Cybersicherheit und Personalzuwachs im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/2420)
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Cybersicherheit und Personalzuwachs im Bereich IT-Sicherheit im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (Antwort zu Drs. 21/2420)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2835
21. Wahlperiode 17.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Andreas Paul,
Ulrich von Zons, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2420 –
Cybersicherheit und Personalzuwachs im Bereich IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Cybersicherheit ist ein zentrales Element moderner Verteidigungs- und
Sicherheitspolitik. Angriffe auf IT-Infrastrukturen, Kommunikationssysteme und
militärische Führungsfähigkeit stellen eine der größten Bedrohungen für die
Handlungsfähigkeit von Staat und Streitkräften dar. Die Bundeswehr ist im
Rahmen hybrider Bedrohungen zunehmend Ziel von Cyberoperationen
staatlicher wie nichtstaatlicher Akteure (www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/c
yberangriffe-bundeswehr-russland-100.html).
Die Schaffung zusätzlicher Stellen im Bereich Cyber- und IT-Sicherheit im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) ist daher
von besonderer sicherheitspolitischer Bedeutung. Der Stellenzuwachs von
rund 163 Stellen (www.security-insider.de/bund-reduziert-it-sicherheitsstelle
n-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c76e/) verdeutlicht, dass das BMVg die
Relevanz der Cyberabwehr erkannt hat und entsprechende Kapazitäten
aufbaut.
Gleichzeitig hat die Bundesregierung im Bereich IT-Sicherheit Stellen
abgebaut. Lediglich im militärischen Bereich gibt es einen Stellenzuwachs (s. o.).
Der Bundesrechnungshof hat vor eklatanten Sicherheitslücken in den
Rechenzentren und Netzen des Bundes gewarnt (www.spiegel.de/politik/deutschland/
cybersicherheit-rechnungshof-warnt-vor-mangelndem-schutz-der-bundes-it-a-
6baacfe5-2e6b-4e8b-a64b-e10d9cf2585e). Unter anderem bemängelt der
Bundesrechnungshof, dass weniger als 10 Prozent der mehr als 100
Bundesrechenzentren die Mindeststandards erfüllen, dass die Notstromversorgung in
Krisenlagen vielfach unzureichend ist und dass kritische IT-Dienste oft nicht
georedundant verfügbar sind (s. o.).
Angesichts der von der ehemaligen Bundesregierung selbst als
„besorgniserregend“ beschriebenen Cybersicherheitslage (www.security-insider.de/bund-red
uziert-it-sicherheitsstellen-a-508f57e078fd32fa7cd1a915db00c76e/) stellt sich
den Fragestellern u. a. die Frage nach den Gründen dieser
Schwerpunktsetzung. Gleichzeitig stellen sich ihnen Fragen, wie die neuen Stellen im BMVg
strategisch eingebunden, mit Kompetenzen ausgestattet und im internationalen
Vergleich bewertet werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 14. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Cyberkriminelle und staatliche Akteure professionalisieren ihre Arbeitsweise.
Sie sind technisch auf dem neuesten Stand und agieren aggressiv. Längst haben
sie Strukturen für ihre kriminellen Dienstleistungen etabliert. Deutschland setzt
der Bedrohung eine tragfähige Cybersicherheitsarchitektur entgegen. Diese
Cybersicherheitsarchitektur muss unbedingt funktionsfähig bleiben.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beobachtet die
Sicherheitslage in den fünf Dimensionen Bedrohung, Angriffsfläche,
Gefährdung, Schadwirkung und Resilienz, wobei die Resilienz den vier anderen
Dimensionen positiv entgegenwirkt (vgl. www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Publ
ikationen/Lagebericht/lagebericht_node.html).
Cyberbedrohungen gingen im vergangenen Jahr von diversen Angreifergruppen
aus. Advanced Persistent Threats (APT)-Gruppen betrieben beispielsweise
Cyberspionage und starteten Angriffe auf Behörden der auswärtigen
Angelegenheiten, der Verteidigung und der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Auch
Institutionen, die in diesen Bereichen tätig sind, waren betroffen. Darüber
hinaus wurde die arbeitsteilige cyberkriminelle Schattenwirtschaft weiterhin
professioneller. Sogenannte Access Broker handelten mit erbeuteten
Zugangsdaten. Andere Cybercrime-Gruppen nutzten Zero-Day-Schwachstellen (d. h.
Schwachstellen, die dem Hersteller noch nicht bekannt sind) zum
Datendiebstahl.
Mit der weiter fortschreitenden Digitalisierung vergrößerten sich auch die
Angriffsflächen im Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Über alle Arten
von Cyberbedrohungen nehmen die Gefährdungen stetig weiter zu.
Von einem Ransomware-Angriff auf einen kommunalen IT-Dienstleister Ende
Oktober 2023 waren beispielsweise 72 kommunale Kunden mit rund 20.000
kommunalen Arbeitsplätzen betroffen. Die Folge waren teils monatelange
Ausfallzeiten.
Eine weitere Folge erfolgreicher Cyberangriffe sind exorbitante
„Lösegeldzahlungen“ für durch Ransomware-Angriffe verschlüsselte Daten. Für gestohlene
exfiltrierte Daten wurde dabei im Schnitt fast dreimal so viel gezahlt wie für
erbeutete verschlüsselte Daten.
In allen Dimensionen hat sich die IT-Sicherheitslage deutlich verschärft: Zum
einen führt der russische Angriffskrieg auf die Ukraine zu vermehrten
Angriffen auf Verbündete der Ukraine (u. a. Deutschland) durch russlandfreundliche
Cybergruppierungen oder mutmaßlich staatliche Stellen. Dabei müssen auch
Sekundäreffekte zur Zerstörung von IT-Infrastruktur der Bundeswehr
berücksichtigt werden.
Die stetig wachsende Komplexität der IT-Landschaft mit zunehmender
Vernetzung von Behörden untereinander, mit Unternehmen, Bürgern sowie Cloud-
Diensten erweitert die Wirkungsbreite von Angriffen auf einzelne Institutionen.
Gleichzeitig erwartet die Bevölkerung zu Recht einen auch mit IT
funktionierenden Rechtsstaat und resiliente Strukturen gegenüber Cyberangriffen in den
Streitkräften sowie einen Fortschritt der Digitalisierung der öffentlichen
Verwaltung.
Mit Blick auf die weiter fortschreitende Digitalisierung unserer Streitkräfte,
sind angesichts der schnellen technologischen Entwicklung ständig
Möglichkeiten zur Reduzierung der Gefährdungslage vorzuhalten. Im Bereich der
Informationssicherheit in der Bundeswehr kommt der strategischen Vorausschau
daher eine überragende Bedeutung zu.
Durch die Veröffentlichung sensibler Informationen wäre die in langjährigen
Prozessen erarbeitete Resilienz der Informationstechnik des Geschäftsbereiches
(GB) BMVg erheblich gefährdet.
Der Aufbau von Expertise, IT-Sicherheitsinfrastruktur, Prozessen und
Resilienzfaktoren beansprucht umfangreiche Ressourcen und insbesondere Zeit. Der
Wiederaufbau nach einem erfolgreichen Cyberangriff könnte aber einen
solchen Schaden anrichten, dessen Behebung potentiell ein Vielfaches davon
kosten würde.
Mit Blick auf die weiter fortschreitende Digitalisierung unserer Streitkräfte,
sind angesichts der schnellen technologischen Entwicklung ständig
Möglichkeiten zur Reduzierung der Gefährdungslage vorzuhalten. Dies bezieht sich
besonders auf Anzahl, Ort und Ausstattung von Rechenzentren, Ergebnisse
technischer Sicherheitsüberprüfungen, Anzahl registrierter Sicherheitsvorfälle oder
Cyberangriffe, zugrundeliegende Bedrohungsanalysen, ergriffene und in
Planung befindliche technische und organisatorische Maßnahmen gegen
Cyberangriffe, Anzahl von Stellen in der IT-Sicherheit und deren Entwicklung sowie
weitere Resilienzmaßnahmen wie Krisenstäbe sowie konkrete Angaben zu
internationaler Kooperation und Krisenlagen. Im Bereich der
Informationssicherheit in der Bundeswehr kommt der strategischen Vorausschau daher eine
überragende Bedeutung zu.
Mit der Expertise des Chief Security Officer der Bundeswehr (CSOBw), dem
Zentrum für Cybersicherheit der Bundeswehr sowie der Teilhabe am Cyber-
Abwehrzentrum des BSI wird der oben dargestellten Gefährdungslage effektiv
entgegengewirkt.
Die Bundesregierung beantwortet die im Rahmen des parlamentarischen
Fragerechts angefragten Sachverhalte gegenüber dem Deutschen Bundestag
grundsätzlich öffentlich, transparent und vollständig, um dem verfassungsrechtlich
verbrieften Aufklärungs- und Informationsanspruch des Deutschen
Bundestages zu entsprechen. Soweit erfragte Informationen Umstände betreffen, die
aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die
Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit
mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden
kann, und gegebenenfalls alternative Formen der Informationsvermittlung zu
suchen, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung der
berechtigen Geheimhaltungsinteressen der Regierung befriedigen (BVerfGE 124,
161,193).
Das verfassungsmäßig verbürgte Frage- und Informationsrecht des Deutschen
Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird hier durch schutzwürdige
Interessen von Verfassungsrang begrenzt, wozu auch und insbesondere
Staatswohlerwägungen zählen. Konkrete Fragen zu Strukturen, Dienstposten,
Aufgabenprofilen und Fähigkeiten, welche im Bundesministerium der Verteidigung
mit dem Zweck der IT-Sicherheit bzw. Cyber-Abwehr aufgestellt wurden,
können aus Gründen des Staatswohls nicht beantwortet werden.
Die Veröffentlichung solch detaillierter Informationen würde potenziellen
Angreifern wertvolle Einblicke in die Ressourcen und Fähigkeiten im Bereich
der IT-Sicherheit des Bundesministeriums der Verteidigung und der
Bundeswehr gewähren. Dies würde die Wirksamkeit von Sicherheitsmaßnahmen
untergraben und die Anfälligkeit der IT-Systeme des Bundesministeriums der
Verteidigung erhöhen.
Genaue Angaben über Organisationsstrukturen, Personalstrukturen,
Aufgabenbeschreibungen und Fähigkeitsentwicklungen unterfallen den
Schutzbedürfnissen der nationalen Sicherheit. Die Offenlegung würde es Angreifern
ermöglichen, basierend auf der personellen Ausstattung in den Organisationsstrukturen
und den dazugehörigen Aufgabenbeschreibungen und
Fähigkeitsentwicklungen, Schutzniveau im Bereich der IT-Sicherheit und Cyberabwehr abzuleiten
und ihre Angriffe effektiver planen zu können.
Eine Einstufung als Verschlusssache und Hinterlegung der angefragten
Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer
erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der IT-Sicherheit und
Cyberabwehr und damit der Aufgabenerfüllung und Funktionsfähigkeit des
genannten Ressorts nicht ausreichend Rechnung tragen. Schon die Angabe, wie das
BMVg den Cybergefahren begegnet, welche Angriffe es erkannt hat, wie viele
Personen welche IT-Sicherheitsaufgaben ausführen, welche
Bedrohungsszenarien es betrachtet und welche internationalen Kooperationen bestehen oder
nicht bestehen, könnte zu einer Analyse der Verwundbarkeiten und Änderung
des Angriffsverhaltens führen, die eine weitere Abwehr der Cybergefahren
unmöglich machen würde. In diesem Fall wäre ein Ersatz durch andere
Instrumente nicht möglich. Daher hält die Bundesregierung die Informationen der
angefragten Art insbesondere vor der aktuellen Sicherheitslage und
Bedrohungslage im Cyberraum für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Aus dem Vorgesagten ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart
schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl
gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwiegt.
Insofern muss ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem
Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.
Daher können die Fragen 1, 2, 6, 8, 12, 13 nach sorgfältiger Prüfung und
Abwägung nicht beantwortet werden.
1. Wie viele Stellen im Bereich IT-Sicherheit wurden seit 2022 im
Geschäftsbereich des BMVg neu geschaffen (bitte nach Jahr, Behörde bzw.
Dienststelle und Besoldungsgruppe aufschlüsseln)?
2. Welche Aufgabenprofile erfüllen die im Bereich IT-Sicherheit
hinzugekommenen Stellen im BMVg (vgl. Frage 1, z. B. operative Cyberabwehr,
Forschung und Entwicklung, Ausbildungsaufgaben, internationale
Kooperationen)?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Wie werden die neuen Stellen (vgl. Frage 1) organisatorisch im BMVg
und in der Bundeswehr (z. B. Cyber- und Informationsraum [CIR],
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr [BAAINBw], IT-Dienstleistungen) verortet?
Die Verteilung neuer Stellen auf die Dienststellen des GB BMVg orientiert sich
grundsätzlich an Auftrag und Bedarf der jeweiligen Dienststellen.
4. Welche konkreten Gründe lagen der Entscheidung über den
Stellenzuwachs im militärischen Bereich zugrunde, und welche operativen und
strategischen Ziele werden mit dem Stellenzuwachs von rund 163 Stellen
im Bereich Cyber- und IT-Sicherheit verfolgt (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die geänderte weltpolitische Lage hat eine konsequente Ausrichtung der
Bundeswehr auf die steigende Bedrohungslage notwendig gemacht. Ziel ist es, den
neuen Bedrohungsszenarien wirksam entgegen zu treten.
5. Inwiefern wurden bei der Entscheidung über den Stellenzuwachs im
militärischen Bereich Bedrohungslagen wie staatlich gesteuerte
Cyberangriffe, hybride Kriegsführung oder Angriffe auf kritische militärische
Infrastrukturen berücksichtigt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
6. Wie viele Sicherheitsvorfälle oder Cyberangriffe wurden in den letzten
fünf Jahren im Zuständigkeitsbereich des BMVg registriert, und wie
wurde jeweils darauf reagiert (bitte nach Jahr, Anzahl der Zwischenfälle,
Behörde und Art der Angriffe differenzieren)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Welche Rolle spielt der CIR bei der Umsetzung des Personalzuwachses
im IT-Sicherheitsbereich, und inwiefern wird die personelle Verstärkung
im Bereich Cyber- und IT-Sicherheit mit der Gesamtstrategie des BMVg
für den Cyber- und Informationsraum abgestimmt?
Die Gesamtstrategie des BMVg für den Cyber- und Informationsraum hat die
Erhöhung der Resilienz und die Sicherstellung der Kriegstauglichkeit der
Bundeswehr zum Ziel. Insoweit wird auch auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
8. Wie hoch ist die aktuelle Zahl unbesetzter IT-Sicherheitsstellen im
Geschäftsbereich des BMVg, und welche Maßnahmen ergreift die
Bundesregierung, um diese Vakanzen zu schließen?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Welche Ausbildungs- und Qualifikationsmaßnahmen setzt das BMVg
ein, um die neu geschaffenen IT-Sicherheitsstellen mit geeigneten
Fachkräften zu besetzen?
Fachkräfte werden an internen und externen Bildungseinrichtungen für ihre
Aufgabe aus- und weitergebildet.
10. Welche Maßnahmen sind ggf. vorgesehen, um die Attraktivität und
Wettbewerbsfähigkeit des BMVg auf dem Arbeitsmarkt für IT-
Sicherheitsexperten zu gewährleisten?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 40 und 51 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache
20/14270 verwiesen.
11. Welche Kooperationen mit Verbündeten (z. B. NATO, EU) bestehen im
Bereich Cyberabwehr, und inwiefern sind die zusätzlichen Stellen im
BMVg für die Erfüllung dieser internationalen Verpflichtungen
vorgesehen?
Es gibt eine Vielzahl von Kooperationen mit Verbündeten im Sinne der
Fragestellung, unter anderem über das NATO Cyber Operations Centre und die
NATO Malware Information Sharing Plattform. Ergänzend wird auf die
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 16 und 19 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5597 verwiesen. Im
Bundesministerium der Verteidigung werden keine zusätzlichen Stellen für die
Kooperation mit Verbündeten geschaffen.
12. Wie wird durch die Stellenmehrung sichergestellt, dass die Bundeswehr
in multilateralen Strukturen (NATO, EU, bilaterale Partnerschaften) ihre
Rolle als verlässlicher Partner im Bereich Cyber- und Informationsraum
stärken kann?
13. Welche konkreten Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch
den Stellenzuwachs (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf die
Fähigkeit der Bundeswehr, Cyberangriffe abzuwehren und offensive sowie
defensive Cyberoperationen durchzuführen?
Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
14. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der personellen
Verstärkung im BMVg (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für die
gesamtstaatliche Cybersicherheitsarchitektur bei, und wie wird eine Verzahnung
mit anderen Ressorts und Behörden (z. B. BSI, Bundesministerium des
Innern [BMI], Auswärtiges Amt) sichergestellt?
Die personelle Verstärkung im Sinne der Fragestellung hat eine hohe
Bedeutung für die gesamtstaatliche Cybersicherheitsarchitektur. Die zuständigen
Behörden führen regelmäßig strategische Lagebesprechungen durch und nutzen
das National Cyber Abwehrzentrum, um einen operativen und technischen
Informationsaustausch zu gewährleisten.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die strategische Bedeutung der
Cybersicherheit im Geschäftsbereich des BMVg für die Verteidigungsfähigkeit
Deutschlands?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die
Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/5597
verwiesen.
16. Plant die Bundesregierung, die gewonnenen Erkenntnisse und die
Strukturen aus dem militärischen Bereich auch für den zivilen Bereich nutzbar
zu machen, um den dortigen Kapazitätsabbau auszugleichen?
Die Bundesregierung plant, die im militärischen Bereich gewonnenen
Erkenntnisse und Strukturen auch für den zivilen Bereich der Cybersicherheit nutzbar
zu machen, um die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Dies ist ein
zentrales Element der aktuellen Cybersicherheitsstrategie. Ergänzend wird auf
die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/14270 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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