Arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegen den Stellenabbau in Deutschland
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Arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gegen den Stellenabbau in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5197
21. Wahlperiode 07.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Robert Teske, Bernd
Schuhmann, Thomas Stephan, Hans-Jürgen Goßner, Achim Köhler, Peter
Bohnhof, Lukas Rehm, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD
Arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen des Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales gegen den Stellenabbau in Deutschland
Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Phase wirtschaftlicher Schwäche.
Insbesondere das verarbeitende Gewerbe, der Maschinen- und Anlagenbau, die
Automobilzulieferindustrie sowie die chemische Industrie verzeichnen
sinkende Auftragseingänge, Standortverlagerungen und Personalabbau. Hinzu
kommen hohe Energiepreise, steigende Bürokratiekosten und eine unsichere
geopolitische Lage.
Die Bundesregierung hat zur Abfederung der negativen Beschäftigungseffekte
mehrere arbeitsmarktpolitische Instrumente eingeführt oder verlängert. Dazu
zählen insbesondere:
– die Verlängerung der Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes auf bis zu
24 Monate (befristet bis 31. Dezember 2025), um Entlassungen zu
vermeiden und Fachkräfte zu halten (www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsfoerderung/
Beschaeftigungssicherung/Fragen-und-Antworten-KUG/faq-kug-kurzarbei
t-und-qualifizierung.html). Dies wurde mit der Vierten Verordnung zur
Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld (4. KugBeV) auf bis
zu 24 Monate verlängert, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2026
(www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bezugsdauer-kurzarbeitergeld-
2326616).
– die Einführung des Qualifizierungsgeldes zum 1. April 2024 (§§ 82a bis c
des Dritten Buch Sozialgesetzbuch – SGB III), das Betriebe mit
strukturellem Anpassungsbedarf dabei unterstützen soll, Beschäftigte während
betrieblicher Weiterbildungen zu halten (www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-
Weiterbildung/Berufliche-Weiterbildung/Foerderung-der-beruflichen-weite
rbildung.html) sowie
– die Förderung von Transferinstrumenten wie Transfergesellschaften und
Transferkurzarbeitergeld, die jedoch nach Erkenntnissen der
Arbeitsmarktforschung nur eine geringe Reichweite auf dem Arbeitsmarkt (zwischen
10 000 und 35 000 Arbeitnehmern) entfalten (www.iwh-halle.de/en/publica
tions/detail/safety-net-or-helping-hand-the-effect-of-job-search-assistance-a
nd-compensation-on-displaced-workers).
Gleichzeitig weisen Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände auf einen
anhaltenden Arbeitsplatzabbau und eine unzureichende Wirksamkeit der bisherigen
Programme hin (www.wa.de/wirtschaft/tausende-jobs-monatlich-weg-groesste
s-bundesland-wartet-auf-massnahmen-der-merz-regierung-94073483.html).
Vor diesem Hintergrund stellen sich den Fragestellern Fragen nach der
Wirksamkeit, der finanziellen Belastung sowie der Zielgenauigkeit der vom
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) verantworteten Maßnahmen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Betriebe und Beschäftigte haben seit dem 1. April 2024 das
Qualifizierungsgeld beantragt, bewilligt bekommen oder tatsächlich in
Anspruch genommen (bitte jeweils für jedes Jahr differenziert nach
Branchen, Unternehmensgrößen, Bundesländern und Quartalen darstellen)?
2. Wie viele drohende Kündigungen konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die Inanspruchnahme des Qualifizierungsgeldes
nachweislich verhindert werden?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbleibsquoten
der im Rahmen des Qualifizierungsgeldes geförderten Beschäftigten nach
sechs und zwölf Monaten (Weiterbeschäftigung, Arbeitslosigkeit,
Branchenwechsel etc.) vor?
4. Nach welchen Kriterien prüft die Bundesagentur für Arbeit, dass
geförderte Weiterbildungen tatsächlich „strukturwandelbezogen“ sind?
5. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu sogenannten
Mitnahmeeffekten vor, also zu Fällen, in denen geförderte Weiterbildungen auch
ohne staatliche Förderung stattgefunden hätten?
6. Welche Maßnahmen plant das BMAS ggf., um Mitnahmeeffekte künftig
zu vermeiden und die Fördermittel gezielter auf transformationsrelevante
Qualifikationen zu konzentrieren?
7. Wie viele Arbeitnehmer befanden sich zum Stichtag 1. März 2026 in
Kurzarbeit, und wie hat sich diese Zahl im Vergleich zum Vorjahresmonat
sowie im Verlauf der Jahre 2023, 2024, 2025 und im ersten Quartal 2026
entwickelt (bitte absolut und prozentual für die jeweiligen Monate
abbilden)?
8. Welche Gesamtkosten entstehen durch die Verlängerung des
Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate, und wie hoch wären diese bei der regulären
Bezugsdauer von zwölf Monaten?
9. Welche Ausstiegsstrategie verfolgt die Bundesregierung, um nach
Auslaufen der verlängerten Bezugsdauer am 31. Dezember 2026 mögliche
Entlassungswellen zu vermeiden?
10. Wie viele Beschäftigte nahmen in den Jahren 2023, 2024 und 2025 an
Transfergesellschaften teil (bitte nach Bundesländern und Branchen
aufschlüsseln)?
11. Plant die Bundesregierung eine Reform der Transferinstrumente,
insbesondere zur besseren Verzahnung mit dem Qualifizierungsgeld, und wenn
ja, mit welchem Zeitplan?
12. Welche Erfolgsquoten (Übernahme in neue Beschäftigung nach sechs
Monaten) weisen die bisherigen Transfermaßnahmen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und 2025 auf?
13. Welche Haushaltsmittel wurden im Bundeshaushalt 2024 und 2025 für das
Qualifizierungsgeld, die Weiterbildungsförderung und die Verlängerung
des Kurzarbeitergeldes bereitgestellt (bitte getrennt ausweisen)?
14. Wie wirken sich diese Programme (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)
auf die Rücklagen und Beitragssätze der Bundesagentur für Arbeit aus?
15. Welche Rückzahlungs- oder Ausgleichsmechanismen bestehen, wenn
durch die genannten Programme eine Beitragserhöhung zur
Arbeitslosenversicherung erforderlich wird?
16. Welche messbaren Zielgrößen (z. B. verhinderte Kündigungen,
qualifikationsadäquate Anschlussbeschäftigungen) legte die Bundesregierung für
das Jahr 2025 fest, und welche sind für das aktuelle Jahr 2026 festgelegt?
17. Wann ist die Veröffentlichung eines Zwischen- oder Evaluationsberichts
zu den neuen Förderinstrumenten geplant?
18. Welche Formen der Koordination bestehen zwischen dem BMAS, der
Bundesagentur für Arbeit und den Wirtschaftsverbänden, um frühzeitig
auf strukturelle Krisenbranchen reagieren zu können?
Berlin, den 2. April 2024
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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