Beteiligungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am "Pride Month" (Antwort zu Drs. 21/6591)
Text
Beteiligungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am "Pride Month" (Antwort zu Drs. 21/6591)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6940
21. Wahlperiode 06.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming,
Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6591 –
Beteiligungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am
„Pride Month“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die vormalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien,
Claudia Roth, hat sich politisch und symbolisch im Rahmen des sogenannten
Pride Month im Juni eines jeden Jahres ihrer Amtszeit eingebracht.
Beispielsweise wurde mehrfach am 22. Juni die sogenannte Regenbogenflagge am
Bundeskanzleramt gehisst (vgl. kulturstaatsminister.de/starkes-zeichen-der-sol
idaritaet#). Der amtierende Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und
Medien, Dr. Wolfram Weimer, hat sich im vergangenen Jahr 2025 kritisch
gegenüber der sogenannten Gendersprache und deren Verwendung in
behördlichen Zusammenhängen positioniert (vgl. www.tagesschau.de/inland/gesellsch
aft/gendern-kulturstaatsminister-100.html), was ebenfalls in einem diskursiven
Zusammenhang mit kontroversen Fragestellungen von Geschlechtlichkeit,
Identität, Sexualität und behaupteter Diskriminierung aufweist. Die
Internetpräsenz des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien kündigt
bislang keine explizite Beteiligung an Veranstaltungen im „Pride Month“ an
(vgl. kulturstaatsminister.de/).
1. Nimmt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BKM) an Veranstaltungen, Festakten, Demonstrationen oder
vergleichbaren Ereignissen mit thematischem Bezug zum „Pride Month“ im Juni des
Jahres 2026 teil, und wenn nein, warum nicht (bitte sämtliche
Veranstaltungsteilnamen namentlich und mit Datum auflisten)?
Nein.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 6. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Beteiligen sich der BKM und die Bundesbehörden im Geschäftsbereich
des BKM organisatorisch und/oder finanziell an Veranstaltungen,
Festakten, Demonstrationen oder vergleichbaren Ereignissen mit thematischem
Bezug zum „Pride Month“ im Juni des Jahres 2026, und wenn nein,
warum nicht (bitte sämtliche Beteiligungen namentlich und mit Förderungen
auflisten)?
Nein.
3. Wird der BKM am Hissen der „Regenbogenfahne“ am Bundeskanzleramt
oder an weiteren Liegenschaften des Bundes teilnehmen, und wenn nein,
warum nicht?
Nein. Der BKM sieht es nicht als seine Aufgabe an, am Hissen von
„Regenbogenfahnen“ teilzunehmen.
4. In welchem Umfang sind aus dem Etat des BKM seit 2020
Haushaltsmittel verausgabt worden, um Maßnahmen mit thematischem Bezug zum
„Pride Month“ zu finanzieren (bitte nach Jahren, Maßnahmen und
jeweiligen Ausgaben aufschlüsseln)?
Es sind aus dem BKM-Etat seit 2020 keine Haushaltsmittel mit thematischem
Bezug zum „Pride Month“ verausgabt worden.
5. Wie bewertet der BKM Dr. Wolfram Weimer den „Pride Month“ vor dem
Hintergrund seiner öffentlichen Kritik an der sogenannten Gendersprache
in Behörden?
Der BKM nimmt keine Bewertungen privater Initiativen (hier „Pride Month")
vor.
6. Wie bewertet die Bundesregierung das Anbringen der Regenbogenflagge
am Bundeskanzleramt „als starkes Zeichen der Solidarität“ durch
Kulturstaatsministerin a. D. Claudia Roth (kulturstaatsminister.de/starkes-zeiche
n-der-solidaritaet) vor dem Hintergrund der Aussage des von amtierenden
Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer, das Gendern vertiefe „eine
Spaltung der Gesellschaft“ (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/gende
rn-kulturstaatsminister-100.html)?
BKM orientiert sich an den Empfehlungen des Rats für deutsche
Rechtschreibung. In der offiziellen Kommunikation wird daher auf Sonderzeichen wie
Sternchen, Doppelpunkte oder Unterstriche verzichtet – zugunsten von
sprachlicher Klarheit, rechtlicher Eindeutigkeit und allgemeiner Verständlichkeit. Ein
Zusammenhang dieser sprachlichen Vorgehensweise zum Anbringen der
Regenbogenflagge kann nicht erkannt werden. Zudem bewertet der BKM keine
Handlungen von Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgängern.
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ISSN 0722-8333
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