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Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Rede des Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika Marco Rubio sowie aus der Rede des Bundeskanzlers Friedrich Merz auf der Münchner Sicherheitskonferenz (Antwort zu Drs. 21/5084)

dip / drucksache 19.05.2026 · WP 21 · 21/5987 · Antwort · Original ↗

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Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Rede des Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika Marco Rubio sowie aus der Rede des Bundeskanzlers Friedrich Merz auf der Münchner Sicherheitskonferenz (Antwort zu Drs. 21/5084) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5987 21. Wahlperiode 19.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5084 – Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Rede des Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika Marco Rubio sowie aus der Rede des Bundeskanzlers Friedrich Merz auf der Münchner Sicherheitskonferenz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2026 hielt der Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika, Marco Rubio, eine Grundsatzrede zur zukünftigen Entwicklung der internationalen Ordnung sowie zu politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen westlicher Staaten. In seiner Rede äußerte Marco Rubio unter anderem Kritik an wirtschafts-, energie- und migrationspolitischen Entscheidungen vieler westlicher Staaten. Er erklärte, dass „massenhafte Migration“ eine Krise darstelle, die Gesellschaften im Westen verändere und destabilisiere, und kritisierte energiepolitische Maßnahmen, die seiner Auffassung nach zur wirtschaftlichen Schwächung westlicher Staaten beigetragen hätten (vgl. https://nius.de/politik/news/ komplette-rede-us-aussenminister-marco-rubio-muenchner-sicherheitskonfe renz). Zudem warnte er vor einer zunehmenden Deindustrialisierung westlicher Volkswirtschaften und sprach sich für eine stärkere Betonung nationalstaatlicher Souveränität sowie für Reformen internationaler Institutionen aus. Am Vortag der Rede Marco Rubios hatte Bundeskanzler Friedrich Merz die Münchner Sicherheitskonferenz eröffnet. In seiner Rede betonte er unter anderem die Bedeutung einer regelbasierten internationalen Ordnung, multilateraler Kooperation sowie einer stärkeren Rolle Europas in der internationalen Politik (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rede-kanzler-msc-240 7218). Zugleich erklärte er, dass es nach dem Ende des Kalten Krieges zwar einen „unipolaren Moment“ gegeben habe, der Führungsanspruch der Vereinigten Staaten von Amerika in der internationalen Ordnung inzwischen jedoch „angefochten, vielleicht schon verspielt“ sei (vgl. www.bundesregierung.de/br eg-de/aktuelles/rede-kanzler-msc-2407218). Vor dem Hintergrund der engen politischen, wirtschaftlichen und sicherheitspolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, wie die Bundesregierung die Aussagen des US-Außenministers bewertet und welche Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Schlussfolgerungen sie daraus für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik zieht.  1. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zu den zentralen außen-, sicherheits- und gesellschaftspolitischen Aussagen des Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika, Marco Rubio, in seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz vom 14. Februar 2026, und wenn ja, welche ist dies?  2. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den in dieser Rede vertretenen Positionen für die zukünftige Ausrichtung der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik?  3. In welchen Punkten stimmen die politischen Einschätzungen der Bundesregierung mit den in dieser Rede vertretenen Positionen überein, und in welchen Punkten unterscheiden sie sich davon?  4. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundeskanzlers, wonach der Führungsanspruch der Vereinigten Staaten von Amerika in der internationalen Ordnung „angefochten, vielleicht schon verspielt“ sei (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  5. Welche konkreten Entwicklungen in der internationalen Politik sieht die Bundesregierung als Beleg dafür, dass der Führungsanspruch der Vereinigten Staaten von Amerika angefochten ist (vgl. Frage 4)?  6. In welchem Verhältnis stehen nach Auffassung der Bundesregierung die Aussagen des Bundeskanzlers zur internationalen Rolle der Vereinigten Staaten von Amerika zu den außenpolitischen Positionen des US- Außenministers Marco Rubio? Die Fragen 1 bis 6 werden zusammen beantwortet. Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat in seiner Rede auf der 62. Münchner Sicherheitskonferenz dargelegt, dass die transatlantische Partnerschaft unerlässlich bleibt, um die Sicherheit im euroatlantischen Raum zu gewährleisten. Transatlantische Unterschiede hat er deutlich benannt. Zugleich hat er darauf hingewiesen, dass weiterhin eine große Überschneidung transatlantischer Interessen in der Sicherheitspolitik und weit darüber hinaus besteht. Er hat dafür geworben, auf dieser Grundlage mit Realismus und Entschiedenheit für die Bewahrung und Stärkung der NATO zu arbeiten. Diese Arbeit bleibt angesichts der Bedrohung durch Russland und einer grundlegend veränderten geopolitischen Lage unverzichtbar. Der historische Beschluss des Haager Gipfels, der maßgeblich auf das Engagement der Bundesregierung zurückgeht, hat dafür wichtige Grundlagen geschaffen. Die europäischen NATO-Partner verstärken im eigenen Interesse ihr Engagement im Bündnis schnell und beträchtlich. Dies dient der Sicherheit Europas. Es ist zugleich eine Investition in eine neu balancierte transatlantische Partnerschaft. An die in der Rede des Bundeskanzlers umrissenen transatlantischen Überlegungen hat am Folgetag der amerikanische Außenminister Marco Rubio angeknüpft. Er sprach sich erstens dafür aus, trotz bestehender Unterschiede die transatlantische Zusammenarbeit zu bewahren und zu stärken. Zweitens begrüßte er, dass die europäischen NATO-Partner ihr Engagement verstärken. Drittens brachte auch er zum Ausdruck, dass diese gemeinsame Arbeit auf wichtigen gemeinsamen Interessen aufbauen kann. Darüber hinaus stehen die Aussagen des Bundeskanzlers für sich.  7. Welche Rolle misst die Bundesregierung den Vereinigten Staaten von Amerika derzeit für die europäische und internationale Sicherheitsordnung zu, und welche Bedeutung hat dabei nach Auffassung der Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Deutschland und den europäischen Verbündeten?  8. Sieht die Bundesregierung für Deutschland eine besondere Führungsrolle innerhalb Europas im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik, insbesondere innerhalb der NATO, und wenn ja, in welchen konkreten Bereichen?  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika eine stärkere Führungsrolle Deutschlands innerhalb Europas, insbesondere innerhalb der NATO, unterstützt oder erwartet? Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet. Die NATO bleibt die oberste Garantin für die Sicherheit im euroatlantischen Raum. Die Staats- und Regierungschefs der Alliierten haben anlässlich des Gipfeltreffens in Den Haag am 25. Juni 2025 gemeinsam das unerschütterliche Bekenntnis der Alliierten zur kollektiven Verteidigung bekräftigt, wie es in Artikel 5 des Nordatlantikvertrags festgehalten ist (siehe Gipfelerklärung, abrufbar unter: www.nato.int/en/about-us/official-texts-and-resources/official-texts/2 025/06/25/the-hague-summit-declaration). Die USA stellen weiterhin konventionelle militärische Fähigkeiten für die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses bereit, und beteiligen sich an der erweiterten nuklearen Abschreckung. Sie sind bei vielen militärischen Schlüsselfähigkeiten bis auf Weiteres unverzichtbar für die Sicherheit Europas. Gleichzeitig streben die USA grundsätzlich eine Lastenneuverteilung durch eine substantielle Stärkung der kanadischen und europäischen Beiträge und Fähigkeiten zur konventionellen Abschreckung und Verteidigung an. Im Rahmen des Haager Gipfeltreffens haben die Alliierten in diesem Sinne wegweisende Entscheidungen zur Steigerung ihrer Verteidigungsfähigkeiten getroffen, darunter insbesondere die Erhöhung ihrer Verteidigungsausgaben auf 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die Bundesregierung treibt die Umsetzung der Haager Gipfelbeschlüsse entschlossen voran und wird das angestrebte Ausgabenziel voraussichtlich weit vor 2035 erreichen. Dies dient dem von allen Alliierten, einschließlich der USA, geteilten Ziel eines raschen Aufwuchses von Fähigkeiten der Allianz zur Abschreckung und Verteidigung. Die von Deutschland künftig zur Verfügung gestellten Beiträge und Fähigkeiten richten sich nach den im Rahmen des NATO- Verteidigungsplanungsprozesses (NDPP) vereinbarten Fähigkeitszielen. 10. Welche konkreten Aufgaben und Funktionen misst die Bundesregierung der NATO für die zukünftige Sicherheitsarchitektur Europas zu, insbesondere im Hinblick auf Abschreckung, Bündnisverteidigung und Krisenmanagement? Glaubwürdige Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit im transatlantischen Bündnis der NATO bleibt das unverzichtbare Fundament deutscher, europäischer und transatlantischer Sicherheit. Die NATO ist oberste Garantin für den Schutz vor militärischen Bedrohungen gemäß eines 360-Grad-Ansatzes. Ihre Hauptaufgaben bleiben gemäß dem Strategischen Konzept der NATO, neben der Abschreckung und Verteidigung, auch Krisenprävention und -management sowie die Zusammenarbeit mit Partnern im Sinne eines kooperativen Sicherheitsansatzes. Zweck des Bündnisses bleibt es, die Menschen im Bündnisgebiet zu schützen und unsere Sicherheit, unsere Werte und unsere demokratische Lebensweise zu verteidigen. 11. Welche Rolle sollen Deutschland und die europäischen Mitgliedstaaten nach Auffassung der Bundesregierung künftig innerhalb der NATO übernehmen? 12. Welche sicherheits- und verteidigungspolitischen Aufgaben sollen nach Auffassung der Bundesregierung künftig stärker auf europäischer Ebene wahrgenommen werden, und welche Rolle soll Deutschland hierbei übernehmen? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Mit der Umsetzung der Haager Gipfelbeschlüsse sowie der Übernahme eines wachsenden Anteils bisheriger und neuer Fähigkeitsziele im Rahmen der NATO-Verteidigungsplanung werden die europäischen Alliierten zunehmend größere Verantwortung in der konventionellen Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit der NATO und damit auch für die europäische Sicherheit übernehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 13. Welche konkreten politischen, institutionellen oder militärischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur Stärkung der außen- und sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der Europäischen Union? Die Bundesregierung ist im Kreise der EU-Mitgliedstaaten treibende Kraft mit Blick auf interne Reformen für eine Stärkung der EU-Handlungsfähigkeit, die – wie der Europäische Rat bereits im Juni 2024 beschlossen hat – parallel zum Erweiterungsprozess der EU auszuarbeiten sind. Prioritär engagiert sich die Bundesregierung dafür, die in den Verträgen von Lissabon bereits vorhandenen Möglichkeiten vermehrt zu nutzen, Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit zu treffen, beispielsweise für einige Bereiche der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie für einige technische Zwischenschritte im Erweiterungsprozess. 14. Welche sicherheits- und verteidigungspolitischen Fähigkeiten sollen nach Auffassung der Bundesregierung künftig verstärkt auf europäischer Ebene entwickelt werden, und welche konkreten Projekte oder Programme sind hierfür vorgesehen? Die Bundesregierung unterstützt die gemeinsame Entwicklung und Beschaffung von Fähigkeiten auf europäischer Ebene, die an den NATO- Fähigkeitszielen und -Standards ausgerichtet sind. Hierzu können EU-Instrumente zur Stärkung der europäischen verteidigungsindustriellen und -technologischen Basis wie der Europäische Verteidigungsfonds, das „European Defence Industry Programme“ (EDIP) sowie zukünftig der Europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds (ECF) wichtige Anreize setzen. Darüber hinaus stellt das „Security Action for Europe“ (SAFE)-Instrument Darlehen für militärische Beschaffungen zur Verfügung. 15. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zu der Aussage des US-Außenministers, wonach „massenhafte Migration“ eine Krise darstelle, die Gesellschaften im Westen verändere und destabilisiere (vgl. https://nius.de/politik/news/komplette-rede-us-aussenminister-marco-rub io-muenchner-sicherheitskonferenz), und wenn ja, wie lautet diese Auffassung? Die Bundesregierung nimmt die Aussage des US-Außenministers zur Kenntnis. Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 und 16 verwiesen. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Auswirkungen von Migration auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland vor? Deutschland ist ein Einwanderungsland. Migration im weiteren Sinne, also auch für vorübergehende Aufenthalte, geschieht zum weit übergroßen Teil im Wege der EU-Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Einwanderung ausländischer Fach- und Arbeitskräfte sowie zum Zwecke des Studiums und der Ausbildung. Sie bleiben erklärtes Ziel von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Darüber hinaus steht Deutschland zu seinen Verpflichtungen zur Aufnahme von humanitär Schutzberechtigten. Die Wende der deutschen und europäischen Asylpolitik geschieht in Anerkennung der Belastungen des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Überlastung der Aufnahme- und Integrationssysteme durch die hohen Asylzugangszahlen insbesondere des letzten Jahrzehnts. Im Übrigen wird auf vielfältige wissenschaftliche, öffentlich zugängliche Erkenntnisse zum Zusammenhang von Migration und gesellschaftlichem Zusammenhalt verwiesen. 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Auswirkungen von Migration auf die innere Sicherheit in Deutschland vor? Die innere Sicherheit in Deutschland wird durch ein komplexes Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren beeinflusst; Migration stellt hierbei einen wichtigen Aspekt dar, aber nicht den einzigen. Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bezieht die Bundesregierung Erkenntnisse über die der Polizei bekannt gewordenen Verdachtsfälle zu rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. Dabei werden auch nichtdeutsche Staatsangehörige als Opfer sowie Tatverdächtige entsprechend ausgewiesen. In der PKS für das Berichtsjahr 2024 wird erstmals eine Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für deutsche und für nichtdeutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland ausgewiesen. Die entsprechenden Daten aus der PKS für die Berichtsjahre 2024 und 2025 sind auf der Internetseite des Bundeskriminalamts (BKA) abrufbar www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/ PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html. Polizeiliche Hellfelddaten zu den Auswirkungen der Fluchtmigration auf die Kriminalitätsentwicklung für die Bereiche Allgemeinkriminalität, Organisierte Kriminalität sowie Politisch motivierte Kriminalität werden zudem seit 2016 im Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ beschrieben. Die Bundesregierung betrachtet die Ordnung und Steuerung von Migration und die Gewährleistung der inneren Sicherheit als miteinander verknüpfte Aufgaben. Die Reduzierung der irregulären Migration und die konsequente Umsetzung von Ausreisepflichten, gerade auch gegenüber Straftätern und Gefährdern, sind aus Sicht der Bundesregierung zentrale Faktoren zur Stärkung der inneren Sicherheit. 18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit zur Kontrolle der deutschen Staatsgrenzen sowie zur Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union? Die Bundesregierung setzt auf ein Bündel an Maßnahmen zur Sicherung der Grenzen. Im Rahmen der temporären Binnengrenzkontrollen an den deutschen Landgrenzen erfolgen verstärkte Kontrollen durch die Bundespolizei, insbesondere zur Bekämpfung irregulärer Migration und grenzüberschreitender Kriminalität. Diese Maßnahmen umfassen sowohl personelle Verstärkung als auch den Einsatz moderner technischer und infrastruktureller Mittel. Die Verantwortung für den Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union (EU) liegt bei den jeweiligen Mitgliedstaaten. Diese entscheiden eigenständig über geeignete Maßnahmen zur Grenzsicherung. Zur Unterstützung besonders belasteter Staaten wird die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex) eingesetzt. Aktuell sind rund 3 500 Einsatzkräfte von Frontex an den EU-Außengrenzen sowie in Drittstaaten, insbesondere im Westbalkan, im Einsatz. Deutschland beteiligt sich daran mit derzeit 336 Einsatzkräften von Bund, Ländern und Zoll und stellt damit das größte Kontingent unter den EU-Mitgliedstaaten. 19. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Schutz nationaler Grenzen sowie der Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union im Rahmen der europäischen Migrationspolitik bei? Die Bundesregierung misst dem Schutz der nationalen Grenzen sowie der Sicherung der Außengrenzen der EU eine zentrale Bedeutung bei. Eine wirksame Kontrolle der EU-Außengrenzen ist Voraussetzung, um irreguläre Migration und Schleusungskriminalität zu verhindern sowie die Sicherheit innerhalb der EU und einen grenzkontrollfreien Schengen-Binnenraum zu gewährleisten. 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Auswirkungen von Migration auf kommunale Infrastruktur, Wohnungsmarkt und Sozialsysteme vor? Nach der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung erfolgt die Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder/Kommunen in eigener Verantwortung. Die Bundesregierung steht mit den Ländern und den Kommunalen Spitzenverbänden im Austausch zu den Auswirkungen von Migration. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des US-Außenministers, wonach energiepolitische Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels zur wirtschaftlichen Schwächung westlicher Staaten beitragen könnten (vgl. https://nius.de/politik/news/komplette-rede-us-aussenminister-m arco-rubio-muenchner-sicherheitskonferenz)? Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt. Deutschland will Industrieland bleiben und klimaneutral werden. 22. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung zwischen der deutschen sowie der europäischen Energiepolitik und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie? 23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Zusammenhang zwischen Energiepreisen und Standortentscheidungen von Industrieunternehmen vor, und auf welche Studien oder Analysen stützt sie diese Erkenntnisse? 24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Produktionsverlagerungen deutscher Industrieunternehmen ins Ausland vor, und welche Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung dabei Energiepreise? 25. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur Sicherung einer wettbewerbsfähigen Energieversorgung für die deutsche Industrie? Die Fragen 22 und 25 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Energiepreise zu senken. Dazu gehört die Verstetigung der Stromsteuersenkung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft auf den zulässigen EU-Mindeststeuersatz, die Senkung der Netzentgelte mittels eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026 und die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Des Weiteren wird derzeit ein Paket für wettbewerbsfähige Industriestrompreise erarbeitet (Verbesserungen bei Strompreiskompensation und Einführung eines Industriestrompreises). Zudem setzt die Bundesregierung einen Fokus auf die Reduzierung der Erzeugungs- und Systemkosten. 26. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des US-Außenministers, wonach politische Entscheidungen zur Deindustrialisierung westlicher Volkswirtschaften beigetragen hätten? Für die Bundesregierung hat der Erhalt und die Stärkung des Industriestandorts Deutschland oberste Priorität. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28 verwiesen. 27. Welche Faktoren sieht die Bundesregierung als Hauptursachen für Produktionsverlagerungen deutscher Industrieunternehmen ins Ausland? Standortentscheidungen von Industrieunternehmen hängen von einer Vielzahl an Kriterien ab. Entsprechend der Gewichtung der Kriterien und der eigenen Unternehmensstrategie bewerten Unternehmen Standorte und wählen sie aus. Laut der Außenwirtschaftsagentur Germany Trade & Invest (GTAI) ist der Marktzugang ein wichtiger Faktor bei Standortentscheidungen, insbesondere in Märkten, die reguliert oder politisch instabil sind. Auch die Verfügbarkeit von Vorprodukten und Rohstoffen werde stärker berücksichtigt. Als weitere Kriterien zur Standortwahl werden Fachkräfte, Infrastruktur, Steuern und Abgaben, Anreize/Fördermaßnahmen sowie Abkommen genannt. Gesonderte Erkenntnisse zu Standortentscheidungen deutscher Industrieunternehmen im Hinblick auf Energiepreise liegen der Bundesregierung nicht vor. Laut den Daten des Statistischen Bundesamtes haben im Zeitraum von 2021 bis 2023 insgesamt 1.297 Unternehmen ab einer Größe von 50 tätigen Personen ihre Unternehmensfunktionen komplett oder in Teilen ins Ausland verlagert. Das entspricht einer Verlagerungsquote von rund 2,2 Prozent bei insgesamt 59.127 Unternehmen. Die Verringerung von Lohnkosten werde bei den meisten Unternehmen (74 Prozent) als Grund für eine Verlagerung ins Ausland genannt. Danach folgen strategische Entscheidungen der Unternehmen mit 62 Prozent und andere Kostenvorteile ohne Lohnkosten mit 59 Prozent. Der Mangel an Fachkräften im Inland spiele ebenfalls eine Rolle und wird von 38 Prozent der Unternehmen genannt. 28. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur Stärkung der industriellen Wertschöpfung in Deutschland und Europa? Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Industriestandort Deutschland und arbeitet stetig daran durch strukturelle Reformen die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern. Davon profitiert maßgeblich auch die Industrie. Im Vordergrund steht dabei die Senkung der Energiepreise, Bürokratieabbau und die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die sichere Versorgung mit Rohstoffen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft. Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung intensiv für Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und Industrie ein. So hat der Bundeskanzler Friedrich Merz den Sonder- Europäischen Rat zu Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich initiiert. Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche hat das Format der „Friends of Industry“ mit einer Konferenz in Berlin im November 2025 wiederbelebt, um gemeinsam mit anderen europäischen Mitgliedstaaten Impulse für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu setzen. Die gemeinsame Erklärung der „Friends of Industry“ ist auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie abrufbar (www.bundeswirtschaftsmini sterium.de/Redaktion/DE/Downloads/F/friends-of-industry-berlin-declaration.p df?__blob=publicationFile&v=1), zusammen mit einem Follow-up Papier (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/F/friends-o f-industry-follow-up-paper.pdf?__blob=publicationFile&v=4). Schwerpunkte sind die Verbesserung horizontaler Rahmenbedingungen, u. a. durch die Reform des europäischen Emissionshandelssystems und innovationsfreundliche Regulierung wie zum Beispiel beim KI-Omnibus. Zudem setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung von Zukunftstechnologien ein, u. a. durch die Förderung strategischer Projekte mehrerer Mitgliedstaaten der EU im Bereich bahnbrechender Innovationen oder Infrastruktur (Instrument IPCEI). 29. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung gemeinsam mit ihren europäischen Partnern zur Sicherung kritischer Lieferketten, insbesondere bei Energie, Rohstoffen und industriellen Vorprodukten? Die Bundesregierung verfolgt eine Vielzahl an Maßnahmen, um kritische Lieferketten zu sichern. Für die Resilienz von Lieferketten ist entscheidend, wirtschaftliche Abhängigkeiten durch Diversifizierung abzubauen. Dabei geht es darum, einseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten in Schlüsselbereichen der deutschen Wirtschaft möglichst rasch zu reduzieren und so wirtschaftlich und geopolitisch handlungsfähig zu bleiben. Darüber hinaus kommt einer engen Abstimmung mit der EU beim Aufbau resilienter und diversifizierter Handels- und Lieferbeziehungen eine zentrale Bedeutung zu. Im Bereich Rohstoffe unterstützt die Bundesregierung Unternehmen bei der Sicherung ihrer Rohstoffversorgung mit verschiedenen Maßnahmen. Dazu gehört die Schaffung eines staatlichen Rohstofffonds, mit dem Beteiligungen an strategischen Rohstoffprojekten in den Bereichen Gewinnung, Weiterverarbeitung und Recycling eingegangen werden (www.kfw.de/Rohstofffonds/). Zudem wurden bilaterale Rohstoffpartnerschaften/-kooperationen mit einer Reihe von Ländern geschlossen bzw. bestehende vertieft, um die Bezugsquellen zu diversifizieren. Weitere Maßnahmen sind Ungebundene Finanzkredite (UFK- Garantien), welche Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken absichern, die Förderung von Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe an den Auslandshandelskammern als Ansprechpartner vor Ort für deutsche Unternehmen sowie die Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Bereich der kritischen Rohstoffe. Auf EU- Ebene enthalten der im Jahr 2024 in Kraft getretene Critical Raw Materials Act (CRMA) sowie der darauf basierende Aktionsplan „RESourceEU“ wesentliche Ziele und Maßnahmen, um die sichere und nachhaltige Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen zu gewährleisten. Mit der Mikroelektronikstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer Stärkung der Souveränität und Resilienz Deutschlands und Europas im Halbleitersektor. Hierfür werden im Rahmen des European Chips Act und des Instruments IPCEI beispielsweise Ansiedlungen im Bereich Halbleiterfertigung sowie innovative Projekte der Spitzentechnologie gefördert. Darüber hinaus plant die Bundesregierung die Etablierung eines Lieferkettenmonitorings, welches insbesondere auch für Transparenz und Risikosensibilität im Halbleitersektor einen Beitrag leisten soll, sowie die Einrichtung eines „Chips-Office“, das sich dem Thema der Stärkung der Lieferkettenresilienz im Halbleitersektor ganz explizit widmen soll. Mit dem Net Zero Industry Act (NZIA, Verordnung (EU) 2024/1735) sollen die Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien in der EU gesteigert werden. Diese Technologien sollen die Energiewende vorantreiben. Bis zum Jahr 2030 soll die EU mindestens 40 Prozent ihres jährlichen Bedarfs an Netto-Null- Technologien selbst decken können. Ergänzend hat die Europäische Kommission am 4. März 2026 einen Vorschlag für den Industrial Accelerator Act (IAA) vorgelegt, der auf Netto-Null-Technologien des NZIA aufbaut und sich insbesondere auf energieintensive Industrien und den Automobilsektor konzentriert. Ziel des IAA ist die Stärkung der europäische Wertschöpfung in diesen Bereichen und die Reduktion von einseitigen Abhängigkeiten. Der IAA wird aktuell verhandelt. 30. Welche Rolle misst die Bundesregierung internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der NATO, der Europäischen Union sowie der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) bei der Lösung internationaler Krisen und Konflikte bei, und welche konkreten Beiträge dieser Organisationen bewertet sie hierbei als besonders relevant? Die Politik der Bundesregierung folgt der grundsätzlichen Einschätzung, dass die Arbeit internationaler Organisationen, einschließlich der dort verankerten Zusammenarbeit der jeweiligen Mitgliedstaaten, den Interessen Deutschlands dient, auch mit Bezug auf die Beilegung von Kriegen und Konflikten. Die Bundesregierung erachtet das Engagement in den Vereinten Nationen (VN) als einen wesentlichen Teil des Einsatzes für den Erhalt einer für Deutschland gewinnbringenden internationalen Ordnung, die auf Staatengleichheit, Völkerrecht und gemeinsamen Regeln basiert. Ziel ist es, die Beiträge internationaler Organisationen für die Prävention, die Beendigung und das Management von Gewalt, Konflikten und Krisen in den internationalen Beziehungen zu stärken. Die EU ist mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik das zentrale Vehikel, um Positionen der 27 Mitgliedstaaten untereinander abzustimmen und so bei einer großen Mehrheit der internationalen Krisen und Konflikte mit einer Stimme zu sprechen und zu Lösungen beizutragen. Die Bundesregierung setzt sich entschlossen für eine starke, handlungsfähige und demokratische EU ein. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist die weltweit größte Regionale Organisation im Sinne von Kapitel VIII der VN- Charta. Deshalb und aufgrund ihres umfassenden Sicherheitskonzepts bietet sie aus Sicht der Bundesregierung eine einzigartige Plattform für Dialog und Zusammenarbeit. Mit dem seit Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 über Jahrzehnte gewachsenen gemeinsamen Bestand an konkreten politischen Verpflichtungen aller Teilnehmerstaaten verfügt sie in ihren drei Dimensionen über ein ausgesprochen solides Fundament, um Frieden, Wohlstand und Freiheit in Europa und darüber hinaus zu befördern. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 31. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Rede des Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika, Marco Rubio, geäußerte Kritik an der Effektivität internationaler Institutionen bei der Lösung aktueller internationaler Krisen und Konflikte, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für mögliche Reformen dieser Institutionen (vgl. https://niu s.de/politik/news/komplette-rede-us-aussenminister-marco-rubio-muench ner-sicherheitskonferenz)? 32. Welche Reformbedarfe bei internationalen Organisationen sieht die Bundesregierung aus heutiger Sicht? Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich Reformprozesse internationaler Organisationen, die darauf zielen, deren Effizienz und Effektivität zu verbessern. Dazu gehört der von VN-Generalsekretär António Guterres lancierte Reformprozess „UN80“, der darauf zielt, den Ressourceneinsatz der VN effizienter zu machen, die Mandate der VN und deren Umsetzung zu verbessern und längerfristig Strukturen im VN-System umzubauen. Inhaltlicher Kompass für die Unterstützung und das Engagement der Bundesregierung in Reformprozessen ist dabei die grundsätzliche Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag der die Regierung tragenden Parteien, wonach die Bundesregierung multilaterale Strukturen stärken will, die VN das Rückgrat der regelbasierten internationalen Ordnung bleiben, und wir zudem auf Partnerschaften in EU, NATO, OSZE, G7 und G20 setzen. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für Reformen der EU ein, um ihre Handlungsfähigkeit langfristig zu erhalten, vor allem auch für eine Ausweitung der Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit in bestimmten Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. 33. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung nationalstaatlicher Souveränität im Verhältnis zu internationalen Institutionen und multilateralen Entscheidungsstrukturen bei? Das in Artikel 2 Nr. 1 der VN-Charta verankerte Prinzip der souveränen Gleichheit aller Staaten stellt einen Grundpfeiler der internationalen Ordnung dar und ist zugleich Ausgangspunkt für internationale, multilaterale Zusammenarbeit. Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Stärkung der internationalen völkerrechtsbasierten Ordnung und der multilateralen Zusammenarbeit ein. Die Bundesregierung betrachtet das multilaterale System auf Grundlage des Völkerrechts und der VN-Charta als eine der größten Errungenschaften der vergangenen Jahrhunderte. Die Bewahrung und Weiterentwicklung der völkerrechtsbasierten internationalen Ordnung liegt in Deutschlands ureigenem Interesse. Sie stellt die Grundlage für Frieden, Sicherheit und Wohlstand in Deutschland dar. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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