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Team Europe und die europäische Entwicklungszusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/7274)

dip / drucksache 12.08.2026 · WP 21 · 21/7577 · Antwort · Original ↗

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Team Europe und die europäische Entwicklungszusammenarbeit (Antwort zu Drs. 21/7274) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7577 21. Wahlperiode 12.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rocco Kever, Matthias Rentzsch, Denis Pauli, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7274 – Team Europe und die europäische Entwicklungszusammenarbeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung misst der europäischen Entwicklungszusammenarbeit nach eigener Darstellung eine besondere Bedeutung bei. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) verweist darauf, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam einen erheblichen Anteil der weltweiten öffentlichen Entwicklungsleistungen erbringen und die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union eng mit den nationalen Programmen der Mitgliedstaaten abgestimmt werde (vgl. www.bmz.de/de/ministerium/arbeitsweise/europaeische-zusammenarbeit-1 9666). Im Jahr 2020 wurde der sogenannte Team-Europe-Ansatz eingeführt, um die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie europäischen Finanzinstitutionen im Bereich der Außen- und Entwicklungspolitik zu koordinieren (vgl. www.bmz.de/ de/service/lexikon/team-europe-118298). Nach Angaben des BMZ werden im Rahmen sogenannter Team-Europe-Initiativen Maßnahmen verschiedener europäischer Akteure in einzelnen Themenbereichen gebündelt, um Wirksamkeit und Sichtbarkeit europäischer Entwicklungszusammenarbeit zu erhöhen (ebd.). Das BMZ führt ferner aus, dass der Team-Europe-Ansatz eng mit der gemeinsamen europäischen Programmplanung (Joint Programming) verbunden sei. Deutschland beteilige sich hierbei in allen Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit an der gemeinsamen Programmplanung; nationale Länderstrategien würden nach Möglichkeit durch gemeinsame europäische Strategien ergänzt oder ersetzt (ebd.). Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf das Finanzierungsinstrument Neighbourhood, Development and International Cooperation Instrument – Global Europe (NDICI – Global Europe), das für den Zeitraum 2021 bis 2027 Mittel in Höhe von 79,5 Mrd. Euro umfasst und unter anderem der Förderung nachhaltiger Entwicklung, der Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen sowie der Umsetzung der Strategie „Global Gateway“ dient (ebd.). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung weist darauf hin, dass es sich bei Team-Europe-Initiativen (TEI) um einen Ansatz der inhaltlichen, politischen und operativen Koordinierung innerhalb der Europäischen Union (EU) handelt. Ziel ist die Stärkung deutscher und EU-gemeinsamer entwicklungspolitischer Wirkungen. Der deutsche Beitrag zu den TEI erfolgt in Form entwicklungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung, die den regulären Verfahren der Planung, Bewilligung, Umsetzung und Kontrolle unterliegen.  1. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Maßnahmen als Team-Europe-Initiativen anerkannt beziehungsweise in bestehende Team-Europe-Strukturen integriert werden können (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf den öffentlich zugänglichen Leitfaden der EU-Kommission für Team-Europe-Initiativen verwiesen: https://capacity4dev.europa.eu/library/wor king-better-together-guidance-full-version_en.  2. Welche Bundesministerien, Bundesbehörden, bundeseigenen Gesellschaften und sonstigen öffentlichen Einrichtungen sind derzeit an der Planung, Finanzierung oder Umsetzung von Team-Europe-Initiativen beteiligt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  3. Welche finanziellen Verpflichtungen ist die Bundesregierung seit Einführung des Team-Europe-Ansatzes im Rahmen von Team-Europe- Initiativen eingegangen, und wie verteilen sich diese auf Haushaltsjahre, Ressorts und Finanzierungsinstrumente (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  4. Welcher Anteil der im Rahmen von Team Europe eingesetzten Mittel entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung auf unmittelbar aus dem Bundeshaushalt finanzierte Maßnahmen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die öffentlich zugängliche Datenbank der EU-Kommission verwiesen. Hier sind die Finanzdaten der EU-Mitgliedstaaten zum Team-Europe- Engagement anhand der ODA-Meldung abrufbar, die u. a. nach Haushaltsjahren, beteiligten Meldenden, eingesetzten Instrumenten, Empfängerländern und Themen gefiltert werden können: https://team-europe-explorer.europa.eu/explore- oda.  5. In welchen Partnerstaaten beziehungsweise Regionen bestehen derzeit Team-Europe-Initiativen mit deutscher Beteiligung, und welche thematischen Schwerpunkte weisen diese jeweils auf (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die öffentlich zugängliche Webseite der EU-Kommission zu Team- Europe-Initiativen verwiesen, die Informationen zu den einzelnen Initiativen, darunter auch zu den jeweiligen Beteiligungen der Mitgliedstaaten und den thematischen Schwerpunkten bereitstellt: https://capacity4dev.europa.eu/resource s/team-europe-tracker.  6. Welche strategischen entwicklungspolitischen, außenpolitischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen verfolgt die Bundesregierung mit ihrer Beteiligung am Team-Europe-Ansatz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  7. Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Themenfelder und Schwerpunktbereiche von Team-Europe-Initiativen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Die jeweiligen entwicklungspolitischen, außenpolitischen und wirtschaftlichen Ziele der an Team-Europe beteiligten Bundesministerien für die jeweiligen Partnerländer und Zielregionen sind für das Engagement der Bundesregierung im Rahmen des Team-Europe-Ansatzes leitend (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung sowie Antwort zu den Fragen 2 bis 4).  8. In welchem Umfang hat die gemeinsame europäische Programmplanung (Joint Programming) seit ihrer Einführung zu Veränderungen bestehender deutscher Länderstrategien geführt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  9. In welchen Partnerländern wurden nationale Strategien oder Schwerpunktsetzungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit ganz oder teilweise durch gemeinsame europäische Programmplanungen ersetzt oder angepasst (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die bisherigen Länderstrategien des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu den Ländern Bolivien, Ghana, Kambodscha, Laos und Usbekistan wurden durch kürzere „Chapeaupapiere“ zu den Joint Programming Dokumenten ersetzt, welche den deutschen Beitrag zum Joint Programming und die von Deutschland verfolgten entwicklungspolitischen Ziele darstellen. Mit der aktuellen Reform der Entwicklungspolitik werden die Länderstrategien des BMZ als zentrales Steuerungsinstrument der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gestärkt und verschlankt. Sie sind für alle Partnerländer zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren und dienen auch als Grundlage für die Geberkoordinierung. Sie fließen also in die Erstellung der EU Joint Programming Dokumente ein, die im Wesentlichen der effizienten Koordinierung der EU und ihrer Mitgliedstaaten dienen. 10. Welche Mitwirkungs-, Informations- und Kontrollrechte besitzt der Deutsche Bundestag hinsichtlich der Planung, Priorisierung, Finanzierung und Umsetzung von Team-Europe-Initiativen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Deutsche Bundestag verfügt über umfassende parlamentarische Kontrollrechte (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). 11. Welche Verfahren bestehen zur Überprüfung der zweckentsprechenden Verwendung der im Rahmen von Team Europe eingesetzten Mittel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Überprüfung der zweckentsprechenden Mittelverwendung für deutsche Maßnahmen, die Team-Europe-Initiativen zugeordnet sind, folgt den allgemein geltenden Verfahrensabläufen des jeweiligen titelbewirtschaftenden Ressorts und der durchführenden Organisationen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). 12. Welche Prüf- und Kontrollmechanismen bestehen insbesondere hinsichtlich Korruptionsprävention, Wirtschaftlichkeit, Erfolgskontrolle und Transparenz bei Team-Europe-Initiativen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Deutsche Maßnahmen, die einer Team-Europe-Initiative zugeordnet sind, unterliegen den allgemein geltenden Verfahrensabläufen und Regeln des jeweils projektverantwortlichen Ressorts und der durchführenden Organisationen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). 13. Welche Evaluierungen, Zwischenberichte oder Wirkungsanalysen zum Team-Europe-Ansatz liegen der Bundesregierung bislang vor (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Evaluierungs- und Zwischenberichte zu den außenwirksamen Projekten, Programmen und Strategien der EU inklusive des Team-Europe-Ansatzes sind auf den Seiten https://international-partnerships.ec.europa.eu/policies/monitoring-a nd-evaluation/project-and-programme-evaluation-reports_en und https://interna tional-partnerships.ec.europa.eu/policies/monitoring-and-evaluation/strategic-e valuation-reports_en veröffentlicht. Entwicklungspolitische Beiträge Deutschlands zur Umsetzung von Team-Europe-Ansätzen werden darüber hinaus nach Maßgabe der Leitlinien des BMZ für die Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit (www.bmz.de/de/ministerium/evaluierung) durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (www.giz.de/de/ueber-uns/wirkun g-evaluierung/projektevaluierungen), die Entwicklungsbank der KfW (www.kf w-entwicklungsbank.de/Evaluierung/IDEaL/) und das Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (www.deval.org/de/evaluierungen/la ufende-und-abgeschlossene-evaluierungen) veröffentlicht und liegen damit auch der Bundesregierung vor (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). 14. Nach welchen fachlichen, entwicklungspolitischen oder wirtschaftlichen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit einzelner Team- Europe-Initiativen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für jede Team-Europe-Initiative wird gemeinsam mit den beteiligten Partnern jeweils eine Joint Intervention Logic (JIL) mit Indikatoren erstellt, anhand derer die Wirksamkeit der Initiative gemessen wird. 15. Welche Team-Europe-Initiativen wurden seit Einführung des Ansatzes vorzeitig beendet, wesentlich umstrukturiert oder nicht weitergeführt, und aus welchen Gründen erfolgte dies jeweils (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung hat Kenntnis über jene Team-Europe-Initiativen, an denen sie auch beteiligt ist. Für einen Gesamtüberblick wird an die EU- Kommission als zentral koordinierende Stelle aller Team-Europe-Initiativen verwiesen. 16. Welche Rolle spielen Nichtregierungsorganisationen, politische Stiftungen, kirchliche Träger, internationale Organisationen oder privatwirtschaftliche Akteure bei der Umsetzung von Team-Europe-Initiativen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Politische Stiftungen unterstützen den „Team-Europe“-Ansatz der Europäischen Union mit Blick auf Demokratieförderung, politischen Dialog und Stärkung der Zivilgesellschaft. Sie agieren selbständig mit Zustimmung der Bundesregierung im Rahmen der gewährten Zuwendungen und tragen mittels Förderung von Rechtsstaatlichkeit, pluralistischen Parteiensystemen und demokratischen Institutionen in Partnerländern zu den Zielen des Team-Europe- Ansatzes bei. Kirchliche Träger als relevante zivilgesellschaftliche Akteure tragen mittelbar zur Umsetzung von Team-Europe-Initiativen bei. Sie verfügen über weitreichende Netzwerke bis in entlegene Regionen ihrer Einsatzländer und können somit zur effektiveren Durchführung beispielsweise von Hilfsprogrammen beitragen. Auch anderen zivilgesellschaftliche Akteure können sich an Team- Europe-Initiativen beteiligen. Privatwirtschaftliche Akteure sind keine direkten Teilnehmer von Team- Europe-Initiativen (TEIs), bringen sich aber mittelbar über entwicklungsförderliche private Investitionen oder öffentlich und privat finanzierte Entwicklungspartnerschaften in die Umsetzung von TEIs mit ein. Die TEIs unterstützen den politischen und regulativen Rahmen für lokale und internationale Investitionen und unterstützen, z. B. über die Bereitstellung von Finanzierungen, die Entwicklung der lokalen Privatwirtschaft. 17. Welche Vorgaben bestehen hinsichtlich Transparenz, Neutralität, Vergabeverfahren sowie fachlicher Standards bei der Auswahl von Projektträgern und Umsetzungspartnern im Rahmen von Team Europe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Für deutsche Maßnahmen im Rahmen von Team Europe gelten die üblichen Vorgaben hinsichtlich Transparenz, Neutralität, Vergabeverfahren sowie fachlicher Standards bei der Auswahl von Projektträgern und Umsetzungspartnern (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). Bei gemeinsamen Finanzierungen werden geeignete Träger und Umsetzungspartner im Rahmen der Vorhabenprüfung identifiziert. 18. Welche Bedeutung kommt der Strategie „Global Gateway“ für die Priorisierung, Finanzierung und politische Ausrichtung von Team-Europe- Initiativen zu (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Global Gateway ist eine gemeinsame Strategie der Europäischen Union und der EU-Mitgliedstaaten für die strategische Zusammenarbeit in Partnerländern. Sie wird gemeinsam von EU-Kommission und Mitgliedstaaten umgesetzt, wobei der Team-Europe-Ansatz das Rückgrat für diese Umsetzung bildet. Team- Europe-Initiativen sind ein zentrales Instrument, um die politischen Ziele der Global Gateway Strategie in den Partnerländern zu konkretisieren. 19. In welchem Umfang werden im Rahmen von Team Europe Maßnahmen in den Bereichen Klimapolitik, Energiepolitik, Migration, Digitalisierung, Gleichstellung der Geschlechter oder gesellschaftspolitische Transformationsvorhaben finanziert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 4 verwiesen. 20. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge veränderter internationaler Rahmenbedingungen, insbesondere hinsichtlich geopolitischer Entwicklungen und veränderter Beiträge anderer Geberstaaten auf Umfang, Finanzierung und strategische Ausrichtung von Team Europe (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die veränderten Rahmenbedingungen erhöhen die Bedeutung des Team- Europe-Ansatzes, um bilaterale und europäische Maßnahmen gezielt zu verzahnen, Synergien zu hebeln, Doppelstrukturen zu vermeiden, sowie zusätzliche Mittel zu mobilisieren. Der Team-Europe-Ansatz bündelt die Ressourcen der EU und ihrer Mitgliedstaaten und leistet so einen maßgeblichen Beitrag, Europa als handlungsfähigen entwicklungspolitischen Akteur zu positionieren. Damit gewinnt auch Deutschland als entwicklungspolitischer Akteur an Profil, Sichtbarkeit und Wirkung. 21. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Transparenz, parlamentarische Nachvollziehbarkeit und demokratische Kontrolle im Zusammenhang mit Team-Europe-Initiativen künftig weiter zu stärken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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