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Rede von Sascha Wagner (DIE LINKE) – Gesetzes zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze

dip / rede 09.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 31. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 16: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grund.

Das Protokoll 21/31 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 14.10.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Sascha Wagner (DIE LINKE) – Gesetzes zur Ausführung von Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und Satz 7 des Grundgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Heute beraten wir eine ganze Serie von Gesetzentwürfen: zur Infrastrukturfinanzierung, zur Strukturkomponente und zu Sanierungshilfen. Große Titel, große Worte. Doch wer genauer hinschaut, erkennt: Dahinter steckt wenig Substanz und noch weniger Gerechtigkeit. Für die sogenannte Infrastrukturfinanzierung sollen 100 Milliarden Euro bis 2036 bereitgestellt werden. Das klingt beeindruckend; aber verteilt auf 12 Jahre, 16 Bundesländer und knapp 11 000 Kommunen bleibt davon kaum etwas übrig. Zum Vergleich: Der kommunale Investitionsrückstand liegt aktuell bei über 216 Milliarden Euro. Das Programm ist also kein Aufbruch, sondern ein Tropfen auf den heißen Stein. Noch schlimmer: Die ursprünglich geplante 60-Prozent-Quote für Kommunen wurde gestrichen. Jetzt entscheiden die Länder selbst, wie viel sie weitergeben. Zudem sollen sogar öffentlich-private Partnerschaften gefördert werden, also Modelle, bei denen private Investoren Rendite aus öffentlichen Geldern ziehen. Das ist keine Zukunftspolitik, das ist eine Subventionierung privater Profite. Auch bei der sogenannten Strukturkomponente bleibt es beim Minimalkompromiss. 0,35 Prozent des BIP dürfen die Länder künftig zusätzlich aufnehmen, also rund 15 Milliarden Euro. Das klingt viel, reicht aber hinten und vorne nicht, um die massiven Investitionslücken zu schließen. Was nützt mehr Kreditrahmen, wenn Einnahmen fehlen und Ausgaben wachsen? Hier sind echte strukturelle Reformen nötig, keine kosmetischen Korrekturen an einem kranken System. Und schließlich: das Sanierungshilfengesetz. Bremen und das Saarland dürfen künftig begrenzt neue Schulden aufnehmen, ohne ihre Hilfen zu verlieren. Das ist richtig. Aber auch künftig sollen sie weniger Spielraum haben als andere Länder und weiter Sonderberichte liefern, während reiche Länder frei agieren können. Das ist keine Gleichstellung, das ist Finanzpolitik mit doppeltem Maßstab. Letztlich zeigen die drei Gesetze das Kernproblem unserer Finanzarchitektur: Sie zementieren Ungleichheit, statt sie abzubauen, sie verschieben Verantwortung nach unten, ohne Mittel mitzugeben, und sie füllen Sondervermögen, statt Zukunftsaufgaben ehrlich im Haushalt abzubilden. Meine Damen und Herren, Investitionen in Schulen, Brücken, Krankenhäuser, Klimaanpassung und bezahlbaren Wohnraum sind kein Luxus. Sie sind die Grundlage sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftlicher Stärke. Beides gehört zusammen, und dafür kämpfen wir als Linke. Vielen Dank.

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