Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina
Text
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina
Antrag
der Bundesregierung
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch
die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und
Herzegowina
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 22. April 2026
beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an
der durch die Europäische Union (EU) geführten Operation EUFOR ALTHEA in
Bosnien und Herzegowina zu.
2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage
a) der Resolution 1575 (2004) und der Folgeresolutionen des Sicherheitsrates
der Vereinten Nationen (VN), zuletzt Resolution 2795 am 31. Oktober 2025;
b) der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995);
c) der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom 12. Juli
2004, der die durch die EU geführte Operation EUFOR ALTHEA nach
Beendigung der erfolgreichen NATO-Operation SFOR vorsieht.
Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an EUFOR ALTHEA im
Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit
im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.
3. Auftrag und Aufgaben
Gemäß der o. g. Gemeinsamen Aktion des Rates der EU ist EUFOR ALTHEA
beauftragt, im Rahmen der Ermächtigung des Sicherheitsrates der VN die
fortgesetzte Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995)
sicherzustellen, Abschreckung zu leisten und zur Schaffung eines sicheren und
stabilen Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen.
Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter
anderem folgende Aufgaben:
– Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-
Friedensvereinbarung (1995);
– Unterstützung zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds;
– Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs-
und Unterstützungsaufgaben;
– Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-
herzegowinischen Streitkräfte.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5512
21. Wahlperiode 22.04.2026
4. Einzusetzende Fähigkeiten
Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten
bereitgehalten:
– Führung;
– Wirken im Operationsumfeld;
– militärisches Nachrichtenwesen;
– Aufklärung;
– Beratung und Ausbildung;
– Führungsunterstützung;
– Einsatzunterstützung;
– sanitätsdienstliche Versorgung;
– zivil-militärische Kooperation.
5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer
Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit
dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an EUFOR
ALTHEA die genannten Fähigkeiten anzuzeigen.
Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die in
Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen
gegeben sind, EUFOR ALTHEA auf Grundlage der maßgeblichen Resolutionen
des Sicherheitsrates der VN fortgeführt wird und die konstitutive Zustimmung
des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2027.
6. Status und Rechte
Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht,
insbesondere nach
– den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen
Grundlagen sowie
– den zwischen der EU, der NATO beziehungsweise der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung von Bosnien und Herzegowina sowie mit
anderen Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der
Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung
genutzt wird, getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen.
Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das
Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer
Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch
die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer
Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUFOR-ALTHEA-Kräfte sowie zur
Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.
7. Einsatzgebiet
Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas und den
darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des
jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden.
Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks
Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung
von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet
der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des
Bundesbesoldungsgesetzes.
8. Personaleinsatz
Es können insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.
Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in
Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.
Im Rahmen von EUFOR ALTHEA kann der Einsatz von deutschem Personal in
Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen
und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents
bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden.
Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei
den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer
Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im
Rahmen von EUFOR ALTHEA teil.
Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im
Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1
Nummer 1 des Soldatenversorgungsgesetzes.
9. Ausgaben und Finanzierung
Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher
Streitkräfte an EUFOR ALTHEA werden für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis
30. Juni 2027 voraussichtlich insgesamt rund 16,1 Millionen Euro betragen und
aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf
das Haushaltsjahr 2026 rund 10,04 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr
2027 rund 6,04 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben ist im
Bundeshaushalt 2026 und wird im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts
2027 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen.
Begründung
I. Politische Rahmenbedingungen
Zentraler Auftrag von EUFOR ALTHEA ist die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der
Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Dieser Auftrag entspringt dem Dayton-Friedensabkommen von
1995. Seit Abschluss des Friedensabkommens haben keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina
stattgefunden.
Innenpolitisch ist Bosnien und Herzegowina weiterhin von Spannungen geprägt. Die Autonomiebestrebungen in
der Entität Republika Srpska (RS) sowie die Blockadehaltung weiterer nationalistischer Akteure höhlen die
funktionale Integrität des Gesamtstaates aus. Erschwerend kommt hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in
Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet sind, das aufgrund
zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und
Gestaltungskraft stark einschränkt.
Wichtige Reformfortschritte liegen nunmehr fast zwei Jahre zurück und wurden damals mit dem Beschluss des
Europäischen Rates vom 21. März 2024 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen honoriert. Weitere Reformen,
insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Institutionen, sind notwendig.
Das Streben nach einer EU-Mitgliedschaft genießt in der Bevölkerung hohe Zustimmung. Die Umsetzung der
für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem
Willen eine stabile Sicherheitslage. Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der
bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte
Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig. Im Zuge
des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den
EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das Engagement Deutschlands und der EU in
Bosnien und Herzegowina richtet sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes gegen
Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken.
Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina wird derzeit als stabil und kontrollierbar bewertet. Politisch
bleibt die Lage volatil, eine kurzfristige Eskalation der Sicherheitslage bleibt aktuell dennoch unwahrscheinlich.
Im oben beschriebenen Kontext leistet die EU-geführte Operation EUFOR ALTHEA durch Zusicherung und
Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Die
Erneuerung des Mandates von EUFOR ALTHEA durch den Sicherheitsrat der VN am 31. Oktober 2025 erfolgte
einstimmig. In Anbetracht der Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina sieht die Bundesregierung eine
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA ergänzend zur
Unterstützung der Bundesregierung im zivilen Bereich weiterhin als sicherheits- und europapolitisch geboten an.
II. Rolle des militärischen Beitrages von EUFOR ALTHEA
Seit 2004 gewährleistet die durch die Europäische Union (EU) geführte Operation European Union Force (EU-
FOR) ALTHEA in Bosnien und Herzegowina die Umsetzung des Abkommens von Dayton von 1995. Sie trägt
dazu bei, dass erneute Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina unterbunden bleiben. Im Rahmen der
Berlin-Plus-Vereinbarungen greift die EU zur Durchführung von EUFOR ALTHEA auf Fähigkeiten der NATO
zurück. Damit wird auch die Bedeutung einer von der Bundesregierung unterstützten Zusammenarbeit von EU
und NATO unterstrichen. Im Land strahlt die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission ein
wichtiges Signal aus. Sie ist Ausdruck der wichtigen Rolle Deutschlands in europäischer Außen- und
Sicherheitspolitik.
Kernauftrag der Operation EUFOR ALTHEA ist die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Schaffung
und Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds. Hierfür ist eine militärische Präsenz im Land
unabdingbar. Auch wenn ein sicheres und stabiles Umfeld nur durch politische Handlungen und zivilgesellschaftliche
Zusammenarbeit nachhaltig und langfristig geschaffen werden kann, bleibt der militärische Beitrag mit seiner
entsprechenden Handlungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung.
Seit 2022 beteiligt sich Deutschland erneut an der Operation. Die Bundeswehr trägt mit zwei Verbindungs- und
Beobachtungsteams, Personal im Hauptquartier EUFOR ALTHEA, einem nationalen Unterstützungselement
und einer Truppenärztin beziehungsweise einem Truppenarzt zu EUFOR ALTHEA bei. Die Aufgaben der
deutschen Soldatinnen und Soldaten umfassen übereinstimmend mit den Beschlüssen des Rates der EU die
Unterstützung und Koordination der Ausbildung der Streitkräfte in Bosnien und Herzegowina, den Beitrag zur
Einhaltung der Annexe 1-A und 2 des Abkommens von Dayton von 1995, die Unterstützung zur Schaffung eines
sicheren Umfelds und die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und
Unterstützungsaufgaben.
Die beiden Verbindungs- und Beobachtungsteams in den „Liaison and Observation“ (Verbindung und
Beobachtung) (LOT)-Häusern in Vlasenica und Čapljina gewinnen Informationen aus dem direkten Bevölkerungsumfeld.
Sie tragen durch Beobachtung, Patrouillen, den Kontakt zu lokalen Akteuren und Institutionen sowie eigener
Berichterstattung zur Verdichtung des Gesamtlagebildes sowie zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei. Sie
sind von der Bevölkerung akzeptiert und erwünscht. Das deutsche Personal im Hauptquartier EUFOR ALTHEA
in Sarajewo liefert einen entscheidenden Beitrag zur Erstellung des Lagebildes und zur Operationsplanung.
Ein Unsicherheitsfaktor im Land bleibt die große Menge an Waffen, Munition und Minen, die sich als Folge des
Krieges von 1992 bis 1995 im Land befindet. EUFOR ALTHEA arbeitet mit der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem Entwicklungsprogramm der VN zusammen und leistet
Aufklärungsarbeit über die Gefahr von Minen. Die Expertise von EUFOR ALTHEA ist in den Bereichen
Nonproliferation, Demilitarisierung und Entminung zur Umsetzung des „Ammunition Weapons and Explosives
Masterplan“ handlungsleitend.
Auslandseinsätze wie die Operation EUFOR ALTHEA sind Ausdruck der herausgehobenen Rolle, Bedeutung
und Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit auf dem europäischen Kontinent.
III. Weiteres Engagement der Bundesregierung
Die Bundesregierung setzt auf einen integrierten Ansatz, der Entwicklungs-, Außen- und Sicherheitspolitik
verknüpft, um nachhaltige Stabilisierung an der EU-Außengrenze mit Bosnien und Herzegowina zu erreichen.
Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung mit einem breiten, ressortübergreifenden Engagement die
wirtschaftliche Entwicklung in Bosnien und Herzegowina. Bei der Unterstützung von Reformprozessen, regionaler
Integration und Flankierung der EU-Perspektive kam seit 2021 auch dem Sondergesandten der Bundesregierung für die
Länder des westlichen Balkans eine wichtige Rolle zu. Das Engagement der Bundesregierung findet zudem
Ausdruck in der Unterstützung der Arbeit des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, Bundesminister
a. D. Christian Schmidt.
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative den Fähigkeitsaufbau der bosnisch-
herzegowinischen Streitkräfte. Diese wahrnehmbaren Projekte stützen dabei mittelbar auch die Auftragserfüllung
von EUFOR ALTHEA und stärken die Akzeptanz deutscher Kräfte sowie die Befähigung der Streitkräfte
Bosnien und Herzegowinas und deren euro-atlantische Integration.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fokussiert sich die Bundesregierung auf vier Schwerpunkte. Im
Bereich Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und zivilgesellschaftliche Räume wird die Zusammenarbeit öffentlicher
Institutionen zur EU-Integration, die Gleichstellung der Geschlechter, unabhängige Medienberichterstattung, die
Bekämpfung von Menschenhandel und -schmuggel sowie der Jugendaustausch gefördert. Im Schwerpunkt
Frieden und Stabilität liegt der Fokus auf der Stärkung der Zivilgesellschaft, insbesondere durch den Zivilen
Friedensdienst und die Förderung von Jugendaustauschprogrammen. Im Sektor nachhaltige Wirtschaftsentwicklung
werden lokale Wertschöpfung und Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, während gleichzeitig Lieferketten
und Absatzmärkte etabliert werden, die auch für Deutschland von Bedeutung sind. Im Rahmen strategischer
Allianzen übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle im Energie- und Klimasektor, wobei die deutsche und
europäische Wirtschaft eng eingebunden wird, beispielsweise beim Bau von Windparks. Alle vier Schwerpunkte
verfolgen das übergeordnete Ziel der EU-Annäherung sowie der Förderung von Frieden und Stabilität in Bosnien
und Herzegowina.
Im Rahmen der humanitären Hilfe förderte die Bundesregierung bis Ende März 2025 humanitäres Minen- und
Kampfmittelräumen durch Nichtregierungsorganisationen (NRO) (2022–2025 ca. 10 Millionen Euro in
laufenden Projekten) und unterstützt über diese NRO auch die Förderung nationaler Kapazitäten, etwa ein zentrales
Informationsmanagement zur Kontaminierungssituation. Die Projekte tragen unmittelbar zum Schutz der
Bevölkerung und zur Aussöhnung bei und bereiten den Grund für nachhaltige Entwicklungsansätze (etwa durch OSZE-
Anschlussförderung).
Der Berlin-Prozess, der 2014 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde und den Ausbau und die
Vertiefung der regionalen Kooperation der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo,
Montenegro, Nordmazedonien und Serbien („WEB6“) zum Ziel hat, fördert gleichzeitig die EU-Annäherung der
Region.
Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der
Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen.
Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen
stetig evaluiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnie (Antrag)