Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/228
21. Wahlperiode 21.05.2025
Antrag
der Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch
die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und
Herzegowina
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 21. Mai 2025
beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
der durch die Europäische Union (EU) geführten Operation EUFOR ALTHEA in
Bosnien und Herzegowina zu.
2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage
a) der Resolution 1575 (2004) und der Folgeresolutionen des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen (VN), zuletzt Resolution 2757 (2024) vom 1.
November 2024;
b) der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995);
c) der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom 12. Juli
2004, der die durch die EU geführte Operation EUFOR ALTHEA nach
Beendigung der erfolgreichen NATO-Operation SFOR vorsieht.
Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an EUFOR ALTHEA im
Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit
im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
3. Auftrag und Aufgaben
Gemäß der o. g. Gemeinsamen Aktion des Rates der EU ist EUFOR ALTHEA
beauftragt, im Rahmen der Ermächtigung des Sicherheitsrates der VN die
fortgesetzte Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995)
sicherzustellen, Abschreckung zu leisten und zur Schaffung eines sicheren und
stabilen Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen.
Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter
anderem folgende Aufgaben:
– Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-
Friedensvereinbarung (1995);
– Unterstützung zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds;
– Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs-
und Unterstützungsaufgaben;
– Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-
herzegowinischen Streitkräfte.
4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten
bereitgehalten:
– Führung;
– Wirken im Operationsumfeld;
– militärisches Nachrichtenwesen;
– Aufklärung;
– Beratung und Ausbildung;
– Führungsunterstützung;
– Einsatzunterstützung;
– sanitätsdienstliche Versorgung;
– zivil-militärische Kooperation.
5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an EUFOR
ALTHEA die genannten Fähigkeiten anzuzeigen.
Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die in
Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen
gegeben sind, EUFOR ALTHEA auf Grundlage der maßgeblichen Resolutionen
des Sicherheitsrates der VN fortgeführt wird und die konstitutive Zustimmung
des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2026.
6. Status und Rechte
Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht,
insbesondere nach
– den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen sowie
– den zwischen der EU, der NATO beziehungsweise der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung von Bosnien und Herzegowina sowie mit
anderen Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der
Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung
genutzt wird, getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen.
Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das
Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer
Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch
die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer
Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUFOR-ALTHEA-Kräfte sowie zur
Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.
7. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas und den
darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des
jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks
Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung
von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet
der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des
Bundesbesoldungsgesetzes.
8. Personaleinsatz
Es können insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in
Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Im Rahmen von EUFOR ALTHEA kann der Einsatz von deutschem Personal in
Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen
und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents
bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei
den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer
Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im
Rahmen von EUFOR ALTHEA teil.
Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im
Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 des Soldatenversorgungsgesetzes.
9. Ausgaben und Finanzierung
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an EUFOR ALTHEA werden für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis
30. Juni 2026 voraussichtlich insgesamt rund 11,6 Millionen Euro betragen und
aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf
das Haushaltsjahr 2025 rund 5,8 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2026
ebenfalls rund 5,8 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wird
im Bundeshaushalt 2025 sowie im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts
2026 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen werden.
Begründung
I. Politische Rahmenbedingungen
Zentraler Auftrag von EUFOR ALTHEA ist die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der
Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Dieser Auftrag entspringt dem Dayton-Friedensabkommen von
1995. Seit Abschluss des Friedensabkommens haben keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina
stattgefunden.
Innenpolitisch ist Bosnien und Herzegowina weiterhin von Spannungen geprägt. Die Autonomiebestrebungen in
der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus. Jüngste
Gesetzgebung in der RS hat zur schwersten Verfassungskrise seit 30 Jahren geführt. Erschwerend kommt hinzu,
dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches
System gekennzeichnet sind, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und
Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränkt.
Trotz dieser schwierigen Bedingungen hat Bosnien und Herzegowina einige wichtige Reformfortschritte erzielt,
die am 21. März 2024 vom Europäischen Rat mit dem Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen
honoriert wurden. Weitere Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und
Stärkung der Institutionen, sind notwendig. Das Streben nach einer EU-Mitgliedschaft genießt in der Bevölkerung
hohe Zustimmung. Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen
Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. Die Blockadeanfälligkeit des
politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang
ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme
und Destabilisierung anfällig. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist auch das Risiko von
Destabilisierungsversuchen gegen den EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das
Engagement Deutschlands und der EU in Bosnien und Herzegowina richtet sich daher auch darauf, die Resilienz
des Landes gegen Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken.
Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina wird derzeit als stabil und kontrollierbar bewertet. Politisch
bleibt die Lage volatil, eine kurzfristige Eskalation der Sicherheitslage bleibt aktuell dennoch unwahrscheinlich.
Im oben beschriebenen Kontext leistet die EU-geführte Operation EUFOR ALTHEA durch Zusicherung und
Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Die
Erneuerung des Mandates von EUFOR ALTHEA durch den Sicherheitsrat der VN am 1. November 2024 erfolgte
einstimmig. In Anbetracht der Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina sieht die Bundesregierung eine
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA ergänzend zur
Unterstützung der Bundesregierung im zivilen Bereich weiterhin als sicherheits- und europapolitisch geboten an.
II. Rolle des militärischen Beitrages von EUFOR ALTHEA
Die durch die Europäische Union (EU) geführte Operation European Union Force (EUFOR) ALTHEA in
Bosnien und Herzegowina gewährleistet seit 2004 die Umsetzung des Abkommens von Dayton von 1995 und
erreicht, dass erneute Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina unterbunden bleiben. Die EU greift im
Rahmen der Berlin-Plus-Vereinbarungen zur Durchführung von EUFOR ALTHEA auf Fähigkeiten der NATO
zurück und unterstreicht damit auch die Bedeutung einer von der Bundesregierung unterstützten Zusammenarbeit
von EU und NATO. Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission strahlt im Land ein
wichtiges Signal aus. Sie ist Ausdruck der herausgehobenen Rolle Deutschlands in europäischer Außen- und
Sicherheitspolitik.
Kernauftrag der Operation EUFOR ALTHEA ist die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Schaffung
und Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds. Unabdingbar hierfür ist eine militärische Präsenz im
Land. Obwohl ein sicheres und stabiles Umfeld nur durch politische Handlungen und zivilgesellschaftliche
Zusammenarbeit nachhaltig und langfristig geschaffen werden kann, ist die militärische Präsenz und ihre
entsprechende Handlungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung.
Deutschland beteiligt sich seit 2022 erneut an der Operation und trägt mit zwei Verbindungs- und
Beobachtungsteams, Personal im Hauptquartier EUFOR ALTHEA, einem nationalen Unterstützungselement und einer
Truppenärztin/einem Truppenarzt zu der Sicherheitsoperation bei. Übereinstimmend mit den Beschlüssen des Rates
der EU umfassen die Aufgaben der deutschen Soldatinnen und Soldaten die Unterstützung und Koordination der
Ausbildung der Streitkräfte in Bosnien und Herzegowina, den Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 des
Abkommens von Dayton von 1995, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds und die
Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.
Die beiden Verbindungs- und Beobachtungsteams in den „Liaison and Observation“ (Verbindung und
Beobachtung) (LOT)-Häusern Vlasenica und Čapljina gewinnen Informationen aus dem direkten Bevölkerungsumfeld
und tragen durch Beobachtung, Patrouillen, den Kontakt zu lokalen Akteuren und Institutionen sowie eigener
Berichterstattung zur Verdichtung des Gesamtlagebildes sowie zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei. Sie
sind von der Bevölkerung akzeptiert und erwünscht. Das deutsche Personal im Hauptquartier EUFOR ALTHEA
in Sarajewo liefert einen essenziellen Beitrag zur Erstellung des Lagebildes und der Operationsplanung.
Die große Menge an Waffen, Munition und Minen, die sich als Folge des Krieges von 1992 bis 1995 im Land
befindet, bleibt ein Unsicherheitsfaktor im Land. Durch die Zusammenarbeit mit der Organisation für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem Entwicklungsprogramm der VN leistet EUFOR ALTHEA in
diesem Bereich Unterstützung durch Aufklärungsarbeit über die Gefahr von Minen. In den Bereichen der
Nonproliferation, Demilitarisierung und Entminung ist die Expertise von EUFOR ALTHEA zur Umsetzung des
„Ammunition Weapons and Explosives Masterplan“ handlungsleitend.
Auslandseinsätze wie die Operation EUFOR ALTHEA sind Ausdruck der herausgehobenen Rolle, Bedeutung
und Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit auf dem europäischen Kontinent, wie der Bericht der
Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr aus dem Jahr
2024 unterstreicht.
III. Weiteres Engagement der Bundesregierung
Im Rahmen ihres integrierten Ansatzes unterstützt die Bundesregierung mit einem breiten, ressortübergreifenden
Engagement die Stabilisierung und wirtschaftliche Entwicklung im westlichen Balkan und in Bosnien und
Herzegowina. Bei der Unterstützung von Reformprozessen, regionaler Integration und Flankierung der EU-
Perspektive kam seit 2021 auch dem Sondergesandten der Bundesregierung für die Länder des westlichen Balkans eine
wichtige Rolle zu. Das Engagement der Bundesregierung findet zudem Ausdruck in der Unterstützung der Arbeit
des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, Christian Schmidt.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative den Fähigkeitsaufbau der bosnisch-
herzegowinischen Streitkräfte. Diese wahrnehmbaren Projekte stützen dabei mittelbar auch die Auftragserfüllung
von EUFOR ALTHEA und stärken die Akzeptanz deutscher Kräfte sowie die Befähigung der Streitkräfte
Bosnien und Herzegowinas und deren euro-atlantische Integration.
Darüber hinaus unterstützt Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die laufenden politischen
und wirtschaftlichen Transformationsprozesse sowie die Annäherung an die EU und leistet damit einen wichtigen
Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Bosnien und Herzegowina. Die Schwerpunkte der
Zusammenarbeit liegen in den Bereichen „Ausbildung und nachhaltiges Wachstum“ mit den Schwerpunkten
berufliche Bildung, Privatsektor- und Finanzsystementwicklung sowie in den Bereichen „Klima und Energie“ mit den
Schwerpunkten erneuerbare Energien, Energieeffizienz und nachhaltige Stadtentwicklung (Abwasser- und
Abfallwirtschaft). Das derzeitige bilaterale Portfolio in Bosnien und Herzegowina beläuft sich auf 387,65 Millionen
Euro (davon 113,65 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln). Zudem flankieren rund 20 Westbalkan-
Regionalvorhaben das bilaterale Portfolio in Bosnien und Herzegowina.
Im Rahmen der humanitären Hilfe fördert die Bundesregierung bis Ende März 2025 humanitäres Minen- und
Kampfmittelräumen durch Nichtregierungsorganisationen (NRO) (2022-2025 ca. 10 Millionen Euro in laufenden
Projekten) und unterstützt über diese NRO auch die Förderung nationaler Kapazitäten, etwa ein zentrales
Informationsmanagement zur Kontaminierungssituation. Die Projekte tragen unmittelbar zum Schutz der
Bevölkerung und zur Aussöhnung bei und bereiten den Grund für nachhaltige Entwicklungsansätze (etwa durch OSZE-
Anschlussförderung).
Der Berlin-Prozess, der 2014 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde und den Ausbau und die
Vertiefung der regionalen Kooperation der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,
Montenegro, Nordmazedonien und Serbien („WEB6“) zum Ziel hat, fördert gleichzeitig die EU-Annäherung der
Region. Auf dem Gipfel 2024 in Berlin, der das zehnjährige Bestehen des Berlin-Prozesses markierte, wurde die
Deblockade des regionalen Freihandelsabkommen CEFTA erreicht, ein neuer Aktionsplan für die Schaffung des
Gemeinsamen Regionalen Markts indossiert sowie ein neues, fünftes regionales Mobilitätsabkommen vereinbart.
Weitere wichtige Erfolge des Gipfels 2024 waren das Abkommen über den Zugang zu höherer Bildung sowie
die Förderung von Jugendbegegnungen und Versöhnung. Daneben stellten die beschleunigte Umsetzung der
Grünen Agenda für den Westbalkan und sowie die Etablierung des Gender Policy Forums Schwerpunkte des
regionalen Austausches dar.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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