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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina

dip / drucksache 21.05.2025 · WP 21 · 21/228 · Antrag · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina [Deutscher Bundestag Drucksache 21/228 21. Wahlperiode 21.05.2025 Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 21. Mai 2025 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union (EU) geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina zu. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage a) der Resolution 1575 (2004) und der Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), zuletzt Resolution 2757 (2024) vom 1. November 2024; b) der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995); c) der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom 12. Juli 2004, der die durch die EU geführte Operation EUFOR ALTHEA nach Beendigung der erfolgreichen NATO-Operation SFOR vorsieht. Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an EUFOR ALTHEA im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. 3. Auftrag und Aufgaben Gemäß der o. g. Gemeinsamen Aktion des Rates der EU ist EUFOR ALTHEA beauftragt, im Rahmen der Ermächtigung des Sicherheitsrates der VN die fortgesetzte Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995) sicherzustellen, Abschreckung zu leisten und zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen. Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: – Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton- Friedensvereinbarung (1995); – Unterstützung zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds; – Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben; – Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch- herzegowinischen Streitkräfte. 4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: – Führung; – Wirken im Operationsumfeld; – militärisches Nachrichtenwesen; – Aufklärung; – Beratung und Ausbildung; – Führungsunterstützung; – Einsatzunterstützung; – sanitätsdienstliche Versorgung; – zivil-militärische Kooperation. 5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an EUFOR ALTHEA die genannten Fähigkeiten anzuzeigen. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die in Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind, EUFOR ALTHEA auf Grundlage der maßgeblichen Resolutionen des Sicherheitsrates der VN fortgeführt wird und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2026. 6. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach – den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie – den zwischen der EU, der NATO beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Bosnien und Herzegowina sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen. Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUFOR-ALTHEA-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. 7. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes. 8. Personaleinsatz Es können insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen von EUFOR ALTHEA kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen von EUFOR ALTHEA teil. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. 9. Ausgaben und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA werden für den Zeitraum 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2026 voraussichtlich insgesamt rund 11,6 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2025 rund 5,8 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2026 ebenfalls rund 5,8 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wird im Bundeshaushalt 2025 sowie im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2026 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen werden. Begründung I. Politische Rahmenbedingungen Zentraler Auftrag von EUFOR ALTHEA ist die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Dieser Auftrag entspringt dem Dayton-Friedensabkommen von 1995. Seit Abschluss des Friedensabkommens haben keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch ist Bosnien und Herzegowina weiterhin von Spannungen geprägt. Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus. Jüngste Gesetzgebung in der RS hat zur schwersten Verfassungskrise seit 30 Jahren geführt. Erschwerend kommt hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet sind, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränkt. Trotz dieser schwierigen Bedingungen hat Bosnien und Herzegowina einige wichtige Reformfortschritte erzielt, die am 21. März 2024 vom Europäischen Rat mit dem Beschluss zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen honoriert wurden. Weitere Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Institutionen, sind notwendig. Das Streben nach einer EU-Mitgliedschaft genießt in der Bevölkerung hohe Zustimmung. Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das Engagement Deutschlands und der EU in Bosnien und Herzegowina richtet sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes gegen Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken. Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina wird derzeit als stabil und kontrollierbar bewertet. Politisch bleibt die Lage volatil, eine kurzfristige Eskalation der Sicherheitslage bleibt aktuell dennoch unwahrscheinlich. Im oben beschriebenen Kontext leistet die EU-geführte Operation EUFOR ALTHEA durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Die Erneuerung des Mandates von EUFOR ALTHEA durch den Sicherheitsrat der VN am 1. November 2024 erfolgte einstimmig. In Anbetracht der Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina sieht die Bundesregierung eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA ergänzend zur Unterstützung der Bundesregierung im zivilen Bereich weiterhin als sicherheits- und europapolitisch geboten an. II. Rolle des militärischen Beitrages von EUFOR ALTHEA Die durch die Europäische Union (EU) geführte Operation European Union Force (EUFOR) ALTHEA in Bosnien und Herzegowina gewährleistet seit 2004 die Umsetzung des Abkommens von Dayton von 1995 und erreicht, dass erneute Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina unterbunden bleiben. Die EU greift im Rahmen der Berlin-Plus-Vereinbarungen zur Durchführung von EUFOR ALTHEA auf Fähigkeiten der NATO zurück und unterstreicht damit auch die Bedeutung einer von der Bundesregierung unterstützten Zusammenarbeit von EU und NATO. Die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission strahlt im Land ein wichtiges Signal aus. Sie ist Ausdruck der herausgehobenen Rolle Deutschlands in europäischer Außen- und Sicherheitspolitik. Kernauftrag der Operation EUFOR ALTHEA ist die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Schaffung und Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds. Unabdingbar hierfür ist eine militärische Präsenz im Land. Obwohl ein sicheres und stabiles Umfeld nur durch politische Handlungen und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit nachhaltig und langfristig geschaffen werden kann, ist die militärische Präsenz und ihre entsprechende Handlungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Deutschland beteiligt sich seit 2022 erneut an der Operation und trägt mit zwei Verbindungs- und Beobachtungsteams, Personal im Hauptquartier EUFOR ALTHEA, einem nationalen Unterstützungselement und einer Truppenärztin/einem Truppenarzt zu der Sicherheitsoperation bei. Übereinstimmend mit den Beschlüssen des Rates der EU umfassen die Aufgaben der deutschen Soldatinnen und Soldaten die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der Streitkräfte in Bosnien und Herzegowina, den Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 des Abkommens von Dayton von 1995, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds und die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Die beiden Verbindungs- und Beobachtungsteams in den „Liaison and Observation“ (Verbindung und Beobachtung) (LOT)-Häusern Vlasenica und Čapljina gewinnen Informationen aus dem direkten Bevölkerungsumfeld und tragen durch Beobachtung, Patrouillen, den Kontakt zu lokalen Akteuren und Institutionen sowie eigener Berichterstattung zur Verdichtung des Gesamtlagebildes sowie zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei. Sie sind von der Bevölkerung akzeptiert und erwünscht. Das deutsche Personal im Hauptquartier EUFOR ALTHEA in Sarajewo liefert einen essenziellen Beitrag zur Erstellung des Lagebildes und der Operationsplanung. Die große Menge an Waffen, Munition und Minen, die sich als Folge des Krieges von 1992 bis 1995 im Land befindet, bleibt ein Unsicherheitsfaktor im Land. Durch die Zusammenarbeit mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem Entwicklungsprogramm der VN leistet EUFOR ALTHEA in diesem Bereich Unterstützung durch Aufklärungsarbeit über die Gefahr von Minen. In den Bereichen der Nonproliferation, Demilitarisierung und Entminung ist die Expertise von EUFOR ALTHEA zur Umsetzung des „Ammunition Weapons and Explosives Masterplan“ handlungsleitend. Auslandseinsätze wie die Operation EUFOR ALTHEA sind Ausdruck der herausgehobenen Rolle, Bedeutung und Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit auf dem europäischen Kontinent, wie der Bericht der Bundesregierung zu einer Evaluierung der laufenden, mandatierten Auslandseinsätze der Bundeswehr aus dem Jahr 2024 unterstreicht. III. Weiteres Engagement der Bundesregierung Im Rahmen ihres integrierten Ansatzes unterstützt die Bundesregierung mit einem breiten, ressortübergreifenden Engagement die Stabilisierung und wirtschaftliche Entwicklung im westlichen Balkan und in Bosnien und Herzegowina. Bei der Unterstützung von Reformprozessen, regionaler Integration und Flankierung der EU- Perspektive kam seit 2021 auch dem Sondergesandten der Bundesregierung für die Länder des westlichen Balkans eine wichtige Rolle zu. Das Engagement der Bundesregierung findet zudem Ausdruck in der Unterstützung der Arbeit des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, Christian Schmidt. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative den Fähigkeitsaufbau der bosnisch- herzegowinischen Streitkräfte. Diese wahrnehmbaren Projekte stützen dabei mittelbar auch die Auftragserfüllung von EUFOR ALTHEA und stärken die Akzeptanz deutscher Kräfte sowie die Befähigung der Streitkräfte Bosnien und Herzegowinas und deren euro-atlantische Integration. Darüber hinaus unterstützt Deutschland im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die laufenden politischen und wirtschaftlichen Transformationsprozesse sowie die Annäherung an die EU und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung in Bosnien und Herzegowina. Die Schwerpunkte der Zusammenarbeit liegen in den Bereichen „Ausbildung und nachhaltiges Wachstum“ mit den Schwerpunkten berufliche Bildung, Privatsektor- und Finanzsystementwicklung sowie in den Bereichen „Klima und Energie“ mit den Schwerpunkten erneuerbare Energien, Energieeffizienz und nachhaltige Stadtentwicklung (Abwasser- und Abfallwirtschaft). Das derzeitige bilaterale Portfolio in Bosnien und Herzegowina beläuft sich auf 387,65 Millionen Euro (davon 113,65 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln). Zudem flankieren rund 20 Westbalkan- Regionalvorhaben das bilaterale Portfolio in Bosnien und Herzegowina. Im Rahmen der humanitären Hilfe fördert die Bundesregierung bis Ende März 2025 humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen durch Nichtregierungsorganisationen (NRO) (2022-2025 ca. 10 Millionen Euro in laufenden Projekten) und unterstützt über diese NRO auch die Förderung nationaler Kapazitäten, etwa ein zentrales Informationsmanagement zur Kontaminierungssituation. Die Projekte tragen unmittelbar zum Schutz der Bevölkerung und zur Aussöhnung bei und bereiten den Grund für nachhaltige Entwicklungsansätze (etwa durch OSZE- Anschlussförderung). Der Berlin-Prozess, der 2014 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde und den Ausbau und die Vertiefung der regionalen Kooperation der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien („WEB6“) zum Ziel hat, fördert gleichzeitig die EU-Annäherung der Region. Auf dem Gipfel 2024 in Berlin, der das zehnjährige Bestehen des Berlin-Prozesses markierte, wurde die Deblockade des regionalen Freihandelsabkommen CEFTA erreicht, ein neuer Aktionsplan für die Schaffung des Gemeinsamen Regionalen Markts indossiert sowie ein neues, fünftes regionales Mobilitätsabkommen vereinbart. Weitere wichtige Erfolge des Gipfels 2024 waren das Abkommen über den Zugang zu höherer Bildung sowie die Förderung von Jugendbegegnungen und Versöhnung. Daneben stellten die beschleunigte Umsetzung der Grünen Agenda für den Westbalkan und sowie die Etablierung des Gender Policy Forums Schwerpunkte des regionalen Austausches dar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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