Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg)
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Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7681
21. Wahlperiode 20.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sara Nanni, Agnieszka Brugger, Jeanne Dillschneider,
Niklas Wagener, Robin Wagener, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung
Deutschland und Europa erleben einen sicherheitspolitischen Umbruch. Die
völkerrechtswidrige russische Vollinvasion in der Ukraine hat die europäische
Friedensordnung fundamental erschüttert. Fälle hybrider Kriegsführung in
Form von Sabotage, Spionage, Cyberattacken, Desinformation und Propaganda
sowie Angriffen auf unsere kritische Infrastruktur sind nahezu täglich spürbar.
Die Bundesregierung hat angesichts dieser Bedrohungslage die Personalziele
für die Bundeswehr und die Reserve der Bundeswehr deutlich erhöht. Bis 2035
beläuft sich der personelle militärische Zielumfang laut Bundesministerium der
Verteidigung (BMVg) auf mindestens 460 000 Soldatinnen und Soldaten. Diese
gliedern sich in 260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten und 200 000
beorderte Reservistinnen und Reservisten auf. Dazu ist nahezu eine Verdopplung der
aktuellen Personalzahlen von Soldatinnen und Soldaten (derzeit circa 185 000)
und beorderten Reservistinnen und Reservisten (circa 66 000) notwendig
(www.bundeswehr.de/de/organisation/zahlen-daten-fakten/personalzahlen-bun
deswehr, www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswehr-reservisten-10
4.html.
Um diese Ziele zu erreichen, ist eine deutlich bessere Personalgewinnung und
ein verbesserter Personalerhalt im GB (Geschäftsbereich) BMVg notwendig.
Damit geeignete Menschen in einem immer kompetitiveren Wettbewerb um
gutes Personal zur Bundeswehr kommen und bei der Bundeswehr bleiben
wollen, muss ein attraktives Angebot gemacht werden, das den Personen mit ihren
jeweiligen Lebensumständen, Bedürfnissen und Wünschen gerecht wird. Um
dazu geeignete Angebote machen zu können und Lösungen für die
Personalgewinnung und den Personalerhalt treffen zu können, bedarf es eines
umfassenden Überblicks darüber, was diese Umstände, Bedürfnisse und Wünsche des
Personals sind. Dies gilt für die neu erfasstes Personal im Rahmen des neuen
Wehrdienstes ebenso wie für bewährtes und qualifiziertes Bestandspersonal.
Beruf und Leben müssen zusammenpassen, damit beides langfristig
zusammengeht. Lebensplanung, Lebensmittelpunkt, Entwicklungswünsche,
Fähigkeiten und Gesundheitszustand sind nur einige der Faktoren, die darüber
entscheiden, wer zu einem Dienst bei der Bundeswehr passt und was der Person
geboten werden muss, um sich für den Dienst bei der Bundeswehr zu entscheiden.
Damit solche Informationen über das Bundeswehrpersonal rechtskonform
erhoben und verarbeitet werden können und um alle für berufliche Entscheidungen
notwendigen Voraussetzungen und Merkmale zu kennen, bedarf es einer
detaillierten Erhebung von personenbezogenen Daten neuer und bestehender
Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten im GB BMVg unter
Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sowie einer geeigneter
digitalen Dateninfrastruktur zur rechtskonformen und grundrechtsschützenden
Verarbeitung und Aggregation dieser Personaldaten. Nur so können passende
Angebote für neues und vorhandenes Personal gemacht und somit langfristig und
nachhaltig die Personalziele der Bundeswehr erfüllt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Softwareanwendungen, IT-Verfahren und Datenbanken
(bitte unter Angabe von Produktnamen, Herstellern und Versionen)
werden im GB BMVg zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von
Personaldaten genutzt?
2. Sollen im Zeitraum bis Ende 2027 neue Softwareanwendungen im GB
BMVg zur Datenverarbeitung zur Erhebung, Speicherung und
Verarbeitung von Personaldaten genutzt werden?
3. Welche Abteilungen, Referate, Behörden (z. B. das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)) oder sonstigen
organisatorischen Einheiten im GB BMVg sind mit der Erhebung und
Verarbeitung von personenbezogenen Personaldaten betraut (bitte nach
Zuständigkeit für ziviles und militärisches Personal aufschlüsseln)?
4. Auf welche spezifischen gesetzlichen Grundlagen stützen das BMVg und
sein Geschäftsbereich die Erhebung, Verarbeitung und Sicherung von
personenbezogenen Personaldaten?
5. Welche rechtlichen und administrativen Unterschiede gibt es bei der
Datenerhebung und Datenverarbeitung für militärisches Personal
(Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit,
Freiwillig Wehrdienstleistende, Reservistinnen und Reservisten) und zivile
Beschäftigte?
6. Wie wird die technische Umsetzung der Fristen zur Löschung
personenbezogener Personaldaten (z. B. nach Ausscheiden aus dem Dienst) in den
IT-Systemen überwacht?
7. In welchen konkreten Fällen und zu welchen Anlässen und gegebenenfalls
auf welcher rechtlichen Grundlage werden im GB BMVg ausdrückliche
Einverständniserklärungen (Einwilligungen) zur Datenerhebung von den
Beschäftigten oder Soldatinnen und Soldaten eingeholt?
8. An welchen Stellen und in welchem Umfang arbeitet das BMVg im
Bereich des Personalwesens oder der IT-Infrastruktur mit externen Entitäten
(z. B. Beratungsunternehmen, IT-Dienstleister) zusammen, bei denen
diese externen Akteure Zugriff auf personenbezogene Personaldaten
erhalten oder diese selbst erheben?
9. Welche datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (z. B.
Auftragsverarbeitungsverträge nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO)) werden bei der Zusammenarbeit mit diesen externen Entitäten
standardmäßig getroffen, und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?
10. Nach welchen genauen Kategorien, Klassen, Merkmalen und
Merkmalsausprägungen werden die Personaldaten im GB BMVg standardmäßig
erfasst (bitte vollständig auflisten und gegebenenfalls nach
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit [lang/kurz],
Freiwilligen Wehrdienstleistenden, zivilen Beschäftigten und
Reservistinnen und Reservisten, falls Unterschiede bestehen, differenzieren)?
11. Werden die in Frage 10 genannten Daten systemseitig zentral,
anonymisiert und verarbeitet, oder existieren dezentrale Datensammlungen in den
einzelnen Teilstreitkräften oder Organisationsbereichen?
12. Wie werden die in Frage 10 genannten personenbezogenen Daten
gesichert, und welche Schutzvorkehrungen werden vorgenommen, um diese
sensiblen Daten abzusichern?
13. Wie, durch welche Stellen und anhand welcher Parameter werden
Ausfallquoten im GB BMVg erfasst, und findet hierzu eine zentrale
Anonymisierung und statistische Aggregation statt?
14. Welche rechtlichen Grundlagen und IT-Verfahren nutzt die Bundeswehr
aktuell für die Wehrerfassung (z. B. Datenübermittlungen der
Meldebehörden nach dem Bundesmeldegesetz bzw. Wehrpflichtgesetz)?
15. Welche konkreten Kategorien, Klassen, Merkmale und
Merkmalsausprägungen personenbezogener Daten werden im Rahmen der Wehrerfassung
von potenziell Wehrpflichtigen oder Wehrfähigen erhoben, automatisiert
verarbeitet und gespeichert?
16. In welchen Systemen und Datenbanken werden die Daten zur
Wehrerfassung abgelegt, und wer besitzt innerhalb und außerhalb des GB BMVg
Zugriff auf diese Datensätze?
17. Wie unterscheidet sich die Datenerhebung und Datenspeicherung bei
Personen, die aktiv Informationsmaterial anfordern oder eine Bereitschaft
zum Dienst erklären, von der rein gesetzlichen Erfassung von Jahrgängen?
18. Welche Lösch- und Sperrfristen gelten für Daten, die im Zuge der
Wehrerfassung generiert wurden, insbesondere wenn die erfassten Personen
keinen Dienst in den Streitkräften antreten?
19. Welche spezifischen personenbezogenen Kategorien, Klassen, Merkmale
und Merkmalsausprägungen erfasst das BMVg jeweils beim Ausscheiden
von Personal aus dem aktiven Dienst in welcher Weise (mit Klarnamen,
pseudonymisiert oder anonymisiert)?
20. Welche konkreten Daten werden bezüglich offener bzw. unbesetzter
Dienstposten im GB BMVg erfasst, und inwiefern werden diese Daten mit
personenbezogenen Daten von potenziellen Nachfolgenden verknüpft?
Berlin, den 18. August 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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