Paralleljustiz in Deutschland - Fehlende Lagebilder und mögliche Defizite bei der Bekämpfung (Antwort zu Drs. 21/6554)
Text
Paralleljustiz in Deutschland - Fehlende Lagebilder und mögliche Defizite bei der Bekämpfung (Antwort zu Drs. 21/6554)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6853
21. Wahlperiode 02.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6554 –
Paralleljustiz in Deutschland – Fehlende Lagebilder und mögliche Defizite bei der
Bekämpfung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden, wissenschaftlichen
Untersuchungen sowie Medienberichten stellt das Phänomen der sogenannten
Paralleljustiz weiterhin eine erhebliche Herausforderung für den deutschen
Rechtsstaat dar. Insbesondere in bestimmten abgeschotteten Clan-, Milieu-
und Parallelstrukturen werden Konflikte mutmaßlich bewusst außerhalb
staatlicher Gerichte und Strafverfolgungsbehörden geregelt (www.faz.net/aktuell/p
olitik/inland/nrw-legt-bundesweit-erstes-lagebild-zu-paralleljustiz-vor-179249
21.html). Dabei kommt es nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden unter
anderem zu Einschüchterungen von Geschädigten und Zeugen, informellen
„Schlichtungen“, finanziellen Ausgleichszahlungen sowie zur Einflussnahme
auf Ermittlungs- und Strafverfahren.
Das bislang einzige veröffentlichte Lagebild eines Landeskriminalamtes zum
Themenfeld Paralleljustiz aus Nordrhein-Westfalen beschreibt unter anderem
erhebliche Dunkelfelder, Schwierigkeiten bei der statistischen Erfassung
sowie mögliche Beeinflussungen staatlicher Strafverfolgung (www.welt.de/regio
nales/nrw/article237918963/Kriminalitaet-Forscher-sehen-Paralleljustiz-als-M
ilieuproblem-in-NRW.html). Ein bundesweites Lagebild oder eine
bundeseinheitliche statistische Erfassung existieren nach Kenntnis der Fragesteller
bislang nicht.
Die Fragesteller sehen hierin eine Gefahr für das staatliche Gewaltmonopol,
die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates sowie das Vertrauen der
Bevölkerung in staatliche Institutionen (https://dortmund.t-online.de/region/dortmun
d/id_100195420/paralleljustiz-friedensrichter-bei-muslimischen-konflikten-sei
ne-aufgaben.html).
Nachdem sich die Fragesteller bereits in der Vergangenheit der Problematik
der Paralleljustiz in Deutschland gewidmet haben (vgl. u. a. die Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen zu den Bundestagsdrucksachen
19/4150 und 19/4232), soll die erneute Kleine Anfrage insbesondere auch
dazu dienen, neue Erkenntnisse der Bundesregierung in diesem
Zusammenhang zu erfragen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 2. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Mit welcher Arbeitsdefinition arbeitet die Bundesregierung in Bezug auf
den Begriff „Paralleljustiz“?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der
Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Paralleljustiz in Deutschland“ auf
Bundestagsdrucksache 19/4150 verwiesen.
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß von
Formen der Paralleljustiz in Deutschland vor?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine empirischen über öffentliche Quellen
hinausgehende Erkenntnisse vor.
3. Welche Bundesbehörden befassen sich aktuell mit dem Themenfeld
Paralleljustiz?
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland liegen Justiz
und Rechtsprechung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder.
Das Bundesministerium des Innern hat sich seit 2006 im Rahmen der
Deutschen Islam Konferenz im Dialog mit islamischen Organisationen und
Gemeinschaften mit gemeinsamen Werten als Voraussetzung für das gedeihliche
Zusammenleben in Deutschland beschäftigt. Diese Ausarbeitungen bilden bis
heute die Grundlage des gesamtstaatlichen Dialogs mit islamischen
Gemeinschaften in Deutschland. Dabei wurden gemeinsame Standpunkte und
Empfehlungen erarbeitet, darunter auch zu parallelen Gerichtsbarkeiten.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das
Themenfeld im Rahmen eines in der 17. Legislaturperiode erstellten Berichts zu dem
Thema „Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? Streitbeilegung im
Rechtsstaat und muslimische Traditionen“ (https://publikationen.uni-tuebingen.de/xml
ui/bitstream/handle/10900/68417/Studie-Paralleljustiz.pdf?sequence=1, zuletzt
abgerufen am 29. Juni 2026) betrachtet.
4. Welche Erkenntnisse liegen dem Bundeskriminalamt über informelle
Konfliktregelungen außerhalb staatlicher Gerichte vor?
Dem Bundeskriminalamt liegen keine strukturierten Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
5. Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über
Lagebilder, strukturierte Erfassungen oder sonstige systematische
Auswertungen zum Themenfeld Paralleljustiz (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Der Bundesregierung ist das Lagebild Paralleljustiz des Ministeriums der Justiz
des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2022 bekannt.
6. Plant die Bundesregierung die Erstellung eines bundesweiten Lagebildes
zum Themenfeld Paralleljustiz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung plant derzeit kein bundesweites Lagebild zum
Themenfeld Paralleljustiz.
7. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung ggf.
bislang gegen eine bundeseinheitliche statistische Erfassung des
Phänomenbereichs Paralleljustiz?
Gegen eine bundeseinheitliche statistische Erfassung spricht insbesondere, dass
der Phänomenbereich Paralleljustiz nicht einheitlich definiert ist.
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Dunkelfelder
im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor?
9. Welche Deliktsbereiche sind nach Kenntnis der Bundesregierung
besonders häufig von Paralleljustiz betroffen?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Zusammenhänge zwischen Paralleljustiz und Clanstrukturen vor?
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Zusammenhänge zwischen Paralleljustiz und Organisierter Kriminalität vor?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Einschüchterungen oder Bedrohungen von Geschädigten und Zeugen im
Zusammenhang mit Paralleljustiz vor?
13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass
Ermittlungs- oder Strafverfahren durch außergerichtliche „Einigungen“,
sozialen Druck oder Einschüchterungen erschwert werden?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Im Hinblick auf
die föderale Kompetenzverteilung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über informelle
„Friedensrichter“ (vgl. www.justiz.nrw.de/sites/default/files/imported/fil
es/2022-03/lagebild_paralleljustiz.pdf ; S. 8), Vermittler oder
vergleichbare Strukturen im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor?
Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Paralleljustiz
im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität vor?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
Auswirkungen abgeschotteter Clan- oder Milieustrukturen auf die Durchsetzung
staatlicher Strafverfolgung im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor?
Im Hinblick auf die föderale Kompetenzverteilung wird auf die Antwort zu
Frage 3, im Übrigen auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. derzeit zur
Bekämpfung von Paralleljustiz?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die Antwort der Bundesregierung
zu den Fragen 8 bis 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD
„Paralleljustiz in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/4150 verwiesen.
18. Welche Rolle spielt das Thema Paralleljustiz nach Kenntnis der
Bundesregierung in der Aus- und Fortbildung von Polizeibehörden und Justiz?
Das Thema Paralleljustiz wird im Rahmen kriminologischer Inhalte des
Bachelorstudiums „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“, des
Masterstudiengangs für den höheren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei „Öffentliche
Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei
und im Rahmen des Diplomstudienganges „Polizeivollzugsdienst in der
Bundespolizei“ behandelt. Aufgegriffen wird es auch in der Ausbildung des
mittleren Polizeivollzugsdiensts der Bundespolizei.
Für die Ausbildung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen
und Staatsanwälten sind grundsätzlich die Länder zuständig. Diesbezüglich
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
19. Welche Maßnahmen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zum
Schutz von Zeugen und Geschädigten in Fällen mutmaßlicher
Paralleljustiz?
Zum Schutz von Zeugen und Geschädigten stehen generell die gesetzlichen
Instrumente des Zeugenschutzes sowie Maßnahmen im Bereich Opferschutz zur
Verfügung.
20. Prüft die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur
besseren Erfassung, Verfolgung oder statistischen Bewertung
rechtsstaatswidriger paralleljustizieller Strukturen, und wenn ja, welchen?
Die Bundesregierung beobachtet kontinuierlich, ob bestimmte gesellschaftliche
Entwicklungen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erzeugen.
21. Welche Zusammenarbeit besteht ggf. zwischen Bund und Ländern zur
Bekämpfung von Paralleljustiz?
Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erfolgt grundsätzlich über
die bestehenden Strukturen des polizeilichen und justiziellen
Informationsaustausches.
22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über digitale
Kommunikationsstrukturen im Zusammenhang mit informellen
Konfliktregelungen oder rechtsstaatswidrigen paralleljustiziellen Strukturen vor?
23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass
Paralleljustiz das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen
beeinträchtigt?
Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
24. Hat sich die Bundesregierung zu dem bislang veröffentlichten Lagebild
Nordrhein-Westfalens zum Themenfeld Paralleljustiz (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja,
wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln
zieht sie ggf. daraus?
Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Paralleljustiz in Deutschland - Fehlende Lagebilder und mögliche Defizite bei der Bekämpfung (Antwort)