Kein Geld für das syrische Übergangsregime - Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5765)
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Kein Geld für das syrische Übergangsregime - Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5765)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6909
21. Wahlperiode 07.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Rainer Rothfuß, Achim
Köhler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5765 –
Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen,
religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren
A. Problem
Die antragstellende Fraktion weist darauf hin, dass die Lage in Syrien unter der
Übergangsregierung von Ahmed al-Sharaa Anlass zu ernsthafter Besorgnis
hinsichtlich des Schutzes religiöser und ethnischer Minderheiten sowie der Wahrung
grundlegender Menschenrechte gebe. Die politischen und militärischen Kräfte,
die gegenwärtig die syrische Übergangsregierung dominierten, entstammten dem
Umfeld islamistischer Milizen, insbesondere der islamistischen Terrormiliz Hayat
Tahrir al-Sham (HTS). Zuverlässige Berichte, darunter Dokumentationen von
Amnesty International und Human Rights Watch, belegten für das Jahr 2025
schwere Menschenrechtsverletzungen durch regierungsnahe Milizen, darunter
gezielte Tötungen alawitischer Zivilisten durch massenhafte, rechtswidrige
Erschießungen. Gleichzeitig verwiesen menschenrechtliche Lagebilder auf
Repression, willkürliche Haft und Foltervorwürfe in HTS-Einflussbereichen.
Darüber hinaus seien im Zuge militärischer Operationen Gefängnisse geöffnet
worden, aus denen IS-Kämpfer freigelassen worden seien, die seither gemeinsam
mit syrischen Regierungseinheiten gegen kurdische Bevölkerungsgruppen
vorgingen. Die Einnahme von Tabqa im Januar 2026 habe zur Vertreibung von über
10.000 Zivilisten geführt. Kurdische Gemeinden seien systematischer Gewalt,
Enteignung und Abriegelung ausgesetzt, wie das Beispiel Kobani verdeutliche.
Vor diesem Hintergrund stelle die finanzielle und politische Unterstützung der
syrischen Übergangsregierung durch die Bundesregierung eine Legitimierung der
Rückkehr von ISIS-Strukturen dar. Statt Symbolpolitik brauche es aktuell
konkrete Verantwortung für Menschenrechte, Sicherheit und langfristige Stabilität.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD
und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5765 abzulehnen.
Berlin, den 10. Juni 2026
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
Mechthild Heil
Vorsitzende
Norbert Maria Altenkamp
Berichterstatter
Martin Sichert
Berichterstatter
Dr. Ralf Stegner
Berichterstatter
Katrin Fey
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Norbert Maria Altenkamp, Martin Sichert, Dr. Ralf Stegner
und Katrin Fey
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/5765 in seiner 77. Sitzung am 7. Mai 2026 in erster
Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, an den Innenausschuss sowie
an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die antragstellende Fraktion weist darauf hin, dass Deutschland zu den größten Gebern humanitärer Hilfe für
Syrien gehöre. Nach dem Machtwechsel im Land am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden
Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Zugleich bleibe die menschenrechtliche und
sicherheitspolitische Lage volatil. Internationale Untersuchungsmechanismen der Vereinten Nationen dokumentierten
systematische Muster schwerer Menschenrechtsverletzungen (u. a. willkürliche Inhaftierung, Folter,
Verschwindenlassen) und qualifizierten diese in Teilen als Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch
nach dem Machtwechsel seien schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden. Eine UN-
gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 u. a. außergerichtliche Tötungen, Folter und
Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben. Religiöse Minderheiten seien im Verlauf des Konflikts Übergriffen durch
unterschiedliche bewaffnete Akteure ausgesetzt; für Christen in Syrien würden deutliche demografische Rückgänge
und dokumentierte Angriffe (u. a. auf Kirchen) berichtet.
Die antragsstellende Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sämtliche Finanzierungs- und
Unterstützungsleistungen des Bundes, die syrischen Ministerien, Sicherheitsorganen, nachgeordneten Behörden, Staatsunternehmen
sowie sonstigen staatlich kontrollierten Einrichtungen mittelbar zugutekommen, auszusetzen, sofern nicht durch
wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen ausgeschlossen sei, dass Mittel zur Begehung oder
Begünstigung von Menschenrechtsverletzungen beitrügen. Ferner solle bei multilateralen Durchführungswegen von
Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen darauf hingewirkt werden, dass kein faktischer Budget-Support
oder funktional gleichwertige Unterstützung für staatliche syrische Machtstrukturen erfolge, solange die
vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt seien. Jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes
sei daran zu knüpfen, dass die neue syrische Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus
Deutschland uneingeschränkt und verlässlich kooperiere.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/5765 abzulehnen.
Der Innenausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU,
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu
empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/5765 abzulehnen.
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 22. Sitzung am 10. Juni
2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/5765 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026 die Beratung
über den Antrag auf Drucksache 21/5765 aufgenommen und abgeschlossen. Der Ausschuss für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die
Stimmen der Fraktion der AfD bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf
Drucksache 21/5765 abzulehnen.
Die Fraktion der CDU/CSU stellt fest, dass die humanitäre Hilfe 2026 bei rund 30 Mio. Euro liege, während sie
2023, zu Zeiten des Assad-Regimes, noch 444 Mio. Euro betragen habe. Die Fraktion hebt die Bemühungen der
Übergangsregierung in Syrien hervor, das Land in eine bessere Zukunft führen zu wollen. Gelder für die
humanitäre Hilfe seien wichtig, um den Stabilisierungsprozess des Landes zu unterstützen. Die Fraktion schlussfolgert,
dass sie den Antrag ablehnen werde.
Die Fraktion der AfD führt aus, dass in Syrien im letzten Jahr durch die syrische Regierung ein Genozid an den
Drusen begangen worden sei, Minderheiten massiv unterdrückt würden und beträchtliche Gelder im Rahmen der
humanitären Hilfe aufgrund von Korruption in staatliche Kanäle fließen würden. Die Fraktion fordert, dass der
Terror, der ihrer Aussage nach durch die dortige Regierung verbreitet werde, nicht finanziell unterstützt werden
solle, weshalb sie den vorliegenden Antrag stelle.
Die Fraktion der SPD hebt hervor, dass es trotz positiver Entwicklungen in Syrien auch Probleme im Land gebe;
dies sei jedoch kein Argument, um Menschen humanitäre Hilfe zu verweigern. Die Behauptungen des Antrages
seien nach Einschätzung der Fraktion in keiner Weise belegt, weshalb die Fraktion diesem nicht zustimme.
Die Fraktion Die Linke betont, dass humanitäre Hilfe sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren
müsse, nicht am Vorhandensein von Abschiebungsabkommen oder der Kooperation von Regierungen. Die
Fraktion lehne den Antrag ab.
Berlin, den 10. Juni 2026
Norbert Maria Altenkamp
Berichterstatter
Martin Sichert
Berichterstatter
Dr. Ralf Stegner
Berichterstatter
Katrin Fey
Berichterstatterin
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ISSN 0722-8333
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