Modernisierung der Krankenhausstrukturen - Transformationsfonds und Verwaltungskosten
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Modernisierung der Krankenhausstrukturen - Transformationsfonds und Verwaltungskosten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/18
21. Wahlperiode 02.04.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Claudia Weiss, Dr. Christina Baum, Carina
Schießl, Thomas Dietz, Dr. Christoph Birghan, Kerstin Przygodda, Kay-Uwe
Ziegler und der Fraktion der AfD
Modernisierung der Krankenhausstrukturen – Transformationsfonds und
Verwaltungskosten
Die Modernisierung der Krankenhausstrukturen soll mit insgesamt bis zu
50 Mrd. Euro über einen Transformationsfonds gefördert werden. Die
Landesregierung von Niedersachsen berichtete in Beantwortung einer Anfrage aus der
AfD-Landtagsfraktion in der 59. (öffentlichen) Sitzung des Ausschusses für
Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (AfSAGuG) am 6. März 2025,
dass für die Verwaltung dieser Mittel Abzüge für Verwaltungskostengebühren
vom Bundesamt für Soziale Sicherung zum Tragen kämen. Für die für
Niedersachen zur Verfügung stehenden Mittel würde das Bundesamt für Soziale
Sicherung rund 7 Mio. Euro erheben, maximal bleiben somit 222 Mio. Euro
pro Jahr verfügbar.
In Anbetracht des hohen Betrags für Verwaltungskosten erscheint in den Augen
der Fragesteller eine genauere Prüfung notwendig.
Es stellen sich den Fragestellern die Fragen, wie effizient und transparent die
Mittelverwendung erfolgt, und welche spezifischen Maßnahmen ergriffen
werden, um eine optimale Nutzung der Gelder sicherzustellen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Verwaltungsgebühren werden auf der Ebene des Bundes erhoben,
und wie werden sie ggf. eingezogen (bitte für alle Länder aufschlüsseln)?
2. Welche Verwaltungsgebühren werden nach Kenntnis der Bundesregierung
auf der Ebene der einzelnen Länder erhoben, und wie werden diese nach
Kenntnis der Bundesregierung ggf. eingezogen?
3. Welche spezifischen Aufgaben und Tätigkeiten rechtfertigen die
Einbehaltung von Verwaltungsgebühren auf der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung auf der Länderebene in dieser Höhe, und welche
spezifischen Dienstleistungen verursachen Verwaltungskosten in dieser Höhe?
4. Wie wird sichergestellt, dass die Verwaltungskosten im Verhältnis zum
tatsächlichen Verwaltungsaufwand stehen, und welche Maßnahmen
werden ggf. ergriffen, um die Verwaltungskosten auf den einzelnen Ebenen
auf ein Mindestmaß zu reduzieren?
5. Auf welcher gesetzlichen Grundlage beruht die Erhebung der
Verwaltungskosten durch das Bundesamt für Soziale Sicherung?
6. Gibt es Überprüfungsmechanismen auf der Bundes- und nach Kenntnis
der Bundesregierung auf der Länderebene, um die Angemessenheit der
Verwaltungskosten regelmäßig zu evaluieren?
7. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Verwaltungskosten nicht überproportional steigen?
8. Welche Vergleichsmaßstäbe werden verwendet, um die Effizienz bei der
Verwendung der Verwaltungskosten zu bewerten?
9. In welchen Zeitabständen werden die Verwaltungskosten überprüft und
ggf. angepasst?
10. Welchen Anteil der Gesamtkosten machen die Verwaltungskosten
insgesamt und nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Ländern
aus?
11. Welche Kontrollinstanzen überwachen ggf. die Verwendung der Mittel auf
Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Landesebene, und
wie werden deren Ergebnisse veröffentlicht?
12. Wie wird sichergestellt, dass keine Doppelstrukturen oder ineffizienten
Verwaltungsprozesse sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene
bestehen, die unnötige Verwaltungskosten verursachen könnten?
13. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um zu gewährleisten, dass die
Modernisierung der Krankenhausstrukturen nicht durch zu bürokratische
Prozesse verzögert wird?
14. Ist es geplant, die Öffentlichkeit regelmäßig über die
Verwaltungsergebnisse und Verwaltungskosten zu informieren?
Berlin, den 1. April 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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