Ernährungssouveränität herstellen - Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6010)
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Ernährungssouveränität herstellen - Globale Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6010)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7949
21. Wahlperiode 09.09.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Schahina Gambir, Dr. Ophelia Nick, Jamila
Schäfer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6010 –
Ernährungssouveränität herstellen – Globale Hungerkrise bekämpfen in
Zeiten wachsender Finanzierungslücken
A. Problem
Die Antragsteller stellen in dem Antrag fest, dass das Recht auf Nahrung ein
Menschenrecht sei und völkerrechtlich in Artikel 11 des Sozialpaktes der Vereinten
Nationen (VN) als Recht auf angemessene Ernährung verankert sei.
Ernährungssouveränität sei nicht nur Voraussetzung für die Verwirklichung des
Menschenrechts auf Nahrung, sondern auch zentral für Frieden, Stabilität und nachhaltige
Entwicklung weltweit. Allerdings würden sich aktuell, neben der drohenden
globalen Nahrungsmittelkrise aufgrund der Blockade der Straße von Hormus,
bestehende Hungerkrisen, wie im Sudan, in Gaza, in Afghanistan oder im Sahel, weiter
verschärfen. Die Ursachen dieser Entwicklung seien vielfältig und eng
miteinander verwoben. Die Folgen der menschengemachten Klimakrise, Kriege und
bewaffnete Konflikte, soziale Ungleichheiten sowie wirtschaftliche Krisen
verstärkten sich gegenseitig. Zudem seien die Finanzierungslücken enorm hoch, weil
zentrale Geberländer die Mittel drastisch gekürzt hätten.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/6010 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Dr. Wolfgang Stefinger
Vorsitzender
Claudia Roth
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Claudia Roth
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/6010 in seiner 81. Sitzung am 22. Mai 2026 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an
den Auswärtigen Ausschuss, den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und
Energie, den Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass die Bundesregierung, angesichts der durch die Blockade der Straße
von Hormus ausgelösten Preisschocks bei Düngemitteln, Nahrungsmitteln und Energie, aufgefordert werden
solle,
– die humanitäre Hilfe (HH) und Entwicklungszusammenarbeit (EZ) in den akutesten Krisenregionen deutlich
aufzustocken und keine weiteren eigenen Kürzungen vorzunehmen, die die bestehenden Lücken
vergrößerten;
– die strukturelle Abhängigkeit vieler Länder des Globalen Südens von mineralischen Düngemitteln als
systemisches Risiko anzuerkennen, durch gezielte Projektförderungen abzumildern und langfristig zu
reduzieren sowie sich für Anreize einzusetzen, welche die lokale und regionale Produktion und Verteilung von
Biodünger und Bioinputs strukturell stärken würden;
– Partnerländer, insbesondere in den sogenannten am wenigsten entwickelten Ländern (Least Developed
Countries, LDCs), verstärkt beim Ausbau erneuerbarer Energien zu unterstützen, damit Abhängigkeiten
durch Ölpreisschocks und Lieferblockaden künftig reduziert werden könnten;
– sich auf europäischer und internationaler Ebene für eine schnelle und umfassende Entschuldung
hochverschuldeter Länder des Globalen Südens einzusetzen und den Mitteln für Ernährungssicherheit und
klimaresiliente Landwirtschaft Vorrang vor Schuldendienst einzuräumen.
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf,
– für verlässliche humanitäre Hilfe und EZ in Krisenkontexten zu sorgen und für die internationale humanitäre
Hilfe sicherzustellen, dass sie ausschließlich nach humanitären Prinzipien und Bedürftigkeit vergeben
werde;
– den ungehinderten Zugang zu Krisenregionen zu sichern, auf alle Konfliktparteien einzuwirken, dass
humanitäres Völkerrecht eingehalten und der Einsatz von Hunger als Kriegswaffe auf allen diplomatischen
Ebenen geächtet werde sowie lokale zivilgesellschaftliche Organisationen in ihren dementsprechenden
Bemühungen gezielt zu stärken.
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
– das Recht auf Nahrung durchzusetzen und als verbindlichen Maßstab für alle Reformentscheidungen des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zu verankern, zukünftige
Reformentscheidungen an den Prinzipien der Ernährungssouveränität auszurichten, deren Umsetzung
regelmäßig zu evaluieren und sicherzustellen, dass eine Neuausrichtung der deutschen EZ nicht primär geo-
und wirtschaftspolitischen Interessen folge oder zu Mittelkürzungen genutzt werde.
In dem Antrag wird weiterhin gefordert,
– die europäische Agrar- und Handelspolitik kohärent zu gestalten und sicherzustellen, dass die europäische
EZ konsequent im Sinne der Ernährungssouveränität und der agrarökologischen Transformation gestaltet
werde. Das solle bei den Verhandlungen des Mehrjährigen Finanzrahmens durch spezifische
Mittelallokationen („ringfencing“), bei dem Außenfinanzierungsinstrument „Global Europe“ der Europäischen Union
(EU) durch ausreichende Mittel für nachhaltige Ernährungssysteme und klimaresiliente Landwirtschaft
erreicht werden;
- die regionale Integration und die Umsetzung der afrikanischen kontinentalen Freihandelszone AfCFTA zu
unterstützen, um regionale Wertschöpfungsketten zu stärken. Dabei solle sichergestellt sein, dass kleine und
mittelständische Unternehmen, Frauen, die Jugend und Kleinbäuerinnen und -bauern fair von der
wirtschaftlichen Integration profitierten.
Die Antragsteller fordern die Bundesregierung außerdem auf,
– Agrarökologie ins Zentrum zu rücken und die Förderung traditioneller agrarökologischer Praktiken, lokaler
bodenschonender Nutzungssysteme und pastoraler Formen zu priorisieren sowie traditionelles Saatgut als
Gemeingut anzuerkennen und vor einer Patentierung zu schützen;
– Kooperationen mit der Privatwirtschaft im Ernährungsbereich an den Nachhaltigen Entwicklungszielen
(Sustainable Development Goals, SDGs) Agrarökologie und Ernährungssouveränität auszurichten und
keine Projekte zu fördern, die primär auf inputintensive industrielle Landwirtschaft zugunsten des
Agribusiness abzielen;
– agrarökologische, langfristige und resiliente Strukturhilfen auszubauen und dabei eng mit lokalen
Gemeinschaften und bäuerlichen Organisationen als zentralen Akteuren der Ernährungssicherung
zusammenzuarbeiten;
– Frauen sowie andere marginalisierte Gruppen im ländlichen Raum gezielt zu unterstützen durch
gleichberechtigten Zugang zu Land, Saatgut, Krediten und landwirtschaftlicher Beratung.
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
– den fairen Zugang zu Land für die ländliche Bevölkerung zu ermöglichen und Landgrabbing zu verhindern;
– Programme für die Stärkung von Landrechten indigener und lokaler Gemeinschaften, Frauen,
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sowie der Landbevölkerung zu fördern;
– zivilgesellschaftliche Akteure strukturell zu stärken und deutsche zivilgesellschaftliche Organisationen
sowie die VN und ihre Organisationen als Mittelempfänger dazu zu verpflichten und zu befähigen, flexible,
mehrjährige und möglichst ungebundene Mittel an lokale Partner weiterzugeben;
– für eine verlässliche Finanzierung zu sorgen und die Kürzungen im BMZ-Etat zurückzunehmen und das
Budget für EZ auf mindestens das Niveau von 2024 (11,2 Milliarden Euro) anzuheben, um ein verlässlicher
Partner bleiben zu können;
– ihr finanzielles Engagement gegenüber der EU, multilateralen Organisationen sowie nichtstaatlichen
humanitären Organisationen zu stärken;
– darauf hinzuwirken, dass multilaterale und nationale Entwicklungsbanken ihre Investitionen,
Konditionalitäten und Programmstrategien im Agrar- und Ernährungsbereich an den Prinzipien der
Ernährungssouveränität, dem Menschenrecht auf Nahrung und agrarökologischen Ansätzen ausrichten.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/6010 in seiner 27. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags.
Der Finanzausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/6010 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags.
Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/6010 in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten
und mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 21/6010 in seiner 43. Sitzung am
8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat die Vorlage auf Drucksache 21/6010 in seiner
28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die Vorlage auf
Drucksache 21/6010 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/6010 in seiner
27. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bei Stimmenthaltung der Fraktion der
AfD die Ablehnung des Antrags.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/6010 in
seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die Ablehnung des
Antrags.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache
21/6010 in seiner 24. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke die
Ablehnung des Antrags.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eröffnete, dass das Recht auf Nahrung ein Menschenrecht sei.
Trotzdem würden Hunderte von Millionen Menschen unter chronischem Hunger leiden. Das sei keine
Naturkatastrophe, sondern ein Ausdruck politischer Entscheidungen, struktureller Ungleichheit und wachsender
Finanzierungslücken. Die aktuellen Krisen zeigten deutlich, wie verletzlich globale Lieferketten seien, wenn Preise für Energie,
Dünger oder Getreide steigen würden, und das treffe vor allem die ärmsten Länder. Allein durch die Blockade
der Straße von Hormus könnten zusätzliche 45 Millionen Menschen von Hunger betroffen sein.
Mit dem Hunger beginne ein Kreislauf: Instabilität führe zu Hunger, Hunger führe zu Verzweiflung, Verzweiflung
verschärfe Konflikte. Gerade in einer Zeit, in der Kriege und geopolitische Spannungen zunehmen würden, dürfe
die Bekämpfung des Hungers nicht auf kurzfristige Nothilfe reduziert werden. Wer Hunger bekämpfen wolle,
müsse präventiv handeln und die Ursachen angehen, und genau hier setze der vorliegende Antrag an.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wolle globale Hungerkrisen durch Ernährungssouveränität
bekämpfen. Ernährungssouveränität bedeute, dass Menschen und auch Staaten selbstbestimmt über ihre
Ernährungssysteme entscheiden könnten. Deswegen brauche man nicht weniger, sondern mehr Investitionen in Resilienz. Man
brauche widerstandsfähige Ernährungssysteme und weniger Abhängigkeiten. Man brauche Agrarökologie, lokale
Wertschöpfung und klimaangepasste Landwirtschaft. Während Hungerkrisen eskalierten, sende die geplante
BMZ-Haushaltskürzung aus Sicht der Antragsteller ein völlig falsches Signal. Wer jetzt spare, verschärfe Krisen
und schwäche Deutschlands Glaubwürdigkeit als verlässlicher Partner.
Man fordere in dem Antrag die Stärkung der EZ als notwendige Prävention. Wer Hungerkrisen und
Destabilisierung verhindern wolle, müsse jetzt strategisch in die EZ investieren. Man wolle kleinbäuerliche Strukturen, lokale
Märkte und regionale Wertschöpfungsketten stärken. Man fordere faire Handelsbedingungen, den Abbau
gefährlicher Abhängigkeiten und die konsequente Ausrichtung deutscher und europäischer Politik am Recht auf
Nahrung, denn das sei ein Menschenrecht. Man fordere ein Ende von Landgrabbing und Lebensmittelspekulationen
sowie den Ausbau agrarökologischer Ansätze und klimaresilienter Landwirtschaft. Hunger sei kein Schicksal.
Hunger sei vielmehr politisch gemacht, und das sei politisch lösbar. Deswegen habe man den Antrag eingebracht
und bitte um Zustimmung.
Die Fraktion der CDU/CSU verwies darauf, dass man zu dem Thema bereits eine hitzige Aussprache im Plenum
gehabt habe, aber es sei durchaus ein wichtiges Thema. Man stimme der antragstellenden Fraktion ausdrücklich
zu, dass politische Rahmenbedingungen ein zentrales Element in der Bekämpfung von Welthunger seien, gerade
auch mit Blick auf die Unterbrechung der Düngemittelversorgung in der Straße von Hormus. Die Fraktion der
CDU/CSU habe dieses Thema bereits mehrfach im Ausschuss aufgerufen, und man wünsche sich ein auf
europäischer und internationaler Ebene koordiniertes Auftreten in der Frage des Düngemittelmangels. Dieser zeichne
sich absehbar in Entwicklungsländern des Globalen Südens ab. Wer heute nicht düngen könne, der werde morgen
nicht ernten können und übermorgen hungern müssen.
Im Antrag gebe es allerdings den einen oder anderen Punkt, den man anders bewerte. Es werde vorgeschlagen,
im Rahmen der EZ ungebundene Mittel an lokale Partner weiterzuleiten. Das halte man in der Ausgestaltung, wie
es von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen werde, für haushaltsrechtswidrig.
Am Duktus und den Formulierungen des Antrags sei unzweifelhaft die Handschrift der antragstellenden Fraktion
zu erkennen. Man schließe sich der Prosa, insbesondere zu kleinteiligen bäuerlichen Strukturen, in dieser Form
nicht an, weil es nach Auffassung der Fraktion der CDU/CSU vor allem um die Output-Orientierung und
insgesamt die Kalorienproduktion gehe. Man müsse sich von der einen oder anderen, vielleicht auch weltanschaulich
überfrachteten, Vorstellung verabschieden, wenn es um effiziente Nahrungsmittelversorgung gehe.
Man begrüße allerdings ausdrücklich, dass der Antrag sich positiv zu regionalen Freihandelsstrukturen äußere,
denn Freihandel könne einen wichtigen Beitrag zur Nahrungssicherung leisten. In dem Zusammenhang würde
man sich freuen, wenn man in einem nächsten Abstraktionsschritt auch überregionale Freihandelsstrukturen
positiv bewerten würde, denn die könnten einen ebenso wichtigen Beitrag leisten. Man würde sich zudem freuen,
die antragstellende Fraktion künftig bei entsprechenden Diskussionen politisch an der Seite der Fraktion der
CDU/CSU zu wissen.
Es sei ein wichtiges Thema, und man sollte es politisch aufrufen, gerade mit Blick auf das akute Thema
Düngemittelversorgung. Nichtsdestoweniger werde man aufgrund der handwerklichen und inhaltlichen Unterschiede
den Antrag ablehnen.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass es in dem Antrag um „Ernährungssouveränität herstellen – Globale
Hungerkrise bekämpfen in Zeiten wachsender Finanzierungslücken“ gehe. Dass überall Geldmangel herrsche, wisse
man auch, und der vorliegende Antrag sei grundsätzlich vernünftig, denn keiner wolle, dass Menschen in der Welt
hungerten. Aber die Fraktion der AfD bevorzuge nach wie vor das Konzept „Hilfe zur Selbsthilfe“.
In dem Antrag seien einige Punkte vorhanden, die dahingehend auch funktionieren würden, aber es gebe
gleichzeitig die ideologischen Aspekte, etwa im Bereich der Klimapolitik. Man wisse um die Probleme bei der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und dass in Jemen bandenmäßig Gelder
veruntreut worden seien. Dort noch mehr Geld zu investieren, obwohl man nicht einmal sicherstellen könne, dass die
Abrechnungen vernünftig gemacht würden, sei nicht akzeptabel. In dem Antrag werde auch ein Ausbau der
erneuerbaren Energien in den Partnerländern angesprochen, aber man bekomme es nicht einmal in Deutschland hin,
sich mit erneuerbaren Energien durchgehend vernünftig zu versorgen.
Ernährungssouveränität entstehe nicht durch immer neue Programme, sondern durch Eigenverantwortung, durch
Rechtssicherheit, durch funktionierende Märkte und durch Selbstversorgung. Dazu müsse man Hilfe bereitstellen,
damit sich die Länder mehr und mehr selbst versorgen könnten.
Man stelle aber fest, sobald man weniger bezahle, entstehe auch Not, und dann rede man darüber, dass man noch
mehr Geld investieren müsse. Es werde präventives Handeln erwähnt, und dem stimme man zu, aber dazu finde
sich zu wenig Konkretes in dem Antrag. Die Fraktion der AfD sage grundsätzlich „Ja“ zu Hilfe in Notlagen, aber
zu Dauerzahlungen ohne Reformen sage man „Nein“, und deshalb lehne man diesen Antrag ab.
Die Fraktion der SPD entgegnete, dass man die Analyse des vorliegenden Antrags teile. Man sehe ebenfalls,
dass die weltweite Ernährungslage dramatisch sei. Deshalb sei klar, dass das Recht auf Nahrung ein zentraler
Maßstab der deutschen EZ bleiben müsse.
Gerade die Investitionen in nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme seien dazu da, die Fraktion der AfD nenne
es „Hilfe zur Selbsthilfe“, um die Voraussetzungen zu schaffen, den Hunger dauerhaft zu überwinden. Deshalb
begrüße man sehr, dass das BMZ die Bekämpfung von Armut und Hunger und die Transformation nachhaltiger
Ernährungssysteme in den Mittelpunkt des laufenden Reformprozesses stelle und es die erste Priorität habe.
Der vorliegende Antrag erkenne die Neuausrichtung ausdrücklich an, was die Fraktion der SPD ebenso
unterstreiche. Trotz vieler inhaltlicher Gemeinsamkeiten bleibe der Antrag in der gewählten Art jedoch sehr kleinteilig,
teilweise zu einseitig und sei vor allem haushaltspolitisch nicht ausreichend unterlegt. Die Fraktion der SPD werde
dem Antrag deshalb nicht zustimmen, aber man werde das Thema weiterverfolgen. Man setze weiterhin auf die
breite Unterstützung des laufenden Reformprozesses im BMZ und werde ihn verstärkt in die parlamentarische
Arbeit einbinden.
Die Fraktion Die Linke hob hervor, dass man den vorliegenden Antrag begrüße, denn er erkenne an, dass es ein
Recht auf Nahrung gebe und dass das der Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen sei, die dann, entsprechend
unterfüttert, weltweit umgesetzt werden müssten.
Die Fraktion Die Linke störe die angesprochene Prosa im Antrag nicht, denn es gehe keineswegs nur um
Kalorienproduktion und Output. Das „Nur satt werden“ habe vielmehr weitgehende Folgen, auch in gesundheitlichen
Punkten. Deswegen seien Kalorien nicht die alleinige Antwort, wenn es um Ernährungssouveränität gehe.
Man sei außerdem der Auffassung, dass die humanitäre Hilfe und die EZ für die akutesten Regionen aufgestockt
werden müssten; das dürfe man nicht weiter zurückfahren. Die Blockade der Straße von Hormus habe als
wesentliche Auswirkungen Preisschocks bei Düngemitteln, Nahrungsmitteln und Energie. Die ausbleibenden
Düngemittellieferungen würden Auswirkungen haben, die man sich momentan noch nicht ausmalen könne, und
deswegen müsse man an diesen Punkten auf jeden Fall vorsorgen.
Ernährungsunsicherheit sei mehr als der bloße Mangel an Nahrung, sie führe zu tiefgreifenden sozialen und
wirtschaftlichen Problemen. So stürze der Verlust von Nutztieren und landwirtschaftlichen Flächen viele
Kleinbäuerinnen und -bauern in eine existenzielle Krise, und ohne Einkommen und Ressourcen würden sie ihre
Existenzgrundlage nicht mehr halten können oder sie seien gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Das wiederum habe
weltweit in den Regionen, wo Hunger herrsche, gravierende Auswirkungen auf andere Bereiche.
Deswegen dürfe es zu keinen weiteren Kürzungen kommen, die Mittel müssten vielmehr drastisch aufgestockt
werden, denn man sehe, wie die aktuelle Kürzungspolitik Menschenleben kosteten. Man müsse auch an anderen
Stellen Vorsorgemaßnahmen treffen, wie im Vorfeld von El-Niño-Ereignissen, denn das habe auch immer große
Auswirkungen auf die Ernährungssouveränität und Ernährungssicherheit. Deswegen sei es richtig und wichtig,
einen vorausschauenden Antrag zu verfassen, und deshalb sei die Zustimmung der Fraktion Die Linke garantiert.
Berlin, den 8. Juli 2026
Claudia Roth
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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