Gleichstellungsbeauftragte im Bund - Aktuelle Zahlen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563)
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Gleichstellungsbeauftragte im Bund - Aktuelle Zahlen (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6946
21. Wahlperiode 09.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Robert Teske, Ulrike Schielke-Ziesing, Nicole
Höchst, Bernd Schuhmann, Lukas Rehm, Birgit Bessin, Achim Köhler, Hans-
Jürgen Goßner, Thomas Stephan, Sebastian Maack, Peter Bohnhof, Jan Feser,
Anna Rathert und der Fraktion der AfD
Gleichstellungsbeauftragte im Bund – Aktuelle Zahlen
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4563)
Gleichberechtigung und der Schutz vor Benachteiligung aufgrund des
Geschlechts sind verfassungsrechtlich verankert (Artikel 3 Absatz 2 und 3 des
Grundgesetzes (GG)) und durch allgemeine arbeits-, dienst- und
gleichbehandlungsrechtliche Regelungen sowie durch gerichtlichen Rechtsschutz
abgesichert. Daneben bestehen in der Bundesverwaltung und in weiteren Bereichen
besondere Organisations- und Verfahrensstrukturen rund um
„Gleichstellungsbeauftragte“.
Auf die diesbezügliche Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4175 hat
die Bundesregierung am 4. März 2026 geantwortet (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4563). In diesem
Zusammenhang zeigte sich, dass der Bundesregierung keine „vollständigen
Zahlen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen
Rechts des Bundes“ bezüglich der Anzahl von Gleichstellungsbeauftragten und
ihres Tätigkeitsumfangs vorliegen. Im Gegensatz dazu konnte die
Bundesregierung für die Bundesagentur für Arbeit 160 Gleichstellungsbeauftragte innerhalb
der Bundesagentur für Arbeit feststellen. Daraus ergeben sich weitere Fragen
für die Fragesteller.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der
Gleichstellungsbeauftragten seit dem Jahr 2020 in den Bundesgerichten, den
Bundesbehörden sowie den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung
entwickelt (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw.
Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
2. Wie hoch waren die Kosten, die dem Bund durch die
Gleichstellungsbeauftragten in den Bundesgerichten, den Bundesbehörden sowie den
Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung seit dem Jahr 2020
entstanden sind (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw.
Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
3. Wie hoch waren die Kosten, die der Bundesagentur für Arbeit durch die
Gleichstellungsbeauftragten seit dem Jahr 2020 entstanden sind (bitte für
jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich, also
Regionaldirektionen etc., aufschlüsseln)?
4. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass die vollständigen
Zahlen bezüglich der Anzahl von Gleichstellungsbeauftragten für die
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes
nicht vorliegen, und plant sie, diese Daten- bzw. Transparenzlücke zu
beheben?
5. Evaluiert die Bundesregierung die Tätigkeit der
Gleichstellungsbeauftragen, die in den in Frage 1 genannten Organisationseinheiten des Bundes
tätig sind, wenn ja, nach welchen Kriterien wird diese Evaluation
vorgenommen, und wenn nein, warum nicht?
6. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse vor, inwiefern
andere Länder, in denen es Gleichstellungsbeauftragte gibt, deren Tätigkeit
evaluieren, strebt sie diese gegebenenfalls an, und welche Schritte hat sie
gegebenenfalls unternommen, diese zu erlangen, wenn ja, welche, und
wenn nein, warum nicht?
7. In welchen Ressorts bzw. Geschäftsbereichen der in Frage 1 genannten
Organisationseinheiten des Bundes fiel die letzte Evaluation der
Gleichstellungsbeauftragten positiv aus, und in welchen fiel sie negativ aus, und
aus welchen Gründen (bitte nach Jahr der Evaluation aufschlüsseln und
jeweils nach Ressort bzw. Geschäftsbereich getrennt darstellen)?
8. Gibt es Erfüllungskriterien, bei deren Erreichen die Bundesregierung
einen Abbau der Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der
Bundesgerichte, der Bundesbehörden und den Dienststellen der unmittelbaren
Bundesverwaltung vorsieht, und wenn ja, wie genau sind diese Kriterien
definiert?
9. Liegen der Bundesregierung gegebenenfalls Kenntnisse vor, inwiefern
andere Länder, in denen es Gleichstellungsbeauftragte gibt, Kriterien
formuliert haben, bei deren Erreichen sie einen Abbau der
Gleichstellungsbeauftragten vorsehen, wenn ja, wie genau sind diese Kriterien definiert,
wenn nein, strebt sie diese Kenntnisse an, und wenn nein, warum nicht?
10. Wurde seit dem Jahr 2020 innerhalb der Bundesgerichte, der
Bundesbehörden und der Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung eine
geschaffene Gleichstellungsbeauftragtenstelle gestrichen bzw. die Zahl der
Gleichstellungsbeauftragten reduziert, und wenn ja, in welchem Jahr und
in welchem Ressort bzw. Geschäftsbereich wurde diese Kürzung
vorgenommen (bitte für jedes Jahr getrennt und jeweils nach Ressort bzw.
Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
11. Nach welchen Kriterien wird die Anzahl der Gleichstellungsbeauftragten
nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Bundesgerichte, der
Bundesbehörden und den Dienststellen der unmittelbaren
Bundesverwaltung festgelegt, und gibt es eine Obergrenze für die Anzahl der
Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Bundesgerichte, der Bundesbehörden und
den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung?
12. Nach welchen Kriterien wird die Besetzung der Stelle des
Gleichstellungsbeauftragten vorgenommen, und spielt das Geschlecht dabei eine
Rolle?
13. Wie viele Gleichstellungsbeauftragte und Stellvertretungen, die zum
Stichtag 31. Dezember 2025 innerhalb der Bundesgerichte, der
Bundesbehörden und den Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung tätig
waren, waren Frauen, und wie viele waren Männer (bitte nach Ressort
bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
Berlin, den 16. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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