Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Rede des Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika Marco Rubio sowie aus der Rede des Bundeskanzlers Friedrich Merz auf der Münchner Sicherheitskonferenz (Antwort zu Drs. 21/5084)
Text
Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Rede des Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika Marco Rubio sowie aus der Rede des Bundeskanzlers Friedrich Merz auf der Münchner Sicherheitskonferenz (Antwort zu Drs. 21/5084)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5987
21. Wahlperiode 19.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Stefan Keuter, Gerold
Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5084 –
Schlussfolgerungen der Bundesregierung aus der Rede des Außenministers
der Vereinigten Staaten von Amerika Marco Rubio sowie aus der Rede des
Bundeskanzlers Friedrich Merz auf der Münchner Sicherheitskonferenz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf der Münchner Sicherheitskonferenz im Februar 2026 hielt der
Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika, Marco Rubio, eine Grundsatzrede
zur zukünftigen Entwicklung der internationalen Ordnung sowie zu
politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Herausforderungen westlicher
Staaten.
In seiner Rede äußerte Marco Rubio unter anderem Kritik an wirtschafts-,
energie- und migrationspolitischen Entscheidungen vieler westlicher Staaten.
Er erklärte, dass „massenhafte Migration“ eine Krise darstelle, die
Gesellschaften im Westen verändere und destabilisiere, und kritisierte
energiepolitische Maßnahmen, die seiner Auffassung nach zur wirtschaftlichen
Schwächung westlicher Staaten beigetragen hätten (vgl. https://nius.de/politik/news/
komplette-rede-us-aussenminister-marco-rubio-muenchner-sicherheitskonfe
renz). Zudem warnte er vor einer zunehmenden Deindustrialisierung
westlicher Volkswirtschaften und sprach sich für eine stärkere Betonung
nationalstaatlicher Souveränität sowie für Reformen internationaler Institutionen aus.
Am Vortag der Rede Marco Rubios hatte Bundeskanzler Friedrich Merz die
Münchner Sicherheitskonferenz eröffnet. In seiner Rede betonte er unter
anderem die Bedeutung einer regelbasierten internationalen Ordnung,
multilateraler Kooperation sowie einer stärkeren Rolle Europas in der internationalen
Politik (vgl. www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/rede-kanzler-msc-240
7218). Zugleich erklärte er, dass es nach dem Ende des Kalten Krieges zwar
einen „unipolaren Moment“ gegeben habe, der Führungsanspruch der
Vereinigten Staaten von Amerika in der internationalen Ordnung inzwischen jedoch
„angefochten, vielleicht schon verspielt“ sei (vgl. www.bundesregierung.de/br
eg-de/aktuelles/rede-kanzler-msc-2407218).
Vor dem Hintergrund der engen politischen, wirtschaftlichen und
sicherheitspolitischen Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten
von Amerika stellt sich nach Auffassung der Fragesteller die Frage, wie die
Bundesregierung die Aussagen des US-Außenministers bewertet und welche
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Schlussfolgerungen sie daraus für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik
zieht.
1. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zu den
zentralen außen-, sicherheits- und gesellschaftspolitischen Aussagen des
Außenministers der Vereinigten Staaten von Amerika, Marco Rubio, in
seiner Rede auf der Münchner Sicherheitskonferenz vom 14. Februar
2026, und wenn ja, welche ist dies?
2. Welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
den in dieser Rede vertretenen Positionen für die zukünftige Ausrichtung
der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik?
3. In welchen Punkten stimmen die politischen Einschätzungen der
Bundesregierung mit den in dieser Rede vertretenen Positionen überein, und
in welchen Punkten unterscheiden sie sich davon?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundeskanzlers,
wonach der Führungsanspruch der Vereinigten Staaten von Amerika in der
internationalen Ordnung „angefochten, vielleicht schon verspielt“ sei
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Welche konkreten Entwicklungen in der internationalen Politik sieht die
Bundesregierung als Beleg dafür, dass der Führungsanspruch der
Vereinigten Staaten von Amerika angefochten ist (vgl. Frage 4)?
6. In welchem Verhältnis stehen nach Auffassung der Bundesregierung die
Aussagen des Bundeskanzlers zur internationalen Rolle der Vereinigten
Staaten von Amerika zu den außenpolitischen Positionen des US-
Außenministers Marco Rubio?
Die Fragen 1 bis 6 werden zusammen beantwortet.
Der Bundeskanzler Friedrich Merz hat in seiner Rede auf der 62. Münchner
Sicherheitskonferenz dargelegt, dass die transatlantische Partnerschaft
unerlässlich bleibt, um die Sicherheit im euroatlantischen Raum zu gewährleisten.
Transatlantische Unterschiede hat er deutlich benannt. Zugleich hat er darauf
hingewiesen, dass weiterhin eine große Überschneidung transatlantischer
Interessen in der Sicherheitspolitik und weit darüber hinaus besteht. Er hat dafür
geworben, auf dieser Grundlage mit Realismus und Entschiedenheit für die
Bewahrung und Stärkung der NATO zu arbeiten.
Diese Arbeit bleibt angesichts der Bedrohung durch Russland und einer
grundlegend veränderten geopolitischen Lage unverzichtbar. Der historische
Beschluss des Haager Gipfels, der maßgeblich auf das Engagement der
Bundesregierung zurückgeht, hat dafür wichtige Grundlagen geschaffen. Die
europäischen NATO-Partner verstärken im eigenen Interesse ihr Engagement im
Bündnis schnell und beträchtlich. Dies dient der Sicherheit Europas. Es ist
zugleich eine Investition in eine neu balancierte transatlantische Partnerschaft.
An die in der Rede des Bundeskanzlers umrissenen transatlantischen
Überlegungen hat am Folgetag der amerikanische Außenminister Marco Rubio
angeknüpft. Er sprach sich erstens dafür aus, trotz bestehender Unterschiede die
transatlantische Zusammenarbeit zu bewahren und zu stärken. Zweitens
begrüßte er, dass die europäischen NATO-Partner ihr Engagement verstärken.
Drittens brachte auch er zum Ausdruck, dass diese gemeinsame Arbeit auf
wichtigen gemeinsamen Interessen aufbauen kann.
Darüber hinaus stehen die Aussagen des Bundeskanzlers für sich.
7. Welche Rolle misst die Bundesregierung den Vereinigten Staaten von
Amerika derzeit für die europäische und internationale
Sicherheitsordnung zu, und welche Bedeutung hat dabei nach Auffassung der
Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Deutschland und den europäischen
Verbündeten?
8. Sieht die Bundesregierung für Deutschland eine besondere Führungsrolle
innerhalb Europas im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik,
insbesondere innerhalb der NATO, und wenn ja, in welchen konkreten
Bereichen?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob die
Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika eine stärkere Führungsrolle
Deutschlands innerhalb Europas, insbesondere innerhalb der NATO,
unterstützt oder erwartet?
Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet.
Die NATO bleibt die oberste Garantin für die Sicherheit im euroatlantischen
Raum. Die Staats- und Regierungschefs der Alliierten haben anlässlich des
Gipfeltreffens in Den Haag am 25. Juni 2025 gemeinsam das unerschütterliche
Bekenntnis der Alliierten zur kollektiven Verteidigung bekräftigt, wie es in
Artikel 5 des Nordatlantikvertrags festgehalten ist (siehe Gipfelerklärung,
abrufbar unter: www.nato.int/en/about-us/official-texts-and-resources/official-texts/2
025/06/25/the-hague-summit-declaration). Die USA stellen weiterhin
konventionelle militärische Fähigkeiten für die Abschreckungs- und
Verteidigungsfähigkeit des Bündnisses bereit, und beteiligen sich an der erweiterten nuklearen
Abschreckung. Sie sind bei vielen militärischen Schlüsselfähigkeiten bis auf
Weiteres unverzichtbar für die Sicherheit Europas. Gleichzeitig streben die
USA grundsätzlich eine Lastenneuverteilung durch eine substantielle Stärkung
der kanadischen und europäischen Beiträge und Fähigkeiten zur
konventionellen Abschreckung und Verteidigung an. Im Rahmen des Haager Gipfeltreffens
haben die Alliierten in diesem Sinne wegweisende Entscheidungen zur
Steigerung ihrer Verteidigungsfähigkeiten getroffen, darunter insbesondere die
Erhöhung ihrer Verteidigungsausgaben auf 5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Die
Bundesregierung treibt die Umsetzung der Haager Gipfelbeschlüsse
entschlossen voran und wird das angestrebte Ausgabenziel voraussichtlich weit vor 2035
erreichen. Dies dient dem von allen Alliierten, einschließlich der USA,
geteilten Ziel eines raschen Aufwuchses von Fähigkeiten der Allianz zur
Abschreckung und Verteidigung. Die von Deutschland künftig zur Verfügung gestellten
Beiträge und Fähigkeiten richten sich nach den im Rahmen des NATO-
Verteidigungsplanungsprozesses (NDPP) vereinbarten Fähigkeitszielen.
10. Welche konkreten Aufgaben und Funktionen misst die Bundesregierung
der NATO für die zukünftige Sicherheitsarchitektur Europas zu,
insbesondere im Hinblick auf Abschreckung, Bündnisverteidigung und
Krisenmanagement?
Glaubwürdige Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeit im transatlantischen
Bündnis der NATO bleibt das unverzichtbare Fundament deutscher,
europäischer und transatlantischer Sicherheit. Die NATO ist oberste Garantin für den
Schutz vor militärischen Bedrohungen gemäß eines 360-Grad-Ansatzes. Ihre
Hauptaufgaben bleiben gemäß dem Strategischen Konzept der NATO, neben
der Abschreckung und Verteidigung, auch Krisenprävention und -management
sowie die Zusammenarbeit mit Partnern im Sinne eines kooperativen
Sicherheitsansatzes. Zweck des Bündnisses bleibt es, die Menschen im Bündnisgebiet
zu schützen und unsere Sicherheit, unsere Werte und unsere demokratische
Lebensweise zu verteidigen.
11. Welche Rolle sollen Deutschland und die europäischen Mitgliedstaaten
nach Auffassung der Bundesregierung künftig innerhalb der NATO
übernehmen?
12. Welche sicherheits- und verteidigungspolitischen Aufgaben sollen nach
Auffassung der Bundesregierung künftig stärker auf europäischer Ebene
wahrgenommen werden, und welche Rolle soll Deutschland hierbei
übernehmen?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Mit der Umsetzung der Haager Gipfelbeschlüsse sowie der Übernahme eines
wachsenden Anteils bisheriger und neuer Fähigkeitsziele im Rahmen der
NATO-Verteidigungsplanung werden die europäischen Alliierten zunehmend
größere Verantwortung in der konventionellen Abschreckungs- und
Verteidigungsfähigkeit der NATO und damit auch für die europäische Sicherheit
übernehmen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
13. Welche konkreten politischen, institutionellen oder militärischen
Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur Stärkung der außen- und
sicherheitspolitischen Handlungsfähigkeit der Europäischen Union?
Die Bundesregierung ist im Kreise der EU-Mitgliedstaaten treibende Kraft mit
Blick auf interne Reformen für eine Stärkung der EU-Handlungsfähigkeit, die –
wie der Europäische Rat bereits im Juni 2024 beschlossen hat – parallel zum
Erweiterungsprozess der EU auszuarbeiten sind. Prioritär engagiert sich die
Bundesregierung dafür, die in den Verträgen von Lissabon bereits vorhandenen
Möglichkeiten vermehrt zu nutzen, Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit
zu treffen, beispielsweise für einige Bereiche der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik sowie für einige technische Zwischenschritte im
Erweiterungsprozess.
14. Welche sicherheits- und verteidigungspolitischen Fähigkeiten sollen nach
Auffassung der Bundesregierung künftig verstärkt auf europäischer
Ebene entwickelt werden, und welche konkreten Projekte oder
Programme sind hierfür vorgesehen?
Die Bundesregierung unterstützt die gemeinsame Entwicklung und
Beschaffung von Fähigkeiten auf europäischer Ebene, die an den NATO-
Fähigkeitszielen und -Standards ausgerichtet sind. Hierzu können EU-Instrumente zur
Stärkung der europäischen verteidigungsindustriellen und -technologischen Basis
wie der Europäische Verteidigungsfonds, das „European Defence Industry
Programme“ (EDIP) sowie zukünftig der Europäische Wettbewerbsfähigkeitsfonds
(ECF) wichtige Anreize setzen. Darüber hinaus stellt das „Security Action for
Europe“ (SAFE)-Instrument Darlehen für militärische Beschaffungen zur
Verfügung.
15. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung erarbeitet zu der Aussage
des US-Außenministers, wonach „massenhafte Migration“ eine Krise
darstelle, die Gesellschaften im Westen verändere und destabilisiere (vgl.
https://nius.de/politik/news/komplette-rede-us-aussenminister-marco-rub
io-muenchner-sicherheitskonferenz), und wenn ja, wie lautet diese
Auffassung?
Die Bundesregierung nimmt die Aussage des US-Außenministers zur Kenntnis.
Des Weiteren wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 6 und 16 verwiesen.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Auswirkungen von Migration auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in
Deutschland vor?
Deutschland ist ein Einwanderungsland. Migration im weiteren Sinne, also
auch für vorübergehende Aufenthalte, geschieht zum weit übergroßen Teil im
Wege der EU-Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit, der Einwanderung
ausländischer Fach- und Arbeitskräfte sowie zum Zwecke des Studiums und
der Ausbildung. Sie bleiben erklärtes Ziel von Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft. Darüber hinaus steht Deutschland zu seinen Verpflichtungen zur
Aufnahme von humanitär Schutzberechtigten. Die Wende der deutschen und
europäischen Asylpolitik geschieht in Anerkennung der Belastungen des
gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Überlastung der Aufnahme- und
Integrationssysteme durch die hohen Asylzugangszahlen insbesondere des letzten
Jahrzehnts. Im Übrigen wird auf vielfältige wissenschaftliche, öffentlich
zugängliche Erkenntnisse zum Zusammenhang von Migration und gesellschaftlichem
Zusammenhalt verwiesen.
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Auswirkungen
von Migration auf die innere Sicherheit in Deutschland vor?
Die innere Sicherheit in Deutschland wird durch ein komplexes
Zusammenspiel unterschiedlicher Faktoren beeinflusst; Migration stellt hierbei einen
wichtigen Aspekt dar, aber nicht den einzigen.
Über die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) bezieht die Bundesregierung
Erkenntnisse über die der Polizei bekannt gewordenen Verdachtsfälle zu
rechtswidrigen Straftaten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche, die
Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen und eine Reihe weiterer Angaben zu
Fällen, Opfern oder Tatverdächtigen. Dabei werden auch nichtdeutsche
Staatsangehörige als Opfer sowie Tatverdächtige entsprechend ausgewiesen. In der
PKS für das Berichtsjahr 2024 wird erstmals eine
Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) für deutsche und für nichtdeutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz
in Deutschland ausgewiesen. Die entsprechenden Daten aus der PKS für die
Berichtsjahre 2024 und 2025 sind auf der Internetseite des Bundeskriminalamts
(BKA) abrufbar www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/
PolizeilicheKriminalstatistik/pks_node.html.
Polizeiliche Hellfelddaten zu den Auswirkungen der Fluchtmigration auf die
Kriminalitätsentwicklung für die Bereiche Allgemeinkriminalität, Organisierte
Kriminalität sowie Politisch motivierte Kriminalität werden zudem seit 2016
im Bundeslagebild „Kriminalität im Kontext von Zuwanderung“ beschrieben.
Die Bundesregierung betrachtet die Ordnung und Steuerung von Migration und
die Gewährleistung der inneren Sicherheit als miteinander verknüpfte
Aufgaben. Die Reduzierung der irregulären Migration und die konsequente
Umsetzung von Ausreisepflichten, gerade auch gegenüber Straftätern und Gefährdern,
sind aus Sicht der Bundesregierung zentrale Faktoren zur Stärkung der inneren
Sicherheit.
18. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung derzeit zur
Kontrolle der deutschen Staatsgrenzen sowie zur Sicherung der
Außengrenzen der Europäischen Union?
Die Bundesregierung setzt auf ein Bündel an Maßnahmen zur Sicherung der
Grenzen. Im Rahmen der temporären Binnengrenzkontrollen an den deutschen
Landgrenzen erfolgen verstärkte Kontrollen durch die Bundespolizei,
insbesondere zur Bekämpfung irregulärer Migration und grenzüberschreitender
Kriminalität. Diese Maßnahmen umfassen sowohl personelle Verstärkung als auch
den Einsatz moderner technischer und infrastruktureller Mittel. Die
Verantwortung für den Schutz der Außengrenzen der Europäischen Union (EU) liegt bei
den jeweiligen Mitgliedstaaten. Diese entscheiden eigenständig über geeignete
Maßnahmen zur Grenzsicherung.
Zur Unterstützung besonders belasteter Staaten wird die Europäische Grenz-
und Küstenwache (Frontex) eingesetzt. Aktuell sind rund 3 500 Einsatzkräfte
von Frontex an den EU-Außengrenzen sowie in Drittstaaten, insbesondere im
Westbalkan, im Einsatz. Deutschland beteiligt sich daran mit derzeit 336
Einsatzkräften von Bund, Ländern und Zoll und stellt damit das größte Kontingent
unter den EU-Mitgliedstaaten.
19. Welche Rolle misst die Bundesregierung dem Schutz nationaler Grenzen
sowie der Sicherung der Außengrenzen der Europäischen Union im
Rahmen der europäischen Migrationspolitik bei?
Die Bundesregierung misst dem Schutz der nationalen Grenzen sowie der
Sicherung der Außengrenzen der EU eine zentrale Bedeutung bei. Eine
wirksame Kontrolle der EU-Außengrenzen ist Voraussetzung, um irreguläre
Migration und Schleusungskriminalität zu verhindern sowie die Sicherheit innerhalb
der EU und einen grenzkontrollfreien Schengen-Binnenraum zu gewährleisten.
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Auswirkungen
von Migration auf kommunale Infrastruktur, Wohnungsmarkt und
Sozialsysteme vor?
Nach der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung erfolgt die
Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder/Kommunen in eigener
Verantwortung. Die Bundesregierung steht mit den Ländern und den Kommunalen
Spitzenverbänden im Austausch zu den Auswirkungen von Migration.
21. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des US-Außenministers,
wonach energiepolitische Maßnahmen zur Bekämpfung des
Klimawandels zur wirtschaftlichen Schwächung westlicher Staaten beitragen
könnten (vgl. https://nius.de/politik/news/komplette-rede-us-aussenminister-m
arco-rubio-muenchner-sicherheitskonferenz)?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel der Klimaneutralität 2045 in
Deutschland mit einem Ansatz, der Klimaschutz, wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit
und soziale Ausgewogenheit zusammenbringt und auf Innovationen setzt.
Deutschland will Industrieland bleiben und klimaneutral werden.
22. Welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung zwischen der
deutschen sowie der europäischen Energiepolitik und der internationalen
Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Industrie?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Zusammenhang zwischen Energiepreisen und Standortentscheidungen von
Industrieunternehmen vor, und auf welche Studien oder Analysen stützt sie
diese Erkenntnisse?
24. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Produktionsverlagerungen deutscher Industrieunternehmen ins Ausland vor, und welche
Rolle spielen nach Einschätzung der Bundesregierung dabei
Energiepreise?
25. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur Sicherung einer
wettbewerbsfähigen Energieversorgung für die deutsche Industrie?
Die Fragen 22 und 25 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die
Energiepreise zu senken. Dazu gehört die Verstetigung der Stromsteuersenkung für
Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft
auf den zulässigen EU-Mindeststeuersatz, die Senkung der Netzentgelte mittels
eines Zuschusses zu den Übertragungsnetzkosten des Jahres 2026 und die
Abschaffung der Gasspeicherumlage. Des Weiteren wird derzeit ein Paket für
wettbewerbsfähige Industriestrompreise erarbeitet (Verbesserungen bei
Strompreiskompensation und Einführung eines Industriestrompreises). Zudem setzt
die Bundesregierung einen Fokus auf die Reduzierung der Erzeugungs- und
Systemkosten.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des US-Außenministers,
wonach politische Entscheidungen zur Deindustrialisierung westlicher
Volkswirtschaften beigetragen hätten?
Für die Bundesregierung hat der Erhalt und die Stärkung des Industriestandorts
Deutschland oberste Priorität. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 28
verwiesen.
27. Welche Faktoren sieht die Bundesregierung als Hauptursachen für
Produktionsverlagerungen deutscher Industrieunternehmen ins Ausland?
Standortentscheidungen von Industrieunternehmen hängen von einer Vielzahl
an Kriterien ab. Entsprechend der Gewichtung der Kriterien und der eigenen
Unternehmensstrategie bewerten Unternehmen Standorte und wählen sie aus.
Laut der Außenwirtschaftsagentur Germany Trade & Invest (GTAI) ist der
Marktzugang ein wichtiger Faktor bei Standortentscheidungen, insbesondere in
Märkten, die reguliert oder politisch instabil sind. Auch die Verfügbarkeit von
Vorprodukten und Rohstoffen werde stärker berücksichtigt. Als weitere
Kriterien zur Standortwahl werden Fachkräfte, Infrastruktur, Steuern und Abgaben,
Anreize/Fördermaßnahmen sowie Abkommen genannt. Gesonderte
Erkenntnisse zu Standortentscheidungen deutscher Industrieunternehmen im Hinblick
auf Energiepreise liegen der Bundesregierung nicht vor.
Laut den Daten des Statistischen Bundesamtes haben im Zeitraum von 2021 bis
2023 insgesamt 1.297 Unternehmen ab einer Größe von 50 tätigen Personen
ihre Unternehmensfunktionen komplett oder in Teilen ins Ausland verlagert.
Das entspricht einer Verlagerungsquote von rund 2,2 Prozent bei insgesamt
59.127 Unternehmen. Die Verringerung von Lohnkosten werde bei den meisten
Unternehmen (74 Prozent) als Grund für eine Verlagerung ins Ausland genannt.
Danach folgen strategische Entscheidungen der Unternehmen mit 62 Prozent
und andere Kostenvorteile ohne Lohnkosten mit 59 Prozent. Der Mangel an
Fachkräften im Inland spiele ebenfalls eine Rolle und wird von 38 Prozent der
Unternehmen genannt.
28. Welche Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung zur Stärkung der
industriellen Wertschöpfung in Deutschland und Europa?
Die Bundesregierung bekennt sich klar zum Industriestandort Deutschland und
arbeitet stetig daran durch strukturelle Reformen die gesamtwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen zu verbessern. Davon profitiert maßgeblich auch die
Industrie. Im Vordergrund steht dabei die Senkung der Energiepreise,
Bürokratieabbau und die Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen sowie die
sichere Versorgung mit Rohstoffen und die Stärkung der Kreislaufwirtschaft.
Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung intensiv für
Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und
Industrie ein. So hat der Bundeskanzler Friedrich Merz den Sonder-
Europäischen Rat zu Wettbewerbsfähigkeit maßgeblich initiiert. Die Bundesministerin
für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche hat das Format der „Friends of
Industry“ mit einer Konferenz in Berlin im November 2025 wiederbelebt, um
gemeinsam mit anderen europäischen Mitgliedstaaten Impulse für die Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu setzen. Die
gemeinsame Erklärung der „Friends of Industry“ ist auf der Homepage des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie abrufbar (www.bundeswirtschaftsmini
sterium.de/Redaktion/DE/Downloads/F/friends-of-industry-berlin-declaration.p
df?__blob=publicationFile&v=1), zusammen mit einem Follow-up Papier
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/F/friends-o
f-industry-follow-up-paper.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
Schwerpunkte sind die Verbesserung horizontaler Rahmenbedingungen, u. a.
durch die Reform des europäischen Emissionshandelssystems und
innovationsfreundliche Regulierung wie zum Beispiel beim KI-Omnibus. Zudem setzt sich
die Bundesregierung für die Stärkung von Zukunftstechnologien ein, u. a.
durch die Förderung strategischer Projekte mehrerer Mitgliedstaaten der EU im
Bereich bahnbrechender Innovationen oder Infrastruktur (Instrument IPCEI).
29. Welche konkreten Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung gemeinsam
mit ihren europäischen Partnern zur Sicherung kritischer Lieferketten,
insbesondere bei Energie, Rohstoffen und industriellen Vorprodukten?
Die Bundesregierung verfolgt eine Vielzahl an Maßnahmen, um kritische
Lieferketten zu sichern. Für die Resilienz von Lieferketten ist entscheidend,
wirtschaftliche Abhängigkeiten durch Diversifizierung abzubauen. Dabei geht es
darum, einseitige wirtschaftliche Abhängigkeiten in Schlüsselbereichen der
deutschen Wirtschaft möglichst rasch zu reduzieren und so wirtschaftlich und
geopolitisch handlungsfähig zu bleiben. Darüber hinaus kommt einer engen
Abstimmung mit der EU beim Aufbau resilienter und diversifizierter Handels-
und Lieferbeziehungen eine zentrale Bedeutung zu.
Im Bereich Rohstoffe unterstützt die Bundesregierung Unternehmen bei der
Sicherung ihrer Rohstoffversorgung mit verschiedenen Maßnahmen. Dazu
gehört die Schaffung eines staatlichen Rohstofffonds, mit dem Beteiligungen an
strategischen Rohstoffprojekten in den Bereichen Gewinnung,
Weiterverarbeitung und Recycling eingegangen werden (www.kfw.de/Rohstofffonds/).
Zudem wurden bilaterale Rohstoffpartnerschaften/-kooperationen mit einer Reihe
von Ländern geschlossen bzw. bestehende vertieft, um die Bezugsquellen zu
diversifizieren. Weitere Maßnahmen sind Ungebundene Finanzkredite (UFK-
Garantien), welche Kreditgeber von Rohstoffvorhaben im Ausland gegen
wirtschaftliche und politische Kreditausfallrisiken absichern, die Förderung von
Kompetenzzentren für Bergbau und Rohstoffe an den
Auslandshandelskammern als Ansprechpartner vor Ort für deutsche Unternehmen sowie die
Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Bereich der kritischen Rohstoffe. Auf EU-
Ebene enthalten der im Jahr 2024 in Kraft getretene Critical Raw Materials Act
(CRMA) sowie der darauf basierende Aktionsplan „RESourceEU“ wesentliche
Ziele und Maßnahmen, um die sichere und nachhaltige Versorgung der EU mit
kritischen Rohstoffen zu gewährleisten.
Mit der Mikroelektronikstrategie verfolgt die Bundesregierung das Ziel einer
Stärkung der Souveränität und Resilienz Deutschlands und Europas im
Halbleitersektor. Hierfür werden im Rahmen des European Chips Act und des
Instruments IPCEI beispielsweise Ansiedlungen im Bereich Halbleiterfertigung
sowie innovative Projekte der Spitzentechnologie gefördert. Darüber hinaus plant
die Bundesregierung die Etablierung eines Lieferkettenmonitorings, welches
insbesondere auch für Transparenz und Risikosensibilität im Halbleitersektor
einen Beitrag leisten soll, sowie die Einrichtung eines „Chips-Office“, das sich
dem Thema der Stärkung der Lieferkettenresilienz im Halbleitersektor ganz
explizit widmen soll.
Mit dem Net Zero Industry Act (NZIA, Verordnung (EU) 2024/1735) sollen die
Produktionskapazitäten für Netto-Null-Technologien in der EU gesteigert
werden. Diese Technologien sollen die Energiewende vorantreiben. Bis zum Jahr
2030 soll die EU mindestens 40 Prozent ihres jährlichen Bedarfs an Netto-Null-
Technologien selbst decken können. Ergänzend hat die Europäische
Kommission am 4. März 2026 einen Vorschlag für den Industrial Accelerator Act (IAA)
vorgelegt, der auf Netto-Null-Technologien des NZIA aufbaut und sich
insbesondere auf energieintensive Industrien und den Automobilsektor konzentriert.
Ziel des IAA ist die Stärkung der europäische Wertschöpfung in diesen
Bereichen und die Reduktion von einseitigen Abhängigkeiten. Der IAA wird aktuell
verhandelt.
30. Welche Rolle misst die Bundesregierung internationalen Organisationen
wie den Vereinten Nationen, der NATO, der Europäischen Union sowie
der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
bei der Lösung internationaler Krisen und Konflikte bei, und welche
konkreten Beiträge dieser Organisationen bewertet sie hierbei als
besonders relevant?
Die Politik der Bundesregierung folgt der grundsätzlichen Einschätzung, dass
die Arbeit internationaler Organisationen, einschließlich der dort verankerten
Zusammenarbeit der jeweiligen Mitgliedstaaten, den Interessen Deutschlands
dient, auch mit Bezug auf die Beilegung von Kriegen und Konflikten.
Die Bundesregierung erachtet das Engagement in den Vereinten Nationen (VN)
als einen wesentlichen Teil des Einsatzes für den Erhalt einer für Deutschland
gewinnbringenden internationalen Ordnung, die auf Staatengleichheit,
Völkerrecht und gemeinsamen Regeln basiert. Ziel ist es, die Beiträge internationaler
Organisationen für die Prävention, die Beendigung und das Management von
Gewalt, Konflikten und Krisen in den internationalen Beziehungen zu stärken.
Die EU ist mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik das zentrale
Vehikel, um Positionen der 27 Mitgliedstaaten untereinander abzustimmen und
so bei einer großen Mehrheit der internationalen Krisen und Konflikte mit einer
Stimme zu sprechen und zu Lösungen beizutragen. Die Bundesregierung setzt
sich entschlossen für eine starke, handlungsfähige und demokratische EU ein.
Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) ist die
weltweit größte Regionale Organisation im Sinne von Kapitel VIII der VN-
Charta. Deshalb und aufgrund ihres umfassenden Sicherheitskonzepts bietet sie
aus Sicht der Bundesregierung eine einzigartige Plattform für Dialog und
Zusammenarbeit. Mit dem seit Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von
Helsinki 1975 über Jahrzehnte gewachsenen gemeinsamen Bestand an konkreten
politischen Verpflichtungen aller Teilnehmerstaaten verfügt sie in ihren drei
Dimensionen über ein ausgesprochen solides Fundament, um Frieden, Wohlstand
und Freiheit in Europa und darüber hinaus zu befördern.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die in der Rede des Außenministers
der Vereinigten Staaten von Amerika, Marco Rubio, geäußerte Kritik an
der Effektivität internationaler Institutionen bei der Lösung aktueller
internationaler Krisen und Konflikte, und welche Schlussfolgerungen zieht
sie daraus für mögliche Reformen dieser Institutionen (vgl. https://niu
s.de/politik/news/komplette-rede-us-aussenminister-marco-rubio-muench
ner-sicherheitskonferenz)?
32. Welche Reformbedarfe bei internationalen Organisationen sieht die
Bundesregierung aus heutiger Sicht?
Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt grundsätzlich Reformprozesse internationaler
Organisationen, die darauf zielen, deren Effizienz und Effektivität zu
verbessern. Dazu gehört der von VN-Generalsekretär António Guterres lancierte
Reformprozess „UN80“, der darauf zielt, den Ressourceneinsatz der VN
effizienter zu machen, die Mandate der VN und deren Umsetzung zu verbessern und
längerfristig Strukturen im VN-System umzubauen. Inhaltlicher Kompass für
die Unterstützung und das Engagement der Bundesregierung in
Reformprozessen ist dabei die grundsätzliche Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag der die
Regierung tragenden Parteien, wonach die Bundesregierung multilaterale
Strukturen stärken will, die VN das Rückgrat der regelbasierten internationalen
Ordnung bleiben, und wir zudem auf Partnerschaften in EU, NATO, OSZE, G7 und
G20 setzen. Die Bundesregierung setzt sich nachdrücklich für Reformen der
EU ein, um ihre Handlungsfähigkeit langfristig zu erhalten, vor allem auch für
eine Ausweitung der Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit in bestimmten
Bereichen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
33. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung nationalstaatlicher
Souveränität im Verhältnis zu internationalen Institutionen und multilateralen
Entscheidungsstrukturen bei?
Das in Artikel 2 Nr. 1 der VN-Charta verankerte Prinzip der souveränen
Gleichheit aller Staaten stellt einen Grundpfeiler der internationalen Ordnung
dar und ist zugleich Ausgangspunkt für internationale, multilaterale
Zusammenarbeit. Die Bundesregierung setzt sich weltweit für die Stärkung der
internationalen völkerrechtsbasierten Ordnung und der multilateralen
Zusammenarbeit ein. Die Bundesregierung betrachtet das multilaterale System auf
Grundlage des Völkerrechts und der VN-Charta als eine der größten
Errungenschaften der vergangenen Jahrhunderte. Die Bewahrung und Weiterentwicklung der
völkerrechtsbasierten internationalen Ordnung liegt in Deutschlands ureigenem
Interesse. Sie stellt die Grundlage für Frieden, Sicherheit und Wohlstand in
Deutschland dar.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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