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Finanzielle Situation von Tierhaltern in der Grundsicherung (Antwort zu Drs. 21/6491)

dip / drucksache 30.06.2026 · WP 21 · 21/6790 · Antwort · Original ↗

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Finanzielle Situation von Tierhaltern in der Grundsicherung (Antwort zu Drs. 21/6491) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6790 21. Wahlperiode 30.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Thomas Stephan, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/6491 – Finanzielle Situation von Tierhaltern in der Grundsicherung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Grundlage von Medienberichten kursierten wiederholt seit Anfang 2025 in sozialen Netzwerken Behauptungen, wonach Empfänger von Bürgergeld künftig zusätzliche staatliche Leistungen für Haustiere erhalten würden. Genannt wurden dabei u. a. angebliche Pauschalen für Hunde, Katzen und Kleintiere. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellte jedoch klar, dass es keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt und Haustiere nicht Bestandteil des durch das Bürgergeld abgesicherten Existenzminimums sind (vgl. https://herz-fuer-tiere.de/haustiere/buergergeld-fuer-tierhalter-ab-2025-was-is t-dran-an-den-geruechten). Gleichzeitig berichten Tierschutzorganisationen und Tierheime zunehmend über finanzielle Notlagen von Tierhaltern mit geringem Einkommen. Steigende Kosten für Tierfutter und tierärztliche Versorgung führen offenbar dazu, dass Tiere abgegeben werden oder nicht mehr angemessen versorgt werden können. Hilfsangebote wie Tiertafeln versuchen, diese Versorgungslücken zu schließen, stoßen jedoch vielerorts an ihre Grenzen (www.swr.de/swraktuell/r heinland-pfalz/trier/tierfutter-immer-teurer-tiertafeln-in-der-eifel-versorgen-m enschen-mit-wenig-geld-100.htmlgl). Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die Fragesteller die Frage, wie die Bundesregierung die soziale und tierschutzpolitische Situation einkommensschwacher Haustierhalter – und insbesondere von Tierhaltern im Grundsicherungsbezug – bewertet und ob bestehende Unterstützungsangebote aus ihrer Sicht ausreichend sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren Haustiere, die durch Leistungsempfänger oder in Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehalten worden sind, aufgrund von drohender oder tatsächlicher Verwahrlosung, Misshandlung oder sonstigen Gründen von den betreffenden Leistungsempfängern oder aus den betreffenden Bedarfsgemeinschaften entfernt und in Obhut genommen worden (bitte die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)? 2. Wie viele Fälle, in denen eine angemessene Versorgung von Haustieren, die durch Leistungsempfänger oder in Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II und SGB XII gehalten wurden und die aufgrund von finanziellen Problemen evident nicht sichergestellt war, sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bekannt geworden (bitte die absoluten Zahlen und deren Entwicklung jahresweise aufschlüsseln)? 3. Welche Erkenntnisse hat die Bunderegierung ggf. bezüglich der Auswirkungen der Haltung von Haustieren durch Leistungsempfänger oder in Bedarfsgemeinschaften der Rechtskreise SGB II oder SGB XII, insbesondere hinsichtlich der Aspekte des allgemeinen Wohlbefindens, der Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und einer erfolgreichen oder beeinträchtigten Arbeitsintegration tierhaltender Leistungsempfänger? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. 4. Inwiefern ist das Halten von Haustieren Thema bei der Aufnahme von Hilfesuchenden im SGB II und in der Arbeitsvermittlung von Leistungsempfängern (z. B. als Hinderungsgrund bei der Arbeitsaufnahme in Teiloder Vollzeit, Betreuungsbedarf usw.)? Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit zu nutzen. Dabei ist grundsätzlich jede entgeltliche Tätigkeit zumutbar. Ausnahmen hiervon sind in § 10 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Das Halten von Haustieren rechtfertigt keine solche Ausnahme. 5. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren aufgrund bzw. im Rahmen von Tierhaltung zu Arbeitsplatzkündigungen von Leistungsempfängern nach dem SGB II, und wenn ja, wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen diesbezüglich entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)? 6. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren aufgrund bzw. im Rahmen von Tierhaltung zu Wohnungskündigungen von Leistungsempfängern nach dem SGB II oder SGB XII, und wenn ja, wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen diesbezüglich entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. 7. Plant die Bundesregierung Initiativen für zusätzliche Leistungen für Tierhaltung bzw. Tierhalter im Leistungsbezug des SGB II und bzw. oder SGB XII (z. B. anteilige Kostenübernahme von Hundesteuer, Tierarztkosten, Versicherungskosten etc.; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn ja, welche Maßnahmen sind wann geplant, und in welchem Umfang? Die Bundesregierung plant derzeit keine Initiativen für zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Haltung von Haustieren für Leistungsberechtigte nach dem SGB II oder dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Die Leistungen der sozialen Mindestsicherung dienen der Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Der Gesetzgeber hat entschieden, Ausgaben für die Haltung von Haustieren einschließlich hiermit verbundener Dienstleistungen bei der Ermittlung der Regelbedarfe nicht als regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben zu berücksichtigen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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