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Binnengrenzkontrollen an den Grenzübergängen Stadtbrücke Frankfurt (Oder), Autobahn 12 und Schienenstrecke (Antwort zu Drs. 21/7934)

dip / drucksache 21.09.2026 · WP 21 · 21/8078 · Antwort · Original ↗

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Binnengrenzkontrollen an den Grenzübergängen Stadtbrücke Frankfurt (Oder), Autobahn 12 und Schienenstrecke (Antwort zu Drs. 21/7934) Deutscher Bundestag Drucksache 21/8078 21. Wahlperiode 21.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Clara Bünger, Anne- Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7934 – Binnengrenzkontrollen an den Grenzübergängen Stadtbrücke Frankfurt (Oder), Autobahn 12 und Schienenstrecke V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit der Intensivierung und Verlängerung der stationären Binnengrenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze (www.verkehrsrundschau.de/nachrichte n/transport-logistik/grenzkontrollen-zu-polen-bleiben-ihk-warnt-vor-logistikfo lgen-3893175) bilden die Grenzübergänge im Raum Frankfurt (Oder) einen zentralen Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen. Die ständigen Kontrollen an der Stadtbrücke Frankfurt (Oder), am Autobahn-12-Grenzübergang (Świecko/Frankfurt) sowie auf der grenzüberschreitenden Schienenstrecke führen zu einer anhaltenden personellen Belastung der Bundespolizei (www.ta gesschau.de/inland/innenpolitik/grenzkontrollen-polizei-belastung-100.html). Zusätzlich sorgen die Kontrollen für erhebliche Verkehrs- und Güterströme- Verzögerungen, Staus für Pendlerinnen und Pendler sowie infrastrukturelle Mehrkosten, etwa durch Fahrbahnumleitungen und Sonderbauten auf der Autobahn 12 (A 12; s. z. B. www.deutschlandfunk.de/ihk-ostbrandenburg-rea giert-enttaeuscht-auf-erneute-verlaengerung-der-grenzkontrollen-zu-polen-10 0.html, www.tagesspiegel.de/politik/grenzkontrollen-auf-der-autobahn-an-dies en-ubergangen-staut-es-sich-am-meisten-15416460.html und www.zeit.de/ne ws/2025-12/20/umbau-auf-a12-wegen-grenzkontrolle-fertig-weniger-stau). Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und der Frage nach der ökonomischen Verhältnismäßigkeit ist eine detaillierte Transparenz über die am Standort Frankfurt (Oder) anfallenden Kosten und den tatsächlichen Mitteleinsatz zwingend geboten.  1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Grenzkontrollen im Raum Frankfurt (Oder) seit ihrer Wiedereinführung (bitte nach Kalenderjahren und Quartalen aufschlüsseln)? Die Bundespolizei erfasst seit Beginn der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 aufgrund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Mehrkosten. Eine Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten ist dabei nicht vorgesehen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 18. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. In der folgenden Aufstellung sind die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 30. Juni 2026 an allen Landbinnengrenzen entstandenen Mehrkosten dargestellt: in Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungs- und Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 16.09.–31.12.2024 13,1 2,4 1,8 1,9 8,2 27,4 01.01.–31.03.2025 11,0 1,9 2,2 2,3 6,6 24,0 01.04.–30.06.2025 13,8 2,8 1,9 2,6 8,0 29,1 01.07.–30.09.2025 12,2 2,4 2,0 2,9 9,9 29,4 01.10.–31.12.2025 11,7 2,3 4,9 3,1 8,1 30,1 01.01.–31.03.2026 11,1 2,1 4,3 2,3 8,0 27,8 01.04.–30.06.2026 11,5 2,1 2,9 2,3 8,1 26,9 Gesamt 84,4 16,0 20,0 17,4 56,9 194,7 * Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese wird nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann.  2. Wie verteilen sich die Gesamtkosten an den Standorten Autobahn 12, Stadtbrücke Frankfurt (Oder) und Schienenstrecke jeweils auf: a) planmäßige Personalkosten im Rahmen der regulären Wochenarbeitszeit; b) Zeitzuschläge für Überstunden und über den Regeldienst hinaus angeordnete Wochenendarbeit; c) Sach-, Technik- und Materialkosten (z. B. Container, Beleuchtung, Absperrungen, EDV-Anbindungen [EDV = elektronische Datenverarbeitung]) sowie d) Unterbringungs-, Verpflegungs- und Reisekosten für abgeordnete Einsatzkräfte? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eine detaillierte Kostenerfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.  3. Wie viele Dienststunden der Bundespolizei wurden seit Beginn der Maßnahmen an den drei Standorten (A 12, Stadtbrücke, Bahnstrecke) erbracht (bitte nach Standort und Quartal aufschlüsseln)?  4. Wie viele Mehrarbeitsstunden und angeordnete Überstunden fielen im Kontext der Grenzkontrollen an diesen drei Standorten an, und wie hoch ist der finanziell abgegoltene Anteil im Vergleich zum Ausgleich durch Freizeit?  5. Wie viele Einsatzkräfte der Bundespolizei sind im Durchschnitt pro Schicht an den jeweiligen Standorten gebunden? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei erfolgt grundsätzlich integrativ. Das bedeutet, dass die Einsatzkräfte aufgabenübergreifend eingesetzt werden (u. a. im bahnpolizeilichen und grenzpolizeilichen Aufgabenbereich sowie im Bereich der Luftsicherheit). Standortbezogene statistische Erhebungen im Sinne der Fragestellungen erfolgen daher nicht.  6. Aus welchen anderen Bundespolizeidirektionen oder Bundesländern wurden Polizeikräfte zur Verstärkung in den Raum Frankfurt (Oder) abgeordnet? Seit der vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Polen am 16. Oktober 2023 erfolgten keine Abordnungen. Die zuständige Bundespolizeiinspektion Frankfurt (Oder) wird durch Kräfte der Direktion Bundesbereitschaftspolizei, der Bundespolizeidirektion Hannover sowie der Bundespolizeiakademie unterstützt.  7. Welche konkreten Kosten entstanden bisher für die Anpassung der Verkehrsführung und Spureinteilung auf der Autobahn 12 im Kontrollbereich (z. B. Beschilderung, Markierungsarbeiten, Anpassungen am Mittelstreifen)? Im Zusammenhang mit einer geänderten baulichen Verkehrsführung sowie -sicherung und dem Einrichten der Kontrollstelle sind Kosten i. H. v. rund 820 000 Euro entstanden.  8. Wie hoch sind die laufenden monatlichen Miet- und Unterhaltskosten für temporäre Bauten (Wach- und Sanitärcontainer, Aufenthaltsräume, mobile Stromversorgung, Witterungsschutz) an der Stadtbrücke, der A 12 und am Bahnhof bzw. Schienenabschnitt? Für temporäre Bauten fallen folgende Kosten an: • Stadtbrücke: ◦ monatliche Mietkosten: ca. 2 300 Euro ◦ monatliche Unterhaltskosten: ca. 15 000 Euro • BAB A12: ◦ monatliche Mietkosten: ca. 2 300 Euro ◦ monatliche Unterhaltskosten: ca. 24 000 Euro Für die Grenzkontrollen an den Bahnhöfen und Schienenabschnitten wurden keine temporären Bauten angemietet.  9. Wie viele Personen wurden seit Beginn der Kontrollen an den Standorten A 12, Stadtbrücke und Bahnstrecke kontrolliert? Die Bundespolizei erfasst keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung. 10. In wie vielen Fällen wurde ein Verdacht auf unerlaubte Einreise, unerlaubten Aufenthalt, Schleusungsdelikte sowie andere, weder asyl- noch aufenthaltsrechtliche, Delikte an den drei einzelnen Übergängen registriert, in wie vielen Fällen wurden offene Haftbefehle vollstreckt, und in wie vielen Fällen wurden Zurückweisungen und Zurückschiebungen vorgenommen (bitte nach Standort und Quartal differenzieren)? Die statistischen Daten können der Anlage* entnommen werden. Die Datengrundlage zur Beantwortung ist die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES). Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8078 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern. Die Daten beziehen sich auf alle Grenzübergänge im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Frankfurt/ Oder. Eine weitere Unterteilung ist in der PES nicht möglich. Die Daten für das vierte Quartal 2023 beziehen sich auf den Zeitraum vom 16. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2023 und für das dritte Quartal 2026 auf den Monat Juli 2026. 11. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem finanziellen und dem personellen Einsatzaufwand im Raum Frankfurt (Oder) und den dort verzeichneten Aufgriffsergebnissen? Die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen im Raum Frankfurt (Oder) haben zu einer Reduzierung illegaler Migration beigetragen. Ergänzend wird auf die statistischen Daten der Antwort zu Frage 10 verwiesen. Die polizeiliche Einsatzplanung berücksichtigt auch künftig die Lageentwicklung und wird entsprechend fortlaufend angepasst, um die gesetzliche Aufgabenwahrnehmung mit einem angemessenen Aufwand sicherzustellen. 12. Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen oder Schätzungen zu den volkswirtschaftlichen Schäden (z. B. durch Standzeiten im Güterverkehr und Zeitverluste im Pendlerverkehr) vor, die durch die Kontrollen auf der A 12 und an der Stadtbrücke entstehen (wenn ja, welche, und mit welchen Erkenntnissen)? Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragstellung vor. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über verspätungsbedingte Beeinträchtigungen im grenzüberschreitenden Schienenverkehr (Regionalexpress [RE] 1, Fernverkehr Berlin–Warschau) infolge der Kontrollen auf der Schienenstrecke? Die Regionalbahnlinie RE 1 verkehrt nicht grenzüberschreitend. Die Beantwortung erfolgt daher in Bezug auf den grenzüberschreitenden Schienenverkehr zwischen Warschau und Berlin. Die Bundespolizei führt während des bahnseitigen Betriebshaltes im Bahnhof Frankfurt (Oder) Grenzkontrollen durch und stimmt diese eng mit der Deutschen Bahn AG ab. Die bundespolizeilichen Kontrollen können in Einzelfällen zu Verzögerungen führen. Statistische Daten im Sinne der Anfrage liegen nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Anlage Statistische Angaben zur Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage 21/7934 Unerlaubte Einreise 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Jahr Anzahl Personen Anzahl Personen Anzahl Personen Anzahl Personen 2023 959 2024 1.253 1.630 1.193 820 2025 766 842 567 607 2026 461 410 87 Gesamt 2.480 2.882 1.847 2.386 Unerlaubter Aufenthalt 1. QU 2. QU 3. QU 4. QU Jahr Anzahl Personen Anzahl Personen Anzahl Personen Anzahl Personen 2023 - 0 2024 1 0 2 3 2025 0 0 2 1 2026 1 3 0 0 Gesamt 2 3 4 4 Schleusungsfälle 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Jahr Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle 2023 3 2024 3 10 6 3 2025 4 5 4 3 2026 2 3 0 Gesamt 9 18 10 9 festgestellte Straftaten 2023 2024 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Deliktgruppe Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Waffendelikte 31 72 88 94 82 Straßenverkehrsdelikte 48 32 42 43 24 Betäubungsmittel 42 26 65 65 37 Urkundenfälschungen 18 35 60 29 22 Sprengstoffdelikte 85 6 10 4 95 Steuerstraftaten 33 25 25 24 25 sonstige Straftaten 4 4 23 19 11 Eingriffe und Störungen 3 0 5 4 3 Betrug und Untreue 8 8 5 1 5 Beleidigung 5 2 9 5 2 Widerstand gg. die Staatsgewalt 2 5 2 1 3 2 festgestellte Straftaten 2023 2024 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Deliktgruppe Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Eigentumsdelikte 1 1 4 2 1 Staatsschutz 1 3 1 2 0 Körperverletzungsdelikte 0 3 0 1 0 Geld- u. Wertzeichenfälschung 3 1 0 0 0 Begünstigung und Hehlerei 1 1 0 0 1 Straftaten gg. die persönliche Freiheit 0 1 1 0 0 Straftaten gg. die öffentliche Ordnung 0 0 0 0 2 Sachbeschädigung 0 0 1 0 0 Amtsdelikte 0 0 0 0 1 Sexualdelikte 0 0 0 0 0 Gesamt 285 225 341 294 314 festgestellte Straftaten 2025 2026 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal Deliktgruppe Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Anzahl Delikte Waffendelikte 92 111 58 85 107 78 17 Straßenverkehrsdelikte 51 84 36 84 71 61 30 Betäubungsmittel 57 84 41 46 54 40 15 Urkundenfälschungen 33 29 18 25 55 28 10 Sprengstoffdelikte 11 12 9 70 10 3 0 Steuerstraftaten 14 29 14 17 29 11 5 sonstige Straftaten 14 21 14 18 34 23 11 Eingriffe und Störungen 4 8 5 6 8 4 1 Betrug und Untreue 4 0 1 5 4 6 0 Beleidigung 4 3 1 3 3 2 0 Widerstand gg. die Staatsgewalt 3 6 1 1 4 8 0 Eigentumsdelikte 3 0 5 2 5 2 1 Staatsschutz 2 0 1 1 1 2 1 Körperverletzungsdelikte 2 0 0 0 4 0 0 Geld- u. Wertzeichenfälschung 0 4 0 0 1 0 0 Begünstigung und Hehlerei 0 1 0 0 1 0 0 Straftaten gg. die persönliche Freiheit 0 0 0 0 1 2 0 Straftaten gg. die öffentliche Ordnung 2 0 0 0 1 0 0 Sachbeschädigung 0 2 0 0 0 1 0 Amtsdelikte 0 0 1 0 0 0 0 Sexualdelikte 0 0 0 0 1 1 0 Gesamt 296 394 205 363 394 272 91 3 Anzahl Haftbefehle 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Jahr Anzahl Fahndungstreffer Anzahl Fahndungstreffer Anzahl Fahndungstreffer Anzahl Fahndungstreffer 2023 - - - 141 2024 200 202 148 129 2025 156 165 124 157 2026 165 136 35 - Gesamt 521 503 307 427 veranlasste Zurückweisungen Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2023 763 2024 1088 1380 999 736 2025 690 778 521 584 2026 502 501 112 Zurückschiebungen Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal 2023 2 2024 2 19 13 7 2025 8 6 8 1 2026 5 0 0

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