Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung - Erkenntnisse der Bundesregierung zum Konto 07390 "Sonstige Vergütungen an andere"
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Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung - Erkenntnisse der Bundesregierung zum Konto 07390 "Sonstige Vergütungen an andere"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7073
21. Wahlperiode 10.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Claudia Weiss, Martin Sichert, Carina Schießl, Dr. Christina
Baum, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Kay-Uwe Ziegler, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Birgit Bessin, Dr. Christoph Birghan, Kerstin Przygodda, Alexis L.
Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung – Erkenntnisse der
Bundesregierung zum Konto 07390 „Sonstige Vergütungen an andere“
Die Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist seit
mehreren Jahren Gegenstand parlamentarischer und fachlicher Diskussionen.
Zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Stabilisierung der Finanzierung der
gesetzlichen Krankenversicherung wurde die FinanzKommission Gesundheit von
der Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken eingesetzt (www.bundesges
undheitsministerium.de/ministerium/meldungen/finanzkommission-
gesundheitergebnisse-30-03-26).
In ihrem Ersten Bericht vom 30. März 2026 weist die FinanzKommission
Gesundheit darauf hin, dass ohne weitergehende Reformmaßnahmen
Finanzierungslücken von rund 15 Mrd. Euro im Jahr 2027 entstehen könnten, die bis
zum Jahr 2030 auf über 40 Mrd. Euro anwachsen würden (Erster Bericht der
FinanzKommission Gesundheit vom 30. März 2026, abrufbar unter www.bund
esgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/F/FinanzKommi
ssion_Gesundheit/FinanzKommissionGesundheit_Erster_Bericht_2026033
0.pdf).
Der Bericht befasst sich unter anderem mit der Entwicklung der Ausgaben der
gesetzlichen Krankenversicherung. Auf Seite 385 wird ausgeführt: „Zu den
sächlichen Verwaltungsausgaben zählen unter anderem Ausstattung, Mieten,
Pachten, Nebenkosten, Brief- und Portokosten, Reisekosten, Aufklärungs- und
Werbemaßnahmen, Prüfungs- und Beratungskosten sowie Vergütungen für
externe Dritte“.
Vergütungen für externe Dritte werden damit im Bericht als Bestandteil der
sächlichen Verwaltungsausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung
genannt.
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht die amtliche
Rechnungsstatistik der gesetzlichen Krankenversicherung sowie weitere Statistiken und
Berichte zur Finanzentwicklung der Krankenkassen. Nach den veröffentlichten
Daten der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik wird das Konto 07390 „Sonstige
Vergütungen an andere“ den Verwaltungskosten zugeordnet. In der Statistik
KJ1 für das Jahr 2024 wird für dieses Konto ein Betrag von
1 401 540 277,53 Euro ausgewiesen (Bundesministerium für Gesundheit,
GKV-Finanzergebnisse KJ1 2024, abrufbar unter www.bundesgesundheitsmini
sterium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Finanzergebnisse/
KJ1_2024_Internetauftritt.pdf).
Nach Kenntnis der Fragesteller weisen frühere Veröffentlichungen der
amtlichen GKV-Rechnungsstatistik für das Jahr 2014 für dieses Konto ein
Ausgabenvolumen aus, das unter dem für das Jahr 2024 veröffentlichten Wert liegt.
Nach den vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichten Kennzahlen
der gesetzlichen Krankenversicherung beliefen sich die
Bruttoverwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2024 auf rund 15,975 Mrd.
Euro und die Nettoverwaltungskosten auf rund 12,630 Mrd. Euro
(Bundesministerium für Gesundheit, Kennzahlen und Faustformeln der GKV, KG1-
Statistik 2024, abrufbar unter www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmi
n/Dateien/3_Downloads/Statistiken/GKV/Kennzahlen_Daten/KG1_2024_Inter
net.pdf).
Der für das Konto 07390 ausgewiesene Betrag entspräche damit rechnerisch
rund 8,8 Prozent der Bruttoverwaltungskosten beziehungsweise rund 11,1
Prozent der Nettoverwaltungskosten.
Die Bundesregierung hat sich wiederholt zur Finanzentwicklung der
gesetzlichen Krankenversicherung geäußert. In Veröffentlichungen des
Bundesministeriums für Gesundheit zur Finanzentwicklung der gesetzlichen
Krankenversicherung wird unter anderem auf die Entwicklung der Verwaltungskosten
hingewiesen (vgl. Bundesministerium für Gesundheit, Finanzentwicklung der GKV,
abrufbar unter www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldunge
n/finanzentwicklung-gkv-2025).
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht die amtliche GKV-
Rechnungsstatistik sowie weitere statistische Auswertungen zur
Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus bestehen
bundesgesetzliche Regelungen sowie Zuständigkeiten von Bundesbehörden im
Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Bundesunmittelbare
Krankenkassen unterliegen der Aufsicht des Bundesamtes für Soziale Sicherung.
Vor diesem Hintergrund besteht Interesse an den Erkenntnissen der
Bundesregierung zur Erfassung, Entwicklung und Einordnung des Kontos 07390
„Sonstige Vergütungen an andere“ innerhalb der amtlichen GKV-
Rechnungsstatistik.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Definitionen, Buchungsvorgaben oder Abgrenzungskriterien sind
der Bundesregierung für das Konto 07390 „Sonstige Vergütungen an
andere“ innerhalb der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik bekannt?
2. Seit wann wird das Konto 07390 in seiner gegenwärtigen Form geführt,
und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu strukturellen oder
systematischen Änderungen von Definitionen, Zuordnungen oder
Erfassungsvorgaben dieses Kontos seit dem Jahr 2014 vor?
3. Inwieweit werden im Rahmen der amtlichen GKV-Rechnungsstatistik
weitergehende Untergliederungen, Auswertungen oder Differenzierungen
des Kontos 07390 erhoben, ausgewertet oder veröffentlicht?
4. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die bundesweit
erfassten Ausgaben im Konto 07390 in den Jahren 2014 bis 2025 (bitte
jahresweise ausweisen)?
5. Welchen prozentualen Anteil hatten die im Konto 07390 erfassten
Ausgaben in den Jahren 2014 bis 2025 an den jeweiligen
Bruttoverwaltungskosten beziehungsweise den Nettoverwaltungskosten der gesetzlichen
Krankenversicherung (bitte jahresweise ausweisen)?
6. Auf welche wesentlichen Faktoren, strukturellen Veränderungen oder
Sondereffekte führt die Bundesregierung die Entwicklung der im
Konto 07390 erfassten Ausgaben seit dem Jahr 2014 zurück?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den Arten von
Leistungen, Aufwendungen oder Verwendungszwecken vor, die dem
Konto 07390 zugeordnet werden, und wie verteilen sich diese Ausgaben
(betragsmäßig oder prozentual) auf die einzelnen Leistungs- oder
Verwendungsbereiche?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Art und Struktur der
Empfänger von Zahlungen vor, die über das Konto 07390 abgewickelt
werden?
9. In welchem Umfang und für welche Zwecke werden nach Kenntnis der
Bundesregierung Zahlungen an verbundene Unternehmen oder
Beteiligungsgesellschaften von Krankenkassen dem Konto 07390 zugeordnet?
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu signifikanten
Unterschieden zwischen einzelnen Krankenkassen oder Kassenarten
hinsichtlich der Höhe und der Entwicklung der im Konto 07390 erfassten
Ausgaben vor?
11. Welche spezifischen gesetzlichen Vorgaben zu Wirtschaftlichkeit und
Sparsamkeit gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Ausgaben
des Kontos 07390, und welche Behörden sind für die jeweilige Prüfung
oder aufsichtsrechtliche Kontrolle zuständig?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu konkreten
Beanstandungen, Prüfungsfeststellungen oder aufsichtsrechtlichen Maßnahmen im
Zusammenhang mit Ausgaben vor, die dem Konto 07390 zugeordnet
wurden?
13. Welche vergaberechtlichen Vorschriften finden nach Kenntnis der
Bundesregierung auf Leistungen oder Aufträge Anwendung, deren Kosten
dem Konto 07390 zugeordnet werden, und welche Erkenntnisse liegen ihr
zu den dort angewendeten Vergabeverfahren oder Beschaffungsformen
vor?
Berlin, den 10. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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