Für ein friedliches Syrien - Keine Zusammenarbeit mit islamistischen Akteuren - Humanitäre Hilfe ausbauen und demokratische Selbstverwaltungsstrukturen anerkennen
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Für ein friedliches Syrien - Keine Zusammenarbeit mit islamistischen Akteuren - Humanitäre Hilfe ausbauen und demokratische Selbstverwaltungsstrukturen anerkennen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3304
21. Wahlperiode 16.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Cansu Özdemir, Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates
Gürpinar, Maren Kaminski, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte
Antonia Neuhäuser, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Für ein friedliches Syrien – Keine Zusammenarbeit mit islamistischen
Akteuren – Humanitäre Hilfe ausbauen und demokratische
Selbstverwaltungsstrukturen anerkennen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Durch den Sturz des Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 haben der mehr
als zehn Jahre andauernde Krieg in Syrien und die Diktatur des Assad-Regimes ein
Ende gefunden. Doch der Machtwechsel hat nicht zu Stabilität oder Demokratie
geführt. Stattdessen kontrolliert die nur auf dem Papier aufgelöste islamistische
Organisation Hay’at Tahrir al-Sham (HTS) unter der Führung von Ahmed al-Sharaa das
Land.
Die Menschenrechtslage in Syrien bleibt nach wie vor äußerst prekär und
schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen prägen den Alltag vieler Menschen. Zwar wurden
erste Ansätze für Rechtsstaatlichkeit erlassen, doch es gibt weiterhin willkürliche
Inhaftierungen, Folter, identitätsbasierte Gewalt und Massenhinrichtungen. Die
sogenannte Übergangsregierung hat zwar versprochen, Gewalttaten aufzuklären, doch fehlt
es an Transparenz und umfassender Rechenschaftspflicht, sodass die Gewaltakte
gegen Zivilpersonen und ethnische und religiöse Gruppen andauern.
Nach Einschätzungen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages ist
das Regime regelmäßig an Massakern und schweren Menschenrechtsverletzungen
gegenüber verschiedenen Bevölkerungsgruppen, darunter sogenannten ethnischen und
religiösen Gruppen wie den Alawiten, beteiligt (www.bundestag.de/
resource/blob/1111642/WD-2-044-25.pdf).
Das Regime missachtet fundamentale Menschenrechte und unterdrückt die
demokratische Selbstorganisation der Zivilgesellschaft in Syrien (www.hrw.org/world-
report/2025/country-chapters/syria). Öffentliche Hinrichtungen, politische Verfolgung
und Einschränkungen der Meinungs- und Pressefreiheit gehören zum Alltag
(www.amnesty.org/en/location/middle-east-and-north-africa/middle-east/syria/).
Frauen und Mädchen werden verschleppt, sind von systematischer sexualisierter
Gewalt betroffen, werden diskriminiert und verlieren in vielen Landesteilen den Zugang
zu Bildung. In den Medien und in der Öffentlichkeit wird für die
Zwangsverschleierung geworben (Gutachten Wissenschaftliche Dienste s. o., https://theconversa-
tion.com/syrias-new-leader-promised-democracy-then-he-excluded-women-
fromparliamentary-elections-267625).
Die humanitäre Situation ist weiterhin dramatisch: Millionen Menschen leben in
zerstörten Städten und Dörfern ohne ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln,
Trinkwasser, medizinischer Betreuung oder Strom. Das ist besonders verheerend, da
90 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze leben
(https://library.fes.de/pdf-files/international/22410.pdf). Laut eines Berichts der
Friedrich Ebert Stiftung trägt die Wirtschaftspolitik des Regimes weiter zur Verarmung der
Bevölkerung bei (s. o.). Viele Binnenvertriebene sind in überfüllten Lagern
untergebracht, wo elementare Hygienestandards fehlen und Krankheiten grassieren
(www.aerzte-ohne-grenzen.de/presse/syrien-immenser-bedarf-humanitaere-hilfe).
Von der EU bereitgestellte Mittel für humanitäre Hilfe und den wirtschaftlichen
Wiederaufbau bergen das Risiko des Missbrauchs durch Akteure, die eine innersyrische
Versöhnung behindern beispielsweise indem sie Hilfsgüter und Finanzmittel
diskriminierend verteilen, oppositionelle Bevölkerungsgruppen ausschließen oder
Entwicklungsprojekte zur militärischen Aufrüstung und Kontrolle bestimmter Gebiete
zweckentfremden. Nach dem Sturz des Assad-Regimes wächst der Bedarf an
Konditionalität, um die EU-Mittel an eine menschenrechtskonforme Nutzung zu binden und
den innersyrischen Dialog zu stärken, da Transparenz und Kontrollen derzeit
unzureichend sind.
Nachbarstaaten sowie Regionalmächte wirken auf die Entwicklungen in Syrien ein.
Israel kontrolliert seit 1967 die Golanhöhen, die völkerrechtlich als syrisches Gebiet
gelten, und hat nach dem Sturz Assads im Dezember 2024 Truppen in die UN-
Pufferzone und weitere angrenzende Gebiete im Südwesten Syriens verlegt, um
militärstrategische Positionen zu sichern. Gleichzeitig ist die Türkei seit dem syrischen
Bürgerkrieg de facto Besatzungsmacht in Nord-Syrien, wo türkische Truppen und verbündete
islamistische Milizen Gebiete wie Afrin und Teile von Aleppo kontrollieren. Diese
Besetzungen verletzen die syrische Souveränität und die territoriale Integrität Syriens,
was den wirtschaftlichen Wiederaufbau des Landes und den innersyrischen
Versöhnungsprozess erschwert.
Im Nordosten Syriens hat die kurdische Bevölkerung im breiten Bündnis mit anderen
ethnischen und religiösen Gruppen in der Anfangszeit des Krieges eine de facto
autonome Selbstverwaltung „Autonome Administration Nord- und Ostsyrien“ (AANES)
aufgebaut, die sowohl eine demokratische Alternative zum gestürzten Assad-Regime
als auch zur Herrschaft der regierenden Islamisten darstellt. Die militärischen
Selbstverteidigungskräfte der Syrian Democratic Forces (SDF) hatten maßgeblich Anteil an
der Zerschlagung der Schreckensherrschaft des sogenannten Islamischen Staats (IS).
Als Folge mussten und müssen zehntausende ehemalige IS-Kämpfer samt
Familienangehöriger in Haftanstalten und Lagern untergebracht und rund um die Uhr bewacht
werden. Das Lager Al-Hol in Nordostsyrien allein beherbergt zehntausende Insassen,
darunter Hunderte mit deutscher Staatsangehörigkeit, vor allem Frauen und Kinder mit
familiären Bindungen zum IS, die unter katastrophalen Bedingungen leben müssen
und hohen Risiken für Radikalisierung und Gewalt ausgesetzt sind. Deutschland hat
bislang erst wenigen ehemaligen IS-Angehörigen mit deutscher Staatsangehörigkeit
die Rückkehr erlaubt und lässt die Kräfte vor Ort mit dem Problem allein.
Unter dem Assad-Regime kam es zu systematischen, schwersten
Menschenrechtsverletzungen wie planmäßigen Massenermordungen in staatlichen Haftanstalten wie
beispielsweise dem Saidnaja-Gefängnis oder dem Militärkrankenhaus Haresta sogar unter
Beteiligung medizinischen Personals (www.justiceinfo.net/en/79534-syrian-trial-
germany-role-doctors-hospitals-iassad-regimes-prison-system.html) zu massenhafter
Folter, zum Verschwindenlassen von Menschen und militärischen Angriffen gegen
zivile Ziele mit Einsatz von international geächteten Waffen wie chemischen
Kampfstoffen, Streumunition und Fassbomben. Viele der hierfür Verantwortlichen befinden
sich nun auf der Flucht oder in neuen Positionen. Deutschland wendet das
Völkerrechtsprinzip der universellen Jurisdiktion an und hat bereits Verfahren gegen syrische
Täter eingeleitet. Im Januar 2022 hat das Oberlandesgericht Koblenz den Ex-
Mitarbeiter des Assad-Regimes Anwar R. zu lebenslanger Haft wegen Verbrechen gegen die
Menschlichkeit in Syrien verurteilt.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. auf das Regime dahingehend einzuwirken, dass dieses alles in ihrer Macht
Stehende tut, um Angriffe auf Bevölkerungsgruppen wie die Alawiten und Drusen
sowie Gewalt gegen Frauen und queere Menschen sofort zu stoppen und diese
offiziell verurteilt;
2. die humanitäre Hilfe für Syrien massiv zu intensivieren sowie den
uneingeschränkten Zugang von humanitärer Hilfe und Mitteln der
Entwicklungszusammenarbeit zu allen Landesteilen Syriens nach dem menschlichen Bedarf
diskriminierungsfrei zu gewährleisten, d. h. insbesondere auch für die demokratische
Selbstverwaltung in Nord- und Ostsyrien (AANES);
3. die demokratischen Selbstverwaltungsstrukturen in Nordostsyrien sowie ihre
Forderungen anzuerkennen und die Verhandlungen mit der sogenannten
Übergangsregierung zu unterstützen;
4. bei der Unterstützung des wirtschaftlichen Wiederaufbaus eine
menschenrechtliche Konditionierung der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit vorzunehmen
sowie Vorkehrungen gegen die missbräuchliche Verwendung von Mitteln der
Entwicklungszusammenarbeit zu treffen, die dem innersyrischen
Versöhnungsprozess zuwiderlaufen;
5. im Kontext des Wiederaufbaus transparent zu machen wer im Deutsch-Syrischen
Wirtschaftsrat, dessen Koordination das Auswärtige Amt innehat, vertreten ist
und Transparenz über dessen Vorgehen zu schaffen;
6. personenbezogene Sanktionen gegen Mitglieder der sogenannten
Übergangsregierung zu verhängen, die für Menschenrechtsverbrechen gegen verschiedene
Bevölkerungsgruppen wie Alawiten und Drusen verantwortlich sind;
7. den innersyrischen Dialog und die nationale Aussöhnung aller
Bevölkerungsgruppen in Syrien ebenso wie die Aufarbeitung der Gewaltverbrechen des Assad-
Regimes und die Aufklärung über den Verbleib der großen Anzahl Vermisster
in Syrien zu unterstützen;
8. alle relevanten politischen Akteure in Syrien, einschließlich der Selbstverwaltung
von Nord- und Ostsyrien (AANES), in den Wiederaufbauprozess einzubeziehen
sowie die Forderungen nach einem dezentral verwalteten Syrien zu unterstützen,
um eine umfassende politische Lösung zu fördern;
9. mit Nachdruck auf die Beendigung der völkerrechtswidrigen militärischen
Besatzungen syrischer Staatsgebiete durch die Türkei und Israel sowie auf die sofortige
Einstellung jeglicher militärischen Angriffe auf syrisches Territorium
hinzuwirken, um weitere Eskalationen im regionalen Konflikt zu verhindern;
10. Abschiebungen und Rücküberstellungen nach Syrien angesichts des Ausmaßes
der kriegsbedingten Zerstörungen und weiterhin prekären Sicherheitslage sofort
zu beenden;
11. sich dafür einzusetzen, dass mutmaßliche IS-Kämpfer in Deutschland vor Gericht
gestellt werden dabei mit den Justizbehörden bezüglich möglicher Anklage
kooperieren sowie die demokratische Selbstverwaltung AANES materiell zu
unterstützen, um bessere Lebensbedingungen schaffen zu können und in
sicherheitspolitischen Fragen eng mit ihr zu kooperieren, um die Ausbruchsgefahren in den
Haftanstalten und Lagern für IS-Angehörige einzudämmen und damit dem Risiko
neuer islamistischer Anschläge auch in- und außerhalb Europas
entgegenzuwirken;
12. die Bemühungen für Strafermittlungen und Anklagen gegen mutmaßliche
Kriegsverbrecher aus Syrien in Deutschland nach dem Weltrechtsprinzip zu
unterstützen und zu intensivieren.
Berlin, den 16. Dezember 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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