Rede von Johannes Schraps (SPD) – 9 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 …
Teil von Protokoll der 56. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 5: 9 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parl.
Das Protokoll 21/56 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 03.02.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Johannes Schraps (SPD) – 9 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 …
Vielen Dank. – Verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Unser Land steht vor großen Investitionen. Unter anderem wird über das Sondervermögen und den Investitionsbooster in Klimaschutz, in Digitalisierung, in Infrastruktur und in Wohnungsbau, um nur einige Bereiche zu nennen, investiert. Damit dies auch gut gelingt, brauchen Unternehmen, aber auch Städte und Kommunen sowie private Haushalte verlässliche Finanzierungspartner. Dafür braucht es starke und stabile Banken. Finanzstabilität, das ist manchmal vielleicht ein abstrakter Begriff. Sie zeigt sich aber dann ganz konkret, wenn es zum Beispiel darum geht, ob Menschen ihr Erspartes sicher wissen wollen, oder wenn ein Betrieb einen Kredit für neue Maschinen braucht oder wenn eine Kommune eine Schule oder eine Kita bauen möchte oder Sportstätten zum Beispiel mit Unterstützung von Bundesgeldern sanieren möchte. In all diesen Fällen geht es um Vertrauen – Vertrauen in Banken und in verlässliche Regeln. Und genau dieses Vertrauen stärken wir mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz, kurz: BRUBEG.
Wir setzen mit diesem Gesetz europäische Vorgaben um und verbinden dabei zwei ganz wichtige Ziele: Zum einen schaffen wir mehr Stabilität im Bankensektor und eine verbesserte Bankenaufsicht, und zum anderen sorgen wir für weniger unnötige Bürokratie genau dort, wo sie ohnehin keinen zusätzlichen Nutzen für die Aufsichtsinstitutionen hätte. Für uns als SPD ist auch vollkommen klar: Regeln müssen schützen, aber sie müssen gleichzeitig auch immer praktikabel sein; denn Banken sollen ihrer eigentlichen Kernaufgabe nachkommen können. Sie sollen ihre Kernaufgabe erfüllen können, nämlich, Kredite zu vergeben, Investitionen zu ermöglichen und damit die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen zu unterstützen, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
Ich komme aus dem Weserbergland, und dort finanzieren die heimischen Sparkassen und Genossenschaftsbanken vor allem kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe, aber auch Gründerinnen und Gründer und vor allen Dingen zahlreiche kommunale Projekte. Wenn aber immer mehr Zeit in komplizierte Berichte und Berichtspflichten fließt, dann fehlt bei der Beratung für genau diese wichtigen Projekte vor Ort leider die Zeit. Deshalb ist mehr Proportionalität auch so wichtig; denn eine kleine regionale Bank ist eben kein globaler Finanzkonzern. Genau das muss sich auch in den Anforderungen widerspiegeln, und darauf haben wir bei diesen Gesetzesberatungen sehr genau geachtet.
Gleichzeitig bleibt vollkommen klar, wie wichtig es ist, dass wir aus früheren Krisen gelernt haben. Zu schwache Regeln gefährden Vertrauen, Arbeitsplätze und am Ende möglicherweise auch Steuergelder. Deshalb stärken wir mit diesem Gesetz die Aufsicht und sorgen dafür, dass Risiken frühzeitig erkannt werden. Auch Risiken wie Klimafolgen oder Probleme in Lieferketten müssen dabei stärker berücksichtigt werden, aber mit Augenmaß und passend zur Größe der Institute. Deshalb sorgt dieses Gesetz dafür, dass Banken stabil aufgestellt sind und sich auf das Wesentliche konzentrieren können, nämlich, Investitionen in die Zukunft unseres Landes zu ermöglichen.
Relationen
- part_of → Protokoll der 56. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Übertragung von Mitteln des Restrukturierungsfonds auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds (Restrukturierungsfonds-Übertragungsge
- part_of_vorgang → Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 20
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