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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Werte verteidigen, Reformen vorantreiben, Wirkung erzielen: Die humanitäre Hilfe der EU in einer sich wandelnden Weltordnung; JOIN(2026) 25 final

dip / drucksache 15.06.2026 · WP 21 · 374/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Werte verteidigen, Reformen vorantreiben, Wirkung erzielen: Die humanitäre Hilfe der EU in einer sich wandelnden Weltordnung; JOIN(2026) 25 final Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 374/26 15.06.26 EU Unterrichtung durch die Europäische Kommission Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Werte verteidigen, Reformen vorantreiben, Wirkung erzielen: Die humanitäre Hilfe der EU in einer sich wandelnden Weltordnung; JOIN(2026) 25 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 408/95 = AE-Nr. 952001; AE-Nr. 250977 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION HOHER VERTRETER DER UNION FÜR AUẞEN- UND SICHERHEITSPOLITIK Brüssel, den 27.5.2026 JOIN(2026) 25 final GEMEINSAME MITTEILUNG AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Werte verteidigen, Reformen vorantreiben, Wirkung erzielen: Die humanitäre Hilfe der EU in einer sich wandelnden Weltordnung {SWD(2026) 312 final} - {SWD(2026) 313 final} - {SWD(2026) 314 final} 1 Einführung Humanitäre Hilfe1 rettet Leben, lindert Leid und spiegelt die Grundwerte der Europäischen Union – Menschlichkeit, Frieden und Solidarität – wider. Seit 1992 engagiert sich die EU für die Bereitstellung humanitärer Hilfe im Einklang mit den internationalen humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit, wie sie in Artikel 214 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, der Verordnung über die humanitäre Hilfe (1996)2 und dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe (20073) verankert sind. Humanitäre Hilfe ist zwar kein Ziel an sich, stärkt jedoch die Sicherheit der Menschen und trägt dazu bei, die weiterreichenden regionalen und globalen Folgen von Konflikten und Katastrophen abzumildern, wodurch ein sichereres und stabileres globales Umfeld im Einklang mit den Grundwerten und Interessen der EU gefördert wird4. Das globale humanitäre System steht heute vor einer Zerreißprobe. Die Zunahme von Konflikten und klimabedingten Katastrophen lässt den Bedarf an humanitärer Hilfe auf ein nie da gewesenes Niveau steigen, während die finanziellen Mittel und der Handlungsspielraum immer weiter schrumpfen. Die Zahl der Menschen und Länder, die von Konflikten und Naturkatastrophen betroffen sind, ist heute so hoch wie noch nie seit dem Ende des Kalten Krieges5. Derzeit gibt es weltweit rund 130 Konflikte, mehr als doppelt so viele wie noch vor 15 Jahren6, und sie verursachen rund 70 % des globalen humanitären Bedarfs. Parallel dazu kommt es infolge von Klimawandel und Umweltzerstörung immer häufiger zu Naturkatastrophen, die Menschen in besonders fragilen Kontexten, in denen die Gemeinschaften am wenigsten in der Lage sind, damit umzugehen, unverhältnismäßig stark treffen. Dies führt zu Flucht und Vertreibung, Ernährungsunsicherheit, Wasserknappheit, Epidemieausbrüchen und zum Zusammenbruch von Lebensgrundlagen, was Entwicklungsfortschritte untergräbt und die globale Instabilität erhöht. Infolgedessen steigt der humanitäre Bedarf. Die Zahl der Flüchtlinge und Vertriebenen und Asylsuchenden hat sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt und lag im Jahr 2025 bei 117,3 Millionen Menschen7. Rund 20 % aller Kinder weltweit – etwa eine halbe Milliarde – leben in Konfliktgebieten oder sind aus solchen Gebieten geflohen. Sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten, nimmt weiter zu, und die Zahl der Menschen, die unter akutem Hunger leiden, erreicht katastrophale Ausmaße8. Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge sind im Jahr 2026 weltweit 239 Millionen Menschen auf humanitäre Hilfe angewiesen – gegenüber 31 Millionen im Jahr 2006. 1 Die Begriffe „humanitäre Hilfe“ und „humanitäre Unterstützung“ werden in diesem Dokument synonym verwendet. 2 Verordnung (EG) Nr. 1257/96 des Rates über die humanitäre Hilfe. 3 Gemeinsame Erklärung zum Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe. Amtsblatt der Europäischen Union 2008/C 25/01 vom 30. Januar 2008. 4 Artikel 3 Absatz 5 des Vertrags über die Europäische Union (EUV). 5 Europäische Kommission: Wissenszentrum für Katastrophenvorsorge, „INFORM Severity Facts and Figures“. Gemeinsame Forschungsstelle, abgerufen am 30. April 2026, https://drmkc.jrc.ec.europa.eu/inform- index/INFORM-Severity/Severity-Facts-Figures. 6 Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), Aufruf 2026: Überblick, Genf, 2026, https://www.icrc.org/sites/default/files/2026-02/ICRC-Appeals-2026-Overview.pdf. 7 Flüchtlings-kommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR), Mid-Year Trends 2025, Kopenhagen, 2025, www.unhcr.org/sites/default/files/2025-11/mid-year-trends-report-2025.pdf. 8 Global Network Against Food Crises, 2026 Global report on food crises, Rom, 2026, https://doi.org/10.4060/cd9424en. 2 Humanitäre Organisationen haben Mühe, dieser Welle wachsenden Bedarfs gerecht zu werden, und müssen unter zunehmend gefährlichen und schwierigen Bedingungen arbeiten. Das humanitäre Völkerrecht wird missachtet, und die Verantwortlichen werden kaum zur Rechenschaft gezogen. Humanitären Akteuren wird oft der Zugang verwehrt und sie sehen sich zunehmend Unsicherheit, administrativen Hindernissen, Abgaben und politischer Einmischung ausgesetzt, wodurch Hilfe verzögert, umgeleitet oder an Bedingungen geknüpft wird. Vorsätzliche Angriffe auf humanitäres Personal haben exponentiell zugenommen, und die Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen haben sich zwischen 2023 und 2024 verdoppelt9. Gefährdete und marginalisierte Gruppen, die von Diskriminierung bedroht sind, werden unverhältnismäßig stark getroffen und Bemühungen um Inklusion, Barrierefreiheit und geschlechtssensible humanitäre Maßnahmen werden zunehmend infrage gestellt. Darüber hinaus werden humanitäre Maßnahmen zunehmend durch Desinformation untergraben10. Im vergangenen Jahr wurde das System durch wichtige politische Entscheidungen und drastische Mittelkürzungen, insbesondere seitens der Vereinigten Staaten und einiger anderer großer Geber, zusätzlich belastet. Dadurch waren humanitäre Organisationen gezwungen, ihre Einsätze drastisch zu priorisieren, sodass nur ein Bruchteil der Bedürftigen erreicht werden konnte11. Zudem wird die Hilfe zunehmend von politischen oder ideologischen Erwägungen beeinflusst, anstatt sich an den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit und Unparteilichkeit zu orientieren, wodurch die Grundlagen des internationalen humanitären Systems untergraben werden. Angesichts dieser Entwicklungen ist eine Reform des multilateralen humanitären Systems sowohl dringend erforderlich als auch unvermeidlich. Der im März 2025 eingeleitete „Humanitarian Reset“ der Vereinten Nationen zielt darauf ab, das kollektive humanitäre Handeln zu stärken, die Effizienz zu steigern, Entscheidungsbefugnisse und Ressourcen näher an die von Krisen betroffene Bevölkerung heranzurücken und prinzipienorientiertes Handeln zu fördern. Als führender und prinzipienorientierter Partner unterstützt die EU diese Bemühungen um ein widerstandsfähigeres, zukunftsfähiges humanitäres System entschlossen. Darüber hinaus wird sich die EU weiterhin für das multilaterale System einsetzen, die Charta der Vereinten Nationen und die UN80-Initiative als Teil des umfassenderen Reformprozesses der Vereinten Nationen unterstützen, um sicherzustellen, dass die Vereinten Nationen wirkungsvoll, kosteneffizient und reaktionsfähig bleiben12. Gemeinsam bleiben die EU und ihre Mitgliedstaaten zuverlässige und berechenbare Geber, die den größten Anteil an der weltweiten humanitären Hilfe leisten (34 % im Jahr 2025)13. Die EU wird weiterhin bedarfsorientierte, inklusive und diskriminierungsfreie Hilfe leisten14, um Leben zu retten und die Menschenwürde zu wahren. Die Unterstützung wird weiterhin über ihre langjährigen humanitären Partner geleistet, insbesondere die Vereinten 9 Humanitarian Outcomes, Aid Worker Security Report 2025 – Defenceless: Aid worker security amid the humanitarian funding collapse, London, 2025, https://www.humanitarianoutcomes.org/AWSR_2025. 10 World Disaster Report 2026 der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften. 11 Im Rahmen des Hilfsappells für 2026 werden Mittel in Höhe von 23 Mrd. USD für lebensrettende Hilfe für 87 Millionen der insgesamt 239 Millionen Menschen in Not gefordert. 12 Europäischer Rat, „Schlussfolgerungen des Europäischen Rates“, EUCO 1/26, Brüssel, 19. März 2026. 13 Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA), „Humanitarian aid contributions“, Financial Tracking service, abgerufen am 30. April 2026, https://fts.unocha.org/. 14 Ernährung, Gesundheit, Unterkünfte, Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH), Schutz und Bildung in Notsituationen, unter Gewährleistung der durchgängigen Berücksichtigung von Geschlechter-, Alters- und Behindertenperspektiven sowie der Konfliktsensibilität, siehe Europäische Kommission: GD ECHO, Thematic Policies Annex, https://ec.europa.eu/echo/files/funding/hip2026/thematic_policies_annex_2026.pdf. 3 Nationen, die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie internationale Nichtregierungsorganisationen, wobei deren jeweilige Stärken genutzt werden. Gleichzeitig passt sich die EU rasch an sich wandelnde Gegebenheiten an und positioniert sich als treibende Kraft für Reformen. Sie verfolgt dabei einen kollektiven Team-Europa-Ansatz15, um die Wirkung des Handelns der EU auf der Grundlage von drei zentralen Säulen16 zu verstärken, um konkrete Lösungen anzubieten und Millionen von Menschen in Not prinzipienbasierte, hochwertige Hilfe und Schutz zu gewähren: 1. Schutz: Wahrung humanitärer Grundsätze, Verteidigung des humanitären Völkerrechts und Gewährleistung, dass humanitäre Organisationen effektiv arbeiten können, indem ein strategischer Ansatz für die humanitäre Diplomatie entwickelt, humanitäres Personal und die Zivilbevölkerung geschützt und die betroffenen Menschen in den Mittelpunkt der Hilfsmaßnahmen gestellt werden. 2. Umsetzung: Stärkung einer kosteneffizienten und widerstandsfähigen Bereitstellung humanitärer Hilfe durch die Reform der Lieferketten, die Maximierung des Nutzens der humanitären Finanzmittel der EU und die Unterstützung systemischer Funktionen, welche die Bereitstellung humanitärer Hilfe ermöglichen. 3. Partnerschaft: Engere Zusammenarbeit mit Akteuren aus den Bereichen Entwicklung, Frieden und Diplomatie entlang der Schnittstelle zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden (HDP), Stärkung der Partnerschaften mit internationalen Finanzinstitutionen (IFI) und dem Privatsektor, um Fragilität anzugehen, Resilienz und Katastrophenvorsorge zu verbessern, dauerhafte Lösungen zu fördern und damit den humanitären Bedarf zu verringern sowie die strategischen Ziele der EU zu unterstützen. In dieser Gemeinsamen Mitteilung werden die strategischen Prioritäten und wichtigsten Maßnahmen der EU in Bezug auf diese drei Säulen skizziert. In drei begleitenden Arbeitsunterlagen der Kommissionsdienststellen werden die Arbeiten zu den folgenden zentralen Aspekten der Gemeinsamen Mitteilung weiter vertieft: ein strategischer Ansatz für die humanitäre Diplomatie der EU17, humanitäre Lieferketten18 und integrierter Ansatz zur Bewältigung von Fragilität19. 1. Schutz: Menschen, Grundsätze und sichere humanitäre Hilfe In Zeiten, in denen grundlegende humanitäre Prinzipien infrage gestellt werden, bekräftigt die EU ihr Engagement für den Schutz des humanitären Völkerrechts, der humanitären Grundsätze, des humanitären Personals und vor allem der betroffenen Menschen. Die derzeitige Lage erfordert einen neuen strategischen Ansatz für die humanitäre Diplomatie, der den humanitären Raum und die humanitären Prinzipien verteidigt und gleichzeitig eine menschenzentrierte, sichere und inklusive humanitäre Hilfe fördert. 15 An Team Europa beteiligen sich die Europäische Union, ihre Mitgliedstaaten, die Europäische Investitionsbank (EIB) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Der Schwerpunkt des Team- Europa-Ansatzes liegt auf der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen diesen Beteiligten, um die Wirksamkeit und den Einfluss ihrer Maßnahmen im Außenbereich zu steigern. 16 Diese Handlungssäulen wurden nach eingehenden Konsultationen mit den Interessengruppen festgelegt. Zwischen Dezember 2025 und Januar 2026 wurde eine Aufforderung zur Stellungnahme durchgeführt, zu der 55 Beiträge eingingen. Einzelheiten sind hier zu finden: Website der Europäischen Kommission, „Mitteilung über humanitäre Hilfe“, https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/16012-Mitteilung- uber-humanitare-Hilfe_de. 17 SWD 2026 (312) 18 SWD 2026 (314) 19 SWD 2026 (313) 4 1.1. Verstärkung der humanitären Diplomatie In einem globalen Umfeld, das geprägt ist von einer hohen Zahl von Konflikten, und in dem multilaterale Institutionen zunehmend unter Druck geraten, ist entschlossenes Handeln zur Verteidigung des humanitären Völkerrechts und des humanitären Raums dringender erforderlich denn je. Daher wird die EU die Wirksamkeit ihrer humanitären Diplomatie steigern und dabei humanitäre, politische, wirtschaftliche, sicherheitspolitische und diplomatische Instrumente nutzen. Offizielle Vertreter der EU werden mit Entscheidungsträgern, Konfliktparteien sowie deren Unterstützern oder Einflussnehmern in Kontakt treten, um dazu beizutragen, humanitäre Krisen zu verhindern, abzumildern und zu bewältigen, die Einhaltung des humanitären Völkerrechts durch die Konfliktparteien zu verbessern und eine stärkere Ausrichtung an den internationalen humanitären Grundsätzen und Zielen zu fördern. Die humanitäre Diplomatie der EU basiert auf den folgenden zentralen Grundsätzen und Werten: - Sie ist ein integraler Bestandteil des auswärtigen Handelns und der Außenpolitik der EU und wird im Rahmen ihrer diplomatischen Interventionen und Verhandlungen systematisch berücksichtigt. - Sie orientiert sich an den humanitären Grundsätzen der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit, wobei alle Anstrengungen unternommen werden, um unbeabsichtigten Schaden zu vermeiden. Sie sollte zudem konfliktsensibel, geschlechtssensibel und situationsbewusst sein. - Sie zielt darauf ab, die EU-Koordinierung und einen Team-Europa-Ansatz optimal zu nutzen, indem sie die spezifischen Mandate der EU-Sonderbeauftragten und der zuständigen Sondergesandten, der Missionen und Operationen im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), der Kommission, der Hohen Vertreterin und der Mitgliedstaaten nutzt und dabei systematisch Erkenntnisse in Echtzeit einbezieht, einschließlich derer, die aus der Präsenz der EU vor Ort gewonnen werden. - Sie gewährleistet eine sinnvolle Einbindung und Beteiligung lokaler Organisationen und von Stimmen aus der Gemeinschaft, insbesondere von Organisationen, die Frauen, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen, junge Menschen, LGBTIQ+- Personen, Angehörige von Minderheiten und andere von Diskriminierung bedrohte vulnerable Gruppen vertreten. Sie stellt die spezifischen Bedürfnisse und Schutzbedürfnisse der von Konflikten betroffenen Bevölkerungsgruppen durch einen differenzierten und inklusiven Ansatz in den Mittelpunkt. - Sie baut auf strategischen Partnerschaften mit Organisationen und Gebern auf, die sich für eine bessere operative Koordinierung der humanitären Diplomatie und die Verwirklichung gemeinsamer humanitärer Ziele einsetzen. Dazu gehören regionale und bilaterale Partnerschaften, die Teilnahme an multilateralen Foren sowie die Unterstützung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) und die Umsetzung seiner globalen Initiative zum humanitären Völkerrecht20. 20 Internationales Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), „Globale Initiative, um dem politischen Engagement für das humanitäre Völkerrecht neuen Schwung zu verleihen“, https://www.icrc.org/de/global-initiative-international- humanitarian-law. 5 - Sie passt sich spezifischen Kontexten und Umständen an, stützt sich auf fundierte Erkenntnisse, unter anderem durch regelmäßige Kontakte zu wichtigen humanitären Akteuren, und wird teils öffentlich, teils hinter den Kulissen durchgeführt. Wenngleich humanitäre Diplomatie einer Vielzahl humanitärer Ziele dienen kann, liegt ihr Fokus auf einer Reihe zentraler thematischer Prioritäten: - Verhinderung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen sowie Förderung der Einhaltung dieser Rechtsvorschriften und Normen und einer starken Rechenschaftspflicht, - Aufrechterhaltung der Unterstützung für den Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur während bewaffneter Konflikte, mit besonderem Schwerpunkt auf den am stärksten gefährdeten Menschen. Dazu gehört die Berücksichtigung der Bedürfnisse bestimmter Gruppen, wie beispielsweise von Menschen mit Behinderungen21, - Nutzung aller verfügbaren Instrumente zur Verhinderung und Beendigung schwerwiegender Verstöße gegen die Rechte von Kindern, zum Schutz ihrer Rechte und ihres Wohlergehens sowie Förderung des Rechts auf Bildung in Konfliktgebieten. Dazu gehört, die Länder zu ermutigen, internationale Instrumente und Verpflichtungen zum Schutz von Kindern in Konfliktsituationen zu unterzeichnen, - angesichts weitverbreiteter Einschränkungen des humanitären Zugangs Verteidigung des humanitären Raums und Verhinderung der Politisierung humanitärer Maßnahmen, auch durch Maßnahmen gegen Desinformation. Dazu gehört, bürokratische Hindernisse zu beseitigen, Sicherheitsbeschränkungen anzugehen und weitere Maßnahmen zu ergreifen, damit alle humanitären Akteure tätig werden können, - die Gewährleistung der Sicherheit von humanitärem und medizinischem Personal, einschließlich Sicherung der Rechenschaftspflicht für Angriffe auf dieses Personal, - Prävention, Eindämmung und Bekämpfung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt in Notfall- und Konfliktsituationen, - Berücksichtigung humanitärer Prioritäten bei der Friedenskonsolidierung, der Mediation und der Konfliktlösung. Zentrale Maßnahmen Im Rahmen ihrer Aufgaben wird die Kommission in Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und gegebenenfalls mit Unterstützung der EU-Sonderbeauftragten22 folgende Maßnahmen ergreifen:  Den institutionellen Zusammenhalt für eine wirksame humanitäre Diplomatie stärken o Stärkung der Fähigkeit der EU zu einer koordinierten humanitären Diplomatie durch einen strategischen Ansatz, der auf den oben dargelegten Hauptzielen und Grundsätzen aufbaut und an die spezifische Situation jeder Krise angepasst ist. Dies beinhaltet die Stärkung institutioneller Mechanismen für die Koordinierung, einen regelmäßigen internen Dialog sowie gemeinsame Planungs-, Überwachungs- und Bewertungsprozesse. Eine solche Koordinierung wird, 21 Im Einklang mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UNCRPD). 22 EAD, „EU-Sonderbeauftragte“, Website der Europäischen Union, 12. September 2025, abgerufen am 30. April 2026, https://www.eeas.europa.eu/eeas/eu-special-representatives_en?etrans=de. 6 soweit angemessen, durch Anlaufstellen für humanitäre Diplomatie im Rahmen der vorhandenen Ressourcen erleichtert. o Stärkung des Team-Europa-Ansatzes in der humanitären Diplomatie durch strategische Koordinierung mit den EU-Mitgliedstaaten. Dies beinhaltet die Entwicklung gemeinsamer Botschaften und den Vorschlag gemeinsamer Maßnahmen in zentralen Krisensituationen, in denen Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht vorliegen und der Zugang eingeschränkt ist.  Diplomatische Instrumente nutzen, um die größtmögliche Wirkung zu erzielen o Sich in politischen und sicherheitspolitischen Dialogen, Menschenrechtsdialogen und diplomatischen Demarchen zwischen EU-Vertretern und Ländern oder Akteuren, die an Konflikten beteiligt oder von diesen betroffen sind, für die Bekämpfung von Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht und von Einschränkungen des humanitären Zugangs einsetzen. o Die strategischen Kommunikationsbemühungen verstärken und die Instrumente der humanitären Diplomatie stärken, während gleichzeitig der Informationsmanipulation entgegengewirkt wird. o Die Entwicklung gemeinsamer Einschätzungen und Botschaften von humanitären Partnern und der diplomatischen Gemeinschaft zu komplexen humanitären Kontexten erleichtern, unter anderem durch eine spezielle Gebergruppe für humanitäre Diplomatie und humanitären Zugang. o Strategische Allianzen mit wichtigen Staaten und multilateralen Organisationen stärken und die Unterstützung für die Rolle der Vereinten Nationen in der humanitären Diplomatie verstärken, unter anderem im Rahmen des UN80-Prozesses, der Initiative „Humanitarian Reset“ und der Globalen Initiative, um dem politischen Engagement für das humanitäre Völkerrecht neuen Schwung zu verleihen.  In die Nachhaltigkeit der humanitären Diplomatie der EU investieren o Ein Schulungsprogramm auf den Weg bringen, um die Fähigkeiten und Kenntnisse von EU-Diplomatinnen und -Diplomaten und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich der humanitären Diplomatie zu verbessern. o Finanzielle Unterstützung für die humanitäre Diplomatie, um die Instrumente zu stärken, die humanitären Akteuren zur Unterstützung der humanitären Diplomatie zur Verfügung stehen. Dies betrifft insbesondere die Fähigkeit lokaler Akteure über den notwendigen humanitären Zugang zu verhandeln sowie die Erhebung und Analyse zuverlässiger Daten zu Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht, die für die Unterstützung einer faktenbasierten Diplomatie und das Vorgehen gegen Informationsmanipulation, einschließlich Desinformation, unerlässlich sind. 1.2. Schutz des humanitären Personals Die Gewalt gegen humanitäre Helferinnen und Helfer hat ein beispielloses Ausmaß erreicht. Im Jahr 2025 wurden 334 Personen getötet, 192 verletzt, 109 entführt und 45 rechtswidrig festgenommen23, wobei es sich bei der überwiegenden Mehrheit um Ortskräfte handelte. Informationsmanipulation, einschließlich Desinformation, sowie Hassreden gegen 23 Humanitarian Outcomes, Aid Worker Security Report 2025 – Defenceless: Aid worker security amid the humanitarian funding collapse, London, 2025, https://humanitarianoutcomes.org/AWSR_2025. 7 humanitäre Organisationen und medizinisches Personal nehmen zu24 und eskalieren oft zu Zugangsbeschränkungen und Sicherheitsbedrohungen vor Ort. In einigen Fällen werden humanitäres Personal und humanitäre Organisationen wegen ihrer Arbeit kriminalisiert und sehen sich Strafverfolgung, Inhaftierung oder rechtlichen Hindernissen ausgesetzt. Die Bemühungen zum Schutz humanitärer Helferinnen und Helfer werden zudem durch die wachsende Finanzierungslücke beeinträchtigt. Die Gewährleistung der Sicherheit des humanitären Personals und die Sensibilisierung für die Sorgfaltspflichten waren noch nie so wichtig wie heute. Die EU setzt sich nachdrücklich für die Sicherheit und den Schutz von humanitärem Personal ein, wie ihre führende Rolle bei der jährlichen Resolution der UN- Generalversammlung zum Schutz von humanitärem Personal und UN-Personal deutlich macht. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind auf der 34. Internationalen Konferenz der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften entsprechende Verpflichtungen eingegangen und haben sich der australischen Initiative25 angeschlossen, um den Schutz von humanitärem Personal zu stärken. Die EU wird ihr Engagement zur Stärkung des Schutzes und der Sicherheit bei humanitären Einsätzen verstärken. Um Sicherheitsvorfälle zu verhindern, wird die EU die im vorigen Abschnitt beschriebenen Instrumente der humanitären Diplomatie einsetzen, um die Regierungen der entsprechenden Länder oder de facto Machthaber davon zu überzeugen, Garantien für einen sicheren Zugang zu gewähren. Die EU wird zudem in den Kapazitätsaufbau und Schulungen im Bereich des Sicherheitsrisikomanagements investieren und das Bewusstsein humanitärer Organisationen für ihre Sorgfaltspflichten schärfen, unter anderem durch gezielte Finanzmittel und die Unterstützung bei der Entwicklung gemeinsamer Mindestsicherheitsstandards. Die EU wird zudem eine bessere operative Sicherheitskoordination und Zusammenarbeit zwischen humanitären Organisationen fördern, unter anderem über Plattformen wie Saving Lives Together (SLT)26. Sie wird sich dafür einsetzen, dass die Vereinten Nationen, die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie Partner der Zivilgesellschaft ihre Sicherheitskapazitäten ausbauen, ihre Ressourcen bündeln und gemeinsame Initiativen entwickeln, unter anderem in den Bereichen Risikobewertung und Notfallplanung. Wo es nicht möglich war, Bedrohungen zu mindern, haben das Wohlergehen und die Erholung des humanitären Personals oberste Priorität. Der Mechanismus „Protect Aid Workers“ (PAW)27 bietet finanzielle und psychologische Unterstützung für Mitarbeitende, die während ihres Einsatzes einen kritischen Vorfall erlebt haben. Die EU ist zudem bereit, auf neue Bedrohungen für humanitäre Organisationen und die Zivilbevölkerung zu reagieren, und überprüft und modernisiert kontinuierlich ihre eigenen Kapazitäten zur Überwachung, Aufdeckung und Bekämpfung von 24 UN-Resolution 2730 (2024), verabschiedet vom Sicherheitsrat auf seiner 9634. Sitzung am 24. Mai 2024, S. 3 https://digitallibrary.un.org/record/4049572. 25 Außenministerin von Australien, „Declaration for the Protection of Humanitarian Personnel“, 22. September 2025, abgerufen am 30. April 2026, https://www.foreignminister.gov.au/minister/penny-wong/media- release/declaration-protection-humanitarian-personnel. 26 Global Interagency Security Forum (GISF), „Saving Lives Together“, GISF-Website, London, 2026, abgerufen am 30. April 2026, https://gisf.ngo/themes/coordination-for-hsrm/saving-lives-together/. 27 Protect Aid Workers, „Providing rapid support for aid workers at risk – A rapid-response mechanism for aid workers“, Website von Protect Aid Workers, abgerufen am 30. April 2026, https://protectaidworkers.org/. 8 Informationsmanipulation, einschließlich Desinformation, um ihre humanitären Partner bei ihren Bemühungen zur Gewährleistung der Integrität von Informationen zu unterstützen. Zentrale Maßnahmen Die Kommission wird ...  die Prävention von Sicherheitsvorfällen durch die Unterstützung von Programmen zum Kapazitätsaufbau und zur Fortbildung, insbesondere für humanitäres Personal vor Ort, verstärken,  die Entwicklung gemeinsamer Mindestsicherheitsstandards in der gesamten humanitären Gemeinschaft vorantreiben und sicherstellen, dass das gesamte humanitäre Personal, insbesondere das Personal vor Ort, über das erforderliche Wissen und die notwendigen Instrumente verfügt, um sicher arbeiten zu können,  die operative Unterstützung für humanitäres Personal verstärken, unter anderem durch eine verstärkte Zusammenarbeit und Koordination in Sachen Sicherheit über Plattformen wie Saving Lives Together und durch die Gewährleistung einer breiteren Verfügbarkeit kritischer Sicherheitsdaten,  die Betreuung von Opfern und Überlebenden von Angriffen auf humanitäres Personal verbessern, indem der Protect-Aid-Workers-Mechanismus zu einem globalen Programm ausgebaut wird,  sicherstellen, dass Partnerorganisationen sexuelle Ausbeutung, Missbrauch und Belästigung bekämpfen, Rechenschaftspflicht und sichere Arbeitsumgebungen für alle Mitarbeitenden, einschließlich lokaler Kräfte, fördern und Initiativen zur Erhebung harmonisierter Daten vorantreiben, um solche Risiken besser zu verstehen. 1.3. Menschenzentrierte, lokal gesteuerte, schutzorientierte und inklusive humanitäre Hilfe In jeder Krise sind die Mitglieder der Gemeinschaft vor Ort die ersten, die Hilfe leisten. Die Menschen und ihre lokalen Strukturen helfen einander über Netzwerke, die zu Hause beginnen und sich oft über den ganzen Globus erstrecken. Diese Hilfe ist für das Überleben der Menschen unerlässlich. Das Bekenntnis der EU zur Rechenschaftspflicht gegenüber den betroffenen Bevölkerungsgruppen stellt die von Krisen betroffenen Gemeinschaften in den Mittelpunkt der Entscheidungen und Prozesse, die sich auf sie auswirken. Die Anerkennung der Bewältigungsfähigkeiten und der vielfältigen Bedürfnisse der Betroffenen trägt dazu bei, dass die geleistete Hilfe relevant und nachhaltig ist. Der partizipative Ansatz sorgt dafür, dass die Hilfe auf die am besten geeignete Art und Weise an die betroffenen Gemeinschaften weitergeleitet wird, und stärkt so das Vertrauen in das humanitäre System. Die EU wird stärkere Anreize schaffen, um ein systematisches Engagement auf Gemeinschaftsebene zu ermöglichen. Sie wird auch die gebietsbezogene Koordinierung unterstützen, um den Bedürfnissen der Menschen umfassend gerecht zu werden, und dabei über sektorspezifische Ansatzpunkte hinaus zu einer stärker integrierten humanitären Hilfe übergehen. Lokale Einsatzkräfte spielen eine entscheidende Rolle bei humanitären Maßnahmen. Mit ihren Leitlinien von 2023 zur Förderung gerechter Partnerschaften mit lokalen Einsatzkräften28 hat die Kommission einen positiven Trend in diesem Bereich angestoßen. 28 Europäische Kommission: GD ECHO, Guidance Note, Promoting Equitable Partnerships with Local Responders in Humanitarian Settings, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2023, https://op.europa.eu/de/publication-detail/-/publication/6dd03554-c894-11ed-a05c-01aa75ed71a1. 9 Seitdem wurden erhebliche Fortschritte erzielt, wodurch der Anteil der humanitären EU- Finanzmittel für lokale Akteure bis Ende 2024 von 6 % auf 11 % gestiegen ist. Im Jahr 2025 bekräftigte die Kommission ihr Engagement mit einem neuen Lokalisierungsfahrplan, in dem sie sich verpflichtete, bis 2027 25 % ihrer Mittel so direkt wie möglich an lokale Akteure zu vergeben. Die Kommission wird zudem nach Möglichkeiten suchen, die Kapazitäten lokaler Akteure und deren Rolle in internationalen Entscheidungsgremien zu stärken. Schutz trägt dazu bei, die Sicherheit, Würde und Rechte von Menschen zu gewährleisten, die von Krisen betroffen sind, und ist ein zentraler Bestandteil der humanitären Maßnahmen der EU: Alle humanitären Akteure müssen koordiniert vorgehen, um die Gefährdung der betroffenen Menschen durch Gewalt, Entbehrungen und Missbrauch zu verringern. Kinder haben gemäß den internationalen Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht Anspruch auf besonderen Schutz. Die dramatische Lage von Kindern, die von humanitären Krisen betroffen sind, das beispiellose Ausmaß an Verletzungen ihrer Unversehrtheit, ihres Wohlergehens und ihrer Rechte (Anstieg um 25 % in den letzten Jahren)29 sowie die mangelnde Achtung des besonderen Schutzes, auf den sie Anspruch haben, erfordern besondere Aufmerksamkeit. Die EU setzt sich dafür ein, Gewaltanwendung, Misshandlungen, Verwahrlosung und alle weiteren spezifischen Gefahren, denen Kinder im humanitären Kontext ausgesetzt sind, zu verhindern, abzumildern und zu verringern, unter anderem durch die Förderung von Bildung in Notsituationen30 und durch die Gewährleistung, dass das Wohl des Kindes bei allen humanitären Maßnahmen im Vordergrund steht. In Krisensituationen werden Gleichstellungsaspekte oft übersehen. Frauen und Mädchen sowie LGBTIQ+-Personen sind nach wie vor am stärksten von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen, einschließlich sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten. Zudem sind sie in Krisensituationen einem höheren Risiko von Zwangsheirat und Menschenhandel ausgesetzt. Auch Menschen mit Behinderungen sind unverhältnismäßig stark betroffen, da sie beim Zugang zu Hilfe mit zusätzlichen Hindernissen konfrontiert sind. Um spezifischen Situationen und Bedürfnissen gerecht zu werden, ist ein opferorientierter Ansatz von entscheidender Bedeutung, und die Kommission wird diesbezüglich politische Leitlinien bereitstellen. Zudem leisten vulnerable Gruppen als Ersthelfende vor Ort im humanitären Kontext einen wertvollen Beitrag, und die Ermittlung ihrer spezifischen Bedürfnisse und Prioritäten für zusätzliche Unterstützung kann die Wirksamkeit von Maßnahmen erhöhen. Die durchgängige Berücksichtigung der Geschlechterperspektive und die Einbeziehung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit in humanitäre Projekte werden in alarmierendem Maße geschwächt, was die Fortschritte gefährdet, die für die Förderung gerechter und florierender Gesellschaften von entscheidender Bedeutung sind. Die EU wird ihr Engagement im Bereich sexuelle und reproduktive Gesundheit und zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt verstärken, unter anderem durch die Einleitung der Initiative SHIELD (Sexual and Reproductive Health in Emergencies and Life in Dignity)31. Darüber hinaus wird die EU sich in strategischen Gesprächen mit anderen Gebern und in allen relevanten Foren, einschließlich der Leitungsgremien von UN-Organisationen, für die Berücksichtigung von Gleichstellungsaspekten einsetzen. 29 Vereinte Nationen: Menschenrechtsrat, „Children in armed conflict – Report of the Special Representative of the Secretary-General for Children and Armed Conflict“, A/HRC/61/37, 23. Dezember 2025, https://docs.un.org/en/A/HRC/61/37. 30 COM(2018) 304 final. 31 COM (2026) 113 final, S. 20. 10 Zentrale Maßnahmen Die Kommission wird ...  bis 2027 25 % ihrer humanitären Mittel so direkt wie möglich an lokale Akteure leiten,  dezentrale Koordinierungsstrukturen unterstützen, welche die lokale Eigenverantwortung fördern, insbesondere die gebietsbezogene Koordinierung. Eine integrierte, sektorübergreifende Planung zur Norm machen, mit wirksamen Mechanismen zur Weiterverweisung an spezialisierte Dienste, sofern erforderlich,  systematisch sicherstellen, dass betroffene Gemeinschaften in die Gestaltung, Bereitstellung und Überwachung der Hilfe einbezogen werden, und sich bemühen, ihren Bedürfnissen und Erwartungen gerecht zu werden,  die Arbeit darauf ausrichten, die verbleibenden Hindernisse für lokale Einsatzkräfte zu beseitigen, damit diese durch Kapazitätsaufbau und Schulungen eine größere Rolle in der humanitären Hilfe spielen können, indem der Verwaltungsaufwand für lokale Akteure verringert und die Finanzierung auf lokal geführte, gemeinsame humanitäre Fonds ausgeweitet wird,  die Advocacy-Arbeit und Unterstützung für den Bereich Schutzmaßnahmen, einschließlich des Kinderschutzes, verstärken und den Schutz weiterhin in den Mittelpunkt der humanitären Hilfe stellen,  ihre Unterstützung für Menschen, die von Problemen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit betroffen sind, und für Maßnahmen zur Bekämpfung sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt, insbesondere von sexueller Gewalt im Zusammenhang mit Konflikten, ausbauen,  ihr thematisches Strategiepapier zum Thema Gleichstellung der Geschlechter aktualisieren32. 2. Umsetzung: Steigerung der Effizienz und der Kosteneffizienz humanitärer Maßnahmen für eine größere Wirkung Vor dem Hintergrund steigender Bedürfnisse und knapper Haushaltsmittel lässt sich eine maximale Kosteneffizienz nur erreichen, wenn betroffene Gemeinschaften, humanitäre Akteure und Geber gemeinsam wirkungsvolle Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen entwickeln. Es gibt erheblichen Spielraum für die Beseitigung von Ineffizienz im derzeitigen Finanzierungsmodell, und die EU wird zu diesem Zweck Anreize für Veränderungen schaffen. Die EU hat drei Hauptprioritäten festgelegt: Reform der humanitären Lieferkette, Maximierung des Werts der humanitären Finanzmittel der EU und Unterstützung kollektiver unterstützender Dienste. 2.1. Reform der strategischen humanitären Lieferketten Humanitäre Lieferketten sind für humanitäre Einsätze von entscheidender Bedeutung. Mit ihnen soll sichergestellt werden, dass bedürftige Gemeinschaften die richtigen Hilfsgüter in der richtigen Qualität, zur richtigen Zeit, am richtigen Ort und zu den richtigen Kosten erhalten. Das derzeitige Lieferkettenmodell ist jedoch dem Ausmaß der Bedürfnisse nicht mehr angemessen. Im Laufe der Zeit haben humanitäre Organisationen parallele, voneinander getrennte Lieferketten aufgebaut, was zu einer Zersplitterung und unnötigen Überschneidungen 32 Europäische Kommission, GD ECHO, Gender – Different Needs, Adapted Assistance, Thematisches Strategiepapier der GD ECHO Nr. 6, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, Luxemburg, 2013, https://ec.europa.eu/echo/files/policies/sectoral/gender_thematic_policy_document_en.pdf. 11 geführt hat, beispielsweise wenn sie um die Beschaffung derselben Hilfsgüter konkurrieren oder separate Fuhrparks und Lager betreiben. Dies mindert die Effizienz und Wirksamkeit und schwächt letztlich die Wirkung der humanitären Hilfe. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, hat die Kommission im Jahr 2024 die Humanitarian Leadership Group on Supply Chain (HLGSC) ins Leben gerufen, in der Geber, die Vereinten Nationen, die Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung, Nichtregierungsorganisationen, der Privatsektor und die Wissenschaft vertreten sind. Diese Gruppe einigte sich auf eine gemeinsame Vision für ein neues Modell der humanitären Lieferkette – ein kooperativeres und kohärenteres Netzwerk, das die Wirkung durch die miteinander verknüpften Prinzipien einer besseren Abstimmung, Interoperabilität und des Datenaustauschs sowie durch eine systematischere Nutzung gemeinsamer Plattformen und Operationen steigert. Das übergeordnete Ziel ist ein System, das besser für die Menschen funktioniert, indem Hilfe schneller und vorhersehbarer bereitgestellt wird, und zwar auf eine Weise, die kosteneffizienter ist und die lokalen Kapazitäten sowie die Resilienz im Einklang mit den humanitären Grundsätzen stärkt. Das Reformbestreben der HLGSC spiegelt sich in ergänzenden Initiativen wider, insbesondere in der gemeinsamen Initiative der Vereinten Nationen zur Schaffung eines stärker integrierten humanitären Lieferkettensystems als Teil des UN80-Reformprozesses oder im Rahmen der G7. Diese Bemühungen sollten weiterverfolgt werden, da sie einen wesentlichen Baustein der Gesamtreform der humanitären Lieferketten darstellen. Die Kommission wird diese Prozesse weiterhin aufmerksam verfolgen und fördern. Die Reform und Modernisierung des Lieferkettenmodells bietet erhebliche Chancen für Effizienzsteigerungen und die Freisetzung von Ressourcen für Menschen in Not. Es bedarf eines Paradigmenwechsels, bei dem Lieferkettenfunktionen als strategische Wegbereiter für humanitäre Wirksamkeit anerkannt werden. Dieser systemweite Prozess, der auf Zusammenarbeit, Bündelung von Ressourcen und Austausch von Kapazitäten ausgerichtet ist, sollte im Einklang mit der HLGSC die folgenden miteinander verknüpften Themen behandeln: - Die Beschaffung muss von Anfang an in die Planung der Einsätze integriert werden, um die Effizienz, die Wirksamkeit und das Finanzmanagement zu verbessern, insbesondere durch die gegenseitige Anerkennung von Beschaffungsentscheidungen und die gemeinsame Beschaffung zwischen humanitären Organisationen. - Ökologische Nachhaltigkeit muss in humanitäre Maßnahmen eingebettet werden, zusammen mit einer Verlagerung von kurzfristiger Kostenminimierung hin zu langfristiger Wertoptimierung, insbesondere durch die Verringerung von Treibhausgasemissionen – beispielsweise indem lokale Lösungen für den Einsatz erneuerbarer Energien begünstigt werden –, die Verbesserung von Lebenszyklusanalysen und Spezifikationen für umweltfreundliche Produkte, verantwortungsvolle Abfallwirtschaft und die Unterstützung von Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft. - Digitale Systeme, einschließlich KI-Lösungen, müssen Teil eines interoperablen Ökosystems werden, dessen Governance-Rahmen auf gemeinsamen offenen Standards basiert, an lokale Kapazitäten angepasst ist und von angemessenen Datenschutzvorkehrungen begleitet wird. - Vorsorge sollte zur Norm werden, basierend auf einem gemeinsamen Rahmen, der in lokalen Kapazitäten und der Beteiligung der Akteure an der Planung verankert ist, unterstützt durch Prognosen und Vorabpositionierung, während gleichzeitig die Einführung und Skalierung innovativer Lösungen sichergestellt wird. 12 - Die Lokalisierung nachhaltiger Lieferketten erfordert, dass internationale humanitäre Akteure schrittweise Zuständigkeiten, Ressourcen und Entscheidungsbefugnisse an lokale Akteure übertragen und gleichzeitig die lokalen Märkte stärken. Die Umsetzung dieses Modells hängt von einer Reihe grundlegender Voraussetzungen ab: - Einbeziehung von Überlegungen zur Lieferkette in die strategische und operative Entscheidungsfindung humanitärer Organisationen, - Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Gebern, um eine bessere Abstimmung der Compliance- und Regulierungsansätze sowie der Finanzierungsprioritäten zu fördern, - Förderung innovativer Finanzierungsmechanismen zur Sicherung langfristiger Investitionen und Anerkennung der Kosten der Lieferkette, einschließlich der Kosten für Digitalisierung und Umwelt, als wesentliche Programmausgaben, - Einbeziehung des Privatsektors in die gemeinsame Gestaltung und Unterstützung des systemweiten Wandels und - weitere Stärkung der Professionalisierung, um hoch qualifizierte Arbeitskräfte zu sichern. Die Kommission wird diesen Prozess vorantreiben und dabei eng mit den EU-Mitgliedstaaten und gegebenenfalls mit Gebern außerhalb der EU zusammenarbeiten. Sie wird das neue Lieferkettenmodell auch in die Verwaltung und Finanzierung ihrer eigenen humanitären Hilfe integrieren und ihren Partnern klare Leitlinien und angemessene Unterstützung bieten. Die Präsenz der EU vor Ort wird ebenfalls dazu beitragen, diese Bemühungen zu fördern. Zentrale Maßnahmen Die Kommission wird ...  eine Charta für die humanitäre Lieferkette ins Leben rufen – einen freiwilligen, auf partnerschaftlicher Zusammenarbeit basierenden Multi-Stakeholder-Rahmen, dem sich im humanitären Bereich tätige Akteure, einschließlich Gebern, anschließen können, um die Umsetzung der Reform zu beschleunigen. In der Charta werden konkrete Verpflichtungen und eine kollektive Rechenschaftspflicht festgelegt, und sie wird durch eine Plattform unterstützt, die als technisches Sekretariat und Koordinationsstelle fungiert,  angemessene finanzielle Mittel bereitstellen, um die Umsetzung der Lieferkettenreform, einschließlich der Arbeit der Humanitarian Leadership Group on Supply Chain (HLGSC), zu unterstützen, indem sie schrittweise Finanzierungsbedingungen für die Projektauswahl festlegt. Dies wird dazu beitragen, dass humanitäre Organisationen effizienter arbeiten können und es wird Ressourcen zur Unterstützung von Menschen in Not freisetzen. Die Umsetzung vor Ort wird zunächst in Pilotländern gefördert;  einen Anerkennungsrahmen mit klaren Zulassungskriterien und Mindeststandards für Beschaffungszentren für humanitäre Hilfe einrichten, die Partner und EU- Mitgliedstaaten für eine einfachere und effizientere Beschaffung nutzen können;  sich eng mit den EU-Mitgliedstaaten und Nicht-EU-Gebern abstimmen, um die Verwaltungsvereinfachung, operative Synergien sowie die Angleichung von Finanzierungsprioritäten und -modalitäten zu fördern. 2.2. Transformative Finanzierung und Vereinfachung der humanitären Hilfe 13 In einer Zeit, in der Mittelkürzungen die humanitären Akteure überfordern, muss die EU als verantwortungsbewusster und engagierter humanitärer Geber auf eine Weise helfen, die Anreize für Effizienz schafft und den Verwaltungsaufwand verringert. Die EU wird die Flexibilität ihrer bestehenden Finanzierungsinstrumente weiterhin voll ausschöpfen, unter anderem durch den Einsatz von Krisenklauseln33 und programmatischen Partnerschaften34, sowie durch die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Partnern und Konsortien. Darüber hinaus werden transformative Finanzierungs- und Interventionsformen, welche die Effizienz fördern, wie nachstehend beschrieben, priorisiert und ausgeweitet. Durch die Bereitstellung von Finanzmitteln über lokale Akteure wird deren Eigenverantwortung gestärkt und die Schnelligkeit, Kosteneffizienz und Nachhaltigkeit der Hilfsmaßnahmen verbessert. Durch vorausschauende Maßnahmen können Partner frühzeitig handeln und gefährdeten Gemeinschaften bereits vor dem Eintreten einer Krise helfen, wodurch die Auswirkungen gemildert, Leben und Lebensgrundlagen gerettet und die Klima- und Umweltresilienz gestärkt werden. Bargeldhilfen haben sich durchweg als wesentlich kosteneffizienter erwiesen als Sachleistungen, da mit denselben finanziellen Mitteln mehr Menschen erreicht und gleichzeitig verschiedene sektorale Bedürfnisse abgedeckt werden können. Betroffene Menschen bevorzugen zudem Bargeldhilfen, da so ihre Handlungsfähigkeit, Entscheidungsfreiheit und Würde anerkannt werden. Bargeld unterstützt zudem die lokale Wirtschaft und trägt so zum Aufbau langfristiger Resilienz bei. Die EU wird der vielseitig einsetzbaren Bargeldhilfe weiterhin Priorität einräumen und sich für deren Einsatz auf Systemebene stark machen. Der Übergang von jährlicher Finanzierung zu mehrjährigen Verträgen verbessert die Vorhersehbarkeit der Hilfsmaßnahmen, bringt Effizienzgewinne und Skaleneffekte mit sich und bietet die Möglichkeit für eine strategischere Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen. Dies trägt zudem dazu bei, die Phase, in der humanitäre Hilfe bereitgestellt wird, mit Maßnahmen in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung zu verknüpfen, und unterstützt den Übergang zu systemischer angelegten Maßnahmen und schließlich den Ausstieg aus der humanitären Hilfe. In lang anhaltenden Krisen sollte eine mehrjährige Finanzierung zur Regel werden. Nicht oder nur vage zweckgebundene Mittel ermöglichen flexiblere Reaktionen und bieten den Partnern besser verfügbare Optionen, um sich an veränderte Umstände anzupassen. Neben der Ausweitung größerer Maßnahmen mit mehreren Gebern oder regionaler Ausrichtung wird die EU auch höhere Beiträge zu einer Vielzahl von gemeinsamen Fonds in Betracht ziehen, wie beispielsweise länderbezogene gemeinsame Fonds (CBPFs) oder den Katastrophenhilfe- Notfallfonds (DREF), sofern diese einen komparativen Vorteil bieten. Die Einhaltung humanitärer Grundsätze, klar definierte Leistungsparameter, eine inklusive Governance, eine solide Aufsicht, Kontrolle und Rechenschaftspflicht, der Beitrag zu Lokalisierungsbemühungen sowie die Sichtbarkeit der EU gelten auch für Beiträge zu solchen Fonds. Um den Verwaltungsaufwand zu verringern, wird die EU im Einklang mit internationalen Verpflichtungen und der Vereinfachungsagenda der EU nach Möglichkeiten suchen, die 33 Das Hauptziel der Krisenklausel besteht darin, eine schnelle und wirksame Reaktion auf aufkommende Krisen im Rahmen einer laufenden humanitären Maßnahme zu ermöglichen. Europäische Kommission, GD ECHO Partners Website, abgerufen am 30. April 2026, www.dgecho-partners-helpdesk.eu/ngo/ actionsimplementation/crisis-modifier. 34 Europäische Kommission: GD ECHO, „Working with DG ECHO programmatic partnership 2021-2027“, Website der Europäischen Kommission, abgerufen am 30. April 2026, www.dgecho-partners- helpdesk.eu/programmatic-partnership/programmatic-partnership. 14 Berichtspflichten für ihre Partner zu vereinfachen. Dazu gehört die Modernisierung der Verwaltung der Finanzhilfen der Kommission durch die Einführung interoperabler digitaler Systeme. Dieser Übergang wird die Transparenz erhöhen und die Rückverfolgbarkeit von EU- Mitteln verbessern, während die operative Flexibilität gewahrt bleibt. Zentrale Maßnahmen Die Kommission wird ...  den Einsatz transformativer Finanzierungsmodalitäten (flexible und vorhersehbare mehrjährige Finanzierung, Bargeldhilfe, ein breites Spektrum an gemeinsamen Fonds, vorausschauende Maßnahmen und Unterstützung für lokale Akteure) ausweiten, sodass mindestens zwei Drittel ihrer humanitären Finanzmittel auf diesem Wege bereitgestellt werden,  den Anteil der mehrjährigen Finanzierung in lang anhaltenden Krisen erheblich erhöhen,  einen Team-Europa-Ansatz für länderspezifische gemeinsame Fonds fördern und die EU-Koordinierung in den CBPF-Governance-Foren stärken, um eine größere kollektive Wirkung der EU zu erzielen,  zusammen mit interessierten Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Geberansatz für Bargeldhilfe umsetzen35 und sich stärker dafür einsetzen, dass Bargeldhilfe zur Standardmodalität bei humanitären Hilfsmaßnahmen wird,  das System der Verwaltung von Finanzhilfen weiter vereinfachen. 2.3. Grundsätzliche humanitäre Hilfe durch kooperative Dateninitiativen ermöglichen Gemeinsame Dienste, durch die humanitäre Hilfe geleistet werden kann, sind von entscheidender Bedeutung, um eine wirksame, koordinierte und hochwertige Hilfe auf der Grundlage von Fakten zu gewährleisten. Die EU unterstützt traditionell viele der systemweiten Initiativen, die diese Arbeit vorantreiben, wie beispielsweise die INFORM-Tools36. Angesichts drastischer Kürzungen, die den Fortbestand dieser Dienste gefährdeten, erhöhte die EU ihre Investitionen in diesem Bereich im Jahr 2025 um 50 % auf insgesamt 150 Mio. EUR. Sie wird sich weiterhin für die Finanzierung von unterstützenden Diensten einsetzen, darunter Daten und Fakten, Sicherheit und Zugang37, Logistik und Koordination. Zuverlässige Daten sind eine Grundlage für humanitäre Hilfe, da sie dabei helfen, den Bedarf und dessen Schweregrad zu ermitteln sowie die Wirksamkeit der Maßnahmen zu messen. Das derzeitige System der Datenerhebung und -analyse wurde von vielen verschiedenen Akteuren entwickelt, was die Datenlandschaft komplex und schwer überschaubar macht. Es ist notwendig, die Aufschlüsselung (nach Geschlecht, Alter und Behinderung), die Erfassung, die Zuverlässigkeit und die Vergleichbarkeit der Daten zu verbessern und sie standardmäßig als Open-Source-Daten bereitzustellen. Durch Investitionen in Datenqualität und Interoperabilität sowie die Stärkung von Analyse- und Berichterstattungsinstrumenten, unter anderem durch den 35 CALP-Netzwerk, „Common Donor Approach to Humanitarian Cash Assistance“, Website des CALP- Netzwerks, 25. September 2025, abgerufen am 30. April 2026, https://www.calpnetwork.org/publication/common-donor-approach-to-humanitarian-cash-assistance-2025/. 36 INFORM ist eine Reihe von Instrumenten, die von und für die humanitäre Gemeinschaft entwickelt wurden und eine gemeinsame Analyse auf der Grundlage geprüfter systemweiter Daten ermöglichen. Für weitere Informationen siehe Europäische Kommission: Gemeinsame Forschungsstelle, „INFORM“, abgerufen am 30. April 2026, https://drmkc.jrc.ec.europa.eu/inform-index/. 37 Siehe Abschnitte 1.2 und 2.1. 15 ethischen Einsatz von KI, Erdbeobachtung und Modellierungsinstrumenten (einschließlich relevanter Satellitendienste wie dem Copernicus-Programm), wird die EU die evidenzbasierte Entscheidungsfindung verbessern und schnellere, besser koordinierte und wirksamere Kriseneinsätze ermöglichen. Der sichere und verantwortungsvolle Austausch von Daten über Hilfsempfänger und die Verfügbarkeit von Dienstleistungen zwischen humanitären Organisationen ist unerlässlich. Diese Praxis hat bereits zu erheblichen Kosteneinsparungen38 geführt, indem sie Überschneidungen bei der Hilfe und Lücken in den Maßnahmen verhindert hat. Vereinbarungen zum Datenaustausch zwischen Organisationen sind jedoch nach wie vor schwer zu erreichen, und wo sie auf globaler Ebene bestehen, werden sie vor Ort oft nicht umgesetzt. Die EU unterstützt Open-Source-Technologie, föderierte Systeme und dezentrale Governance. In den letzten Jahren hat sie mehrere Pilotprojekte zum sicheren Datenaustausch mittels geprüfter Technologien unterstützt. Die EU wird diesen Trend fördern und auf einem sicheren Datenaustausch bestehen, da dies zu einer transparenteren und kohärenteren humanitären Hilfe führt. Zentrale Maßnahmen Die Kommission wird ...  ein neues globales Programm für sektorübergreifende Bedarfsanalysen entwickeln, um eine engere Zusammenarbeit zwischen den Akteuren zu fördern und die Fragmentierung zu verringern. Dadurch wird sichergestellt, dass wichtige Daten zu den Bedürfnissen der Menschen kontextübergreifend vergleichbar, inklusiv und für alle zugänglich sind;  die Nutzung von Vereinbarungen zum sicheren Datenaustausch zwischen den Partnern fordern, um Überschneidungen zu verringern und die Wirksamkeit der Hilfsmaßnahmen zu steigern. Der sichere Datenaustausch zwischen Organisationen wird als Voraussetzung für die Finanzierung aufgenommen;  die Nutzung von Copernicus und INFORM durch den humanitären Hilfssektor zur Steuerung humanitärer Hilfsmaßnahmen verbessern;  weiterhin interoperable digitale Systeme und gemeinsame Datenstandards über den gesamten Lebenszyklus der humanitären Finanzierung hinweg fördern, um die Fragmentierung zu verringern und die Rückverfolgbarkeit zu verbessern. 3. Partnerschaft: Allianzen nutzen, um Menschen in Not zu helfen Das Ausmaß der Krise des humanitären Systems kann nicht allein von humanitären Akteuren bewältigt werden. Das gesamte Spektrum an Maßnahmen im Schnittstellenbereich von humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden muss genutzt werden, und es bedarf einer Vertiefung strategischer Allianzen mit einem breiten Spektrum von Akteuren, um den wachsenden humanitären Bedarf zu decken und Krisen nachhaltig zu bewältigen. Die Kommission wird sich darauf konzentrieren, diese Verbindungen durch gemeinsame Maßnahmen zur Bewältigung von Fragilität und zur Steigerung der Resilienz zu stärken und enger mit einem breiteren Spektrum von Partnern, wie beispielsweise dem Privatsektor, 38 In der in der Ukraine wurden 250 Mio. EUR eingespart. Ukraine Cash Working Group, „Ukraine CWG Data Management – Systems and Governance Assessment July 2025“, OCHA, 23. Juli 2025, abgerufen am 30. April 2026, https://reliefweb.int/report/ukraine/ukraine-cwg-data-management-systems-and-governance- assessment-report-july-2025. 16 zusammenzuarbeiten. Die Verstärkung der Wirkung eines Team-Europa-Ansatzes in diesem Bereich ist ebenfalls von entscheidender Bedeutung. 3.1. Integrierter Ansatz zur Bewältigung von Fragilität Weltweit nimmt die Fragilität39 zu, was Unsicherheit schürt und Entwicklungsfortschritte weltweit behindert, wobei die Ausstrahlungseffekte potenziell die Sicherheit und den Wohlstand der EU beeinträchtigen können. In wichtigen Regionen kann Fragilität von feindlich gesinnten Akteuren für geopolitische Zwecke instrumentalisiert werden. Werden fragile Kontexte nicht umfassend angegangen, besteht die Gefahr, dass globale Normen, darunter Menschenrechte und das humanitäre Völkerrecht, weiter untergraben werden. Darüber hinaus bedroht Fragilität den internationalen Frieden, die Sicherheit und die Stabilität, beeinträchtigt die Lebensgrundlagen und den Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen, verschärft bestehende Gefährdungen durch die Auswirkungen von Klimawandel und Umweltzerstörung, stört Märkte, Lieferketten und die wirtschaftliche Sicherheit und verschärft Herausforderungen im Zusammenhang mit Vertreibung und Migration. Die Bekämpfung der Ursachen von Fragilität ist daher sowohl ein Akt der Solidarität als auch eine dringende und strategische Notwendigkeit für die EU und die internationale Gemeinschaft. Zu den Zielen der EU in diesem Zusammenhang gehören die Linderung menschlichen Leids und die Bekämpfung der Ursachen von Fragilität, um Armut, Hilfsabhängigkeit und klimabedingte Anfälligkeit zu beenden sowie eine nachhaltige Entwicklung zu fördern. Darüber hinaus setzt sich die EU für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, die Gleichstellung der Geschlechter, Inklusion, die Stärkung der Jugend sowie ein förderliches Umfeld für die Zivilgesellschaft ein. Langfristige, strategische Maßnahmen in fragilen Situationen sind unerlässlich, um Resilienz aufzubauen, Krisen vorherzusehen, Konflikte zu verhindern und nachhaltigen Frieden, Stabilität und Sicherheit zu fördern. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind seit Jahrzehnten in fragilen Kontexten präsent und verfügen über eine einzigartige Position, um ihr umfassendes Instrumentarium zur Förderung von Frieden, Stabilität und Resilienz einzusetzen. Die EU hat maßgeblich dazu beigetragen, die Regierungsstrukturen und das Wirtschaftswachstum der Staaten zu unterstützen und ihnen bei der Verwirklichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG) zu helfen. Um den sich wandelnden geopolitischen Gegebenheiten und den vielschichtigen Herausforderungen der Fragilität wirksam zu begegnen, muss die EU ihre Maßnahmen neu ausrichten und ihre Strategien optimieren, um ein verlässlicher Partner zu bleiben und gleichzeitig diejenigen unterstützen, die am weitesten zurückliegen und eine größere Wirkung erzielen. Diese Gemeinsame Mitteilung baut daher auf bestehenden Instrumenten auf, um einen integrierten EU-Ansatz in Bezug auf Fragilität zu entwickeln – einen strategischen Rahmen zur Stärkung des Engagements der EU in fragilen Kontexten. Sie orientiert sich an folgenden Grundsätzen und Prioritäten:  Engagement aufrechterhalten und gleichzeitig kontextspezifische und konfliktsensible Maßnahmen gewährleisten (Schadensvermeidung) Die EU bekräftigt ihr Vorhaben, sich im Einklang mit den Interessen der EU weiterhin in allen Kontexten zu engagieren, die von hoher oder extrem hoher Fragilität geprägt sind, 39 Fragilität ist die Kombination aus Risikoexposition und unzureichender Bewältigungskapazität des Staates, des Systems und/oder der Gemeinschaften, diese Risiken zu bewältigen, aufzufangen oder zu mindern, OECD, States of Fragility, OECD Publishing, Paris, 2025, https://doi.org/10.1787/81982370-en. 17 einschließlich solcher, die komplex sind oder in denen das Verhältnis zwischen lokalen Machthabern und internationalen Gebern schwierig ist. Dies wird durch einen flexiblen, anpassungsfähigen und konfliktsensiblen Ansatz geschehen, bei dem das Engagement differenziert auf die Bedürfnisse der betroffenen Partnerländer und ihrer Bevölkerung zugeschnitten wird, unter Beibehaltung der eigenen strategischen Ziele der EU.  Multidimensionaler Ansatz für Resilienz und Nachhaltigkeit Die Bekämpfung der Ursachen von Fragilität erfordert einen multidimensionalen Ansatz, bei dem gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische, sicherheitspolitische und ökologische Faktoren berücksichtigt werden. Die EU wird Ansätzen mit transformativem Potenzial Vorrang einräumen, um eine langfristig nachhaltige Entwicklung und den Frieden zu fördern. Auf der Grundlage ihres umfassenden Instrumentariums umfassen die thematischen Prioritäten unter anderem: a) menschliche Entwicklung und Stärkung der Resilienz, b) wirtschaftliche Entwicklung durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für Investitionen und die Stärkung der Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen, c) Abmilderung der Auswirkungen von Klimawandel, Umweltzerstörung und Wasserknappheit, d) Stärkung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit sowie e) Konfliktprävention, Mediation, Stabilisierung, Friedenskonsolidierung und Sicherheit. Der Schwerpunkt liegt auf den am stärksten gefährdeten Gruppen, darunter Frauen, Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Angehörige von Minderheiten, Geflüchtete, Vertriebene und Rückkehrende sowie deren finanzielle Inklusion.  Stärkung des Team-Europa-Ansatzes und strategischer Partnerschaften im Rahmen eines Ansatzes, der humanitäre Hilfe, Entwicklung und Frieden miteinander verknüpft Durch die Stärkung der Verknüpfung von humanitärer Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit und Friedensförderung (HDP-Nexus) wird die EU komplementäre Ansätze und Maßnahmen besser aufeinander abstimmen, um Krisen wirksamer zu antizipieren, sich darauf vorzubereiten und darauf zu reagieren. Unter Nutzung der Flexibilität des künftigen Instruments „Europa in der Welt“ wird die EU den Einsatz innovativer und flexibler Finanzierungsmechanismen aktiv verstärken, um mehr private Mittel zu mobilisieren und gleichzeitig den lokalen Privatsektor zu stärken. Sie wird zudem die Zusammenarbeit mit internationalen Finanzinstitutionen, einschließlich der Europäischen Investitionsbank, und den Entwicklungsbanken der EU-Mitgliedstaaten intensivieren, um Investitionen zu fördern, die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit in fragilen Umfeldern und den strukturellen Abbau humanitärer Bedürfnisse ermöglichen. Bei all diesen Bemühungen wird die EU einen Team-Europa-Ansatz fördern, der für eine sichtbare, einheitliche und koordinierte Haltung bei der Bewältigung von Fragilität unerlässlich ist. Die EU wird zudem die Koordinierung und Zusammenarbeit mit anderen Partnern und Akteuren vertiefen, auch auf lokaler Ebene, wie der Zivilgesellschaft, dem Privatsektor und wichtigen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie regionalen Organisationen. Zentrale Maßnahmen Im Rahmen ihrer Aufgaben wird die Kommission in Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik einen integrierten EU-Ansatz zur Bekämpfung von Fragilität umsetzen, der auf intelligenteren und kooperativeren 18 Ansätzen beruht und einen besonderen Schwerpunkt auf extrem fragile Kontexte legt. Hierzu gehören:  die Entwicklung gemeinsamer Analysen, in denen das Verständnis der lokalen Dynamiken, spezifische Risiken sowie Ursachen im Zusammenhang mit Konflikten und dem Klimawandel beleuchtet werden;  die Entwicklung anpassungsfähiger und agiler Rahmenwerke für Fragilität in allen extrem fragilen Kontexten, basierend auf früheren Erfahrungen mit den derzeit getesteten Nexus-Kooperationsrahmenwerken und in deren Ablösung, um eine erhöhte Agilität zu gewährleisten und auf relevanten analytischen Rahmenwerken aufzubauen. Diese werden ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich der Prioritäten und Maßnahmen skizzieren, die im Schnittstellenbereich zwischen humanitärer Hilfe, Entwicklung und Frieden erforderlich sind, um ein wirkungsvolleres Engagement vor Ort sicherzustellen;  Bemühungen um eine verbesserte Integration von Maßnahmen in den Bereichen humanitäre Hilfe, Entwicklung und Frieden durch aufeinander abgestimmte, sich ergänzende oder gemeinsame Finanzierung, um die Wirkung zu maximieren, auch in sich rasch verändernden Kontexten; die Nutzung aller verfügbaren Flexibilitätsverfahren, um eine anpassungsfähige Reaktion auf Krisen zu erleichtern;  die Benennung von Kontaktstellen für Fragilität in den zuständigen EU- Delegationen und den Büros der GD ECHO auf der Grundlage vorhandener Ressourcen, um ein gemeinsames Verständnis zu fördern und die Umsetzung des Ansatzes auf Länderebene voranzutreiben;  die Organisation regelmäßiger Austauschmöglichkeiten mit wichtigen Akteuren wie Durchführungspartnern, zentralen und lokalen Behörden, den Vereinten Nationen, internationalen Finanzinstitutionen und der Zivilgesellschaft bei gleichzeitiger Fortsetzung der Koordinierung mit den EU-Mitgliedstaaten;  der Aufbau und die Stärkung von Partnerschaften mit Drittländern und regionalen Organisationen, um fragile Kontexte anzugehen und finanzielle Unterstützung zu gewährleisten, insbesondere mit dem Ziel, Stabilität, Sicherheit und nachhaltige Entwicklung in der Nachbarschaft der EU und anderen strategischen Regionen sicherzustellen.  eine verstärkte Koordinierung im Rahmen des Team-Europa-Ansatzes innerhalb der Leitungsgremien multilateraler Organisationen;  eine systematischere gemeinsame Überwachung, soweit möglich in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten;  die Organisation regelmäßiger dienststellenübergreifender Informationsrunden über die Umsetzung und die erzielten Ergebnisse, um die Fortschritte zu verfolgen;  verstärkte gezielte Investitionen in die institutionellen Kapazitäten und das Wissensmanagement des EU-Personals sowie Gewährleistung einer regelmäßigen Überprüfung der Fortschritte und Ergebnisse;  eine verstärkte strategische Kommunikation, um Informationsmanipulation, einschließlich Desinformation, und gegebenenfalls hybriden Bedrohungen entgegenzuwirken;  der Vorschlag einer unabhängige Bewertung der Ergebnisse dieses Ansatzes nach drei Jahren. 3.2. Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor und nicht-traditionellen Akteuren bei humanitären Hilfsmaßnahmen 19 Um die Finanzierungslücke im humanitären Bereich zu schließen, müssen die Ressourcen, die Fachkenntnisse über die Lage vor Ort und die komparativen Vorteile eines breiteren Spektrums von Akteuren außerhalb des traditionellen humanitären Bereichs genutzt werden, darunter der Privatsektor, philanthropische Organisationen, ein breiteres Spektrum von Gebern und die breite Öffentlichkeit. Der Privatsektor ist ein wichtiger Partner, der neben Finanzmitteln auch technisches Fachwissen, Innovation und Zugang zu Technologien wie KI einbringen kann. Er kann zu dauerhaften Lösungen auf lokaler Ebene beitragen, indem er die Widerstandsfähigkeit der Märkte stärkt und wirtschaftliche Chancen für die betroffene Bevölkerung schafft. In fragilen Kontexten spielen Kleinstunternehmen, kleine Betriebe und der informelle Sektor eine zentrale Rolle. Sie sollten befähigt werden, langfristig zur Stärkung der Resilienz beizutragen. Da diese Unternehmen an vorderster Front am stärksten unter Kreditengpässen leiden, sollten Anreize wie Instrumente zur Risikominderung, technische Hilfe und verbesserte Investitionsdaten entwickelt werden, um internationale und nationale Geldgeber zu ermutigen, ihren Zugang zu Kapital zu verbessern. Aufbauend auf mehreren erfolgreichen Pilotprojekten zur humanitären Mischfinanzierung wird die EU solche Initiativen im Rahmen ihres Engagements für die Förderung dauerhafter Lösungen und die Ermöglichung eines Rückzugs humanitärer Akteure weiter unterstützen, sofern die Bedingungen dies zulassen. Die EU wird zudem in der Debatte innerhalb des humanitären Sektors über die Ausweitung des Engagements des Privatsektors in humanitären und fragilen Kontexten eine führende Rolle übernehmen. Dazu gehören die Beseitigung von Hindernissen beim Zugang zu Finanzmitteln und bei der finanziellen Inklusion sowie der Ausbau von Partnerschaften zwischen privaten und humanitären Akteuren in Bereichen wie Logistik und Technologie oder beim Zugang zu grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen. Datengestützte KI- Technologien verändern den humanitären Bereich zunehmend. Die EU wird mit traditionellen Partnern und anderen Akteuren zusammenarbeiten, um Wege zu finden, wie KI zur Verbesserung der humanitären Hilfe eingesetzt und gleichzeitig Risiken über den gesamten Krisenzyklus hinweg verringert werden können. Neben dem Engagement des Privatsektors ist es wichtig, mit nicht-traditionellen Gebern zusammenzuarbeiten und auf Komplementaritäten aufzubauen. Die EU unterhält bereits starke Partnerschaften mit vielen internationalen Akteuren, wie der Afrikanischen Union, dem Verband Südostasiatischer Nationen und den Staaten des Golf-Kooperationsrats. Sie wird nun strategische Bereiche für eine verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen humanitäre Hilfe und Katastrophenrisikomanagement entwickeln. Eurobarometer-Umfragen haben durchgehend gezeigt, dass es eine starke Unterstützung der Bevölkerung für die humanitäre Hilfe der EU gibt. Im Jahr 2024 hielten es 91 % der Befragten für wichtig, dass die EU humanitäre Hilfe finanziert40. Eine solche Unterstützung ist nicht selbstverständlich und kann durch eine zunehmende Flut von Informationsmanipulationen, einschließlich Desinformation, untergraben werden. Die EU wird die Einbindung der EU- Bürgerinnen und -Bürger weiter verstärken und humanitäre Maßnahmen auf transparente Weise bekannt machen. Zentrale Maßnahmen 40 Europäische Kommission: GD COMM, Special Eurobarometer 542 – EU humanitarian aid, Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2024, https://op.europa.eu/de/publication-detail/- /publication/2adc08d5-daab-11ee-b9d9-01aa75ed71a1. 20 Die Kommission wird ...  in Zusammenarbeit mit dem Weltwirtschaftsforum eine globale Plattform für die Zusammenarbeit mit dem Privatsektor im Kontext der humanitären Hilfe entwickeln, um Themen wie das Investitionsumfeld, Geberaktivitäten und Philanthropie, Ethik und Partnerschaften zu erörtern;  die Mittel für Projekte aufstocken, mit denen das Engagement des Privatsektors in lang anhaltenden humanitären Krisen unterstützt wird, und diese Bemühungen mit den Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit koordinieren;  einen politischen Rahmen für die Einbindung neuer Geber und Akteure in humanitäre Maßnahmen verabschieden. In diesem Rahmen werden konkrete Bereiche und vorrangige Regionen festgelegt, in denen mit verschiedenen Akteuren zusammengearbeitet werden soll;  die Einbindung der EU-Bürgerinnen und -Bürger stärken, beispielsweise durch Kommunikationskampagnen oder gezielte Ad-hoc-Dialoge. 3.3. Ergebnisse durch einen Team-Europa-Ansatz Gemeinsam stellen die EU und ihre Mitgliedstaaten den weltweit größten Anteil der humanitären Finanzmittel bereit. Im Einklang mit dem Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe bekennen sie sich gemeinsam nachdrücklich zu humanitären Grundsätzen und bedarfsorientierter Hilfe sowie zu einem multilateralen, regelbasierten System. In Bezug auf Planung und Umsetzung würde eine stärkere Abstimmung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten zu einer noch größeren Wirkung führen und ihrer gemeinsamen Stimme mehr Gewicht verleihen. In der gegenwärtigen Situation, in der die Ressourcen knapp sind, würden die von der EU und ihren Mitgliedstaaten unterstützten Durchführungspartner von stärker harmonisierten Anforderungen der Geber profitieren, was ihnen erhebliche Einsparungen ermöglichen würde. Daher wird die EU in Ergänzung zu dem in dieser Gemeinsamen Mitteilung vorgeschlagenen Team-Europa-Ansatz harmonisierte und interoperable Finanzierungsprozesse auf Team- Europa-Ebene fördern. Insbesondere eine bessere digitale Abstimmung würde es ermöglichen, die Ressourcen von Team Europa wirkungsvoller und kohärenter zu bündeln. Dies würde auch die humanitären Ergebnisse und die Sichtbarkeit von Team Europa verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand für die Partner verringern. Zentrale Maßnahmen Die Kommission wird ...  in Ergänzung zu ihren Bemühungen um eine Vereinfachung der Verwaltung von Finanzhilfen ihre nicht-rechtlichen Anforderungen erheblich vereinfachen, einschließlich ihrer Leitlinien zur humanitären Politik und der Berichtspflichten. Diese vereinfachten Verfahren können als gemeinsame Grundlage für die Finanzierungsansätze von Team Europa dienen;  mit dem Ziel, für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (2028–2034) gerüstet zu sein, auf einen Zertifizierungsrahmen für humanitäre NRO hinarbeiten, auf den sich mehr EU-Mitgliedstaaten gegenseitig verlassen können, was sowohl den EU-Mitgliedstaaten als auch den Partnern zugutekommt; 21  während des gesamten Lebenszyklus der humanitären Finanzierung und im Bereich der Notfallhilfeprojekte sollten gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Synergien, gemeinsame Ansätze, einheitliche Modalitäten und Koordinierungsstrukturen ausgelotet werden, um die EU-Ressourcen wirkungsvoller zu bündeln. Dies könnte die Koordinierung von Bevorratungsinitiativen und gemeinsame Maßnahmen unter Nutzung von ReliefEU umfassen;  mit den EU-Mitgliedstaaten Optionen für die Entwicklung einer gemeinsamen Plattform zur Einreichung und zum Austausch harmonisierter Finanzierungsvorschläge erörtern, die als flexible zentrale Anlaufstelle für die Einreichung von Vorschlägen dienen soll, die je nach Prioritäten von verschiedenen Team-Europa-Akteuren aufgegriffen werden könnten;  in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten gemeinsame digitale Berichtsrahmen ausloten. Schlussfolgerung Seit Jahrzehnten hat sich die humanitäre Hilfe der EU durch ihre prinzipientreue, bedarfsorientierte und berechenbare Vorgehensweise bewährt. Viele Überlebende von Krisen können dies bezeugen. Indem sie dazu beiträgt, die Auswirkungen humanitärer Krisen abzumildern und Fragilität zu bekämpfen, trägt sie auch zu einem sichereren und stabileren Umfeld bei, auch in der weiteren Nachbarschaft der EU. Mit dieser Gemeinsamen Mitteilung bekräftigt die EU ihr Bekenntnis zur Solidarität mit den Bedürftigsten. Die EU wird in ihrem auswärtigen Handeln und auf internationaler Ebene weiterhin eine prinzipienbasierte humanitäre Hilfe und das humanitäre Völkerrecht fördern und verteidigen. Die EU strebt an, einen positiven Wandel in der humanitären Hilfe zum Wohle der Betroffenen und der gesamten humanitären Gemeinschaft voranzutreiben und diese resilienter, effizienter und zukunftssicherer zu machen. Um der Dringlichkeit der aktuellen Lage gerecht zu werden, wird die Kommission in enger Zusammenarbeit mit der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, soweit relevant, die skizzierten Maßnahmen mit großer Entschlossenheit vorantreiben. Sie wird im Jahr 2028 eine Bilanz der Umsetzung dieser Gemeinsamen Mitteilung ziehen. Drucksache 374/26 - 22 -

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