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Beteiligungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am "Pride Month" (Antwort zu Drs. 21/6591)

dip / drucksache 06.07.2026 · WP 21 · 21/6940 · Antwort · Original ↗

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Beteiligungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am "Pride Month" (Antwort zu Drs. 21/6591) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6940 21. Wahlperiode 06.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Helferich, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6591 – Beteiligungen des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien am „Pride Month“ V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die vormalige Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth, hat sich politisch und symbolisch im Rahmen des sogenannten Pride Month im Juni eines jeden Jahres ihrer Amtszeit eingebracht. Beispielsweise wurde mehrfach am 22. Juni die sogenannte Regenbogenflagge am Bundeskanzleramt gehisst (vgl. kulturstaatsminister.de/starkes-zeichen-der-sol idaritaet#). Der amtierende Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, hat sich im vergangenen Jahr 2025 kritisch gegenüber der sogenannten Gendersprache und deren Verwendung in behördlichen Zusammenhängen positioniert (vgl. www.tagesschau.de/inland/gesellsch aft/gendern-kulturstaatsminister-100.html), was ebenfalls in einem diskursiven Zusammenhang mit kontroversen Fragestellungen von Geschlechtlichkeit, Identität, Sexualität und behaupteter Diskriminierung aufweist. Die Internetpräsenz des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien kündigt bislang keine explizite Beteiligung an Veranstaltungen im „Pride Month“ an (vgl. kulturstaatsminister.de/). 1. Nimmt der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) an Veranstaltungen, Festakten, Demonstrationen oder vergleichbaren Ereignissen mit thematischem Bezug zum „Pride Month“ im Juni des Jahres 2026 teil, und wenn nein, warum nicht (bitte sämtliche Veranstaltungsteilnamen namentlich und mit Datum auflisten)? Nein. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vom 6. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Beteiligen sich der BKM und die Bundesbehörden im Geschäftsbereich des BKM organisatorisch und/oder finanziell an Veranstaltungen, Festakten, Demonstrationen oder vergleichbaren Ereignissen mit thematischem Bezug zum „Pride Month“ im Juni des Jahres 2026, und wenn nein, warum nicht (bitte sämtliche Beteiligungen namentlich und mit Förderungen auflisten)? Nein. 3. Wird der BKM am Hissen der „Regenbogenfahne“ am Bundeskanzleramt oder an weiteren Liegenschaften des Bundes teilnehmen, und wenn nein, warum nicht? Nein. Der BKM sieht es nicht als seine Aufgabe an, am Hissen von „Regenbogenfahnen“ teilzunehmen. 4. In welchem Umfang sind aus dem Etat des BKM seit 2020 Haushaltsmittel verausgabt worden, um Maßnahmen mit thematischem Bezug zum „Pride Month“ zu finanzieren (bitte nach Jahren, Maßnahmen und jeweiligen Ausgaben aufschlüsseln)? Es sind aus dem BKM-Etat seit 2020 keine Haushaltsmittel mit thematischem Bezug zum „Pride Month“ verausgabt worden. 5. Wie bewertet der BKM Dr. Wolfram Weimer den „Pride Month“ vor dem Hintergrund seiner öffentlichen Kritik an der sogenannten Gendersprache in Behörden? Der BKM nimmt keine Bewertungen privater Initiativen (hier „Pride Month") vor. 6. Wie bewertet die Bundesregierung das Anbringen der Regenbogenflagge am Bundeskanzleramt „als starkes Zeichen der Solidarität“ durch Kulturstaatsministerin a. D. Claudia Roth (kulturstaatsminister.de/starkes-zeiche n-der-solidaritaet) vor dem Hintergrund der Aussage des von amtierenden Kulturstaatsminister Dr. Wolfram Weimer, das Gendern vertiefe „eine Spaltung der Gesellschaft“ (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/gende rn-kulturstaatsminister-100.html)? BKM orientiert sich an den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung. In der offiziellen Kommunikation wird daher auf Sonderzeichen wie Sternchen, Doppelpunkte oder Unterstriche verzichtet – zugunsten von sprachlicher Klarheit, rechtlicher Eindeutigkeit und allgemeiner Verständlichkeit. Ein Zusammenhang dieser sprachlichen Vorgehensweise zum Anbringen der Regenbogenflagge kann nicht erkannt werden. Zudem bewertet der BKM keine Handlungen von Amtsvorgängerinnen und Amtsvorgängern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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