Finanzielle Situation von Tierhaltern in der Grundsicherung
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Finanzielle Situation von Tierhaltern in der Grundsicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6491
21. Wahlperiode 15.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jan Feser, René Springer, Thomas Stephan, Uwe Schulz und
der Fraktion der AfD
Finanzielle Situation von Tierhaltern in der Grundsicherung
Auf Grundlage von Medienberichten kursierten wiederholt seit Anfang 2025 in
sozialen Netzwerken Behauptungen, wonach Empfänger von Bürgergeld
künftig zusätzliche staatliche Leistungen für Haustiere erhalten würden. Genannt
wurden dabei u. a. angebliche Pauschalen für Hunde, Katzen und Kleintiere.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellte jedoch klar, dass es
keine entsprechende gesetzliche Regelung gibt und Haustiere nicht Bestandteil
des durch das Bürgergeld abgesicherten Existenzminimums sind (vgl. https://he
rz-fuer-tiere.de/haustiere/buergergeld-fuer-tierhalter-ab-2025-was-ist-dran-an-d
en-geruechten).
Gleichzeitig berichten Tierschutzorganisationen und Tierheime zunehmend
über finanzielle Notlagen von Tierhaltern mit geringem Einkommen. Steigende
Kosten für Tierfutter und tierärztliche Versorgung führen offenbar dazu, dass
Tiere abgegeben werden oder nicht mehr angemessen versorgt werden können.
Hilfsangebote wie Tiertafeln versuchen, diese Versorgungslücken zu schließen,
stoßen jedoch vielerorts an ihre Grenzen (www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfa
lz/trier/tierfutter-immer-teurer-tiertafeln-in-der-eifel-versorgen-menschen-mit-
wenig-geld-100.htmlgl). Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die Fragesteller
die Frage, wie die Bundesregierung die soziale und tierschutzpolitische
Situation einkommensschwacher Haustierhalter – und insbesondere von Tierhaltern
im Grundsicherungsbezug – bewertet und ob bestehende
Unterstützungsangebote aus ihrer Sicht ausreichend sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
vergangenen zehn Jahren Haustiere, die durch Leistungsempfänger oder in
Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) gehalten worden sind,
aufgrund von drohender oder tatsächlicher Verwahrlosung, Misshandlung oder
sonstigen Gründen von den betreffenden Leistungsempfängern oder aus den
betreffenden Bedarfsgemeinschaften entfernt und in Obhut genommen
worden (bitte die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
2. Wie viele Fälle, in denen eine angemessene Versorgung von Haustieren, die
durch Leistungsempfänger oder in Bedarfsgemeinschaften nach dem
SGB II und SGB XII gehalten wurden und die aufgrund von finanziellen
Problemen evident nicht sichergestellt war, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den letzten zehn Jahren bekannt geworden (bitte die absoluten
Zahlen und deren Entwicklung jahresweise aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bunderegierung ggf. bezüglich der
Auswirkungen der Haltung von Haustieren durch Leistungsempfänger oder in
Bedarfsgemeinschaften der Rechtskreise SGB II oder SGB XII, insbesondere
hinsichtlich der Aspekte des allgemeinen Wohlbefindens, der
Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur und einer erfolgreichen oder beeinträchtigten
Arbeitsintegration tierhaltender Leistungsempfänger?
4. Inwiefern ist das Halten von Haustieren Thema bei der Aufnahme von
Hilfesuchenden im SGB II und in der Arbeitsvermittlung von
Leistungsempfängern (z. B. als Hinderungsgrund bei der Arbeitsaufnahme in Teil- oder
Vollzeit, Betreuungsbedarf usw.)?
5. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
aufgrund bzw. im Rahmen von Tierhaltung zu Arbeitsplatzkündigungen von
Leistungsempfängern nach dem SGB II, und wenn ja, wie haben sich nach
Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen diesbezüglich entwickelt (bitte
die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
6. Kam es nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren
aufgrund bzw. im Rahmen von Tierhaltung zu Wohnungskündigungen von
Leistungsempfängern nach dem SGB II oder SGB XII, und wenn ja, wie
haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen diesbezüglich
entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jahresweise aufschlüsseln)?
7. Plant die Bundesregierung Initiativen für zusätzliche Leistungen für
Tierhaltung bzw. Tierhalter im Leistungsbezug des SGB II und bzw. oder
SGB XII (z. B. anteilige Kostenübernahme von Hundesteuer,
Tierarztkosten, Versicherungskosten etc.; vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), wenn
ja, welche Maßnahmen sind wann geplant, und in welchem Umfang?
Berlin, den 12. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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