Schriftliche Frage 20 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Arbeitet die Bundesregierung an einer Reform des Bundesmeldegesetzes, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, Man…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 20 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Arbeitet die Bundesregierung an einer Reform des Bundesmeldegesetzes, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, Man…
Frage 20 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Arbeitet die Bundesregierung an einer Reform des Bundesmeldegesetzes, um, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehen, Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Rettungsund Einsatzkräfte, Polizistinnen und Polizisten sowie Journalistinnen und Journalisten besser zu schützen – etwa durch höhere Anforderungen an Melderegisterauskünfte oder Anpassungen der Kriterien für Auskunftssperren –, und wenn ja, wann ist mit der Vorlage eines Referentenentwurfs zu rechnen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Februar 2026:
Der Koalitionsvertrag enthält den Auftrag, exponierte und daher besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen – genannt werden Mandatsträger, Polizisten, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Journalisten – vor der Ausspähung ihrer Privatanschrift mittels Melderegisterauskunft im Wege eines erleichterten Zugangs zu einer Auskunftssperre besser zu schützen. Ein erleichterter Zugang zur Auskunftssperre für alle im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD genannten Gruppierungen würde bei Beibehaltung des bisherigen Systems zu einer erheblichen Überforderung der Kommunen führen und die Funktionalität der für die Digitalisierung der Verwaltung zentralen Melderegister gefährden. Mit Blick auf die Größe der neu zu schützenden Personengruppen bedarf es daher einer grundlegenden Überarbeitung des bisherigen Systems. Es gilt, das Verhältnis zwischen Melderegisterauskunft einerseits und Auskunftssperre andererseits völlig neu auszutarieren. Bislang ist das System der Auskunftssperren auf den Schutz von Personen ausgelegt, bei denen individuell eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen begründet werden muss. Dabei sieht das derzeitige System eine händische Bearbeitung mit Anhörung des Betroffenen und Interessenabwägung bei jeder Anfrage zu einer der derzeit ca. 150.000 Personen mit Auskunftssperren vor. Auch bei Anfragen von öffentlichen Stellen, die regelmäßig und in großem Umfang für behördliche Zwecke erforderlich sind, erfolgt im Fall einer Auskunftssperre stets eine Aussteuerung in das „händische Verfahren“ mit Sachbearbeiterprüfung. Infolgedessen bindet die Bearbeitung von Datensätzen mit Auskunftssperren bereits in erheblichem Umfang Personalressourcen auf der ohnehin stark belasteten Kommunalebene und es muss bei einer Ausweitung von Auskunftssperren gewährleistet werden, dass auch behördliche Auskunftsbedarfe hoch erfüllt werden können. Es gibt verschiedene Umsetzungsvarianten, die derzeit seitens des Bundesministeriums des Innern intensiv geprüft werden.
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