zu der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsdok. 11691/25 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit - Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern
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zu der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsdok. 11691/25 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit - Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern
Antrag
der Abgeordneten Schahina Gambir, Claudia Roth, Dr. Jan-Niclas Gesenhues,
Ulle Schauws, Chantal Kopf, Boris Mijatović, Julian Joswig und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der Entwicklungspolitik der Europäischen Union und dem Vorschlag für
eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für
die Jahre 2028 bis 2034
KOM(2025) 571 endg.; Ratsdok. 11691/25
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Für eine starke, wertebasierte europäische Entwicklungszusammenarbeit –
Globale Gerechtigkeit in Zeiten multipler Krisen sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Europäische Union (EU) ist mit ihren 27 Mitgliedstaaten die weltweit größte
entwicklungspolitische Geberin und verfügt damit über erhebliches politisches und
finanzielles Gewicht sowie reale Gestaltungsmacht in der Entwicklungszusammenarbeit
(EZ). Aus dieser Rolle erwächst eine besondere Verantwortung: Gerade in Zeiten
multipler globaler Krisen und Konflikte ist sie zentrale Akteurin für globale Gerechtigkeit
und die Verteidigung einer regelbasierten internationalen Ordnung. Deswegen ist es
umso wichtiger, dass die EU weltweit für Sicherheit, Stabilität und Demokratie
einsteht. Ihr kommt zudem eine Schlüsselrolle bei der konsequenten Umsetzung der Ziele
für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen und des Pariser
Klimaabkommens zu, jetzt und auch über das Jahr 2030 hinaus.
Auch aufgrund dieser geopolitischen Herausforderungen ist unter der aktuellen
europäischen Legislaturperiode eine strategische Verschiebung der EU-
Entwicklungspolitik zu beobachten. Die EU richtet ihr globales Handeln zunehmend an
außenwirtschaftlichen, handels- und sicherheitspolitischen Zielsetzungen aus. Mit dem
sogenannten „whole of commission“-Ansatz entstehen neue Schnittstellen zwischen
Entwicklungspolitik und anderen Politikfeldern. Dies kann die Kohärenz des EU-
Außenhandelns stärken, sollte jedoch nicht dazu führen, dass entwicklungspolitische Ziele
zugunsten geopolitischer Handlungsfähigkeit ins Hintertreffen geraten, sondern viel-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5755
21. Wahlperiode 05.05.2026
mehr mit sicherheitspolitischen Notwendigkeiten Hand in Hand gehen. Eine starke
EU-Entwicklungszusammenarbeit ist jedoch gerade vor dem Hintergrund der globalen
Krisen und Konflikte kein nachrangiges Politikfeld, sondern nachhaltige Prävention
und Stärkung von Resilienz und damit Grundlage europäischer Handlungsfähigkeit in
der Welt. Das bedeutet, dass sie an den Faktoren ansetzt, die zum Ausbruch von Krisen
führen können. Um die EU dazu zu befähigen, muss sich die Bundesregierung für eine
starke, wertebasierte und partnerorientierte EU-Entwicklungszusammenarbeit
einsetzen und dies strukturell und finanziell ausreichend verankern.
Die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) für
den Zeitraum 2028 bis 2034 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?-
uri=CELEX%3A52025DC0570R%2801%29&qid=1753797062248; https://eur-le-
x.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex:52025PC0571) sind dabei eine
wesentliche Weichenstellung. Sie sind Grundlage dafür, dass EU-Entwicklungspolitik sich
auch künftig an Agenda 2030 und Pariser Klimaabkommen als übergeordnete
Referenzrahmen orientiert, partnerschaftlich bleibt und langfristig wirkt. Die geplante
Neustrukturierung hin zu einem modernisierten EU-Haushalt zielt darauf ab, Prioritäten zu
bündeln, Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und Mittel konsequenter
an politischen Zielsetzungen auszurichten (What’s next for Global Europe? Unpacking
the MFF proposal). Zentral ist dabei das neue Außenfinanzierungsinstrument „Global
Europe“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025-
PC0551&qid=1753799711782), welches nach Kommissionsvorschlag mit einer
Mittelausstattung von rund 200 Milliarden eine prominente Rolle für das EU-
Außenhandeln einnimmt. Diese Stärkung ist zu begrüßen. Gleichzeitig geht sie mit der
verstärkten Förderung strategischer EU-Interessen einher. Während die Quote für öffentliche
Entwicklungsleistungen (ODA) trotz Absenkung auf 90 Prozent als wichtigster Garant
für eine Entwicklungsorientierung fungieren soll, wächst jedoch gleichzeitig die
Gefahr, dass entwicklungspolitische Kernanliegen durch den Wegfall von thematischen
Zielvorgaben und die gesteigerte Flexibilität zulasten programmierbarer Mittel
marginalisiert werden. Die Beziehungen mit Partnerländern werden in „mutually beneficial
partnerships“ definiert, ohne klar zu benennen, wie diese die Interessen von
Partnerländern und Zivilgesellschaft zur Grundlage machen. Auch der vorgeschlagene
migrationspolitische Hebel, der Mittel an Wiederaufnahmebereitschaft knüpft, sowie
Konditionalitäten im Umgang mit Fragilität bergen die Gefahr, die EU-
Entwicklungszusammenarbeit zu instrumentalisieren und partnerschaftliche Ansätze zu untergraben.
Wichtig ist jedoch, ihre Stärken nicht gegen die geopolitische Ausrichtung von MFR
generell und Global Europe speziell auszuspielen, sondern sie gezielt zu nutzen
(Angenommene Texte – Zwischenbericht über den Vorschlag für den Mehrjährigen
Finanzrahmen 2028-2034 – Dienstag, 28. April 2026). Nur so können wir globalen
Krisen wirksam und nachhaltig begegnen.
Der Team-Europe-Ansatz und Global Gateway zeigen bereits jetzt, dass
partnerschaftlich ausgerichtete, nachhaltige Investitionen dazu beitragen können, Mittel zu poolen,
Kooperation zu vertiefen und langfristige Entwicklungsperspektiven zu eröffnen.
Team-Europe-Initiativen, Global-Gateway-Projekte und der Investment Hub bieten
das Potenzial, dringend benötigte Investitionen in nachhaltige Infrastruktur zu
mobilisieren und Entwicklungs-, Klima-, Umwelt- und Wirtschaftspolitik stärker
miteinander zu verzahnen, wenn die richtigen Weichen gestellt werden. Wenn Global Gateway
und der Korridoransatz als reine Investitionsmöglichkeit für den Privatsektor gesehen
und die Interessen der Partnerländer nachrangig behandelt werden, verfehlt die
Strategie jedoch ihre Zielsetzung als Kernstrategie für das EU-Außenhandeln und Grundlage
für gleichberechtigte Partnerschaften weltweit. Global Gateway und die EU-
Entwicklungszusammenarbeit dürfen nicht gegeneinander laufen, sondern müssen Hand in
Hand gehen. Konkret bedeutet dies, dass harte und weiche Infrastrukturinvestitionen
zielgerichteter an Agenda 2030, Pariser Klimaabkommen, Globalem
Biodiversitätsrahmen und den der EU-Entwicklungszusammenarbeit zugrundeliegenden Werten
ausgerichtet sein müssen, um globale Partnerschaften nachhaltig zu stärken und zu
nachhaltiger Entwicklung beizutragen. Die Bedarfe von Partnerländern und EU
müssen gleichberechtigt berücksichtigt werden, um beispielsweise in Bezug auf kritische
Rohstoffe Win-Win-Situationen ohne neue Abhängigkeiten zu schaffen. Außerdem
müssen europäische und multilaterale Initiativen besser verzahnt werden,
insbesondere mit der G7-Initiative „Partnership for Global Infrastructure and Investment“
(PGII). Gleichzeitig ist ein differenzierter, kontextsensibler Ansatz erforderlich, der
unterschiedlichen Länderrealitäten gerecht wird und keinen „one size fits all“-Ansatz
verfolgt. Entscheidend ist, die Bedarfe und Prioritäten der Partnerländer sowie lokale
zivilgesellschaftliche und private Akteur*innen systematisch einzubeziehen und den
360-Grad-Ansatz konsequent umzusetzen. Dafür braucht es einen
menschenrechtsbasierten Ansatz, die Einhaltung von Sorgfaltspflichten, des Do-No-Significant-Harm-
Prinzips sowie der freien, vorherigen informierten Zustimmung (FPIC). Kohärentes
Monitoring, kontinuierliche Evaluierung und ein transparentes Berichtswesen sind
darüber hinaus zentral, um Wirksamkeit und die entwicklungspolitische Steuerung von
Global Gateway sowie Querbezüge zu anderen EU-Strategien sicherzustellen. Die
Rolle des Europäischen Parlaments muss dabei deutlich gestärkt werden (REPORT on
Global Gateway – past impacts and future orientation, A10-0045/2026, European
Parliament).
Auch im Umgang mit fragilen Kontexten steht die EU vor strategischen und operativen
Herausforderungen. Fragilität ist multidimensional und der „commission-wide
integrated approach to fragility“ ein wichtiger Schritt, um bestehende Fragmentierungen
innerhalb der EU zu überwinden, um ein kohärenteres, ressortübergreifendes
Vorgehen zu ermöglichen (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/SPE-
ECH_25_347). Entscheidend ist, dass die EU-Entwicklungszusammenarbeit als
zentrale Säule dieses Ansatzes gestärkt und keiner politischen Konditionalisierung
unterworfen wird, beispielsweise im Hinblick auf migrationspolitische Ziele. Im Sinne von
„stay engaged“ und Humanitarian-Development-Peace-Nexus bietet der integrierte
Ansatz das Potenzial, nachhaltige Entwicklung, Prävention und Resilienz systematisch
zu fördern. Voraussetzung ist eine konsequente Ausrichtung an Bedarfen und
Prioritäten der Menschen vor Ort sowie ihre aktive Einbindung in Planung und Umsetzung.
Dies erfordert neben einer kritischen Überprüfung bestehender EU-Instrumente
insbesondere partizipative, kontextsensible Ansätze und eine enge Zusammenarbeit mit
lokalen Akteur*innen.
Die EU-Entwicklungszusammenarbeit steht im Kontext einer zunehmend
fragmentierten Weltordnung. Sie ist integraler Bestandteil eines kohärenten EU-Außenhandelns
und als präventiver Ansatz grundlegend für Stabilität, Sicherheit und wirtschaftliche
Entwicklung (www.idos-research.de/policy-brief/article/zusammen-ist-man-
wenigerallein-mit-team-europe-20-die-europaeische-entwicklungspolitik-staerken/).
Entwicklungspolitik ist kein „nice to have“, sondern ein eigenständiges, strategisches
Politikfeld mit klaren Zielen und Prinzipien. Angesichts der globalen Herausforderungen
muss sie sowohl konsequent in alle relevanten Politikbereiche integriert und stets
mitgedacht werden als auch im Zusammenspiel mit anderen Politikbereichen gestärkt
sowie in ihrem wertebasierten Ansatz und ihrer langfristigen Ausrichtung konsequent
strukturell und finanziell abgesichert werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer
Ebene dafür einzusetzen, dass
1. angesichts globaler Krisen und Konflikte eine starke, wertebasierte und
partnerorientierte EU-Entwicklungszusammenarbeit sowie ihre zentrale Rolle im EU-
Außenhandeln gestärkt wird, indem
a. die Umsetzung der Agenda 2030, des Pariser Klimaabkommens und des
Globalen Biodiversitätsrahmens sowie Prävention, Resilienz, nachhaltige
Entwicklung und Armuts- und Hungerbekämpfung verbindlich
handlungsleitend für das gesamte EU-Außenhandeln bleiben;
b. Entwicklungspolitik auch unabhängig von politischen Entwicklungen in EU
und Mitgliedstaaten als integraler Bestandteil des EU-Außenhandelns und
zugleich als strategisches Politikfeld gestärkt wird und keiner politischen
Konditionalisierung, etwa für migrationspolitische Zwecke, unterliegt;
c. eine feministische und gerechtigkeitsorientierte Perspektive systematisch
verankert und weiterhin durch ein Ausgabenziel von mindestens 85 Prozent
für Projekte mit GG1 (Nebenziel) und GG2-Kennung (Hauptziel
Geschlechtergerechtigkeit) finanziert wird sowie die Erhöhung der GG2-Vorhaben
angestrebt wird, um strukturelle Ungleichheiten abzubauen und
gleichberechtigte Teilhabe zu stärken;
d. partnerschaftliche Zusammenarbeit in beidseitigem Interesse mit
Partnerländern des Globalen Südens, deren politische Mitgestaltung und
Eigenverantwortung sowie die strukturelle Einbindung und Finanzierung von
zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, lokalen Partner*innen, Kommunen und
marginalisierten Gruppen gestärkt werden;
2. der Mehrjährige Finanzrahmen (MFR) und „Global Europe“
entwicklungspolitisch kohärent ausgestaltet werden, indem
a. die strukturelle und finanzielle Ausgestaltung sowie die flexiblere
Governance des MFR und von „Global Europe“ so sichergestellt werden, dass
entwicklungspolitische Ziele im Einklang mit dem Europäischen Konsens über
die Entwicklungspolitik, der Agenda 2030 und dem Pariser Klimaabkommen
auch nach 2030 verbindlich Maßstab für Planung, Mittelvergabe und
Wirkungsmessung bleiben und nicht hinter geopolitischen, migrations- oder
wirtschaftspolitischen Eigeninteressen zurücktreten, sondern Hand in Hand
gehen;
b. die ODA-Quote von 93 Prozent sowie das 0,7-Prozent-Ziel und die 0,2-
Prozent Quote für am wenigsten entwickelte Länder („Least Developed
Countries“, LDCs) langfristig abgesichert werden sowie ein klar definierter Teil
von mindestens 15 Prozent der Mittel für die Implementierung durch
zivilgesellschaftliche Organisationen abgesichert wird;
c. verbindliche Ausgabenziele im Rahmen von „Global Europe“ wieder
eingeführt werden, um die Förderung der menschlichen Entwicklung und des
zivilgesellschaftlichen Engagements, den Einsatz für Klima- und
Umweltschutz und LDCs sowie die Stärkung der Geschlechtergerechtigkeit
systematisch und angemessen sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die
Verlagerung hin zu flexiblerem Handeln nicht zu Lasten von Transparenz,
Rechenschaftspflicht und entwicklungspolitischer Kohärenz erfolgt;
d. die Balance zwischen Flexibilität und langfristiger Planbarkeit so ausgestaltet
wird, dass durch Ringfencing ein hoher Anteil der Mittel für
programmierbare entwicklungspolitische Maßnahmen gesichert wird und freigegebene
Mittel in ihre ursprünglichen Haushaltslinien zurückfließen, sodass sie im
Budget für das auswärtige Handeln verbleiben und nicht auf andere EU-
Prioritäten mit hohem finanziellem Bedarf umgeleitet werden;
e. die sogenannten „mutually beneficial partnerships“ so ausgestaltet werden,
dass die Eigenverantwortung der Partnerländer gestärkt wird und ihre
Interessen gleichberechtigt berücksichtigt werden sowie diese nicht primär
europäischen Eigeninteressen dienen und auf die Bevorzugung europäischer
Unternehmen ausgerichtet sind;
f. im Rahmen der Performance Regulation und der Halbzeitevaluierung
mithilfe aussagekräftiger Wirkungsindikatoren transparentes und robustes
Monitoring, Evaluierung und Reporting für „Global Europe“ und Global
Gateway sichergestellt werden, um auch über kurzfristige Outputs hinaus
Wirksamkeit, Zielerreichung und entwicklungspolitische Steuerbarkeit zu
gewährleisten, wobei die Ergebnisse verbindlich in Budget-, Verlängerungs-,
Skalierungs- und Abbruchentscheidungen einfließen;
g. das Europäische Parlament eine stärkere Rolle bei der strategischen
Steuerung, Ausgestaltung sowie Kontrolle und dem Monitoring von „Global
Europe“ erhält sowie Europäisches Parlament, EU-Mitgliedstaaten und EU-
Kommission gleichberechtigt in Planung, Steuerung und Umsetzung
einbezogen sind;
h. die Bundesregierung im Rahmen des sogenannten Team National
ressortübergreifende Zielkonflikte auflöst und sich kohärent und abgestimmt für
eine starke, partnerschaftliche, wertebasierte und entwicklungspolitisch
ausgerichtete Ausgestaltung von MFR und „Global Europe“ einsetzt, die
strategische Abstimmung zwischen EU-Institutionen und Mitgliedstaaten stärkt
(„Team Europe 2.0“) sowie eine kohärente und frühzeitige Positionierung der
EU in multilateralen Prozessen befördert;
3. Global Gateway als entwicklungspolitisch ausgerichtete, nachhaltige und
partnerorientierte Kernstrategie des EU-Außenhandelns weiterentwickelt wird,
indem
a. Global Gateway auch in seiner Governance konsequent nachhaltig und
partnerorientiert umgesetzt wird, um bestehende entwicklungspolitische
Instrumente zu ergänzen;
b. der Korridoransatz im Rahmen von Global Gateway so ausgestaltet wird,
dass er nachhaltige Entwicklung und entwicklungspolitische Standards
entlang gesamter Wertschöpfungsketten fördert, regionale Integration stärkt und
Mehrwert schafft, indem er sich an den Bedarfen und Prioritäten der
Partnerländer orientiert;
c. Global-Gateway-Initiativen im Sinne eines 360-Grad-Ansatzes durch
flankierende Maßnahmen ergänzt werden, die ein förderliches Umfeld
(„enabling environment“) schaffen und nachhaltige, inklusive Entwicklung
ganzheitlich unterstützen;
d. alle EZ-Maßnahmen im Rahmen von Global Gateway und darüber hinaus
verbindlichen Umwelt-, Klima- und Sozialstandards unterliegen und im
Einklang mit menschenrechtlichen Verpflichtungen der Staaten auch
extraterritorial so umgesetzt werden, insbesondere durch die Sicherstellung, dass
Durchführungsorganisationen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sowie
Umwelt- und Sozialstandards einhalten; hierfür sind strukturierte
Sorgfaltsprozesse sowie Risiko- und Safeguard-Systeme konsequent anzuwenden;
e. Global-Gateway-Initiativen differenziert, kontextsensibel und ohne „one size
fits all“-Ansatz ausgestaltet sowie stärker dezentral und regional breit
verankert werden, anstatt nur auf großvolumige Flaggschiffprojekte zu setzen, und
die aktive Einbindung lokaler Akteur*innen, zivilgesellschaftlicher
Strukturen und die Ownership der Partnerländer systematisch und verbindlich zur
Grundlage von Planung und Umsetzung gemacht werden;
f. die Vergabe von Aufträgen im Rahmen von Global Gateway transparent, fair
und entwicklungspolitisch ausgerichtet erfolgt, Lieferaufbindung konsequent
beibehalten wird und Aufträge gezielt auch an lokale und/oder von Frauen
geführte Unternehmen in Partnerländern vergeben werden, um lokale
Wertschöpfung zu stärken; zudem sollen europäische Entwicklungsbanken und
Finanzinstitutionen ihre Rolle transparent so wahrnehmen, dass sie
partnerschaftliche Ansätze fördern und einen gleichberechtigten Zugang für
Akteur*innen aus Partnerländern sicherstellen;
g. Infrastrukturprojekte keine nicht tragfähige Verschuldung verursachen;
4. Entwicklungszusammenarbeit als zentrale Säule nachhaltiger Prävention gestärkt
wird, indem
a. in fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten ein integrierter Ansatz verfolgt
wird, der Entwicklungszusammenarbeit als zentralen präventiven Pfeiler
stärkt und systematisch mit ziviler Krisenbewältigung, Friedensförderung
und dem Humanitarian-Development-Peace-Nexus verzahnt;
b. alle Maßnahmen konflikt- und kontextsensibel ausgestaltet werden,
langfristige Stabilisierung und inklusive Entwicklung fördern und konsequent an den
Bedarfen sowie der aktiven Einbindung lokaler Akteur*innen und der
Eigenverantwortung der Partnerländer ausgerichtet sind.
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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