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Schriftliche Frage 27 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Maßnahmen zum besseren Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern, etwa durch einfachere Möglichkeiten für…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 27 von Dr. Lena Gumnior (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Maßnahmen zum besseren Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern, etwa durch einfachere Möglichkeiten für… Frage 27 (Dr. Lena Gumnior, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Maßnahmen zum besseren Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern, etwa durch einfachere Möglichkeiten für Melderegistersperren, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Dezember 2025: Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode enthält den Auftrag, exponierte und daher besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen – genannt werden Mandatsträger, Polizisten, Rettungs- und Einsatzkräfte sowie Journalisten – vor der Ausspähung ihrer Privatanschrift mittels Melderegisterauskunft im Wege eines erleichterten Zugangs zu einer Auskunftssperre besser zu schützen. Er enthält zudem den Auftrag, das Ehrenamt zu stärken und zu schützen. Ein verbesserter Schutz von Kommunalpolitikerinnen und -politikern durch einfachere Möglichkeiten für Melderegistersperren ist also bereits Teil des Koalitionsvertrags. Vor dem Hintergrund dieses Auftrags wird das Melderecht überarbeitet. Bislang ist das System der Auskunftssperren auf den Schutz stark gefährdeter Einzelpersonen ausgelegt, bei denen individuell eine Gefahr für Leib, Leben oder ähnliche Schutzgüter bestehen muss; es gibt derzeit ca. 150.000 Auskunftssperren. Bislang bedarf es bei Melderegisteranfragen zu Personen mit Auskunftssperren stets einer Aussteuerung und händischen Bearbeitung, ggf. mit Anhörung des Betroffenen und Interessenabwägung. Hierbei wird geprüft, ob die Auskunft ohne Gefährdung der Person erteilt werden kann. Infolgedessen bindet die Bearbeitung von Auskunftssperren enorme Personalressourcen auf der ohnehin stark belasteten Kommunalebene. Ein erleichterter Zugang zur Auskunftssperre für alle im Koalitionsvertrag genannten Gruppierungen würde bei Beibehaltung des bisherigen Systems zu einer erheblichen Überforderung der Kommunen und zur Dysfunktionalität der für die Digitalisierung der Verwaltung zentralen Melderegister führen. Mit Blick auf die Größe der neu zu schützenden Personengruppen bedarf es daher einer grundlegenden Überarbeitung des bisherigen Systems. Es gilt das Verhältnis zwischen Melderegisterauskunft einerseits und Auskunftssperre andererseits völlig neu auszutarieren. Es gibt verschiedene Umsetzungsvarianten, die derzeit seitens des Bundesministeriums des Innern intensiv geprüft werden.

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