Schriftliche Frage 6 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel von den Deutschland zustehenden Re PowerEU-Mitteln in Höhe von 2,445 Mrd. Euro wurden bisher tatsächlich abgerufen, und welche Schr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 6 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viel von den Deutschland zustehenden Re PowerEU-Mitteln in Höhe von 2,445 Mrd. Euro wurden bisher tatsächlich abgerufen, und welche Schr…
Frage 6 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viel von den Deutschland zustehenden Re PowerEU-Mitteln in Höhe von 2,445 Mrd. Euro wurden bisher tatsächlich abgerufen, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Qualität der verfügbaren Finanzdaten zu getätigten Investitionen zu erhöhen (www.eca.europa.eu/ de/publications/SR-2026-21)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 24. September 2026:
Die Deutschland zustehenden RePowerEU-Mittel verteilen sich auf fünf Maßnahmen im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP). Diese umfassen: 7.1.1 Erweiterte Investition: CO2-Gebäudesanierung: Bundesförderung effiziente Gebäude (Aufstockung der Maßnahme 1.3.3), 7.1.2 Investition: Förderprogramm für emissionsfreie leichte und schwere Nutzfahrzeuge, 7.1.3 Investition: Digitale Ende-zu-Ende-Plattform zur Beschleunigung der Planung und Genehmigung, 7.1.4 Reform: Windenergie-an-Land-Gesetz und 7.1.5 Reform: Windenergie-auf-See- Gesetz. Maßnahme 7.1.1 sind Mittel netto i. H. v. 2.090.000.000 Euro, Maßnahme 7.1.2 sind 221.896.000 Euro und Maßnahme 7.1.3 sind 99.000.000 Euro zugeteilt. Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) und somit auch aus der REPowerEU-Komponente werden ausgezahlt, wenn die Ziele und Meilensteine der Maßnahmen umgesetzt und im Rahmen von Zahlungsanträgen gegenüber der EU-Kommission erfolgreich nachgewiesen werden. Ein Teil dieser Mittel wurde mit dem zweiten Zahlungsantrag (September 2024) und dritten Zahlungsantrag (Februar 2026) abgerufen, der Rest wird mit dem anstehenden vierten und letzten Zahlungsantrag fristgerecht bis Ende September 2026 abgerufen. Eine Zuordnung der Mittelverteilung auf die einzelnen Meilensteine und Ziele je Zahlungsantrag sieht die Systematik der ARF nicht vor. Vielmehr wird jedem Meilenstein und Ziel, auch solchen, für deren Maßnahme kein Mittelansatz hinterlegt ist (s. oben 7.1.4 und 7.1.5), seitens der EU-Kommission ein fiktiver finanzieller Wert zugewiesen. Im Rahmen der Vorbereitungen für den im März 2027 einzureichenden nationalen Energie- und Klimaplan (NECP-R) führt die Bundesregierung eine systematische Prüfung der Datenqualität durch, um eine belastbare Planungsgrundlage zu gewährleisten.
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