Schriftliche Frage 27 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Verfestigung und Ausbreitung krimineller Clanstrukturen in Sachsen…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 27 von Edgar Naujok (AfD): Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Verfestigung und Ausbreitung krimineller Clanstrukturen in Sachsen…
Frage 27 (Edgar Naujok, AfD):
Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um eine weitere Verfestigung und Ausbreitung krimineller Clanstrukturen in Sachsen und insbesondere im Raum Leipzig zu verhindern, und wenn ja, welche und innerhalb welchen Zeitraums (www.lvz.de/lokales/leipzig/kriminell e-familienclans-aus-syrien-werden-in-sachsen-akt iver-schwerpunkt-leipzig-OOCYJBYMSNDBPK 6COTHLCOA3OA.html)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. September 2026:
Die Bekämpfung von Kriminalität, die von Angehörigen oder Mitgliedern krimineller Clanstrukturen begangen wird, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten von Bund und Ländern wahrgenommen wird. Die Zuständigkeit für die Gefahrenabwehr und die allgemeine polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung liegt grundsätzlich bei den Ländern. Dies gilt auch für Maßnahmen wie einer Verhinderung einer Verfestigung oder Ausbreitung krimineller Clanstrukturen im Freistaat Sachsen und insbesondere im Raum Leipzig. Der Bund leistet im Rahmen seiner Zuständigkeiten einen Beitrag zur Bekämpfung von Clankriminalität. Dies betrifft insbesondere die Aufgaben des Bundeskriminalamtes bei der Bekämpfung der länderübergreifenden und internationalen Kriminalität sowie die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den Polizeibehörden der Länder. Ein wesentlicher Baustein hierbei ist auch der von der Bundesregierung am 25. Februar 2026 beschlossene gemeinsame Aktionsplan vom Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur effektiveren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität sowie der Finanz- und Rauschgiftkriminalität. Kriminelle Clanstrukturen finanzieren und verfestigen sich häufig gerade durch die Investition inkriminierter Vermögenswerte in legale Strukturen. Der Aktionsplan setzt genau hier mit dem Ansatz „Follow the Money” an: Kriminellen Netzwerken soll die wirtschaftliche Grundlage entzogen werden. Als zentrales gesetzgeberisches Element befindet sich derzeit das Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz im parlamentarischen Verfahren. Es sieht u. a. die Einführung eines administrativen Vermögensermittlungsverfahrens vor: Bei Vermögenswerten, deren Herkunft begründeten Zweifeln unterliegt, kann die Zollverwaltung künftig unabhängig von einem laufenden Strafverfahren Auskunft über die Herkunft verlangen und die Vermögenswerte bei ausbleibender oder nicht überzeugender Erklärung sichern. Ergänzend werden die Zusammenarbeit zwischen Zoll und Bundeskriminalamt sowie die personelle Ausstattung des Bundeskriminalamts im Bereich der Finanzermittlungen und Geldwäschebekämpfung gestärkt. Zu dem Phänomenbereich der Clankriminalität steht die Bundesregierung mit den Ländern im regelmäßigen Austausch. Soweit sich aus der Entwicklung der Kriminalitätslage ein bundesweiter oder länderübergreifender Handlungsbedarf ergibt, werden erforderliche Maßnahmen im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten geprüft und umgesetzt.
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