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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (Antwort zu Drs. 21/6489)

dip / drucksache 15.07.2026 · WP 21 · 21/7175 · Antwort · Original ↗

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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (Antwort zu Drs. 21/6489) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7175 21. Wahlperiode 15.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6489 – Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung betrug Stand 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023 42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw. Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi. bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/ liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen sollen daher dazu beitragen, die Aufgabenwahrnehmung, den Ressourceneinsatz, die Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)? Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) werden Dienstposten gebündelt (sogenannte Topfwirtschaft), daher erfolgt eine Angabe nach Laufbahnen. Zum Stichtag 1. Januar 2026 werden folgende Angaben gemacht: Höherer Dienst: sechs Soll-(Plan-)Stellen/5,3 Ist-(Plan-)Stellen Gehobener Dienst: eine Soll-(Plan-)Stelle/eine Ist-(Plan-)Stelle Mittlerer Dienst: zwei Soll-(Plan-)Stellen/1,75 Ist-(Plan-)Stellen  2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten beauftragt? Im Rahmen von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Amtstätigkeiten des Beauftragten wurden folgende Dienstleistungen beauftragt. Dienstleistung Summe in Euro IT-Dienstleister 7.484,62 Tagungstechnik 6.255,24 Fotografie 2.410,50 Catering 21.190,72 Presseabonnements 714,02 Referentinnen und Referenten 2.778,07 GEMA-Gebühren 98,08 Videoproduktion 4.183,50 Broschüren 10.486,36 Werbematerial 2.464,14 Gutachten 2.380,00 Rechtsanwaltskanzlei 1.140,00 Musik 600,00 Sicherheitsdienst 518,72  3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien teil, wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten an Treffen mit Interessenvertretern, Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?  6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten an Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte gegebenenfalls einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt? Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die öffentlichen Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung des Beauftragten der Bundesregierung können der Öffentlichkeitsarbeit des Beauftragten und der allgemeinen Presseberichterstattung entnommen werden. Die weit gefasste Fragestellung zu sämtlichen Veranstaltungen, Treffen und Terminen mit den in den Fragen 3 bis 6 genannten Zielgruppen begründet im vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht in der geforderten Form entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage und dem Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht geleistet werden kann. Zunächst besteht keine Pflicht, diese Angaben zu dokumentieren und vorzuhalten. Zudem können die angefragten Informationen nicht durch eine einfache technische Auswertung in der vom Fragesteller geforderten Detailtiefe und mit Anspruch auf Vollständigkeit in zumutbarer Weise zusammengestellt werden. Insbesondere werden Angaben zu einzelnen zielgruppenspezifischen Treffen, deren Anlass sowie die jeweils verfolgten Ziele abgefragt. Entsprechende Informationen werden nicht zentral in der abgefragten Form erfasst. Für eine vollumfängliche Beantwortung wäre vielmehr eine umfangreiche manuelle Auswertung von Aktenbeständen, Kalendereinträgen und weiteren Unterlagen erforderlich. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.  7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode a) innerhalb Deutschlands und b) außerhalb Deutschlands, welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum? Folgende Dienstreisen haben im angesetzten Zeitraum stattgefunden. – 17. November 2025: Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltung Organtransplantation des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Vlotho – Bochum – 5. Februar 2026: Podiumsdiskussion im Rahmen des rehaKIND- Kongresses, Vlotho – Dortmund Für beide Reisen hat der Beauftragte sein privates Fahrzeug genutzt. Es gab keine Fahrkostenerstattung. Dienstreisen außerhalb Deutschlands haben nicht stattgefunden.  8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja, in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  9. Nutzt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Kanäle sozialer Medien, wenn ja, welche, zu welchem Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen Kennzahlen wurden hierbei erzielt? Der Beauftragte verwendet folgende soziale Medienkanäle. Instagram: Der Account dient unter anderem gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe des Beauftragten in § 140h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) dazu, die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur Information der Bevölkerung bereithalten. Außerdem gibt der Instagram- Account Einblicke in die Arbeit des Patientenbeauftragten und stellt so Transparenz her. Zusammen mit anderen Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens werden Themen sichtbar gemacht. Patientinnen und Patienten erleben den Patientenbeauftragten so nicht nur als Amt, sondern als ansprechbare Person. Instagram entspricht den aktuellen Nutzungsgewohnheiten der Bevölkerung und erreicht eine Bandbreite der Bevölkerung. LinkedIn: Der Account wurde erst kürzlich zur Vernetzung und Kontaktpflege mit den Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens eingerichtet und soll auf Themen und Veranstaltungen des Patientenbeauftragten aufmerksam machen. Der Account befindet sich aktuell noch im Aufbau. YouTube: Der YouTube-Account wird nur zur öffentlichen Sicherung von Videoaufzeichnungen und Nutzung der Livestream-Funktionen bei Veranstaltungen eingesetzt. Die Zahl der Abonnentinnen und Abonnenten der sozialen Medienkanäle sind öffentlich einsehbar. 10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt es sich? Der Beauftragte nimmt seine im § 140h SGB V gesetzlich festgelegten Aufgaben vollumfänglich wahr und unterstützt die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten patientenrelevanten Ziele. In diesem Rahmen hat der Beauftragte im festgelegten Zeitraum insbesondere die Vorhaben der Bundesregierung im Bereich des Gesundheitswesens begleitet. Eine Aufzählung der Vorhaben findet sich auf den Internetseiten des BMG. Darüber hinaus hat sich der Beauftragte bei folgenden Vorhaben eingebracht: – Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG) – Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes – Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien – 3. Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII (sog. GaFöG-Bericht). 11. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht, und wenn nein, warum nicht? Der Stab des Beauftragten erstellt regelmäßig Dokumente für die interne Vorhabenplanung des Beauftragten. Jährlich wird ein Bericht des Beauftragten an die Gesundheitsministerkonferenz versendet. Dieser ist für die Berichterstattung an die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bzw. die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Länder adressiert und wird nicht veröffentlicht. 12. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum nicht? Die Aufgabe des Beauftragten ist es gemäß § 140h SGB V, darauf hinzuwirken, dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information durch Leistungserbringer, Kostenträger und Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden. Der Beauftragte ist nicht befugt, Rechtsnormen im Sinne von Gesetzen und Verordnungen zu erlassen oder zu ändern. Deshalb nimmt er zu Verordnungs- und Gesetzesvorhaben der Bundesregierung umfassend Stellung und weist auf Handlungsnotwendigkeiten hin. Der Beauftragte unterstützt im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben auch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Ziele und ihre Umsetzung, insbesondere im Bereich der Stärkung der Patientenrechte, des Patientenschutzes und der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung. 13. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher Form, und zu welchen Themen? Der Beauftragte hat keine Berichte dieser Art erstattet. 14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche? Der Beauftragte hat in der laufenden Legislatur mit dem LinkedIn-Account einen weiteren Kanal für Öffentlichkeitsarbeit geschaffen und steht im regelmäßigen Austausch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Darüber hinaus begleitet er seine politische Arbeit regelmäßig mit Mitteln der Öffentlichkeitsarbeit und hat beispielsweise auch seine Stellungnahme zum kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossenen GKV- Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 20. April 2026 auf seiner Internetpräsenz öffentlich gestellt. Darüber hinaus sind zusätzliche Öffentlichkeitsformate geplant, um weitere Bevölkerungskreise zu erreichen. 15. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn ja, welche? Der Beauftragte hat keine Veranstaltungen dieser Art besucht. 16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten? 18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten vorgesehen, wenn ja, wann, und durch wen? Die Fragen 16 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung bewertet die Arbeit der Beauftragten nicht. Eine Evaluation des Amtes des Patientenbeauftragten der Bundesregierung war im GKV- Modernisierungsgesetz (GMG), durch welches das Amt geschaffen worden ist, nicht vorgesehen. Die oder der Beauftragte wird durch Kabinettbeschluss bestellt. In diesem Zusammenhang prüft die Bundesregierung regelmäßig, ob und in welcher Konstellation die Arbeit eines Beauftragten fortgeführt werden soll. 17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus welchen Gründen? Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele für die Arbeit einzelner Beauftragter. 19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten? Die Bestellung von Beauftragten unterstreicht die besondere Bedeutung dieser Politikbereiche für die Bundesregierung. Ihre Aufgabe ist es, die wesentlichen Aktivitäten der Bundesregierung in ihren Politikbereichen zu koordinieren und die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu repräsentieren. Sie sind zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verbände in ihren jeweiligen Aufgabengebieten. Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele für die Arbeit einzelner Beauftragter. Ihr Wirken orientiert sich an ihren allgemeinen Aufgaben, die u. a. darin liegen, Themen sichtbar zu machen, diplomatische Wirkung zu entfalten und Unterstützung für spezifische Zielgruppen zu organisieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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