Rede von Dr. Stefanie Hubig (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)
Teil von Protokoll der 93. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 3: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haus.
Text
Rede von Dr. Stefanie Hubig (Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 – HG 2027)
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dem Einzelplan 07 geht es um mehr als um den Haushalt eines Ministeriums – es geht um unseren Rechtsstaat. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist das Rechtsstaatsministerium. Hier läuft zusammen, was den Rechtsstaat ausmacht: gute Justiz und Gesetzgebung, Verfahren, die funktionieren, und die konsequente Achtung unserer Verfassung. Deshalb reden wir über mehr als den Etat eines Ressorts; wir reden heute über den Rechtsstaat: den Rechtsstaat, auf den sich 84 Millionen Menschen hier in Deutschland tagtäglich verlassen. Er ist Grundlage, er ist Basis für unser tägliches Leben, und das ist für ganz viele Menschen selbstverständlich. Aber mit dem Rechtsstaat ist es wie mit der Luft zum Atmen: Man schätzt ihn nicht, wenn er da ist, aber man merkt es sofort, wenn er fehlt.
Wer in den vergangenen Jahren nach Polen oder Ungarn geschaut hat, der weiß, wie rasch der Rechtsstaat in Bedrängnis geraten kann. Wir wissen, wie es dort losging: Urteile wurden als politisch motiviert dargestellt, Gerichte als Instrument einer Elite; Anwältinnen und Anwälte, Richterinnen und Richter wurden beleidigt oder sogar bedroht. Deswegen besorgt es mich zutiefst, wenn solche Angriffe auf den Rechtsstaat auch hier in Deutschland geschehen.
Wir kennen die Attacken und die Angriffe gegen einzelne gerichtliche Entscheidungen, gegen einzelne Juristinnen und Juristen. Das Ziel dieser Angriffe ist es, zu schwächen und verächtlich zu machen, wofür der Rechtsstaat steht: Er ist Garant dafür, dass die Ausübung staatlicher Macht Gesetzen unterliegt, dass die Menschenwürde hier geschützt und Minderheiten gehört und geachtet werden. Wer diese Prinzipien des Rechtsstaats angreift, greift nie nur einzelne Institutionen an, er greift das Fundament unserer Demokratie an.
Dieses Fundament müssen wir schützen. Wir brauchen starke Institutionen und effiziente Verfahren. Deshalb investieren wir in unseren Rechtsstaat. Im Juni haben Bund und Länder einen neuen Pakt für den Rechtsstaat beschlossen und damit den Weg freigemacht für mehr Personal, für mehr Digitalisierung in der Justiz und für schnellere Verfahren. Rund eine halbe Milliarde Euro steuert der Bund bei; das ist so viel Geld wie noch nie zuvor. Ich will hier ausdrücklich sagen: Dass diese Einigung mit den Ländern gelungen ist, war harte Arbeit. Wir haben miteinander diskutiert und um den besten Weg gerungen. Aber es ist uns gemeinsam gelungen.
Gemeinsam investieren wir in eine leistungsfähige Justiz, damit die Menschen nicht nur recht haben, sondern auch recht bekommen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dafür, dass die Menschen im Alltag erleben, dass Recht sie schützt, sorgen wir.
Erstens: Stichwort „Miete“. Wir stärken die Rechte von Mieterinnen und Mietern. Mit dem Mietrechtspaket, das derzeit im Bundestag verhandelt wird, schließen wir Schlupflöcher im Mieterschutz. Das Ziel ist mehr Transparenz und mehr Rechtssicherheit, insbesondere bei möblierten Wohnungen, Kurzzeitvermietung und Indexmietverträgen. Wir wollen keine Umgehung der Mietpreisbremse. Wir werden die Mietpreisbremse scharfstellen, und wir werden auch gegen Wucher vorgehen.
Zweitens. Wir sorgen für mehr Fairness auf dem Markt für Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir haben den Widerrufsbutton eingeführt. Mit einem Klick kann man künftig den Kauf genauso leicht rückgängig machen, wie man ihn vorher tätigen kann. Und wir gehen die Mondpreise auf dem Ticketzweitmarkt an, damit Tickets für die Fans da sind und nicht für die Spekulanten.
Drittes Beispiel – und das ist ein ganz wichtiges –: Frauen brauchen in diesem Land mehr Schutz vor Gewalt: mit der elektronischen Fußfessel, mit einer besseren Begleitung von Opfern durch das Strafverfahren, mit Regeln zum Umgangs- und zum Sorgerecht bei häuslicher Gewalt. Wir ermöglichen den Frauen, sich einfacher aus Mietverträgen zu lösen, damit sie ein neues, ein gewaltfreies Leben führen können. Und wir stehen auf der Seite der von Gewalt betroffenen Frauen. Deshalb bauen wir den Schutz vor Gewalt auch weiter aus. Der Einsatz von K.-o.-Tropfen, um Opfer zu vergewaltigen, ist künftig mit mindestens fünf Jahren bedroht. Die Verjährungsfristen bei Vergewaltigung verlängern wir. Kein Täter darf sich sicher fühlen. Und das wird auch im Netz gelten.
Relationen
- part_of → Protokoll der 93. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Finanzplan des Bundes 2026 bis 2030
- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
- spoke_in ← Stefanie Hubig (Rede)