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zu der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsdok. 11691/25 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit - Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5755 · Antrag · Original ↗

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zu der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsdok. 11691/25 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit - Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern Antrag der Abgeordneten Schahina Gambir, Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Ulle Schauws, Chantal Kopf, Boris Mijatović, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsdok. 11691/25 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit – Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Europäische Union (EU) ist mit ihren 27 Mitgliedstaaten die weltweit größte entwicklungspolitische Geberin und verfügt damit über erhebliches politisches und finanzielles Gewicht sowie reale Gestaltungsmacht in der Entwicklungszusammenarbeit (EZ). Aus dieser Rolle erwächst eine besondere Verantwortung: Gerade in Zeiten multipler globaler Krisen und Konflikte ist sie zentrale Akteurin für globale Gerechtigkeit und die Verteidigung einer regelbasierten internationalen Ordnung. Deswegen ist es umso wichtiger, dass die EU weltweit für Sicherheit, Stabilität und Demokratie einsteht. Ihr kommt zudem eine Schlüsselrolle bei der konsequenten Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen und des Pariser Klimaabkommens zu, jetzt und auch über das Jahr 2030 hinaus. Auch aufgrund dieser geopolitischen Herausforderungen ist unter der aktuellen europäischen Legislaturperiode eine strategische Verschiebung der EU- Entwicklungspolitik zu beobachten. Die EU richtet ihr globales Handeln zunehmend an außenwirtschaftlichen, handels- und sicherheitspolitischen Zielsetzungen aus. Mit dem sogenannten „whole of commission“-Ansatz entstehen neue Schnittstellen zwischen Entwicklungspolitik und anderen Politikfeldern. Dies kann die Kohärenz des EU- Außenhandelns stärken, sollte jedoch nicht dazu führen, dass entwicklungspolitische Ziele zugunsten geopolitischer Handlungsfähigkeit ins Hintertreffen geraten, sondern viel- Deutscher Bundestag Drucksache 21/5755 21. Wahlperiode 05.05.2026 mehr mit sicherheitspolitischen Notwendigkeiten Hand in Hand gehen. Eine starke EU-Entwicklungszusammenarbeit ist jedoch gerade vor dem Hintergrund der globalen Krisen und Konflikte kein nachrangiges Politikfeld, sondern nachhaltige Prävention und Stärkung von Resilienz und damit Grundlage europäischer Handlungsfähigkeit in der Welt. Das bedeutet, dass sie an den Faktoren ansetzt, die zum Ausbruch von Krisen führen können. Um die EU dazu zu befähigen, muss sich die Bundesregierung für eine starke, wertebasierte und partnerorientierte EU-Entwicklungszusammenarbeit einsetzen und dies strukturell und finanziell ausreichend verankern. Die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für den Zeitraum 2028 bis 2034 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?- uri=CELEX%3A52025DC0570R%2801%29&qid=1753797062248; https://eur-le- x.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025PC0571) sind dabei eine wesentliche Weichenstellung. Sie sind Grundlage dafür, dass EU-Entwicklungspolitik sich auch künftig an Agenda 2030 und Pariser Klimaabkommen als übergeordnete Referenzrahmen orientiert, partnerschaftlich bleibt und langfristig wirkt. Die geplante Neustrukturierung hin zu einem modernisierten EU-Haushalt zielt darauf ab, Prioritäten zu bündeln, Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und Mittel konsequenter an politischen Zielsetzungen auszurichten (What’s next for Global Europe? Unpacking the MFF proposal). Zentral ist dabei das neue Außenfinanzierungsinstrument „Global Europe“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025- PC0551&qid=1753799711782), welches nach Kommissionsvorschlag mit einer Mittelausstattung von rund 200 Milliarden eine prominente Rolle für das EU- Außenhandeln einnimmt. Diese Stärkung ist zu begrüßen. Gleichzeitig geht sie mit der verstärkten Förderung strategischer EU-Interessen einher. Während die Quote für öffentliche Entwicklungsleistungen (ODA) trotz Absenkung auf 90 Prozent als wichtigster Garant für eine Entwicklungsorientierung fungieren soll, wächst jedoch gleichzeitig die Gefahr, dass entwicklungspolitische Kernanliegen durch den Wegfall von thematischen Zielvorgaben und die gesteigerte Flexibilität zulasten programmierbarer Mittel marginalisiert werden. Die Beziehungen mit Partnerländern werden in „mutually beneficial partnerships“ definiert, ohne klar zu benennen, wie diese die Interessen von Partnerländern und Zivilgesellschaft zur Grundlage machen. Auch der vorgeschlagene migrationspolitische Hebel, der Mittel an Wiederaufnahmebereitschaft knüpft, sowie Konditionalitäten im Umgang mit Fragilität bergen die Gefahr, die EU- Entwicklungszusammenarbeit zu instrumentalisieren und partnerschaftliche Ansätze zu untergraben. Wichtig ist jedoch, ihre Stärken nicht gegen die geopolitische Ausrichtung von MFR generell und Global Europe speziell auszuspielen, sondern sie gezielt zu nutzen (Angenommene Texte – Zwischenbericht über den Vorschlag für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2028-2034 – Dienstag, 28. April 2026). Nur so können wir globalen Krisen wirksam und nachhaltig begegnen. Der Team-Europe-Ansatz und Global Gateway zeigen bereits jetzt, dass partnerschaftlich ausgerichtete, nachhaltige Investitionen dazu beitragen können, Mittel zu poolen, Kooperation zu vertiefen und langfristige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen. Team-Europe-Initiativen, Global-Gateway-Projekte und der Investment Hub bieten das Potenzial, dringend benötigte Investitionen in nachhaltige Infrastruktur zu mobilisieren und Entwicklungs-, Klima-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik stärker miteinander zu verzahnen, wenn die richtigen Weichen gestellt werden. Wenn Global Gateway und der Korridoransatz als reine Investitionsmöglichkeit für den Privatsektor gesehen und die Interessen der Partnerländer nachrangig behandelt werden, verfehlt die Strategie jedoch ihre Zielsetzung als Kernstrategie für das EU-Außenhandeln und Grundlage für gleichberechtigte Partnerschaften weltweit. Global Gateway und die EU- Entwicklungszusammenarbeit dürfen nicht gegeneinander laufen, sondern müssen Hand in Hand gehen. Konkret bedeutet dies, dass harte und weiche Infrastrukturinvestitionen zielgerichteter an Agenda 2030, Pariser Klimaabkommen, Globalem Biodiversitätsrahmen und den der EU-Entwicklungszusammenarbeit zugrundeliegenden Werten ausgerichtet sein müssen, um globale Partnerschaften nachhaltig zu stärken und zu nachhaltiger Entwicklung beizutragen. Die Bedarfe von Partnerländern und EU müssen gleichberechtigt berücksichtigt werden, um beispielsweise in Bezug auf kritische Rohstoffe Win-Win-Situationen ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen. Außerdem müssen europäische und multilaterale Initiativen besser verzahnt werden, insbesondere mit der G7-Initiative „Partnership for Global Infrastructure and Investment“ (PGII). Gleichzeitig ist ein differenzierter, kontextsensibler Ansatz erforderlich, der unterschiedlichen Länderrealitäten gerecht wird und keinen „one size fits all“-Ansatz verfolgt. Entscheidend ist, die Bedarfe und Prioritäten der Partnerländer sowie lokale zivilgesellschaftliche und private Akteur*innen systematisch einzubeziehen und den 360-Grad-Ansatz konsequent umzusetzen. Dafür braucht es einen menschenrechtsbasierten Ansatz, die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, des Do-No-Significant-Harm- Prinzips sowie der freien, vorherigen informierten Zustimmung (FPIC). Kohärentes Monitoring, kontinuierliche Evaluierung und ein transparentes Berichtswesen sind darüber hinaus zentral, um Wirksamkeit und die entwicklungspolitische Steuerung von Global Gateway sowie Querbezüge zu anderen EU-Strategien sicherzustellen. Die Rolle des Europäischen Parlaments muss dabei deutlich gestärkt werden (REPORT on Global Gateway – past impacts and future orientation, A10-0045/2026, European Parliament). Auch im Umgang mit fragilen Kontexten steht die EU vor strategischen und operativen Herausforderungen. Fragilität ist multidimensional und der „commission-wide integrated approach to fragility“ ein wichtiger Schritt, um bestehende Fragmentierungen innerhalb der EU zu überwinden, um ein kohärenteres, ressortübergreifendes Vorgehen zu ermöglichen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/SPE- ECH_25_347). Entscheidend ist, dass die EU-Entwicklungszusammenarbeit als zentrale Säule dieses Ansatzes gestärkt und keiner politischen Konditionalisierung unterworfen wird, beispielsweise im Hinblick auf migrationspolitische Ziele. Im Sinne von „stay engaged“ und Humanitarian-Development-Peace-Nexus bietet der integrierte Ansatz das Potenzial, nachhaltige Entwicklung, Prävention und Resilienz systematisch zu fördern. Voraussetzung ist eine konsequente Ausrichtung an Bedarfen und Prioritäten der Menschen vor Ort sowie ihre aktive Einbindung in Planung und Umsetzung. Dies erfordert neben einer kritischen Überprüfung bestehender EU-Instrumente insbesondere partizipative, kontextsensible Ansätze und eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Akteur*innen. Die EU-Entwicklungszusammenarbeit steht im Kontext einer zunehmend fragmentierten Weltordnung. Sie ist integraler Bestandteil eines kohärenten EU-Außenhandelns und als präventiver Ansatz grundlegend für Stabilität, Sicherheit und wirtschaftliche Entwicklung (www.idos-research.de/policy-brief/article/zusammen-ist-man- wenigerallein-mit-team-europe-20-die-europaeische-entwicklungspolitik-staerken/). Entwicklungspolitik ist kein „nice to have“, sondern ein eigenständiges, strategisches Politikfeld mit klaren Zielen und Prinzipien. Angesichts der globalen Herausforderungen muss sie sowohl konsequent in alle relevanten Politikbereiche integriert und stets mitgedacht werden als auch im Zusammenspiel mit anderen Politikbereichen gestärkt sowie in ihrem wertebasierten Ansatz und ihrer langfristigen Ausrichtung konsequent strukturell und finanziell abgesichert werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass 1. angesichts globaler Krisen und Konflikte eine starke, wertebasierte und partnerorientierte EU-Entwicklungszusammenarbeit sowie ihre zentrale Rolle im EU- Außenhandeln gestärkt wird, indem a. die Umsetzung der Agenda 2030, des Pariser Klimaabkommens und des Globalen Biodiversitätsrahmens sowie Prävention, Resilienz, nachhaltige Entwicklung und Armuts- und Hungerbekämpfung verbindlich handlungsleitend für das gesamte EU-Außenhandeln bleiben; b. Entwicklungspolitik auch unabhängig von politischen Entwicklungen in EU und Mitgliedstaaten als integraler Bestandteil des EU-Außenhandelns und zugleich als strategisches Politikfeld gestärkt wird und keiner politischen Konditionalisierung, etwa für migrationspolitische Zwecke, unterliegt; c. eine feministische und gerechtigkeitsorientierte Perspektive systematisch verankert und weiterhin durch ein Ausgabenziel von mindestens 85 Prozent für Projekte mit GG1 (Nebenziel) und GG2-Kennung (Hauptziel Geschlechtergerechtigkeit) finanziert wird sowie die Erhöhung der GG2-Vorhaben angestrebt wird, um strukturelle Ungleichheiten abzubauen und gleichberechtigte Teilhabe zu stärken; d. partnerschaftliche Zusammenarbeit in beidseitigem Interesse mit Partnerländern des Globalen Südens, deren politische Mitgestaltung und Eigenverantwortung sowie die strukturelle Einbindung und Finanzierung von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, lokalen Partner*innen, Kommunen und marginalisierten Gruppen gestärkt werden; 2. der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) und „Global Europe“ entwicklungspolitisch kohärent ausgestaltet werden, indem a. die strukturelle und finanzielle Ausgestaltung sowie die flexiblere Governance des MFR und von „Global Europe“ so sichergestellt werden, dass entwicklungspolitische Ziele im Einklang mit dem Europäischen Konsens über die Entwicklungspolitik, der Agenda 2030 und dem Pariser Klimaabkommen auch nach 2030 verbindlich Maßstab für Planung, Mittelvergabe und Wirkungsmessung bleiben und nicht hinter geopolitischen, migrations- oder wirtschaftspolitischen Eigeninteressen zurücktreten, sondern Hand in Hand gehen; b. die ODA-Quote von 93 Prozent sowie das 0,7-Prozent-Ziel und die 0,2- Prozent Quote für am wenigsten entwickelte Länder („Least Developed Countries“, LDCs) langfristig abgesichert werden sowie ein klar definierter Teil von mindestens 15 Prozent der Mittel für die Implementierung durch zivilgesellschaftliche Organisationen abgesichert wird; c. verbindliche Ausgabenziele im Rahmen von „Global Europe“ wieder eingeführt werden, um die Förderung der menschlichen Entwicklung und des zivilgesellschaftlichen Engagements, den Einsatz für Klima- und Umweltschutz und LDCs sowie die Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit systematisch und angemessen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Verlagerung hin zu flexiblerem Handeln nicht zu Lasten von Transparenz, Rechenschaftspflicht und entwicklungspolitischer Kohärenz erfolgt; d. die Balance zwischen Flexibilität und langfristiger Planbarkeit so ausgestaltet wird, dass durch Ringfencing ein hoher Anteil der Mittel für programmierbare entwicklungspolitische Maßnahmen gesichert wird und freigegebene Mittel in ihre ursprünglichen Haushaltslinien zurückfließen, sodass sie im Budget für das auswärtige Handeln verbleiben und nicht auf andere EU- Prioritäten mit hohem finanziellem Bedarf umgeleitet werden; e. die sogenannten „mutually beneficial partnerships“ so ausgestaltet werden, dass die Eigenverantwortung der Partnerländer gestärkt wird und ihre Interessen gleichberechtigt berücksichtigt werden sowie diese nicht primär europäischen Eigeninteressen dienen und auf die Bevorzugung europäischer Unternehmen ausgerichtet sind; f. im Rahmen der Performance Regulation und der Halbzeitevaluierung mithilfe aussagekräftiger Wirkungsindikatoren transparentes und robustes Monitoring, Evaluierung und Reporting für „Global Europe“ und Global Gateway sichergestellt werden, um auch über kurzfristige Outputs hinaus Wirksamkeit, Zielerreichung und entwicklungspolitische Steuerbarkeit zu gewährleisten, wobei die Ergebnisse verbindlich in Budget-, Verlängerungs-, Skalierungs- und Abbruchentscheidungen einfließen; g. das Europäische Parlament eine stärkere Rolle bei der strategischen Steuerung, Ausgestaltung sowie Kontrolle und dem Monitoring von „Global Europe“ erhält sowie Europäisches Parlament, EU-Mitgliedstaaten und EU- Kommission gleichberechtigt in Planung, Steuerung und Umsetzung einbezogen sind; h. die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Team National ressortübergreifende Zielkonflikte auflöst und sich kohärent und abgestimmt für eine starke, partnerschaftliche, wertebasierte und entwicklungspolitisch ausgerichtete Ausgestaltung von MFR und „Global Europe“ einsetzt, die strategische Abstimmung zwischen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten stärkt („Team Europe 2.0“) sowie eine kohärente und frühzeitige Positionierung der EU in multilateralen Prozessen befördert; 3. Global Gateway als entwicklungspolitisch ausgerichtete, nachhaltige und partnerorientierte Kernstrategie des EU-Außenhandelns weiterentwickelt wird, indem a. Global Gateway auch in seiner Governance konsequent nachhaltig und partnerorientiert umgesetzt wird, um bestehende entwicklungspolitische Instrumente zu ergänzen; b. der Korridoransatz im Rahmen von Global Gateway so ausgestaltet wird, dass er nachhaltige Entwicklung und entwicklungspolitische Standards entlang gesamter Wertschöpfungsketten fördert, regionale Integration stärkt und Mehrwert schafft, indem er sich an den Bedarfen und Prioritäten der Partnerländer orientiert; c. Global-Gateway-Initiativen im Sinne eines 360-Grad-Ansatzes durch flankierende Maßnahmen ergänzt werden, die ein förderliches Umfeld („enabling environment“) schaffen und nachhaltige, inklusive Entwicklung ganzheitlich unterstützen; d. alle EZ-Maßnahmen im Rahmen von Global Gateway und darüber hinaus verbindlichen Umwelt-, Klima- und Sozialstandards unterliegen und im Einklang mit menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten auch extraterritorial so umgesetzt werden, insbesondere durch die Sicherstellung, dass Durchführungsorganisationen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sowie Umwelt- und Sozialstandards einhalten; hierfür sind strukturierte Sorgfaltsprozesse sowie Risiko- und Safeguard-Systeme konsequent anzuwenden; e. Global-Gateway-Initiativen differenziert, kontextsensibel und ohne „one size fits all“-Ansatz ausgestaltet sowie stärker dezentral und regional breit verankert werden, anstatt nur auf großvolumige Flaggschiffprojekte zu setzen, und die aktive Einbindung lokaler Akteur*innen, zivilgesellschaftlicher Strukturen und die Ownership der Partnerländer systematisch und verbindlich zur Grundlage von Planung und Umsetzung gemacht werden; f. die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von Global Gateway transparent, fair und entwicklungspolitisch ausgerichtet erfolgt, Lieferaufbindung konsequent beibehalten wird und Aufträge gezielt auch an lokale und/oder von Frauen geführte Unternehmen in Partnerländern vergeben werden, um lokale Wertschöpfung zu stärken; zudem sollen europäische Entwicklungsbanken und Finanzinstitutionen ihre Rolle transparent so wahrnehmen, dass sie partnerschaftliche Ansätze fördern und einen gleichberechtigten Zugang für Akteur*innen aus Partnerländern sicherstellen; g. Infrastrukturprojekte keine nicht tragfähige Verschuldung verursachen; 4. Entwicklungszusammenarbeit als zentrale Säule nachhaltiger Prävention gestärkt wird, indem a. in fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten ein integrierter Ansatz verfolgt wird, der Entwicklungszusammenarbeit als zentralen präventiven Pfeiler stärkt und systematisch mit ziviler Krisenbewältigung, Friedensförderung und dem Humanitarian-Development-Peace-Nexus verzahnt; b. alle Maßnahmen konflikt- und kontextsensibel ausgestaltet werden, langfristige Stabilisierung und inklusive Entwicklung fördern und konsequent an den Bedarfen sowie der aktiven Einbindung lokaler Akteur*innen und der Eigenverantwortung der Partnerländer ausgerichtet sind. Berlin, den 5. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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