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zu der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und dem Vorschlag für eine Verordnung des Tarifs zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsdok. 11691/25 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit - Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5755)

dip / drucksache 08.07.2026 · WP 21 · 21/7032 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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zu der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und dem Vorschlag für eine Verordnung des Tarifs zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsdok. 11691/25 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit - Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5755) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7032 21. Wahlperiode 08.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (19. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Schahina Gambir, Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5755 – zu der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und dem Vorschlag für eine Verordnung des Tarifs zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsdok. 11691/25 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, sich auf europäischer Ebene für eine starke, wertebasierte und partnerorientierte EU-Entwicklungszusammenarbeit einzusetzen und dies strukturell und finanziell ausreichend zu verankern. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5755 abzulehnen. Berlin, den 24. Juni 2026 Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Wolfgang Stefinger Vorsitzender Claudia Roth Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Claudia Roth I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/5755 in seiner 78. Sitzung am 8. Mai 2026 beraten und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe sowie den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass 1. angesichts globaler Krisen und Konflikte eine starke, wertebasierte und partnerorientierte EU- Entwicklungszusammenarbeit sowie ihre zentrale Rolle im EU-Außenhandeln gestärkt werde, indem a. die Umsetzung der Agenda 2030, des Pariser Klimaabkommens und des Globalen Biodiversitätsrahmens sowie Prävention, Resilienz, nachhaltige Entwicklung und Armuts- und Hungerbekämpfung verbindlich handlungsleitend für das gesamte EU-Außenhandeln blieben; b. Entwicklungspolitik auch unabhängig von politischen Entwicklungen in EU und Mitgliedstaaten als integraler Bestandteil des EU-Außenhandelns und zugleich als strategisches Politikfeld gestärkt werde und keiner politischen Konditionalisierung, etwa für migrationspolitische Zwecke, unterliege; c. eine feministische und gerechtigkeitsorientierte Perspektive systematisch verankert und weiterhin durch ein Ausgabenziel von mindestens 85 Prozent für Projekte mit GG1 (Nebenziel) und GG2-Kennung (Hauptziel Geschlechtergerechtigkeit) finanziert sowie die Erhöhung der GG2-Vorhaben angestrebt werde, um strukturelle Ungleichheiten abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe zu stärken; d. partnerschaftliche Zusammenarbeit in beidseitigem Interesse mit Partnerländern des Globalen Südens, deren politische Mitgestaltung und Eigenverantwortung sowie die strukturelle Einbindung und Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, lokalen Partner*innen, Kommunen und marginalisierten Gruppen gestärkt würden; 2. der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) und „Global Europe“ entwicklungspolitisch kohärent ausgestaltet würden, indem a. die strukturelle und finanzielle Ausgestaltung sowie die flexiblere Governance des MFR und von „Global Europe“ so sichergestellt würden, dass entwicklungspolitische Ziele im Einklang mit dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, der Agenda 2030 und dem Pariser Klimaabkommen auch nach 2030 verbindlich Maßstab für Planung, Mittelvergabe und Wirkungsmessung blieben und nicht hinter geopolitischen, migrations- oder wirtschaftspolitischen Eigeninteressen zurückträten, sondern Hand in Hand gingen; b. die ODA-Quote von 93 Prozent sowie das 0,7-Prozent-Ziel und die 0,2-Prozent Quote für am wenigsten entwickelte Länder („Least Developed Countries“, LDCs) langfristig abgesichert würden sowie ein klar definierter Teil von mindestens 15 Prozent der Mittel für die Implementierung durch zivilgesellschaftliche Organisationen abgesichert werde; c. verbindliche Ausgabenziele im Rahmen von „Global Europe“ wieder eingeführt würden, um die Förderung der menschlichen Entwicklung und des zivilgesellschaftlichen Engagements, den Einsatz für Klima- und Umweltschutz und LDCs sowie die Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit systematisch und angemessen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Verlagerung hin zu flexiblerem Handeln nicht zu Lasten von Transparenz, Rechenschaftspflicht und entwicklungspolitischer Kohärenz erfolge; d. die Balance zwischen Flexibilität und langfristiger Planbarkeit so ausgestaltet werde, dass durch Ringfencing ein hoher Anteil der Mittel für programmierbare entwicklungspolitische Maßnahmen gesichert werde und freigegebene Mittel in ihre ursprünglichen Haushaltslinien zurückflössen, sodass sie im Budget für das auswärtige Handeln verblieben und nicht auf andere EU-Prioritäten mit hohem finanziellem Bedarf umgeleitet würden; e. die sogenannten „mutually beneficial partnerships“ so ausgestaltet würden, dass die Eigenverantwortung der Partnerländer gestärkt werde und ihre Interessen gleichberechtigt berücksichtigt würden sowie diese nicht primär europäischen Eigeninteressen dienten und auf die Bevorzugung europäischer Unternehmen ausgerichtet seien; f. im Rahmen der Performance Regulation und der Halbzeitevaluierung mithilfe aussagekräftiger Wirkungsindikatoren transparentes und robustes Monitoring, Evaluierung und Reporting für „Global Europe“ und Global Gateway sichergestellt werde, um auch über kurzfristige Outputs hinaus Wirksamkeit, Zielerreichung und entwicklungspolitische Steuerbarkeit zu gewährleisten, wobei die Ergebnisse verbindlich in Budget-, Verlängerungs-, Skalierungs- und Abbruchentscheidungen einflössen; g. das Europäische Parlament eine stärkere Rolle bei der strategischen Steuerung, Ausgestaltung sowie Kontrolle und dem Monitoring von „Global Europe“ erhalte sowie Europäisches Parlament, EU- Mitgliedstaaten und EU-Kommission gleichberechtigt in Planung, Steuerung und Umsetzung einbezogen seien; h. die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Team National ressortübergreifende Zielkonflikte auflöse und sich kohärent und abgestimmt für eine starke, partnerschaftliche, wertebasierte und entwicklungspolitisch ausgerichtete Ausgestaltung von MFR und „Global Europe“ einsetze, die strategische Abstimmung zwischen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten stärke („Team Europe 2.0“) sowie eine kohärente und frühzeitige Positionierung der EU in multilateralen Prozessen befördere; 3. Global Gateway als entwicklungspolitisch ausgerichtete, nachhaltige und partnerorientierte Kernstrategie des EU-Außenhandelns weiterentwickelt werde, indem a. Global Gateway auch in seiner Governance konsequent nachhaltig und partnerorientiert umgesetzt werde, um bestehende entwicklungspolitische Instrumente zu ergänzen; b. der Korridoransatz im Rahmen von Global Gateway so ausgestaltet werde, dass er nachhaltige Entwicklung und entwicklungspolitische Standards entlang gesamter Wertschöpfungsketten fördere, regionale Integration stärke und Mehrwert schaffe, indem er sich an den Bedarfen und Prioritäten der Partnerländer orientiere; c. Global-Gateway-Initiativen im Sinne eines 360-Grad-Ansatzes durch flankierende Maßnahmen ergänzt würden, die ein förderliches Umfeld („enabling environment“) schafften und nachhaltige, inklusive Entwicklung ganzheitlich unterstützten; d. alle EZ-Maßnahmen im Rahmen von Global Gateway und darüber hinaus verbindlichen Umwelt-, Klima- und Sozialstandards unterlägen und im Einklang mit menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten auch extraterritorial so umgesetzt würden, insbesondere durch die Sicherstellung, dass Durchführungsorganisationen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sowie Umwelt- und Sozialstandards einhielten; hierfür seien strukturierte Sorgfaltsprozesse sowie Risiko- und Safeguard-Systeme konsequent anzuwenden; e. Global-Gateway-Initiativen differenziert, kontextsensibel und ohne „one size fits all“-Ansatz ausgestaltet sowie stärker dezentral und regional breit verankert würden, anstatt nur auf großvolumige Flaggschiffprojekte zu setzen, und die aktive Einbindung lokaler Akteur*innen, zivilgesellschaftlicher Strukturen und die Ownership der Partnerländer systematisch und verbindlich zur Grundlage von Planung und Umsetzung gemacht würden; f. die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von Global Gateway transparent, fair und entwicklungspolitisch ausgerichtet erfolge, Lieferaufbindung konsequent beibehalten werde und Aufträge gezielt auch an lokale und/oder von Frauen geführte Unternehmen in Partnerländern vergeben würden, um lokale Wertschöpfung zu stärken; zudem sollen europäische Entwicklungsbanken und Finanzinstitutionen ihre Rolle transparent so wahrnehmen, dass sie partnerschaftliche Ansätze förderten und einen gleichberechtigten Zugang für Akteur*innen aus Partnerländern sicherstellten; g. Infrastrukturprojekte keine nicht tragfähige Verschuldung verursachten; 4. Entwicklungszusammenarbeit als zentrale Säule nachhaltiger Prävention gestärkt werde, indem a. in fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten ein integrierter Ansatz verfolgt werde, der Entwicklungszusammenarbeit als zentralen präventiven Pfeiler stärke und systematisch mit ziviler Krisenbewältigung, Friedensförderung und dem Humanitarian-Development-Peace-Nexus verzahne; b. alle Maßnahmen konflikt- und kontextsensibel ausgestaltet würden, langfristige Stabilisierung und inklusive Entwicklung zu fördern und konsequent an den Bedarfen sowie der aktiven Einbindung lokaler Akteur*innen und der Eigenverantwortung der Partnerländer ausgerichtet seien. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5755 in seiner 27. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/5755 in seiner 26. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/5755 in seiner 27. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage in seiner 23. Sitzung am 24. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke die Ablehnung des Antrags. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, die Europäische Union sei mit ihren Mitgliedstaaten die größte entwicklungspolitische Geberin weltweit. Das gebe Europa sehr viel Gestaltungsmacht, Handlungsspielraum, aber auch Verantwortung. Entwicklungspolitik dürfe nicht auf kurzfristige Eigeninteressen reduziert werden. Sie müsse einen Beitrag für partnerschaftliche Beziehungen, für Präventionsstabilisierung und für europäische Handlungsfähigkeit leisten. Der Haushalt der Europäischen Union werde gerade verhandelt. Mit Global Europe solle der europäische Außenhandel finanziell gestärkt werden. Aber die zentrale Frage sei, wofür diese Mittel eingesetzt würden und ob es eine Garantie dafür gebe, dass es um Transparenz gehe, dass es um Kontrolle gehe, dass es um entwicklungspolitische Steuerbarkeit gehe und diese nicht geschwächt werde. Für die Fraktion sei wichtig, klare Leitplanken vorzusehen, die Quote für Official Development Assistance (ODA, öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) abzusichern, die verbindlichen Ausgabenziele für menschliche Entwicklung, für Klima, für Geschlechtergerechtigkeit, für die Stärkung der Zivilgesellschaft in Shrinking oder Closed Spaces zu erreichen. Die Fraktion wolle ein besseres Monitoring mit aussagekräftigen Wirkungsindikatoren, eine stärkere Rolle des Europäischen Parlaments und eine kohärente deutsche Regierungsposition mit Beteiligung aller relevanten Bundesministerien. Eine Konditionalisierung mit Migrationsabwehrkonzepten sei der falsche Weg, das werde die Entwicklungszusammenarbeit eher schwächen als stärken. Die Fraktion der CDU/CSU unterstrich, dass der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 bis 2034 eine entscheidende Weichenstellung für die europäische Politik der kommenden Jahre sei. Die Verhandlungen fänden unter den neuen geopolitischen Realitäten statt. Die Fraktion habe dabei klare Prioritäten. Der Haushalt müsse europäische Wettbewerbsfähigkeit, Verteidigung und Sicherheit sowie wirksame Entwicklungspolitik widerspiegeln. Genau deshalb sei Global Europe so zentral. Es gehe nicht darum, Entwicklung gegen andere Ziele auszuspielen, sondern darum, einen Mehrwert für alle zu schaffen, einen Mehrwert für die Europäische Union durch gestärkte Sicherheit und Stabilität, einen Mehrwert für die Wirtschaft durch verlässliche Partner und stabile Märkte und einen Mehrwert für die Partnerstaaten durch wirtschaftliche Entwicklung und langfristige Perspektiven. Das sei keine Instrumentalisierung von Entwicklung. Das sei Kohärenz, eine intelligente Verknüpfung von außen-, entwicklungs- und wirtschaftspolitischen Zielen. Der vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN adressiere wichtige Fragen. Es sei richtig zu fragen, wie Entwicklung wertebasiert bleiben könne, wie partnerschaftlich agiert werden könne, wie langfristige Ziele gesichert werden könnten. Aber die Antwort könne nicht sein, hohe Quoten zu fordern. Sie könne auch nicht darin bestehen, ideologische Ausgabenziele zu verankern oder Ring-Fencing zu fordern. Die Welt sei momentan sehr volatil. Kriege, Krisen, Klimakatastrophen und Migrationswellen entständen überraschend und unerwartet. Ein Haushalt mit starkem Ring-Fencing sei für eine solche Realität nicht geeignet. Starre Quoten könnten zu falschen Priorisierungen führen. Ein Projekt sei dann oft weniger wirksam, aber die Quote werde erfüllt und es werde deshalb trotzdem umgesetzt. Das sei nicht zielführend. Wer in fragilen Regionen langfristig Stabilität schaffen wolle, müsse wirtschaftliche Perspektiven neu eröffnen. Das könne man mit Quoten nicht erreichen. Wenn man aber Global Gateway richtig ausgestalte, schaffe man durch Infrastruktur und Investitionen wirtschaftliche Perspektiven. Dies senke den Migrationsdruck und stärke die Stabilität vor Ort. Die Fraktion der AfD bemerkte, die Antragsteller forderten in ihrem Antrag eine feste garantierte Mindestquote von 15 Prozent der Mittel für zivilgesellschaftliche Organisationen. Es sei aber nicht definiert, was genau eine zivilgesellschaftliche Organisation sei. Das sei eine gezielte staatliche Beistandsgarantie für ideologisch nahestehende Nichtregierungsorganisationen auf Kosten des Steuerzahlers. Es gebe zahlreiche wissenschaftliche Studien, unter anderem des Kieler Instituts für Weltwirtschaft, die den sogenannten Mobilitätsübergang belegten. Steigendes Einkommen in extrem armen Staaten führe kurz- oder mittelfristig oft erst dazu, dass sich mehr Menschen eine Migration nach Europa leisten könnten. Vor diesem Hintergrund sei mehr klassische Entwicklungshilfe kein wirksames Mittel zur Senkung der irregulären Migration nach Europa. Im Antrag werde gefordert, dass die europäische Entwicklungshilfe nicht hinter migrationspolitischen Eigeninteressen zurücktreten oder gekoppelt werden dürfe. Das mache auch die Regierung nicht. Bei steigenden Steuern, bei höherem Renteneintrittsalter, maroder Infrastruktur etc. könne man den Bürgern nicht erklären, dass weiterhin Milliarden für Entwicklungszusammenarbeit verwendet würden, zumal es im Jemen, und mutmaßlich auch im Irak, zu Betrugsfällen gekommen sei. Es gebe Projekte, die sinnvoll und nachprüfbar seien und die es weitergeben sollte, aber auch die Vergabe von europäischen Mitteln an diese Projekte sollte zwingend an das Prinzip der Konditionalität koppelt werden. Die Fraktion der SPD hob hervor, dass die Europäische Union einer der wichtigsten entwicklungspolitischen Akteure weltweit sei und bleibe. Gerade in einer Zeit wachsender Krisen und Konflikte und geopolitischer Spannungen werde eine europäische Entwicklungszusammenarbeit benötigt, die sich an den Zielen der Agenda 2030 orientiere und die Menschen in den Partnerländern, die selbst Entscheidungen treffen könnten, in den Mittelpunkt stellt. Deswegen würde die Fraktion viele Ziele, die im Antrag formuliert seien, ausdrücklich teilen. Die Bedeutung multilateraler Zusammenarbeit, die Stärkung lokaler Verantwortung, der Einsatz für Geschlechtergerechtigkeit, die Bekämpfung von Armut und Ungleichheit, all das seien Anliegen, die die SPD seit Jahren fördere. Aber an vielen Stellen würden im Antrag Forderungen erhoben, die längst wesentliche Bestandteile deutscher und europäischer Entwicklungspolitik seien. Die Unterstützung von Global Gateway, die Orientierung an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen oder der partnerschaftliche Aspekt der Zusammenarbeit gehörten dazu. Es stelle sich die Frage, wie diese Ziele in einer Welt, die deutlich konfliktreicher, unsicherer und machtpolitischer geworden sei, erreicht werden sollten. Da greife der Antrag zu kurz oder bleibe zu schwammig, denn die internationale Zusammenarbeit finde nicht im luftleeren Raum statt. Es gebe einen zunehmenden Wettbewerb um Einfluss, um Investitionen, um Infrastruktur, um politische Partnerschaften und autoritäre Akteure versuchten gezielt, ihren Einfluss auszubauen. Zugleich würden konkrete Perspektiven für wirtschaftliche Entwicklung, Beschäftigung und Wohlstand in den Partnerländern benötigt. Wenn eine Investition Erneuerbare Energien ausbaue, Arbeitsplätze schaffe, lokale Wirtschaft stärke und gleichzeitig zur europäischen Versorgungssicherheit beitrage, dann sei das kein Widerspruch, sondern eher eine gelungene Partnerschaft. Der Antrag enthalte viele wichtige Anliegen und Impulse, er beantworte jedoch an entscheidenden Stellen die Frage nicht, wie Europa unter den heutigen geopolitischen Bedingungen handlungsfähig bleiben und seinen entwicklungspolitischen Anspruch verwirklichen könne. Die Fraktion Die Linke bemerkte, dass der vorliegende Antrag viele Dinge benenne, die der Fraktion ebenfalls wichtig seien, wie die konsequente Einbeziehung lokaler zivilgesellschaftlicher Partner und die Berücksichtigung von Interessen, Bedarfen und Prioritäten der Menschen vor Ort, die Ausrichtung der europäischen Entwicklungspolitik an klaren entwicklungspolitischen Zielen, wie den Nachhaltigen Entwicklungszielen (SDG, Sustainable Development Goals) und dem Pariser Klimaabkommen, und eben nicht an geopolitischen Interessen. Auch die Verknüpfung der Entwicklungszusammenarbeit an Wiederaufnahmebereitschaft von Partnerstaaten lehne man wie die Antragsteller ab. Entwicklungspolitik sei ein eigenständiges, strategisches Politikfeld mit klaren Zielen und Prinzipien, das konsequent in alle relevanten Politbereiche integriert werden sollte. Ein wertebasierter Ansatz sowie eine langfristige Ausrichtung der europäischen Entwicklungszusammenarbeit, die finanziell auch abgesichert werde, seien genauso erforderlich, wie eine konsequente Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards. Der Kern des Problems werde im Antrag aber zu wenig adressiert. Der Mehrjährige Finanzrahmen ziele auf die Mobilisierung von privatem Kapital, was in den allermeisten Fällen nicht zum Erreichen entwicklungspolitischer Ziele führe. Global Gateway oder die G7-Initiative „Partnership for Global Infrastructure and Investment“ sollten aus Sicht der Antragsteller gestärkt werden, wobei keinerlei Kritik am Ansatz geübt werde, dass nämlich die Initiativen an Privatkapitalmobilisierung ausgerichtet seien. Das Geld, was unter dem Global Europe Instrument veranschlagt werde, werde im Rahmen des Global Gateway oft als Garantie oder mit anderen Hebelinstrumenten ausgegeben. Diese seien dann meist wirkungslos, gäben Investoren die Zügel in die Hand und erhöhten die Gefahren für Klima und Menschen, da Investoren vor allem Renditeziele verfolgten und keine entwicklungspolitischen Ziele. Eine bloße Gleichgewichtung der Interessen beider Seiten reproduziere bestehende Machtverhältnisse, da historische und strukturelle Ungleichheiten zwischen der Europäischen Union und den Partnerstaaten im Globalen Süden nicht ausreichend berücksichtigt würden. Berlin, den 24. Juni 2026 Claudia Roth Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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