Clankriminalität entschieden bekämpfen - Bürger und Rechtsstaat schützen
Text
Clankriminalität entschieden bekämpfen - Bürger und Rechtsstaat schützen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3871
21. Wahlperiode 28.01.2026
Antrag
der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Christopher
Drößler, Jochen Haug, Martin Hess, Steffen Janich, Sascha Lensing, Markus
Matzerath, Arne Raue, Dr. Christian Wirth, Alexander Arpaschi, Carsten
Becker, Dr. Christoph Birghan, Joachim Bloch, Dr. Michael Blos, René
Bochmann, Erhard Brucker, Marcus Bühl, Thomas Dietz, Micha Fehre, Hauke
Finger, Boris Gamanov, Rainer Groß, Dr. Michael Kaufmann, Maximilian
Kneller, Manuel Krauthausen, Sergej Minich, Edgar Naujok, Andreas Paul,
Christian Reck, Bernd Schattner, Manfred Schiller, Jan Wenzel Schmidt,
Dr. Paul Schmidt, Bernd Schuhmann, Thomas Stephan, Beatrix von Storch,
Martina Uhr, Sven Wendorf, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Clankriminalität entschieden bekämpfen – Bürger und Rechtsstaat schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Am 23. Januar 2026 erfolgte in Berlin ein Großeinsatz der Polizei mit mehreren
Hundert Polizisten, darunter auch viele Kriminalbeamte. Zweck des Einsatzes war
allerdings nicht die Bekämpfung der sich immer weiter ausbreitenden Clankriminalität,
sondern der Schutz der bei einer Trauerfeier versammelten rund 1.000 Clanmitglieder.
Der GdP-Sprecher Benjamin Jendro nannte die Veranstaltung ein „Schaulaufen der
Organisierten Kriminalität dieser Stadt“.1
Mit dem Antrag auf Drucksache 19/11121 der AfD-Bundestagsfraktion vom 25. Juni
2019 wurde das Problem der Clankriminalität erstmals im deutschen Parlament mit
einer politischen Initiative thematisiert. Jahrzehntelang hatte die Bundespolitik das
Phänomen ignoriert. Mit dem Antrag auf Drucksache 20/1743 vom 11. Mai 2022 und
dem Antrag auf Drucksache 20/7576 vom 4. Juli 2023 legte die AfD-
Bundestagsfraktion umfangreiche Maßnahmenkataloge zur Bekämpfung der Clankriminalität in
Deutschland vor.
Seitdem ist seitens der Bundesregierung wenig geschehen bzw. ergriffene Maßnahmen
hatten wenig durchgreifenden Charakter. Selbst das von der AfD geforderte
Bundeslagebild wurde nicht eingeführt. Angesichts der weiter zunehmenden Clankriminalität
fordert die Fraktion der AfD daher nochmals, sich mit den unter Abschnitt II
angeführten Lösungsansätzen auseinanderzusetzen und für deren schnellstmögliche Umsetzung
zu sorgen. Sie waren dringlich. Heute sind sie noch dringlicher als je zuvor.
1 rbb24 vom 23.01.2026: Polizei-Großaufgebot begleitet Beerdigung im Clan-Milieu, www.rbb24.de/
panorama/beitrag/2026/01/beerdigung-clan-milieu-berlin-organisierte-kriminalitaet-polizei.html
Allein die eingewanderten kriminell-mafiösen Clanfamilien der Gruppe der
Mhallamiye hatten in Deutschland nach Schätzung des LKA Niedersachsen bereits im
Jahr 2015 etwa 200.000 Familienmitglieder. Neuere Daten, die zudem auch andere
Gruppen von Clanfamilien enthalten, wurden wohlweislich nicht mehr nicht erhoben.
Man kann davon ausgehen, dass auch durch Deutschlands offene Grenzen und den
massiven Familiennachzug die Gesamtzahl Clanfamilienmitglieder weiter stetig
angewachsen ist.
Die Clankriminalität ist eine zunehmende Gefahr für Leib, Leben und Eigentum der
Bürger in Deutschland und für den deutschen Rechtsstaat. Immer mehr entwickelt sich
die Clankriminalität als Teil der organisierten Kriminalität zu einem
unkontrollierbaren „Staat im Staate“.
Zu den zahlreichen kriminellen Betätigungsfeldern von Clans gehören Mord, Raub,
schwere Gewaltdelikte, Einbrüche, Schutzgelderpressung und vieles mehr. Immer
wieder sind öffentlichkeitswirksame Straftaten zu verzeichnen, wie z. B. der Einbruch
ins Nobelkaufhaus KaDeWe, der Raub einer 100-Kilo-Goldmünze aus dem Berliner
Bode-Museum oder der Einbruch in das Dresdner Grüne Gewölbe, bei dem 2019
Kunstobjekte und Schmuckstücke mit insgesamt 4.300 Diamanten mit einem
Versicherungswert von mindestens 113,8 Millionen Euro entwendet wurden.
Die Besonderheit der Clankriminalität ist die Begehung von Straftaten durch
Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen. Laut dem Bundeslagebild zur organisierten
Kriminalität sind diese geprägt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer
gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch
die Tatbegehung gefördert und die Aufklärung der Tat erschwert wird. Dies geht
einher mit einer eigenen Werteordnung und der prinzipiellen Ablehnung der deutschen
Rechtsordnung.
Problematisch ist diese Entwicklung auch vor dem Hintergrund, dass sich diese
importierte Kriminalität in Deutschland rechtsfreie Räume geschaffen hat, in denen der
Rechtsstaat und seine Institutionen sowie die demokratische Grundordnung nicht
anerkannt werden. Viele Sicherheitsexperten wissen längst: Allein mit polizeilichen
Mitteln sind die Folgen des jahrzehntelangen politischen Versagens der deutschen
Regierungen nicht mehr zu lösen2.
Grundlage für den erfolgreichen Kampf gegen Clankriminalität ist neben einem
dringend notwendigen personellen, finanziellen und technischen Ausbau der Ermittlungs-
und Strafverfolgungsbehörden zunächst vorhandenes Wissen über die Strukturen,
Personenpotential und Wirken der kriminellen Clans.
Bislang mangelt es den Bundesbehörden jedoch schon allein an Wissen über den
Umfang der kriminellen Clans und ihrer sozio-kulturellen Besonderheiten, wie die
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 20/1467 nach Auffassung der Antragsteller belegt, sowie den
rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu ihrer effektiven Bekämpfung. So
liegen bislang keine oder nur unzureichende Erkenntnisse über die Anzahl der
bundesweit agierenden Clans, ihrer Benennung, ihres Personenpotentials oder ethnischen
Herkunft der ihrer Angehörigen vor. Unklar ist ebenso die Gesamtzahl
staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren gegen Clanmitglieder bzw. deren Verurteilungen. Allein
der Verweis auf die bereits 2019 eingerichtete „Bund-Länder-Initiative zur
Bekämpfung der Clankriminalität (BLICK)“ oder der Hinweis auf ein sich in der Erarbeitung
befindliches Konzept zur Erstellung einer bundesweiten Lageübersicht können das
Problem der Clankriminalität nicht verringern.
2 Welt vom 04.07.2023, Claudia Kade, „Menschen durch kriminelle Machenschaften von Clan-Mitgliedern
eingeschüchtert“, www.welt.de/politik/deutschland/plus246057250/Clan-Kriminalitaet-Menschen-
durchkriminelle-Machenschaften-von-Clan-Mitgliedern-eingeschuechtert.html
Auch die bisherigen Ansätze zur Bekämpfung der Clankriminalität, etwa durch
Razzien und Beschlagnahmungen, bleiben im Hinblick auf den Kern des Problems
weitgehend erfolglos.
Die Politik ist daher gefordert, der Polizei und Justiz für die Bewältigung dieser
Aufgabe nicht nur politischen Rückhalt, sondern auch die passenden gesetzlichen
Rahmenbedingungen sowie eine adäquate Ausstattung zu geben. Kriminelle
Parallelgesellschaften dürfen nicht länger toleriert werden. Der Rechtsstaat kann langfristig nur
dann von seinen Bürgern Akzeptanz erwarten, wenn dieser den Bürger auch effektiv
schützt und rechtsfreie Räume mit den gebotenen Mitteln bekämpft.
Die Clankriminalität nimmt seit Jahrzehnten kontinuierlich zu. Sie beeinträchtigt nicht
nur die Sicherheit der Bürger in Deutschland, sondern stellt auch eine ernsthafte
Bedrohung für Recht und Ordnung dar, da mit ihr eine Ablehnung der mit unserem
Wertesystem verbundenen Grundrechte, Gesetze und Normen einhergeht.3
Auch die in den vergangenen Jahren intensivierten Auseinandersetzungen
rivalisierender Clans, die auf offener Straße ihre Machtkämpfe austragen, zeigt eine neue Qualität
der Missachtung des Rechtsstaates und ist ein Beleg für die Kollateralschäden einer
verfehlten Einwanderungspolitik.4
Erst Castrop-Rauxel, dann Essen: Hunderte Personen, hauptsächlich Männer aus
türkisch-libanesischen und syrischen Clanfamilien bekämpften sich mit rücksichtsloser
Brutalität im öffentlichen Raum. Nur Großeinsätze der Polizei konnten dem Treiben
noch ein Ende setzen.5 Trotz einiger Festnahmen und zahlreichen sichergestellten
Waffen gingen die gewaltsamen Rivalitäten an anderen Orten weiter, mit
Schlagstöcken, Messern, Macheten und Schusswaffen.
Zwar fordern regelmäßig Politiker aller Parteien wortreich eine härtere Gangart gegen
dieses anwachsende Problem, jedoch steigt die Zahl der Straftaten von Jahr zu Jahr,
ebenso wie auch die Zahl der Clans und ihrer Mitglieder. So konnten insbesondere
Syrer im Laufe der letzten Jahre neue Clanstrukturen in Deutschland aufbauen,
wodurch sie in die Lage versetzt wurden, den Kampf mit etablierten Clans
aufzunehmen, wie der Islamwissenschaftler und Publizist Ralph Ghadban feststellte.6
Bekämpfungsansätze wie die sogenannte „Politik der 1.000 Nadelstiche“ von
Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) sind angesichts der ausufernden
Clankriminalität völlig unzureichend. Die Eskalationen der vergangenen Jahre und die
empirischen Befunde in den Kriminalstatistiken offenbaren die Hilf- und
Machtlosigkeit des Staates und zeigen auf, dass die Problematik mit den arabischen Clans den
Innenministern in Bund und Ländern förmlich über den Kopf gewachsen ist.7
Daher ist es notwendig, den Forderungskatalog aus dem Antrag auf Drucksache
20/7576, der in wesentlichen Teilen auch den Forderungen der Polizei entspricht, in
überarbeiteter Form erneut einzubringen, da der Ernst der Lage kein weiteres Zögern
gestattet.
3 Landeskriminalamt Niedersachsen, Clankriminalität in Niedersachsen. Gemeinsames Lagebild von Polizei
und Justiz 2024, S. 5.
4 ZDF vom 13.09.2025: Dokumentation „Blutsbande – Clans in Deutschland“, www.zdf.de/video/
dokus/blutsbande-clans-in-deutschland--100/blutsbande-clans-in-nrw-kampf-ums-revier-100
5 WDR vom 21.02.2024: Matthias Wagner, Massenschlägerei in Castrop-Rauxel: 69 Beteiligte identifiziert,
www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/massenschlaegerei-castrop-rauxel-clan-beweise-100.html
6 ARD-Tagesschau vom 21.06.2023.
7 Junge Freiheit vom 21.06.2023: Laila Mirzo, Massenschlägereien arabischer Clans zeigen Paralleljustiz der
„Neubürger“, https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2023/schlaegereien-arabischer-clans/
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
schnellstmöglich folgende Maßnahmen anzugehen und umzusetzen:
1. jährlich ein eigenständiges Bundeslagebild zur Clankriminalität, ähnlich den
Lagebildern Clankriminalität in Nordrhein-Westphalen, Niedersachsen und Berlin
zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieses soll Statistiken über die Anzahl der
Clans, ihrer Benennung bzw. Familiennamens, ihres Personenpotentials, ihrer
ethnischen Herkunft und den Staatsangehörigkeiten ihrer Mitglieder sowie deren
kriminellen Hauptbeschäftigungsfeldern enthalten. Ebenso soll illegaler
Waffenbesitz sowie die Verflechtung von Clans in das private Sicherheitsgewerbe, in die
Rocker- oder rockerähnliche Szene, in die Schleuser-Kriminalität, die
Beteiligung von Clans an Betrugsdelikten wie dem sog. „Enkeltrick“ recherchiert und
dokumentiert werden. Gleiches gilt für Geldwäscheaktivitäten und den Abfluss
von aus Straftaten gewonnenen Geldern ins Ausland. Wichtig ist hierbei die
Aufnahme aller Clangruppen, die in Deutschland mittlerweile kriminell in
Erscheinung treten, also auch süditalienische, türkische, kurdische, libanesische,
palästinensische, irakische, syrische, albanische, tschetschenische, nigerianische und
sonstige Clans.
2. In Kooperation mit den Bundesländern für eine ausreichende finanzielle,
personelle und technische Ausstattung sämtlicher Ermittlungs- und
Strafverfolgungsbehörden Sorge zu tragen, insbesondere die Verbesserung der technischen
Ausstattung der Polizei- und Justizbehörden zur Auswertung und Aufbereitung
beweisrelevanter Massen- und Kommunikationsdaten.
3. Alle rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen oder zu schärfen, um die
Clankriminalität wirksam bekämpfen zu können – hierzu zählt die Beschlagnahme von
illegal erworbenem Vermögen (in eklatanten Fällen auch mit dem Mittel der
Beweislastumkehr) – und bei erwiesener erheblicher Straffälligkeit eines
Elternteiles im Bereich der Clankriminalität eine verstärkte und gerade auf diesen Bereich
spezialisierte Beobachtungs- und Betreuungsinstanz durch die Jugendämter
vorzusehen und hierfür entsprechende Personalstellen zu schaffen.
4. Intensivierung der übergreifenden Zusammenarbeit der Bundesbehörden und der
Bund-Länder-Koordinierung über die Initiative „BLICK“ hinaus.
5. Die Sammlung von Informationen über Strukturen und Tätigkeiten krimineller
Clanfamilien nicht nur durch Polizeibehörden, sondern auch durch die
Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder, sofern durch Clans grundlegende
Prinzipien von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abgelehnt werden oder sich
Verbindungen zum islamistischen Terrorismus aufzeigen.
6. Die Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur Bekämpfung der Clankriminalität
unter Federführung des Bundeskriminalamtes in enger Abstimmung mit den
Landeskriminalämtern.
7. Intensivierung der Zusammenarbeit mit ausländischen Polizeibehörden – nicht
nur im Rahmen von Europol, sondern auch von Interpol – zur Analyse der
transnationalen Täterstrukturen im Bereich der Clankriminalität.
8. Durchführung von anonymen Befragungen von Polizeibeamten, Staatsanwälten,
Richtern und weiteren relevanten Behördenmitarbeitern mit der Fragestellung, ob
in der Vergangenheit bereits Bedrohungen, Erpressungen oder Einflussnahmen,
die nicht offen zugegeben würden, stattgefunden haben.
9. Einführung der datenschutzrechtlichen, technischen und personellen
Voraussetzungen, um Daten über kriminelle Mitglieder von Clanfamilien von
verschiedenen Behörden zusammenzuführen und zentral zu erfassen, insbesondere Daten zu
Kriminalität, ausländerrechtlichem Status, Sozialleistungsbezug, Daten der
Finanz- und Jugendämter sowie Informationen über Verbindungen zu
islamistischen Organisationen.
10. Erfassung von Informationen über die Clanzugehörigkeit Krimineller in den
relevanten polizeilichen Datenbanken.
11. Einrichtung einer Ermittlungsgruppe beim Bundeskriminalamt zur Feststellung
der echten Identität von angeblich staatenlosen kriminellen Mitgliedern von
Clanfamilien nach Vorbild der in Berlin im Jahr 2000 eingerichteten und 2008
aufgelösten „Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Ident“ zur Unterstützung der
Landeskriminalämter.
12. Einführung von gesetzlichen Regelungen zur Erleichterung der Ausweisung
krimineller Clanmitglieder, der Verhinderung der Einbürgerung von kriminellen
Mitgliedern von Clans und der Prüfung möglicher Rücknahmen ihrer
Einbürgerung sowie dem konsequenten Vollzug dieser Regelungen.
13. Einrichtung eines anonymen Hinweissystems auf Straftaten zur Bekämpfung der
Clankriminalität nach dem Vorbild der Korruptionsbekämpfung.
14. Verbesserung und Evaluierung von gesetzlichen Regelungen, durch welche
Notare dazu verpflichtet werden, Verdachtsfälle von Geldwäsche an die
Strafverfolgungsbehörden zu melden.
15. Einführung von gesetzlichen Regelungen, durch welche aus
Vermögensabschöpfung stammende Mittel zur Finanzierung der Strafverfolgung und für die
Opferentschädigung verwendet werden können.
16. Kriminellen Clangruppierungen gegenüber den allgemeinen Ermittlungsdruck zu
erhöhen sowie alle geschäftlichen und privaten Aktivitäten der Clanmitglieder zu
durchleuchten, um jegliche Verstöße gegen geltendes Recht ahnden zu können.
17. Überprüfung sämtlicher strafrechtlicher Normen – prozessual wie materiell, auch
im Jugendstrafrecht – mit anschließender Vorlage entsprechender Entwürfe zu
den erforderlichen Gesetzesänderungen sowie Einwirken auf die Bundesländer
im Rahmen der JMK, um den effektiven Gesetzesvollzug bei Polizei und Justiz
zu gewährleisten.
18. Einführung geeigneter Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Polizei des
Bundes nicht durch Mitglieder von kriminellen Clanfamilien unterwandert werden
und Einbringen eines entsprechenden Antrages bei der Innenministerkonferenz,
um solche Maßnahmen auch in den Bundesländern umzusetzen.
19. Schulung aller Beamten der Polizei des Bundes über die Besonderheiten der
Clankriminalität und den Umgang mit Mitgliedern krimineller Clans sowie
Einbringen eines entsprechenden Antrages bei der Innenministerkonferenz, um
solche Schulungen auch in den Bundesländern umzusetzen.
20. Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Transit- und Herkunftsländern von
relevanten Clanstrukturen, um Rückführungsmaßnahmen von kriminellen
Clanmitgliedern mit ausländischer Staatsangehörigkeit zu intensivieren.
21. Im Rahmen der Innenministerkonferenz die bundesweite Einführung von
Präventions- und Ausstiegsprogrammen für junge Menschen aus clanstrukturierten
Milieus zu beantragen, die von den Bundesländern in Zusammenarbeit Schulen und
Jugendhilfeeinrichtungen umgesetzt werden sollen.
Berlin, den 27. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
In unzähligen Stadtvierteln deutscher Großstädte leben die Menschen in Angst vor dem Machtanspruch und der
Gewaltausübung der Clans. Sie sehen: Der deutsche Rechtsstaat und die Sicherheitsbehörden sind zusehends
weniger in der Lage, sie wirklich zu schützen.
Auch in der deutschen Gesamtbevölkerung erfolgt, nicht nur durch die Masseneinwanderung seit 2015, die
Wahrnehmung einer massiven kulturellen Bedrohung. Teil dieser „Verschiebung“ ist auch der nur stiefmütterlich
geführte Kampf gegen kriminelle Clanfamilien, der viele Deutsche und integrierte Zugewanderte an der
Funktionstüchtigkeit des Rechtsstaates zweifeln lässt. Daher ist es erforderlich, das Vorgehen gegen kriminelle Clans und
ihre Strukturen auf allen Ebenen zu intensivieren.
Die Lagebilder zu Clankriminalität der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Berlin zeigen
deutlich auf, dass die politischen und polizeilichen Maßnahmen, die in den vergangenen Jahren erfolgt sind, nicht
ausreichend waren, um das Problem in den Griff zu kriegen. In Nordrhein-Westfalen stiegen die erfassten
Straftaten und festgestellten Tatverdächtigen im Bereich Clankriminalität in den vergangenen Jahren kontinuierlich
an. Von 5.778 Straftaten und 3.826 Tatverdächtigen im Jahr 2020 auf 6.707 Straftaten und 4.282 Tatverdächtige
im Jahr 2024.8 Anzumerken ist dazu, dass im Lagebild Clankriminalität des Landes Nordrhein-Westfalen
lediglich die kriminellen Mitglieder der türkisch-arabischstämmigen Großfamilien der Gruppe der Mhallamiye
berücksichtigt werden, Clankriminalität durch andere Gruppen von Großfamilien, beispielsweise von syrischer
Herkunft, bleiben also unberücksichtigt.9 Auch in Niedersachsen zeigt sich ein erschreckendes Anwachsen der
Clankriminalität. Wurden im Jahr 2020 noch 1.951 Straftaten und 1.886 Tatverdächtige im Bereich
Clankriminalität registriert, so waren es im Jahr 2024 bereits 3.145 Straftaten und 2.903 Tatverdächtige.10 Berlin
vervollständigt das Bild mit einem überdurchschnittlichen Anwachsen der Clankriminalität. Wurden 2020 noch 388
Tatverdächtige im Bereich Clankriminalität festgestellt,11 so waren es im Jahr 2024 bereits 616 Tatverdächtige,
allein die durch Clanmitglieder verübten Rohheitsdelikte verdoppelten sich im gleichen Zeitraum.12
Clankriminalität wird definiert durch die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter
Subkulturen. Sie ist bestimmt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft
und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der
Tat erschwert wird. Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der
deutschen Rechtsordnung.13
Ein Clan ist eine informelle soziale Organisation, die durch ein gemeinsames Abstammungsverständnis ihrer
Angehörigen bestimmt ist. Sie zeichnet sich insbesondere durch eine hierarchische Struktur, ein ausgeprägtes
Zugehörigkeitsgefühl und ein gemeinsames Normen- und Werteverständnis aus.14 Clankriminalität umfasst das
delinquente Verhalten von Clanangehörigen. Die Clanzugehörigkeit stellt dabei eine verbindende, die
Tatbegehung fördernde oder die Aufklärung der Tat hindernde Komponente dar, wobei die eigenen Normen und Werte
über die in Deutschland geltende Rechtsordnung gestellt werden können.15
Die breite Öffentlichkeit wurde auch durch regelmäßige, spektakuläre Raubüberfälle auf die Clans aufmerksam,
wie z. B. dem Einbruch in das Nobelkaufhaus KaDeWe im Dezember 2014. Fünf maskierte Männer stürmten
damals in die Schmuckabteilung des KaDeWe und setzten einen Security-Mann mit Reizgas außer Gefecht. Dann
zertrümmern die Räuber mit Macheten, Äxten und Hämmern das Panzerglas der Vitrinen und raffen die Auslagen
zusammen. Der spektakuläre Überfall dauert nur 79 Sekunden. Bei ihrem Blitz-Coup erbeuten die Räuber 15
Rolex-Uhren und Chopard-Diamantschmuck im Wert von rund 817.000 Euro.16 Erst kurz zuvor, im Oktober
2014 drangen Clanmitglieder in eine Sparkassen-Filiale im Stadtteil Mariendorf und verschafften sich Zugang
8 Polizei Nordrhein-Westfalen, Landeskriminalamt: Clankriminalität, Lagebild NRW 2024, S. 4.
9 Ebenda, S. 1.
10 Landeskriminalamt Niedersachsen: Clankriminalität in Niedersachsen, Gemeinsames Lagebild von Polizei und Justiz 2024, S. 8 und 11.
11 Polizei Berlin: Lagebild Clankriminalität Berlin 2020, S. 5 und 8.
12 Polizei Berlin: Lagebild Clankriminalität Berlin 2024, S. 9 und 10. Lagebild Clankriminalität 2020, S. 5 und 7.
13 Positionspapier des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, April 2019, S. 5.
14 Lagebild Clankriminalität NRW 2021, S. 7.
15 Ebenda.
16 WDR vom 20.12.2019: 20. Dezember 2014 – Raubüberfall im Berliner Kaufhaus KaDeWe, www1.wdr.de/stichtag/stichtag-raubueberfall-
kadewe-100.html
zum Tresorraum. Dort brachen sie als 300 Schließfächer auf und erlangten so eine Beute im Wert von knapp 10
Millionen Euro. Anschließend legten sie Feuer in der Bank um ihre Spuren zu verwischen. Doch es kam zu einer
schweren Explosion, wobei einer der Täter von einer herausgesprengten Glasscheibe am Kopf getroffen wurde.
Die Ermittler, die wenig später am Tatort eintrafen, konnten Blutspuren sichern und den Verletzten identifizieren:
Toufik Remmo, Mitglied der libanesisch-stämmigen Großfamilie Remmo und Bruder des Clanchefs Issa.17
Ebenso bekannt wurde 2017 der Raub einer 100-Kilo-Goldmünze mit dem Namen „Big Maple Leaf“ im Wert
von etwa 3,8 Millionen Euro aus dem Berliner Bode-Museum, die bis heute nicht wieder aufgetaucht ist und
vermutlich eingeschmolzen wurde. Bei dem nächsten spektakulären Einbruch 2019 in das Dresdner Grüne
Gewölbe zerschlugen die Täter mit Äxten und äußerster Brutalität Vitrinen in der Schatzkammer August des
Starken. Kunstobjekte und Schmuckstücke mit insgesamt 4.300 Diamanten mit einem Versicherungswert von
mindestens 113,8 Millionen Euro wurden entwendet.
Kriminelle Clans betrachten Deutschland geradezu als Beute.18 Allerdings ist der eigentliche Großteil der
Straftaten krimineller Familienclans weniger öffentlichkeitswirksam. Zum weitgefächerten Deliktportfolio gehören
vor allem Schutzgelderpressung, Einbrüche, Taschen- und Autodiebstähle, genauso wie Hehlerei, Drogenhandel,
Zwangsprostitution, illegale Glücksspiele, Fälschungsdelikte, Sozialhilfebetrug und Steuerhinterziehung. Im
Laufe der Zeit haben sich jedoch auch neue Geschäftsfelder von Clans herauskristallisiert. So gewinnen
Straftaten zum Nachteil älterer Menschen, das betrügerische Handeln im Rahmen von Tätigkeiten der
Dienstleistungsbranche (wie Schlüsseldienste, Kfz-Vermietung und -Verleih) und schließlich nicht genehmigte
Geldtransferdienstleistungen sowie Geldwäschehandlungen an Bedeutung.19
Clankriminalität ist die Folge einer über Jahrzehnte importierten Kriminalität – und damit Folge konzeptionsloser
und ungesteuerter, unkontrollierter Einwanderung. Bislang ist es den Strafverfolgungsbehörden nicht gelungen,
in organisierte Kriminalität transformierte Strukturen kurdisch-, türkisch-, libanesisch- und arabischstämmiger
Großfamilien wirksam zu bekämpfen. Seit Jahrzehnten haben sich deren Mitglieder eine Parallelwelt mit eigener
Paralleljustiz geschaffen, in der sie staatlicherseits unbehelligt agieren können. Das Verhalten insbesondere der
kriminellen Mitglieder von Großfamilien ist ein Paradebeispiel misslungener Integration. Die politisch
Verantwortlichen, partei- und bundesländerübergreifend, verschließen seit mehr als 30 Jahren, bewusst oder unbewusst,
die Augen vor diesem Phänomen.20
Im Positionspapier des Bundes Deutscher Kriminalbeamter heißt es zutreffend: „Lediglich zu Zeiten des
bevorstehenden Wahlkampfes wurde dieses Thema bislang aufgegriffen, allerdings nach Beendigung der Wahlen nicht
nachhaltig bearbeitet.21 So ist selbst das exakte Personenpotential der kriminellen, oft bundesweit operierenden
Clanfamilien der Bundesregierung bis heute allerdings nicht bekannt. Das ist jedoch Hintergrund des wachsenden
Gefahrenpotentials nicht hinnehmbar. In einer ersten Maßnahme sollte daher unter Federführung des
Bundeskriminalamtes, verbunden mit dem politischen Willen zu einer Aufklärung und Gefahrenanalyse ein eigenes
Bundeslagebild Clankriminalität eingeführt werden, um deren Bedeutung Rechnung zu tragen.
Derzeit kann auch die Abschiebung von kriminellen Clanmitgliedern kaum forciert werden, da eine statistische
Erfassung einer möglichen Clanmitgliedschaft von Abschiebepflichtigen nicht erfolgt.22
Das Problem der Clankriminalität in Deutschland ist bereits seit langem bekannt. Im Jahr 2004 wurde der
Innenministerkonferenz ein vertraulicher 147-seitiger Bericht der Kommission Organisierte Kriminalität, bestehend
aus den Chefs der entsprechenden Polizeiabteilungen von Bund und Ländern, vorgelegt. Der Öffentlichkeit liegt
er bis heute nicht vor. Nach einem Bericht des Spiegel warnt er, „das mafiöse Ethno-Clans nicht mehr zu
kontrollieren seien“ und kommt zu dem Schluss, dass sich ethnisch abgeschottete Subkulturen unter erheblichem
Missbrauch der vorhandenen Schwachstellen des bundesdeutschen Ausländer- und Asylrechts bereits fest
etabliert haben und dass die Zerschlagung solch krimineller Strukturen nur noch in Teilbereichen möglich sei und
auch dies nur bei Zusammenarbeit aller mit der Thematik befassten Behörden, justizieller Unterstützung und dem
17 Berliner Morgenpost vom 26.11.2019: ARD-Doku: So machen kriminelle Clans in Deutschland Millionen, www.morgenpost.de/politik/
inland/article227738791/Clan-Kriminalitaet-Immer-mehr-Zuwanderer-unter-Verdaechtigen.html
18 Spiegel Online vom 26.10.2010: Staat kuscht vor kriminellen Clans, www.spiegel.de/panorama/justiz/arabische-grossfamilien-staat-kuscht-
vor-kriminellen-clans-a-721741-2.html; Cicero vom 05.10.2018: „Die Clans betrachten die Gesellschaft als Beutegesellschaft“, www. ci-
cero.de/innenpolitik/arabische-clans-neukoelln-kriminalitaet-libanon-parallelgesellschaft-innensenator
19 Polizei und Landeskriminalamt Nordrhein-Westphalen: KEEAS Abschlussbericht Final Results 2016–2018, S. 8.
20 Positionspapier des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, April 2019, S. 20.
21 Ebenda.
22 Ebenda, S. 5.
Ausbau kriminaltaktischer Ermittlungsmaßnahmen.23 Im Jahr 2009 wies Dieter Kopetzki, Leiter der Dienststelle
für organisierte Kriminalität bei der Bremer Polizei, in der Süddeutschen Zeitung auf die Gefahren orientalischer
Clanfamilien hin und stellte fest, dass die Polizei ihnen oft machtlos gegenüber steht, da in das hermetisch
abgeschottete Milieu aus verwandtschaftlichen Beziehungen keine V-Leute eingeschleust werden können. In Bezug
auf Bremen sagte er: „Mit polizeilichen Mitteln ist das Problem nicht zu lösen. Die Strukturen sind hier schon zu
verfestigt.“24 In Presseberichten war schon im Februar 2010 u. a. zu lesen: „In deutschen Großstädten geraten
kriminelle libanesisch-kurdische Clans außer Kontrolle. Die Polizei ist ratlos. [...] Nicht nur die Bremer Bürger
haben Angst vor den Araber-Clans, sondern auch die Polizei. […] Inzwischen ist die Kriminalität der Libanesen-
Clans außer Kontrolle. Die kriminellen Ethno-Clans beherrschen ganze Straßenzüge und stellen sich immer
häufiger der Polizei in den Weg.“25
Auch wissenschaftliche Studien beschreiben längst die Gefahren der Clankriminalität: Eine 2015 vom Berliner
Senat in Auftrag gegebene wissenschaftliche Studie über Paralleljustiz mit vielen geführten Fachinterviews mit
Experten stellt u. a. fest: „Die kriminellen Netzwerke, welche auf Blutsbande basieren, können von Seiten der
staatlichen Instrumente nicht leicht aufgebrochen werden. Daher wird es auch schwierig sein, die kriminelle
Energie, welche einigen Clans mittlerweile innewohnt, zu sprengen. [...] Diese auf der Basis der Clanstrukturen
agierenden Verbrechersyndikate haben möglicherweise weitergehende Ambitionen. […] Mehrere
Interviewpartner aus der kriminellen Clanszene behaupteten selbst, man pflege gute Beziehungen und habe
Einflussmöglichkeiten. Durch ihren finanziellen Einfluss hätten, so andere Interviewpartner, einige Gruppen bereits einen
Fuß in das staatliche System setzen können. Ein Vertreter der Zivilgesellschaft sagt beispielsweise: „Das System
ist zum Teil korrumpierbar. Es gibt Leute bei der Polizei, die mit diesen Leuten zusammenarbeiten.“ [...] Sicher
ist, dass dieses mafiöse System auf Erpressung und Zwang auf der einen und finanziellem Profit auf der anderen
Seite aufgebaut ist […].“ 26
Frank Richter, Polizeipräsident von Essen, stellt fest: „Wir haben tatsächlich Parallelwelten. Da glauben
Gruppen, sie könnten ihre eigenen Gesetze machen, bis hin zur eigenen Justiz mit eigenen Friedensrichtern, […]. Man
versucht, das auch zur Schau zu stellen, zu sagen, hier hat der Staat nichts zu suchen. [...] Wir haben selbst
Todesurteile, die von Friedensrichtern gesprochen werden.“27 Franziska Giffey sagte als Bezirksbürgermeisterin
von Berlin-Neukölln: „Es gibt kriminelle Clans in Berlin, die Gebiete unter sich aufteilen...“28 Martin Hickel, ihr
Nachfolger im Bezirksbürgermeisteramt, kommentierte im September 2018 anlässlich der Beerdigung eines
Berliner Clanchefs – mit 2.000 am Grab versammelten Anhängern – nach Ermordung durch einen Gegnerclan: „Sie
zeigen damit: Wir haben uns eine Parallelwelt gebastelt, in der keine Gesetze des Rechtsstaats mehr gelten,
sondern nur noch unsere eigenen.“29 Auch Dirk Jakob, Dezernatsleiter für organisierte Bandenkriminalität im
Berliner Landeskriminalamt, diagnostiziert: „Diese Straftäter gehören einer Parallelgesellschaft an. Sie verhalten
sich quasi nach Stammesregeln. Deutsche Werte und Normen, vor allem Rechtsinstanzen und Behörden, werden
einfach nicht anerkannt.“ 30 Hier werden also fremde Mentalitäten und Kulturen erkennbar. Harald Lenz,
Polizeihauptkommissar in Nordrhein-Westfalen beklagte: „Das Klientel, mit dem wir es hier zu tun haben, hat wenig
Respekt vor der Polizei. Da werden dann auch schnell mal die Brüder und Cousins gerufen und plötzlich steht
man zehn Mann gegenüber.“31 Derartige sogenannte Tumultdelikte sind nach einem Zeitungsbericht in
Großstädten beinahe schon an der Tagesordnung. Darin wird ein Polizeibeamter aus Düren zitiert, der feststellte: „Es
ist ein Gefühl der Hilflosigkeit. Es heißt nun: Wir können uns noch nicht mal selbst schützen, wie sollen wir jetzt
andere schützen?“32 Der Artikel zitiert einen Bericht von Kriminalhauptkommissar Ralf Feldmann, dem Leiter
23 Der Spiegel vom 06.12.2004: Blutige Selbstjustiz, www.spiegel.de/spiegel/print/d-38201278.html, Auf eine Anfrage zur Herausgabe des
Berichtes an das Bundestagsbüro von einem der Antragssteller reagierte die Geschäftsstelle der Innenministerkonferenz in Berlin nicht.
24 Süddeutsche Zeitung vom 18.07.2009: „Die Autorität des Staates ist hier verloren“.
25 Bayern-Kurier vom 27.02.2010: „Die sehen uns als Opfer-Gesellschaft“.
26 Mathias Rohe u. Mahmoud Jaraba: Paralleljustiz. Eine Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz
und Verbraucherschutz, Berlin 2015, S. 89 ff. www.berlin.de/sen/justva/_assets/gesamtstudie-paralleljustiz.pdf
27 Deutschlandfunk-Interview vom 04.08.2018: Strategien gegen kriminelle Clans: „Wir wollen ihnen den wirtschaftlichen Boden entziehen“,
www.deutschlandfunk.de/strategien-gegen-kriminelle-clans-wir-wollen-ihnen-den.694.de.html?dram:article_id=424656
28 Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03.03.2018, S. 3: Parallelgesellschaft.
29 BZ Berlin vom 15.09.2018: Kampf gegen organisierte Kriminalität: Das ist Neuköllns Sechs-Punkte-Plan gegen kriminelle Clans, www.bz-
berlin.de/berlin/neukoelln/das-ist-neukoellns-sechs-punkte-plan-gegen-kriminelle-clans
30 Ostsee-Zeitung vom 01.10.2018, S. 2: Der mühsame Kampf gegen die Clans.
31 Bild am Sonntag vom 15.04.2018, S. 1: Polizei greift durch.
32 Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 04.02.2017, S. 3: Diese Straße gehört uns!
der Polizeiwache Gelsenkirchen Süd, in dem dieser beschreibt, dass Gruppen bei einem Einschreiten der Polizei
über ihr Handy blitzschnell Unterstützung mobilisieren und bis zum Eintreffen weiterer Polizisten die Beamten
äußerst massiv angehen. Die Polizei bekommt dabei häufig zu hören: „Haut hier ab! Die Straße gehört uns, ihr
habt hier nichts zu melden“. Der Feldmann-Bericht erwähnt zudem Fälle, in denen Polizisten und Polizistinnen
gleich beim Eintreffen „von Angehörigen libanesischer Großfamilien angegriffen, von hinten angesprungen, zu
Boden gebracht und auf dem Boden liegend massiv getreten wurden“. 33
Der Islamwissenschaftler und Politologe Ralph Ghadban, der kriminelle Clanfamilien bereits seit zwei
Jahrzehnten wissenschaftlich untersucht, resümiert: „Die Clans haben den Rechtsstaat regelrecht kastriert.“34 In der
Frankfurter Allgemeinen Zeitung resümiert er: „Die Clans haben längst alle Grenzen überschritten. Nun gehen sie zum
offenen Angriff auf unsere Rechtsordnung über. Ein Beispiel ist die versuchte Gefangenenbefreiung eines wegen
Raubes vorläufig festgenommenen Verwandten in Hameln. Sechs Clan-Mitglieder, die Polizisten
krankenhausreif prügelten, wurden im vergangenen Jahr verurteilt – aber nur zu lächerlichen Bewährungsstrafen.“35 Nach
Berichten bedrohen die Clans längst auch die Familien von Polizisten: Sie fotografieren sie. „Dann stehen vor
den Haustüren und an Schulen der Kinder tagelang dunkle Limousinen.“36 Auch Justizbeamte und Zeugen in
Strafverfahren werden von kriminellen Clans bedroht und angegriffen. Oberstaatsanwalt Sjors Kamstra,
zuständig für Organisierte Kriminalität in Berlin, berichtet: „Zeugen haben Angst auszusagen, diese Angst wirkt bis in
den Gerichtssaal. Es reicht schon, den Namen des Angeklagten zu nennen – ach nein, dann sage ich lieber nicht
aus.“37 Frank Federau, Sprecher des Landeskriminalamtes Niedersachsen, berichtet, dass seine Behörde immer
wieder feststellt hat, dass Familienclans auf Zeugen bei Gerichtsverhandlungen, aber auch auf das
Sicherheitspersonal, die Polizei und die Justiz einwirken und resümiert: „Das ist eine große Gefahr für den gesamten
Rechtsstaat.“38
Ein Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ mit dem Titel „Berlin gehört den Clans“ von 2017
erweckt den Eindruck, als haben die Behörden den Kampf bereits aufgegeben: „Inzwischen hätten die Familien
das staatliche Gewaltmonopol längst an seine Grenzen getrieben. […] Politik, Justiz und die Polizei hätten
aufgegeben. [...] „Es ist verrückt“, hört man in der Verwaltung in Neukölln. „Wir stehen hilflos daneben, sehen die
Vermögen wachsen, kennen die Tausenden Euro Sozialleistungen, die an die Familien fließen, und haben ihre
Kinder im Intensiv-Straftäter-Programm“. Schießereien sind in Berlin normal geworden, sogar am
Kurfürstendamm. Für die Polizei gehören sie genauso zum Tagesgeschäft wie die vielen Überfälle auf den Einzelhandel.
[…] Berlins Polizei bekommt das Problem nicht in den Griff. Ganz im Gegenteil. Alleingelassen von einer über
Jahrzehnte desinteressierten Politik, hat sie weitestgehend kapituliert.“39 In einem Bericht der „Welt am Sonntag“
von 2018 heißt es: „So gesehen, erscheint Deutschland als Paradies für Gangs und Clans.“40 Die „Frankfurter
Allgemeine Zeitung“ kommt 2018 zu dem Schluss: „Längst ist nicht mehr ausgemacht, ob der Rechtsstaat den
Kampf gegen kriminelle Clans noch gewinnen kann.“41
33 Ebenda.
34 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 28.05.2017, S. 24: Berlin gehört den Clans.
35 Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 07.04.2018, S. 4: „Wir müssen die Clan-Strukturen jetzt schnell zerschlagen“.
36 Bild vom 04.08.2018, S. 3: 7 Wahrheiten über Verbrecher-Clans in Deutschland.
37 Welt am Sonntag vom 04.03.2018, S. 11: Der Sumpf, der alles schluckt.
38 Norddeutscher Rundfunk, 18.05.2017: Kriminelle Familien-Clans: Rechtsstaat in Gefahr? www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Kriminelle-
Familien-Clans-Rechtsstaat-in-Gefahr,clankriminalitaet100.html
39 Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 28.05.2017, S. 24: Berlin gehört den Clans.
40 Welt am Sonntag vom 04.03.2018, S. 11: Der Sumpf, der alles schluckt.
41 Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 21.02.2018, S. 1: Klare Kante gegen Clans.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Alexander Arpaschi (Antrag)
- authored ← Andreas Paul (Antrag)
- authored ← Arne Raue (Antrag)
- authored ← Beatrix von Storch (Antrag)
- authored ← Bernd Baumann (Antrag)
- authored ← Bernd Schattner (Antrag)
- authored ← Bernd Schuhmann (Antrag)
- authored ← Boris Gamanov (Antrag)
- authored ← Carsten Becker (Antrag)
- authored ← Christian Reck (Antrag)
- authored ← Christian Wirth (Antrag)
- authored ← Christoph Birghan (Antrag)
- authored ← Christopher Drößler (Antrag)
- authored ← Edgar Naujok (Antrag)
- authored ← Erhard Brucker (Antrag)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Gottfried Curio (Antrag)
- authored ← Hauke Finger (Antrag)
- authored ← Jan Wenzel Schmidt (Antrag)
- authored ← Joachim Bloch (Antrag)
- authored ← Jochen Haug (Antrag)
- authored ← Manfred Schiller (Antrag)
- authored ← Manuel Krauthausen (Antrag)
- authored ← Marcus Bühl (Antrag)
- authored ← Markus Matzerath (Antrag)
- authored ← Martina Uhr (Antrag)
- authored ← Martin Hess (Antrag)
- authored ← Maximilian Kneller (Antrag)
- authored ← Michael Blos (Antrag)
- authored ← Michael Kaufmann (Antrag)
- authored ← Micha Fehre (Antrag)
- authored ← Paul Schmidt (Antrag)
- authored ← Rainer Groß (Antrag)
- authored ← René Bochmann (Antrag)
- authored ← Sascha Lensing (Antrag)
- authored ← Sergej Minich (Antrag)
- authored ← Steffen Janich (Antrag)
- authored ← Sven Wendorf (Antrag)
- authored ← Thomas Dietz (Antrag)
- authored ← Thomas Stephan (Antrag)
- authored ← Ulrich von Zons (Antrag)
- part_of_vorgang → Clankriminalität entschieden bekämpfen - Bürger und Rechtsstaat schützen (Antrag)