Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
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Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7503
21. Wahlperiode 07.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Marc Bernhard, Carolin Bachmann,
Olaf Hilmer, Sebastian Münzenmaier, Volker Scheurell, Otto Winfried Strauß,
Bastian Treuheit, Dr. Paul Schmidt, Dr. Christoph Birghan, Ulrich von Zons,
Lukas Rehm, Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Stefan Keuter, Thomas
Dietz, Andreas Paul, Rocco Kever, Thomas Ladzinski, Edgar Naujok, Otto
Strauß, Martina Uhr, Kurt Kleinschmidt, Kay-Uwe Ziegler, Iris Nieland und der
Fraktion der AfD
Geplante Kürzungen beim Wohngeld, Kostenverlagerungen in die
Grundsicherung und Belastungen der Kommunen
Derzeit beziehen rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Der
Kabinettsentwurf des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB) für ein Gesetz zur Vereinfachung und Fortentwicklung des
Wohngeldgesetzes sieht erhebliche Einschnitte beim Wohngeld vor. Nach dem
Entwurf sollen die Fortschreibung des Wohngeldes ausgesetzt, die dauerhafte
Heizkostenkomponente halbiert und die Wohngeldformel durch eine Erhöhung
des Parameters „c“ geändert werden. Zur Begründung verweist die
Bundesregierung auf die Konsolidierung des Bundeshaushalts sowie auf
Verwaltungsvereinfachungen (www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/
DE/wohngeld-2026/kabinettsentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Nach Berichten aus der Presse sollen insbesondere Haushalte betroffen sein,
die bislang nur geringe Wohngeldbeträge von etwa 50 bis 60 Euro monatlich
erhalten, sowie Haushalte, deren Einkommen bislang noch knapp innerhalb der
wohngeldrechtlichen Anspruchsgrenzen liegt (www.allgemeine-zeitung.de/poli
tik/politik-deutschland/einschnitte-beim-wohngeld-kabinett-beschliesst-entwur
f-5851992; https://taz.de/Rolle-rueckwaerts-beim-Wohngeld/!6193752/; www.f
ocusplus.de/politik/wohngeld-kuerzungen-koennten-menschen-in-grundsicheru
ng-treiben-14599). Berichtet wird ferner, dass rund ein Drittel der bisherigen
Wohngeldhaushalte künftig keinen Wohngeldanspruch mehr haben soll (s. o.).
Die verbleibenden Wohngeldhaushalte müssten demnach mit geringeren
Leistungen rechnen.
Der Kabinettsentwurf bestätigt erhebliche Leistungskürzungen durch die
einmalige Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibung des
Wohngeldes an die Preis- und Mietentwicklung zum 1. Januar 2027, die Halbierung der
dauerhaften Heizkostenkomponente und die Änderung der Wohngeldformel.
Zugleich geht die Bundesregierung selbst davon aus, dass die Kürzungen zu
Wechseln in nachrangige Grundsicherungssysteme führen. Für das Jahr 2029
werden 68 000 Haushalte genannt, die in Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) wechseln, sowie 75 000 Haushalte, die einen
Anspruch auf Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
erhalten (Kabinettsentwurf, S. 71).
Nach den Angaben im Kabinettsentwurf sollen Bund und Länder beim
Wohngeld im Jahr 2027 jeweils 738 Mio. Euro, im Jahr 2028 jeweils 1,018 Mrd.
Euro und ab dem Jahr 2029 jeweils 1,08 Mrd. Euro jährlich einsparen
(Referentenentwurf, S. 68).
Das Wohngeld dient einkommensschwachen Haushalten, die keine
Grundsicherung beziehen, als vorgelagerte Unterstützung zur Sicherung ihrer Wohnung. Es
setzt unmittelbar bei den Wohnkosten an und kann dazu beitragen, den Wechsel
in existenzsichernde Fürsorgeleistungen zu vermeiden. Gerade bei steigenden
Mieten und hohen Wohnnebenkosten werfen Kürzungen beim Wohngeld daher
die Frage auf, ob Einsparungen im Einzelplan des Bundesministeriums für
Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen lediglich in andere
Sozialleistungssysteme, insbesondere in die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie in die
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, verlagert werden.
Betroffen sein können vor allem Haushalte mit geringem Einkommen,
Familien, Alleinerziehende und Rentner mit kleinen Renten. Zudem steht zu
befürchten, dass einzelne bisherige Wohngeldempfänger künftig weder weiterhin
Wohngeld erhalten noch die Voraussetzungen für Leistungen der
Grundsicherung erfüllen und damit ohne entsprechende staatliche Unterstützung
verbleiben.
Der Kabinettsentwurf weist infolge der vorgesehenen Wohngeldkürzungen
zugleich Mehrausgaben in den Grundsicherungssystemen aus. Für das Jahr 2029
werden Mehrausgaben von 504 Mio. Euro im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
genannt, von denen 74 Mio. Euro auf die Kommunen entfallen. Hinzu kommen
Mehrausgaben von 254 Mio. Euro im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
(Referentenentwurf, S. 71).
Damit stellt sich die Frage, ob die vorgesehenen Einsparungen beim Wohngeld
teilweise durch zusätzliche Belastungen anderer öffentlicher Haushalte,
darunter der Kommunen, erkauft werden. Angesichts der bereits angespannten
kommunalen Haushaltslage ist zudem aufklärungsbedürftig, welche Folgen die
zusätzlichen Kosten der Unterkunft für die finanzielle Leistungsfähigkeit der
Kommunen und ihre Fähigkeit zur Wahrnehmung pflichtiger und freiwilliger
Selbstverwaltungsaufgaben haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Wohngeldhaushalte verlieren nach den Berechnungen der
Bundesregierung infolge der im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen
ihren Wohngeldanspruch vollständig?
2. Wie viele Wohngeldhaushalte erhalten nach den Berechnungen der
Bundesregierung infolge der im Kabinettsentwurf vorgesehenen Änderungen
weiterhin Wohngeld, jedoch in geringerer Höhe?
3. Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die
durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt
infolge der Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes?
4. Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die
durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt
infolge der Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente?
5. Wie hoch ist nach den Berechnungen der Bundesregierung die
durchschnittliche monatliche Minderung der Wohngeldleistung je Haushalt
infolge der Änderung der Wohngeldformel durch die Erhöhung des
Parameters „c“?
6. Welche Datengrundlagen, Modellrechnungen und Annahmen wurden zur
Ermittlung der im Kabinettsentwurf genannten 74 000 Wechsel in
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und 89 000 Wechsel in
Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch verwendet?
7. Wie verteilen sich die nach Frage 6 prognostizierten Wechsel in die
Grundsicherung nach Rentnerhaushalten, Familien mit Kindern,
Alleinerziehenden, Erwerbstätigenhaushalten und Haushalten mit Menschen mit
Behinderung?
8. Wie viele Haushalte verlieren nach den Berechnungen der
Bundesregierung infolge der vorgesehenen Änderungen ihren Wohngeldanspruch,
ohne anschließend einen Anspruch auf Leistungen nach dem Zweiten
Buch Sozialgesetzbuch oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch zu
erhalten?
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung dazu vor, ob
Vermögensgrenzen oder sonstige Zugangsvoraussetzungen der Grundsicherung
dazu führen, dass bisherige Wohngeldempfänger künftig ohne staatliche
Unterstützung verbleiben?
10. Welche Mehrausgaben erwartet die Bundesregierung infolge der
vorgesehenen Änderungen in den Jahren 2027 bis 2030 jeweils
a) für die vom Bund zu tragenden Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch,
b) für die vom Bund zu tragenden Leistungen nach dem Zwölften Buch
Sozialgesetzbuch,
c) für die von den Kommunen zu tragenden Leistungen für Unterkunft
und Heizung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
(bitte nach Jahren und Ausgabearten aufschlüsseln)?
11. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung infolge zusätzlicher
Kosten der Unterkunft auf die Haushalte der Kommunen und Landkreise,
und hat sie untersucht, in welchem Umfang sich diese Mehrbelastungen
auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Kommunen zur Erfüllung ihrer
gesetzlichen Aufgaben auswirken, wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die
Bundesregierung gekommen, und wenn nein, warum wurde eine solche
Prüfung nicht vorgenommen?
12. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die vorgesehenen
Wohngeldkürzungen weiterhin für einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung,
obwohl der Referentenentwurf selbst erhebliche Mehrausgaben für
Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und dem Zwölften
Buch Sozialgesetzbuch sowie kommunale Mehrausgaben ausweist?
13. Wie viele Familienhaushalte verlieren nach den Berechnungen der
Bundesregierung infolge des Wegfalls des Wohngeldanspruchs zugleich den
Anspruch auf Kinderzuschlag?
14. Welche regionalisierten Berechnungen zu den Auswirkungen der
vorgesehenen Änderungen liegen der Bundesregierung vor, und wie verteilen
sich Leistungswegfälle, Leistungsminderungen sowie Wechsel in die
Grundsicherung auf die Länder?
15. Auf welcher Grundlage geht die Bundesregierung davon aus, dass die
Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes auf den 1. Januar 2027
beschränkt bleibt, und welche rechtlichen oder politischen Vorkehrungen
bestehen, um eine erneute Aussetzung künftiger Fortschreibungen
auszuschließen?
16. Wann wurde die im Kabinettsentwurf genannte Arbeitsgemeinschaft aus
Bund, Ländern und Wohngeldbehörden eingerichtet, welche Stellen
gehörten ihr an, wie häufig hat sie getagt, und welche Beratungsgegenstände
wurden jeweils behandelt?
17. Welche Unterlagen, insbesondere Sitzungsprotokolle, Ergebnisvermerke,
Gutachten, Präsentationen oder sonstige Arbeitsdokumente, wurden im
Rahmen der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaft erstellt, und beabsichtigt
die Bundesregierung, diese zu veröffentlichen, und wenn nein, warum
nicht?
18. Welche fachlichen Alternativen zu den im Kabinettsentwurf vorgesehenen
Änderungen wurden in der Arbeitsgemeinschaft geprüft, welche Vor- und
Nachteile wurden jeweils festgestellt, und aus welchen Gründen wurden
diese Alternativen verworfen?
19. Welche Stellungnahmen sind im Rahmen der Beteiligung der Länder, der
kommunalen Spitzenverbände sowie sonstiger beteiligter Stellen zu dem
Kabinettsentwurf bei der Bundesregierung eingegangen, welche
wesentlichen Einwendungen oder Änderungsvorschläge wurden jeweils erhoben,
und aus welchen Gründen ist die Bundesregierung diesen Einwendungen
oder Änderungsvorschlägen nicht oder nicht vollständig gefolgt?
20. Hat die Bundesregierung die eingegangenen Stellungnahmen sowie ihre
Erwiderungen hierauf veröffentlicht, oder beabsichtigt sie deren
Veröffentlichung, und wenn nein, warum nicht?
21. Welche Alternativen zu einer Aussetzung der Wohngeldfortschreibung,
einer Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente und einer
Änderung der Wohngeldformel hat die Bundesregierung geprüft, um den
Bundeshaushalt zu entlasten, und aus welchen Gründen wurden diese
Alternativen verworfen?
Berlin, den 7. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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