Rede von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU) – Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 8: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung.
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Rede von Dr. Markus Reichel (CDU/CSU) – Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Feser, Sie haben ja gerade Ihren doch, wie ich mal sagen muss, sehr allgemein gehaltenen Antrag besprochen. Wir reden aber hier über ein konkretes Gesetz, mit dem wir das Leben der Menschen ganz konkret besser machen, und deswegen stellen wir das heute vor.
Denn wir haben natürlich Druck durch die demografische Entwicklung. Wenn in Wirtschaft und Verwaltung – und insbesondere auch in der Arbeitsagentur – in den nächsten Jahren starke Jahrgänge aus dem Arbeitsmarkt gehen, dann stellt das natürlich viele Prozesse infrage. Aber wir sollten das jetzt auch wirklich als Chance verstehen, unsere Prozesse insgesamt zu überdenken und zu verbessern. Und deshalb werden wir die Digitalisierung dort nutzen, wo heute Zeit in veralteten Routinen, unterbrochenen digitalen Prozessen und immer wieder neu vorzulegenden Nachweisen verloren geht. Und genau darum geht es in diesem Gesetzentwurf.
Lassen Sie mich das anhand von vier Themenbereichen zeigen.
Erstens. Besonders relevant ist für mich der Blick auf die Vermittlung. Arbeitsmarktpolitik sollte möglichst früh ansetzen. Mit der neuen Job-to-Job-Erprobung wird da, wo wegen Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, ein wirklich sinnvolles Instrument geschaffen. Wir ermöglichen in solchen Situationen, dass Beschäftigte aus einem noch bestehenden Arbeitsverhältnis heraus einen Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber praktisch erproben können, und am Ende steht dann hoffentlich eine nahtlose Weiterbeschäftigung. Damit wird ein konkretes Problem des Strukturwandels aufgegriffen. Wenn auf der einen Seite Stellen wegfallen und auf der anderen Seite Fachkräfte gesucht werden, dann müssen die Übergänge eben so rasch wie möglich organisiert werden. Durch diesen direkten Übergang von Arbeit in Arbeit lassen wir Arbeitslosigkeit gar nicht mehr erst entstehen.
Zweitens. Wir vereinfachen Verwaltungsverfahren. Die Arbeitslosmeldung soll vorrangig elektronisch genutzt werden. Persönliche Gespräche können, wo es passt, per Videotelefonie stattfinden. Beim Kurzarbeitergeld sollen Anzeige und Antrag standardisiert elektronisch abgewickelt werden. Und wichtig ist auch: Wo bisher immer eine Unterschrift auf Papier nötig war, genügt künftig eben auch eine E-Mail.
Das klingt alles vielleicht technisch, aber genau dort entscheidet sich doch, ob Verwaltung im Alltag ankommt, ob sie funktioniert, ob wir die Arbeitsuchenden in dieser schwierigen Phase unterstützen können. Für Bürger können Wege und Papier entfallen, Unternehmen sollen von durchgängigen digitalen Prozessen profitieren, und die Bundesagentur kann dann eben Routinevorgänge besser und stärker automatisieren.
Der Entwurf beziffert die jährliche Entlastung der Bürgerinnen und Bürger auf rund 1 Million Stunden und die Entlastung der Wirtschaft auf rund 11 Millionen Euro. Es ist gut, dass wir solche Zeichen der Entlastung senden. Da müssen noch mehr kommen, aber wir fangen hier ganz konkret an.
Drittens. Die Experimentierklausel. Hier ermöglichen wir doch mal das, was wir immer wünschen: dass unser Staat rascher auf neue Ideen reagiert, dass die Politik flexibler wird, agiler wird. Neue Ansätze sollen, wissenschaftlich begleitet, in Reallaboren erprobt und dann ausgewertet werden. Was nachweisbar wirkt, wird dann eben für alle umgesetzt. Das ist innovatives Vorgehen in der Politik.
Viertens. Der Entwurf enthält außerdem Vereinfachungen bei Entgeltersatzleistungen, bei der außerbetrieblichen Ausbildung, bei der beruflichen Rehabilitation und beim Anzeigeverfahren für die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Also kurz gesagt: Es geht hier nicht um einen einzelnen digitalen Prozess, sondern es geht um die breitere Modernisierung der Arbeitsförderung. Und ja, natürlich bleiben hier noch einige Punkte für die parlamentarische Beratung. Wir werden uns insbesondere die Verbindlichkeit des Kooperationsplans ansehen. Wir müssen darauf achten, dass digitale Verfahren wirklich Ende zu Ende funktionieren. Und wir müssen bei einzelnen Leistungen sauber prüfen, was eben aus Beiträgen der Arbeitslosenversicherung und was aus Steuermitteln finanziert werden soll.
Natürlich gehören dazu auch die Anträge von AfD und Grünen. Aber beide Anträge – ich habe es ja eingangs schon gesagt – bleiben vorwiegend bei allgemeinen Zielsetzungen, bei Prüfaufträgen und allgemeinen Reformvorschlägen.
Wir als Koalition sagen aber: Wir müssen die Dinge belastbar machen. Und deswegen ist es so wichtig, dass die Bundesregierung Gesetze wie das heutige SGB-III-Modernisierungsgesetz vorlegt, die das Leben konkret besser machen. Und der Maßstab für die Beratungen ist klar: weniger unnötige Bürokratie, moderne digitale Verfahren und eine Arbeitsförderung, die Übergänge in Beschäftigung möglichst schnell organisiert.
Klar ist auch: Genauso konsequent werden wir in den nächsten Monaten auch die anderen Punkte der Modernisierungsagenda des Bundes umsetzen. Darauf freue ich mich.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Relationen
- part_of → Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
- part_of_vorgang → Reform der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung - Finanzielle Resilienz und Versicherungsprinzip stärken, Arbeit entlasten
- part_of_vorgang → Sicherheit im Wandel - Eine Arbeitsversicherung für die ökologische und digitale Transformation
- spoke_in ← Markus Reichel (Rede)