Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (Antwort zu Drs. 21/6489)
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Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (Antwort zu Drs. 21/6489)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7175
21. Wahlperiode 15.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Stephan Brandner und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6489 –
Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung für
die Belange der Patientinnen und Patienten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der
Bundesregierung betrug Stand 1. Januar 2025 43, 2024 waren es sogar 45, 2023
42, 2022 35, 2021 39, in den Jahren von 2000 bis 2002 waren es 19 (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/2361). Laut der Liste der Beauftragten der
Bundesregierung, der Bundesbeauftragten sowie der Koordinatoren bzw.
Koordinatorinnen der Bundesregierung nach § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) sind es Stand Juli 2025 27 (www.bmi.
bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/ministerium/
liste-beauftragte-bundesregierung.html). Es stellt sich den Fragestellern die
Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen
gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und
nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten. Vor diesem Hintergrund besteht in
ihren Augen ein erhebliches öffentliches und parlamentarisches Interesse
daran, Umfang, Tätigkeit, Kosten, tatsächliche Zuständigkeiten sowie den
messbaren Nutzen des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten transparent nachzuvollziehen. Gerade angesichts
zusätzlicher Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen stellt sich ihnen
die Frage, ob durch die Einrichtung des Amtes ein konkreter operativer oder
koordinierender Mehrwert erzielt wurde oder ob Doppelstrukturen zu bereits
bestehenden Zuständigkeiten entstanden sind. Die nachfolgenden Fragen
sollen daher dazu beitragen, die Aufgabenwahrnehmung, den Ressourceneinsatz,
die Steuerungswirkung und Zielerreichung des Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode nachvollziehbar zu machen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 14. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie viele Planstellen und Stellen standen dem Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten im ersten Jahr
der aktuellen Legislaturperiode zur Verfügung, wie viele dieser Stellen
waren besetzt, und welche Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sind den
jeweiligen Planstellen und Stellen zugeordnet (bitte einzeln auflisten)?
Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) werden Dienstposten gebündelt
(sogenannte Topfwirtschaft), daher erfolgt eine Angabe nach Laufbahnen.
Zum Stichtag 1. Januar 2026 werden folgende Angaben gemacht:
Höherer Dienst: sechs Soll-(Plan-)Stellen/5,3 Ist-(Plan-)Stellen
Gehobener Dienst: eine Soll-(Plan-)Stelle/eine Ist-(Plan-)Stelle
Mittlerer Dienst: zwei Soll-(Plan-)Stellen/1,75 Ist-(Plan-)Stellen
2. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
der Patientinnen und Patienten seit Beginn der aktuellen
Legislaturperiode externe Dienstleister beauftragt, und wenn ja, welche
Dienstleister wurden mit welchem finanziellen Volumen für welche Tätigkeiten
beauftragt?
Im Rahmen von Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Amtstätigkeiten des
Beauftragten wurden folgende Dienstleistungen beauftragt.
Dienstleistung Summe in Euro
IT-Dienstleister 7.484,62
Tagungstechnik 6.255,24
Fotografie 2.410,50
Catering 21.190,72
Presseabonnements 714,02
Referentinnen und Referenten 2.778,07
GEMA-Gebühren 98,08
Videoproduktion 4.183,50
Broschüren 10.486,36
Werbematerial 2.464,14
Gutachten 2.380,00
Rechtsanwaltskanzlei 1.140,00
Musik 600,00
Sicherheitsdienst 518,72
3. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten an Treffen mit Vertretern der Bundesministerien
teil, wenn ja, wie viele Termine mit Vertretern der Bundesministerien
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte
gegebenenfalls nach Bundesministerium aufschlüsseln), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
4. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten an Treffen mit Interessenvertretern,
Lobbyorganisationen, Verbänden oder Nichtregierungsorganisationen teil, wenn ja, wie
viele Treffen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt
(bitte gegebenenfalls nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
5. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten an Treffen mit Vertretern der Landesregierungen
teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern der Landesregierungen
fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode statt (bitte
gegebenenfalls einzeln und nach Monaten auflisten), welcher Anlass lag den
jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden dabei verfolgt?
6. Nahm der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten an Treffen mit Vertretern internationaler
Organisationen teil, wenn ja, wie viele Treffen mit Vertretern internationaler
Organisationen fanden im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
statt (bitte gegebenenfalls einzeln und nach Monaten auflisten), welcher
Anlass lag den jeweiligen Treffen zugrunde, und welche Ziele wurden
dabei verfolgt?
Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die öffentlichen Termine sowie Termine mit Social-Media-Begleitung des
Beauftragten der Bundesregierung können der Öffentlichkeitsarbeit des
Beauftragten und der allgemeinen Presseberichterstattung entnommen werden.
Die weit gefasste Fragestellung zu sämtlichen Veranstaltungen, Treffen und
Terminen mit den in den Fragen 3 bis 6 genannten Zielgruppen begründet im
vorliegenden Fall ein Informationsbegehren, dem die Bundesregierung nicht in
der geforderten Form entsprechen kann. Ausgehend vom Wortlaut der Frage
und dem Fragekontext ist davon auszugehen, dass das Informationsinteresse
auf die Bereitstellung von Informationen in einem Umfang gerichtet ist, der
von der Bundesregierung unter Wahrung ihrer Funktionsfähigkeit nicht
geleistet werden kann. Zunächst besteht keine Pflicht, diese Angaben zu
dokumentieren und vorzuhalten. Zudem können die angefragten Informationen nicht durch
eine einfache technische Auswertung in der vom Fragesteller geforderten
Detailtiefe und mit Anspruch auf Vollständigkeit in zumutbarer Weise
zusammengestellt werden. Insbesondere werden Angaben zu einzelnen
zielgruppenspezifischen Treffen, deren Anlass sowie die jeweils verfolgten Ziele abgefragt.
Entsprechende Informationen werden nicht zentral in der abgefragten Form erfasst.
Für eine vollumfängliche Beantwortung wäre vielmehr eine umfangreiche
manuelle Auswertung von Aktenbeständen, Kalendereinträgen und weiteren
Unterlagen erforderlich.
Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative
Überkontrolle (BVerfGE 67, 100, 140). Aus Sicht der Bundesregierung ist die
Grenze zur administrativen Überkontrolle angesichts des Umfangs und der
Detailtiefe der vorliegenden Fragestellung erreicht.
7. Wie viele Dienstreisen absolvierte der Beauftragte der Bundesregierung
für die Belange der Patientinnen und Patienten im ersten Jahr der
aktuellen Legislaturperiode
a) innerhalb Deutschlands und
b) außerhalb Deutschlands,
welche Kosten entstanden hierbei jeweils (bitte einzeln unter Angabe des
Datums auflisten), welche Reiseziele wurden zu welchem Zweck
aufgesucht, wie groß waren die jeweiligen Delegationen, wurden die Reisen
von externen Personen begleitet, und wenn ja, von welchen, und warum?
Folgende Dienstreisen haben im angesetzten Zeitraum stattgefunden.
– 17. November 2025: Podiumsdiskussion im Rahmen der Veranstaltung
Organtransplantation des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Vlotho –
Bochum
– 5. Februar 2026: Podiumsdiskussion im Rahmen des rehaKIND-
Kongresses, Vlotho – Dortmund
Für beide Reisen hat der Beauftragte sein privates Fahrzeug genutzt. Es gab
keine Fahrkostenerstattung. Dienstreisen außerhalb Deutschlands haben nicht
stattgefunden.
8. Entstanden dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, wenn ja,
in welcher Höhe, und für welche Maßnahmen?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
9. Nutzt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten Kanäle sozialer Medien, wenn ja, welche, zu welchem
Zweck, und welche Reichweiten, Interaktionen oder sonstigen
Kennzahlen wurden hierbei erzielt?
Der Beauftragte verwendet folgende soziale Medienkanäle.
Instagram:
Der Account dient unter anderem gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen
Aufgabe des Beauftragten in § 140h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V) dazu, die Rechte der Patientinnen und Patienten umfassend, in
allgemein verständlicher Sprache und in geeigneter Form zusammenstellen und zur
Information der Bevölkerung bereithalten. Außerdem gibt der Instagram-
Account Einblicke in die Arbeit des Patientenbeauftragten und stellt so
Transparenz her. Zusammen mit anderen Akteurinnen und Akteuren des
Gesundheitswesens werden Themen sichtbar gemacht. Patientinnen und Patienten erleben
den Patientenbeauftragten so nicht nur als Amt, sondern als ansprechbare
Person. Instagram entspricht den aktuellen Nutzungsgewohnheiten der
Bevölkerung und erreicht eine Bandbreite der Bevölkerung.
LinkedIn:
Der Account wurde erst kürzlich zur Vernetzung und Kontaktpflege mit den
Akteurinnen und Akteuren des Gesundheitswesens eingerichtet und soll auf
Themen und Veranstaltungen des Patientenbeauftragten aufmerksam machen.
Der Account befindet sich aktuell noch im Aufbau.
YouTube:
Der YouTube-Account wird nur zur öffentlichen Sicherung von
Videoaufzeichnungen und Nutzung der Livestream-Funktionen bei Veranstaltungen
eingesetzt.
Die Zahl der Abonnentinnen und Abonnenten der sozialen Medienkanäle sind
öffentlich einsehbar.
10. Welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte wurden seitens
des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen
und Patienten angestoßen oder umgesetzt, hat der Beauftragte der
Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Gesetzesvorhaben begleitet, und wenn ja, um welche Gesetzesvorhaben handelt
es sich?
Der Beauftragte nimmt seine im § 140h SGB V gesetzlich festgelegten
Aufgaben vollumfänglich wahr und unterstützt die im Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD vereinbarten patientenrelevanten Ziele. In diesem
Rahmen hat der Beauftragte im festgelegten Zeitraum insbesondere die Vorhaben
der Bundesregierung im Bereich des Gesundheitswesens begleitet. Eine
Aufzählung der Vorhaben findet sich auf den Internetseiten des BMG. Darüber
hinaus hat sich der Beauftragte bei folgenden Vorhaben eingebracht:
– Erstes Gesetz zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes
Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz – 1. KJHSRG)
– Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes
– Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während
der Schulferien
– 3. Bericht der Bundesregierung zum Ausbaustand der ganztägigen
Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder nach § 24a SGB VIII
(sog. GaFöG-Bericht).
11. Wurden seitens des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
der Patientinnen und Patienten Strategiepapiere, Berichte oder Konzepte
erstellt, wenn ja, um welche handelt es sich, wurden diese veröffentlicht,
und wenn nein, warum nicht?
Der Stab des Beauftragten erstellt regelmäßig Dokumente für die interne
Vorhabenplanung des Beauftragten. Jährlich wird ein Bericht des Beauftragten an
die Gesundheitsministerkonferenz versendet. Dieser ist für die
Berichterstattung an die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister bzw. die
Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Länder adressiert und
wird nicht veröffentlicht.
12. Verfolgt der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten Ziele, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU,
CSU und SPD genannt werden, wenn ja, um welche Ziele handelt es
sich, konnten diese bereits umgesetzt werden, und wenn nein, warum
nicht?
Die Aufgabe des Beauftragten ist es gemäß § 140h SGB V, darauf hinzuwirken,
dass die Belange von Patientinnen und Patienten besonders hinsichtlich ihrer
Rechte auf umfassende und unabhängige Beratung und objektive Information
durch Leistungserbringer, Kostenträger und
Behörden im Gesundheitswesen und auf die Beteiligung bei Fragen der
Sicherstellung der medizinischen Versorgung berücksichtigt werden.
Der Beauftragte ist nicht befugt, Rechtsnormen im Sinne von Gesetzen und
Verordnungen zu erlassen oder zu ändern. Deshalb nimmt er zu Verordnungs-
und Gesetzesvorhaben der Bundesregierung umfassend Stellung und weist auf
Handlungsnotwendigkeiten hin. Der Beauftragte unterstützt im Rahmen seiner
gesetzlichen Aufgaben auch die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD genannten Ziele und ihre Umsetzung, insbesondere im Bereich der
Stärkung der Patientenrechte, des Patientenschutzes und der
Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung.
13. Hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten dem Deutschen Bundestag oder dessen Ausschüssen
schriftliche oder mündliche Berichte erstattet, wenn ja, wann, in welcher
Form, und zu welchen Themen?
Der Beauftragte hat keine Berichte dieser Art erstattet.
14. Wurden durch die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um die
Transparenz der Arbeit des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange
der Patientinnen und Patienten gegenüber dem Deutschen Bundestag und
der Öffentlichkeit zu erhöhen, und wenn ja, welche?
Der Beauftragte hat in der laufenden Legislatur mit dem LinkedIn-Account
einen weiteren Kanal für Öffentlichkeitsarbeit geschaffen und steht im
regelmäßigen Austausch mit Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Darüber
hinaus begleitet er seine politische Arbeit regelmäßig mit Mitteln der
Öffentlichkeitsarbeit und hat beispielsweise auch seine Stellungnahme zum kürzlich
vom Deutschen Bundestag beschlossenen GKV-
Beitragssatzstabilisierungsgesetz am 20. April 2026 auf seiner Internetpräsenz öffentlich gestellt. Darüber
hinaus sind zusätzliche Öffentlichkeitsformate geplant, um weitere
Bevölkerungskreise zu erreichen.
15. Besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der
Patientinnen und Patienten im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode
internationale Konferenzen oder sicherheitspolitische Foren, und wenn
ja, welche?
Der Beauftragte hat keine Veranstaltungen dieser Art besucht.
16. Anhand welcher quantitativen und qualitativen Kriterien bewertet die
Bundesregierung die Wirksamkeit der Tätigkeit des Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten?
18. Ist eine Evaluation der Tätigkeit des Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange der Patientinnen und Patienten vorgesehen, wenn ja,
wann, und durch wen?
Die Fragen 16 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung bewertet die Arbeit der Beauftragten nicht. Eine
Evaluation des Amtes des Patientenbeauftragten der Bundesregierung war im GKV-
Modernisierungsgesetz (GMG), durch welches das Amt geschaffen worden ist,
nicht vorgesehen.
Die oder der Beauftragte wird durch Kabinettbeschluss bestellt. In diesem
Zusammenhang prüft die Bundesregierung regelmäßig, ob und in welcher
Konstellation die Arbeit eines Beauftragten fortgeführt werden soll.
17. Welche Ziele konnten nach Einschätzung der Bundesregierung im ersten
Jahr der aktuellen Legislaturperiode nicht erreicht werden, und aus
welchen Gründen?
Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele für die Arbeit einzelner
Beauftragter.
19. Welche messbaren Erfolge bewertet die Bundesregierung selbst als die
wesentlichen Ergebnisse des ersten Jahres der Tätigkeit des Beauftragten
der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten?
Die Bestellung von Beauftragten unterstreicht die besondere Bedeutung dieser
Politikbereiche für die Bundesregierung. Ihre Aufgabe ist es, die wesentlichen
Aktivitäten der Bundesregierung in ihren Politikbereichen zu koordinieren und
die Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu
repräsentieren. Sie sind zentrale Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für
Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und der Verbände in
ihren jeweiligen Aufgabengebieten.
Die Bundesregierung formuliert keine Jahresziele für die Arbeit einzelner
Beauftragter. Ihr Wirken orientiert sich an ihren allgemeinen Aufgaben, die u. a.
darin liegen, Themen sichtbar zu machen, diplomatische Wirkung zu entfalten
und Unterstützung für spezifische Zielgruppen zu organisieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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