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Rede von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)

dip / rede 10.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 18. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 1: Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haus.

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Rede von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) Vielen Dank, Herr Kollege Müller, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ich freue mich, dass Sie den Reden der Kolleginnen Schneider und Gumnior hier intensiv gelauscht haben. Noch schöner wäre, wenn Sie den Inhalt dann auch vielleicht aufnehmen und in Ihre Überlegungen einbeziehen würden. Sie haben sich gerade darüber echauffiert, dass wir der Koalition mangelnde Rechtsstaatstreue vorgeworfen haben. Wie bitte würden Sie es denn nennen, wenn aus den Reihen der Koalition, wenn aus den Reihen sogar eines Landesjustizministeriums teilweise indirekte, teilweise offene Angriffe auf die an der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Zurückweisungen beteiligten Richterinnen und Richter geführt werden, wenn offen infrage gestellt wird, ob dieses Urteil eine Wirkung über den konkreten Fall hinaus haben kann, wenn suggeriert wird, man könne und müsse eine höchstrichterliche Entscheidung abwarten, wohl wissend, dass es in diesem Verfahren überhaupt keine weitere Instanz mehr gibt, es also zu keiner höchstrichterlichen Entscheidung kommen kann, wenn sich sogar der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts genötigt sieht, öffentlich darauf hinzuweisen, dass doch bitte auch diese Regierung Respekt vor dem Rechtsstaat – und er hat es natürlich auf die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bezogen – haben soll? Herr Kollege Müller, wie würden Sie all das denn nennen, wenn nicht mangelnden Respekt vor dem Rechtsstaat in diesem Land? Carsten Müller (Braunschweig) (CDU/CSU): Lieber Herr Kollege, schade, dass Sie auf den von mir konkret gemachten Vorschlag, wozu sich Ihre Fraktion einlassen sollte, gar nicht eingegangen sind. Aber das spricht Bände. Zum Zweiten. – Lassen Sich mich doch einfach ausreden. Zum Zweiten. Wir haben zum Thema der Zuwanderung einen lebhaften gesellschaftlichen Diskurs. An diesem lebhaften gesellschaftlichen Diskurs und an Lösungsmöglichkeiten des nicht wegzudiskutierenden Problems – ich habe allerdings manchmal den Eindruck, dass gerade Ihre Fraktion davor die Augen verschließt – beteiligen sich die Koalitionsfraktionen, in Sonderheit die CDU/CSU-Fraktion. Wir behalten uns vor, das sehr intensiv zu tun, fühlen uns natürlich an Recht und Gesetz gebunden und machen allerhand Vorschläge. Und ich finde es gut – ich will das ausdrücklich sagen –, dass die Bundesregierung dieses dringende Thema umgehend angegangen ist. – Vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich bleibe noch mal bei der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Dr. Gumnior hat ja das Thema „Mittelverwendung im Bereich Kinder- und Jugendschutz“ angesprochen. Ich will an Folgendes erinnern: Es ist diese Bundesregierung, die den Kinder- und Jugendplan stabilisiert und aufwachsen lassen will, und es war die Vorgängerbundesregierung, und zwar namentlich die Ihrer Partei angehörende zuständige Ministerin Lisa Paus, die in dem Bereich kürzen wollte. Das haben Sie offensichtlich vollständig vergessen. Sie sollten das zukünftig würdigen. Gut finde ich wiederum, dass aus Ihrer Fraktion das Anne-Frank-Zentrum angesprochen worden ist. Aber ich darf daran erinnern – das sollten Sie genauso würdigen –, dass es einer Initiative der CDU/CSU-Fraktion zu Oppositionszeiten bedurfte, erhebliche Einschläge und Kürzungen dort zu verhindern; und das ist dann, Gott sei Dank, auch geschehen. Insofern will ich versöhnlich bei diesem Punkt schließen: Sie haben sich unseren Hinweisen gegenüber wenigstens aufgeschlossen gezeigt, und wir konnten dort die Kürzungen gemeinsam abwenden. Meine Damen und Herren, zum Thema „anzupassender Rechtsrahmen und Stärkung der Ermittlungsbehörden“ komme ich jetzt zeitbedingt nicht mehr. Das Anne-Frank-Zentrum hatte ich angesprochen. Ich will allerdings noch mal beim Thema „juristische Bildung und Rechtsstaatsbildung“ bleiben und hervorheben, dass die 2019 fraktionsübergreifend gegründete Stiftung Forum Recht hier eine wichtige Aufgabe versieht. Wir wollen das stärken und halten die Arbeit für besonders wichtig, weil es nicht zuletzt auch darum geht, junge Menschen für eine Tätigkeit in der Rechtspflege, in der Justiz zu gewinnen; und dazu kann diese Stiftung mit ihrer Arbeit vieles beitragen. Meine Damen und Herren, der Pakt für den Rechtsstaat ist angesprochen worden. Wir dürfen nicht außer Acht lassen – das ist am Rande allerdings auch schon erwähnt worden –, dass wir hier auch die Länder, die wir unterstützen, nicht aus der Pflicht entlassen wollen. Ich will abschließend darauf hinweisen, dass solche wichtigen Themen wie Verfahrensbeschleunigungen nicht nur immer mit Geld zu lösen sind. Ich greife mal einen Vorschlag meines sehr geschätzten Fraktionskollegen Axel Müller auf, der jüngst ins Gespräch brachte, Absatz 1 § 29 des Deutschen Richtergesetzes genauer in den Blick zu nehmen. Gemäß dieser Regelung darf nämlich bei einer gerichtlichen Entscheidung nicht mehr als ein Richter auf Probe oder ein Richter kraft Auftrags oder ein abgeordneter Richter mitwirken. Meine Damen und Herren, wir als Rechtspolitiker beklagen, die Bevölkerung beklagt viel zu lange Verfahrensdauern. Hier wäre es ein kleiner Federstrich, um zur Verfahrensbeschleunigung beizutragen. Das ist ein wichtiges Thema. Das Thema haben wir an die Justizministerin herangetragen. Sie hat sich für diese Idee aufgeschlossen gezeigt. Es zeigt auch, wie wir ganz praxisnah Rechtspolitik machen und den Rechtsstaat stärken wollen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

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