Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären an Sportveranstaltungen im In- und Ausland (Antwort zu Drs. 21/7368)
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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären an Sportveranstaltungen im In- und Ausland (Antwort zu Drs. 21/7368)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7529
21. Wahlperiode 10.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7368 –
Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und
Parlamentarischen Staatssekretären an Sportveranstaltungen im In- und Ausland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 12. Juli 2026 nahm Bundeskanzler Friedrich Merz gemeinsam mit seiner
Ehefrau Charlotte Merz am Finale der Wimbledon Championships in London
teil. Über den Besuch wurde in zahlreichen Medien berichtet (www.t-onlin
e.de/sport/mehr-sport/tennis/id_101340362/nach-wimbledon-niederlage-kanzl
er-merz-besucht-zverev-in-der-umkleide.html; www.n-tv.de/leute/Merz-druec
kt-Zverev-in-Wimbledon-die-Daumen-id31077826.html). Die Teilnahme von
Mitgliedern der Bundesregierung an Sportveranstaltungen im In- und Ausland
kann, insbesondere bei dienstlicher Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben,
mit Ausgaben aus öffentlichen Mitteln verbunden sein, etwa für Reisen,
Unterbringung, Sicherheit oder sonstige organisatorische Maßnahmen. Vor
diesem Hintergrund besteht ein öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich
der Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Sportveranstaltungen
sowie der hierdurch entstandenen Kosten. Mit der vorliegenden Kleinen
Anfrage soll daher geklärt werden, welche Mitglieder der Bundesregierung seit
dem Beginn der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages an
Sportveranstaltungen im In- und Ausland teilgenommen haben und welche Kosten
hierdurch jeweils entstanden sind.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung
bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November
2017 – 2 BvE 2/11 –, Randnummer 249). Dabei sind alle Informationen
mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem
Aufwand in Erfahrung bringen kann.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass parlamentarische Kontrolle von
Regierung und Verwaltung zwar den Grundsatz der Gewaltenteilung
verwirklicht, die Gewaltenteilung dabei aber nicht nur den Grund, sondern
gleichermaßen auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle darstellt.
Parlamentarische Kontrolle ist damit politische Kontrolle, nicht jedoch administrative Über-
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 7. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
kontrolle (BverfGE 67, 100, 140). So kann parlamentarische Kontrolle die
Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein
funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219).
1. Welche Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und
Parlamentarischen Staatssekretäre haben in der 19., 20. und 21. Legislaturperiode
wann an welchen Sportveranstaltungen im In- und Ausland zu welchem
Zweck teilgenommen, und wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten, die
aufgrund der jeweiligen Teilnahme entstanden sind (bitte für jede einzelne
Teilnahme die jeweiligen Gesamtkosten auch auf die einzelnen
Kostenposten bzw. Kostenarten aufschlüsseln)?
2. Welche Verkehrsmittel wurden von welchen der in Frage 1 erfragten
Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Parlamentarischen
Staatssekretäre für die An- und Abreise jeweils genutzt, und wie hoch war
jeweils der CO2-Ausstoß?
3. Wurden die in Frage 1 erfragten Mitglieder der Bundesregierung,
Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre bei der Teilnahme an der
jeweiligen Sportveranstaltung von einer oder mehreren Personen begleitet,
wenn ja, welches Mitglied der Bundesregierung, welcher Staatssekretär
oder welcher Parlamentarische Staatssekretär wurde von welcher Person
wann zu welcher Sportveranstaltung aus welchem Grund begleitet, und
wie hoch waren die hierdurch jeweils entstandenen Kosten (bitte für jede
einzelne Begleitperson die zusätzlichen Gesamtkosten auch auf die
einzelnen Kostenposten bzw. Kostenarten aufschlüsseln)?
4. Wurden einzelne der in Frage 1 erfragten Teilnahmen von Mitgliedern der
Bundesregierung, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären
an Sportveranstaltungen ganz oder teilweise durch Dritte finanziert, und
wenn ja, um welche Dritten handelte es sich dabei jeweils?
5. Sind der Bundesregierung die Höhe der von den in Frage 4 erfragten
Dritten übernommenen Kosten sowie der jeweilige Grund für die
Kostenübernahme bekannt, wenn ja, wie hoch waren die jeweils übernommenen
Kosten, und aus welchem Grund erfolgte die jeweilige Kostenübernahme?
Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet.
Eine Beantwortung der Fragen kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der
mit der Beantwortung verbunden wäre, sowie einer damit verbundenen
Gefährdung der funktionsadäquaten Erledigung der Fachaufgaben der mit der
Recherche befassten Organisationseinheiten der Ressorts nicht erfolgen.
Es wird auf die Ausführungen der Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung
verwiesen.
Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wäre eine Recherche- und
Rekonstruktionsarbeit in den Leitungsbereichen und Organisationseinheiten des
Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums des Innern sowie in allen weiteren
Bundesministerien erforderlich, die den Rahmen des zumutbaren Aufwands
überschreitet. Der immense Aufwand ergibt sich aus der nicht hinreichend
konkretisierten Fragestellung (Teilnahme an nicht näher definierten
Sportveranstaltungen im In- und Ausland), dem breiten Rückbetrachtungszeitraum über
insgesamt neun Jahre (19., 20. und 21. Legislaturperiode) sowie daraus, dass in den
Leitungsbereichen und Organisationseinheiten die erfragten Daten und
Informationen (Zweck der Veranstaltungsteilnahme, jeweiliger CO2-Ausstoß des
genutzten Verkehrsmittels, Drittfinanzierung/Kostenübernahmen) nicht vorliegen.
Aufgrund der fehlenden Eingrenzung auf spezifische Sportveranstaltungen ist
eine hinreichend zielsichere Schlagwortsuche in den Kalendern der
Leitungsbereiche nicht möglich, da Termineinträge regelmäßig ohne den Zusatz „Sport“
nach dem Namen der Veranstaltung in den Kalendern hinterlegt sind. Soweit
überhaupt noch auf die Kalender zugegriffen werden kann, kann eine
Gesamtübersicht jedenfalls nicht durch eine einfache technische Auswertung
zusammengestellt werden.
Zur Beantwortung müssten insoweit in allen Bundesministerien und dem
Bundeskanzleramt in sämtlichen Kalendern der Mitglieder der Bundesregierung,
der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen
Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und
Staatssekretäre vorhandene Termineinträge seit dem 24. Oktober 2017 einzeln
betrachtet, auf ihre Einschlägigkeit für die Kleine Anfrage geprüft und
entsprechend aufgeschlüsselt und in weiterem Schritt die erbetenen
Zusatzinformationen, die in der Regel nicht im Kalendereintrag vermerkt sein werden,
zusammengetragen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es innerhalb des
Abfragezeitraums vielfach zu Wechseln der Vertreterinnen und Vertreter der
Bundesregierung wie auch der Zusammensetzungen in den Leitungsbüros
gekommen ist.
Im Anschluss müssten die gewonnenen Informationen dann anhand der in den
Dienstkalendern festgehaltenen Termine durch die jeweiligen Leitungsbereiche
und Organisationseinheiten der Ressorts individuell überprüft,
qualitätsgesichert und für die entsprechenden Antworten aufbereitet werden, um
abschließend eine Gesamtübersicht zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erstellen zu
können.
Nach Schätzungen müssten nur für das Bundeskanzleramt, zuständig für Sport
seit der 21. Legislaturperiode, mindestens 12.380 Kalendereinträge allein für
die laufende Legislaturperiode durchsucht und geprüft werden. Das
Bundesministerium des Innern (BMI), zuständig für Sport in der 19. und 20.
Legislaturperiode, geht nach Schätzung von 11.809 zu überprüfenden
Kalendereinträgen für die 21. Legislaturperiode aus.
Für die Sichtung und Auswertung der Termine wird pro zu sichtenden Termin
ein durchschnittlicher Zeitaufwand von zehn Minuten zugrunde gelegt. Dies ist
ein geschätzter Durchschnittswert und berücksichtigt, dass einige der zu
sichtenden Termine erkennbar nicht von der Fragestellung erfasst sein würden,
andere hingegen unter Umständen unter Einbeziehung der Fachebene auf ihre
Relevanz hin geprüft und entsprechend aufbereitet werden bzw. durch zusätzliche
aus dem betreffenden Kalendereintrag nicht ersichtliche Informationen ergänzt
werden müssten.
Allein für die 21. Legislaturperiode ergibt sich daraus nach ersten Schätzungen
nur für das Bundeskanzleramt ein Arbeitsaufwand in Höhe von mindestens
2.063 Arbeitsstunden und für das BMI in Höhe von 1.968 Arbeitsstunden, was
insgesamt 504 Personentagen entspricht. Hinzu kämen nach nicht
abschließender Schätzung der Bundesregierung für die anderen Ressorts mindestens
weitere rund 185.641 zu prüfende Kalendereinträge und entsprechend 33.462
Arbeitsstunden und 4.183 Personentage nur für die 21. Legislaturperiode.
Über diese Kalenderrecherchen hinaus wären zusätzliche, aufwändige
Nachforschungen nötig, die den Zweck der Veranstaltungsteilnahme erkennen lassen
und die Aufschluss über die jeweils genutzten Verkehrsmittel, deren CO2-
Ausstoß, Begleitung, Drittfinanzierung sowie die Gründe für die
Kostenübernahmen geben. Die Recherche beträfe in den Bundesministerien und im
Bundeskanzleramt daher nicht nur die Leitungsbereiche, sondern auch die betroffenen
Organisationseinheiten. Es wird vermutet, dass in Ermangelung einer
gebotenen Erfassung oder Dokumentation der Informationen diese Informationen
entweder nicht vorliegen oder aber händisch zusammengetragen werden müssten.
Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197) wird der Aufwand zur Beantwortung
dieser Kleinen Anfrage – auch unter Berücksichtigung der dafür vorgesehenen
Frist – insoweit als unzumutbar bewertet.
Darüber hinaus ist aus Sicht der Bundesregierung auch die Grenze zur
administrativen Überkontrolle angesichts der Pauschalität der gestellten Fragen und
deren Detailtiefe erreicht. Die erfragten Veranstaltungen betreffen potentiell
alle Ministerien. Es erfolgt keine Eingrenzung auf spezifische Veranstaltungen
oder Sportarten, vielmehr sollen im Wege der Abfrage Sportveranstaltungen
umfassend aufgelistet werden und dadurch das Teilnahmeverhalten der
Bundesregierung über mehrere Legislaturperioden hinweg nachvollzogen werden.
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ISSN 0722-8333
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