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Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg)

dip / drucksache 20.08.2026 · WP 21 · 21/7681 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (GB BMVg) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7681 21. Wahlperiode 20.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sara Nanni, Agnieszka Brugger, Jeanne Dillschneider, Niklas Wagener, Robin Wagener, Dr. Konstantin von Notz und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung Deutschland und Europa erleben einen sicherheitspolitischen Umbruch. Die völkerrechtswidrige russische Vollinvasion in der Ukraine hat die europäische Friedensordnung fundamental erschüttert. Fälle hybrider Kriegsführung in Form von Sabotage, Spionage, Cyberattacken, Desinformation und Propaganda sowie Angriffen auf unsere kritische Infrastruktur sind nahezu täglich spürbar. Die Bundesregierung hat angesichts dieser Bedrohungslage die Personalziele für die Bundeswehr und die Reserve der Bundeswehr deutlich erhöht. Bis 2035 beläuft sich der personelle militärische Zielumfang laut Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf mindestens 460 000 Soldatinnen und Soldaten. Diese gliedern sich in 260 000 aktive Soldatinnen und Soldaten und 200 000 beorderte Reservistinnen und Reservisten auf. Dazu ist nahezu eine Verdopplung der aktuellen Personalzahlen von Soldatinnen und Soldaten (derzeit circa 185 000) und beorderten Reservistinnen und Reservisten (circa 66 000) notwendig (www.bundeswehr.de/de/organisation/zahlen-daten-fakten/personalzahlen-bun deswehr, www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bundeswehr-reservisten-10 4.html. Um diese Ziele zu erreichen, ist eine deutlich bessere Personalgewinnung und ein verbesserter Personalerhalt im GB (Geschäftsbereich) BMVg notwendig. Damit geeignete Menschen in einem immer kompetitiveren Wettbewerb um gutes Personal zur Bundeswehr kommen und bei der Bundeswehr bleiben wollen, muss ein attraktives Angebot gemacht werden, das den Personen mit ihren jeweiligen Lebensumständen, Bedürfnissen und Wünschen gerecht wird. Um dazu geeignete Angebote machen zu können und Lösungen für die Personalgewinnung und den Personalerhalt treffen zu können, bedarf es eines umfassenden Überblicks darüber, was diese Umstände, Bedürfnisse und Wünsche des Personals sind. Dies gilt für die neu erfasstes Personal im Rahmen des neuen Wehrdienstes ebenso wie für bewährtes und qualifiziertes Bestandspersonal. Beruf und Leben müssen zusammenpassen, damit beides langfristig zusammengeht. Lebensplanung, Lebensmittelpunkt, Entwicklungswünsche, Fähigkeiten und Gesundheitszustand sind nur einige der Faktoren, die darüber entscheiden, wer zu einem Dienst bei der Bundeswehr passt und was der Person geboten werden muss, um sich für den Dienst bei der Bundeswehr zu entscheiden. Damit solche Informationen über das Bundeswehrpersonal rechtskonform erhoben und verarbeitet werden können und um alle für berufliche Entscheidungen notwendigen Voraussetzungen und Merkmale zu kennen, bedarf es einer detaillierten Erhebung von personenbezogenen Daten neuer und bestehender Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten im GB BMVg unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen sowie einer geeigneter digitalen Dateninfrastruktur zur rechtskonformen und grundrechtsschützenden Verarbeitung und Aggregation dieser Personaldaten. Nur so können passende Angebote für neues und vorhandenes Personal gemacht und somit langfristig und nachhaltig die Personalziele der Bundeswehr erfüllt werden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten Softwareanwendungen, IT-Verfahren und Datenbanken (bitte unter Angabe von Produktnamen, Herstellern und Versionen) werden im GB BMVg zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Personaldaten genutzt?  2. Sollen im Zeitraum bis Ende 2027 neue Softwareanwendungen im GB BMVg zur Datenverarbeitung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Personaldaten genutzt werden?  3. Welche Abteilungen, Referate, Behörden (z. B. das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)) oder sonstigen organisatorischen Einheiten im GB BMVg sind mit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Personaldaten betraut (bitte nach Zuständigkeit für ziviles und militärisches Personal aufschlüsseln)?  4. Auf welche spezifischen gesetzlichen Grundlagen stützen das BMVg und sein Geschäftsbereich die Erhebung, Verarbeitung und Sicherung von personenbezogenen Personaldaten?  5. Welche rechtlichen und administrativen Unterschiede gibt es bei der Datenerhebung und Datenverarbeitung für militärisches Personal (Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, Freiwillig Wehrdienstleistende, Reservistinnen und Reservisten) und zivile Beschäftigte?  6. Wie wird die technische Umsetzung der Fristen zur Löschung personenbezogener Personaldaten (z. B. nach Ausscheiden aus dem Dienst) in den IT-Systemen überwacht?  7. In welchen konkreten Fällen und zu welchen Anlässen und gegebenenfalls auf welcher rechtlichen Grundlage werden im GB BMVg ausdrückliche Einverständniserklärungen (Einwilligungen) zur Datenerhebung von den Beschäftigten oder Soldatinnen und Soldaten eingeholt?  8. An welchen Stellen und in welchem Umfang arbeitet das BMVg im Bereich des Personalwesens oder der IT-Infrastruktur mit externen Entitäten (z. B. Beratungsunternehmen, IT-Dienstleister) zusammen, bei denen diese externen Akteure Zugriff auf personenbezogene Personaldaten erhalten oder diese selbst erheben?  9. Welche datenschutzrechtlichen Vereinbarungen (z. B. Auftragsverarbeitungsverträge nach Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) werden bei der Zusammenarbeit mit diesen externen Entitäten standardmäßig getroffen, und wie wird deren Einhaltung kontrolliert? 10. Nach welchen genauen Kategorien, Klassen, Merkmalen und Merkmalsausprägungen werden die Personaldaten im GB BMVg standardmäßig erfasst (bitte vollständig auflisten und gegebenenfalls nach Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, Soldatinnen und Soldaten auf Zeit [lang/kurz], Freiwilligen Wehrdienstleistenden, zivilen Beschäftigten und Reservistinnen und Reservisten, falls Unterschiede bestehen, differenzieren)? 11. Werden die in Frage 10 genannten Daten systemseitig zentral, anonymisiert und verarbeitet, oder existieren dezentrale Datensammlungen in den einzelnen Teilstreitkräften oder Organisationsbereichen? 12. Wie werden die in Frage 10 genannten personenbezogenen Daten gesichert, und welche Schutzvorkehrungen werden vorgenommen, um diese sensiblen Daten abzusichern? 13. Wie, durch welche Stellen und anhand welcher Parameter werden Ausfallquoten im GB BMVg erfasst, und findet hierzu eine zentrale Anonymisierung und statistische Aggregation statt? 14. Welche rechtlichen Grundlagen und IT-Verfahren nutzt die Bundeswehr aktuell für die Wehrerfassung (z. B. Datenübermittlungen der Meldebehörden nach dem Bundesmeldegesetz bzw. Wehrpflichtgesetz)? 15. Welche konkreten Kategorien, Klassen, Merkmale und Merkmalsausprägungen personenbezogener Daten werden im Rahmen der Wehrerfassung von potenziell Wehrpflichtigen oder Wehrfähigen erhoben, automatisiert verarbeitet und gespeichert? 16. In welchen Systemen und Datenbanken werden die Daten zur Wehrerfassung abgelegt, und wer besitzt innerhalb und außerhalb des GB BMVg Zugriff auf diese Datensätze? 17. Wie unterscheidet sich die Datenerhebung und Datenspeicherung bei Personen, die aktiv Informationsmaterial anfordern oder eine Bereitschaft zum Dienst erklären, von der rein gesetzlichen Erfassung von Jahrgängen? 18. Welche Lösch- und Sperrfristen gelten für Daten, die im Zuge der Wehrerfassung generiert wurden, insbesondere wenn die erfassten Personen keinen Dienst in den Streitkräften antreten? 19. Welche spezifischen personenbezogenen Kategorien, Klassen, Merkmale und Merkmalsausprägungen erfasst das BMVg jeweils beim Ausscheiden von Personal aus dem aktiven Dienst in welcher Weise (mit Klarnamen, pseudonymisiert oder anonymisiert)? 20. Welche konkreten Daten werden bezüglich offener bzw. unbesetzter Dienstposten im GB BMVg erfasst, und inwiefern werden diese Daten mit personenbezogenen Daten von potenziellen Nachfolgenden verknüpft? Berlin, den 18. August 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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