Schriftliche Frage 21 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung derzeit Anreize vor, um qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Zivilgesellschaft…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 21 von Lukas Benner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Sieht die Bundesregierung derzeit Anreize vor, um qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Zivilgesellschaft…
Frage 21 (Lukas Benner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Sieht die Bundesregierung derzeit Anreize vor, um qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Zivilgesellschaft für eine zeitlich befristete Tätigkeit mit Verantwortung im öffentlichen Dienst des Bundes zu gewinnen, und wenn ja, welche, und in welchen rechtlichen, finanziellen oder organisatorischen Regelungen sind diese Anreize jeweils konkret verankert?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 2. Februar 2026:
Zeitlich befristete Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes werden in der Regel auf Basis von Arbeitsverträgen nach Maßgabe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) geschlossen. Bei Beschäftigungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern findet das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG) Anwendung; insoweit gilt kein Sonderrecht für den öffentlichen Dienst. Befristete Arbeitsverhältnisse im Wissenschaftsbereich richten sich nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz – Wiss- ZeitVG). Für den Tarifbereich hält der Arbeitgeber Bund verschiedene Instrumente zur individuellen Fachkräftegewinnung und -bindung vor, die kontinuierlich bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. So können auch Bewerberinnen und Bewerber, die nicht über den für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst geforderten (Aus-)Bildungsabschluss verfügen, im Tarifbereich eingestellt und adäquat eingruppiert werden (sog. Quereinstieg). Außerdem gibt es Möglichkeiten, bestimmten Beschäftigtengruppen (z. B. besonders gesuchte Fachkräfte mit informationstechnisch geprägten Tätigkeiten, technischen Tätigkeiten oder Tätigkeiten mit ingenieursmäßigem Zuschnitt) eine sog. übertarifliche Fachkräftezulage oder übertarifliche Stufenzuordnungen zu gewähren, wenn dies der Deckung des Personalbedarfs dient. Darüber hinaus können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes auf Grundlage eines Arbeitsvertrages mit einem über den TVöD hinausgehenden außertariflichen Entgelt beschäftigt werden, beispielsweise für den Einsatz in herausgehobenen (Führungs-)Funktionen. Die Vergütung richtet sich in solchen Fällen grundsätzlich nach der Besoldungsordnung B für Bundesbeamtinnen und -beamten in vergleichbarer Funktion. Der Abschluss von außertariflichen Arbeitsverträgen kann nur im Einvernehmen mit dem Bundeministerium des Innern und dem Bundesministerium der Finanzen erfolgen.
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