Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie
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Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6772
21. Wahlperiode 29.06.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Timon Dzienus, Sylvia Rietenberg, Dr. Armin Grau, Corinna
Rüffer, Lisa Paus, Ricarda Lang und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maßnahmen der Bundesregierung zur Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie
Am 6. Mai 2026 hat die Europäische Kommission die erste EU-Strategie zur
Armutsbekämpfung vorgestellt. Sie soll dazu beitragen, Armut und soziale
Ausgrenzung in der Europäischen Union langfristig zu überwinden und knüpft
an das Ziel der Europäischen Säule sozialer Rechte an, die Zahl der von Armut
oder sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis 2030 um mindestens
15 Millionen zu senken. Im Mittelpunkt stehen gute Arbeit, Zugang zu
hochwertigen Dienstleistungen und angemessene Einkommenssicherung. Zudem
umfasst die Strategie Maßnahmen zur Stärkung der Europäischen
Kindergarantie, Empfehlungen gegen Wohnungslosigkeit sowie Maßnahmen zur Stärkung
der Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Rund 1 Million Menschen in der EU sind von Wohnungslosigkeit betroffen.
Rund jeder fünfte Mensch in der EU ist von Armut oder sozialer Ausgrenzung
bedroht, insgesamt etwa 93 Millionen Menschen. Besonders betroffen sind
Kinder und Jugendliche, Frauen, Alleinerziehende, Menschen mit
Behinderungen, Roma, LGBTIQ+-Personen sowie Menschen mit Migrations- oder
Fluchterfahrung (Quelle: Commission Staff Working Document: Poverty in the EU‑k
ey trends and policies).
Die fragestellende Fraktion begrüßt, dass die Strategie Armut nicht allein als
Einkommensproblem beschreibt, sondern Diskriminierung, Stigmatisierung
und Wohnungsnot als Armutsfaktoren anerkennt. Damit wird Armut als
strukturelles und gesamtgesellschaftliches Problem benannt.
Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen offen. Die Strategie ist kein verbindlicher
Rechtsakt, sondern ein politischer Rahmen. Ihre Umsetzung hängt daher
maßgeblich vom politischen Willen der Mitgliedstaaten ab. Entscheidend ist, ob die
Strategie in Deutschland zu zusätzlichen Maßnahmen, verbindlicheren
Zuständigkeiten, besserer ressortübergreifender Zusammenarbeit und ausreichender
Finanzierung führt oder ob lediglich bestehende Vorhaben nachträglich als
Umsetzung der EU-Strategie deklariert werden. Ohne verbindliche Umsetzung,
wirksames Monitoring und die strukturelle Einbeziehung von Menschen mit
Armutserfahrung besteht die Gefahr, dass die ambitionierten Ziele nicht
erreicht werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Beabsichtigt die Bundesregierung, einen nationalen Umsetzungsplan zur
EU-Anti-Armutsstrategie vorzulegen, wenn ja, bis wann, und wie sollen
Menschen mit Armutserfahrung eingebunden werden?
2. In welchen der sechs Dimensionen der EU-Anti-Armutsstrategie sieht die
Bundesregierung für Deutschland den größten Handlungsbedarf, und
anhand welcher Kriterien nimmt sie diese Priorisierung vor?
3. Welche konkreten nationalen Maßnahmen plant die Bundesregierung,
infolge der am 6. Mai 2026 vorgestellten EU-Anti-Armutsstrategie in
Deutschland umzusetzen, insbesondere mit Blick auf Kinderarmut,
Wohnungslosigkeit sowie die Bekämpfung von Diskriminierung und
Stigmatisierung als Armutsfaktoren?
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Umsetzung
des in der EU-Anti-Armutsstrategie vorgesehenen geschlechtergerechten
Ansatzes zur Armutsbekämpfung, insbesondere um die ungleiche
Verteilung unbezahlter Care-Arbeit zwischen Frauen und Männern als
strukturelle Ursache von Armut und Altersarmut von Frauen zu verringern sowie
den Zugang zu Pflege- und Betreuungsangeboten auszubauen?
5. Welche Daten, Schätzungen oder Studien liegen der Bundesregierung zur
Nichtinanspruchnahme zustehender Sozialleistungen in Deutschland
jeweils nach Leistungsart und Bundesland vor, insbesondere bei Bürgergeld,
Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
Wohngeld, Kinderzuschlag, Bildungs- und Teilhabeleistungen,
Unterhaltsvorschuss und Leistungen für Menschen mit Behinderungen, und kann die
Bundesregierung die Nichtinanspruchnahme nach Möglichkeit jeweils in
absoluten Zahlen und als Quote der Anspruchsberechtigten ausweisen?
6. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der angekündigten
Stärkung der Europäischen Kindergarantie für die Bekämpfung von
Kinderarmut in Deutschland?
7. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für verbindlichere Ziele zur
Beendigung von Wohnungslosigkeit einsetzen, und wenn nein, warum
nicht?
8. Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, entsprechend der EU-Anti-
Armutsstrategie eine nationale Anti-Armutskoordinatorin oder einen
nationalen Anti-Armutskoordinator auf hoher politischer Ebene mit
klarem Mandat für ressortübergreifende und föderale Koordination zu
benennen, und wie soll sichergestellt werden, dass Armutsbekämpfung
systematisch in der Wirtschafts-, Sozial- und Fiskalpolitik verankert wird?
9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass die
EU-Anti-Armutsstrategie Armut auch als Folge von Diskriminierung und
Stigmatisierung beschreibt?
10. Welche Schritte plant die Bundesregierung, um Sozialpolitik,
Antidiskriminierungspolitik und Armutsbekämpfung ressortübergreifend enger zu
verzahnen, insbesondere mit Blick auf Diskriminierung aufgrund sozialer
Herkunft, Armut oder sozioökonomischer Lage?
11. Welche zusätzlichen Bundesmittel hält die Bundesregierung für
notwendig, um die EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland wirksam
umzusetzen, und in welchen Einzelplänen, Programmen oder Haushaltstiteln
sollen diese Mittel bereitgestellt werden?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand,
dass die EU-Anti-Armutsstrategie keine neuen zweckgebundenen
Haushaltsmittel vorsieht und sich weitgehend auf bestehende
Finanzierungsinstrumente stützt?
13. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu der Sorge, dass der
nächste Mehrjährige Finanzrahmen soziale Ausgaben reduzieren könnte,
während gleichzeitig keine neuen Mittel für die Umsetzung der EU-Anti-
Armutsstrategie vorgesehen sind?
14. Welche Position vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des im
Verhandlungsvorschlag der zyprischen Ratspräsidentschaft für den Mehrjährigen
Finanzrahmen 2028 – 2034 vorgesehenen Mindestanteils von 14 Prozent
für Sozialausgaben innerhalb der Rubrik 1, und setzt sie sich in den
laufenden Verhandlungen für dessen Beibehaltung, Erhöhung oder
Absenkung ein?
15. Wird sich die Bundesregierung in den Verhandlungen zum Mehrjährigen
Finanzrahmen der EU 2028 bis 2034 gegen Kürzungen der ESF+-Mittel
(ESF = Europäischer Sozialfonds) einsetzen, und welche Folgen hätten
Kürzungen aus ihrer Sicht für praxisnahe Projekte in Deutschland zur
Unterstützung von Arbeitsmarktintegration, Inklusion, sozialer Innovation
und Armutsbekämpfung?
16. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür ein, die Ziele der EU-
Anti-Armutsstrategie durch zusätzliche öffentliche Investitionen in
bezahlbaren Wohnraum, Energiearmutsbekämpfung, öffentlichen Verkehr,
Gesundheitsversorgung und Bildung zu unterlegen und hierfür auch eine
stärkere Besteuerung sehr hoher Vermögen und außergewöhnlicher
Unternehmensgewinne als Finanzierungsinstrument zu prüfen?
17. Setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für einen verbindlichen
Sozialcheck bei europäischen Gesetzesvorhaben ein, der verhindert, dass
EU-Rechtsakte soziale Ungleichheit verschärfen, Armutsrisiken erhöhen
oder bestimmte Bevölkerungsgruppen zurücklassen, und wenn nein,
warum nicht?
18. Welche Risiken sieht die Bundesregierung darin, wenn Aufgaben der
Armutsbekämpfung durch private Mittel mitfinanziert werden und dadurch
öffentliche Verantwortung an gewinnorientierte Akteure ausgelagert
werden könnte?
19. Welche Indikatoren hält die Bundesregierung für notwendig, um die
Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie in Deutschland realistisch zu
messen?
20. Hat die Bundesregierung Best-Practice-Beispiele anderer EU-
Mitgliedstaaten zur Bekämpfung von Armut geprüft, wenn ja, wann
wurden diese übernommen oder bei der Ausgestaltung eigener Maßnahmen
berücksichtigt, und wenn nein, weshalb wurde von einer Übernahme
abgesehen?
21. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Menschen mit
Armutserfahrung an der nationalen Umsetzung der EU-Anti-Armutsstrategie
beteiligt werden?
22. Plant die Bundesregierung, Beteiligungsformate armutsbetroffener
Menschen finanziell und strukturell abzusichern, damit diese nicht nur
punktuell angehört werden, sondern kontinuierlich an der Umsetzung mitwirken
können?
23. Durch welche Treffen wurden Menschen mit Armutserfahrung bei der
Vorbereitung der deutschen Position für das Treffen der EU-
Sozialministerinnen und EU-Sozialminister am 29. Juni 2026 einbezogen?
Berlin, den 22. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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