Binnengrenzkontrollen an den Grenzübergängen Stadtbrücke Frankfurt (Oder), Autobahn 12 und Schienenstrecke (Antwort zu Drs. 21/7934)
Text
Binnengrenzkontrollen an den Grenzübergängen Stadtbrücke Frankfurt (Oder), Autobahn 12 und Schienenstrecke (Antwort zu Drs. 21/7934)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8078
21. Wahlperiode 21.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Clara Bünger, Anne-
Mieke Bremer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7934 –
Binnengrenzkontrollen an den Grenzübergängen Stadtbrücke Frankfurt (Oder),
Autobahn 12 und Schienenstrecke
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit der Intensivierung und Verlängerung der stationären
Binnengrenzkontrollen an der deutsch-polnischen Grenze (www.verkehrsrundschau.de/nachrichte
n/transport-logistik/grenzkontrollen-zu-polen-bleiben-ihk-warnt-vor-logistikfo
lgen-3893175) bilden die Grenzübergänge im Raum Frankfurt (Oder) einen
zentralen Schwerpunkt der polizeilichen Maßnahmen. Die ständigen
Kontrollen an der Stadtbrücke Frankfurt (Oder), am Autobahn-12-Grenzübergang
(Świecko/Frankfurt) sowie auf der grenzüberschreitenden Schienenstrecke
führen zu einer anhaltenden personellen Belastung der Bundespolizei (www.ta
gesschau.de/inland/innenpolitik/grenzkontrollen-polizei-belastung-100.html).
Zusätzlich sorgen die Kontrollen für erhebliche Verkehrs- und Güterströme-
Verzögerungen, Staus für Pendlerinnen und Pendler sowie infrastrukturelle
Mehrkosten, etwa durch Fahrbahnumleitungen und Sonderbauten auf der
Autobahn 12 (A 12; s. z. B. www.deutschlandfunk.de/ihk-ostbrandenburg-rea
giert-enttaeuscht-auf-erneute-verlaengerung-der-grenzkontrollen-zu-polen-10
0.html, www.tagesspiegel.de/politik/grenzkontrollen-auf-der-autobahn-an-dies
en-ubergangen-staut-es-sich-am-meisten-15416460.html und www.zeit.de/ne
ws/2025-12/20/umbau-auf-a12-wegen-grenzkontrolle-fertig-weniger-stau).
Vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung und der Frage nach der
ökonomischen Verhältnismäßigkeit ist eine detaillierte Transparenz über die
am Standort Frankfurt (Oder) anfallenden Kosten und den tatsächlichen
Mitteleinsatz zwingend geboten.
1. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Grenzkontrollen im Raum
Frankfurt (Oder) seit ihrer Wiedereinführung (bitte nach Kalenderjahren
und Quartalen aufschlüsseln)?
Die Bundespolizei erfasst seit Beginn der vorübergehend wiedereingeführten
Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 aufgrund
des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und
quartalsweise ihre einsatzbedingten Mehrkosten. Eine Differenzierung nach
einzelnen Grenzabschnitten ist dabei nicht vorgesehen.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 18. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
In der folgenden Aufstellung sind die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis
30. Juni 2026 an allen Landbinnengrenzen entstandenen Mehrkosten
dargestellt:
in Mio. Euro
Mehrarbeitsvergütung*
Zulage für
Dienst zu
ungünstigen
Zeiten
Betrieb
Grenzkontrollstellen
Verbrauch
Führungs- und
Einsatzmittel
Hotelunterbringung,
Verpflegung
Gesamt
16.09.–31.12.2024 13,1 2,4 1,8 1,9 8,2 27,4
01.01.–31.03.2025 11,0 1,9 2,2 2,3 6,6 24,0
01.04.–30.06.2025 13,8 2,8 1,9 2,6 8,0 29,1
01.07.–30.09.2025 12,2 2,4 2,0 2,9 9,9 29,4
01.10.–31.12.2025 11,7 2,3 4,9 3,1 8,1 30,1
01.01.–31.03.2026 11,1 2,1 4,3 2,3 8,0 27,8
01.04.–30.06.2026 11,5 2,1 2,9 2,3 8,1 26,9
Gesamt 84,4 16,0 20,0 17,4 56,9 194,7
* Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese wird nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach
Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt
werden kann.
2. Wie verteilen sich die Gesamtkosten an den Standorten Autobahn 12,
Stadtbrücke Frankfurt (Oder) und Schienenstrecke jeweils auf:
a) planmäßige Personalkosten im Rahmen der regulären
Wochenarbeitszeit;
b) Zeitzuschläge für Überstunden und über den Regeldienst hinaus
angeordnete Wochenendarbeit;
c) Sach-, Technik- und Materialkosten (z. B. Container, Beleuchtung,
Absperrungen, EDV-Anbindungen [EDV = elektronische
Datenverarbeitung]) sowie
d) Unterbringungs-, Verpflegungs- und Reisekosten für abgeordnete
Einsatzkräfte?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eine detaillierte Kostenerfassung
im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
3. Wie viele Dienststunden der Bundespolizei wurden seit Beginn der
Maßnahmen an den drei Standorten (A 12, Stadtbrücke, Bahnstrecke)
erbracht (bitte nach Standort und Quartal aufschlüsseln)?
4. Wie viele Mehrarbeitsstunden und angeordnete Überstunden fielen im
Kontext der Grenzkontrollen an diesen drei Standorten an, und wie hoch
ist der finanziell abgegoltene Anteil im Vergleich zum Ausgleich durch
Freizeit?
5. Wie viele Einsatzkräfte der Bundespolizei sind im Durchschnitt pro
Schicht an den jeweiligen Standorten gebunden?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei erfolgt grundsätzlich integrativ.
Das bedeutet, dass die Einsatzkräfte aufgabenübergreifend eingesetzt werden
(u. a. im bahnpolizeilichen und grenzpolizeilichen Aufgabenbereich sowie im
Bereich der Luftsicherheit). Standortbezogene statistische Erhebungen im
Sinne der Fragestellungen erfolgen daher nicht.
6. Aus welchen anderen Bundespolizeidirektionen oder Bundesländern
wurden Polizeikräfte zur Verstärkung in den Raum Frankfurt (Oder)
abgeordnet?
Seit der vorübergehenden Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen an der
Grenze zu Polen am 16. Oktober 2023 erfolgten keine Abordnungen. Die
zuständige Bundespolizeiinspektion Frankfurt (Oder) wird durch Kräfte der
Direktion Bundesbereitschaftspolizei, der Bundespolizeidirektion Hannover
sowie der Bundespolizeiakademie unterstützt.
7. Welche konkreten Kosten entstanden bisher für die Anpassung der
Verkehrsführung und Spureinteilung auf der Autobahn 12 im
Kontrollbereich (z. B. Beschilderung, Markierungsarbeiten, Anpassungen am
Mittelstreifen)?
Im Zusammenhang mit einer geänderten baulichen Verkehrsführung sowie
-sicherung und dem Einrichten der Kontrollstelle sind Kosten i. H. v. rund
820 000 Euro entstanden.
8. Wie hoch sind die laufenden monatlichen Miet- und Unterhaltskosten für
temporäre Bauten (Wach- und Sanitärcontainer, Aufenthaltsräume,
mobile Stromversorgung, Witterungsschutz) an der Stadtbrücke, der A 12 und
am Bahnhof bzw. Schienenabschnitt?
Für temporäre Bauten fallen folgende Kosten an:
• Stadtbrücke:
◦ monatliche Mietkosten: ca. 2 300 Euro
◦ monatliche Unterhaltskosten: ca. 15 000 Euro
• BAB A12:
◦ monatliche Mietkosten: ca. 2 300 Euro
◦ monatliche Unterhaltskosten: ca. 24 000 Euro
Für die Grenzkontrollen an den Bahnhöfen und Schienenabschnitten wurden
keine temporären Bauten angemietet.
9. Wie viele Personen wurden seit Beginn der Kontrollen an den Standorten
A 12, Stadtbrücke und Bahnstrecke kontrolliert?
Die Bundespolizei erfasst keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung.
10. In wie vielen Fällen wurde ein Verdacht auf unerlaubte Einreise,
unerlaubten Aufenthalt, Schleusungsdelikte sowie andere, weder asyl- noch
aufenthaltsrechtliche, Delikte an den drei einzelnen Übergängen
registriert, in wie vielen Fällen wurden offene Haftbefehle vollstreckt, und in
wie vielen Fällen wurden Zurückweisungen und Zurückschiebungen
vorgenommen (bitte nach Standort und Quartal differenzieren)?
Die statistischen Daten können der Anlage* entnommen werden.
Die Datengrundlage zur Beantwortung ist die Polizeiliche Eingangsstatistik der
Bundespolizei (PES). Die statistischen Daten der PES können sich aufgrund
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/8078 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung
auch zukünftig geringfügig ändern. Die Daten beziehen sich auf alle
Grenzübergänge im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Frankfurt/
Oder. Eine weitere Unterteilung ist in der PES nicht möglich. Die Daten für das
vierte Quartal 2023 beziehen sich auf den Zeitraum vom 16. Oktober 2023 bis
31. Dezember 2023 und für das dritte Quartal 2026 auf den Monat Juli 2026.
11. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen dem
finanziellen und dem personellen Einsatzaufwand im Raum Frankfurt (Oder)
und den dort verzeichneten Aufgriffsergebnissen?
Die vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen im Raum
Frankfurt (Oder) haben zu einer Reduzierung illegaler Migration beigetragen.
Ergänzend wird auf die statistischen Daten der Antwort zu Frage 10 verwiesen.
Die polizeiliche Einsatzplanung berücksichtigt auch künftig die
Lageentwicklung und wird entsprechend fortlaufend angepasst, um die gesetzliche
Aufgabenwahrnehmung mit einem angemessenen Aufwand sicherzustellen.
12. Liegen der Bundesregierung eigene Berechnungen oder Schätzungen zu
den volkswirtschaftlichen Schäden (z. B. durch Standzeiten im
Güterverkehr und Zeitverluste im Pendlerverkehr) vor, die durch die Kontrollen
auf der A 12 und an der Stadtbrücke entstehen (wenn ja, welche, und mit
welchen Erkenntnissen)?
Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragstellung vor.
13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über verspätungsbedingte
Beeinträchtigungen im grenzüberschreitenden Schienenverkehr
(Regionalexpress [RE] 1, Fernverkehr Berlin–Warschau) infolge der Kontrollen
auf der Schienenstrecke?
Die Regionalbahnlinie RE 1 verkehrt nicht grenzüberschreitend. Die
Beantwortung erfolgt daher in Bezug auf den grenzüberschreitenden Schienenverkehr
zwischen Warschau und Berlin. Die Bundespolizei führt während des
bahnseitigen Betriebshaltes im Bahnhof Frankfurt (Oder) Grenzkontrollen durch und
stimmt diese eng mit der Deutschen Bahn AG ab. Die bundespolizeilichen
Kontrollen können in Einzelfällen zu Verzögerungen führen. Statistische Daten
im Sinne der Anfrage liegen nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Anlage
Statistische Angaben zur Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage 21/7934
Unerlaubte Einreise
1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Jahr
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
2023 959
2024 1.253 1.630 1.193 820
2025 766 842 567 607
2026 461 410 87
Gesamt 2.480 2.882 1.847 2.386
Unerlaubter Aufenthalt
1. QU 2. QU 3. QU 4. QU Jahr
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
Anzahl
Personen
2023
- 0
2024 1 0 2 3
2025 0 0 2 1
2026 1 3 0 0
Gesamt 2 3 4 4
Schleusungsfälle
1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Jahr
Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle Anzahl Fälle
2023 3
2024 3 10 6 3
2025 4 5 4 3
2026 2 3 0
Gesamt 9 18 10 9
festgestellte Straftaten
2023 2024
4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
Deliktgruppe Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Waffendelikte 31 72 88 94 82
Straßenverkehrsdelikte 48 32 42 43 24
Betäubungsmittel 42 26 65 65 37
Urkundenfälschungen 18 35 60 29 22
Sprengstoffdelikte 85 6 10 4 95
Steuerstraftaten 33 25 25 24 25
sonstige Straftaten 4 4 23 19 11
Eingriffe und Störungen 3 0 5 4 3
Betrug und Untreue 8 8 5 1 5
Beleidigung 5 2 9 5 2
Widerstand gg. die Staatsgewalt 2 5 2 1 3
2
festgestellte Straftaten
2023 2024
4. Quartal 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
Deliktgruppe Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Eigentumsdelikte 1 1 4 2 1
Staatsschutz 1 3 1 2 0
Körperverletzungsdelikte 0 3 0 1 0
Geld- u. Wertzeichenfälschung 3 1 0 0 0
Begünstigung und Hehlerei 1 1 0 0 1
Straftaten gg. die persönliche
Freiheit 0 1 1 0 0
Straftaten gg. die öffentliche
Ordnung 0 0 0 0 2
Sachbeschädigung 0 0 1 0 0
Amtsdelikte 0 0 0 0 1
Sexualdelikte 0 0 0 0 0
Gesamt 285 225 341 294 314
festgestellte Straftaten
2025 2026
1.
Quartal
2.
Quartal
3.
Quartal
4.
Quartal
1.
Quartal
2.
Quartal
3.
Quartal
Deliktgruppe Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Anzahl
Delikte
Waffendelikte 92 111 58 85 107 78 17
Straßenverkehrsdelikte 51 84 36 84 71 61 30
Betäubungsmittel 57 84 41 46 54 40 15
Urkundenfälschungen 33 29 18 25 55 28 10
Sprengstoffdelikte 11 12 9 70 10 3 0
Steuerstraftaten 14 29 14 17 29 11 5
sonstige Straftaten 14 21 14 18 34 23 11
Eingriffe und Störungen 4 8 5 6 8 4 1
Betrug und Untreue 4 0 1 5 4 6 0
Beleidigung 4 3 1 3 3 2 0
Widerstand gg. die Staatsgewalt 3 6 1 1 4 8 0
Eigentumsdelikte 3 0 5 2 5 2 1
Staatsschutz 2 0 1 1 1 2 1
Körperverletzungsdelikte 2 0 0 0 4 0 0
Geld- u. Wertzeichenfälschung 0 4 0 0 1 0 0
Begünstigung und Hehlerei 0 1 0 0 1 0 0
Straftaten gg. die persönliche Freiheit 0 0 0 0 1 2 0
Straftaten gg. die öffentliche Ordnung 2 0 0 0 1 0 0
Sachbeschädigung 0 2 0 0 0 1 0
Amtsdelikte 0 0 1 0 0 0 0
Sexualdelikte 0 0 0 0 1 1 0
Gesamt 296 394 205 363 394 272 91
3
Anzahl Haftbefehle
1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal Jahr
Anzahl
Fahndungstreffer
Anzahl
Fahndungstreffer
Anzahl
Fahndungstreffer
Anzahl
Fahndungstreffer
2023 - - - 141
2024 200 202 148 129
2025 156 165 124 157
2026 165 136 35 -
Gesamt 521 503 307 427
veranlasste Zurückweisungen
Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
2023 763
2024 1088 1380 999 736
2025 690 778 521 584
2026 502 501 112
Zurückschiebungen
Jahr 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4. Quartal
2023 2
2024 2 19 13 7
2025 8 6 8 1
2026 5 0 0
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