Rede von Fabian Jacobi (AfD) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 39: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze.
Text
Rede von Fabian Jacobi (AfD) – Siebten Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Zuständigkeitsbereich des Rechtsausschusses ist bunt und vielfältig. Mitunter müssen wir uns auch mit mehr oder weniger abstrusen oder schädlichen gesellschaftspolitischen Anliegen befassen. Das macht nicht immer Freude. Umso mehr Freude bereitet es, wenn der Rechtsausschuss einmal ganz bei sich sein darf, in seinem Kerngebiet: der guten Ausgestaltung unseres Rechtsstaates im Sinne der Bürger.
Die Qualität des Rechtsstaates bemisst sich aus der Warte des Bürgers zuvörderst danach, wie groß der Unterschied zwischen recht haben und recht bekommen in der Praxis ist, ob also und wie schnell und wie effektiv er ein Recht, das er hat, auch bekommen, also durchsetzen kann. Und damit hängt die Güte des Rechtsstaates ganz wesentlich am Verfahrensrecht seiner Gerichte, also an der Qualität der Prozessordnungen, die wir als Deutscher Bundestag schaffen.
Das Justizministerium legt den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Verwaltungsgerichtsordnung vor. Der Anlass ist weder neu noch überraschend: Die Gerichte sind überlastet, die Verfahren dauern zu lange, gerade bei den Verwaltungsgerichten.
Nun könnte man zunächst fragen, woran das denn liegt. Und ein Teil der Antwort wird hier im Hause gerne verdrängt oder verleugnet, jedenfalls nicht gerne gehört: Die Verwaltungsgerichte ächzen unter einer absurd hohen Zahl von Verfahren aus dem Bereich des Asylwesens. – Das kann eigentlich niemanden überraschen. Die aberwitzige Idee, der ganzen Menschheit einen einklagbaren Anspruch auf Zuzug in unser kleines Stückchen Welt zuzusprechen, führt eben dazu, dass dieses Angebot gerne und zahlreich in Anspruch genommen wird.
Da wäre also ein Ansatz, die Überlastung der Verwaltungsgerichte zu mindern, der aber hier im Bundestag erst dann verfolgt werden wird, wenn die AfD hier in der Mehrheit ist, vorher nicht.
Die Bundesregierung will stattdessen durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen den Verwaltungsprozess vereinfachen, beschleunigen, effektiver machen. Einige Ideen erscheinen bei erster Durchsicht vernünftig. Beispielsweise den Widerspruch des Bürgers gegen Verwaltungsakte auch durch einfache E-Mail zu ermöglichen, anstatt ihm qualifizierte elektronische Signaturen abzufordern, gehört dazu.
Anderes begegnet Bedenken. Beim Verwaltungsgericht gilt traditionell der Grundsatz der Amtsermittlung. Das Gericht verschafft sich also aus eigenem Antrieb ein umfassendes Bild dessen, worum es geht, auch dann, wenn der rechtsuchende Bürger nicht sofort einzuschätzen weiß, worauf es rechtlich ankommt und was er im Einzelnen bei Gericht vortragen soll. Dieser Grundsatz soll nun – vermeintlich nur leicht – eingeschränkt werden. Der Bürger wird also stärker darauf verwiesen, Rechtskenntnisse selbst zu haben oder sich einen Anwalt zu leisten. Zugleich soll die Präklusion von Vorbringen erleichtert werden, also die Möglichkeit, das, was der Bürger dann vorbringt, unberücksichtigt zu lassen, weil es nicht früh genug vorgebracht wurde.
Beides zusammen läuft auf eine Einschränkung des Rechtsschutzes gegenüber einem mitunter übergriffigen Staat hinaus. Das aber darf nicht die Antwort –
Relationen
- part_of → Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
- spoke_in ← Fabian Jacobi (Rede)