Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - Auswirkungen auf Landwirtschaft, Kostenbelastungen, notwendige Maßnahmen und Stand der Novellierung
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Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft - Auswirkungen auf Landwirtschaft, Kostenbelastungen, notwendige Maßnahmen und Stand der Novellierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4620
21. Wahlperiode 10.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Bernd Schattner, Peter
Felser, Julian Schmidt, Danny Meiners, Bernd Schuhmann, Stefan Schröder, Lars
Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert, Dr. Michael Blos und
der Fraktion der AfD
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – Auswirkungen auf
Landwirtschaft, Kostenbelastungen, notwendige Maßnahmen und Stand der
Novellierung
Auf der Internetseite des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) wurde ein Referentenentwurf für
eine „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des
Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2749 über die Schlussfolgerungen zu den besten
verfügbaren Techniken in Bezug auf Schlachtanlagen“ veröffentlicht (www.bundesumw
eltministerium.de/gesetz/referentenentwurf-des-bmukn-fuer-eine-allgemeine-ve
rwaltungsvorschrift-zur-umsetzung-des-durchfuehrungsbeschlusses-eu-2023-2
749-ueber-schlussfolgerungen-zu-den-besten-verfuegbaren-techniken-in-bezu
g-auf-schlachtanlagen).
Dieser Referentenentwurf verweist auf die Anlage 5.4.7.1 der Technischen
Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA‑Luft) „Anlagen zum Halten und zur
Aufzucht von Nutztieren“ und bringt eine Verlängerung der Umsetzungsfrist bis
31. Dezember 2029 in die Diskussion ein. Dies vor dem Hintergrund, dass
„[…] die überarbeitete Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) der EU
neue, einheitliche Betriebsvorschriften für Tierhaltungsanlagen mit sich“ bringe
(ebd.).
Auch der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois
Rainer, stellt in einem Interview mit der Fachzeitschrift „top agrar“ fest: „[…]
dass die notwendigen Anpassungen […] in der TA-Luft nach wie vor fehlen“
(www.bmleh.de/SharedDocs/Interviews/DE/2026/2026-01-30-topagrar.html).
Angesichts dieser sich im Wandel befindenden und nach Auffassung der
Fragesteller unklaren Rahmenbedingungen, ständig steigender Anforderungen an
bauliche Adaptierungen und bürokratische Dokumentationspflichten bei
gleichzeitig, aufgrund unterschiedlicher Wettbewerbsbedingungen (nicht nur national,
sondern auch innerhalb der EU) sinkendem Realeinkommen sowie unsicheren
Zukunftsaussichten überlegen viele Landwirte, ob sich eine massive Investition
in Stallumbauten überhaupt noch lohnt oder ob es sinnvoller ist, den
landwirtschaftlichen Betrieb aufzugeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie ist der aktuelle sachliche und rechtliche Stand in der nationalen
Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie (IED) und anderen EU-Vorgaben
im Bereich Luftreinhaltung (bitte die einzelnen Aspekte bzw. Punkte nach
erledigt, gerade in Arbeit, aktuell in welchem Prozessstadium, offen,
erledigt bis [Zeitpunkt] durch wen bzw. welche Stelle, auflisten)?
2. Welche Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen sieht die TA-Luft
derzeit für Altanlagen der Tierhaltung vor, und plant die Bundesregierung in
diesem Kontext weitere Anpassungen, z. B. eine Verlängerung der Fristen
bis 2029 oder darüber hinaus (bitte die jeweiligen Regelungen, Fristen
und Überlegungen auflisten)?
3. Inwieweit gibt es ggf. eine sachliche bzw. fachliche Abstimmung
zwischen den beteiligten Bundesministerien (BMUKN und
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)), wie sind ggf.
die Ergebnisse dieser Abstimmung, und inwieweit bringt sich
möglicherweise der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat,
Alois Rainer, in diese Abstimmung mit ein, bzw. ist er in diese
Abstimmung eingebunden?
4. Welchen Stellenwert misst die Bundesregierung in der Balance zwischen
den Zielen des Immissionsschutzes (z. B. Ammoniak- und
Feinstaubminderung) einerseits und den Belangen der Landwirtschaft (u. a.
Bürokratieabbau, Wettbewerbsfähigkeit und Betriebswirtschaftlichkeit) andererseits
den jeweiligen Aspekten zu?
5. Nach welchen Kriterien bzw. Maßstäben werden Schwerpunktsetzungen
bei Zielkonflikten in politischen Vorgaben zwischen den einzelnen
Bundesministerien (beispielsweise BMUKN: Immissions- bzw. Umweltschutz
einerseits und BMLEH: Tierwohlstrategien, Wirtschaftlichkeit) bewertet
bzw. entschieden, welcher politischen Agenda der Vorrang eingeräumt
wird?
6. Wird im Vorfeld bzw. im Rahmen einer Novellierung der TA-Luft eine
sozio-ökonomische Folgenabschätzung erstellt, welche die zahlreichen
und schwerwiegenden Auswirkungen auf landwirtschaftliche
Familienbetriebe bzw. Betriebe und den ländlichen Raum berücksichtigt, wenn ja,
wann ist mit einer entsprechenden Publikation zu rechnen, und wenn nein,
warum nicht (bitte alle Gründe auflisten)?
7. Welche konkreten negativen Auswirkungen auf landwirtschaftliche
Betriebe und Tierhaltungsanlagen (insbesondere Schweine- und
Geflügelhaltung) sind der Bundesregierung aufgrund der aktuellen TA-Luft-
Regelungen bekannt (bitte die konkreten Auswirkungen mit den
entsprechenden Folgen auflisten)?
8. Wie viele landwirtschaftliche Tierhaltungsanlagen in Deutschland sind
nach Kenntnis der Bundesregierung von den TA-Luft-Nachrüstungen bzw.
Emissionsminderungsmaßnahmen betroffen, und in welcher
Größenordnung liegen die geschätzten betroffenen Tierhaltungsplätze bzw. die
Anzahl der betroffenen Tiere (bitte entsprechend nach Geflügel, Schweinen
und Rindern in den jeweiligen Bundesländern auflisten)?
9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Investitions- und
Betriebskosten für betroffene Landwirtschaftsbetriebe, um TA-Luft-
Auflagen (z. B. Abluftreinigung, Ammoniakminderung) zu erfüllen –
sowohl initial (Anschaffung bzw. Nachrüstung) als auch laufend (bitte,
sofern verfügbar, eine quantitativen Kostenabschätzung Euro je Tierplatz
Geflügel, Schwein, Rind, Gesamtbetrag auf Sektorenebene angeben)?
10. Welche Betriebsausgaben, Abschreibungen oder durch TA-Luft-Pflichten
ausgelöste zusätzliche finanzielle Belastungen ergeben sich für
landwirtschaftliche Familienbetriebe und mittlere Landwirtschaftsbetriebe im
Vergleich zu industrienahen Anlagen (bitte, so möglich, nach Betriebsgrößen
differenzieren)?
11. Ist der Bundesregierung bekannt, bzw. gibt es eine realistische
Einschätzung seitens der Bundesregierung, wie viele Abriss- oder
Umbaumaßnahmen bei bestehenden landwirtschaftlichen Ställen bzw. Anlagen aufgrund
des aktuellen TA-Luft-Rahmens erforderlich sind, welche Kosten damit
verbunden sind und wie viele landwirtschaftlichen Betriebe sich gegen
diese Kosten und für eine Betriebsaufgabe entscheiden?
12. Welche zusätzlichen zu den bereits bestehenden
Unterstützungsmöglichkeiten, Förderprogramme oder Ausgleichsleistungen stellt bzw. plant die
Bundesregierung ggf., um die betriebswirtschaftlichen Folgen für
Landwirtschaftsbetriebe abzufedern bzw. auszugleichen (bitte Maßnahmen mit
der jeweils angedachten Dotierung auflisten)?
13. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der EU wie auch national für
ein Moratorium mit dem Ziel einsetzen, dass keine neuen Auflagen bzw.
Vorhaben mit dem Effekt einer geringeren (internationalen)
Wettbewerbsfähigkeit für unsere heimischen Landwirte und Tierhalter vorangetrieben
werden?
a) Wenn ja, wann, in welcher Form, in welchem Rahmen und mit
welcher Argumentationslinie wird dies umgesetzt?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe auflisten und
begründen)?
14. Ist für die Bundesregierung als Ad-hoc-Maßnahme zum Schutz der
Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft, zum Erhalt der
nationalen Ernährungssicherheit und zur Stärkung des ländlichen Raumes im
Bereich TA-Luft eine Rückkehr auf den Status-quo vor Bundesminister Cem
Özdemir vorstellbar?
a) Wenn ja, wann, in welcher Form, in welchem Rahmen und mit
welcher Argumentationslinie wird dies umgesetzt?
b) Wenn nein, warum nicht (bitte die einzelnen Gründe auflisten und
begründen)?
Berlin, den 9. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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