für Verbrenner einsetzen, die es immer noch in großer
Dimension gebe.
Die Fraktion Die Linke betonte, auch sie lehne den Antrag ab. Dieser sei unzulänglich formuliert und enthalte
faktische Mängel.
Der Verkehrsausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD die Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/6349.
Berlin, den 8. Juli 2026
Alexander Jordan
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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