Gleichstellungsbeauftragte im Bund - Aktuelle Zahlen
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Gleichstellungsbeauftragte im Bund - Aktuelle Zahlen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4175
21. Wahlperiode 18.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Gerrit Huy, Ulrike Schielke-Ziesing, Kerstin
Przygodda, Birgit Bessin, Peter Bohnhof, Thomas Stephan, Angela Rudzka,
Bernd Schuhmann, Hans-Jürgen Goßner, Jan Feser, Lukas Rehm, Achim Köhler,
Sebastian Maack und der Fraktion der AfD
Gleichstellungsbeauftragte im Bund – Aktuelle Zahlen
Gleichberechtigung und der Schutz vor Benachteiligung wegen des
Geschlechts sind verfassungsrechtlich verankert (Artikel 3 Absatz 2 und 3 des
Grundgesetzes) und durch allgemeine arbeits-, dienst- und
gleichbehandlungsrechtliche Regelungen sowie durch gerichtlichen Rechtsschutz abgesichert.
Daneben bestehen in der Bundesverwaltung und in weiteren Bereichen besondere
Organisations- und Verfahrensstrukturen rund um „Gleichstellungsbeauftragte“.
Für eine sachgerechte politische Bewertung sind für die Fragesteller belastbare
Daten zu Umfang und personeller Ausstattung dieser Strukturen erforderlich.
Soweit der Bundesregierung zu den erfragten Daten keine Zahlen zum Stichtag
31. Dezember 2025 vorliegen, wird gebeten, die jeweils aktuell verfügbaren
Zahlen anzugeben.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Gleichstellungsbeauftragte gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung insgesamt in Deutschland per 31. Dezember 2025, wie viele
davon waren hauptamtlich tätig, und wie verteilen sie sich auf Bundesebene
und nach Kenntnis der Bundesregierung auf Länderebene, kommunaler
Ebene sowie andere Bereiche (insbesondere Hochschulen und
Unternehmen)?
2. Wie viele Dienststellen fielen zum Stichtag 31. Dezember 2025 in den
Geltungsbereich des Bundesgleichstellungsgesetzes (BGleiG), und in wie
vielen dieser Dienststellen war zum selben Stichtag eine
Gleichstellungsbeauftragte nach Maßgabe des BGleiG gewählt und bestellt (bitte jeweils
nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
3. Wie viele Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertretungen und
Vertrauensfrauen gab es zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Geltungsbereich des
BGleiG (bitte nach Ressort bzw. Geschäftsbereich aufschlüsseln)?
4. Wie viele entsprechende Funktionsstellen einschließlich
„Gleichstellungsvertrauensfrauen“ bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2025 im Bereich
der Bundeswehr nach Maßgabe des Soldatinnen- und
Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG; bitte nach Organisationsbereichen aufschlüsseln)?
5. In welchem Umfang wurden die in den Fragen 3 und 4 genannten
Funktionsstellen voll freigestellt oder teilfreigestellt wahrgenommen (bitte
jeweils als Kopfzahlen und in Vollzeitäquivalenten [VZÄ] ausweisen;
soweit Daten nicht vorliegen, bitte angeben, in welchen Konstellationen in
der Regel eine Voll- bzw. eine Teilfreistellung erfolgt)?
6. Wie viele Gleichstellungsbeauftragte gab es zum Stichtag 31. Dezember
2025 jeweils in den Bundesministerien, und wie hoch ist jeweils der
Anteil weiblicher und männlicher Beschäftigter (bitte als absolute Zahlen
und Prozentanteile ausweisen; bitte dies jeweils nach allen Ressorts der
Bundesregierung aufschlüsseln [insbesondere Bundeskanzleramt,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Bildung,
Familie, Senioren, Frauen und Jugend] sowie Bundesministerium der
Verteidigung für den zivilen Beschäftigtenbereich, bitte diesen Bereich
gesondert ausweisen)?
7. Wie viele Gleichstellungsbeauftragte gab es zum Stichtag 31. Dezember
2025 im Bereich der Bundesagentur für Arbeit (BA; bitte getrennt nach
Zentrale, Regionaldirektionen, Agenturen für Arbeit und Jobcentern [
gemeinsame Einrichtungen] ausweisen), und wie hoch war zum selben
Stichtag der Anteil weiblicher und männlicher Beschäftigter in der BA
(bitte als absolute Zahlen und Prozentanteile sowie – soweit verfügbar –
zusätzlich in Vollzeitäquivalenten ausweisen)?
8. Wie viele Gleichstellungsbeauftragte bestanden zum Stichtag 31.
Dezember 2025 jeweils in den nachgeordneten Geschäftsbereichen der
Bundesministerien (bitte je Ressort die Anzahl der Dienststellen und die Anzahl
der Gleichstellungsbeauftragten ausweisen)?
9. Welche bundeseigenen oder bundesnahen Einrichtungen (insbesondere
bundesunmittelbare Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, soweit
relevant) wenden nach Kenntnis der Bundesregierung das BGleiG an oder
haben gleichstellungsbezogene Funktionsstellen eingerichtet, und wie viele
Gleichstellungsbeauftragte bestehen dort jeweils (bitte Einrichtung und
Anzahl ausweisen)?
10. Welche Aufgaben- und Zuständigkeitsabgrenzung sieht die
Bundesregierung zwischen Gleichstellungsbeauftragten-Strukturen und
Personalvertretungen (Personalrat bzw. Vertrauenspersonen) in der Praxis als
maßgeblich an, und welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
Doppelprüfungen bzw. Parallelverfahren vor?
Berlin, den 10. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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