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Kein Geld für das syrische Übergangsregime - Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5765)

dip / drucksache 07.07.2026 · WP 21 · 21/6909 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Kein Geld für das syrische Übergangsregime - Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5765) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6909 21. Wahlperiode 07.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Rainer Rothfuß, Achim Köhler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5765 – Kein Geld für das syrische Übergangsregime – Menschenrechte schützen, religiöse Minderheiten in Syrien vor Verfolgung bewahren A. Problem Die antragstellende Fraktion weist darauf hin, dass die Lage in Syrien unter der Übergangsregierung von Ahmed al-Sharaa Anlass zu ernsthafter Besorgnis hinsichtlich des Schutzes religiöser und ethnischer Minderheiten sowie der Wahrung grundlegender Menschenrechte gebe. Die politischen und militärischen Kräfte, die gegenwärtig die syrische Übergangsregierung dominierten, entstammten dem Umfeld islamistischer Milizen, insbesondere der islamistischen Terrormiliz Hayat Tahrir al-Sham (HTS). Zuverlässige Berichte, darunter Dokumentationen von Amnesty International und Human Rights Watch, belegten für das Jahr 2025 schwere Menschenrechtsverletzungen durch regierungsnahe Milizen, darunter gezielte Tötungen alawitischer Zivilisten durch massenhafte, rechtswidrige Erschießungen. Gleichzeitig verwiesen menschenrechtliche Lagebilder auf Repression, willkürliche Haft und Foltervorwürfe in HTS-Einflussbereichen. Darüber hinaus seien im Zuge militärischer Operationen Gefängnisse geöffnet worden, aus denen IS-Kämpfer freigelassen worden seien, die seither gemeinsam mit syrischen Regierungseinheiten gegen kurdische Bevölkerungsgruppen vorgingen. Die Einnahme von Tabqa im Januar 2026 habe zur Vertreibung von über 10.000 Zivilisten geführt. Kurdische Gemeinden seien systematischer Gewalt, Enteignung und Abriegelung ausgesetzt, wie das Beispiel Kobani verdeutliche. Vor diesem Hintergrund stelle die finanzielle und politische Unterstützung der syrischen Übergangsregierung durch die Bundesregierung eine Legitimierung der Rückkehr von ISIS-Strukturen dar. Statt Symbolpolitik brauche es aktuell konkrete Verantwortung für Menschenrechte, Sicherheit und langfristige Stabilität. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. C. Alternativen Wurden nicht erörtert. D. Kosten Wurden nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5765 abzulehnen. Berlin, den 10. Juni 2026 Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe Mechthild Heil Vorsitzende Norbert Maria Altenkamp Berichterstatter Martin Sichert Berichterstatter Dr. Ralf Stegner Berichterstatter Katrin Fey Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Norbert Maria Altenkamp, Martin Sichert, Dr. Ralf Stegner und Katrin Fey I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/5765 in seiner 77. Sitzung am 7. Mai 2026 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe überwiesen. Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, an den Innenausschuss sowie an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die antragstellende Fraktion weist darauf hin, dass Deutschland zu den größten Gebern humanitärer Hilfe für Syrien gehöre. Nach dem Machtwechsel im Land am 8. Dezember 2024 sei es zu einer grundlegenden Veränderung der politischen Rahmenbedingungen gekommen. Zugleich bleibe die menschenrechtliche und sicherheitspolitische Lage volatil. Internationale Untersuchungsmechanismen der Vereinten Nationen dokumentierten systematische Muster schwerer Menschenrechtsverletzungen (u. a. willkürliche Inhaftierung, Folter, Verschwindenlassen) und qualifizierten diese in Teilen als Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch nach dem Machtwechsel seien schwere Übergriffe im Kontext sektiererischer Gewalt berichtet worden. Eine UN- gestützte Untersuchungskommission habe für März 2025 u. a. außergerichtliche Tötungen, Folter und Plünderungen gegen Zivilisten beschrieben. Religiöse Minderheiten seien im Verlauf des Konflikts Übergriffen durch unterschiedliche bewaffnete Akteure ausgesetzt; für Christen in Syrien würden deutliche demografische Rückgänge und dokumentierte Angriffe (u. a. auf Kirchen) berichtet. Die antragsstellende Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sämtliche Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen des Bundes, die syrischen Ministerien, Sicherheitsorganen, nachgeordneten Behörden, Staatsunternehmen sowie sonstigen staatlich kontrollierten Einrichtungen mittelbar zugutekommen, auszusetzen, sofern nicht durch wirksame, unabhängige und nachprüfbare Mechanismen ausgeschlossen sei, dass Mittel zur Begehung oder Begünstigung von Menschenrechtsverletzungen beitrügen. Ferner solle bei multilateralen Durchführungswegen von Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen darauf hingewirkt werden, dass kein faktischer Budget-Support oder funktional gleichwertige Unterstützung für staatliche syrische Machtstrukturen erfolge, solange die vorgenannten Mindestvoraussetzungen nicht erfüllt seien. Jede Finanzierungs- und Unterstützungsleistung des Bundes sei daran zu knüpfen, dass die neue syrische Regierung bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen aus Deutschland uneingeschränkt und verlässlich kooperiere. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/5765 abzulehnen. Der Innenausschuss hat in seiner 36. Sitzung am 10. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/5765 abzulehnen. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat in seiner 22. Sitzung am 10. Juni 2026 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 21/5765 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026 die Beratung über den Antrag auf Drucksache 21/5765 aufgenommen und abgeschlossen. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Antrag auf Drucksache 21/5765 abzulehnen. Die Fraktion der CDU/CSU stellt fest, dass die humanitäre Hilfe 2026 bei rund 30 Mio. Euro liege, während sie 2023, zu Zeiten des Assad-Regimes, noch 444 Mio. Euro betragen habe. Die Fraktion hebt die Bemühungen der Übergangsregierung in Syrien hervor, das Land in eine bessere Zukunft führen zu wollen. Gelder für die humanitäre Hilfe seien wichtig, um den Stabilisierungsprozess des Landes zu unterstützen. Die Fraktion schlussfolgert, dass sie den Antrag ablehnen werde. Die Fraktion der AfD führt aus, dass in Syrien im letzten Jahr durch die syrische Regierung ein Genozid an den Drusen begangen worden sei, Minderheiten massiv unterdrückt würden und beträchtliche Gelder im Rahmen der humanitären Hilfe aufgrund von Korruption in staatliche Kanäle fließen würden. Die Fraktion fordert, dass der Terror, der ihrer Aussage nach durch die dortige Regierung verbreitet werde, nicht finanziell unterstützt werden solle, weshalb sie den vorliegenden Antrag stelle. Die Fraktion der SPD hebt hervor, dass es trotz positiver Entwicklungen in Syrien auch Probleme im Land gebe; dies sei jedoch kein Argument, um Menschen humanitäre Hilfe zu verweigern. Die Behauptungen des Antrages seien nach Einschätzung der Fraktion in keiner Weise belegt, weshalb die Fraktion diesem nicht zustimme. Die Fraktion Die Linke betont, dass humanitäre Hilfe sich an den Bedürfnissen der Bevölkerung orientieren müsse, nicht am Vorhandensein von Abschiebungsabkommen oder der Kooperation von Regierungen. Die Fraktion lehne den Antrag ab. Berlin, den 10. Juni 2026 Norbert Maria Altenkamp Berichterstatter Martin Sichert Berichterstatter Dr. Ralf Stegner Berichterstatter Katrin Fey Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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