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Paralleljustiz in Deutschland - Fehlende Lagebilder und mögliche Defizite bei der Bekämpfung (Antwort zu Drs. 21/6554)

dip / drucksache 02.07.2026 · WP 21 · 21/6853 · Antwort · Original ↗

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Paralleljustiz in Deutschland - Fehlende Lagebilder und mögliche Defizite bei der Bekämpfung (Antwort zu Drs. 21/6554) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6853 21. Wahlperiode 02.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6554 – Paralleljustiz in Deutschland – Fehlende Lagebilder und mögliche Defizite bei der Bekämpfung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden, wissenschaftlichen Untersuchungen sowie Medienberichten stellt das Phänomen der sogenannten Paralleljustiz weiterhin eine erhebliche Herausforderung für den deutschen Rechtsstaat dar. Insbesondere in bestimmten abgeschotteten Clan-, Milieu- und Parallelstrukturen werden Konflikte mutmaßlich bewusst außerhalb staatlicher Gerichte und Strafverfolgungsbehörden geregelt (www.faz.net/aktuell/p olitik/inland/nrw-legt-bundesweit-erstes-lagebild-zu-paralleljustiz-vor-179249 21.html). Dabei kommt es nach Einschätzung von Sicherheitsbehörden unter anderem zu Einschüchterungen von Geschädigten und Zeugen, informellen „Schlichtungen“, finanziellen Ausgleichszahlungen sowie zur Einflussnahme auf Ermittlungs- und Strafverfahren. Das bislang einzige veröffentlichte Lagebild eines Landeskriminalamtes zum Themenfeld Paralleljustiz aus Nordrhein-Westfalen beschreibt unter anderem erhebliche Dunkelfelder, Schwierigkeiten bei der statistischen Erfassung sowie mögliche Beeinflussungen staatlicher Strafverfolgung (www.welt.de/regio nales/nrw/article237918963/Kriminalitaet-Forscher-sehen-Paralleljustiz-als-M ilieuproblem-in-NRW.html). Ein bundesweites Lagebild oder eine bundeseinheitliche statistische Erfassung existieren nach Kenntnis der Fragesteller bislang nicht. Die Fragesteller sehen hierin eine Gefahr für das staatliche Gewaltmonopol, die Durchsetzungsfähigkeit des Rechtsstaates sowie das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen (https://dortmund.t-online.de/region/dortmun d/id_100195420/paralleljustiz-friedensrichter-bei-muslimischen-konflikten-sei ne-aufgaben.html). Nachdem sich die Fragesteller bereits in der Vergangenheit der Problematik der Paralleljustiz in Deutschland gewidmet haben (vgl. u. a. die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen zu den Bundestagsdrucksachen 19/4150 und 19/4232), soll die erneute Kleine Anfrage insbesondere auch dazu dienen, neue Erkenntnisse der Bundesregierung in diesem Zusammenhang zu erfragen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 2. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Mit welcher Arbeitsdefinition arbeitet die Bundesregierung in Bezug auf den Begriff „Paralleljustiz“? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Paralleljustiz in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/4150 verwiesen.  2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über das Ausmaß von Formen der Paralleljustiz in Deutschland vor? Der Bundesregierung liegen hierzu keine empirischen über öffentliche Quellen hinausgehende Erkenntnisse vor.  3. Welche Bundesbehörden befassen sich aktuell mit dem Themenfeld Paralleljustiz? Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland liegen Justiz und Rechtsprechung grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder. Das Bundesministerium des Innern hat sich seit 2006 im Rahmen der Deutschen Islam Konferenz im Dialog mit islamischen Organisationen und Gemeinschaften mit gemeinsamen Werten als Voraussetzung für das gedeihliche Zusammenleben in Deutschland beschäftigt. Diese Ausarbeitungen bilden bis heute die Grundlage des gesamtstaatlichen Dialogs mit islamischen Gemeinschaften in Deutschland. Dabei wurden gemeinsame Standpunkte und Empfehlungen erarbeitet, darunter auch zu parallelen Gerichtsbarkeiten. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat das Themenfeld im Rahmen eines in der 17. Legislaturperiode erstellten Berichts zu dem Thema „Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen“ (https://publikationen.uni-tuebingen.de/xml ui/bitstream/handle/10900/68417/Studie-Paralleljustiz.pdf?sequence=1, zuletzt abgerufen am 29. Juni 2026) betrachtet.  4. Welche Erkenntnisse liegen dem Bundeskriminalamt über informelle Konfliktregelungen außerhalb staatlicher Gerichte vor? Dem Bundeskriminalamt liegen keine strukturierten Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  5. Welche Bundesländer verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über Lagebilder, strukturierte Erfassungen oder sonstige systematische Auswertungen zum Themenfeld Paralleljustiz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Der Bundesregierung ist das Lagebild Paralleljustiz des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2022 bekannt.  6. Plant die Bundesregierung die Erstellung eines bundesweiten Lagebildes zum Themenfeld Paralleljustiz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? Die Bundesregierung plant derzeit kein bundesweites Lagebild zum Themenfeld Paralleljustiz.  7. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung ggf. bislang gegen eine bundeseinheitliche statistische Erfassung des Phänomenbereichs Paralleljustiz? Gegen eine bundeseinheitliche statistische Erfassung spricht insbesondere, dass der Phänomenbereich Paralleljustiz nicht einheitlich definiert ist.  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Dunkelfelder im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor?  9. Welche Deliktsbereiche sind nach Kenntnis der Bundesregierung besonders häufig von Paralleljustiz betroffen? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Zusammenhänge zwischen Paralleljustiz und Clanstrukturen vor? 11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Zusammenhänge zwischen Paralleljustiz und Organisierter Kriminalität vor? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Einschüchterungen oder Bedrohungen von Geschädigten und Zeugen im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor? 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass Ermittlungs- oder Strafverfahren durch außergerichtliche „Einigungen“, sozialen Druck oder Einschüchterungen erschwert werden? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat hierzu keine eigenen Erkenntnisse. Im Hinblick auf die föderale Kompetenzverteilung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über informelle „Friedensrichter“ (vgl. www.justiz.nrw.de/sites/default/files/imported/fil es/2022-03/lagebild_paralleljustiz.pdf ; S. 8), Vermittler oder vergleichbare Strukturen im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Paralleljustiz im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität vor? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über Auswirkungen abgeschotteter Clan- oder Milieustrukturen auf die Durchsetzung staatlicher Strafverfolgung im Zusammenhang mit Paralleljustiz vor? Im Hinblick auf die föderale Kompetenzverteilung wird auf die Antwort zu Frage 3, im Übrigen auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 17. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf. derzeit zur Bekämpfung von Paralleljustiz? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 sowie auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD „Paralleljustiz in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/4150 verwiesen. 18. Welche Rolle spielt das Thema Paralleljustiz nach Kenntnis der Bundesregierung in der Aus- und Fortbildung von Polizeibehörden und Justiz? Das Thema Paralleljustiz wird im Rahmen kriminologischer Inhalte des Bachelorstudiums „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“, des Masterstudiengangs für den höheren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ an der Deutschen Hochschule der Polizei und im Rahmen des Diplomstudienganges „Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei“ behandelt. Aufgegriffen wird es auch in der Ausbildung des mittleren Polizeivollzugsdiensts der Bundespolizei. Für die Ausbildung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sind grundsätzlich die Länder zuständig. Diesbezüglich liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 19. Welche Maßnahmen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Schutz von Zeugen und Geschädigten in Fällen mutmaßlicher Paralleljustiz? Zum Schutz von Zeugen und Geschädigten stehen generell die gesetzlichen Instrumente des Zeugenschutzes sowie Maßnahmen im Bereich Opferschutz zur Verfügung. 20. Prüft die Bundesregierung gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur besseren Erfassung, Verfolgung oder statistischen Bewertung rechtsstaatswidriger paralleljustizieller Strukturen, und wenn ja, welchen? Die Bundesregierung beobachtet kontinuierlich, ob bestimmte gesellschaftliche Entwicklungen gesetzgeberischen Handlungsbedarf erzeugen. 21. Welche Zusammenarbeit besteht ggf. zwischen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Paralleljustiz? Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern erfolgt grundsätzlich über die bestehenden Strukturen des polizeilichen und justiziellen Informationsaustausches. 22. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über digitale Kommunikationsstrukturen im Zusammenhang mit informellen Konfliktregelungen oder rechtsstaatswidrigen paralleljustiziellen Strukturen vor? 23. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. darüber vor, dass Paralleljustiz das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen beeinträchtigt? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 24. Hat sich die Bundesregierung zu dem bislang veröffentlichten Lagebild Nordrhein-Westfalens zum Themenfeld Paralleljustiz (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine eigene Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese, und welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht sie ggf. daraus? Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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