Institutionellen Rassismus bekämpfen - Handlungsempfehlungen der Studie "Institutionen und Rassismus" umsetzen
Text
Institutionellen Rassismus bekämpfen - Handlungsempfehlungen der Studie "Institutionen und Rassismus" umsetzen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4751
21. Wahlperiode 17.03.2026
Antrag
der Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Doris Achelwilm, Dr. Michael
Arndt, Anne-Mieke Bremer, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Nicole
Gohlke, Dr. Gregor Gysi, Mareike Hermeier, Luke Hoß, Cem Ince, Maren
Kaminski, Cansin Köktürk, Jan Köstering, Sonja Lemke, Tamara Mazzi, Sören
Pellmann, Bodo Ramelow, David Schliesing, Evelyn Schötz, Julia-Christina
Stange, Aaron Valent, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat, Janine Wissler
und der Fraktion Die Linke
Institutionellen Rassismus bekämpfen – Handlungsempfehlungen der Studie
„Institutionen und Rassismus“ umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Studie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im
Kontext ausgewählter gesellschaftlicher-institutioneller Bereiche“ (InRa-Studie,
„Institutionen & Rassismus“), wurde 2020 vom damaligen Bundesinnenminister Horst
Seehofer (CSU) nach den rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen
Anschlägen von Hanau und Halle und aufgrund zivilgesellschaftlichen Drucks in Auftrag
gegeben. Das Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FGZ) untersuchte
dabei erstmals umfassend und empirisch, wie sich Rassismus in staatlichen
Institutionen in Deutschland manifestiert. Die Untersuchung nutzte in 23 Einzelprojekten an
zehn Standorten ein breites Methodenspektrum, darunter eine quantitative Befragung
von knapp 13.000 Beschäftigten in Bundesbehörden. Zu den zentralen Erkenntnissen
der Untersuchung gehört der Befund, dass rassistische Diskriminierung in allen
untersuchten Institutionentypen nachweisbar ist und kein Phänomen bloßer Einzelfälle
darstellt, sondern vielmehr ein strukturelles Risiko ist, das tief in behördlichen Praktiken,
Ermessensspielräumen und der Organisationskultur verankert ist (InRa-Studie 2024,
S. 137; https://fgz-risc.de/presse/detailseite/wie-rassismus-in-deutschen-behoerden-
wirkt-studie-im-fgz-veroeffentlicht-ergebnisse-der-bislang-umfassendsten-
empirischen-untersuchung-zu-rassismus-in-deutschen-institutionen). Diese
wissenschaftlichen Befunde wiegen umso schwerer, weil die schiere Existenz von institutionellem
Rassismus von Regierungen und Behörden lange Zeit geleugnet wurde und das
Problem zum Teil bis heute relativiert wird (InRa-Studie 2024, S. 7, 20, 80 ff.). Der
Deutsche Bundestag rügt in diesem Zusammenhang das Vorgehen des Bundesministeriums
des Innern (BMI), das als Auftraggeber die Veröffentlichung des bereits Ende 2024
fertiggestellten Abschlussberichts um 13 Monate zurückhielt, nur um die wichtigen
Ergebnisse der Studie dann an einem Freitagnachmittag ohne Pressemitteilung oder
Pressekonferenz lediglich online zu publizieren (vgl. https://correctiv.org/aktuel-
les/denkanstoss/2026/02/23/die-rassismus-studie-von-der-dobrindt-nichts-
hoerenwill/; https://taz.de/Rassismus-in-Behoerden/!6155659/).
Der Deutsche Bundestag betrachtet mit Sorge, dass rassistische Diskriminierung in
allen untersuchten Institutionentypen nachweisbar ist und ein strukturelles Risiko
darstellt (https://fgz-risc.de/news/rassismus-zeigt-sich-individuell-institutionell-und-
strukturell/). Er stellt fest, dass sich institutioneller Rassismus dabei vor allem in
alltäglichen Routinen, der Organisationskultur, intransparenten Ermessensspielräumen
und Verwaltungspraxen äußert, die rassifizierte Menschen systematisch
benachteiligen, was sich beispielsweise in einer teils politisch legitimierten rassistischen
Ungleichbehandlung im behördlichen Umgang mit verschiedenen Geflüchtetengruppen
zeigt (InRa-Studie 2024, S. 99).
Der Deutsche Bundestag bedauert die mangelhafte Fehlerkultur und ausgeprägte
Abwehrhaltung, die nach der Veröffentlichung der Studie von Teilen der untersuchten
Institutionen an den Tag gelegt wurden (vgl. https://correctiv.org/aktuelles/denkan-
stoss/2026/02/23/die-rassismus-studie-von-der-dobrindt-nichts-hoeren-will/;
https://taz.de/Rassismus-in-Behoerden/!6155659/). Er weist den Versuch einzelner
Bundesbehörden entschieden zurück, die Studie aufgrund angeblich zu geringer
Rücklaufquoten methodisch infrage zu stellen. Diese Vorwürfe wurden vom Studienleiter
in einer Stellungnahme auf der FGZ-Website als sachlich unzutreffend entkräftet,
zumal die Erhebungen methodisch sauber ex-post gewichtet wurden und die Quoten
absolut üblich sind (Lengfeld/FGZ 2026).
Der Deutsche Bundestag ist der Auffassung, dass punktuelle und oberflächliche
Maßnahmen nicht ausreichen, um tief verwurzelte rassistische Muster und historische
Kontinuitäten des strukturellen Ausschlusses zu durchbrechen. Er bekräftigt, dass eine
wirksame Transformation zur Bekämpfung von institutionellem Rassismus vielmehr
tiefgreifende strukturelle Reformen erfordert: Dazu gehören zwingend die Schließung
der erheblichen Rechtsschutzlücken durch einen umfassenden Diskriminierungsschutz
bei staatlichem Handeln, der Abbau bestehender Machtasymmetrien und
Abhängigkeitsverhältnisse zwischen Behörden und antragstellenden Personen sowie eine
Kooperation auf Augenhöhe durch die strukturelle Einbindung zivilgesellschaftlicher
Akteur:innen in Verwaltungstransformationen (InRa-Studie 2024, S. 96 f., 189, 198 f.,
201 f., 207).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG) grundlegend reformiert, den Anwendungsbereich auf das staatliche
Handeln (Staat-Bürger:innen-Verhältnis) ausweitet sowie ein Verbandsklagerecht für
Antidiskriminierungsverbände einführt, um die Rechtsschutzlücken zu schließen
(vgl. BT-Drs. 21/4538);
2. flächendeckend niedrigschwellige, transparente und völlig unabhängige externe
sowie weisungsunabhängige behördeninterne Beschwerde- und
Monitoringstellen (inklusive der Möglichkeit anonymer Meldungen) aufzubauen und auf die
Länder hinzuwirken, entsprechende flächendeckende Beschwerdestrukturen
auch in den Landes- und Kommunalverwaltungen zu etablieren;
3. eine einheitliche, wissenschaftlich fundierte Rassismusdefinition, die
individuellen, institutionellen sowie strukturellen Rassismus umfasst, für die
Bundesverwaltung als Verwaltungsvorschrift bindend zu erlassen und darauf aufbauend ein
klares antirassistisches Leitbild für den Arbeitsalltag aller Bundesbehörden zu
etablieren und auf die Länder hinzuwirken, entsprechende einheitliche
Rassismusdefinitionen und Leitbilder auch für die Landes- und
Kommunalverwaltungen verbindlich einzuführen;
4. für den Bereich der Bundesbehörden verpflichtende, regelmäßige und von
externen Fachkräften durchgeführte rassismuskritische und diversitätssensible
Schulungen für alle Beschäftigten sowie für Führungskräfte in die Aus- und
Fortbildung zu integrieren und auf die Länder hinzuwirken, entsprechende Regelungen
für den gesamten öffentlichen Dienst zu schaffen, wobei die historische
Aufarbeitung der kolonialen und nationalsozialistischen Wurzeln rassistischer,
antiziganistischer und antisemitischer Stereotype ein zwingender Bestandteil der
Curricula sein muss;
5. Handlungs- und Ermessensspielräume in der Bundesverwaltung transparenter zu
gestalten, Orientierungshilfen zu deren Ausübung durch intern bindende
Verwaltungsvorschriften zu definieren, Entscheidungen gegenüber den Betroffenen
nachvollziehbar zu kommunizieren und auf die Länder hinzuwirken,
entsprechende Transparenz- und Orientierungsvorgaben auch für die Landes- und
Kommunalverwaltungen einzuführen;
6. sicherzustellen, dass in Bundesbehörden bei gravierenden Entscheidungen (wie
etwa Leistungssanktionen oder Asylentscheidungen) konsequent das Vier-
Augen-Prinzip angewendet wird, sowie einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den
Anspruch auf einen Wechsel der Sachbearbeiter:innen rechtlich verankert, sobald
ein substantiiert vorgetragener Rassismusvorwurf im Raum steht;
7. Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in Bundesbehörden
diskriminierungskritisch zu überarbeiten, um eine aktive Anwerbung rassifizierter und potenziell
diskriminierter Menschen für alle Hierarchieebenen des öffentlichen Dienstes des
Bundes zu fördern;
8. Sprachbarrieren in der Bundesverwaltung systematisch abzubauen, indem ein
Rechtsanspruch auf Sprachmittlung geschaffen wird und professionelle
Dolmetscher:innendienste sowie Formulare in verschiedenen Herkunftssprachen
flächendeckend auf Kosten der Behörden bereitgestellt werden und auf die Länder
hinzuwirken, entsprechende Rechtsansprüche und flächendeckende
Übersetzungsangebote zum Abbau von Sprachbarrieren auch für die Landes- und
Kommunalverwaltungen zu schaffen;
9. die behördlichen Daten für die unabhängige Forschung zu öffnen und einen
Gesetzentwurf für ein Forschungsdatengesetz vorzulegen, der Zugang zu
systematisch ausgewählten, anonymisierten Akten und Entscheidungsdaten (z. B. SGB-
II-Leistungsakten oder Asylakten) erleichtert, um evidenzbasierte Maßnahmen
gegen strukturellen Rassismus entwickeln zu können;
10. strukturelle Maßnahmen gegen rassistische polizeiliche Kontrollpraktiken
(Racial Profiling) zu ergreifen. Dazu gehören die Ausgabe von Kontrollquittungen
und der verpflichtende Einsatz von Bodycams auf Verlangen der Betroffenen
einer polizeilichen Maßnahme. Zudem ist ein Gesetzentwurf vorzulegen, der das
Bundespolizeigesetz dahingehend ändert, dass die Befugnisse der Bundespolizei
zu anlass- und verdachtsunabhängigen Personenkontrollen, insbesondere im
Kontext der Feststellung unerlaubter Einreisen an Grenzen und in Zügen sowie
bei Kontrollen wegen Waffenbesitzes, ersatzlos gestrichen werden. Ferner ist auf
die Länder einzuwirken, polizeiliche Sonderrechtszonen wie sogenannte
kriminalitätsbelastete Orte (kbO) abzuschaffen;
11. zivilgesellschaftliche, (post-)migrantische Selbstorganisationen und
Antidiskriminierungsberatungsstellen im Sinne einer strukturellen Machtverlagerung mit
tatsächlicher Entscheidungsmacht auszustatten und durch die Vorlage eines
Gesetzentwurfs für ein Demokratiefördergesetz (vgl. BT-Drs. 21/4455) eine
nachhaltige, strukturelle Regelfinanzierung sicherzustellen, um deren Expertise
dauerhaft und auf Augenhöhe in behördliche Überprüfungsprozesse einzubinden.
Berlin, den 17. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Die InRa-Studie liefert den bislang weitreichendsten empirischen Beleg dafür, dass institutioneller Rassismus in
Deutschland kein Randphänomen oder ein Problem bloßer Einzelfälle ist. Die Analysen dokumentieren, dass
Rassismus fest in den Arbeitsroutinen, den informellen Vorgaben und den Organisationskulturen von Polizei,
Justiz, Ausländer- und Sozialbehörden verwurzelt ist (https://fgz-risc.de/presse/detailseite/wie-rassismus-in-
deutschen-behoerden-wirkt-studie-im-fgz-veroeffentlicht-ergebnisse-der-bislang-umfassendsten-
empirischenuntersuchung-zu-rassismus-in-deutschen-institutionen). Die InRa-Studie belegt eindrücklich: Institutioneller
Rassismus entfaltet seine stärkste und verheerendste Wirkung genau dort, wo er am wenigsten nach bewusster
Absicht aussieht (InRa-Studie 2024, S. 148). Er reproduziert sich oftmals unbemerkt durch das unhinterfragte
Festhalten an vermeintlich neutralen bürokratischen Vorgaben (indirekte Diskriminierung), die machtvolle
Ausnutzung intransparenter Ermessensspielräume zulasten rassifizierter Menschen sowie eine massiv ausgeprägte,
behördliche Abwehrhaltung, die jegliche kritische Reflexion der eigenen ausgrenzenden Praktiken systematisch
blockiert und verweigert (InRa-Studie 2024, S. 134, 142, 189 f.). Es kommt wiederholt zu rassistischer
Ungleichbehandlung, etwa wenn Sinti:zze und Rom:nja oder muslimisch gelesenen Personen in Jobcentern Leistungen
verwehrt oder zusätzliche Nachweise abverlangt werden (https://fgz-risc.de/news/rassismus-zeigt-sich-individu-
ell-institutionell-und-strukturell/). Ebenso belegen die Untersuchungsergebnisse eine strukturelle
Benachteiligung weiterer Gruppen: So stehen südosteuropäische antragstellende Personen (etwa aus Rumänien oder
Bulgarien) oft unter einem pauschalen, stigmatisierenden Sozialbetrugsverdacht, der in der Folge zu strengeren
behördlichen Prüfungen führt (InRa-Studie, 2024, S. 134). Schwarze Menschen erfahren in Ausländerbehörden
offene rassistische Herabwürdigungen, die bis zur Verweigerung von Aufenthaltstiteln reichen können (InRa-
Studie, 2024, S. 44, 142 f., 163). Darüber hinaus dokumentiert die Studie eine institutionell legitimierte
Ungleichbehandlung von asiatisch gelesenen Personen sowie Geflüchteten aus Ländern wie Syrien oder Afghanistan, die
im direkten Vergleich zu aus der Ukraine geflüchteten Angehörigen der weißen Mehrheitsbevölkerung mit
deutlich höheren bürokratischen Hürden, weniger Hilfsbereitschaft und geringeren Ressourcen konfrontiert werden
(InRa-Studie, 2024, S. 43 f., 46, 60). Gleichzeitig fehlt es in den Institutionen an klaren, sicheren
Beschwerdewegen für Bürger:innen (InRa-Studie, 2024, S. 48 f., 201).
Dass das Bundesministerium des Innern (BMI) die Ergebnisse der eigens in Auftrag gegebenen Studie derart
verschleppte und laut Presseberichten bis heute relativierend davon ausgeht, rassistische Diskriminierungen in
Sicherheitsbehörden seien die „absolute Ausnahme“, verdeutlicht den fehlenden politischen Aufklärungswillen
(www.fr.de/politik/rassismus-in-deutschen-behoerden-merz-regierung-gibt-studie-gut-versteckt-heraus-zr-
94183619.html; https://rp-online.de/politik/deutschland/rassismus-in-behoerden-studie-zu-institutionen-und-
rassismus_aid-144459265). Die direkten Reaktionen der untersuchten Bundesbehörden bestätigen das Fehlen
einer positiven Fehlerkultur: Anstatt inhaltliche Reflexion zu betreiben und praktische Maßnahmen zum Abbau
des institutionellen Rassismus zu entwickeln, versuchten Behörden wie das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) und die Bundespolizei (BPOL) die Befragung methodisch zu diskreditieren (https://taz.de/Rassis-
mus-in-Behoerden/!6155659/). Ein Vorwurf, den der verantwortliche Studienleiter Prof. Dr. Holger Lengfeld als
sachlich unzutreffend zurückwies, da die Daten methodisch sauber erhoben und ex-post gewichtet wurden und
die Quoten für derartige Befragungen völlig üblich seien (Lengfeld/FGZ 2026). Wer der wissenschaftlichen
Feststellung institutionellen Rassismus durch behördliche Abwehrmechanismen oder politisches Totschweigen
begegnet, lässt diejenigen im Stich, die in ihrem Alltag durch rassistische Verwaltungspraxen Benachteiligungen
erfahren.
Um den strukturellen Defiziten wirksam zu begegnen, greifen oberflächliche Anpassungen zu kurz.
Erstens reichen rein technische Kontroll- und Interventionsmaßnahmen polizeilichen Handelns, wie der Einsatz
von Bodycams oder die Aushändigung von Kontrollquittungen, nicht aus, um diskriminierende Effekte präventiv
zu verhindern, solange die rechtlichen Ermächtigungsgrundlagen für anlass- und verdachtsunabhängige
Kontrollen bestehen bleiben. Auch polizeiliche Sonderrechtszonen wie sogenannte kriminalitätsbelastete Orte (kbO)
bedingen anlasslosen Kontrollen und führen laut der InRa-Studie zur pauschalen „Krimigrantisierung“, also der
untrennbaren Verschmelzung von Kriminalisierung und Migrantisierung rassifizierter Menschen und müssen
folglich abgeschafft werden (InRa-Studie, 2024, S. 166 ff.). Dasselbe gilt für die Praxis anlassloser Kontrollen
der Bundespolizei, insbesondere im Grenzraum sowie in Zügen und Bahnanlagen. Hierbei geraten vor allem
Menschen mit vermeintlich nicht-deutscher Herkunft in den Fokus und müssen allein aufgrund ihres äußeren
Erscheinungsbildes polizeiliche Maßnahmen erdulden, was in der Realität regelmäßig zu verfassungswidrigem
„Racial Profiling“ führt (vgl. BT-Drs. 21/3306; InRa-Studie, 2024, S. 170).
Zweitens stecken Bürger:innen bei rassistischer Diskriminierung durch Behörden aktuell in einer erheblichen
Rechtsschutzlücke. Der rechtliche Rahmen muss so ausgestaltet werden, dass ein lückenloser Schutz vor
rassistischer Diskriminierung gewährleistet ist, wofür das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zwingend auf
das Staat-Bürger:innen-Verhältnis ausgeweitet und darüber hinaus ein Verbandsklagerecht für
Antidiskriminierungsverbände geschaffen werden muss. Nur so kann der extremen Machtasymmetrie und dem starken
behördlichen Abhängigkeitsverhältnis wirksam begegnet werden, da Betroffene aus Sorge vor negativen Konsequenzen
häufig vor individuellen Beschwerden zurückschrecken (InRa-Studie, 2024, S. 18, 51, 201).
Drittens greifen punktuelle und oberflächliche Sensibilisierungsmaßnahmen, die in der Studie von einer
befragten Expertin aus der behördlichen Praxis treffend als wirkungslose „Eintagsfliegen“ kritisiert werden, zu kurz,
um tief verwurzelte rassistische Muster in Behörden nachhaltig abzubauen (InRa-Studie, 2024, S. 195 f.). Eine
wirksame Transformation erfordert die Einführung verpflichtender Aus- und Fortbildungen als integralen
Bestandteil einer tiefgreifenden rassismuskritischen Organisationsentwicklung (InRa-Studie, 2024, S. 55). Dabei ist
die historische Aufarbeitung zwingend zu integrieren: Curricula müssen die kolonialen und
nationalsozialistischen Wurzeln rassistischer Stereotype sowie die spezifische, auch behördliche Verfolgungsgeschichte des
Antiziganismus in Deutschland explizit thematisieren (InRa-Studie, 2024, S. 150, 164).
Viertens kann der Abbau institutioneller Diskriminierung nur gelingen, wenn zivilgesellschaftliche und (post-)
migrantische Selbstorganisationen im Sinne einer machtkritischen Handlungsstrategie und einer strukturellen
Einbindung auf Augenhöhe beteiligt werden. Bislang werden diese Akteur:innen bei Verwaltungstransformationen
oft nur oberflächlich, nachträglich und unentgeltlich konsultiert. Sie müssen stattdessen systematisch einbezogen
und durch Mittelverlagerung und Ressourcenumverteilung gebührend ausgestattet werden. Die Verabschiedung
eines Demokratiefördergesetzes ist hierfür unerlässlich, um das zivilgesellschaftliche Engagement durch eine
nachhaltige, strukturelle Regelfinanzierung abzusichern (InRa-Studie, 2024, S. 13, 56, 72, 172, 198 ff.).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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