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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären an Sportveranstaltungen im In- und Ausland (Antwort zu Drs. 21/7368)

dip / drucksache 10.08.2026 · WP 21 · 21/7529 · Antwort · Original ↗

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Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären an Sportveranstaltungen im In- und Ausland (Antwort zu Drs. 21/7368) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7529 21. Wahlperiode 10.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7368 – Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären an Sportveranstaltungen im In- und Ausland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 12. Juli 2026 nahm Bundeskanzler Friedrich Merz gemeinsam mit seiner Ehefrau Charlotte Merz am Finale der Wimbledon Championships in London teil. Über den Besuch wurde in zahlreichen Medien berichtet (www.t-onlin e.de/sport/mehr-sport/tennis/id_101340362/nach-wimbledon-niederlage-kanzl er-merz-besucht-zverev-in-der-umkleide.html; www.n-tv.de/leute/Merz-druec kt-Zverev-in-Wimbledon-die-Daumen-id31077826.html). Die Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Sportveranstaltungen im In- und Ausland kann, insbesondere bei dienstlicher Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben, mit Ausgaben aus öffentlichen Mitteln verbunden sein, etwa für Reisen, Unterbringung, Sicherheit oder sonstige organisatorische Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund besteht ein öffentliches Interesse an Transparenz hinsichtlich der Teilnahme von Mitgliedern der Bundesregierung an Sportveranstaltungen sowie der hierdurch entstandenen Kosten. Mit der vorliegenden Kleinen Anfrage soll daher geklärt werden, welche Mitglieder der Bundesregierung seit dem Beginn der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages an Sportveranstaltungen im In- und Ausland teilgenommen haben und welche Kosten hierdurch jeweils entstanden sind. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –, Randnummer 249). Dabei sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass parlamentarische Kontrolle von Regierung und Verwaltung zwar den Grundsatz der Gewaltenteilung verwirklicht, die Gewaltenteilung dabei aber nicht nur den Grund, sondern gleichermaßen auch die Grenze der parlamentarischen Kontrolle darstellt. Parlamentarische Kontrolle ist damit politische Kontrolle, nicht jedoch administrative Über- Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 7. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. kontrolle (BverfGE 67, 100, 140). So kann parlamentarische Kontrolle die Regierungsfunktion auch stören und bedarf daher der Begrenzung auf ein funktionsverträgliches Maß (vgl. BVerfGE 110, 199, 219). 1. Welche Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre haben in der 19., 20. und 21. Legislaturperiode wann an welchen Sportveranstaltungen im In- und Ausland zu welchem Zweck teilgenommen, und wie hoch waren jeweils die Gesamtkosten, die aufgrund der jeweiligen Teilnahme entstanden sind (bitte für jede einzelne Teilnahme die jeweiligen Gesamtkosten auch auf die einzelnen Kostenposten bzw. Kostenarten aufschlüsseln)? 2. Welche Verkehrsmittel wurden von welchen der in Frage 1 erfragten Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre für die An- und Abreise jeweils genutzt, und wie hoch war jeweils der CO2-Ausstoß? 3. Wurden die in Frage 1 erfragten Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre und Parlamentarischen Staatssekretäre bei der Teilnahme an der jeweiligen Sportveranstaltung von einer oder mehreren Personen begleitet, wenn ja, welches Mitglied der Bundesregierung, welcher Staatssekretär oder welcher Parlamentarische Staatssekretär wurde von welcher Person wann zu welcher Sportveranstaltung aus welchem Grund begleitet, und wie hoch waren die hierdurch jeweils entstandenen Kosten (bitte für jede einzelne Begleitperson die zusätzlichen Gesamtkosten auch auf die einzelnen Kostenposten bzw. Kostenarten aufschlüsseln)? 4. Wurden einzelne der in Frage 1 erfragten Teilnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung, Staatssekretären und Parlamentarischen Staatssekretären an Sportveranstaltungen ganz oder teilweise durch Dritte finanziert, und wenn ja, um welche Dritten handelte es sich dabei jeweils? 5. Sind der Bundesregierung die Höhe der von den in Frage 4 erfragten Dritten übernommenen Kosten sowie der jeweilige Grund für die Kostenübernahme bekannt, wenn ja, wie hoch waren die jeweils übernommenen Kosten, und aus welchem Grund erfolgte die jeweilige Kostenübernahme? Die Fragen 1 bis 5 werden zusammen beantwortet. Eine Beantwortung der Fragen kann wegen des unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, sowie einer damit verbundenen Gefährdung der funktionsadäquaten Erledigung der Fachaufgaben der mit der Recherche befassten Organisationseinheiten der Ressorts nicht erfolgen. Es wird auf die Ausführungen der Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung verwiesen. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wäre eine Recherche- und Rekonstruktionsarbeit in den Leitungsbereichen und Organisationseinheiten des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums des Innern sowie in allen weiteren Bundesministerien erforderlich, die den Rahmen des zumutbaren Aufwands überschreitet. Der immense Aufwand ergibt sich aus der nicht hinreichend konkretisierten Fragestellung (Teilnahme an nicht näher definierten Sportveranstaltungen im In- und Ausland), dem breiten Rückbetrachtungszeitraum über insgesamt neun Jahre (19., 20. und 21. Legislaturperiode) sowie daraus, dass in den Leitungsbereichen und Organisationseinheiten die erfragten Daten und Informationen (Zweck der Veranstaltungsteilnahme, jeweiliger CO2-Ausstoß des genutzten Verkehrsmittels, Drittfinanzierung/Kostenübernahmen) nicht vorliegen. Aufgrund der fehlenden Eingrenzung auf spezifische Sportveranstaltungen ist eine hinreichend zielsichere Schlagwortsuche in den Kalendern der Leitungsbereiche nicht möglich, da Termineinträge regelmäßig ohne den Zusatz „Sport“ nach dem Namen der Veranstaltung in den Kalendern hinterlegt sind. Soweit überhaupt noch auf die Kalender zugegriffen werden kann, kann eine Gesamtübersicht jedenfalls nicht durch eine einfache technische Auswertung zusammengestellt werden. Zur Beantwortung müssten insoweit in allen Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt in sämtlichen Kalendern der Mitglieder der Bundesregierung, der Parlamentarischen Staatssekretärinnen und Parlamentarischen Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister sowie Staatssekretärinnen und Staatssekretäre vorhandene Termineinträge seit dem 24. Oktober 2017 einzeln betrachtet, auf ihre Einschlägigkeit für die Kleine Anfrage geprüft und entsprechend aufgeschlüsselt und in weiterem Schritt die erbetenen Zusatzinformationen, die in der Regel nicht im Kalendereintrag vermerkt sein werden, zusammengetragen werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass es innerhalb des Abfragezeitraums vielfach zu Wechseln der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung wie auch der Zusammensetzungen in den Leitungsbüros gekommen ist. Im Anschluss müssten die gewonnenen Informationen dann anhand der in den Dienstkalendern festgehaltenen Termine durch die jeweiligen Leitungsbereiche und Organisationseinheiten der Ressorts individuell überprüft, qualitätsgesichert und für die entsprechenden Antworten aufbereitet werden, um abschließend eine Gesamtübersicht zur Beantwortung der Kleinen Anfrage erstellen zu können. Nach Schätzungen müssten nur für das Bundeskanzleramt, zuständig für Sport seit der 21. Legislaturperiode, mindestens 12.380 Kalendereinträge allein für die laufende Legislaturperiode durchsucht und geprüft werden. Das Bundesministerium des Innern (BMI), zuständig für Sport in der 19. und 20. Legislaturperiode, geht nach Schätzung von 11.809 zu überprüfenden Kalendereinträgen für die 21. Legislaturperiode aus. Für die Sichtung und Auswertung der Termine wird pro zu sichtenden Termin ein durchschnittlicher Zeitaufwand von zehn Minuten zugrunde gelegt. Dies ist ein geschätzter Durchschnittswert und berücksichtigt, dass einige der zu sichtenden Termine erkennbar nicht von der Fragestellung erfasst sein würden, andere hingegen unter Umständen unter Einbeziehung der Fachebene auf ihre Relevanz hin geprüft und entsprechend aufbereitet werden bzw. durch zusätzliche aus dem betreffenden Kalendereintrag nicht ersichtliche Informationen ergänzt werden müssten. Allein für die 21. Legislaturperiode ergibt sich daraus nach ersten Schätzungen nur für das Bundeskanzleramt ein Arbeitsaufwand in Höhe von mindestens 2.063 Arbeitsstunden und für das BMI in Höhe von 1.968 Arbeitsstunden, was insgesamt 504 Personentagen entspricht. Hinzu kämen nach nicht abschließender Schätzung der Bundesregierung für die anderen Ressorts mindestens weitere rund 185.641 zu prüfende Kalendereinträge und entsprechend 33.462 Arbeitsstunden und 4.183 Personentage nur für die 21. Legislaturperiode. Über diese Kalenderrecherchen hinaus wären zusätzliche, aufwändige Nachforschungen nötig, die den Zweck der Veranstaltungsteilnahme erkennen lassen und die Aufschluss über die jeweils genutzten Verkehrsmittel, deren CO2- Ausstoß, Begleitung, Drittfinanzierung sowie die Gründe für die Kostenübernahmen geben. Die Recherche beträfe in den Bundesministerien und im Bundeskanzleramt daher nicht nur die Leitungsbereiche, sondern auch die betroffenen Organisationseinheiten. Es wird vermutet, dass in Ermangelung einer gebotenen Erfassung oder Dokumentation der Informationen diese Informationen entweder nicht vorliegen oder aber händisch zusammengetragen werden müssten. Nach Maßgabe der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a. BVerfGE 124, 161, 197) wird der Aufwand zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage – auch unter Berücksichtigung der dafür vorgesehenen Frist – insoweit als unzumutbar bewertet. Darüber hinaus ist aus Sicht der Bundesregierung auch die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts der Pauschalität der gestellten Fragen und deren Detailtiefe erreicht. Die erfragten Veranstaltungen betreffen potentiell alle Ministerien. Es erfolgt keine Eingrenzung auf spezifische Veranstaltungen oder Sportarten, vielmehr sollen im Wege der Abfrage Sportveranstaltungen umfassend aufgelistet werden und dadurch das Teilnahmeverhalten der Bundesregierung über mehrere Legislaturperioden hinweg nachvollzogen werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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