Finanzielle Situation von Tierhaltern in der Grundsicherung (Antwort zu Drs. 21/6491)
Text
Finanzielle Situation von Tierhaltern in der Grundsicherung (Antwort zu Drs. 21/6491)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6790
21. Wahlperiode 30.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer,
Thomas Stephan, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/6491 –
Finanzielle Situation von Tierhaltern in der Grundsicherung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auf Grundlage von Medienberichten kursierten wiederholt seit Anfang 2025
in sozialen Netzwerken Behauptungen, wonach Empfänger von Bürgergeld
künftig zusätzliche staatliche Leistungen für Haustiere erhalten würden.
Genannt wurden dabei u. a. angebliche Pauschalen für Hunde, Katzen und
Kleintiere. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellte jedoch klar, dass
es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt und Haustiere nicht
Bestandteil des durch das Bürgergeld abgesicherten Existenzminimums sind (vgl.
https://herz-fuer-tiere.de/haustiere/buergergeld-fuer-tierhalter-ab-2025-was-is
t-dran-an-den-geruechten).
Gleichzeitig berichten Tierschutzorganisationen und Tierheime zunehmend
über finanzielle Notlagen von Tierhaltern mit geringem Einkommen.
Steigende Kosten für Tierfutter und tierärztliche Versorgung führen offenbar dazu,
dass Tiere abgegeben werden oder nicht mehr angemessen versorgt werden
können. Hilfsangebote wie Tiertafeln versuchen, diese Versorgungslücken zu
schließen, stoßen jedoch vielerorts an ihre Grenzen (www.swr.de/swraktuell/r
heinland-pfalz/trier/tierfutter-immer-teurer-tiertafeln-in-der-eifel-versorgen-m
enschen-mit-wenig-geld-100.htmlgl). Vor diesem Hintergrund ergibt sich für
die Fragesteller die Frage, wie die Bundesregierung die soziale und
tierschutzpolitische Situation einkommensschwacher Haustierhalter – und insbesondere
von Tierhaltern im Grundsicherungsbezug – bewertet und ob bestehende
Unterstützungsangebote aus ihrer Sicht ausreichend sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
29. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren Haustiere, die durch Leistungsempfänger oder in
Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB II) und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehalten
worden sind, aufgrund von drohender oder tatsächlicher Verwahrlosung,
Misshandlung oder sonstigen Gründen von den betreffenden
Leistungsempfängern oder aus den betreffenden Bedarfsgemeinschaften entfernt und in
Obhut genommen worden (bitte die absoluten Zahlen jahresweise
aufschlüsseln)?
2. Wie viele Fälle, in denen eine angemessene Versorgung von Haustieren,
die durch Leistungsempfänger oder in Bedarfsgemeinschaften nach dem
SGB II und SGB XII gehalten wurden und die aufgrund von finanziellen
Problemen evident nicht sichergestellt war, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bekannt geworden (bitte die
absoluten Zahlen und deren Entwicklung jahresweise aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bunderegierung ggf. bezüglich der
Auswirkungen der Haltung von Haustieren durch Leistungsempfänger oder in
Bedarfsgemeinschaften der Rechtskreise SGB II oder SGB XII, insbesondere
hinsichtlich der Aspekte des allgemeinen Wohlbefindens, der
Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und einer erfolgreichen oder
beeinträchtigten Arbeitsintegration tierhaltender Leistungsempfänger?
Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor.
4. Inwiefern ist das Halten von Haustieren Thema bei der Aufnahme von
Hilfesuchenden im SGB II und in der Arbeitsvermittlung von
Leistungsempfängern (z. B. als Hinderungsgrund bei der Arbeitsaufnahme in
Teiloder Vollzeit, Betreuungsbedarf usw.)?
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, alle Möglichkeiten zur
Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit zu nutzen. Dabei ist
grundsätzlich jede entgeltliche Tätigkeit zumutbar. Ausnahmen hiervon sind in
§ 10 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Das Halten von
Haustieren rechtfertigt keine solche Ausnahme.
5. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
aufgrund bzw. im Rahmen von Tierhaltung zu Arbeitsplatzkündigungen
von Leistungsempfängern nach dem SGB II, und wenn ja, wie haben sich
nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen diesbezüglich entwickelt
(bitte die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
6. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
aufgrund bzw. im Rahmen von Tierhaltung zu Wohnungskündigungen von
Leistungsempfängern nach dem SGB II oder SGB XII, und wenn ja, wie
haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen diesbezüglich
entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellungen
vor.
7. Plant die Bundesregierung Initiativen für zusätzliche Leistungen für
Tierhaltung bzw. Tierhalter im Leistungsbezug des SGB II und bzw. oder
SGB XII (z. B. anteilige Kostenübernahme von Hundesteuer,
Tierarztkosten, Versicherungskosten etc.; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn
ja, welche Maßnahmen sind wann geplant, und in welchem Umfang?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Initiativen für zusätzliche Leistungen
im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren für Leistungsberechtigte
nach dem SGB II oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die
Leistungen der sozialen Mindestsicherung dienen der Gewährleistung eines
menschenwürdigen Existenzminimums. Der Gesetzgeber hat entschieden,
Ausgaben für die Haltung von Haustieren einschließlich hiermit verbundener
Dienstleistungen bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht als
regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben zu berücksichtigen.
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ISSN 0722-8333
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