Förderung und Unterstützung von Teichwirtschaft und Binnenfischerei
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Förderung und Unterstützung von Teichwirtschaft und Binnenfischerei
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/257
21. Wahlperiode 23.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Julian Schmidt, Danny
Meiners, Bernd Schuhmann, Christian Reck, Bernd Schattner, Stefan Schröder,
Lars Schieske, Enrico Komning, Steffen Janich, Dario Seifert und der
Fraktion der AfD
Förderung und Unterstützung von Teichwirtschaft und Binnenfischerei
Die Teichwirtschaft ist nach Auffassung der Fragesteller ein wichtiges
deutsches Kulturgut. Im Jahr 2023 haben die Aquakulturbetriebe in Deutschland
etwa 16 800 Tonnen Fisch erzeugt und damit 980 Tonnen weniger als im
Vorjahr 2022 (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/05/PD24_208_
41362.html). Während im Jahr 2023 die Produktion karpfenartiger Fische wie
Karpfen, Schleien sowie diverser wirtschaftlich bedeutsamer Weißfischarten
mit plus 0,3 Prozent (12 Tonnen) nahezu konstant gegenüber dem Vorjahr
blieb, nahm die Erzeugung forellenartiger Fische im gleichen Zeitraum deutlich
ab (ebd., www.destatis.de). Im Vorjahresvergleich ging die Produktion von
Regenbogenforellen um 186 Tonnen bzw. 3,1 Prozent zurück, bei Lachsforellen
wurden 132 Tonnen bzw. 6,7 Prozent weniger erzeugt und die Ernte des
Elsässer Saiblings reduzierte sich um 24,3 Prozent bzw. 518 Tonnen (ebd., www.dest
atis.de). Die in den insgesamt 1 726 Betrieben mit Teichen zur Verfügung
stehende Teichfläche lag 2023 bei gut 20 700 Hektar. Sie ging damit gegenüber
der letzten Erhebung der Anlagengrößen im Jahr 2020 um rund 1 900 Hektar
bzw. 8,3 Prozent zurück. Die Zahl der Betriebe mit Teichwirtschaften sank
ebenfalls, und zwar um 12,7 Prozent bzw. 251 Betriebe. Auch die Zahl der
Fischereien mit Becken, Fließkanälen und Forellenteichen sank im
Vergleichszeitraum um 16,8 Prozent bzw. 189 Betriebe auf nunmehr 934 (ebd., www.dest
atis.de).
Die traditionelle Bewirtschaftung von Teichen ließ eine artenreiche
Kulturlandschaft und damit wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tiere
und Pflanzen entstehen (www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kultur
erbe/immaterielles-kulturerbe-deutschland/karpfen). Neben der Erzeugung von
regionalem und frischem Fisch leisten Teichwirtschaften somit auch einen
wichtigen ökologischen Beitrag. Auch sind die Fischzuchten für die Hege der
freien Gewässer von besonderer Bedeutung, weil unter anderem seltene und
gefährdete Fischarten gezüchtet werden, ohne die die Artenhilfsprogramme der
Landesfischereiverbände unmöglich wären und die Flüsse und Seen weiter
verarmen würden (lfvbayern.de/allgemein/fischotter-bedroht-teichwirtschaft-335
4.html).
Die Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU
und SPD das Ziel gesetzt, die Binnenfischerei und Teichwirtschaft zu
unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2025.de/files/k
oav_2025.pdf, S. 38 ff.). Da die Unterstützung der Teichwirtschaften
grundsätzlich in die Zuständigkeiten der Länder fällt, sind die Fragesteller daran
interessiert, zu erfahren, mit welchen Strategien und Maßnahmen dieses Vorhaben
erreicht werden soll.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Teichwirtschaften in
Deutschland im Jahr 2024 noch existierten, wenn ja, wie hat sich diese
Zahl verglichen zum Vorjahr verändert, und was waren die
ausschlaggebenden Gründe dafür (bitte nach den Bundesländern aufschlüsseln)?
2. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich die zur Verfügung stehende
Teichfläche für eine fischereiliche Bewirtschaftung in Deutschland im
Jahr 2024 verglichen mit dem Vorjahreswert verändert hat, wenn ja, wie
viel Fläche stand den Betrieben noch zur Verfügung, und was waren die
Gründe für diese Veränderungen (bitte nach den Bundesländern
aufschlüsseln)?
3. Wie viele Fischereien mit Becken, Fließkanälen und Forellenteichen
gingen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland im Jahr 2024
noch ihrer fischereilichen Tätigkeit nach (bitte nach den Bundesländern
aufschlüsseln)?
a) Wie hat sich diese Zahl im Gegensatz zum Vorjahr verändert?
b) Was waren die ausschlaggebenden Gründe für diese Korrektur?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, wie sich das zur Verfügung stehende
Wasservolumen für Betriebe mit Becken, Fließkanälen und
Forellenteichen in Deutschland im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr verändert
hat, wenn ja, wie viel potenzielles Volumen stand den Betrieben noch zur
Verfügung, und was waren die Gründe für diese Veränderungen (bitte
nach den Bundesländern aufschlüsseln)?
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle
Naturschutzwert als besonderer Zeigerwert für den Artenschutz (vgl. Antwort
der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/7488) von
Teichkulturen in Deutschland (bitte nach den Bundesländern
aufschlüsseln)?
a) Wer hat die Erhebungen des Naturschutzwertes vorgenommen?
b) In welchen Intervallen werden derartige Erhebungen durchgeführt?
c) Welche Zeigerarten wurden hierfür ausgezählt bzw. bestimmt?
6. Zu welchen Messergebnissen hinsichtlich der Biodiversität kam das durch
das damalige Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderte
Drittmittelprojekt „TeichLausitz“ innerhalb des Moduls 2 „Biodiversität
& Teichbewirtschaftung“, und wie werden die Ergebnisse des Projekts
(Projektlaufzeit: 1. Oktober 2021 bis 30. September 2024, Verlängerung
bis 31. März 2025) nach dem Abschluss bewertet (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 20/7488)?
7. Hat sich die Bundesregierung anhand der Resultate des Drittmittelprojekts
„TeichLausitz“ innerhalb des Moduls 2 „Biodiversität &
Teichbewirtschaftung“ und deren abschließender Bewertung bereits eine Strategie für
ihr weiteres Vorgehen und den weiteren Umgang mit der Teichwirtschaft
insgesamt abgeleitet?
a) Wenn ja, wie sieht der Strategieplan der Bundesregierung aus?
b) Wenn nein, warum hat sie noch keinen Strategieplan erarbeitet?
8. Zu welchen Ergebnissen hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit von
Teichwirtschaften kam das durch das damalige Bundesministerium für Bildung und
Forschung geförderte Drittmittelprojekt „TeichLausitz“ innerhalb des
Moduls 4 „Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen“, und wie werden
die Ergebnisse des Projekts (Projektlaufzeit: 1. Oktober 2021 bis 30.
September 2024, Verlängerung bis 31. März 2025) nach dem Abschluss im
Kontext einer wirtschaftlichen Abhängigkeit regionaler Karpfenbetriebe
von den derzeitigen Teichfördermaßnahmen bewertet (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/7488)?
9. Welche Möglichkeiten für eine verbesserte Wirtschaftlichkeit der Betriebe
ergeben sich aus den Ergebnissen des Drittmittelprojekts „TeichLausitz“
innerhalb des Moduls 4 „Betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen“ in
Bezug auf Ökosystemleistungen und Biodiversität (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 20/7488)?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der
Fischotter in Deutschland seit der letzten Erhebung zum FFH-Bericht (FFH =
Fauna-Flora-Habitat) aus dem Jahr 2019 verändert hat?
a) Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren
entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
b) Hat sich die Bundesregierung anhand dieser neuen Zahlen bereits
einen Strategieplan erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieser aus?
11. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welcher Höhe die Länder
bisher Ausgleichszahlungen für durch geschützte Tiere verursachte
Schäden (Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere
verursachte Schäden in der Fischerei und Aquakultur) aus dem 35-Mio.-
Euro-Etat bewilligt haben, wenn ja, welche unter Schutz stehenden Tiere
waren ausschlaggebend für die Zahlungen, wie viel wurde je Einzelfall
erstattet, und welche Schäden wurden getilgt?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Schutzstatus des Fischotters
abzusenken, um eine Regulierung zu ermöglichen?
a) Wenn ja, wann, und wie konkret?
b) Wenn nein, warum nicht?
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch die Anzahl letal
entnommener Fischotter (gemäß § 45 Absatz 7 des
Bundesnaturschutzgesetzes [BNatSchG]) zur Abwendung ernster land-, forst-, fischerei- oder
wasserwirtschaftlicher oder sonstiger ernster wirtschaftlicher Schäden der
zurückliegenden fünf Jahre ist, wenn ja, wie viele Tiere wurden
entnommen, und wo?
14. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Zahl der
Fischreiher (Grau- und Silberreiher) seit der letzten Erhebung zum
Vogelschutzbericht 2019 in Deutschland entwickelt hat?
a) Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren
entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
b) Wenn nein, warum liegen der Bundesregierung hier noch keine
vorläufigen Zahlen vor?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch in etwa der jährliche
Schaden ist, den Fischreiher (Grau- und Silberreiher) in den
Teichwirtschaften anrichten, und wenn ja, welchem Trend folgt diese Entwicklung?
16. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie sich die Zahl der
Kormorane seit der letzten Erhebung zum Vogelschutzbericht 2019 in Deutschland
entwickelt hat?
a) Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren
entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
b) Wenn nein, warum liegen der Bundesregierung hier noch keine
vorläufigen Zahlen vor?
17. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Zahl der Biber in
Deutschland seit der letzten Erhebung zum FFH-Bericht aus dem Jahr
2019 verändert hat?
a) Wenn ja, wie hat sich diese Zahl in den vergangenen sechs Jahren
entwickelt (bitte auch nach Bundesland und Jahr angeben)?
b) Hat sich die Bundesregierung anhand dieser neuen Zahlen bereits
einen Strategieplan erarbeitet, und wenn ja, wie sieht dieser aus?
18. Was genau meint die Bundesregierung, wenn sie in ihrem
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD auf S. 38 angibt, die Binnenfischerei
und Teichwirtschaft zu unterstützen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/
www.koalitionsvertrag2025.de/files/koav_2025.pdf)?
19. Hat sich die Bundesregierung zu dem Ziel, die Binnenfischerei und
Teichwirtschaft unterstützen zu wollen, bereits einen Strategieplan erarbeitet?
a) Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus, welche Maßnahmen sollen
folgen, und wie begründet sie dieses Handeln?
b) Wenn nein, warum hat die Bundesregierung zu ihrer Zielsetzung im
Koalitionsvertrag noch keine Umsetzungsstrategie erarbeitet?
Berlin, den 21. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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