Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung - Handlungsbedarf der Bundesregierung
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Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung - Handlungsbedarf der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4478
21. Wahlperiode 04.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Schahina Gambir, Awet Tesfaiesus, Filiz Polat, Misbah
Khan, Marcel Emmerich, Dr. Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Marlene
Schönberger, Lukas Benner, Lamya Kaddor, Dr. Lena Gumnior, Helge Limburg,
Dr. Till Steffen, Katrin Göring-Eckardt, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Ulle
Schauws, Nyke Slawik und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung – Handlungsbedarf der
Bundesregierung
Rassismus ist ein in Deutschland weitverbreitetes gesellschaftliches Phänomen,
das in den Institutionen und Strukturen unserer Gesellschaft tief verwurzelt ist.
Es betrifft viele Menschen in ihrem Alltag und hat schwerwiegende
Konsequenzen (www.rassismusmonitor.de/fileadmin/user_upload/NaDiRa/CATI_Stu
die_Rassistische_Realit%C3 ProzentA4ten/DeZIM-Rassismusmonitor-Studie_
Rassistische-Realit%C3 ProzentA4ten_Wie-setzt-sich-Deutschland-mit-Rassis
mus-auseinander.pdf; S. 3). Schon Kinder müssen aufgrund ihres Äußeren,
ihrer Namen und der damit verknüpften rassistischen Stereotypen schmerzlich
erfahren, dass Rassismus ein ständiger Begleiter ist – sei es in der Kita, auf der
Schulbank oder später in Ausbildung oder Studium, auf dem Arbeitsmarkt oder
bei der Wohnungssuche. Rassismus behindert, grenzt aus, verletzt und
verhindert damit ein friedliches und chancengerechtes Zusammenleben.
Rassismus ist eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben und findet seinen
furchtbaren Ausdruck auch in einer Vielzahl rassistisch motivierter Gewalttaten
und Anschläge in Deutschland über die letzten Jahrzehnte.
Die Internationalen Wochen gegen Rassismus stehen jährlich im Zeichen der
Bekämpfung von Diskriminierung, rassistischer Gewalt und gesellschaftlicher
Ausgrenzung. Sie verdeutlichen den anhaltenden politischen Handlungsbedarf
zur Stärkung von Schutz, Prävention und gleichberechtigter Teilhabe in
Deutschland. Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung in Deutschland
weitverbreitet ist und Betroffene insbesondere im Kontakt mit staatlichen
Institutionen Diskriminierungserfahrungen berichten. Die jüngst vorgelegte InRa-
Studie zu Rassismus in deutschen Institutionen weist auf strukturelle
Problemlagen, fehlende Beschwerdestrukturen sowie Defizite in der Datengrundlage
und Prävention hin (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentli
chungen/2026/inra-studie.pdf?__blob=publicationFile&v=3;%20S.43).
Rassistisch und antisemitisch motivierte rechtsterroristische Anschläge wie in
Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 20. Februar 2020 sowie die
Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke einerseits und die internationalen Black-
Lives-Matter-Proteste andererseits sind Ausdruck dieser Realität und haben zu
einem größeren Problembewusstsein in der deutschen Öffentlichkeit geführt.
Für eine wirksame Bekämpfung von Rassismus und die Gestaltung einer
antirassistischen Einwanderungsgesellschaft bedarf es einer koordinierten und
kohärenten Gesamtstrategie, in der das Problemfeld intersektional bearbeitet wird,
um gesamtgesellschaftlich Wirkung zu entfalten.
Um Rassismus zu erkennen und zu benennen, braucht es neben der aktiven
Einbeziehung der Perspektive und Expertise der (post-)migrantischen
Zivilgesellschaft und Wissenschaft eine umfassende empirische Datengrundlage
über die Lebensrealitäten von Menschen mit Rassismuserfahrung in
Deutschland, die nicht auf undifferenzierten Fremdzuschreibungen basiert.
Die Bekämpfung und der Schutz der Betroffenen vor individuellen,
strukturellen und institutionalisierten Anfeindungen im Alltag und vor rassistischer
Gewalt, Übergriffen und Hetze muss ins Zentrum der öffentlichen
Aufmerksamkeit rücken. Es besteht nach Ansicht der Fragesteller ein massiver
Handlungsbedarf. Laut Verfassungsschutzbericht ist das rechtsextremistische
Personenpotenzial im Jahr 2024 um knapp ein Viertel gestiegen – von 40 600 auf 50 250
Personen, darunter 15 300 gewaltorientierte Rechtsextremisten (www.verfassu
ngsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-0
6-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile&v=9; S. 4).
Diskriminierende Einstellungen sind jedoch nicht nur am sogenannten rechten
Rand verankert, sondern werden auch in der Mitte der Gesellschaft immer
anschlussfähiger (Nach den Morden in Hanau | Institut für Menschenrechte; S. 6).
Dabei existieren rassistische Einstellungen nicht isoliert, sie wirken sich auf
soziale Beziehungen und gesellschaftliche Strukturen aus und haben erhebliche
Folgen. Menschen, die rassistisch markiert werden, sind überdurchschnittlich
häufig von Diskriminierung betroffen. Das geschieht nicht willkürlich, sondern
folgt rassistischen Zuschreibungen und Merkmalen (Verborgene Muster, sichtb
are Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland; S. 47)
Rassismus stellt nicht nur ein individuelles Fehlverhalten dar, sondern kann
sich auch strukturell in Institutionen und gesellschaftlichen Prozessen
manifestieren. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung, Betroffene wirksam zu
schützen, Diskriminierung zu verhindern und gleiche Teilhabe zu
gewährleisten.
Im Juni 2017 wurde der letzte Nationale Aktionsplan gegen Rassismus
veröffentlicht. Die Ausarbeitung erfolgte damals in ressortübergreifender
Zusammenarbeit unter Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und
des damaligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ). Er sollte in der 19. Legislaturperiode weiterentwickelt werden. In
der 20. Wahlperiode war der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus ein
zentrales Vorhaben der Ampelregierung, um Diskriminierung strukturell zu
bekämpfen und Betroffene besser zu schützen. Er baute auf dem EU-Aktionsplan
2020 bis 2025 auf, beinhaltete die Stärkung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und förderte Maßnahmen gegen Rassismus und
Antisemitismus.
Übergreifende Zielsetzungen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus ist
es, betroffene Personen vor Rassismus und anderen Ideologien der
Ungleichwertigkeit und daraus folgender Diskriminierung und Gewalt zu schützen, ein
diskriminierungsfreies Leben in einer pluralistischen Gesellschaft zu
ermöglichen und die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilisierung in Hinblick auf
Gleichstellung und Gleichberechtigung zu erhöhen.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD darauf verständigt, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP)
neu aufzulegen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag20
25.de/files/koav_2025.pdf; 104). Dies soll auf Grundlage einer
„wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition“ geschehen (ebd.), obwohl schon die
Ampelregierung unter Federführung der ehemaligen Beauftragten für Antirassismus
eine Arbeitsdefinition von Rassismus für die öffentliche Verwaltung erarbeitet
und formuliert hatte. Laut Medieninformationen hat der Arbeitsprozess unter
Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge
und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus im
November 2025 begonnen. An dem neuen Plan sollen laut der Beauftragten für
Antirassismus, Natalie Pawlik, auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
und die Zivilgesellschaft sowie die Bundesländer beteiligt werden (www.zei
t.de/news/2025-11/14/bundesregierung-erarbeitet-neuen-aktionsplan-gegen-ras
sismus). Zu den inhaltlichen Neu- bzw. Weiterentwicklungen des NAP durch
die aktuelle Regierung liegen keine Informationen vor. Das ist problematisch,
da der Kampf gegen Rassismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die
konkreten Zeitpläne und Umsetzungsziele sollten daher zeitnah öffentlich
gemacht werden.
Neben dem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus wurden im Jahr 2020 im
Rahmen eines Kabinettbeschlusses Maßnahmen zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus verabschiedet. Im Jahr 2022 folgte der
Aktionsplan gegen Rechtsextremismus mit dem Titel „Rechtsextremismus ganzheitlich
bekämpfen – mit Prävention und harter Hand“. Diesen hat die Ampelregierung
im Jahr 2024 im Zuge des Maßnahmenpakets „Rechtsextremismus
entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ um weitere
13 Maßnahmen ergänzt.
Zugleich besteht nach Einschätzung zahlreicher Fachstellen Reformbedarf
beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, insbesondere hinsichtlich seines
Anwendungsbereichs, der Durchsetzungsmöglichkeiten und des Schutzes vor
Diskriminierung durch staatliches Handeln.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Aktionsplans
„Rechtsextremismus ganzheitlich bekämpfen – mit Prävention und harter Hand“ vom
März 2022 und der Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften
Demokratie nutzen“ vom März 2024 als dessen inhaltliche Fortschreibung, um
repressive und präventive Maßnahmen im Kampf gegen den
Rechtsextremismus zu bündeln (bitte den aktuellen Stand der Umsetzung zu jeder der
Maßnahmen des Aktionsplan aus 2022 und der 13 Maßnahmen aus dem
Jahr 2024 einzeln beschreiben bzw. auflisten)?
2. Welche Definition von Rassismus verwenden die Bundesregierung und
ihre nachgelagerten Behörden aktuell?
a) Warum wird eine neue Definition für Rassismus erarbeitet?
b) Bis wann soll eine neue Definition vorliegen?
c) Wird die neue geplante Definition als interne Verwaltungsvorschrift
bindend sein?
d) Wie wurden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und
Organisationen bzw. Personen aus der Zivilgesellschaft ausgewählt, die an
der Formulierung einer neuen Definition laut Medienberichten
beteiligt sind?
3. Hat die Bundesregierung eine unabhängige Evaluierung und ein
systematisches Monitoring aller Maßnahmen und Programme aus dem frühen
NAP durchgeführt, wenn ja, wann liegen die Ergebnisse vor, und wenn
nein, warum nicht?
4. Welche Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan von 2017 hat die
Bundesregierung neu aufgelegt bzw. weiterentwickelt, welche
Maßnahmen fehlen laut der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan von
2017?
5. Plant die Bundesregierung für die Neuauflage des Nationalen
Aktionsplans eine unabhängige Evaluierung aller Maßnahmen und Programme,
und ist darüber hinaus ein systematisches Monitoring vorgesehen?
6. Wie werden bzw. wurden Personen bzw. Organisationen aus Wissenschaft
und Zivilgesellschaft ausgewählt, um an dem neuen Nationalen
Aktionsplan mitzuarbeiten?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen aufgrund
von antikurdischem, antimuslimischem, antiasiatischem und Anti-
Schwarzem Rassismus, liegen der Bundesregierung Dunkelfeldstudien zu
den Ausprägungen des Phänomens vor?
8. Welche Einstellungen, Handlungen, Verhaltensweisen usw. definiert die
Bundesregierung als antikurdischen, antimuslimischen und Anti-
Schwarzen Rassismus, sofern ihr Erkenntnisse zu diesem Themenfeld
vorliegen?
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage von kurdischen,
muslimischen und schwarzen Personen in Deutschland aktuell ein?
10. Welche konkreten Schritte unternehmen die einzelnen Ressorts und die
ihnen jeweils nachgeordneten Behörden, um die Handlungsempfehlungen
aus der Studie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlicher-institutioneller
Bereiche“ (kurz: InRa-Studie) umzusetzen (bitte nach Maßnahmen,
Bundesministerien und Behörden aufschlüsseln)?
11. Wie plant die Bundesregierung die vorliegenden Empfehlungen aus der
InRa-Studie praktisch umzusetzen, wird hierfür eine Fokusgruppe aus
Behördenmitarbeitenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern,
Vertreterinnen und Vertretern aus der Antidiskriminierungsarbeit sowie
(post-)migrantischen Selbstorganisationen gebildet wie von den
Erstellerinnen und Erstellern der Studie vorgeschlagen?
12. 12.Welche digitalen Plattformen und Messengerdienste werden nach
Kenntnissen der Bundesregierung am häufigsten im Zusammenhang mit
rassistischer Propaganda, Radikalisierung und der Planung von
Anschlägen genutzt?
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Gaming-Umgebungen
für rassistische Radikalisierung insbesondere von Kindern und
Jugendlichen, und welche regulatorischen, präventiven und
medienpädagogischen Maßnahmen plant sie über bestehende Regelungen hinaus?
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Präventions-,
Distanzierungs- und Beratungsangebote im digitalen Raum sichtbar zu
stärken, insbesondere für junge Menschen, und wie werden diese
Angebote finanziell, strukturell und langfristig abgesichert?
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wachsenden Rolle
weiblicher rassistischer und rechtsextremer Influencerinnen in digitalen
Radikalisierungsprozessen vor, welche geschlechtersensible Präventions-
und Ausstiegsangebote liegen vor?
16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das konkrete Gefährdungspotenzial
für rassistisch motivierte Terroranschläge in Deutschland derzeit ein, und
in welchen Regionen bzw. Bundesländern sieht sie dabei die höchsten
Risikolagen?
17. Welche Orte oder Personengruppen sind von rassistischen und
rechtsextremistischen Anschlägen besonders gefährdet, inwieweit erkennt die
Bundesregierung hier Muster bzw. eine Strategie, und welche Maßnahmen
ergreift die Bundesregierung, um sie zu verhindern?
18. Welche Position hat die Bundesregierung zur Einrichtung eines
Partizipationsrat als unabhängiges Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus
der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und
Forschung, um die Entwicklung einer Einwanderungsgesellschaft und deren
antirassistische Ausgestaltung zu ermöglichen?
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Weiterentwicklung
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), insbesondere
hinsichtlich der Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf das Staat-
Bürgerinnen- bzw. Staat-Bürger-Verhältnis, der Einführung eines
Verbandsklagerechts für Antidiskriminierungsverbände, der Verlängerung
bestehender Klagefristen sowie zur Verbesserung des Schutzes vor
Diskriminierung durch staatliche Stellen, und wenn keine Maßnahmen zur Reform
des AGG vorgesehen sind, warum nicht?
20. Plant die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse zu steigenden
rassistischen Angriffen eine personelle und finanzielle Aufstockung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), und wenn nein, warum nicht?
21. Plant die Bundesregierung die Verstetigung des Nationalen
Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa), um eine
umfassende Untersuchung von Rassismus im Längsschnitt zu ermöglichen, und
wenn nicht, warum nicht?
22. In welchem Umsetzungsstand befindet sich Deutschland hinsichtlich der
Ziele der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025
bis 2034), welche Maßnahmen wurden bislang eingeleitet, welche
Umsetzungslücken sieht die Bundesregierung, und welche konkrete
Gesamtstrategie verfolgt sie zur weiteren Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf
die ressortübergreifende Koordinierung, Finanzierung und Evaluation von
Maßnahmen zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, und wie
stellt die Bundesregierung die systematische Beteiligung von
Organisationen schwarzer Menschen und von Menschen afrikanischer Herkunft an
der Umsetzung der zweiten UN-Dekade sicher?
23. Wie bewertet die Bundesregierung die am 20. Januar 2026 veröffentlichte
EU-Strategie gegen Rassismus 2026 bis 2030?
24. Wie plant die Bundesregierung die in der EU-Strategie gegen Rassismus
vorgesehenen Empfehlungen umzusetzen,
a) die Integration von Antirassismus-Bildung und Antirassismus-
Forschung in die Hochschulbildung unterstützen,
b) die Erhebung harmonisierter Gleichstellungsdaten durch die
nationalen statistischen Ämter verbessern,
c) die EU-Rechtsvorschriften zu Hassverbrechen und
Nichtdiskriminierung besser umzusetzen, unter anderem durch eine Verschärfung der
Sanktionsregelungen,
d) die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassverbrechen im Internet zu
verstärken, einschließlich rassistisch motivierter Hassverbrechen,
e) umfassende Schulungsprogramme einführen, um Beschäftigte im
öffentlichen Dienst dabei zu helfen, rassistische Vorurteile zu erkennen
und zu bekämpfen,
f) faire und evidenzbasierte Polizeipraktiken sicherstellen, die durch
Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht unterstützt werden,
g) politische Initiativen vorlegen, die den Zugang zu Bildung und
Ausbildung sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten für marginalisierte
Menschen verbessern,
h) Rassismus als allgemeinen Bestimmungsfaktoren für den allgemeinen
Gesundheitszustand einer Person zu betrachten und die
Gesundheitspolitik entsprechend zu gestalten,
i) die Situation ethnischer Minderheiten bei der Konzeption und
Umsetzung von Maßnahmen gegen soziale Ausgrenzung zu berücksichtigen,
j) nationaler Aktionspläne gegen Rassismus und Ernennung nationaler
Koordinatoren für Antirassismus zu entwickeln,
k) die Entwicklung lokaler Aktionspläne gegen Rassismus in Regionen,
Städten, Schulen und Gemeindezentren zu unterstützen,
l) eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Belästigungen im öffentlichen
Sektor umsetzen,
m) systematisch Schulungen zu den Themen Vorurteilsfreiheit und
Vielfalt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst anzubieten?
25. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die Empfehlungen im Alltag auch durchgesetzt wird, und
welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen?
26. Plant die Bundesregierung regelmäßige Fortschrittsberichte zur
Umsetzung antirassistischer Maßnahmen, einschließlich messbarer Indikatoren,
analog zur Monitoringpraxis der EU-Kommission?
27. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine eigene bundesweite Aufklärungs-
und Gleichstellungskampagnen zur Sensibilisierung gegen Rassismus zu
starten, wie im Rahmen der EU-Strategie „A Union of Equality – EU
Anti-Racism Strategy 2026 bis 2030“ vorgeschlagen, und wenn ja,
welcher Zeitplan, und welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?
Berlin, den 3. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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