polradar

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina

dip / drucksache 22.04.2026 · WP 21 · 21/5512 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 22. April 2026 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union (EU) geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina zu. 2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Die Beteiligung deutscher Streitkräfte erfolgt auf Grundlage a) der Resolution 1575 (2004) und der Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), zuletzt Resolution 2795 am 31. Oktober 2025; b) der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995); c) der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP des Rates der EU vom 12. Juli 2004, der die durch die EU geführte Operation EUFOR ALTHEA nach Beendigung der erfolgreichen NATO-Operation SFOR vorsieht. Die deutschen Streitkräfte handeln bei der Beteiligung an EUFOR ALTHEA im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. 3. Auftrag und Aufgaben Gemäß der o.  g. Gemeinsamen Aktion des Rates der EU ist EUFOR ALTHEA beauftragt, im Rahmen der Ermächtigung des Sicherheitsrates der VN die fortgesetzte Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton-Friedensvereinbarung (1995) sicherzustellen, Abschreckung zu leisten und zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds in Bosnien und Herzegowina beizutragen. Im Rahmen dieses Auftrages ergeben sich dabei für die Bundeswehr unter anderem folgende Aufgaben: – Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 der Dayton- Friedensvereinbarung (1995); – Unterstützung zur Schaffung eines sicheren und stabilen Umfelds; – Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben; – Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch- herzegowinischen Streitkräfte. Deutscher Bundestag Drucksache 21/5512 21. Wahlperiode 22.04.2026 4. Einzusetzende Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgehalten: – Führung; – Wirken im Operationsumfeld; – militärisches Nachrichtenwesen; – Aufklärung; – Beratung und Ausbildung; – Führungsunterstützung; – Einsatzunterstützung; – sanitätsdienstliche Versorgung; – zivil-militärische Kooperation. 5. Ermächtigung zu Einsatz und Dauer Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche Beteiligung an EUFOR ALTHEA die genannten Fähigkeiten anzuzeigen. Die hierfür vorgesehenen Kräfte können eingesetzt werden, solange die in Nummer 2 genannten maßgeblichen völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen gegeben sind, EUFOR ALTHEA auf Grundlage der maßgeblichen Resolutionen des Sicherheitsrates der VN fortgeführt wird und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegt, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2027. 6. Status und Rechte Status und Rechte der eingesetzten Kräfte richten sich nach dem Völkerrecht, insbesondere nach – den unter Nummer 2 genannten völker- und verfassungsrechtlichen Grundlagen sowie – den zwischen der EU, der NATO beziehungsweise der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung von Bosnien und Herzegowina sowie mit anderen Staaten, deren Gebiet insbesondere zu Zwecken der Vorausstationierung, des Zugangs, der Versorgung sowie der Einsatzdurchführung genutzt wird, getroffenen beziehungsweise zu treffenden Vereinbarungen. Die eingesetzten Kräfte verfügen zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer EUFOR-ALTHEA-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt. 7. Einsatzgebiet Das Einsatzgebiet umfasst das Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas und den darüber liegenden Luftraum. Angrenzende Räume können mit Zustimmung des jeweiligen Staates zu Zwecken des Zugangs und der Versorgung genutzt werden. Die benannten Einsatzgebiete und diejenigen angrenzenden Räume, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Einsatz, insbesondere zwecks Vorausstationierung, Zugang, Versorgung oder in Verbindung mit der Einsatzdurchführung von den Angehörigen des Einsatzkontingents genutzt werden, gelten als Gebiet der besonderen Auslandsverwendung gemäß § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes. 8. Personaleinsatz Es können insgesamt bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Im Rahmen von EUFOR ALTHEA kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und nach Maßgabe der für Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Deutsche Soldatinnen und Soldaten, die aufgrund bilateraler Vereinbarungen bei den Streitkräften anderer Nationen Dienst leisten, verbleiben in ihrer Verwendung und nehmen auf Ersuchen der Gastnation an Einsätzen ihrer Streitkräfte im Rahmen von EUFOR ALTHEA teil. Bei dem Einsatz handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 87 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. 9. Ausgaben und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA werden für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 voraussichtlich insgesamt rund 16,1 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2026 rund 10,04 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2027 rund 6,04 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben ist im Bundeshaushalt 2026 und wird im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen. Begründung I. Politische Rahmenbedingungen Zentraler Auftrag von EUFOR ALTHEA ist die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Dieser Auftrag entspringt dem Dayton-Friedensabkommen von 1995. Seit Abschluss des Friedensabkommens haben keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch ist Bosnien und Herzegowina weiterhin von Spannungen geprägt. Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) sowie die Blockadehaltung weiterer nationalistischer Akteure höhlen die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus. Erschwerend kommt hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet sind, das aufgrund zahlreicher Vetomöglichkeiten auf gesamtstaatlicher und Entitätsebene die politische Handlungs- und Gestaltungskraft stark einschränkt. Wichtige Reformfortschritte liegen nunmehr fast zwei Jahre zurück und wurden damals mit dem Beschluss des Europäischen Rates vom 21. März 2024 zur Aufnahme von Beitrittsverhandlungen honoriert. Weitere Reformen, insbesondere in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Stärkung der Institutionen, sind notwendig. Das Streben nach einer EU-Mitgliedschaft genießt in der Bevölkerung hohe Zustimmung. Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage. Die Blockadeanfälligkeit des politischen Systems, die geringe Resilienz der bosnisch-herzegowinischen Institutionen und die mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik machen Bosnien und Herzegowina auch für externe Einflussnahme und Destabilisierung anfällig. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine ist auch das Risiko von Destabilisierungsversuchen gegen den EU-Beitrittskandidaten Bosnien und Herzegowina gewachsen. Das Engagement Deutschlands und der EU in Bosnien und Herzegowina richtet sich daher auch darauf, die Resilienz des Landes gegen Destabilisierungsversuche Dritter zu stärken. Die Sicherheitslage in Bosnien und Herzegowina wird derzeit als stabil und kontrollierbar bewertet. Politisch bleibt die Lage volatil, eine kurzfristige Eskalation der Sicherheitslage bleibt aktuell dennoch unwahrscheinlich. Im oben beschriebenen Kontext leistet die EU-geführte Operation EUFOR ALTHEA durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. Die Erneuerung des Mandates von EUFOR ALTHEA durch den Sicherheitsrat der VN am 31. Oktober 2025 erfolgte einstimmig. In Anbetracht der Rahmenbedingungen in Bosnien und Herzegowina sieht die Bundesregierung eine Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUFOR ALTHEA ergänzend zur Unterstützung der Bundesregierung im zivilen Bereich weiterhin als sicherheits- und europapolitisch geboten an. II. Rolle des militärischen Beitrages von EUFOR ALTHEA Seit 2004 gewährleistet die durch die Europäische Union (EU) geführte Operation European Union Force (EU- FOR) ALTHEA in Bosnien und Herzegowina die Umsetzung des Abkommens von Dayton von 1995. Sie trägt dazu bei, dass erneute Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina unterbunden bleiben. Im Rahmen der Berlin-Plus-Vereinbarungen greift die EU zur Durchführung von EUFOR ALTHEA auf Fähigkeiten der NATO zurück. Damit wird auch die Bedeutung einer von der Bundesregierung unterstützten Zusammenarbeit von EU und NATO unterstrichen. Im Land strahlt die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission ein wichtiges Signal aus. Sie ist Ausdruck der wichtigen Rolle Deutschlands in europäischer Außen- und Sicherheitspolitik. Kernauftrag der Operation EUFOR ALTHEA ist die Unterstützung Bosnien und Herzegowinas bei der Schaffung und Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds. Hierfür ist eine militärische Präsenz im Land unabdingbar. Auch wenn ein sicheres und stabiles Umfeld nur durch politische Handlungen und zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit nachhaltig und langfristig geschaffen werden kann, bleibt der militärische Beitrag mit seiner entsprechenden Handlungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung. Seit 2022 beteiligt sich Deutschland erneut an der Operation. Die Bundeswehr trägt mit zwei Verbindungs- und Beobachtungsteams, Personal im Hauptquartier EUFOR ALTHEA, einem nationalen Unterstützungselement und einer Truppenärztin beziehungsweise einem Truppenarzt zu EUFOR ALTHEA bei. Die Aufgaben der deutschen Soldatinnen und Soldaten umfassen übereinstimmend mit den Beschlüssen des Rates der EU die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der Streitkräfte in Bosnien und Herzegowina, den Beitrag zur Einhaltung der Annexe 1-A und 2 des Abkommens von Dayton von 1995, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds und die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben. Die beiden Verbindungs- und Beobachtungsteams in den „Liaison and Observation“ (Verbindung und Beobachtung) (LOT)-Häusern in Vlasenica und Čapljina gewinnen Informationen aus dem direkten Bevölkerungsumfeld. Sie tragen durch Beobachtung, Patrouillen, den Kontakt zu lokalen Akteuren und Institutionen sowie eigener Berichterstattung zur Verdichtung des Gesamtlagebildes sowie zum Sicherheitsgefühl der Bevölkerung bei. Sie sind von der Bevölkerung akzeptiert und erwünscht. Das deutsche Personal im Hauptquartier EUFOR ALTHEA in Sarajewo liefert einen entscheidenden Beitrag zur Erstellung des Lagebildes und zur Operationsplanung. Ein Unsicherheitsfaktor im Land bleibt die große Menge an Waffen, Munition und Minen, die sich als Folge des Krieges von 1992 bis 1995 im Land befindet. EUFOR ALTHEA arbeitet mit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und dem Entwicklungsprogramm der VN zusammen und leistet Aufklärungsarbeit über die Gefahr von Minen. Die Expertise von EUFOR ALTHEA ist in den Bereichen Nonproliferation, Demilitarisierung und Entminung zur Umsetzung des „Ammunition Weapons and Explosives Masterplan“ handlungsleitend. Auslandseinsätze wie die Operation EUFOR ALTHEA sind Ausdruck der herausgehobenen Rolle, Bedeutung und Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit auf dem europäischen Kontinent. III. Weiteres Engagement der Bundesregierung Die Bundesregierung setzt auf einen integrierten Ansatz, der Entwicklungs-, Außen- und Sicherheitspolitik verknüpft, um nachhaltige Stabilisierung an der EU-Außengrenze mit Bosnien und Herzegowina zu erreichen. Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung mit einem breiten, ressortübergreifenden Engagement die wirtschaftliche Entwicklung in Bosnien und Herzegowina. Bei der Unterstützung von Reformprozessen, regionaler Integration und Flankierung der EU-Perspektive kam seit 2021 auch dem Sondergesandten der Bundesregierung für die Länder des westlichen Balkans eine wichtige Rolle zu. Das Engagement der Bundesregierung findet zudem Ausdruck in der Unterstützung der Arbeit des Hohen Repräsentanten für Bosnien und Herzegowina, Bundesminister a. D. Christian Schmidt. Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative den Fähigkeitsaufbau der bosnisch- herzegowinischen Streitkräfte. Diese wahrnehmbaren Projekte stützen dabei mittelbar auch die Auftragserfüllung von EUFOR ALTHEA und stärken die Akzeptanz deutscher Kräfte sowie die Befähigung der Streitkräfte Bosnien und Herzegowinas und deren euro-atlantische Integration. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fokussiert sich die Bundesregierung auf vier Schwerpunkte. Im Bereich Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und zivilgesellschaftliche Räume wird die Zusammenarbeit öffentlicher Institutionen zur EU-Integration, die Gleichstellung der Geschlechter, unabhängige Medienberichterstattung, die Bekämpfung von Menschenhandel und -schmuggel sowie der Jugendaustausch gefördert. Im Schwerpunkt Frieden und Stabilität liegt der Fokus auf der Stärkung der Zivilgesellschaft, insbesondere durch den Zivilen Friedensdienst und die Förderung von Jugendaustauschprogrammen. Im Sektor nachhaltige Wirtschaftsentwicklung werden lokale Wertschöpfung und Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen, während gleichzeitig Lieferketten und Absatzmärkte etabliert werden, die auch für Deutschland von Bedeutung sind. Im Rahmen strategischer Allianzen übernimmt Deutschland eine Vorreiterrolle im Energie- und Klimasektor, wobei die deutsche und europäische Wirtschaft eng eingebunden wird, beispielsweise beim Bau von Windparks. Alle vier Schwerpunkte verfolgen das übergeordnete Ziel der EU-Annäherung sowie der Förderung von Frieden und Stabilität in Bosnien und Herzegowina. Im Rahmen der humanitären Hilfe förderte die Bundesregierung bis Ende März 2025 humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen durch Nichtregierungsorganisationen (NRO) (2022–2025 ca. 10 Millionen Euro in laufenden Projekten) und unterstützt über diese NRO auch die Förderung nationaler Kapazitäten, etwa ein zentrales Informationsmanagement zur Kontaminierungssituation. Die Projekte tragen unmittelbar zum Schutz der Bevölkerung und zur Aussöhnung bei und bereiten den Grund für nachhaltige Entwicklungsansätze (etwa durch OSZE- Anschlussförderung). Der Berlin-Prozess, der 2014 von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde und den Ausbau und die Vertiefung der regionalen Kooperation der sechs Westbalkanstaaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien („WEB6“) zum Ziel hat, fördert gleichzeitig die EU-Annäherung der Region. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag regelmäßig zu den laufenden Einsätzen der Bundeswehr. Die Überprüfung der Einsätze erfolgt im Kontext der in der Regel jährlichen Mandatsentscheidungen. Einsätze der Streitkräfte werden darüber hinaus im Rahmen von multinationalen strategischen Überprüfungen stetig evaluiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen