polradar

Arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegen den Stellenabbau in Deutschland

dip / drucksache 07.04.2026 · WP 21 · 21/5197 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegen den Stellenabbau in Deutschland Deutscher Bundestag Drucksache 21/5197 21. Wahlperiode 07.04.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Hans-Jürgen Goßner, Achim Köhler, Peter Bohnhof, Lukas Rehm, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegen den Stellenabbau in Deutschland Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Phase wirtschaftlicher Schwäche. Insbesondere das verarbeitende Gewerbe, der Maschinen- und Anlagenbau, die Automobilzulieferindustrie sowie die chemische Industrie verzeichnen sinkende Auftragseingänge, Standortverlagerungen und Personalabbau. Hinzu kommen hohe Energiepreise, steigende Bürokratiekosten und eine unsichere geopolitische Lage. Die Bundesregierung hat zur Abfederung der negativen Beschäftigungseffekte mehrere arbeitsmarktpolitische Instrumente eingeführt oder verlängert. Dazu zählen insbesondere: – die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 24 Monate (befristet bis 31. Dezember 2025), um Entlassungen zu vermeiden und Fachkräfte zu halten (www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/ Beschaeftigungssicherung/Fragen-und-Antworten-KUG/faq-kug-kurzarbei t-und-qualifizierung.html). Dies wurde mit der Vierten Verordnung zur Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (4. KugBeV) auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026 (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bezugsdauer-kurzarbeitergeld- 2326616). – die Einführung des Qualifizierungsgeldes zum 1. April 2024 (§§ 82a bis c des Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III), das Betriebe mit strukturellem Anpassungsbedarf dabei unterstützen soll, Beschäftigte während betrieblicher Weiterbildungen zu halten (www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und- Weiterbildung/Berufliche-Weiterbildung/Foerderung-der-beruflichen-weite rbildung.html) sowie – die Förderung von Transferinstrumenten wie Transfergesellschaften und Transferkurzarbeitergeld, die jedoch nach Erkenntnissen der Arbeitsmarktforschung nur eine geringe Reichweite auf dem Arbeitsmarkt (zwischen 10 000 und 35 000 Arbeitnehmern) entfalten (www.iwh-halle.de/en/publica tions/detail/safety-net-or-helping-hand-the-effect-of-job-search-assistance-a nd-compensation-on-displaced-workers). Gleichzeitig weisen Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände auf einen anhaltenden Arbeitsplatzabbau und eine unzureichende Wirksamkeit der bisherigen Programme hin (www.wa.de/wirtschaft/tausende-jobs-monatlich-weg-groesste s-bundesland-wartet-auf-massnahmen-der-merz-regierung-94073483.html). Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen nach der Wirksamkeit, der finanziellen Belastung sowie der Zielgenauigkeit der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verantworteten Maßnahmen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Betriebe und Beschäftigte haben seit dem 1. April 2024 das Qualifizierungsgeld beantragt, bewilligt bekommen oder tatsächlich in Anspruch genommen (bitte jeweils für jedes Jahr differenziert nach Branchen, Unternehmensgrößen, Bundesländern und Quartalen darstellen)?  2. Wie viele drohende Kündigungen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes nachweislich verhindert werden?  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbleibsquoten der im Rahmen des Qualifizierungsgeldes geförderten Beschäftigten nach sechs und zwölf Monaten (Weiterbeschäftigung, Arbeitslosigkeit, Branchenwechsel etc.) vor?  4. Nach welchen Kriterien prüft die Bundesagentur für Arbeit, dass geförderte Weiterbildungen tatsächlich „strukturwandelbezogen“ sind?  5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten Mitnahmeeffekten vor, also zu Fällen, in denen geförderte Weiterbildungen auch ohne staatliche Förderung stattgefunden hätten?  6. Welche Maßnahmen plant das BMAS ggf., um Mitnahmeeffekte künftig zu vermeiden und die Fördermittel gezielter auf transformationsrelevante Qualifikationen zu konzentrieren?  7. Wie viele Arbeitnehmer befanden sich zum Stichtag 1. März 2026 in Kurzarbeit, und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zum Vorjahresmonat sowie im Verlauf der Jahre 2023, 2024, 2025 und im ersten Quartal 2026 entwickelt (bitte absolut und prozentual für die jeweiligen Monate abbilden)?  8. Welche Gesamtkosten entstehen durch die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate, und wie hoch wären diese bei der regulären Bezugsdauer von zwölf Monaten?  9. Welche Ausstiegsstrategie verfolgt die Bundesregierung, um nach Auslaufen der verlängerten Bezugsdauer am 31. Dezember 2026 mögliche Entlassungswellen zu vermeiden? 10. Wie viele Beschäftigte nahmen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an Transfergesellschaften teil (bitte nach Bundesländern und Branchen aufschlüsseln)? 11. Plant die Bundesregierung eine Reform der Transferinstrumente, insbesondere zur besseren Verzahnung mit dem Qualifizierungsgeld, und wenn ja, mit welchem Zeitplan? 12. Welche Erfolgsquoten (Übernahme in neue Beschäftigung nach sechs Monaten) weisen die bisherigen Transfermaßnahmen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 auf? 13. Welche Haushaltsmittel wurden im Bundeshaushalt 2024 und 2025 für das Qualifizierungsgeld, die Weiterbildungsförderung und die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes bereitgestellt (bitte getrennt ausweisen)? 14. Wie wirken sich diese Programme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) auf die Rücklagen und Beitragssätze der Bundesagentur für Arbeit aus? 15. Welche Rückzahlungs- oder Ausgleichsmechanismen bestehen, wenn durch die genannten Programme eine Beitragserhöhung zur Arbeitslosenversicherung erforderlich wird? 16. Welche messbaren Zielgrößen (z. B. verhinderte Kündigungen, qualifikationsadäquate Anschlussbeschäftigungen) legte die Bundesregierung für das Jahr 2025 fest, und welche sind für das aktuelle Jahr 2026 festgelegt? 17. Wann ist die Veröffentlichung eines Zwischen- oder Evaluationsberichts zu den neuen Förderinstrumenten geplant? 18. Welche Formen der Koordination bestehen zwischen dem BMAS, der Bundesagentur für Arbeit und den Wirtschaftsverbänden, um frühzeitig auf strukturelle Krisenbranchen reagieren zu können? Berlin, den 2. April 2024 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen