Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Beitrag zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft
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Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Beitrag zur Emissionsminderung in der Landwirtschaft
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7518
21. Wahlperiode 07.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Karl Bär, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Beitrag zur Emissionsminderung in
der Landwirtschaft
Ammoniak und die durch chemische Reaktionen mit der Luft daraus
entstehenden Gase schädigen Böden, Pflanzen, Gewässer und ganze Ökosysteme. Durch
Reaktion mit anderen Luftschadstoffen bildet es Feinstaub und wird damit zu
einer erheblichen Belastung für die menschliche Gesundheit. Besonders
kritisch ist seine Umsetzung zu Lachgas, das etwa 300 Mal klimaschädlicher als
CO2 ist und schätzungsweise 10 Prozent zur globalen Erwärmung beiträgt
(www.uni-bonn.de/de/neues/048-2023).
Etwa 95 Prozent des freigesetzten Ammoniaks in Deutschland stammen aus der
Landwirtschaft – hauptsächlich aus Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung und
der Düngung damit.
Zum Schutz von Menschen und Umwelt schreibt die EU-
Industrieemissionsrichtlinie (IED) die Begrenzung umweltschädlicher
Emissionen vor und erfordert bereits nationale Höchstwerte für Ammoniak. Die
überarbeitete IED sieht Verschärfungen des Anwendungsbereichs und der
Emissionsvorgaben vor. Sie muss bis 1. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt
werden. Im Rahmen der internationalen Richtlinie über nationale
Emissionshöchstmengen 2030 hat Deutschland sich verpflichtet, seine Ammoniak-Emissionen
um 29 Prozent im Vergleich zu 2005 zu reduzieren. Der politische
Handlungsdruck steigt.
Eine bewährte und wissenschaftlich belegte Methode zur effektiven Reduktion
von Ammoniak-Emissionen ist die Ansäuerung von Flüssigmist mit
Schwefelsäure. Auf europäischer Ebene ist diese Methode als „beste verfügbare Technik
(BVT)“ anerkannt, wird in den BVT-Schlussfolgerungen zur Intensivhaltung
von Schweinen als auch zur Lagerung organischer Reststoffe ausdrücklich
genannt und in mehreren EU-Mitgliedstaaten, insbesondere in Dänemark, bereits
im Praxismaßstab eingesetzt. Auch in Deutschland findet sich die
Flüssigmistansäuerung in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft)
als anerkannte Maßnahme zur Minderung von Ammoniak-Emissionen. Eine
vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderte Studie
der Universität Bonn kommt zu dem Schluss, dass Gülleansäuerung noch
deutlicher die Entstehung von Methan senkt (www.uni-bonn.de/de/neues/048-2023)
und daher einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten
könnte.
Dennoch bestehen in Deutschland rechtliche Unsicherheiten, die einen
wirtschaftlichen Einsatz dieser Technik praktisch erschweren. Die fehlende
Abstimmung zwischen Umwelt-, Wasser- und Immissionsschutzrecht führt aktuell
dazu, dass die auf EU-Ebene empfohlene, bewährte
Emissionsminderungsmaßnahme in Deutschland nicht praxistauglich umsetzbar ist. Die aktuelle
Auslegung der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden
Stoffen (AwSV) führt dazu, dass angesäuerter Flüssigmist nicht eindeutig als
lagerfähiger Wirtschaftsdünger in bestehenden Jauche-, Gülle- und
Silagesickersaftanlagen (JGS) eingestuft wird.
Wenn die Ansäuerung von Flüssigmist in Ställen als Minderungsmaßnahme für
Ammoniak- und Methanemissionen rechtssicher und praxistauglich genutzt
werden soll, braucht es eine rechtliche Klarstellung, die neue wissenschaftliche
Erkenntnisse berücksichtigt. Ebenso sind mögliche Zielkonflikte zwischen
Wasser-, Boden-, Luft- und Klimaschutz zu berücksichtigen, ohne dass die
hohen Schutzstandards aufgeweicht werden.
Vor dem Hintergrund der nationalen und internationalen Verpflichtungen zur
Luftreinhaltung und des Klimaschutzes ist es aus Sicht der Fragestellenden
geboten, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu berücksichtigen, nationale
Vorgaben aufeinander abzustimmen und die Genehmigung und Anwendung einer
risikoarmen Ansäuerung von Flüssigmist als emissionsmindernde Maßnahme
praxistauglich zu gestalten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die wissenschaftlichen Erkenntnisse der
Universität Bonn zur Reduktion von Ammoniak und Methan durch die
Ansäuerung von Flüssigmist, und welche Schlüsse zieht sie daraus für die
Anwendung in Deutschland?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Ansäuerung von
Flüssigmist in Ställen als Emissionsminderungsmaßnahme in der TA Luft
anerkannt, die Lagerung und Genehmigung nach der AwSV jedoch
rechtlich eingeschränkt ist?
3. Welche Zwischenergebnisse bzw. Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus
den beiden derzeit laufenden Modell- und Demonstrationsvorhaben zu
Ansäuerung („Säure+ im Feld“) und Aufbereitung („Slurry Upgrade“)
hinsichtlich der Reduktion von Emissionen, und welche Schlüsse leitet sie
daraus ab?
4. Sieht die Bundesregierung in den nationalen Regelungen einen
Widerspruch bzw. Wettbewerbsnachteil für Landwirtinnen und Landwirte
hierzulande im Vergleich zu Landwirtinnen und Landwirten in EU-Ländern, in
denen die BVT-Schlussfolgerungen zur Ansäuerung von Mist angewendet
werden?
a) Wenn ja, findet sie diesen gerechtfertigt, und wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Plant die Bundesregierung in einer künftigen Novellierung der AwSV eine
Klarstellung zur rechtlichen Einordnung von angesäuertem Flüssigmist in
JGS-Anlagen, und wenn ja, in welchem zeitlichen Rahmen?
6. Plant die Bundesregierung, den Praxiseinsatz emissionsmindernder
Techniken wie der Flüssigmistansäuerung in Ställen zu ermöglichen, ohne
zusätzliche bauliche oder wirtschaftlich herausfordernde Anforderungen an
bestehende Anlagen zu stellen?
a) Wenn ja, welche, und wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
7. Wie bewertet die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse über den
Effekt der Gülleansäuerung auf die Entstehung von Methan und die damit
verbundene Möglichkeit, den Beitrag der Landwirtschaft zu Erreichung der
Klimaziele zu erreichen?
8. Inwieweit sieht die Bundesregierung in der Ansäuerung von Gülle eine
Alternative zur bodennahen Ausbringung von Gülle, um die Ziele bei der
Emissionsminderung und Luftreinhaltung zu erreichen?
9. Welche zusätzlichen Maßnahmen sind zur Methanreduktion bei Gülle
erforderlich, und welche plant die Bundesregierung, umzusetzen (z. B. Einsatz
von Kalkstickstoff)?
Berlin, den 31. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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