Chinesische Investitionen in Europas Automobilindustrie - Wertschöpfung und industrielle Souveränität
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Chinesische Investitionen in Europas Automobilindustrie - Wertschöpfung und industrielle Souveränität
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6576
21. Wahlperiode 19.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Julian Joswig, Dr. Sandra Detzer, Dr. Konstantin von Notz,
Chantal Kopf, Dr. Anton Hofreiter, Swantje Henrike Michaelsen, Dr. Alaa Alhamwi,
Michael Kellner, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Andreas Audretsch, Matthias Gastel
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Chinesische Investitionen in Europas Automobilindustrie – Wertschöpfung und
industrielle Souveränität
Die europäische Automobilindustrie befindet sich in einem tiefgreifenden
Strukturwandel. In mehreren EU-Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland
als größtem Automobilstandort Europas, entstehen freie
Produktionskapazitäten, die zunehmend auf das Interesse chinesischer Automobilhersteller und
Technologiekonzerne treffen (www.focus.de/auto/autostandort-deutschland/die
se-chinesischen-hersteller-draengen-jetzt-nach-deutschland_5f4a60fd-61ff-4f7
5-96c9-058804fa80ba.html).
Vor dem Hintergrund des zunehmenden globalen Wettbewerbs um
Schlüsseltechnologien wird immer wichtiger, unter welchen Bedingungen ausländische
Investitionen der europäischen Wirtschaft zugutekommen. Sie können helfen,
Standorte auszulasten, Arbeitsplätze zu sichern und industrielle Wertschöpfung
in Europa zu halten. Bei Investitionen, Beteiligungen und Übernahmen,
insbesondere aus China, stellen sich aber auch industrie- und sicherheitspolitische
Fragen, zumal die Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes in den
vergangenen Jahren wiederholt vor den Risiken gewarnt haben. Auch mit Blick auf stark
gestiegene sicherheitspolitische Bedrohungslagen wurden entsprechende
Übernahmen durch gesetzliche Nachjustierungen erschwert (www.handelsblatt.com/
politik/deutschland/spionagegefahr-verfassungsschutz-warnt-vor-fernzugriff-au
f-chinesische-e-autos/100194216.html).
Für die Europäische Union (EU) stellt sich damit auch die Frage, ob diese
Entwicklung zu einer Stärkung des Binnenmarkts und der industriellen Basis in
Europa führt oder neue einseitige Abhängigkeiten zur Folge hat. Der von der
Europäischen Kommission vorgelegte Industrial Accelerator Act (IAA)
benennt deshalb u. a. die Automobilindustrie als strategischen Sektor und sieht
Bedingungen für große ausländische Investitionen vor, etwa mit Blick auf
Beschäftigung, Innovation, Wissens- und Technologietransfer sowie lokale
Wertschöpfung (https://commission.europa.eu/news-and-media/news/commission-p
roposes-new-measures-boost-eu-industry-and-jobs-2026-03-04_en).
Die Fragestellenden haben entsprechende Themen bereits u. a. in den Kleinen
Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 21/5351, 21/2884 und 21/5898
adressiert; die aktuellen Entwicklungen in der europäischen Automobilindustrie
begründen darüber hinaus weiteren Klärungsbedarf zur Position und Strategie
der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über chinesische
Automobilhersteller, Tochterunternehmen, Beteiligungen oder Joint Ventures, die seit
2020 Produktionsstandorte in Deutschland oder der EU aufgebaut,
erweitert, angemietet, übernommen oder genutzt oder entsprechende Vorhaben
öffentlich angekündigt haben (Angaben für Deutschland bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Welchen Mitgliedstaaten der EU sowie welche Standorte, Werke oder
Industrieflächen sind nach Kenntnis der Bundesregierung hiervon betroffen,
und in welchem Stadium befinden sich die jeweiligen Vorhaben, z. B.
Planung, Genehmigungsverfahren, Bau, Testproduktion, Serienfertigung,
eingestellt bzw. abgebrochen (Angaben für Deutschland bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
3. In welchen Fällen handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um
a) neu errichtete Werke,
b) die Übernahme oder Mitnutzung bestehender Werke,
c) Auftragsfertigung durch europäische Unternehmen,
d) Joint Ventures oder
e) sonstige Kooperationsmodelle?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang
chinesische Automobilhersteller in Europa bislang ungenutzte oder
unterausgelastete Produktionskapazitäten europäischer Hersteller nutzen oder
nutzen wollen, und welche Werke oder Standorte sind nach Kenntnis der
Bundesregierung hiervon betroffen?
5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über öffentlich berichtete
mögliche Übernahmen, Beteiligungen oder Mitnutzungen von Werken,
Werksteilen oder Produktionsflächen durch chinesische
Automobilhersteller in Deutschland, und wie bewertet sie deren Bedeutung für
Beschäftigung, Standortauslastung, lokale Wertschöpfung und technologische
Kompetenzen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
6. Welche Gespräche haben Mitglieder der Bundesregierung seit Amtsantritt
im Mai 2025 mit der Europäischen Kommission, EU-Mitgliedstaaten,
Automobilherstellern, Zulieferern, Gewerkschaften oder anderen relevanten
Akteuren über die wachsende Präsenz chinesischer Automobilhersteller in
Europa geführt (bitte nach Datum, Gesprächspartner und Thema, z. B.
Wertschöpfung, FDI (Foreign Direct Investment)‑Screening,
Beschäftigung, Technologietransfer, De‑Risking, aufschlüsseln)?
7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele
Arbeitsplätze chinesische Automobilhersteller seit 2020 in Deutschland und
Europa geschaffen oder angekündigt haben und wie viele dieser
Arbeitsplätze nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell besetzt sind (Angaben für
Deutschland bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welcher Anteil
dieser Arbeitsplätze in hochwertigen Wertschöpfungsbereichen liegt,
insbesondere in Forschung und Entwicklung, Software, Batterieentwicklung,
Fertigungsplanung, Plattformtechnologie, System‑ und
Integrationsentwicklung, Leistungselektronik und datenbasierten Diensten?
9. Verfügt die Bundesregierung über ein Lagebild dazu, welchen Anteil
europäische Zulieferer an den Wertschöpfungsketten chinesischer
Automobilhersteller in Europa haben, insbesondere in den Bereichen Batterien,
Leistungselektronik, Software, Fahrzeugintegration, Maschinen- und
Anlagenbau sowie Logistik, und in welchen Segmenten eine Abhängigkeit
von nichteuropäischen Zulieferern vorliegt, und wenn ja, wie sieht dieses
Lagebild aus?
10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob chinesische
Automobilhersteller oder mit ihnen verbundene Unternehmen seit 2020
nationale oder europäische Fördermittel für Investitionen in Produktions-,
Entwicklungs-, Batterie- oder Softwarestandorte in Deutschland oder der
EU erhalten haben, und wenn ja, um welche Förderprogramme,
Fördersummen, Standorte, Unternehmensstrukturen und Laufzeiten der
Förderung handelt es sich?
11. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob chinesische
Automobilhersteller in Deutschland Fachkräfte aus der deutschen
Automobil- und Zulieferindustrie gewinnen, insbesondere in den
Bereichen Entwicklung, Software, Batterie, Produktion, Fertigungsplanung,
Einkauf, Vertrieb und Management, und welche Auswirkungen sieht sie
auf den Kompetenzaufbau in Deutschland und Europa (Angaben für
Deutschland bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob chinesische
Automobilhersteller in der EU und Deutschland Forschungs- und
Entwicklungszentren aufbauen oder erweitern, und welche technologischen
Schwerpunkte (z. B. Fahrzeugsoftware, Plattformen,
Fahrerassistenzsysteme, Batteriechemie, Leistungselektronik) identifiziert die
Bundesregierung hierbei (Angaben für Deutschland bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Fällen
chinesische Unternehmen über Kooperationen, Beteiligungen, Joint
Ventures, Zulieferbeziehungen oder Lizenzmodelle Zugang zu europäischem
Entwicklungs-, Plattform-, Software-, Batterie- oder Fertigungs-
Knowhow erhalten, und welche Anforderungen sieht die Bundesregierung,
damit solche Kooperationen sowohl den Schutz sensibler Technologien als
auch gegenseitigen Wissens- und Technologietransfer gewährleisten?
14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob europäische
Automobilhersteller im Rahmen von Kooperationen mit chinesischen
Unternehmen Zugang zu chinesischer Technologie, Software, Plattformen,
Batterietechnologie oder Produktionskompetenz erhalten, und welche
Bewertung dieser Zugänge trifft die Bundesregierung hinsichtlich ihrer
Langlebigkeit und strategischen Bedeutung?
15. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis von Technologiezufluss
nach Europa und Technologietransfer aus Europa im Rahmen solcher
Kooperationen, und welche Tendenzen bei der Verlagerung von
Entwicklungs‑ und Integrationskompetenzen identifiziert die
Bundesregierung?
16. Wie bewertet die Bundesregierung Chancen und Risiken einer stärkeren
Nutzung chinesischer Software, Plattformen, Batterietechnologie,
Fahrzeugarchitekturen oder Produktionssysteme durch europäische Hersteller,
insbesondere mit Blick auf Wettbewerbsfähigkeit, Geschwindigkeit der
Transformation und mögliche technologische Abhängigkeiten?
17. Zusätzlich zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6433, welche aktuellen Kenntnisse hat die
Bundesregierung über die Nutzung von Daten, Cloud‑Infrastrukturen und
Software‑Architekturen chinesischer Automobilhersteller in Deutschland
und Europa produzierten oder betriebenen vernetzen Fahrzeugen, und
welche Risiken sieht sie in diesem Zusammenhang für Cybersecurity,
Datenhoheit und Verbraucherschutz, insbesondere mit Blick auf
Frühwarnsystemen oder Over‑the‑Air-Updates?
18. Wie bewertet die Bundesregierung die Warnungen des Bundesamts für
Verfassungsschutz (BfV), das explizit vor Spionage und möglichen
Datenabflüssen warnte (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/spionagegef
ahr-verfassungsschutz-warnt-vor-fernzugriff-auf-chinesische-e-autos/1001
94216.html), und was plant die Bundesregierung auch an
gesetzgeberischen Maßnahmen, um diesen Risiken zu begegnen?
19. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass Kooperationen mit chinesischen Automobilherstellern
nicht nur Produktions- und Vertriebskapazitäten stabilisieren, sondern
auch Entwicklungs-, Innovations- und Systemkompetenzen sowie die
technologische Souveränität in Europa stärken?
20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Entwicklung der
Importe chinesischer Fahrzeuge, Batterien und zentraler
Fahrzeugkomponenten nach Deutschland und in die EU seit 2020 sowie über die gleichzeitige
Zunahme chinesischer Investitionen in europäische Produktionsstandorte,
und welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch diese
Entwicklung auf europäische Automobilhersteller, Zulieferer, Beschäftigung
und industrielle Wertschöpfung in Deutschland?
21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus Berichten,
wonach chinesische Automobilhersteller ihre Europastrategie von reinen
Export- und Lizenzmodellen hin zu lokaler Produktion, Übernahmen,
Auftragsfertigung, Technologiekooperationen und Joint Ventures
erweitern und europäische Hersteller zugleich zunehmend chinesische
Technologie, Plattformen oder Software nutzen (www.handelsblatt.com/politik/in
ternational/handelskonflikt-china-bautin-europa-so-viele-fabriken-wie-ni
e-zuvor/100225865.html)?
22. Welche Rolle spielen nach Auffassung der Bundesregierung Investitionen
chinesischer Automobilhersteller in Produktionsstandorte,
Entwicklungszentren, Softwarekompetenzen, Batterietechnologie oder
Plattformtechnologien im Rahmen ihrer De‑Risking-Strategie gegenüber China, und
welche Risiken für die industrielle und technologische Souveränität
Deutschlands und Europas identifiziert die Bundesregierung?
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im
Rahmen des EU Industrial Accelerator Act diskutierten Ansatz, ausländische
Direktinvestitionen in strategischen Sektoren an Bedingungen wie
Eigentumsgrenzen, Joint-Venture-Pflichten oder verbindlichen
Technologietransfer zu knüpfen, und wie bewertet die Bundesregierung diesen Ansatz
im Hinblick auf die Automobilindustrie?
24. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, dass Investitionen
in strategische Automobiltechnologien (z. B. Software, Plattformen,
Batterien, Fahrzeugarchitekturen) an Kriterien wie lokale Wertschöpfung,
Technologietransfer, europäische Zulieferanteile,
Beschäftigungssicherung und Schutz sensibler Daten sowie Standort- und Tariftreue geknüpft
werden, und welche konkreten Vorschläge verfolgt die Bundesregierung
hierzu?
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Sozial‑ und
Beschäftigungsstandards an von chinesischen Automobilherstellern neu
errichteten oder genutzten Produktionsstandorten in der EU, insbesondere
hinsichtlich Tarifbindung, Arbeitszeitregelungen, Arbeitsschutz,
Weiterbildung und Mitbestimmung, und welche Anforderungen vertritt die
Bundesregierung, damit solche Investitionen zu guter Arbeit, Qualifizierung,
Mitbestimmung und nachhaltiger Standortentwicklung beitragen?
26. Welche Kriterien wendet die Bundesregierung bei der Prüfung
chinesischer Investitionen in die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie an,
insbesondere unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten, kritischen
Technologien, Datenhoheit, Forschungskapazitäten und
infrastrukturrelevanten Einrichtungen?
27. Inwiefern können nach Auffassung der Bundesregierung atypische
Kontrollerwerbe im Zusammenhang mit Investitionen in der
Automobilindustrie, etwa über Minderheitsbeteiligungen, Vetorechte, exklusive
Technologielizenzen, Softwarezugänge, Datenzugänge oder exklusive Liefer- und
Vertriebsbeziehungen, außenwirtschaftsrechtlich prüfrelevant sein, und
sieht die Bundesregierung hierbei Regelungs- oder Prüflücken?
28. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der
novellierten EU‑FDI-Screening-Verordnung und deren geplanter Integration ins
deutsche Investitionsprüfgesetz für die Prüfung für chinesische
Investitionen in die europäische und deutsche Automobilindustrie, insbesondere
mit Blick auf Batterien, Software, Fahrzeugdaten, Plattformtechnologien,
Leistungselektronik oder Produktionssysteme?
29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem
Umfang Partnerschaften europäischer Automobilhersteller mit chinesischen
Unternehmen zu einem nachhaltigen Kompetenzaufbau, Wissens- und
Technologietransfer sowie zu Kosteneffekten in Deutschland und Europa
beitragen?
30. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eigene europäische
Kompetenzen in zentralen Zukunftsfeldern der Automobilindustrie (z. B.
Software, Batterie, Plattformtechnologie, digitale Mobilitätsdienste) zu
stärken und zugleich einseitige technologische Abhängigkeiten zu
vermeiden?
31. Welchen Einfluss hat laut Bundesregierung der wachsende Marktanteil
chinesischer Automobile in Deutschland auf die von deutschen
Automobilherstellern verkauften Elektroautos?
32. Welche Abstimmung erfolgt zwischen der Bundesregierung und den EU-
Mitgliedstaaten sowie der Europäischen Kommission hinsichtlich einer
gemeinsamen Bewertung chinesischer Investitionen in der europäischen
Automobilindustrie?
33. Welche konkreten politischen Initiativen plant die Bundesregierung auf
nationaler und europäischer Ebene, um Produktion, Beschäftigung,
Forschung, Entwicklung, Zulieferstrukturen und technologische Souveränität
in der europäischen Automobilindustrie zu sichern, und wie verknüpft sie
diese Initiativen mit industriepolitischen Vorhaben auf EU‑Ebene (z. B.
Industrial Accelerator Act, Net‑Zero‑Industry‑Act, FDI‑Screening)?
34. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu dem von der EU-
Kommission vorgesehenen Chips Act 2.0, und wie bewertet sie diesen
Ansatz für die deutsche Automobil- und Zulieferindustrie, insbesondere
mit Blick auf bestehende oder mögliche Abhängigkeiten von chinesischen
Chipherstellern (https://digital-strategy.ec.europa.eu/de/library/proposal-c
hips-act-20)?
35. Inwieweit hat sich die von der Bundesregierung eingerichtete
China‑Kommission bereits mit der wachsenden industriellen und
technologischen Präsenz chinesischer Automobilhersteller in Deutschland und
Europa beschäftigt oder plant, dies zu tun, und welche Akzente oder
Empfehlungen zur Gestaltung von Investitionen, Kooperationen,
FDI‑Regelungen und der De‑Risking‑Strategie gegenüber China wurden
oder werden dabei gesetzt?
Berlin, den 8. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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