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Für ein friedliches Syrien - Keine Zusammenarbeit mit islamistischen Akteuren - Humanitäre Hilfe ausbauen und demokratische Selbstverwaltungsstrukturen anerkennen

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 21/3304 · Antrag · Original ↗

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Für ein friedliches Syrien - Keine Zusammenarbeit mit islamistischen Akteuren - Humanitäre Hilfe ausbauen und demokratische Selbstverwaltungsstrukturen anerkennen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3304 21. Wahlperiode 16.12.2025 Antrag der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Für ein friedliches Syrien – Keine Zusammenarbeit mit islamistischen Akteuren – Humanitäre Hilfe ausbauen und demokratische Selbstverwaltungsstrukturen anerkennen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Durch den Sturz des Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 haben der mehr als zehn Jahre andauernde Krieg in Syrien und die Diktatur des Assad-Regimes ein Ende gefunden. Doch der Machtwechsel hat nicht zu Stabilität oder Demokratie geführt. Stattdessen kontrolliert die nur auf dem Papier aufgelöste islamistische Organisation Hay’at Tahrir al-Sham (HTS) unter der Führung von Ahmed al-Sharaa das Land. Die Menschenrechtslage in Syrien bleibt nach wie vor äußerst prekär und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen prägen den Alltag vieler Menschen. Zwar wurden erste Ansätze für Rechtsstaatlichkeit erlassen, doch es gibt weiterhin willkürliche Inhaftierungen, Folter, identitätsbasierte Gewalt und Massenhinrichtungen. Die sogenannte Übergangsregierung hat zwar versprochen, Gewalttaten aufzuklären, doch fehlt es an Transparenz und umfassender Rechenschaftspflicht, sodass die Gewaltakte gegen Zivilpersonen und ethnische und religiöse Gruppen andauern. Nach Einschätzungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages ist das Regime regelmäßig an Massakern und schweren Menschenrechtsverletzungen gegenüber verschiedenen Bevölkerungsgruppen, darunter sogenannten ethnischen und religiösen Gruppen wie den Alawiten, beteiligt (www.bundestag.de/ resource/blob/1111642/WD-2-044-25.pdf). Das Regime missachtet fundamentale Menschenrechte und unterdrückt die demokratische Selbstorganisation der Zivilgesellschaft in Syrien (www.hrw.org/world- report/2025/country-chapters/syria). Öffentliche Hinrichtungen, politische Verfolgung und Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit gehören zum Alltag (www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/middle-east/syria/). Frauen und Mädchen werden verschleppt, sind von systematischer sexualisierter Gewalt betroffen, werden diskriminiert und verlieren in vielen Landesteilen den Zugang zu Bildung. In den Medien und in der Öffentlichkeit wird für die Zwangsverschleierung geworben (Gutachten Wissenschaftliche Dienste s. o., https://theconversa- tion.com/syrias-new-leader-promised-democracy-then-he-excluded-women- fromparliamentary-elections-267625). Die humanitäre Situation ist weiterhin dramatisch: Millionen Menschen leben in zerstörten Städten und Dörfern ohne ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln, Trinkwasser, medizinischer Betreuung oder Strom. Das ist besonders verheerend, da 90 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze leben (https://library.fes.de/pdf-files/international/22410.pdf). Laut eines Berichts der Friedrich Ebert Stiftung trägt die Wirtschaftspolitik des Regimes weiter zur Verarmung der Bevölkerung bei (s. o.). Viele Binnenvertriebene sind in überfüllten Lagern untergebracht, wo elementare Hygienestandards fehlen und Krankheiten grassieren (www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/syrien-immenser-bedarf-humanitaere-hilfe). Von der EU bereitgestellte Mittel für humanitäre Hilfe und den wirtschaftlichen Wiederaufbau bergen das Risiko des Missbrauchs durch Akteure, die eine innersyrische Versöhnung behindern beispielsweise indem sie Hilfsgüter und Finanzmittel diskriminierend verteilen, oppositionelle Bevölkerungsgruppen ausschließen oder Entwicklungsprojekte zur militärischen Aufrüstung und Kontrolle bestimmter Gebiete zweckentfremden. Nach dem Sturz des Assad-Regimes wächst der Bedarf an Konditionalität, um die EU-Mittel an eine menschenrechtskonforme Nutzung zu binden und den innersyrischen Dialog zu stärken, da Transparenz und Kontrollen derzeit unzureichend sind. Nachbarstaaten sowie Regionalmächte wirken auf die Entwicklungen in Syrien ein. Israel kontrolliert seit 1967 die Golanhöhen, die völkerrechtlich als syrisches Gebiet gelten, und hat nach dem Sturz Assads im Dezember 2024 Truppen in die UN- Pufferzone und weitere angrenzende Gebiete im Südwesten Syriens verlegt, um militärstrategische Positionen zu sichern. Gleichzeitig ist die Türkei seit dem syrischen Bürgerkrieg de facto Besatzungsmacht in Nord-Syrien, wo türkische Truppen und verbündete islamistische Milizen Gebiete wie Afrin und Teile von Aleppo kontrollieren. Diese Besetzungen verletzen die syrische Souveränität und die territoriale Integrität Syriens, was den wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes und den innersyrischen Versöhnungsprozess erschwert. Im Nordosten Syriens hat die kurdische Bevölkerung im breiten Bündnis mit anderen ethnischen und religiösen Gruppen in der Anfangszeit des Krieges eine de facto autonome Selbstverwaltung „Autonome Administration Nord- und Ostsyrien“ (AANES) aufgebaut, die sowohl eine demokratische Alternative zum gestürzten Assad-Regime als auch zur Herrschaft der regierenden Islamisten darstellt. Die militärischen Selbstverteidigungskräfte der Syrian Democratic Forces (SDF) hatten maßgeblich Anteil an der Zerschlagung der Schreckensherrschaft des sogenannten Islamischen Staats (IS). Als Folge mussten und müssen zehntausende ehemalige IS-Kämpfer samt Familienangehöriger in Haftanstalten und Lagern untergebracht und rund um die Uhr bewacht werden. Das Lager Al-Hol in Nordostsyrien allein beherbergt zehntausende Insassen, darunter Hunderte mit deutscher Staatsangehörigkeit, vor allem Frauen und Kinder mit familiären Bindungen zum IS, die unter katastrophalen Bedingungen leben müssen und hohen Risiken für Radikalisierung und Gewalt ausgesetzt sind. Deutschland hat bislang erst wenigen ehemaligen IS-Angehörigen mit deutscher Staatsangehörigkeit die Rückkehr erlaubt und lässt die Kräfte vor Ort mit dem Problem allein. Unter dem Assad-Regime kam es zu systematischen, schwersten Menschenrechtsverletzungen wie planmäßigen Massenermordungen in staatlichen Haftanstalten wie beispielsweise dem Saidnaja-Gefängnis oder dem Militärkrankenhaus Haresta sogar unter Beteiligung medizinischen Personals (www.justiceinfo.net/en/79534-syrian-trial- germany-role-doctors-hospitals-iassad-regimes-prison-system.html) zu massenhafter Folter, zum Verschwindenlassen von Menschen und militärischen Angriffen gegen zivile Ziele mit Einsatz von international geächteten Waffen wie chemischen Kampfstoffen, Streumunition und Fassbomben. Viele der hierfür Verantwortlichen befinden sich nun auf der Flucht oder in neuen Positionen. Deutschland wendet das Völkerrechtsprinzip der universellen Jurisdiktion an und hat bereits Verfahren gegen syrische Täter eingeleitet. Im Januar 2022 hat das Oberlandesgericht Koblenz den Ex- Mitarbeiter des Assad-Regimes Anwar R. zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien verurteilt. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. auf das Regime dahingehend einzuwirken, dass dieses alles in ihrer Macht Stehende tut, um Angriffe auf Bevölkerungsgruppen wie die Alawiten und Drusen sowie Gewalt gegen Frauen und queere Menschen sofort zu stoppen und diese offiziell verurteilt; 2. die humanitäre Hilfe für Syrien massiv zu intensivieren sowie den uneingeschränkten Zugang von humanitärer Hilfe und Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit zu allen Landesteilen Syriens nach dem menschlichen Bedarf diskriminierungsfrei zu gewährleisten, d. h. insbesondere auch für die demokratische Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien (AANES); 3. die demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen in Nordostsyrien sowie ihre Forderungen anzuerkennen und die Verhandlungen mit der sogenannten Übergangsregierung zu unterstützen; 4. bei der Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus eine menschenrechtliche Konditionierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vorzunehmen sowie Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Verwendung von Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit zu treffen, die dem innersyrischen Versöhnungsprozess zuwiderlaufen; 5. im Kontext des Wiederaufbaus transparent zu machen wer im Deutsch-Syrischen Wirtschaftsrat, dessen Koordination das Auswärtige Amt innehat, vertreten ist und Transparenz über dessen Vorgehen zu schaffen; 6. personenbezogene Sanktionen gegen Mitglieder der sogenannten Übergangsregierung zu verhängen, die für Menschenrechtsverbrechen gegen verschiedene Bevölkerungsgruppen wie Alawiten und Drusen verantwortlich sind; 7. den innersyrischen Dialog und die nationale Aussöhnung aller Bevölkerungsgruppen in Syrien ebenso wie die Aufarbeitung der Gewaltverbrechen des Assad- Regimes und die Aufklärung über den Verbleib der großen Anzahl Vermisster in Syrien zu unterstützen; 8. alle relevanten politischen Akteure in Syrien, einschließlich der Selbstverwaltung von Nord- und Ostsyrien (AANES), in den Wiederaufbauprozess einzubeziehen sowie die Forderungen nach einem dezentral verwalteten Syrien zu unterstützen, um eine umfassende politische Lösung zu fördern; 9. mit Nachdruck auf die Beendigung der völkerrechtswidrigen militärischen Besatzungen syrischer Staatsgebiete durch die Türkei und Israel sowie auf die sofortige Einstellung jeglicher militärischen Angriffe auf syrisches Territorium hinzuwirken, um weitere Eskalationen im regionalen Konflikt zu verhindern; 10. Abschiebungen und Rücküberstellungen nach Syrien angesichts des Ausmaßes der kriegsbedingten Zerstörungen und weiterhin prekären Sicherheitslage sofort zu beenden; 11. sich dafür einzusetzen, dass mutmaßliche IS-Kämpfer in Deutschland vor Gericht gestellt werden dabei mit den Justizbehörden bezüglich möglicher Anklage kooperieren sowie die demokratische Selbstverwaltung AANES materiell zu unterstützen, um bessere Lebensbedingungen schaffen zu können und in sicherheitspolitischen Fragen eng mit ihr zu kooperieren, um die Ausbruchsgefahren in den Haftanstalten und Lagern für IS-Angehörige einzudämmen und damit dem Risiko neuer islamistischer Anschläge auch in- und außerhalb Europas entgegenzuwirken; 12. die Bemühungen für Strafermittlungen und Anklagen gegen mutmaßliche Kriegsverbrecher aus Syrien in Deutschland nach dem Weltrechtsprinzip zu unterstützen und zu intensivieren. Berlin, den 16. Dezember 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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